A240483_veb_Fachmagazin_Standard_2-24_WEB
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Abbildung 3:
Prozess der Wesentlichkeitsanalyse
(in Anlehnung an den Entwurf des Leitfadens zur
Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse)
Verständnis für
den Kontext
Identifizierung der tatsächlichen
und potenziellen Auswirkungen,
Risiken und Chancen in Bezug auf
Nachhaltigkeitsaspekte
Bewertung und Bestimmung
der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen in Bezug
auf Nachhaltigkeitsaspekte
Offenlegung
Tätigkeiten und
Geschäftsbeziehungen
Andere
Kontextinformationen
Betroffene Interessenträger
Ergebnis ist die Identifizierung
der tatsächlichen
und potenziellen Auswirkungen,
Risiken und
Chancen in Bezug auf
Nachhaltigkeitsaspekte.
Bezugnahme auf die Liste
an Nachhaltigkeitsaspekten
(ESRS 1.AR16).
Bewertung der
Auswirkungswesentlichkeit
Bewertung der finanziellen
Wesentlichkeit
Konsolidierung der
Ergebnisse
Prozess der
Wesentlichkeitsanalyse
ESRS 2 IRO-1: Verfahren
zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und
Chancen
Ergebnis der
Wesentlichkeitsanalyse
ESRS 2 SBM-3: Zusammenspiel
mit Strategie und
Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2: Abgedeckte
Angabepflichten
Geschäftsbeziehungen und der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Im zweiten Schritt erfolgt die Identifizierung
der potenziell wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen
Auswirkungen, Risiken
und Chancen. Dabei unterscheidet der
Leitfaden zur Wesentlichkeitsanalyse zwei
Ansätze. Beim Top-Down-Ansatz werden
zunächst potenziell wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
basierend auf ESRS 1.AR16
identifiziert. Im Gegensatz dazu erfolgt beim
Bottom-Up-Ansatz zunächst die Ermittlung
der potenziellen Auswirkungen, Risiken und
Chancen, die anschliessend mit ERSR
1.AR16 abgeglichen und zu Nachhaltigkeitsaspekten
zusammengefasst werden.
Ergebnis dieses zweiten Prozessschritts
ist eine sogenannte «Long List» potenziell
wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte.
Im dritten Schritt erfolgt die Bewertung
der in der «Long List» angeführten Nachhaltigkeitsaspekte
hinsichtlich ihrer Auswirkungswesentlichkeit
und finanziellen
Wesentlichkeit. Die Beurteilung der Auswirkungswesentlichkeit
erfolgt anhand
des Schweregrads, der mittels der Kriterien
Ausmass (Scale) und Umfang (Scope)
sowie – im Falle von negativen Auswirkungen
– Unabänderlichkeit (Remediability)
bestimmt wird (vgl. ESRS 1.45). Für potenzielle
Auswirkungen muss zudem noch die
Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt
werden. Die wesentlichen Chancen und
Risiken werden anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit
sowie des potenziellen Ausmasses
der finanziellen Auswirkungen
bewertet (vgl. ESRS 1.51). Hierbei muss
das Unternehmen Schwellenwerte definieren,
die für die Bestimmung der Wesentlichkeit
von Auswirkungen, Risiken und
Chancen massgeblich sind. Ergebnis ist
eine Liste von Nachhaltigkeitsaspekten,
die mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen verbunden sind (sogenannte
«Short List»).
Eine besondere Rolle im Prozess der
Wesentlichkeitsanalyse kommt den Interessenvertreter*innen
zu. Diese sollen
im Prozess der Wesentlichkeitsanalyse,
insbesondere bei der Identifizierung und
Bewertung potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte,
eingebunden werden,
um mögliche «blinde Flecken» zu vermeiden.
Dabei handelt es sich um «Personen
oder Gruppen, die das Unternehmen beeinflussen
oder von ihm beeinflusst werden
können» (ESRS 1.22). Die ESRS unterscheiden
hierbei zwei Gruppen, namentlich
betroffene Interessenträger*innen
sowie Nutzer*innen von Nachhaltigkeitserklärungen.
Darüber hinaus wird die Natur
als «stiller Interessenträger» explizit angeführt
(ESRS 1 AR7). Der Leitfaden für die
Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse
nennt verschiedene Schritte zur Einbeziehung
von Interessenträger*innen.
Im letzten Schritt erfolgt die Offenlegung,
wobei hier zwischen der Offenlegung des
Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse
sowie der Offenlegung der Ergebnisse der
Wesentlichkeitsanalyse zu unterscheiden
LITERATURHINWEISE
Hummel, K.; Jobst, D. (2024): An Overview
of Corporate Sustainability Reporting
Legistlation in the European Union,
Accounting in Europe,
https://doi.org/10.1080/17449480.2024.2312145
Baumüller, J.; Schönauer, K. (2023): Die
neue Wesentlichkeit in der europäischen
Nachhaltigkeitsberichterstattung, PiR –
Internationale Rechnungslegung 19(4),
S. 131-137.
38 veb.ch | Standard 2 I 2024