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Abbildung 3:

Prozess der Wesentlichkeitsanalyse

(in Anlehnung an den Entwurf des Leitfadens zur

Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse)

Verständnis für

den Kontext

Identifizierung der tatsächlichen

und potenziellen Auswirkungen,

Risiken und Chancen in Bezug auf

Nachhaltigkeitsaspekte

Bewertung und Bestimmung

der wesentlichen Auswirkungen,

Risiken und Chancen in Bezug

auf Nachhaltigkeitsaspekte

Offenlegung

Tätigkeiten und

Geschäftsbeziehungen

Andere

Kontextinformationen

Betroffene Interessenträger

Ergebnis ist die Identifizierung

der tatsächlichen

und potenziellen Auswirkungen,

Risiken und

Chancen in Bezug auf

Nachhaltigkeitsaspekte.

Bezugnahme auf die Liste

an Nachhaltigkeitsaspekten

(ESRS 1.AR16).

Bewertung der

Auswirkungswesentlichkeit

Bewertung der finanziellen

Wesentlichkeit

Konsolidierung der

Ergebnisse

Prozess der

Wesentlichkeitsanalyse

ESRS 2 IRO-1: Verfahren

zur Ermittlung und Bewertung

der wesentlichen

Auswirkungen, Risiken und

Chancen

Ergebnis der

Wesentlichkeitsanalyse

ESRS 2 SBM-3: Zusammenspiel

mit Strategie und

Geschäftsmodell

ESRS 2 IRO-2: Abgedeckte

Angabepflichten

Geschäftsbeziehungen und der vor- und

nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Im zweiten Schritt erfolgt die Identifizierung

der potenziell wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen

Auswirkungen, Risiken

und Chancen. Dabei unterscheidet der

Leitfaden zur Wesentlichkeitsanalyse zwei

Ansätze. Beim Top-Down-Ansatz werden

zunächst potenziell wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

basierend auf ESRS 1.AR16

identifiziert. Im Gegensatz dazu erfolgt beim

Bottom-Up-Ansatz zunächst die Ermittlung

der potenziellen Auswirkungen, Risiken und

Chancen, die anschliessend mit ERSR

1.AR16 abgeglichen und zu Nachhaltigkeitsaspekten

zusammengefasst werden.

Ergebnis dieses zweiten Prozessschritts

ist eine sogenannte «Long List» potenziell

wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte.

Im dritten Schritt erfolgt die Bewertung

der in der «Long List» angeführten Nachhaltigkeitsaspekte

hinsichtlich ihrer Auswirkungswesentlichkeit

und finanziellen

Wesentlichkeit. Die Beurteilung der Auswirkungswesentlichkeit

erfolgt anhand

des Schweregrads, der mittels der Kriterien

Ausmass (Scale) und Umfang (Scope)

sowie – im Falle von negativen Auswirkungen

– Unabänderlichkeit (Remediability)

bestimmt wird (vgl. ESRS 1.45). Für potenzielle

Auswirkungen muss zudem noch die

Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt

werden. Die wesentlichen Chancen und

Risiken werden anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit

sowie des potenziellen Ausmasses

der finanziellen Auswirkungen

bewertet (vgl. ESRS 1.51). Hierbei muss

das Unternehmen Schwellenwerte definieren,

die für die Bestimmung der Wesentlichkeit

von Auswirkungen, Risiken und

Chancen massgeblich sind. Ergebnis ist

eine Liste von Nachhaltigkeitsaspekten,

die mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken

und Chancen verbunden sind (sogenannte

«Short List»).

Eine besondere Rolle im Prozess der

Wesentlichkeitsanalyse kommt den Interessenvertreter*innen

zu. Diese sollen

im Prozess der Wesentlichkeitsanalyse,

insbesondere bei der Identifizierung und

Bewertung potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte,

eingebunden werden,

um mögliche «blinde Flecken» zu vermeiden.

Dabei handelt es sich um «Personen

oder Gruppen, die das Unternehmen beeinflussen

oder von ihm beeinflusst werden

können» (ESRS 1.22). Die ESRS unterscheiden

hierbei zwei Gruppen, namentlich

betroffene Interessenträger*innen

sowie Nutzer*innen von Nachhaltigkeitserklärungen.

Darüber hinaus wird die Natur

als «stiller Interessenträger» explizit angeführt

(ESRS 1 AR7). Der Leitfaden für die

Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse

nennt verschiedene Schritte zur Einbeziehung

von Interessenträger*innen.

Im letzten Schritt erfolgt die Offenlegung,

wobei hier zwischen der Offenlegung des

Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse

sowie der Offenlegung der Ergebnisse der

Wesentlichkeitsanalyse zu unterscheiden

LITERATURHINWEISE

Hummel, K.; Jobst, D. (2024): An Overview

of Corporate Sustainability Reporting

­Legistlation in the European Union,

Accounting in Europe,

https://doi.org/10.1080/17449480.2024.2312145

Baumüller, J.; Schönauer, K. (2023): Die

neue Wesentlichkeit in der europäischen

Nachhaltigkeitsberichterstattung, PiR –

Internationale Rechnungslegung 19(4),

S. 131-137.

38 veb.ch | Standard 2 I 2024

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