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die Reputation des Unternehmens schwer

beeinträchtigen. Sie können auch die

Unternehmenskultur negativ beeinflussen,

Angst unter den Mitarbeitenden verbreiten

und die Entwicklung des Unternehmens

behindern.

Prävention gegen Missstände:

wirksame

Compliance-Massnahmen

Es ist entscheidend, dass KMU ähnlich wie

Grossunternehmen Mechanismen zur Prävention

von Missständen implementieren.

Dazu gehören klare interne Regeln und

eine starke Unternehmenskultur, die ethisches

Verhalten fördert.

Ein besonders wichtiger Aspekt ist das

frühzeitige Erkennen von Missständen

und die Schaffung eines Umfeldes, in dem

Mitarbeitende wie auch andere Beteiligte

Missstände frühzeitig melden können, ohne

Nachteile für ihre eigene Position fürchten

zu müssen. Eine einfache und effektive

Massnahme ist die Einrichtung einer internen

Meldestelle, die Mitarbeitenden eine

sichere und vertrauliche Möglichkeit bietet,

potenzielle Verstösse zu melden. Es sind zu

einem weit überwiegenden Anteil Hinweise,

die eine frühzeitige Aufdeckung von Missständen

ermöglichen.

Die Bedeutung einer internen

Meldestelle

Eine Meldestelle ermöglicht es Mitarbeitenden,

Hinweise auf mögliche Verstösse

gegen Compliance-Richtlinien anonym und

sicher zu melden. Dadurch können Unternehmen

frühzeitig auf potenzielle Probleme

reagieren und Schaden abwenden. Eine

gut funktionierende Meldestelle trägt damit

zur Schaffung einer offenen und transparenten

Unternehmenskultur bei und stärkt

das Vertrauen der Mitarbeitenden in das

Management.

Eine solche Meldestelle kann individuell auf

das Unternehmen und dessen Bedürfnisse

abgestimmt eingerichtet werden. Musste

man sich früher noch mit einem «Kummerkasten»,

einer Telefon-Hotline oder einer

E-Mail behelfen, sorgen heute hocheffiziente

und sichere Softwarelösungen für eine

zeitlich unbegrenzte, anonyme, sichere

und vertrauenswürdige Möglichkeit, Hinweise

zu jeder Zeit und in jeder Sprache

einzureichen.

Rechtliche Aspekte und Schutz

von Hinweisgebern

Anders als in den Mitgliedstaaten der

Europäischen Union sind in der Schweiz

Vorteile einer internen Meldestelle

1. Früherkennung von Problemen: Eine

interne Meldestelle ermöglicht es Mitarbeitenden,

Verdachtsfälle oder Bedenken

bezüglich potenzieller Compliance-Verstösse

frühzeitig zu melden, bevor sie zu

schwerwiegenden Problemen eskalieren.

Dies ermöglicht es dem Unternehmen,

schnell zu handeln und geeignete Massnahmen

zu ergreifen, um Schäden zu

begrenzen.

2. Vertraulichkeit und Anonymität:

Durch die Gewährleistung von Vertraulichkeit

und Anonymität können Mitarbeitende

Bedenken oder Hinweise melden,

ohne Angst vor negativen Konsequenzen

oder Repressalien zu haben. Dies fördert

eine offene Kommunikationskultur und

ermutigt Mitarbeitende, potenzielle Verstösse

zu melden.

3. Schaffung eines Klimas des Vertrauens:

Eine gut funktionierende

interne Meldestelle signalisiert Mitarbeitenden,

dass das Unternehmen ihre

Bedenken ernst nimmt und bereit ist, sie

anzuhören und angemessen darauf zu

reagieren. Dies trägt dazu bei, ein Klima

des Vertrauens und der Integrität zu

schaffen, das die Einhaltung von Richtlinien

und Standards fördert.

4. Prävention von Rechtsverstössen:

Durch die Möglichkeit, Compliance-Verstösse

frühzeitig zu erkennen und zu

beheben, können Unternehmen potenzielle

Rechtsverstösse vermeiden, die zu

rechtlichen Konsequenzen, Geldstrafen

oder Reputationsverlust führen könnten.

5. Verbesserung der Unternehmenskultur:

Eine gut etablierte interne Meldestelle

sendet ein klares Signal aus, dass

das Unternehmen ethisches Verhalten

und Integrität schätzt und fördert. Dies

kann die Unternehmenskultur positiv

beeinflussen und dazu beitragen, das

Bewusstsein für Compliance und ethisches

Handeln zu stärken.

6. Risikomanagement: Eine effektive

interne Meldestelle unterstützt Unternehmen

dabei, Compliance-Risiken zu

identifizieren, zu bewerten und zu managen.

Durch die systematische Erfassung

und Auswertung von Hinweisen können

potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und

entsprechende Massnahmen ergriffen

werden, um diese zu minimieren oder zu

beseitigen.

Hinweisgeber bisher nicht besonders

geschützt. Auch arbeitsrechtliche Vorschriften

bieten nur begrenzten Schutz. Es bleibt

Unternehmen jedoch unbenommen, Hinweisgebenden

freiwillig die Möglichkeit zur

anonymen Meldung von Missständen zu

bieten. Dies schafft Vertrauen und ermutigt

Mitarbeitende, potenzielle Verstösse zu melden,

ohne Angst vor Repressalien haben zu

müssen. Soweit Schweizer Unternehmen im

europäischen Binnenmarkt tätig sind, sollten

derartige interne Meldestellen sowieso eingerichtet

werden. Schnell sind Grössenordnungen,

die in der Europäischen Union die

Einrichtung einer internen Meldestelle nötig

werden lassen, erreicht. Der Nichtbetrieb

einer internen Meldestelle würde in diesem

Fall ein Bussgeldrisiko mit sich bringen und

darüber hinaus noch einen Wettbewerbsnachteil

gegenüber Unternehmen der Europäischen

Union.

Gaby Eickstädt

Rechtsanwältin (D / England&Wales),

LL.M. (University of Newcastle), Studium

Rechtswissenschaft (Universität Köln),

Studium Betriebswirtschaftslehre

(Universität Köln), Advisory Board bei AGON

PARTNERS COMPLIANCE AG,

Inhaberin Rechtanwaltskanzlei GE Law

Patrick L. Krauskopf

Prof. Dr., Rechtsanwalt (CH/USA), LL.M.

(Harvard), Studium Rechtswissenschaft

(Universität Fribourg), Chairman bei AGON

PARTNERS COMPLIANCE AG, Professor für

Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule

für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)

veb.ch | Standard 2 I 2024

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