27.06.2024 Aufrufe

A240483_veb_Fachmagazin_Standard_2-24_WEB

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

SOZIALVERSICHERUNGEN

Arbeitgeberkontrolle AHV

Achten Sie auf Subunternehmer

mit Einzelfirma!

Gemäss Art. 68 AHVG und Art. 162 AHVV sind die AHV-Ausgleichskassen verpflichtet, die

angeschlossenen Arbeitgeber regelmässig auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

hinsichtlich Lohnbescheinigungen für AHV / IV / EO und ALV zu kontrollieren. Diese Kontrollen

dienen dem Schutz der Arbeitnehmenden, der Korrektur von fehlerhaften Abrechnungen und der

Beratung der Arbeitgebenden. Im Folgenden wird erläutert, worauf Sie achten sollten, wenn Sie

einen Subunternehmer mit Einzelfirma beschäftigen.

Michael Lips

Die Arbeitgeberkontrolle AHV umfasst in

vielen Fällen auch die Betriebsrevision

für die Suva, sofern der Betrieb nach

Art. 66 UVG der Suva angeschlossen ist.

Die gemeinsame Revision wird von den

Betrieben geschätzt. So ist gewährleitet,

dass nicht eine zweite Revision den

Betrieb für fast dieselbe Angelegenheit

besuchen muss. Die Avisierung auf den

Revisionstermin erfolgt in der Regel sechs

bis zwölf Wochen im Voraus.

Kontrollbereiche

Die Kontrollbereiche der Prüfung haben

sich in den letzten Jahren stetig erweitert.

Im Rahmen der Schengen- und Dublin-

Abkommen ermitteln die Suva auch, wie

Arbeit geber ihre Arbeitnehmenden darauf

über prüfen, ob sie möglicherweise

noch für einen oder mehrere Arbeitgeber

im Aus land tätig sind oder einer selbständigen

Erwerbstätigkeit nachgehen.

Die Ermittlung zusätzlicher Einkommensquellen

neben der Haupterwerbstätigkeit

in der Schweiz, die oft im Heimstaat

liegen, erweist sich in vielen Fällen als

zeitaufwändig. Diese Unter suchungen

können unliebsame Erkenntnisse über

die sozialversicherungs rechtliche Unterstellung

in der Schweiz ans Licht bringen.

Die Kontrollbereiche sind in der Weisung

an die Revisionsstellen über die Durchführung

der Arbeitgeberkontrollen (WRA)

unter der Randziffer (Rz) 5001-5008

festgehalten.

Neben der Abstimmung der deklarierten

Löhne mit der Lohnbuchhaltung und der

Finanzbuchhaltung werden die einzelnen

Lohnarten über ihre Pflichtigkeit beurteilt.

Die Umqualifizierung von übersetzten,

pauschalen Unkosten ist seit der Einführung

der Unternehmenssteuerreform

und der Einführung des neuen Lohnausweises

etwas in den Hintergrund getreten.

Dennoch ermitteln die Suva immer wieder

bei Auslagen für private Lebenshaltung der

Arbeitnehmenden, die nicht beruflicher

Natur sind und deshalb keinen Unkostencharakter

(Rz 3002 WML) haben.

Subunternehmer / Akkordanten

(Einzelfirmen)

Zu ausgiebigem Gesprächsstoff führen

auch die unten erwähnten Kontroll bereiche,

dass:

alle Personen mit unselbständiger

Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer

erfasst wurden;

alle Entgelte, die zum massgebenden

Lohn gehören, der Ausgleichskasse

bescheinigt wurden.

Was ist damit konkret gemeint? Die

Prüfungshandlungen umfassen auch

die Abklärung bei der zuständigen Ausgleichskasse

und / oder der Suva des

AHV-Beitrags statuts. Zudem umfasst sie

den Zweck der Personengesellschaft von

Akkordantinnen und Akkordanten (Fremdarbeitern

/ Subunternehmern), die unter

dem Rechtskleid der Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft

nach aussen auftreten.

Wird die selbständige Erwerbstätigkeit

von der Ausgleichskasse bejaht, werden

weitere Abklärungen vorgenommen. Es

muss mindestens eines der nachstehenden

Hauptmerkmale (vgl. Rz 4024 WML)

nachgewiesen oder erfüllt sein:

Bestehen einer Betriebsorganisation

Regelmässige Direktübernahme von

Drittaufträgen

Bei genauerer Betrachtungsweise

stellen wir oft fest, dass solche Akkordanten

keinem Unternehmerrisiko ausgesetzt

sind, da sie sich nicht aktiv um

die Beschaffung von Aufträgen kümmern

müssen. Die Auftraggeber übergeben

die meisten Aufträge direkt an diesen

Subunternehmer. Aus pekuniärer Sicht

kann ein starkes Abhängig keitsverhältnis

entstehen.

26 veb.ch | Standard 2 I 2024

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!