A240483_veb_Fachmagazin_Standard_2-24_WEB
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Operating
Investing
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Income taxes
Discontinued operations
und mit den bestehenden Management
Performance Measures abzustimmen. Die
Umsetzung der Änderungen greift folglich
in viele Prozesse und Systeme. Zugleich
müssen auch Investoren und Analysten
ihre Tools und Methoden hinterfragen und
auf die neuen Berichtsstrukturen anpassen.
Management-defined
Performance Measures
Revenue
Cost of Sales
Gross profit
Other operating income
Selling expenses
Unternehmensspezifische, alternative Leistungskennzahlen,
die in der öffentlichen
Kommunikation ausserhalb des Jahresabschlusses
verwendet werden (z. B. in
Roadshows oder auf der Website des
Unternehmens), werden von Investoren als
nützlicher Startpunkt zur Bewertung und
Analyse angesehen. Die oftmals fehlende
Transparenz hinsichtlich Definition und
Berechnung dieser alternativen Kennzahlen
wurde zunehmend kritisiert und mündete
in der Einführung der Management- defined
Performance Measures (MPM) in IFRS 18.
Der Anwendungsbereich von MPMs
bezieht sich auf Ergebniskenn zahlen. Als
Income Statement
Research and development expenses
General and administrative expenses
Goodwill impairment loss
Other operating expenses
Operating profit
Income and expenses from assets that generate returns separately
from a company’s business activities
Income and expenses from cash and cash equivalents and
investments in associates and joint ventures
Profit before financing and income taxes
Interest expense on borrowing and lease liabilities
Interest expense on pension liabilities and provisions
Profit before income taxes
Income tax expense
Profit from continuing operations
Loss from discontinued operations
Profit
Abbildung 1: Struktur der Erfolgsrechnung gemäss IFRS 18.
MPMs sind daher beispielsweise ein bereinigtes
Betriebsergebnis oder ein bereinigter
Gewinn oder Verlust einzu ordnen, wie
ein adjustiertes EBITDA. Kenn zahlen sind
als MPMs einzustufen, sofern sie folgende
Merkmale enthalten: 5
Verwendung in der öffentlichen
Kommunikation ausserhalb des
Jahresabschlusses,
Zwischensummen, die nicht in IFRS 18
enthalten sind oder in anderen IFRS
gefordert werden, und
Relevanz für die Vermittlung der
Managementsicht auf die finanzielle
Performance
Für die Definition, in welchen Fällen Zwischensummen
aus Erträgen und Aufwendungen
als MPM einzustufen sind, stellt das
IASB Leitlinien als Entscheidungshilfe zur
Verfügung. Unternehmen sollten sich ausführlich
mit der Definition auseinandersetzen,
5
IFRS 18.117
da MPMs der Abschlussprüfung unterliegen
und in einer separaten Anhangangabe
weitere umfangreiche Detailinformationen
zu verwendeten MPMs offengelegt werden
müssen. 6 Die Verwendung von MPMs führt
daher zu einem Konzeptions- und Implementierungsaufwand,
sofern die geforderten
Informationen bislang nicht in entsprechender
Granularität offengelegt und
dokumentiert werden. Als Aufwandstreiber
kann insbesondere die Überleitung einer
MPM zur nächstähnlichsten Zwischenbzw.
Gesamtsumme nach IFRS sowie die
Berechnung des sich daraus ergebenden
Effekts auf den Ertragssteueraufwand
genannt werden. 7 Wenngleich das IASB
einen vereinfachten Ansatz zur Berechnung
erlaubt, ist dennoch ein Implementierungsaufwand
zu erwarten, da Überleitungsrechnungen
– sofern vorhanden – bislang nur
begrenzte oder gar keine Informationen zu
Steuereffekten beinhalten. 8
(Dis-)Aggregation von
Informationen
Die dritte zentrale Neuerung betrifft die
Konkretisierung von Anforderungen an die
Gruppierung von Informationen in sämtlichen
Abschlusselementen. So wurden
Bedürfnisse von Investoren aufgenommen,
nach denen wesentliche Detailinformationen
zur Analyse fehlen oder zentrale
Informationen verdeckt dargestellt würden.
9 IFRS 18 liefert konkrete Leitlinien, an
welcher Stelle im Abschluss, also in den
Rechenelementen oder im Anhang, Informationen
gezeigt werden müssen, und wie
diese zu detaillieren sind:
Positionen mit gleichen Merkmalen
sind zu aggregieren und vice versa.
Positionen dürfen aggregiert werden,
sofern keine wesentlichen Informationen
verschleiert werden oder die
Verständlichkeit beeinträchtigen.
6
IFRS 18.122 sowie IFRS 18.IE8. Zur ausführlichen Darstellung
der geforderten Anhangangaben siehe auch IASB
Effect Analysis (2024), S. 22-23; IASB Project Summary
(2024), S. 11.
7
IFRS 18.123(c), (d); IASB Effect Analysis (2024), S. 47.
8
Vgl. IASB Effect Analysis (2024), S. 41, 54.
9
Vgl. IASB Project Summary (2024), S. 13.
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