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Discontinued operations

und mit den bestehenden Management

Performance Measures abzustimmen. Die

Umsetzung der Änderungen greift folglich

in viele Prozesse und Systeme. Zugleich

müssen auch Investoren und Analysten

ihre Tools und Methoden hinterfragen und

auf die neuen Berichtsstrukturen anpassen.

Management-defined

Performance Measures

Revenue

Cost of Sales

Gross profit

Other operating income

Selling expenses

Unternehmensspezifische, alternative Leistungskennzahlen,

die in der öffentlichen

Kommunikation ausserhalb des Jahresabschlusses

verwendet werden (z. B. in

Roadshows oder auf der Website des

Unternehmens), werden von Investoren als

nützlicher Startpunkt zur Bewertung und

Analyse angesehen. Die oftmals fehlende

Transparenz hinsichtlich Definition und

Berechnung dieser alternativen Kennzahlen

wurde zunehmend kritisiert und mündete

in der Einführung der Management- defined

Performance Measures (MPM) in IFRS 18.

Der Anwendungsbereich von MPMs

bezieht sich auf Ergebniskenn zahlen. Als

Income Statement

Research and development expenses

General and administrative expenses

Goodwill impairment loss

Other operating expenses

Operating profit

Income and expenses from assets that generate returns separately

from a company’s business activities

Income and expenses from cash and cash equivalents and

investments in associates and joint ventures

Profit before financing and income taxes

Interest expense on borrowing and lease liabilities

Interest expense on pension liabilities and provisions

Profit before income taxes

Income tax expense

Profit from continuing operations

Loss from discontinued operations

Profit

Abbildung 1: Struktur der Erfolgsrechnung gemäss IFRS 18.

MPMs sind daher beispielsweise ein bereinigtes

Betriebsergebnis oder ein bereinigter

Gewinn oder Verlust einzu ordnen, wie

ein adjustiertes EBITDA. Kenn zahlen sind

als MPMs einzustufen, sofern sie folgende

Merkmale enthalten: 5

Verwendung in der öffentlichen

Kommunikation ausserhalb des

Jahresabschlusses,

Zwischensummen, die nicht in IFRS 18

enthalten sind oder in anderen IFRS

gefordert werden, und

Relevanz für die Vermittlung der

Managementsicht auf die finanzielle

Performance

Für die Definition, in welchen Fällen Zwischensummen

aus Erträgen und Aufwendungen

als MPM einzustufen sind, stellt das

IASB Leitlinien als Entscheidungshilfe zur

Verfügung. Unternehmen sollten sich ausführlich

mit der Definition auseinandersetzen,

5

IFRS 18.117

da MPMs der Abschlussprüfung unterliegen

und in einer separaten Anhangangabe

weitere umfangreiche Detailinformationen

zu verwendeten MPMs offengelegt werden

müssen. 6 Die Verwendung von MPMs führt

daher zu einem Konzeptions- und Implementierungsaufwand,

sofern die geforderten

Informationen bislang nicht in entsprechender

Granularität offengelegt und

dokumentiert werden. Als Aufwandstreiber

kann insbesondere die Überleitung einer

MPM zur nächstähnlichsten Zwischenbzw.

Gesamtsumme nach IFRS sowie die

Berechnung des sich daraus ergebenden

Effekts auf den Ertragssteueraufwand

genannt werden. 7 Wenngleich das IASB

einen vereinfachten Ansatz zur Berechnung

erlaubt, ist dennoch ein Implementierungsaufwand

zu erwarten, da Überleitungsrechnungen

– sofern vorhanden – bislang nur

begrenzte oder gar keine Informationen zu

Steuereffekten beinhalten. 8

(Dis-)Aggregation von

Informationen

Die dritte zentrale Neuerung betrifft die

Konkretisierung von Anforderungen an die

Gruppierung von Informationen in sämtlichen

Abschlusselementen. So wurden

Bedürfnisse von Investoren aufgenommen,

nach denen wesentliche Detailinformationen

zur Analyse fehlen oder zentrale

Informationen verdeckt dargestellt würden.

9 IFRS 18 liefert konkrete Leitlinien, an

welcher Stelle im Abschluss, also in den

Rechenelementen oder im Anhang, Informationen

gezeigt werden müssen, und wie

diese zu detaillieren sind:

Positionen mit gleichen Merkmalen

sind zu aggregieren und vice versa.

Positionen dürfen aggregiert werden,

sofern keine wesentlichen Informationen

verschleiert werden oder die

Verständlichkeit beeinträchtigen.

6

IFRS 18.122 sowie IFRS 18.IE8. Zur ausführlichen Darstellung

der geforderten Anhangangaben siehe auch IASB

Effect Analysis (2024), S. 22-23; IASB Project Summary

(2024), S. 11.

7

IFRS 18.123(c), (d); IASB Effect Analysis (2024), S. 47.

8

Vgl. IASB Effect Analysis (2024), S. 41, 54.

9

Vgl. IASB Project Summary (2024), S. 13.

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