A240483_veb_Fachmagazin_Standard_2-24_WEB
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2
Begleichung der
Verbindlichkeit des Abnehmers
Factor
3
Zahlung für erhaltene
Ware / Dienstleistung an Factor
Abbildung 1:
Die Dreiecksbeziehung zwischen
dem Lieferanten, dem Abnehmer
sowie dem Factor
Lieferant
1
Lieferung der Ware / Dienstleistung
Verbindlichkeit des Abnehmers
gegenüber dem Lieferanten
Abnehmer
die die Auswirkungen von Lieferantenfinanzierungen
auf Verbindlichkeiten und
Geldflüsse verdeutlichen. Dazu zählen die
Konditionen der Verträge mit dem Factor,
der Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten
und die Fälligkeiten dieser Verbindlichkeiten.
Zudem müssen Unternehmen
das Liquiditäts risiko darstellen, das
mit solchen Finanzierungen verbunden
ist, ins besondere wenn sie das Potenzial
haben, die Fähigkeit des Unternehmens
zur Begleichung seiner Verbindlichkeiten zu
beeinträchtigen. Dies umfasst eine Analyse
der finanziellen Lage des Factors und des
Vertrauens des Unternehmens in die fortwährende
Verfügbarkeit der Finanzierung.
Implikationen und Fazit
Für viele Unternehmen, für welche Reverse-
Factoring-Vereinbarungen relevant sind,
gilt es ab dem Jahr 2024, bestehende Verträge
umfassend zu prüfen. Dies betrifft
nicht die Ausbuchungskriterien nach IFRS
9, wie oben erläutert, sondern die neuen
Offenlegungsvorschriften. Es besteht die
Möglichkeit, dass bestehende Prozesse
der Berichterstattung oder Kontrollmechanismen
sowie die Datengenerierung
angepasst werden müssen, um den neuen
Anforderungen gerecht zu werden.
umgehen, die vor allem sie gefordert haben.
So wäre beispielsweise denkbar, dass – je
nach Ausgestaltung der Reverse-Factoring-
Vereinbarung – es bei den Kreditanalysten
in der Praxis unterschiedliche Auslegeordnungen
geben wird in Bezug darauf, welche
Vereinbarungen bereits als «Finanzierung»
betrachtet werden und welche noch nicht.
Zum Beispiel könnte eine Kreditanalystenfirma
der Meinung sein, dass eine Verlängerung
des Zahlungsziels um «nur» 30 Tage
für sie noch keine Finanzierung darstellt und
daher nicht den Nettoschulden angerechnet
wird, während andere Kreditanalysten
dies möglicherweise anders sehen. Diese
unterschiedlichen Interpretationen durch
die Kreditanalysten könnten wiederum
beeinflussen, welche Reverse-Factoring-
Vereinbarungen Unternehmen eingehen,
wenn sie glauben zu wissen, ab welcher
Anzahl von Tagen Zahlungszielverlängerung
oder ab welchen anderen Vertragsklauseln
die Kreditanalysten eine Vereinbarung als
«Finanzierung» betrachten. Dass diese neuen
Offenlegungspflichten schlussendlich zu
einem Rückgang der Anzahl der Reverse-
Factoring-Vereinbarungen führen könnten,
wäre jedoch noch verfrüht anzunehmen.
Frederik Schmachtenberg
Dr. oec. HSG, Partner bei EY Schweiz,
Financial Accounting Advisory Services,
Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen,
frederik.schmachtenberg@ch.ey.com
Steffen Müller
Senior Consultant bei EY Schweiz,
Global Treasury Services,
steffen.mueller@ch.ey.com
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wie Bilanzadressaten und Kreditanalysten
mit diesen zusätzlichen Informationen
Quellen:
Investor Perspective: Supplier Finance Arrangements (ifrs.org)
veb.ch | Standard 2 I 2024
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