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Begleichung der

Verbindlichkeit des Abnehmers

Factor

3

Zahlung für erhaltene

Ware / Dienstleistung an Factor

Abbildung 1:

Die Dreiecksbeziehung zwischen

dem Lieferanten, dem Abnehmer

sowie dem Factor

Lieferant

1

Lieferung der Ware / Dienstleistung

Verbindlichkeit des Abnehmers

gegenüber dem Lieferanten

Abnehmer

die die Auswirkungen von Lieferantenfinanzierungen

auf Verbindlichkeiten und

Geldflüsse verdeutlichen. Dazu zählen die

Konditionen der Verträge mit dem Factor,

der Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten

und die Fälligkeiten dieser Verbindlichkeiten.

Zudem müssen Unternehmen

das Liquiditäts risiko darstellen, das

mit solchen Finanzierungen verbunden

ist, ins besondere wenn sie das Potenzial

haben, die Fähigkeit des Unternehmens

zur Begleichung seiner Verbindlichkeiten zu

beeinträchtigen. Dies umfasst eine Analyse

der finanziellen Lage des Factors und des

Vertrauens des Unternehmens in die fortwährende

Verfügbarkeit der Finanzierung.

Implikationen und Fazit

Für viele Unternehmen, für welche Reverse-

Factoring-Vereinbarungen relevant sind,

gilt es ab dem Jahr 2024, bestehende Verträge

umfassend zu prüfen. Dies betrifft

nicht die Ausbuchungskriterien nach IFRS

9, wie oben erläutert, sondern die neuen

Offenlegungsvorschriften. Es besteht die

Möglichkeit, dass bestehende Prozesse

der Berichterstattung oder Kontrollmechanismen

sowie die Datengenerierung

angepasst werden müssen, um den neuen

Anforderungen gerecht zu werden.

umgehen, die vor allem sie gefordert haben.

So wäre beispielsweise denkbar, dass – je

nach Ausgestaltung der Reverse-Factoring-

Vereinbarung – es bei den Kreditanalysten

in der Praxis unterschiedliche Auslegeordnungen

geben wird in Bezug darauf, welche

Vereinbarungen bereits als «Finanzierung»

betrachtet werden und welche noch nicht.

Zum Beispiel könnte eine Kreditanalystenfirma

der Meinung sein, dass eine Verlängerung

des Zahlungsziels um «nur» 30 Tage

für sie noch keine Finanzierung darstellt und

daher nicht den Nettoschulden angerechnet

wird, während andere Kreditanalysten

dies möglicherweise anders sehen. Diese

unterschiedlichen Interpretationen durch

die Kreditanalysten könnten wiederum

beeinflussen, welche Reverse-Factoring-

Vereinbarungen Unternehmen eingehen,

wenn sie glauben zu wissen, ab welcher

Anzahl von Tagen Zahlungszielverlängerung

oder ab welchen anderen Vertragsklauseln

die Kreditanalysten eine Vereinbarung als

«Finanzierung» betrachten. Dass diese neuen

Offenlegungspflichten schlussendlich zu

einem Rückgang der Anzahl der Reverse-

Factoring-Vereinbarungen führen könnten,

wäre jedoch noch verfrüht anzunehmen.

Frederik Schmachtenberg

Dr. oec. HSG, Partner bei EY Schweiz,

Financial Accounting Advisory Services,

Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen,

frederik.schmachtenberg@ch.ey.com

Steffen Müller

Senior Consultant bei EY Schweiz,

Global Treasury Services,

steffen.mueller@ch.ey.com

Es wird auch interessant sein zu sehen,

wie Bilanzadressaten und Kreditanalysten

mit diesen zusätzlichen Informationen

Quellen:

Investor Perspective: Supplier Finance Arrangements (ifrs.org)

veb.ch | Standard 2 I 2024

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