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Grasbrunner-Nachrichten_Juli_2024

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GRASBRUNNER NACHRICHTEN | AUS DEM RATHAUS<br />

Windenergiegewinnung durch Konzentration von Windenergieflächen<br />

entgegengewirkt werden, denn die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn<br />

hat in unmittel barer Nachbarschaft zu den<br />

Konzentrationsflächen C und D von Grasbrunn ebenfalls Konzentrationszonen<br />

im Höhenkirchner Forst ausgewiesen. Dort sind<br />

auch bereits Genehmigungen für den Bau von 3 Windkraftanlagen<br />

(WKA) erteilt worden und es ist zeitnah mit der Errichtung<br />

der WKA zu rechnen.<br />

Die Abstandsregel von 15 km zwischen Vorranggebieten würde<br />

damit zwar faktisch durchbrochen. Die Fläche A liegt an der Autobahn<br />

A99 und entspricht daher den vom Regionalen Planungsverband<br />

(RPV) erstellten Kriterienkatalog. Bei Berücksichtigung der<br />

<strong>Grasbrunner</strong> Konzentrationsflächen könnte jedoch eine nahtlose<br />

Ergänzung zu realisierten Projekten geschaffen werden und weiterhin<br />

auf einer definierten Fläche konzentriert werden, um auch<br />

die Sichtachse auf das Alpenpanorama nicht einzuschränken. Weitere<br />

Synergieeffekte können durch die gemeinsame Nutzung von<br />

bestehender Infrastruktur wie Kabeltrassen und Netzanschlusspunkte<br />

erzielt werden.<br />

Das Projekt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist auf eine breite<br />

Akzeptanz in der Bevölkerung gestoßen, was wir auch in Grasbrunn<br />

bisher vernehmen können. Als Mitglied der ARGE Windenergie<br />

LKM Südost, mit den Nachbargemeinden Hohenbrunn,<br />

Putzbrunn und Neubiberg, setzt sich die Gemeinde Grasbrunn<br />

stark für den Ausbau von Windkraftanlagen ein. Diese Gemeinschaftsinitiative<br />

unterstreicht unseren Einsatz für die Energiewende<br />

und ermöglicht eine effiziente Ressourcennutzung.<br />

Mit der Aufnahme der Konzentrationsflächen für Windkraft von<br />

Grasbrunn (und ggf. auch von Höhenkirchen-Siegertsbrunn) würde<br />

man durch die Bündelung auch dem Ziel des Regionalplans<br />

entsprechen, den Ausbau der Windenergie zügig und kostengünstig<br />

zu fördern.<br />

2.) Aus den Planunterlagen ist bisher nicht erkennbar, aus welchen<br />

Gründen die in Grasbrunn ausgewiesenen Konzentrationszonen<br />

bei der Abwägung der zur Verfügung stehenden<br />

Vorrangflächen ausgeschieden wurden, da keine Konflikte mit<br />

den angewandten Abwägungskriterien des Steuerungskonzepts<br />

bestehen. Zudem sind die Konzentrationsflächen von<br />

Grasbrunn bereits in der Suchfläche PA 19-09-2023 enthalten.<br />

Der Regionalplan sollte gemeindebezogen um die Gründe der<br />

Abwägung der ausgewiesenen Windenergienutzungsflächen<br />

und die Berücksichtigung vorhandener kommunaler Flächen<br />

im Einzelnen ergänzt werden.<br />

3.) Im Vorabentwurf wird zumindest nicht ausgeschlossen, dass<br />

zukünftig Ausschlussgebiete für Windkraft ausgewiesen werden.<br />

Trotz § 249 BauGB sollte im Entwurf klargestellt werden,<br />

dass der RPV keine solchen Ausschlussgebiete anstrebt, um<br />

die kommunale Planungshoheit nicht einzuschränken.<br />

Mehrheitlich angenommen.<br />

Liegenschaftsverwaltung; Freigabe zur Sanierung des Außenbereiches<br />

Kindergarten Kinderwelt Neukeferloh<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortag der Verwaltung zur<br />

Kenntnis, stimmt der geplanten Sanierung zu und ermächtigt<br />

den Ersten Bürgermeister nach der Angebotsauswertung den<br />

Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher im Sozialpädagogischen<br />

Einführungsjahr (SEJ)<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Vergütung von Praktikantinnen<br />

und Praktikanten im Sozialpädagogischen Einführungsseminar<br />

(SEJ) ab dem 1.09.<strong>2024</strong> auf 650 € festzusetzen. Im Übrigen sind<br />

die Regelungen nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des<br />

öffentlichen Dienstes (TVAöD) analog anzuwenden.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

Anpassung eines Rahmenvertrages<br />

zum Einsatz von Freiwilligen im Jugendfreiwilligendienst<br />

„Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ)<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, das Taschengeld der FSJler ab<br />

dem 1.09.<strong>2024</strong> auf 300 € festzusetzen. Im Übrigen wird das<br />

vom Bayerischen Roten Kreuz festgesetzte Verpflegungsgeld<br />

und der Wohnkostenzuschuss den FSJlern gewährt. Eine analoge<br />

Anwendung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des<br />

öffentlichen Dienstes (TVAöD) erfolgt nicht.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

Vollzug des BayKiBiG;<br />

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für<br />

die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Krippen-,<br />

Kindergarten- und Hortplätze) der Gemeinde Grasbrunn<br />

(Gebührensatzung Kindertageseinrichtungen)<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen<br />

(Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze) der Gemeinde<br />

Grasbrunn entsprechend dem beiliegenden Entwurf vom<br />

14.05.<strong>2024</strong>.<br />

Die geänderte Satzung soll zum 1.09.<strong>2024</strong> in Kraft treten.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsänderungen in<br />

geeigneter Weise zu veröffentlichen.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

Vollzug der Gemeindeordnung:<br />

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für<br />

die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Grasbrunn<br />

(Gebührensatzung Mittagsbetreuung)<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der<br />

Gemeinde Grasbrunn entsprechend dem beiliegenden Entwurf<br />

vom 14.05.<strong>2024</strong>.<br />

Die geänderte Satzung soll zum 1.09.<strong>2024</strong> in Kraft treten.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsänderungen in<br />

geeigneter Weise zu veröffentlichen.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

Öffentliche Bau,- Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung<br />

vom 11.06.<strong>2024</strong><br />

Folgenden Anträgen wurde die Zustimmung erteilt:<br />

• Änderungsantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen<br />

Ölmühle mit Personalwohnung, Ferienwohnung, Produktlager,<br />

Werkstatt und Nutztierstall, Fl. Nr. 114/4 der Gemarkung<br />

Grasbrunn, Stefflweg 35 in Grasbrunn<br />

• Antrag auf Nutzungsänderung von Schulungszentrum zu<br />

Wohnnutzung mit der Errichtung von 4 Wohneinheiten,<br />

Erneuerung des Daches, neue Gaube und Zwerchgiebel, Fl.<br />

Nr. 689/13 der Gemarkung Grasbrunn, <strong>Grasbrunner</strong> Weg 5 in<br />

Harthausen<br />

• Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Wohneinheit im<br />

Erdgeschoss, Antrag auf Nutzungsänderung, Fl. Nr. 645 der<br />

Gemarkung Grasbrunn, Wolfersberger Str. 2 in Harthausen<br />

• Antrag auf Vorbescheid zur Anhebung des Daches und zur<br />

Errichtung eines Zwerchgiebels, Fl. Nr. 132/5 der Gemarkung<br />

Grasbrunn, Möschenfelder Str. 10 in Grasbrunn<br />

Folgenden Anträgen wurde die Zustimmung nicht erteilt:<br />

• Änderungsantrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei<br />

Einfamilienhäusern mit Garagen, Fl. Nr. 656 und 657 der<br />

Gemarkung Grasbrunn, Beim Forstwirt 2 in Harthausen<br />

Die ausführlichen Beschlusstexte können in der Gemeindeverwaltung<br />

eingesehen werden.<br />

10 | AUSGABE 07|24

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