Grasbrunner-Nachrichten_Juli_2024
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GRASBRUNNER NACHRICHTEN | AUS DEM RATHAUS<br />
Windenergiegewinnung durch Konzentration von Windenergieflächen<br />
entgegengewirkt werden, denn die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn<br />
hat in unmittel barer Nachbarschaft zu den<br />
Konzentrationsflächen C und D von Grasbrunn ebenfalls Konzentrationszonen<br />
im Höhenkirchner Forst ausgewiesen. Dort sind<br />
auch bereits Genehmigungen für den Bau von 3 Windkraftanlagen<br />
(WKA) erteilt worden und es ist zeitnah mit der Errichtung<br />
der WKA zu rechnen.<br />
Die Abstandsregel von 15 km zwischen Vorranggebieten würde<br />
damit zwar faktisch durchbrochen. Die Fläche A liegt an der Autobahn<br />
A99 und entspricht daher den vom Regionalen Planungsverband<br />
(RPV) erstellten Kriterienkatalog. Bei Berücksichtigung der<br />
<strong>Grasbrunner</strong> Konzentrationsflächen könnte jedoch eine nahtlose<br />
Ergänzung zu realisierten Projekten geschaffen werden und weiterhin<br />
auf einer definierten Fläche konzentriert werden, um auch<br />
die Sichtachse auf das Alpenpanorama nicht einzuschränken. Weitere<br />
Synergieeffekte können durch die gemeinsame Nutzung von<br />
bestehender Infrastruktur wie Kabeltrassen und Netzanschlusspunkte<br />
erzielt werden.<br />
Das Projekt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist auf eine breite<br />
Akzeptanz in der Bevölkerung gestoßen, was wir auch in Grasbrunn<br />
bisher vernehmen können. Als Mitglied der ARGE Windenergie<br />
LKM Südost, mit den Nachbargemeinden Hohenbrunn,<br />
Putzbrunn und Neubiberg, setzt sich die Gemeinde Grasbrunn<br />
stark für den Ausbau von Windkraftanlagen ein. Diese Gemeinschaftsinitiative<br />
unterstreicht unseren Einsatz für die Energiewende<br />
und ermöglicht eine effiziente Ressourcennutzung.<br />
Mit der Aufnahme der Konzentrationsflächen für Windkraft von<br />
Grasbrunn (und ggf. auch von Höhenkirchen-Siegertsbrunn) würde<br />
man durch die Bündelung auch dem Ziel des Regionalplans<br />
entsprechen, den Ausbau der Windenergie zügig und kostengünstig<br />
zu fördern.<br />
2.) Aus den Planunterlagen ist bisher nicht erkennbar, aus welchen<br />
Gründen die in Grasbrunn ausgewiesenen Konzentrationszonen<br />
bei der Abwägung der zur Verfügung stehenden<br />
Vorrangflächen ausgeschieden wurden, da keine Konflikte mit<br />
den angewandten Abwägungskriterien des Steuerungskonzepts<br />
bestehen. Zudem sind die Konzentrationsflächen von<br />
Grasbrunn bereits in der Suchfläche PA 19-09-2023 enthalten.<br />
Der Regionalplan sollte gemeindebezogen um die Gründe der<br />
Abwägung der ausgewiesenen Windenergienutzungsflächen<br />
und die Berücksichtigung vorhandener kommunaler Flächen<br />
im Einzelnen ergänzt werden.<br />
3.) Im Vorabentwurf wird zumindest nicht ausgeschlossen, dass<br />
zukünftig Ausschlussgebiete für Windkraft ausgewiesen werden.<br />
Trotz § 249 BauGB sollte im Entwurf klargestellt werden,<br />
dass der RPV keine solchen Ausschlussgebiete anstrebt, um<br />
die kommunale Planungshoheit nicht einzuschränken.<br />
Mehrheitlich angenommen.<br />
Liegenschaftsverwaltung; Freigabe zur Sanierung des Außenbereiches<br />
Kindergarten Kinderwelt Neukeferloh<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortag der Verwaltung zur<br />
Kenntnis, stimmt der geplanten Sanierung zu und ermächtigt<br />
den Ersten Bürgermeister nach der Angebotsauswertung den<br />
Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.<br />
Einstimmig angenommen.<br />
Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher im Sozialpädagogischen<br />
Einführungsjahr (SEJ)<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Vergütung von Praktikantinnen<br />
und Praktikanten im Sozialpädagogischen Einführungsseminar<br />
(SEJ) ab dem 1.09.<strong>2024</strong> auf 650 € festzusetzen. Im Übrigen sind<br />
die Regelungen nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des<br />
öffentlichen Dienstes (TVAöD) analog anzuwenden.<br />
Einstimmig angenommen.<br />
Anpassung eines Rahmenvertrages<br />
zum Einsatz von Freiwilligen im Jugendfreiwilligendienst<br />
„Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ)<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, das Taschengeld der FSJler ab<br />
dem 1.09.<strong>2024</strong> auf 300 € festzusetzen. Im Übrigen wird das<br />
vom Bayerischen Roten Kreuz festgesetzte Verpflegungsgeld<br />
und der Wohnkostenzuschuss den FSJlern gewährt. Eine analoge<br />
Anwendung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des<br />
öffentlichen Dienstes (TVAöD) erfolgt nicht.<br />
Einstimmig angenommen.<br />
Vollzug des BayKiBiG;<br />
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für<br />
die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Krippen-,<br />
Kindergarten- und Hortplätze) der Gemeinde Grasbrunn<br />
(Gebührensatzung Kindertageseinrichtungen)<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung<br />
von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen<br />
(Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze) der Gemeinde<br />
Grasbrunn entsprechend dem beiliegenden Entwurf vom<br />
14.05.<strong>2024</strong>.<br />
Die geänderte Satzung soll zum 1.09.<strong>2024</strong> in Kraft treten.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsänderungen in<br />
geeigneter Weise zu veröffentlichen.<br />
Einstimmig angenommen.<br />
Vollzug der Gemeindeordnung:<br />
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für<br />
die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Grasbrunn<br />
(Gebührensatzung Mittagsbetreuung)<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung<br />
von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der<br />
Gemeinde Grasbrunn entsprechend dem beiliegenden Entwurf<br />
vom 14.05.<strong>2024</strong>.<br />
Die geänderte Satzung soll zum 1.09.<strong>2024</strong> in Kraft treten.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsänderungen in<br />
geeigneter Weise zu veröffentlichen.<br />
Einstimmig angenommen.<br />
Öffentliche Bau,- Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung<br />
vom 11.06.<strong>2024</strong><br />
Folgenden Anträgen wurde die Zustimmung erteilt:<br />
• Änderungsantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen<br />
Ölmühle mit Personalwohnung, Ferienwohnung, Produktlager,<br />
Werkstatt und Nutztierstall, Fl. Nr. 114/4 der Gemarkung<br />
Grasbrunn, Stefflweg 35 in Grasbrunn<br />
• Antrag auf Nutzungsänderung von Schulungszentrum zu<br />
Wohnnutzung mit der Errichtung von 4 Wohneinheiten,<br />
Erneuerung des Daches, neue Gaube und Zwerchgiebel, Fl.<br />
Nr. 689/13 der Gemarkung Grasbrunn, <strong>Grasbrunner</strong> Weg 5 in<br />
Harthausen<br />
• Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Wohneinheit im<br />
Erdgeschoss, Antrag auf Nutzungsänderung, Fl. Nr. 645 der<br />
Gemarkung Grasbrunn, Wolfersberger Str. 2 in Harthausen<br />
• Antrag auf Vorbescheid zur Anhebung des Daches und zur<br />
Errichtung eines Zwerchgiebels, Fl. Nr. 132/5 der Gemarkung<br />
Grasbrunn, Möschenfelder Str. 10 in Grasbrunn<br />
Folgenden Anträgen wurde die Zustimmung nicht erteilt:<br />
• Änderungsantrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei<br />
Einfamilienhäusern mit Garagen, Fl. Nr. 656 und 657 der<br />
Gemarkung Grasbrunn, Beim Forstwirt 2 in Harthausen<br />
Die ausführlichen Beschlusstexte können in der Gemeindeverwaltung<br />
eingesehen werden.<br />
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