HEV-Magazin Juni 2024 | WEST
Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.
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POLITIK<br />
Schotterflächen<br />
Wie stark muss eine Kiesfläche mit Pflanzen<br />
durchsetzt sein, damit das Verbot nicht greift?<br />
Kritiker monieren, dass die Bestimmungen<br />
unnötig und nicht klar sind. Fotos: adobe/meo<br />
Zum gleichen Thema gehört die Liste<br />
der künftig verbotenen invasiven Neophyten.<br />
Der Bundesrat hat kürzlich beschlossen,<br />
das Inverkehrbringen von<br />
mehr als zwei Dutzend Neophyten, die<br />
auf der Liste stehen, ab dem 1. September<br />
<strong>2024</strong> zu verbieten. Darunter befinden<br />
sich zum Beispiel auch Tessiner Palmen.<br />
Fälle für die Gerichte<br />
Kantonsrat Mark Winkler wiederholt seine<br />
Meinung: «Diese Verordnung sorgt<br />
dafür, dass private Steingärten zum Politikum<br />
und zu neuen Fällen für die Gerichte<br />
werden». <br />
Joseph Weibel<br />
Was ist erlaubt,<br />
was nicht?<br />
Victor von Sury, Leiter Rechtsdienst/<br />
Rechtsanwalt, vom Bau- und Justizdepartement,<br />
erklärt, um was es<br />
beim neuen Paragrafen in der kantonalen<br />
Bauverordnung geht.<br />
Gemäss dem neuen Paragrafen der<br />
kantonalen Bauverordnung ist das Anlegen<br />
von Stein- und Schottergärten,<br />
die nicht als anrechenbare Grünfläche<br />
gelten, untersagt. Damit ist bereits gesagt,<br />
dass lediglich der «Neubau» von<br />
Stein- und Schottergärten betroffen ist.<br />
Bestehende Stein- und Schottergärten<br />
werden von der neuen Regelung nicht<br />
tangiert. Weiter bleibt die Errichtung<br />
dann erlaubt, wenn der Stein- oder<br />
Schottergarten an die anrechenbare<br />
Grünfläche zu zählen ist. Dies ist dann<br />
der Fall, wenn er minimal bepflanzt ist<br />
und über einen natürlichen Bodenaufbau<br />
verfügt. Mit einer Folie versiegelte<br />
Stein- und Schottergärten oder solche,<br />
die gar keine Bepflanzung aufweisen,<br />
gelten nicht als anrechenbare Grünfläche.<br />
Die Errichtung solcher sind inskünftig<br />
untersagt. <br />
JW<br />
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