19.06.2024 Aufrufe

HEV-Magazin Juni 2024 | WEST

Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.

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POLITIK<br />

Schotterflächen<br />

Wie stark muss eine Kiesfläche mit Pflanzen<br />

durchsetzt sein, damit das Verbot nicht greift?<br />

Kritiker monieren, dass die Bestimmungen<br />

unnötig und nicht klar sind. Fotos: adobe/meo<br />

Zum gleichen Thema gehört die Liste<br />

der künftig verbotenen invasiven Neophyten.<br />

Der Bundesrat hat kürzlich beschlossen,<br />

das Inverkehrbringen von<br />

mehr als zwei Dutzend Neophyten, die<br />

auf der Liste stehen, ab dem 1. September<br />

<strong>2024</strong> zu verbieten. Darunter befinden<br />

sich zum Beispiel auch Tessiner Palmen.<br />

Fälle für die Gerichte<br />

Kantonsrat Mark Winkler wiederholt seine<br />

Meinung: «Diese Verordnung sorgt<br />

dafür, dass private Steingärten zum Politikum<br />

und zu neuen Fällen für die Gerichte<br />

werden». <br />

Joseph Weibel<br />

Was ist erlaubt,<br />

was nicht?<br />

Victor von Sury, Leiter Rechtsdienst/<br />

Rechtsanwalt, vom Bau- und Justizdepartement,<br />

erklärt, um was es<br />

beim neuen Paragrafen in der kantonalen<br />

Bauverordnung geht.<br />

Gemäss dem neuen Paragrafen der<br />

kantonalen Bauverordnung ist das Anlegen<br />

von Stein- und Schottergärten,<br />

die nicht als anrechenbare Grünfläche<br />

gelten, untersagt. Damit ist bereits gesagt,<br />

dass lediglich der «Neubau» von<br />

Stein- und Schottergärten betroffen ist.<br />

Bestehende Stein- und Schottergärten<br />

werden von der neuen Regelung nicht<br />

tangiert. Weiter bleibt die Errichtung<br />

dann erlaubt, wenn der Stein- oder<br />

Schottergarten an die anrechenbare<br />

Grünfläche zu zählen ist. Dies ist dann<br />

der Fall, wenn er minimal bepflanzt ist<br />

und über einen natürlichen Bodenaufbau<br />

verfügt. Mit einer Folie versiegelte<br />

Stein- und Schottergärten oder solche,<br />

die gar keine Bepflanzung aufweisen,<br />

gelten nicht als anrechenbare Grünfläche.<br />

Die Errichtung solcher sind inskünftig<br />

untersagt. <br />

JW<br />

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