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Meine Firma 2/2024

Das Servicemagazin der AXA informiert Sie dreimal jährlich zu Themen, die Sie als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer interessieren.

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Erfolg<br />

AXA.ch<br />

Die AXA ist stolze Partnerin<br />

der UEFA Women’s EURO 2025<br />

Bereits seit 2020 engagieren wir uns für den Schweizer Frauenfussball.<br />

Nächstes Jahr kommt die UEFA Women’s EURO in die Schweiz – und wir<br />

sind als «Official Partner» mit dabei. Wir freuen uns darauf, mit der ganzen<br />

Schweiz einen unvergesslichen Fussballsommer erleben zu dürfen !<br />

Leserfrage<br />

Auflagen für<br />

Drohnen<br />

In meinem Berufsalltag als Immobiliendienstleister<br />

setze ich<br />

eine Drohne ein. Was muss ich<br />

dabei beachten?<br />

F. R., Winterthur<br />

Der Einsatz von Drohnen unterliegt<br />

behördlichen Auflagen. So besteht eine<br />

Registrierungspflicht für Drohnen, ausgenommen<br />

ihr Abfluggewicht ist unter<br />

25 Kilogramm und sie sind ohne<br />

Kamera, Mikrofon oder sonstige Sensoren<br />

ausgestattet. Mit der Registrierung<br />

erhalten Sie eine UAS-Betreibernummer,<br />

die gut sichtbar an das Objekt<br />

angebracht werden muss. Ein weiterer<br />

Prüfpunkt sind die Bewilligungspflichten<br />

(z.B. bei Flügen höher als 120<br />

Meter) bzw. Grenzen für den Einsatz der<br />

Drohne (Einsatz in einem Sperrgebiet).<br />

Wenn Sie einem Dritten einen Schaden<br />

zufügen (bspw. wenn die Drohne ein<br />

Fenster beschädigt), können Sie mit<br />

Ansprüchen konfrontiert werden. Die<br />

AXA bietet Versicherungsschutz für Ihre<br />

gesetzliche Haftpflicht als Halter bzw.<br />

aus Ihrem Gebrauch von Drohnen.<br />

Versichert sind dabei Personen- und<br />

Sachschäden. Als Immobiliendienstleister<br />

ist diese Deckung gegebenenfalls<br />

nicht automatisch in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung<br />

enthalten. Bis<br />

zu einem Abfluggewicht von 25 Kilogramm<br />

können wir über diese die<br />

Lücke schliessen. Ist die Drohne<br />

schwerer, lösen wir den Versicherungsschutz<br />

über eine Luftfahrtpolice.<br />

Daniela Dresch,<br />

Leiterin<br />

Underwriting<br />

Haft D-CH<br />

02/<strong>2024</strong> 7<br />

Fotos: zVg<br />

AXA beteiligt sich an<br />

newhome.ch<br />

Die AXA beteiligt sich an der Immobilienplattform newhome, die sich im Besitz<br />

von 19 Kantonalbanken und rund 500 Firmen aus der Immobilienwirtschaft<br />

(Next Property AG) befindet. Das Aktienkapital wurde durch die Ausgabe von<br />

neuen Aktien erhöht und ist neu mit den Anteilen 50 Prozent, 30 Prozent und<br />

20 Prozent auf die Akteure Kantonalbanken, Next Property AG und AXA verteilt.<br />

Die AXA sieht in der Beteiligung eine Chance, sich im Bereich Wohnen<br />

noch stärker zu positionieren. «Newhome hat sich seit der Gründung 2012 zu<br />

einer schweizweit bedeutenden Immobilienplattform entwickelt», sagt Dominique<br />

Kasper, Leiter Schadenversicherungen bei der AXA. «Mit einer Beteiligung<br />

sichert sich die AXA einen Kundenzugang beim Thema Wohnen und Immobilien.»<br />

Auch für die Nutzerinnen und Nutzer der Plattform bringt der Einstieg<br />

der AXA bei newhome Vorteile. «Miete oder Kauf von Immobilien ziehen immer<br />

Versicherungsfragen nach sich. Wir sind überzeugt, dass wir mit unserer Kompetenz<br />

diese Kundenbedürfnisse abdecken können», so Dominique Kasper. Auch<br />

Johannes Hoehener, VRP von newhome, zeigt sich sehr erfreut über die Verbreiterung<br />

des Aktionariats: «Wir dürfen mit der AXA die führende Schweizer<br />

Schadenversicherung in unserem Netzwerk begrüssen. Die strategische Beteiligung<br />

der AXA erhöht unsere Reichweite und ist ein wesentlicher Schritt in der<br />

Umsetzung unserer Wachstumsstrategie. Wir wollen uns als regional stärkstes<br />

Immobilienportal positionieren.»<br />

«Bei einer steueroptimierten Nachfolge können bis zu 20 Prozent<br />

des Gesamtwerts der Unternehmung an Steuern eingespart werden.»<br />

Stephan Illi, CEO Consulta AG, Seite 11<br />

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