29.12.2012 Aufrufe

Die islamrechtliche Beurteilung der Mädchenbeschneidung

Die islamrechtliche Beurteilung der Mädchenbeschneidung

Die islamrechtliche Beurteilung der Mädchenbeschneidung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

und seitdem in keinster Weise revidiert. 239 „Gleichwertigkeit (vor Gott) ist jedoch nicht<br />

zwingend gleichbedeutend mit Gleichbehandlung vor dem Gesetz.“ 240 Aus den alten Gesellschaftsregeln<br />

resultiert unter an<strong>der</strong>em, dass „es wohl kaum ein Thema (gibt), das häufiger<br />

Gegenstand westlicher Kritik islamischer Rechtsvorstellungen war, als das <strong>der</strong> Stellung <strong>der</strong><br />

Frau im Islam“. 241 In <strong>der</strong> Würde wie auch strafrechtlichen Behandlung sind Mann und Frau<br />

zwar gleichgestellt, 242 doch insbeson<strong>der</strong>e im Familien-, Ehe- und Erbrecht, dem Gerichtswesen<br />

und allgemeinen Freiheitsrechten wie beispielsweise dem Arbeitsrecht ergeben sich vielfach<br />

unterschiedliche Behandlungen <strong>der</strong> Geschlechter zu Ungunsten <strong>der</strong> Frau. 243<br />

Krämer bekräftigt, dass insbeson<strong>der</strong>e die Gesellschaftsmoral ein übergeordnetes Interesse bei<br />

Islamisten darstelle. Im Namen <strong>der</strong> Verteidigung „authentischer Werte“ schränken sie die<br />

Grundrechte <strong>der</strong> Frau wie die Freiheit auf Mobilität, Partnerwahl etc. ein, um ihre „öffentliche<br />

Prostitution“ zu verhin<strong>der</strong>n. 244 <strong>Die</strong>se rechtliche Ungleichheit wird zumeist mit dem Koranvers<br />

4,34 begründet: „<strong>Die</strong> Männer stehen über den Frauen, weil Gott (sie von Natur vor<br />

diesen) ausgezeichnet hat.“ 245 An<strong>der</strong>s als im Westen betrachten nach Lorenz die (männlichen)<br />

Wortführer im Menschenrechtsdiskurs dies nicht als Diskriminierung, son<strong>der</strong>n als<br />

klare Rollenverteilung in <strong>der</strong> Familie und die Befreiung <strong>der</strong> Frau von <strong>der</strong> schweren Last des<br />

Geldverdienens. Weiterhin entspräche die unterschiedliche rechtliche Stellung <strong>der</strong> Geschlechter<br />

ihren Charaktereigenschaften. So zähle die Zeugenaussage einer Frau vor Gericht<br />

nur deshalb halb so viel, da sie im Gegensatz zum Mann sehr emotional veranlagt sei und<br />

somit nur unpräzise Sachverhalte darstellen könne. 246<br />

239 Lorenz. Islam und Menschenrechte. S. 125-126.<br />

240 Krämer. Gottes Staat als Republik. S. 157.<br />

241 Lorenz. Islam und Menschenrechte. S. 168.<br />

242 Vgl. Sure 49,13: „Ihr Menschen! Wir haben euch geschaffen (indem wir euch) von einem männlichen und<br />

einem weiblichen Wesen (abstammen ließen)….“ Sure 24,2: „Wenn ein Mann o<strong>der</strong> eine Frau Unzucht begehen,<br />

dann verabreicht jedem von ihnen hun<strong>der</strong>t (Peitschen)hiebe.“ Sure 5,38: „Wenn ein Mann o<strong>der</strong> eine Frau einen<br />

<strong>Die</strong>bstahl begangen hat, dann haut ihnen die Hand ab.“<br />

243 Krämer. Gottes Staat als Republik. S. 158-159.<br />

244 Krämer, Gudrun: Islam, Menschenrechte und Demokratie: Anmerkungen zu einem schwierigen Verhältnis.<br />

Vortrag an <strong>der</strong> Gottlieb-Daimler- und Karl-Benz-Stiftung. Ladenburg 2003. Unter: http://www.daimler-benzstiftung.de/home/events/lecture/all/bbv20_kraemer.pdf<br />

(Stand: 27.8.2007). S. 26-28. Krämer. Gottes Staat als<br />

Republik. S. 158.<br />

245 Sure 4,34: „<strong>Die</strong> Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und<br />

wegen <strong>der</strong> Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (als Morgengabe für die Frauen?) gemacht haben. Und die<br />

rechtschaffenen Frauen sind (Gott) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen<br />

ist, weil Gott (darauf) acht gibt (d.h. weil Gott darum besorgt ist, daß es nicht an die Öffentlichkeit<br />

kommt). Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im<br />

Ehebett, und schlagt sie! Wenn sie euch (daraufhin wie<strong>der</strong>) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen<br />

sie! Gott ist erhaben und groß. (ar-riÊÁlu qawwÁmÙna ÝalÁ n-nisÁÞi bi-mÁ faÃÃala llÁhu baÝÃuhum ÝalÁ baÝÃin<br />

wa-bi-mÁ anfaqÙ min amwÁlihim fa-Ò-ÒÁliÎÁtu qÁnitÁtun ÎÁfiÛÁtun li-l-Èaibi bi-mÁ ÎafiÛa llÁhu wa-llatÐ taÌÁfÙna<br />

nušÙzahunna fa-ÝiÛÙhunna wa-ÞhÊurÙhunna fi l-maÃÁÊiÝi wa-ÞÃribÙhunna fa-Þin aÔaÝnakum fa-lÁ tabÈÙ Ýalaihinna<br />

sabÐlan inna llÁha kÁna ÝalÐyan kabÐran). <strong>Die</strong> Sure 4,34 wurde in den letzten Jahren unter muslimischen<br />

Feminstinnen neu interpretiert und ihre frauenfeindliche Aussage relativiert.<br />

246 Lorenz. Islam und Menschenrechte. S. 168-175.<br />

49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!