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Die islamrechtliche Beurteilung der Mädchenbeschneidung

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en ausgesetzt, weil er selbst sich klar an den Werten <strong>der</strong> „ersten Welt“ orientiert und damit<br />

für Afrikanerinnen in <strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> ehemaligen Kolonialherrschaft steht. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

schwarze Musliminnen fühlen sich in diesem globalen Befreiungsschlag aller Frauen bevor-<br />

mundet und bezüglich ihrer speziellen Situation unverstanden. 206 Den 24 Grün<strong>der</strong>staaten<br />

<strong>der</strong> IAC sind mittlerweile noch vier weitere beigetreten, die sich – mehr o<strong>der</strong> weniger – an<br />

lokalen Projekten gegen die <strong>Mädchenbeschneidung</strong> beteiligen. 207 1987 gestand das interafri-<br />

kanische Komitee ein, dass die Vielzahl von Kampagnen keine große Wirkung im Kampf<br />

gegen die Beschneidung hatte und for<strong>der</strong>te nun von den Regierungen <strong>der</strong> betroffenen Län-<br />

<strong>der</strong> den Erlass von Gesetzen. 208 Damit verfolgten die afrikanischen Aktivistinnen wie<strong>der</strong><br />

eine ähnliche Politik wie das regionale Komitee <strong>der</strong> WHO für Afrika. 209<br />

In den 1990er Jahren kam es zu einer Vielzahl von internationalen Konferenzen, die, zumeist<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> „Allgemeinen Erklärung <strong>der</strong> Menschenrechte“, die Abschaffung <strong>der</strong><br />

<strong>Mädchenbeschneidung</strong> befürworteten. Während eines UN-Seminars in Ouagadougou/Burkina<br />

Faso 1991 hingegen sprach sich eine Gruppe <strong>der</strong> Teilnehmer für eine Verurteilung<br />

<strong>der</strong> <strong>Mädchenbeschneidung</strong> im Namen <strong>der</strong> Religionen aus. Aldeeb kritisiert dieses Vorgehen<br />

zu Recht, da – abgesehen von <strong>der</strong> mangelnden Interpretationsbefugnis als heilig geglaubter<br />

Texte durch eine weltliche Organisation – ein effektiver Schutz des weiblichen Körpers<br />

weiter erschwert würde, sollte aus Bibel und Koran ein Aufruf zur Beschneidung hervorgehen.<br />

210 <strong>Die</strong> Erklärung <strong>der</strong> 1. Europäischen Studienkonferenz über die <strong>Mädchenbeschneidung</strong><br />

in London vom 6. bis 8. Juli 1992 argumentiert wie<strong>der</strong> weltlich, indem sie besagt,<br />

dass „jede Form genitaler Verstümmelung und Verletzung von Mädchen eine Verletzung<br />

seines fundamentalen Menschenrechts (ist) und abgeschafft werden (muß)“. Sie plädiert für<br />

eindeutige gesetzliche Regelungen, die die Beschneidung von Mädchen als Körperverletzung<br />

straft und nicht als medizinisches Problem legalisiert. 211<br />

Ebenso verurteilten WHO und UNICEF in ihren Beschlüssen die Beschneidung immer wie<strong>der</strong><br />

– nicht zuletzt, weil durch die ansteigende Migration aus Afrika nach Europa und in die<br />

USA auch hier das Problem an Brisanz gewann. 212 <strong>Die</strong> Menschenrechtskonferenz <strong>der</strong> Vereinten<br />

Nationen 1993 in Wien und die Weltbevölkerungskonferenz 1994 in Kairo definierten<br />

die Beschneidung als Gewalt gegen Mädchen und Frauen und erhoben sie damit zu einer<br />

206<br />

Popal, Mariam: <strong>Die</strong> ŠarÐÝa, das religiöse Recht – ein Konstrukt? Überlegungen zur Analyse des islamischen<br />

Rechts anhand rechtsvergleichen<strong>der</strong> Methoden und aus Sicht post-kolonialer Kritik. Frankfurt am Main 2006.<br />

S. 118-119.<br />

207<br />

Vgl. die Website des IAC http://www.iac-ciaf.com/ (Stand: 11.9.2007).<br />

208<br />

Aldeeb. Verstümmeln im Namen Yahwes o<strong>der</strong> Allahs. S. 89.<br />

209<br />

Ibid. S. 88.<br />

210<br />

Ibid. S. 65-66.<br />

211<br />

Ibid. S. 90.<br />

212<br />

Peller. Chiffrierte Körper – Disziplinierte Körper. S. 182-183.<br />

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