07.06.2024 Aufrufe

Das MesseMagazin zur jobmesse münster 2024

Willkommen zur 17. jobmesse münster am 15./16. Juni 2024 im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland. Mit über 150 regional, national und international tätigen Ausstellern und tausenden neuen Karrierechancen für Messegäste vom Schüler bis zum Ingenieur!

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12.Juni <strong>2024</strong> ·Anzeigen-Sonderveröffentlichung<br />

17. <strong>jobmesse</strong> <strong>münster</strong><br />

53<br />

Wann dürfenFehlzeiten im Arbeitszeugnis stehen?<br />

Nur neutrale Formulierung erlaubt<br />

Erwähnt ein Arbeitgeber<br />

Fehlzeiten im Arbeitszeugnis,<br />

sieht das für<br />

ausscheidende Beschäftigte<br />

schnell unvorteilhaft aus. Bei<br />

Bewerbungen etwa könnte<br />

durch eine solche Anmerkung<br />

im Zeugnis der Eindruck<br />

entstehen, der Kandidat<br />

oder die Kandidatin sei<br />

unzuverlässig. Aber: Darf<br />

eine Angabe zu Fehlzeiten<br />

überhaupt ins Zeugnis?<br />

„Grundsätzlich sollte das<br />

Fehlzeiten dürfen nurinAusnahmefällen im Arbeitszeugnis erwähnt werden.<br />

Arbeitszeugnis wohlwollend<br />

und berufsfördernd ausfallen“,<br />

sagt Peter Meyer, Fachanwalt<br />

für Arbeitsrecht in<br />

Berlin. Deswegen gilt auch:<br />

Sollten Beschäftigte im Laufe<br />

ihres Arbeitsverhältnisses<br />

Foto: dpa/AndreaWarnecke<br />

unentschuldigtgefehlt haben<br />

oder wegen Krankheit ausgefallen<br />

sein, „gehört das nicht<br />

ins Arbeitszeugnis“,soMeyer.<br />

Es gibt dem Fachanwalt zufolge<br />

aber eine Grenze. Und<br />

zwar dann, wenn es um erhebliche,<br />

wesentliche Ausfallzeiten<br />

geht. „<strong>Das</strong> bemisst<br />

sich dann an der Gesamtdauer<br />

des Arbeitsverhältnisses“,<br />

so Meyer.War ein Arbeitnehmer<br />

beispielsweise für insgesamt<br />

vier Jahreangestellt,davon<br />

aber ganze zwei Jahre<br />

krank, dürfteder Arbeitgeber<br />

das ins Zeugnis aufnehmen.<br />

Allerdings lediglich in einer<br />

neutralen Formulierung wie<br />

„<strong>Das</strong> Arbeitsverhältnis war<br />

vom Datum Xbis Datum Y<br />

unterbrochen“.<br />

Etwas Ähnliches kann sich<br />

auch im Fall einer Elternzeit<br />

ergeben. „Wenn zwischen der<br />

aktiven Tätigkeit und der Elternzeit<br />

ein Missverhältnis<br />

besteht, also erhebliche, wesentliche<br />

Ausfallzeiten vorliegen,<br />

geht man davon aus,<br />

dass Arbeitnehmende damit<br />

einverstanden sind, dass dies<br />

im Arbeitszeugnis erwähnt<br />

wird“,soMeyer.<br />

Dahinter stehe der Gedanke,<br />

dass diese Fehlzeiten an<br />

sich kein Makel für den oder<br />

die Mitarbeitende bedeuten.<br />

Es solle aber vermieden<br />

werden, dass einfalscher Eindruck<br />

davon entsteht, wie<br />

viel Berufserfahrung jemand<br />

während eines Arbeitsverhältnisses<br />

tatsächlich gesammelthat.<br />

Laut Meyer sind solche Hinweiseauf<br />

Fehlzeiten sehr seltenund<br />

werden wie auch das<br />

Arbeitszeugnis im Gesamten<br />

in der Regel zwischen Arbeitnehmer<br />

und Arbeitgeber abgestimmt.<br />

Zu bedenken sei<br />

auch, dass Zeugnisse häufig<br />

ohnehin gut ausfallen,<br />

insbesondere dann, wenn<br />

ArbeitgeberStreit vorGericht<br />

mit ausscheidenden Beschäftigtenvermeiden<br />

wollen. (dpa)

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