KöZeitung Zeitung Ausgabe 02 2024
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STADTWERKE KÖFLACH<br />
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt!<br />
STADTWERKE AKTUELL<br />
Sommerzeit ist Badezeit<br />
Liebe Poolbesitzerinnen<br />
und Poolbesitzer,<br />
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit, in<br />
der viele von Ihnen Ihre privaten<br />
Swimmingpools befüllen möchten. Bitte<br />
beachten Sie dabei einige Hinweise, um<br />
Engpässe in unserer Trinkwasserversorgung<br />
zu vermeiden.<br />
Die gleichzeitige Befüllung von Pools,<br />
besonders an den ersten warmen<br />
Wochenenden, führt zu Spitzenverbräuchen<br />
im Trinkwasserversorgungssystem<br />
und kann zu Druckabfällen im<br />
Netz führen. Deshalb empfehlen wir, diese<br />
Spitzenverbräuche zu reduzieren. Daher<br />
ist es ratsam, Ihren Pool vorzugsweise<br />
während der Nacht über Ihren Trinkwasserhausanschluss<br />
zu befüllen, da der<br />
Verbrauch zu dieser Zeit in der Regel am<br />
niedrigsten ist. Die Wasserentnahme aus<br />
einem Hydranten ist verboten!<br />
Das Wasser aus der Beckenentleerung<br />
kann gemeinsam mit gesammeltem<br />
Regenwasser zur Gartenbewässerung<br />
genutzt werden, sofern die Restkonzentration<br />
an freiem Chlor 0,05 mg/l<br />
nicht überschreitet.<br />
Alle anderen Poolabwässer sollten über<br />
die öffentliche Kanalisation entsorgt<br />
werden. Weitere Informationen dazu<br />
finden Sie im ÖWAV-Merkblatt (2011):<br />
"Private Hallen- und Freischwimmbecken,<br />
Ableitung von Spül-, Reinigungs- und<br />
Beckenwasser".<br />
Vielen Dank für Ihre Kooperation und<br />
Unterstützung bei der Erhaltung unserer<br />
Trinkwasserressourcen.<br />
Handwerkerbonus<br />
Mit dem Handwerkerbonus werden Handwerksbetriebe<br />
unterstützt und Kundinnen und Kunden<br />
finanziell entlastet. Im Rahmen des neuen Handwerkerbonus<br />
können befugten Handwerksfachbetrieben<br />
für Arbeitsleistungen im privaten Wohnund<br />
Lebensbereich im Inland nutzen. Dabei werden<br />
20 % der Kosten für die Arbeitsleistung (keine<br />
Material- und Fahrtkosten), maximal 2.000 Euro für<br />
das Jahr 2<strong>02</strong>4 (bei Kosten bis zu 10.000 Euro) oder<br />
1.500 Euro für das Jahr 2<strong>02</strong>5 (bei Kosten bis zu<br />
7.500 Euro) gefördert. Die förderbaren Arbeitskosten<br />
müssen mindestens 250 Euro betragen,<br />
woraus sich eine Mindestförderung von 50 Euro<br />
ergibt.<br />
Unter www.handwerkerbonus.gv.at kann der Handwerkerbonus<br />
ab 15.07.2<strong>02</strong>4 beantragt werden.<br />
FAQ zum<br />
Handwerkerbonus<br />
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