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KöZeitung Zeitung Ausgabe 02 2024

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STADTWERKE KÖFLACH<br />

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt!<br />

STADTWERKE AKTUELL<br />

Sommerzeit ist Badezeit<br />

Liebe Poolbesitzerinnen<br />

und Poolbesitzer,<br />

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit, in<br />

der viele von Ihnen Ihre privaten<br />

Swimmingpools befüllen möchten. Bitte<br />

beachten Sie dabei einige Hinweise, um<br />

Engpässe in unserer Trinkwasserversorgung<br />

zu vermeiden.<br />

Die gleichzeitige Befüllung von Pools,<br />

besonders an den ersten warmen<br />

Wochenenden, führt zu Spitzenverbräuchen<br />

im Trinkwasserversorgungssystem<br />

und kann zu Druckabfällen im<br />

Netz führen. Deshalb empfehlen wir, diese<br />

Spitzenverbräuche zu reduzieren. Daher<br />

ist es ratsam, Ihren Pool vorzugsweise<br />

während der Nacht über Ihren Trinkwasserhausanschluss<br />

zu befüllen, da der<br />

Verbrauch zu dieser Zeit in der Regel am<br />

niedrigsten ist. Die Wasserentnahme aus<br />

einem Hydranten ist verboten!<br />

Das Wasser aus der Beckenentleerung<br />

kann gemeinsam mit gesammeltem<br />

Regenwasser zur Gartenbewässerung<br />

genutzt werden, sofern die Restkonzentration<br />

an freiem Chlor 0,05 mg/l<br />

nicht überschreitet.<br />

Alle anderen Poolabwässer sollten über<br />

die öffentliche Kanalisation entsorgt<br />

werden. Weitere Informationen dazu<br />

finden Sie im ÖWAV-Merkblatt (2011):<br />

"Private Hallen- und Freischwimmbecken,<br />

Ableitung von Spül-, Reinigungs- und<br />

Beckenwasser".<br />

Vielen Dank für Ihre Kooperation und<br />

Unterstützung bei der Erhaltung unserer<br />

Trinkwasserressourcen.<br />

Handwerkerbonus<br />

Mit dem Handwerkerbonus werden Handwerksbetriebe<br />

unterstützt und Kundinnen und Kunden<br />

finanziell entlastet. Im Rahmen des neuen Handwerkerbonus<br />

können befugten Handwerksfachbetrieben<br />

für Arbeitsleistungen im privaten Wohnund<br />

Lebensbereich im Inland nutzen. Dabei werden<br />

20 % der Kosten für die Arbeitsleistung (keine<br />

Material- und Fahrtkosten), maximal 2.000 Euro für<br />

das Jahr 2<strong>02</strong>4 (bei Kosten bis zu 10.000 Euro) oder<br />

1.500 Euro für das Jahr 2<strong>02</strong>5 (bei Kosten bis zu<br />

7.500 Euro) gefördert. Die förderbaren Arbeitskosten<br />

müssen mindestens 250 Euro betragen,<br />

woraus sich eine Mindestförderung von 50 Euro<br />

ergibt.<br />

Unter www.handwerkerbonus.gv.at kann der Handwerkerbonus<br />

ab 15.07.2<strong>02</strong>4 beantragt werden.<br />

FAQ zum<br />

Handwerkerbonus<br />

40 KÖFLACHER RATHAUSKURIER

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