Merkblatt Für Existenzgründer Im Garten- Und Landschaftsbau
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c) Finanzamt<br />
Das Finanzamt schickt Ihnen aufgrund der Meldung der Gemeinde „Betriebseröffnungsfragebogen“<br />
zwecks steuerlicher Erfassung. Gewerbebetriebe müssen Umsatzsteuervoranmeldungen<br />
abgeben (Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer) sowie bei Beschäftigung entlohnter Arbeitskräfte<br />
regelmäßige „Lohnsteueranmeldungen“ beachten.<br />
d) <strong>Garten</strong>bau-Berufsgenossenschaft<br />
Die <strong>Garten</strong>bau-Berufsgenossenschaft (GBG) ist die zuständige Berufsgenossenschaft für alle Betriebe<br />
des <strong>Garten</strong>-, Landschafts- und Sportplatzbaus. Gemäß § 136 SGB VII ist jeder GaLaBau-<br />
Unternehmer verpflichtet, sich sofort bei der GBG zu melden, sobald er ein Unternehmen eröffnet<br />
oder übernommen hat.<br />
Die Mitgliedschaft besteht also kraft Gesetzes; sie ist nicht in das freie Ermessen des Unternehmers<br />
gestellt. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) muss<br />
der Unternehmer alleine bezahlen.<br />
<strong>Für</strong> Sie zuständig ist die<br />
<strong>Garten</strong>bau-Berufsgenossenschaft<br />
Frankfurter Straße 126<br />
34121 Kassel<br />
Tel. 0561 928-0<br />
5. Wo muss ich mich bei Beschäftigung von Mitarbeitern melden?<br />
a) Agentur für Arbeit<br />
Unverzüglich nach der Anzeige des Beginns Ihrer Gewerbetätigkeit als Unternehmen des <strong>Garten</strong>-,<br />
Landschafts- und Sportplatzbaues sind Sie verpflichtet, sich bei der für Sie zuständigen örtlichen<br />
Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) anzumelden, die Ihnen eine Betriebsnummer zur Eintragung<br />
in die Versicherungsnachweise mitteilt.<br />
b) Ausbildungsförderungswerk AuGaLa und Einzugstelle für Winterbeschäftigungs-Umlage<br />
EWGaLa:<br />
Alle Arbeitgeber des <strong>Garten</strong>-, Landschafts- und Sportplatzbaues, in deren Betriebe bzw. Betriebsabteilungen<br />
der Grünbranche überwiegend Arbeiten auf fremden Grundstücken ausgeführt<br />
werden, sind verpflichtet, am Umlageverfahren der Branche teilzunehmen.<br />
• Ausbildungsumlage<br />
Alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen, die unter den fachlichen Geltungsbereich<br />
der Tarifverträge über die Berufsbildung im GaLaBau fallen und die der Unfallversicherungspflicht<br />
bei der <strong>Garten</strong>bau-Berufsgenossenschaft unterliegen. Dabei ist es nicht relevant, ob der Betrieb<br />
selbst ausbilden kann oder nicht.<br />
Die Ausbildungsumlage ist auch dann zu zahlen, wenn z. B. nur mit gewerblichen Aushilfen bzw.<br />
sonstigen Hilfskräften gearbeitet wird, d.h. die Umlage umfasst alle Beschäftigten, die eine nach<br />
den Vorschriften zur gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit<br />
ausüben. Auf die persönliche Versicherungspflicht des jeweiligen Arbeitnehmers kommt es nicht<br />
an. <strong>Im</strong> Gegensatz zur Einbeziehung in die Winterbauförderung besteht die Melde- und Abgabepflicht<br />
zum AuGaLa auch für Betriebe, die nicht überwiegend bauliche Tätigkeiten ausführen und<br />
deren hauptsächliche Arbeitsgebiete z. B. die Pflege von Grünanlagen, die Baumsanierung und<br />
Baumpflege ist.<br />
� Warum wird die Ausbildungsumlage erhoben?<br />
Ausbildung kostet Geld. Mit der Gründung des Ausbildungsförderwerkes <strong>Garten</strong>-, Landschafts-<br />
und Sportplatzbau e.V. (AuGaLa) wurde 1977 bundesweit eine Einrichtung geschaffen mit dem<br />
Ziel, über die Solidargemeinschaft AuGaLa<br />
- die Betriebe mit einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften zu versorgen,<br />
- die Qualität der Ausbildung zu erhöhen und<br />
- die Ausbildung in den Betrieben finanziell zu unterstützen.<br />
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