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Merkblatt Für Existenzgründer Im Garten- Und Landschaftsbau

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c) Finanzamt<br />

Das Finanzamt schickt Ihnen aufgrund der Meldung der Gemeinde „Betriebseröffnungsfragebogen“<br />

zwecks steuerlicher Erfassung. Gewerbebetriebe müssen Umsatzsteuervoranmeldungen<br />

abgeben (Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer) sowie bei Beschäftigung entlohnter Arbeitskräfte<br />

regelmäßige „Lohnsteueranmeldungen“ beachten.<br />

d) <strong>Garten</strong>bau-Berufsgenossenschaft<br />

Die <strong>Garten</strong>bau-Berufsgenossenschaft (GBG) ist die zuständige Berufsgenossenschaft für alle Betriebe<br />

des <strong>Garten</strong>-, Landschafts- und Sportplatzbaus. Gemäß § 136 SGB VII ist jeder GaLaBau-<br />

Unternehmer verpflichtet, sich sofort bei der GBG zu melden, sobald er ein Unternehmen eröffnet<br />

oder übernommen hat.<br />

Die Mitgliedschaft besteht also kraft Gesetzes; sie ist nicht in das freie Ermessen des Unternehmers<br />

gestellt. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) muss<br />

der Unternehmer alleine bezahlen.<br />

<strong>Für</strong> Sie zuständig ist die<br />

<strong>Garten</strong>bau-Berufsgenossenschaft<br />

Frankfurter Straße 126<br />

34121 Kassel<br />

Tel. 0561 928-0<br />

5. Wo muss ich mich bei Beschäftigung von Mitarbeitern melden?<br />

a) Agentur für Arbeit<br />

Unverzüglich nach der Anzeige des Beginns Ihrer Gewerbetätigkeit als Unternehmen des <strong>Garten</strong>-,<br />

Landschafts- und Sportplatzbaues sind Sie verpflichtet, sich bei der für Sie zuständigen örtlichen<br />

Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) anzumelden, die Ihnen eine Betriebsnummer zur Eintragung<br />

in die Versicherungsnachweise mitteilt.<br />

b) Ausbildungsförderungswerk AuGaLa und Einzugstelle für Winterbeschäftigungs-Umlage<br />

EWGaLa:<br />

Alle Arbeitgeber des <strong>Garten</strong>-, Landschafts- und Sportplatzbaues, in deren Betriebe bzw. Betriebsabteilungen<br />

der Grünbranche überwiegend Arbeiten auf fremden Grundstücken ausgeführt<br />

werden, sind verpflichtet, am Umlageverfahren der Branche teilzunehmen.<br />

• Ausbildungsumlage<br />

Alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen, die unter den fachlichen Geltungsbereich<br />

der Tarifverträge über die Berufsbildung im GaLaBau fallen und die der Unfallversicherungspflicht<br />

bei der <strong>Garten</strong>bau-Berufsgenossenschaft unterliegen. Dabei ist es nicht relevant, ob der Betrieb<br />

selbst ausbilden kann oder nicht.<br />

Die Ausbildungsumlage ist auch dann zu zahlen, wenn z. B. nur mit gewerblichen Aushilfen bzw.<br />

sonstigen Hilfskräften gearbeitet wird, d.h. die Umlage umfasst alle Beschäftigten, die eine nach<br />

den Vorschriften zur gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit<br />

ausüben. Auf die persönliche Versicherungspflicht des jeweiligen Arbeitnehmers kommt es nicht<br />

an. <strong>Im</strong> Gegensatz zur Einbeziehung in die Winterbauförderung besteht die Melde- und Abgabepflicht<br />

zum AuGaLa auch für Betriebe, die nicht überwiegend bauliche Tätigkeiten ausführen und<br />

deren hauptsächliche Arbeitsgebiete z. B. die Pflege von Grünanlagen, die Baumsanierung und<br />

Baumpflege ist.<br />

� Warum wird die Ausbildungsumlage erhoben?<br />

Ausbildung kostet Geld. Mit der Gründung des Ausbildungsförderwerkes <strong>Garten</strong>-, Landschafts-<br />

und Sportplatzbau e.V. (AuGaLa) wurde 1977 bundesweit eine Einrichtung geschaffen mit dem<br />

Ziel, über die Solidargemeinschaft AuGaLa<br />

- die Betriebe mit einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften zu versorgen,<br />

- die Qualität der Ausbildung zu erhöhen und<br />

- die Ausbildung in den Betrieben finanziell zu unterstützen.<br />

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