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VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de

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Abschnitt 3. Organisation und Durchführung von Wettspielen<br />

Spielen dieses Lochs zu unbeweglichen Hemmnissen erklärt wer<strong>de</strong>n. Eine interne Ausgrenze<br />

kann in Ausnahmefällen durchaus auch durch die Mähkante eines Fairways gekennzeichnet<br />

sein. Dies empfiehlt sich nur dann, wenn die Mähkante <strong>de</strong>utlich erkennbar ist und setzt eine<br />

ein<strong>de</strong>utig formulierte Platzregel voraus.<br />

Allgemein gilt: Eine interne Ausgrenze ist eher eine Notlösung.Vorzuziehen wäre es, mit an<strong>de</strong>ren<br />

Mitteln das Abkürzen zu erschweren o<strong>de</strong>r zu verhin<strong>de</strong>rn. Dichte Anpflanzungen zum Beispiel<br />

könnten eine solche Spielstrategie verhin<strong>de</strong>rn.<br />

Es ist strikt zu beachten, dass „Aus“ im Sinne von Regel 27 <strong>de</strong>r Golfregeln jenseits <strong>de</strong>r Grenzen<br />

<strong>de</strong>s Platzes o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>r „Teil <strong>de</strong>s Platzes“ ist, <strong>de</strong>r durch die Spielleitung entsprechend<br />

gekennzeichnet wur<strong>de</strong>. Durch das Stecken von Pfosten innerhalb <strong>de</strong>s Platzes, die eine bloße<br />

Linie bil<strong>de</strong>n, wird jedoch die Kennzeichnung eines „Teils <strong>de</strong>s Platzes“ nicht erreicht. Deshalb<br />

ist entwe<strong>de</strong>r durch Setzen z. B. weiterer Pfosten o<strong>de</strong>r Anbringen von Markierungslinien eine<br />

Ausfläche zu schaffen o<strong>de</strong>r durch ergänzen<strong>de</strong> Platzregel eine Fläche zu beschreiben (Beispiel<br />

für Platzregel: „Aus beim Spielen <strong>de</strong>s Loches 9 ist <strong>de</strong>r gesamte Platz jenseits <strong>de</strong>r durch weiße<br />

Pfosten markierten Ausgrenze rechts <strong>de</strong>s Loches 9“.) Es bedarf also weiterer Pfosten „über<br />

Eck“, um eine Fläche entstehen zu lassen, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r genauen Beschreibung <strong>de</strong>r Fläche durch<br />

eine Platzregel. Zum „Aus“ siehe auch Ziffer 6.2.1<br />

Es ist auch daran zu <strong>de</strong>nken, die Kennzeichnungen von Flächen zu überprüfen, für die<br />

bestimmte Platzregeln wie „Besserlegen“, „Eingebetteten Ball aufnehmen“, „Flächen zum Fallenlassen<br />

<strong>de</strong>s Balls“ etc. gelten.<br />

Befin<strong>de</strong>n sich geschützte Biotope auf <strong>de</strong>m Golfplatz, ist <strong>de</strong>ren Kennzeichnung durch Pfosten<br />

(gelb/weiß/rot/blau) mit grünem Top beson<strong>de</strong>rs wichtig, da man Auflagen <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n zu<br />

erfüllen hat. Anhang I <strong>de</strong>r Golfregeln enthält eine Musterplatzregel für solche Fälle. Es ist klar,<br />

dass nur die zuständige Behör<strong>de</strong> solche Flächen zu geschützten Biotopen erklären kann und<br />

nicht <strong>de</strong>r Club o<strong>de</strong>r Golfplatzbetreiber selbst. Die Son<strong>de</strong>rregelung für geschützte Biotope soll<br />

nach <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>r obersten Regelinstanzen (R & A und United States Golf Association<br />

(USGA)) nur ausnahmsweise die sonst gelten<strong>de</strong>n Golfregeln abän<strong>de</strong>rn. Deshalb ist es ausschließlich<br />

bei behördlich geschützten Biotopen gerechtfertigt, die Golfregeln einzuschränken.<br />

Hinweis: Die Golfregeln (z. B. Regel 26 „Erklärungen“, Anmerkung 2) geben <strong>de</strong>r Spielleitung<br />

nur das Recht, durch Platzregel zu bestimmen, dass in einem geschützten Biotop nicht gespielt<br />

wer<strong>de</strong>n darf. Eine Strafe nach <strong>de</strong>n Golfregeln kann also nur für das unzulässige Spielen aus<br />

einem Biotop verhängt wer<strong>de</strong>n. Durch die zuständige Behör<strong>de</strong> kann jedoch verlangt sein, dass<br />

(auch) das Betreten verboten wird. Evtl. droht die Behör<strong>de</strong> mit Sanktionen für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r<br />

Nichtbefolgung dieser Auflage durch <strong>de</strong>n Verein. Will man <strong>de</strong>shalb auch das Betreten <strong>de</strong>s<br />

geschützten Biotops (z. B. zur Suche <strong>de</strong>s Balles) untersagen, muss <strong>de</strong>r Verein dieses Verbot<br />

z. B. in seine allgemeine Spielordnung (Platzordnung) aufnehmen.Will er Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen<br />

bestrafen, ist dies eine disziplinarische Maßnahme, die bspw. Bestandteil einer Platzordnung<br />

sein kann.Als Sanktion kommen daher auch nur disziplinarrechtliche Regelungen (Platzsperre,<br />

Wettspielverbot o<strong>de</strong>r Ähnliches) in Betracht.<br />

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