VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de

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29.12.2012 Aufrufe

Abschnitt 3. Organisation und Durchführung von Wettspielen Bewerbergruppen zusammenstellt (Startliste). Darüber hinausgehend ist jedoch zu empfehlen, den Zähler eines Spielers konkreter zu benennen (siehe dazu Abschnitt 2, Ziffer 2.2.5.2). Durch Ausfall von Bewerbern kann sich – insbesondere bei Vierern – die Notwendigkeit ergeben, in der Startliste noch nicht vorgesehene Zähler einzusetzen. Für diesen Fall empfiehlt es sich, Reservezähler vorzusehen. 3.2.1.3 Vorbereitung der Zählkarten Im Zählspiel muss die Spielleitung für jeden Bewerber eine Zählkarte mit Datum und dem Namen des Bewerbers bzw. im Vierer- oder Vierball-Zählspiel den Namen der Bewerber ausgeben (siehe Regel 33-5. der Golfregeln). Für die Teilnehmer sollte ohne weiteres ersichtlich sein, wann und wo die Zählkarten ausgegeben werden. Mit der Pflicht des Bewerbers, seine Zählkarte unter Beachtung der Golfregeln nach dem Spiel unverzüglich der Spielleitung einzureichen, korrespondiert der Anspruch an den Veranstalter, für alle Bewerber ohne weiteres klar und ersichtlich zu machen, wo bzw. bei wem die Karten abzuliefern sind. Die Spielleitung muss die Verteilung der Vorgaben auf die Löcher bekanntgeben (in der Regel bereits auf der Zählkarte vermerkt). Dies ist sowohl für ein Spiel nach Stableford bzw. Lochspiel und auch bei Stechen durch Sudden Death unverzichtbar. Das DGV-Vorgabensystem (siehe Anhang D) und dieses Spiel- und Wettspielhandbuch (siehe Abschnitt 4) geben eine Anleitung, wie man zu einer ausgewogenen Vorgabenverteilung kommt. 3.2.1.4 Platzvorbereitung und -kontrolle - Abschläge Zu unterscheiden sind das Abschlagsbauwerk, der Zählspielabschlag und der Abschlag im Sinne der Golfregeln. Auf einem Abschlagsbauwerk befinden sich ein oder mehrere sogenannte Zählspielabschläge, je nachdem, wie viele Abschläge (vordere/mittlere/hintere) für Damen bzw. Herren vorgesehen sind. Ein Zählspielabschlag ist ein fiktiver, rechteckiger, ebener Bereich auf einem Abschlagsbauwerk, dessen vordere Linie bis zu 10 m, mindestens aber 4 m vor dem zugehörigen Messpunkt liegt und dessen hintere Linie bis zu 10 m, mindestens aber 4 m hinter dem Messpunkt liegt (siehe DGV-Vorgabensystem, Abschnitt 2, Ziffer 2.31). Innerhalb dieses Bereichs müssen im Rahmen vorgabenwirksamer Wettspiele die Abschläge im Sinne der Golfregeln (s. u.) gesteckt werden, damit das Wettspiel tatsächlich vorgabenwirksam durchgeführt werden kann (Ausnahme: DGV-Vorgabensystem,Abschnitt 3, Ziffer 6.) Nach Regel 11 der Golfregeln ist der Abschlag eine rechteckige Fläche, zwei Schlägerlängen tief, deren Vorder- und Seitenbegrenzungen durch die Außenseiten von zwei Abschlagsmarkierungen bezeichnet werden. Innerhalb dieses Bereichs muss der Spieler seinen Ball abschla- 84

Abschnitt 3. Organisation und Durchführung von Wettspielen gen. Beim Setzen der Abschlagsmarkierungen im Sinne der Regel 11 der Golfregeln ist deshalb darauf zu achten, dass dem Spieler ein Bereich von mindestens zwei Schlägerlängen Tiefe und selbst bei Ausnutzen dieses Bereichs noch genügend Raum zum Aufschwung verbleibt. Unabhängig von der Breite eines Abschlagsbauwerks empfiehlt es sich, die Abschlagsmarkierungen, innerhalb derer das Spiel an dem jeweiligen Loch beginnt, nicht zu weit voneinander entfernt zu stecken. Es hat sich als sinnvoll erwiesen,Abschlagsmarkierungen nicht mehr als ca. 6 m auseinander zu setzen, da dann für den Spieler noch deutlich die Ausrichtung der (fiktiven) Abschlaglinie erkennbar ist. Unabhängig davon ist ohnehin stets dringend darauf zu achten, dass die durch die Abschlagsmarkierungen gebildete (fiktive) Abschlaglinie auf die gedachte Landezone eines abgeschlagenen Balles zeigt. Bei Wettspielen über mehrere Tage sollte dafür gesorgt werden, dass immer wieder ein intaktes Stück der möglichen Abschlagfläche als Wettspielabschlag genutzt werden kann. Insbesondere auf Par-3-Löchern, auf denen mit Eisen abgeschlagen wird, erscheint ein Versetzen der Abschlagsmarkierungen an jedem Wettspieltag unverzichtbar. Beim Versetzen der Abschlagsmarkierungen sollte stets auf die Fahnenposition am betroffenen Loch geachtet werden. Sind getrennte Abschläge vorhanden, so ist es unumgänglich, dass aus der Ausschreibung und/oder deutlich sichtbaren Bekanntmachungen (z. B. Vermerk auf den Zählkarten) hervorgeht, von welchen Abschlägen gespielt wird. Es empfiehlt sich sogar, nur die zu nutzenden Abschläge durch Abschlagsmarkierungen „zu stecken“ und alle anderen zu entfernen, um versehentliche Verwechslungen zu vermeiden. Die Lochnummer muss am Abschlag des Lochs kenntlich sein. Ist von bestimmten Löchern der Weg zum nächsten Abschlag nicht ohne weiteres ersichtlich, so sollte für Wegweiser gesorgt werden. - Löcher Die Löcher sollten überprüft werden. Wenn auch schwierige Lochpositionen dem Sinn eines Wettspiels entsprechen können, sollten extreme Positionen in Schrägungen, auf Bodenwellen, an Grünrändern und angrenzenden Hindernissen vermieden werden. Gemäß Regel 33-2.b. der Golfregeln sollten neue Löcher an dem Tage, an dem ein Zählwettspiel beginnt, und im Übrigen nach Ermessen der Spielleitung gesetzt werden, wobei sicherzustellen ist, dass alle Bewerber in einer bestimmten Runde alle Löcher an gleicher Stelle spielen. Ausnahme: Ist es unmöglich, ein beschädigtes Loch so wiederherzustellen, dass es der Erklärung „Loch“ entspricht, so darf die Spielleitung in naher, gleichartiger Lage ein neues Loch setzen. Hinweis: Geht ein und dieselbe Runde über mehr als einen Tag, ist Regel 33-2.b. „Anmerkung“ zu beachten. 85

Abschnitt 3. Organisation und Durchführung von Wettspielen<br />

Bewerbergruppen zusammenstellt (Startliste). Darüber hinausgehend ist jedoch zu empfehlen, <strong>de</strong>n<br />

Zähler eines Spielers konkreter zu benennen (siehe dazu Abschnitt 2, Ziffer 2.2.5.2).<br />

Durch Ausfall von Bewerbern kann sich – insbeson<strong>de</strong>re bei Vierern – die Notwendigkeit ergeben,<br />

in <strong>de</strong>r Startliste noch nicht vorgesehene Zähler einzusetzen. Für diesen Fall empfiehlt es<br />

sich, Reservezähler vorzusehen.<br />

3.2.1.3 Vorbereitung <strong>de</strong>r Zählkarten<br />

Im Zählspiel muss die Spielleitung für je<strong>de</strong>n Bewerber eine Zählkarte mit Datum und <strong>de</strong>m<br />

Namen <strong>de</strong>s Bewerbers bzw. im Vierer- o<strong>de</strong>r Vierball-Zählspiel <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>r Bewerber ausgeben<br />

(siehe Regel 33-5. <strong>de</strong>r Golfregeln).<br />

Für die Teilnehmer sollte ohne weiteres ersichtlich sein, wann und wo die Zählkarten ausgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Mit <strong>de</strong>r Pflicht <strong>de</strong>s Bewerbers, seine Zählkarte unter Beachtung <strong>de</strong>r Golfregeln nach <strong>de</strong>m Spiel<br />

unverzüglich <strong>de</strong>r Spielleitung einzureichen, korrespondiert <strong>de</strong>r Anspruch an <strong>de</strong>n Veranstalter,<br />

für alle Bewerber ohne weiteres klar und ersichtlich zu machen, wo bzw. bei wem die Karten<br />

abzuliefern sind.<br />

Die Spielleitung muss die Verteilung <strong>de</strong>r Vorgaben auf die Löcher bekanntgeben (in <strong>de</strong>r Regel<br />

bereits auf <strong>de</strong>r Zählkarte vermerkt). Dies ist sowohl für ein Spiel nach Stableford bzw. Lochspiel<br />

und auch bei Stechen durch Sud<strong>de</strong>n Death unverzichtbar. Das DGV-Vorgabensystem<br />

(siehe Anhang D) und dieses Spiel- und Wettspielhandbuch (siehe Abschnitt 4) geben eine<br />

Anleitung, wie man zu einer ausgewogenen Vorgabenverteilung kommt.<br />

3.2.1.4 Platzvorbereitung und -kontrolle<br />

- Abschläge<br />

Zu unterschei<strong>de</strong>n sind das Abschlagsbauwerk, <strong>de</strong>r Zählspielabschlag und <strong>de</strong>r Abschlag im<br />

Sinne <strong>de</strong>r Golfregeln. Auf einem Abschlagsbauwerk befin<strong>de</strong>n sich ein o<strong>de</strong>r mehrere sogenannte<br />

Zählspielabschläge, je nach<strong>de</strong>m, wie viele Abschläge (vor<strong>de</strong>re/mittlere/hintere) für<br />

Damen bzw. Herren vorgesehen sind. Ein Zählspielabschlag ist ein fiktiver, rechteckiger, ebener<br />

Bereich auf einem Abschlagsbauwerk, <strong>de</strong>ssen vor<strong>de</strong>re Linie bis zu 10 m, min<strong>de</strong>stens aber<br />

4 m vor <strong>de</strong>m zugehörigen Messpunkt liegt und <strong>de</strong>ssen hintere Linie bis zu 10 m, min<strong>de</strong>stens<br />

aber 4 m hinter <strong>de</strong>m Messpunkt liegt (siehe DGV-Vorgabensystem, Abschnitt 2, Ziffer 2.31).<br />

Innerhalb dieses Bereichs müssen im Rahmen vorgabenwirksamer Wettspiele die Abschläge<br />

im Sinne <strong>de</strong>r Golfregeln (s. u.) gesteckt wer<strong>de</strong>n, damit das Wettspiel tatsächlich vorgabenwirksam<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n kann (Ausnahme: DGV-Vorgabensystem,Abschnitt 3, Ziffer 6.)<br />

Nach Regel 11 <strong>de</strong>r Golfregeln ist <strong>de</strong>r Abschlag eine rechteckige Fläche, zwei Schlägerlängen<br />

tief, <strong>de</strong>ren Vor<strong>de</strong>r- und Seitenbegrenzungen durch die Außenseiten von zwei Abschlagsmarkierungen<br />

bezeichnet wer<strong>de</strong>n. Innerhalb dieses Bereichs muss <strong>de</strong>r Spieler seinen Ball abschla-<br />

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