VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 3. Organisation und Durchführung von Wettspielen<br />
Gefahr willkürlicher Ungleichbehandlung einzelner Wettspielteilnehmer ausgeschlossen ist.<br />
Nur dies jedoch entspricht einem sportlich fairen Umgang miteinan<strong>de</strong>r.<br />
Zum Inhalt von Ausschreibungen siehe unten, Abschnitt 5. und Ziffer 2.2.5.2 (zur Rahmenausschreibung).<br />
Nach Regel 6-1. <strong>de</strong>r Golfregeln ist <strong>de</strong>r Spieler dafür verantwortlich, dass ihm die Ausschreibung<br />
<strong>de</strong>s Wettspiels bekannt ist. Dieser Verantwortung kann <strong>de</strong>r Spieler nur gerecht wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn <strong>de</strong>r Wettspielveranstalter eine klare und vollständige Ausschreibung (unter Einbeziehung<br />
einer etwaig vorhan<strong>de</strong>nen Rahmenausschreibung; siehe Ziffer 2.2.5.2) allen Teilnehmern<br />
zugänglich macht und während <strong>de</strong>r gesamten Wettspieldauer an gut sichtbarer Stelle ständig<br />
zugänglich hält (Aushang). Dies gilt nicht nur für Meisterschaften und offene, son<strong>de</strong>rn auch für<br />
vereinsinterne Wettspiele je<strong>de</strong>r Art.Aus <strong>de</strong>r Gesamtheit von Rahmen- und Einzelbedingungen<br />
müssen sich lückenlos sämtliche Bedingungen ergeben, nach <strong>de</strong>nen ein Wettspiel ausgetragen<br />
wird. Sonst ist ein geordneter Wettspielbetrieb kaum <strong>de</strong>nkbar. Ist ein Sachverhalt durch die<br />
Ausschreibung nicht geregelt, entschei<strong>de</strong>t die Spielleitung nach Billigkeit. Bei nicht ein<strong>de</strong>utig<br />
in <strong>de</strong>r Ausschreibung geregelten Sachverhalten obliegt <strong>de</strong>r Spielleitung die sachgerechte Auslegung<br />
<strong>de</strong>r Ausschreibung. Von überragen<strong>de</strong>r Wichtigkeit ist es, es gar nicht erst zu Unklarheiten<br />
kommen zu lassen, die dann im Nachhinein entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n müssen. Je klarer, ein<strong>de</strong>utiger<br />
und vollständiger eine Ausschreibung formuliert wird, um so weniger wird es Probleme<br />
bei <strong>de</strong>ren Umsetzung geben!<br />
3.2.1.2 Nachprüfen <strong>de</strong>r Meldungen/Erstellen <strong>de</strong>r Startliste/Festlegen <strong>de</strong>r Abspielzeiten<br />
und Zähler<br />
Die Teilnahmeberechtigung gemel<strong>de</strong>ter Teilnehmer, z. B. nach Vorgaben, Vereins- und Verbandszugehörigkeit,<br />
Lebensalter bei Jugend- und Seniorenwettspielen etc., sollte in geeigneter<br />
Weise überprüft wer<strong>de</strong>n. Nicht teilnahmeberechtigte gemel<strong>de</strong>te Bewerber sind auszuschließen.<br />
Es sollte in einem solchen Fall für die Rückzahlung <strong>de</strong>s Nenngel<strong>de</strong>s gesorgt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Abspielzeiten aller Teilnehmer sowie bei Zählspielen die Bewerbergruppen sind rechtzeitig<br />
aufzustellen und bekanntzugeben (siehe Regel 33-3. <strong>de</strong>r Golfregeln).<br />
Erstreckt sich ein Lochspielwettbewerb über einen gewissen Zeitraum, so muss die Spielleitung<br />
zumin<strong>de</strong>st eine Frist für die einzelnen Run<strong>de</strong>n festlegen. Ist <strong>de</strong>n Spielern gestattet, <strong>de</strong>n<br />
Termin ihres Lochspiels innerhalb einer Frist frei zu vereinbaren, bis zu <strong>de</strong>ren Ablauf sämtliche<br />
Run<strong>de</strong>n abgeschlossen sein müssen, so sollte die Spielleitung ankündigen, dass das Lochspiel<br />
zu festgesetzter Stun<strong>de</strong> am letzten Tag <strong>de</strong>r Frist gespielt wer<strong>de</strong>n muss, sofern sich die<br />
Spieler nicht auf einen früheren Termin einigen.<br />
Ausschreibungen zu offenen Wettspielen und Meisterschaften sollten besagen, wann und wo<br />
die Abspielzeiten erfragt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Gemäß <strong>de</strong>n „Erklärungen“ zu <strong>de</strong>n Golfregeln muss die Spielleitung im Zählspiel <strong>de</strong>n Zähler bestimmen.<br />
Die Bestimmung <strong>de</strong>s Zählers ist in <strong>de</strong>r Weise zulässig und ausreichend, dass die Spielleitung<br />
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