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VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de

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Abschnitt 3. Organisation und Durchführung von Wettspielen<br />

Gefahr willkürlicher Ungleichbehandlung einzelner Wettspielteilnehmer ausgeschlossen ist.<br />

Nur dies jedoch entspricht einem sportlich fairen Umgang miteinan<strong>de</strong>r.<br />

Zum Inhalt von Ausschreibungen siehe unten, Abschnitt 5. und Ziffer 2.2.5.2 (zur Rahmenausschreibung).<br />

Nach Regel 6-1. <strong>de</strong>r Golfregeln ist <strong>de</strong>r Spieler dafür verantwortlich, dass ihm die Ausschreibung<br />

<strong>de</strong>s Wettspiels bekannt ist. Dieser Verantwortung kann <strong>de</strong>r Spieler nur gerecht wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn <strong>de</strong>r Wettspielveranstalter eine klare und vollständige Ausschreibung (unter Einbeziehung<br />

einer etwaig vorhan<strong>de</strong>nen Rahmenausschreibung; siehe Ziffer 2.2.5.2) allen Teilnehmern<br />

zugänglich macht und während <strong>de</strong>r gesamten Wettspieldauer an gut sichtbarer Stelle ständig<br />

zugänglich hält (Aushang). Dies gilt nicht nur für Meisterschaften und offene, son<strong>de</strong>rn auch für<br />

vereinsinterne Wettspiele je<strong>de</strong>r Art.Aus <strong>de</strong>r Gesamtheit von Rahmen- und Einzelbedingungen<br />

müssen sich lückenlos sämtliche Bedingungen ergeben, nach <strong>de</strong>nen ein Wettspiel ausgetragen<br />

wird. Sonst ist ein geordneter Wettspielbetrieb kaum <strong>de</strong>nkbar. Ist ein Sachverhalt durch die<br />

Ausschreibung nicht geregelt, entschei<strong>de</strong>t die Spielleitung nach Billigkeit. Bei nicht ein<strong>de</strong>utig<br />

in <strong>de</strong>r Ausschreibung geregelten Sachverhalten obliegt <strong>de</strong>r Spielleitung die sachgerechte Auslegung<br />

<strong>de</strong>r Ausschreibung. Von überragen<strong>de</strong>r Wichtigkeit ist es, es gar nicht erst zu Unklarheiten<br />

kommen zu lassen, die dann im Nachhinein entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n müssen. Je klarer, ein<strong>de</strong>utiger<br />

und vollständiger eine Ausschreibung formuliert wird, um so weniger wird es Probleme<br />

bei <strong>de</strong>ren Umsetzung geben!<br />

3.2.1.2 Nachprüfen <strong>de</strong>r Meldungen/Erstellen <strong>de</strong>r Startliste/Festlegen <strong>de</strong>r Abspielzeiten<br />

und Zähler<br />

Die Teilnahmeberechtigung gemel<strong>de</strong>ter Teilnehmer, z. B. nach Vorgaben, Vereins- und Verbandszugehörigkeit,<br />

Lebensalter bei Jugend- und Seniorenwettspielen etc., sollte in geeigneter<br />

Weise überprüft wer<strong>de</strong>n. Nicht teilnahmeberechtigte gemel<strong>de</strong>te Bewerber sind auszuschließen.<br />

Es sollte in einem solchen Fall für die Rückzahlung <strong>de</strong>s Nenngel<strong>de</strong>s gesorgt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Abspielzeiten aller Teilnehmer sowie bei Zählspielen die Bewerbergruppen sind rechtzeitig<br />

aufzustellen und bekanntzugeben (siehe Regel 33-3. <strong>de</strong>r Golfregeln).<br />

Erstreckt sich ein Lochspielwettbewerb über einen gewissen Zeitraum, so muss die Spielleitung<br />

zumin<strong>de</strong>st eine Frist für die einzelnen Run<strong>de</strong>n festlegen. Ist <strong>de</strong>n Spielern gestattet, <strong>de</strong>n<br />

Termin ihres Lochspiels innerhalb einer Frist frei zu vereinbaren, bis zu <strong>de</strong>ren Ablauf sämtliche<br />

Run<strong>de</strong>n abgeschlossen sein müssen, so sollte die Spielleitung ankündigen, dass das Lochspiel<br />

zu festgesetzter Stun<strong>de</strong> am letzten Tag <strong>de</strong>r Frist gespielt wer<strong>de</strong>n muss, sofern sich die<br />

Spieler nicht auf einen früheren Termin einigen.<br />

Ausschreibungen zu offenen Wettspielen und Meisterschaften sollten besagen, wann und wo<br />

die Abspielzeiten erfragt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Gemäß <strong>de</strong>n „Erklärungen“ zu <strong>de</strong>n Golfregeln muss die Spielleitung im Zählspiel <strong>de</strong>n Zähler bestimmen.<br />

Die Bestimmung <strong>de</strong>s Zählers ist in <strong>de</strong>r Weise zulässig und ausreichend, dass die Spielleitung<br />

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