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VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de

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Abschnitt 3. Organisation und Durchführung von Wettspielen<br />

und die Einheitlichkeit von Entscheidungen gewahrt wird. Sekretär/Sekretärin, Starter, Beobachter<br />

usw. in die Spielleitung aufzunehmen, bedarf gewissenhafter Prüfung. So wer<strong>de</strong>n bspw.<br />

im Sekretariat Aufgaben <strong>de</strong>r Spielleitung (Erstellen <strong>de</strong>r Startliste,Vorgabeneintrag,Vorgabenverteilung,<br />

Zählkartenausgabe, Zusammenzählen <strong>de</strong>r Scores usw.) eigentlich nur technisch<br />

erledigt.Auch ist fraglich, ob gewollt ist, dass bspw. eine Auskunft <strong>de</strong>s Sekretariats o<strong>de</strong>r eines<br />

Beobachters als „Wort <strong>de</strong>r Spielleitung“ zu gelten hat. Es ist also letztlich eine Frage <strong>de</strong>r Sachkenntnis,<br />

ob man <strong>de</strong>n genannten weiteren Personenkreis in die Entscheidungsprozesse einbin<strong>de</strong>t.<br />

Starter erfüllen häufig ihre Aufgabe für die vorgesehene Startzeit, wollen aber nicht für die restliche<br />

Wettspielzeit in die Pflicht genommen wer<strong>de</strong>n. Dann empfiehlt sich <strong>de</strong>ren Aufnahme in<br />

die Spielleitung nicht. Da sie aber ggf. von <strong>de</strong>r Startliste abweichen müssen, sei es, dass Startzeiten<br />

nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n können, sei es, dass Spieler fehlen und die Lücke durch<br />

an<strong>de</strong>re gefüllt wer<strong>de</strong>n muss, kann sich <strong>de</strong>r Zusatz in <strong>de</strong>r Ausschreibung empfehlen: „Starter<br />

han<strong>de</strong>ln im Rahmen ihrer Zuständigkeit im Auftrag <strong>de</strong>r Spielleitung“. Wichtig erscheint, dass<br />

die Spielleitung <strong>de</strong>m Starter klar und <strong>de</strong>utlich <strong>de</strong>n zulässigen Handlungsspielraum im Rahmen<br />

seines Auftrages erläutert.<br />

Da es Aufgabe eines Beobachters ist, <strong>de</strong>n Platzrichter zu unterstützen, aber selbst keine Regelentscheidungen<br />

zu treffen, wi<strong>de</strong>rspricht es sich, ihn gleichzeitig in die Spielleitung zu berufen.<br />

3.2 Aufgaben <strong>de</strong>r Spielleitung<br />

3.2.1 Vor <strong>de</strong>m Wettspiel<br />

3.2.1.1 Ausschreibung<br />

Gemäß Regel 33-1. <strong>de</strong>r Golfregeln muss die Spielleitung die Bedingungen ausschreiben, unter<br />

<strong>de</strong>nen ein Wettspiel durchgeführt wird. Die Spielleitung ist nicht befugt, eine Golfregel außer<br />

Kraft zu setzen. (Spiele wie Vierer mit Auswahl-Drive, Chapman-Vierer, Bisques usw. wer<strong>de</strong>n<br />

nicht in <strong>de</strong>n Golfregeln beschrieben.Auch für sie gelten, soweit Art und Weise <strong>de</strong>r Austragung<br />

keine Son<strong>de</strong>rregelungen verlangen, jedoch alle Golfregeln. )<br />

Eine Musterausschreibung ist in Abschnitt 5. enthalten.<br />

Form und Inhalt einer Ausschreibung ergeben sich aus <strong>de</strong>n Verbandsordnungen <strong>de</strong>s DGV zum<br />

Spielbetrieb, namentlich <strong>de</strong>m DGV-Vorgabensystem und <strong>de</strong>n Golfregeln. Das DGV-Vorgabensystem<br />

legt in Anhang G zwingend fest, wie die Ausschreibung vorgabenwirksamer Wettspiele<br />

und vorgabenwirksamer Extra Day Scores erfolgt. Die Golfregeln geben in Regel 33-1. und Teil<br />

C <strong>de</strong>s Anhangs I Hinweise auf <strong>de</strong>nkbare Regelungen. Auch die „DECISIONS - Entscheidungen<br />

zu <strong>de</strong>n Golfregeln“ enthalten zu Regel 33-1. weitere Erläuterungen.<br />

Unabhängig davon, ob ein Wettspiel vorgabenwirksam ausgetragen wird o<strong>de</strong>r nicht, o<strong>de</strong>r es<br />

sich um einen vorgabenwirksamen Extra Day Score han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r nicht, empfiehlt <strong>de</strong>r Deutsche<br />

Golf Verband dringend, alle, also auch nicht vorgabenwirksame Wettspiele, stets einheitlich<br />

und in gleicher Art und Weise auszuschreiben. Nur so kann sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass die<br />

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