VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 2. Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Spielbetriebs<br />
Golf-Carts während eines Wettspiels nicht gegen die Golfregeln verstößt, solange die<br />
Ausschreibung/Wettspielbedingungen die Nutzung nicht verbieten. Will man also die<br />
Benutzung von Carts unterbin<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r einschränken, hat dies in <strong>de</strong>r Ausschreibung (ggf.<br />
Wettspielordnung/Rahmenausschreibung) zu erfolgen. Dabei ist Folgen<strong>de</strong>s zu be<strong>de</strong>nken:<br />
Es macht einen Unterschied, ob die Golfrun<strong>de</strong> zu Fuß o<strong>de</strong>r per Wagen zurückgelegt wird.<br />
Hat ein Spieler mit dauern<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung seine DGV-Stammvorgabe unter Benutzung<br />
eines Carts erspielt, so ist sie diesem Umstand allerdings angepasst. Ein Spieler mit<br />
einer kurzzeitigen Behin<strong>de</strong>rung jedoch wird im Allgemeinen eher Vorteile durch das Cart<br />
haben. Nach Ziffer 24. <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems kann <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss zwar<br />
eine Vorgabe anpassen, nicht jedoch im Voraus. Es kann also sein, dass die Erlaubnis,<br />
im Einzelfall ein Cart zu benutzen, alle an<strong>de</strong>ren Teilnehmer benachteiligt. Man sollte die<br />
Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen, bevor man diese Frage entschei<strong>de</strong>t.<br />
Sind Carts vorhan<strong>de</strong>n, könnte <strong>de</strong>ren Verwendung bei vorgabenwirksamen Wettspielen<br />
wie folgt geregelt wer<strong>de</strong>n: „Bei körperlicher Behin<strong>de</strong>rung, die das Absolvieren <strong>de</strong>r Wettspielrun<strong>de</strong><br />
ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht.<br />
Sonstigen Bewerbern wer<strong>de</strong>n Carts nur dann zur Verfügung gestellt, wenn alle Teilnehmer<br />
<strong>de</strong>s Wettspiels von Carts Gebrauch machen könnten.“<br />
Ungeachtet dieser Möglichkeit obliegt natürlich die Entscheidung über die Zulassung <strong>de</strong>r<br />
Benutzung von Golf-Carts auf einer Golfanlage stets <strong>de</strong>m Hausrechtsinhaber.<br />
• Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen)<br />
Hier ist es durchaus möglich, eine generalisieren<strong>de</strong> Vorgehensweise für alle Wettspiele<br />
schon in einer Wettspielordnung/Rahmenausschreibung festzulegen. Hinweise hierzu<br />
enthält Anhang I, Teil C „Entscheidung bei gleichen Ergebnissen“ <strong>de</strong>r Golfregeln und<br />
Abschnitt 5. Ziffer 5.1.10 dieses Spiel- und Wettspielhandbuchs.<br />
• Verbot von Caddies o<strong>de</strong>r Einschränkung <strong>de</strong>s Personenkreises<br />
Aufnahme fin<strong>de</strong>n in eine Wettspielordnung/Rahmenausschreibung kann z. B. die<br />
Regelung, dass Professionals o<strong>de</strong>r Eltern von Jugendlichen als Caddies nicht erlaubt<br />
sind bzw. Caddies generell verboten sind.<br />
• Verbot, betriebsbereite elektronische Kommunikationsmittel mitzuführen und zu<br />
benutzen<br />
Für Notfälle kann aber z. B. ein Handy sehr nützlich sein. Stets gilt jedoch, dass eine<br />
„Golfstrafe“ für die Benutzung eines Handys (z. B. zwei Strafschläge im Zählspiel) nur<br />
zulässig ist, wenn die Benutzung gleichzeitig einen Regelverstoß be<strong>de</strong>utet. Dies wäre<br />
z. B. <strong>de</strong>r Fall, wenn durch das Handy unzulässig Belehrung i. S. v. Regel 8 <strong>de</strong>r Golfregeln<br />
erteilt wird. In sonstigen Fällen darf die Wettspielordnung bei Verstoß gegen ein Handy-<br />
Verbot nur eine Disziplinarstrafe (z. B. Wettspielsperre) vorsehen.<br />
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