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VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de

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Abschnitt 2. Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Spielbetriebs<br />

Abschnitt 2.<br />

Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Spielbetriebs<br />

2.1 Spielleitung/Spielausschuss<br />

Nicht nur bei Wettspielen, son<strong>de</strong>rn auch im Rahmen <strong>de</strong>s allgemeinen Spielbetriebs während<br />

<strong>de</strong>r Saison muss es nach <strong>de</strong>n Golfregeln im Verein eine Spielleitung geben. Aus Erklärung<br />

„Spielleitung“ in Abschnitt I <strong>de</strong>r Golfregeln ergibt sich, dass Spielleitung, soweit es sich nicht<br />

um Wettspiele han<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Platz verantwortliche Ausschuss ist. Hierbei dürfte es sich<br />

regelmäßig um <strong>de</strong>n „Spielausschuss“ im Verein (Abschnitt 1., Ziffer 1.2) han<strong>de</strong>ln.<br />

Dieser Ausschuss soll aus min<strong>de</strong>stens drei Personen bestehen, um bei Zweifelsfällen Mehrheitsentscheidungen<br />

zu ermöglichen (für vorgabenwirksame Wettspiele und Extra Day Scores<br />

ergibt sich dies bereits zwingend aus Anhang G <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems). Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Ausschusses müssen nicht unbedingt bereits ein Ehrenamt im Verein beklei<strong>de</strong>n. Für die Besetzung<br />

<strong>de</strong>s Spielausschusses wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Personen empfohlen: - Spielführer, - Mitglied <strong>de</strong>s<br />

Vorgabenausschusses, - Jugendwart, - Mannschaftskapitän, - Leiterin/Leiter <strong>de</strong>s Damen-<br />

/Herrengolf, - Leiterin/Leiter <strong>de</strong>s Seniorinnen-/Seniorengolf. Einzelne Aufgabenbereiche können<br />

Teilen <strong>de</strong>s Ausschusses zugewiesen wer<strong>de</strong>n (bspw. Erstellen einer Rahmenausschreibung,<br />

Jahresspielplan).<br />

2.2 Allgemeine Aufgaben<br />

Die Aufgaben <strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Spielbetrieb verantwortlichen Ausschusses als Spielleitung ergeben<br />

sich aus <strong>de</strong>n Golfregeln (siehe auch Stichwort „Spielleitung“ <strong>de</strong>s Systematischen Registers<br />

und <strong>de</strong>s Anhangs <strong>de</strong>r Golfregeln). Die Spielleitung darf Platzregeln für außergewöhnliche<br />

Umstän<strong>de</strong> erlassen (siehe Regel 33-8. <strong>de</strong>r Golfregeln) Die Spielleitung kann zu<strong>de</strong>m eine allgemeine<br />

Spielordnung (Rahmenausschreibung) erstellen, die allgemeine Regelungen zum<br />

Spielbetrieb enthält (siehe Ziffer 2.2.5.1). Die Spielleitung kann eine Wettspielordnung, also allgemeine<br />

Regelungen, die für alle Wettspiele gelten, erstellen (siehe Ziffer 2.2.5.2).<br />

2.2.1 Regelentscheidungen<br />

Der für <strong>de</strong>n Spielbetrieb verantwortliche Ausschuss entschei<strong>de</strong>t als Spielleitung in Privatspielen<br />

(einschließlich Extra Day Scores). Dadurch ist sichergestellt, dass immer dann, wenn<br />

nach Golfregeln gespielt wird (also auch außerhalb von Wettspielen), Regelentscheidungen<br />

getroffen und Auskünfte gegeben wer<strong>de</strong>n können. Die für ein einzelnes Wettspiel verantwortliche<br />

Spielleitung hingegen (vgl. Abschnitt 3.) entschei<strong>de</strong>t im Rahmen <strong>de</strong>s betroffenen Wettspiels.<br />

Je<strong>de</strong>r Spieler hat Anspruch auf Entscheidung, sofern das Spiel nach <strong>de</strong>n Golfregeln ausgetragen<br />

wird. Ist kein Mitglied <strong>de</strong>s Spielausschusses anwesend, sind die jeweils ohne erheblichen<br />

Verzug erreichbaren Ausschussmitglie<strong>de</strong>r verantwortlich.<br />

Gelangt die Spielleitung nicht zu einer Entscheidung, so muss sie die Entscheidung <strong>de</strong>m DGV<br />

übertragen. In diesem Fall ist nach Regel 34-3. <strong>de</strong>r Golfregeln eine Entscheidung schriftlich bei<br />

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