VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 1. Organisation <strong>de</strong>s Spielbetriebs im Verein<br />
Abschnitt 1.<br />
Organisation <strong>de</strong>s Spielbetriebs im Verein<br />
Um einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb im Verein zu gewährleisten, empfiehlt es sich, eine<br />
Reihe organisatorischer und materieller Voraussetzungen zu schaffen. Die Golfregeln und das<br />
DGV-Vorgabensystem legen darüber hinaus bestimmte Organisationsstrukturen verbindlich<br />
fest. Im Einzelnen gilt:<br />
1.1 Spielführer<br />
We<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Golfregeln noch im DGV-Vorgabensystem wird <strong>de</strong>r „Spielführer“ erwähnt. Gleichwohl<br />
ist ein Spielführer (o<strong>de</strong>r Sportwart) in je<strong>de</strong>m Verein, in <strong>de</strong>r Regel als Vorstandsmitglied,<br />
mit Organisation und Durchführung <strong>de</strong>s Spielbetriebs betraut. Er vertritt üblicherweise die<br />
sportlichen Belange im Vorstand und ist regelmäßig Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Spielausschusses.<br />
Soweit Rechte und Pflichten in <strong>de</strong>n Golfregeln bzw. im DGV-Vorgabensystem nie<strong>de</strong>rgelegt sind,<br />
kann diese jedoch niemals <strong>de</strong>r Spielführer allein ausüben, son<strong>de</strong>rn auch er nur als Teil <strong>de</strong>s<br />
Spielausschusses, einer Spielleitung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses.<br />
1.2 Spielausschuss<br />
Auch <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>s „Spielausschusses“ wird in <strong>de</strong>n Regularien nicht verwen<strong>de</strong>t. In <strong>de</strong>r Regel<br />
bil<strong>de</strong>n Vereine einen Spielausschuss, um <strong>de</strong>n Spielführer in <strong>de</strong>r Ausübung seines Amtes zu<br />
unterstützen und die mannigfaltigen Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. Die Besetzung<br />
kann z.B. durch Personen nach Ziffer 1.1, 1.4 und 1.5 erfolgen. Trifft ein Verein keine<br />
geson<strong>de</strong>rte Regelung, wird man davon ausgehen können, dass <strong>de</strong>r Spielausschuss gleichzeitig<br />
„Spielleitung“ im Sinne <strong>de</strong>r Golfregeln für die Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Spielbetriebs<br />
während <strong>de</strong>r Saison ist. Nach <strong>de</strong>n Golfregeln (siehe Erklärung „Spielleitung“) ist nämlich<br />
außerhalb von Wettspielen „... <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Platz verantwortliche Ausschuss ...“ Spielleitung im<br />
Sinne <strong>de</strong>r Regeln. Tauchen also im Rahmen <strong>de</strong>s allgemeinen Spielbetriebs (Privatrun<strong>de</strong>n)<br />
bspw. Regelfragen auf, so entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Spielausschuss als Spielleitung.<br />
1.3 Spielleitung<br />
Neben <strong>de</strong>r Spielleitung für <strong>de</strong>n allgemeinen Spielbetrieb (Spielausschuss; siehe Ziffer 1.2) ist<br />
nach <strong>de</strong>n Golfregeln (siehe Erklärung „Spielleitung“) bei Wettspielen ein verantwortlicher Ausschuss<br />
einzusetzen, <strong>de</strong>r ebenfalls „Spielleitung“ (o<strong>de</strong>r „Wettspielleitung“) genannt wird. Einzelheiten<br />
zur Spielleitung eines Wettspiels sind Regel 33 <strong>de</strong>r Golfregeln und Abschnitt 3. dieses<br />
Spiel- und Wettspielhandbuchs zu entnehmen.<br />
1.4 Leiter von Golfgruppen<br />
In <strong>de</strong>r Praxis zeigt sich, dass einzelne Gruppen im Verein (z. B. Damen, Herren, Jugendliche,<br />
Seniorinnen und Senioren) eine gewisse Anzahl von Privatrun<strong>de</strong>n und/o<strong>de</strong>r Wettspielen ausschließlich<br />
innerhalb ihrer Gruppe spielen möchten. Aufgrund <strong>de</strong>ssen hat es sich in vielen<br />
Vereinen eingebürgert, dass jeweils eine dieser Gruppen an einem bestimmten (Wochen-) Tag<br />
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