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VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de

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Anhang E Einzelfragen<br />

7.1 Ausrichtung eines einzelnen Wettspiels im Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />

Ein einzelnes Wettspiel eines Dritten ist vorgabenwirksam, wenn <strong>de</strong>r Mitgliedsverein, auf<br />

<strong>de</strong>ssen „Heimatplatz“ das Wettspiel ausgerichtet wer<strong>de</strong>n soll, sicherstellt, dass <strong>de</strong>m<br />

Wettspiel eine Ausschreibung gemäß Anhang G zugrun<strong>de</strong> liegt, die Spielleitung überwiegend<br />

mit vom Mitgliedsverein benannten sachkundigen Personen besetzt ist und die<br />

Übernahme <strong>de</strong>r Ergebnisse in die Vorgabenverwaltung entsprechend <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

dieses DGV-Vorgabensystems gewährleistet ist.<br />

7.2 Ausrichtung mehrerer Wettspiele im Kalen<strong>de</strong>rjahr innerhalb <strong>de</strong>s Verbandsgebiets<br />

eines LGV<br />

Beabsichtigt ein Dritter die Ausrichtung mehrerer vorgabenwirksamer Wettspiele (auf<br />

<strong>de</strong>m „Heimatplatz“ eines Mitgliedsvereins o<strong>de</strong>r mehrerer Mitgliedsvereine innerhalb<br />

eines LGV), so bedarf er <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Genehmigung <strong>de</strong>s zuständigen LGV.<br />

Dieser macht seine Genehmigung davon abhängig, dass <strong>de</strong>m Wettspiel eine Ausschreibung<br />

gemäß Anhang G zugrun<strong>de</strong> liegt, die Spielleitung überwiegend mit von Mitgliedsvereinen<br />

benannten sachkundigen Personen besetzt ist und die Übernahme <strong>de</strong>r<br />

Ergebnisse in die Vorgabenverwaltung <strong>de</strong>r betroffenen Mitgliedsvereine entsprechend<br />

<strong>de</strong>n Bestimmungen dieses DGV-Vorgabensystems gewährleistet ist.<br />

7.3 Ausrichtung mehrerer Wettspiele im Kalen<strong>de</strong>rjahr im Verbandsgebiet mehrerer<br />

LGV<br />

Beabsichtigt ein Dritter die Ausrichtung mehrerer vorgabenwirksamer Wettspiele (auf<br />

<strong>de</strong>n „Heimatplätzen“ mehrerer Mitgliedsvereine in mehreren LGV), so bedarf er <strong>de</strong>r vorherigen<br />

schriftlichen Genehmigung <strong>de</strong>s DGV. Dieser macht seine Genehmigung davon<br />

abhängig, dass <strong>de</strong>m Wettspiel eine Ausschreibung gemäß Anhang G zugrun<strong>de</strong> liegt, die<br />

Spielleitung überwiegend mit von Mitgliedsvereinen benannten sachkundigen Personen<br />

besetzt ist und die Übernahme <strong>de</strong>r Ergebnisse in die Vorgabenverwaltung <strong>de</strong>r betroffenen<br />

Mitgliedsvereine entsprechend <strong>de</strong>n Bestimmungen dieses DGV-Vorgabensystems<br />

gewährleistet ist.<br />

7.4 Allgemeines<br />

Genehmigungen wer<strong>de</strong>n nur erteilt, wenn die Ausrichtung <strong>de</strong>s Wettspiels/<strong>de</strong>r Wettspiele<br />

<strong>de</strong>n Empfehlungen <strong>de</strong>s Spiel- und Wettspielhandbuchs <strong>de</strong>s DGV folgt.<br />

50<br />

Mitgliedsverein, LGV und DGV können die Genehmigung insbeson<strong>de</strong>re verweigern, wenn<br />

die begrün<strong>de</strong>te Gefahr besteht, dass alle o<strong>de</strong>r einzelne <strong>de</strong>r vorgenannten Bestimmungen<br />

und sonstige <strong>de</strong>m Wettspiel zu Grun<strong>de</strong> zu legen<strong>de</strong>n Regeln und Regularien durch die<br />

Dritten nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n bzw. wenn in <strong>de</strong>r Vergangenheit Verstöße zu verzeichnen<br />

waren o<strong>de</strong>r ein Verstoß gegen sonstige wohlverstan<strong>de</strong>ne Belange <strong>de</strong>s Golfsports<br />

zu befürchten o<strong>de</strong>r bereits erfolgt ist.

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