VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 4 Vorgabenberechnung<br />
aufsetzungen in <strong>de</strong>r DGV-Vorgabenklasse 1 sind nur wirksam, wenn <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss<br />
die Zustimmung <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses <strong>de</strong>s betroffenen LGV erhalten hat.<br />
24.4 Bei <strong>de</strong>n Herauf- bzw. Herabsetzungen zieht <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss sämtliche verfügbaren<br />
Informationen zur Spielstärke <strong>de</strong>s Spielers in Betracht, insbeson<strong>de</strong>re<br />
a. die Häufigkeit <strong>de</strong>r vom Spieler in jüngster Zeit erzielten vorgabenwirksamen Ergebnisse<br />
entsprechend o<strong>de</strong>r besser als die DGV-Stammvorgabe bzw. Clubvorgabe bzw.<br />
die Differenzen zwischen vorgabenwirksamen Ergebnissen und <strong>de</strong>r anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Pufferzone;<br />
b. Leistungen <strong>de</strong>s Spielers in Lochwettspielen, Vierball-Zählwettspielen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />
nicht vorgabenwirksamen Wettbewerben;<br />
c. regelmäßige und erhebliche Unterschie<strong>de</strong> zwischen Ergebnissen aus EDS-Run<strong>de</strong>n<br />
und Wettspielrun<strong>de</strong>n.<br />
Ein Verein darf kein festes Schema festlegen, nach <strong>de</strong>m DGV-Vorgaben gemäß Ziffer 24.<br />
geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re ist es nicht zulässig, DGV-Vorgaben nur aufgrund <strong>de</strong>s<br />
Umstan<strong>de</strong>s, dass ein Spieler während eines Kalen<strong>de</strong>rjahres kein vorgabenwirksames<br />
Ergebnis eingereicht hat, heraufzusetzen.Auch ein einzelnes Ergebnis allein rechtfertigt<br />
im Allgemeinen keine Herauf- o<strong>de</strong>r Herabsetzung. Je<strong>de</strong> Herauf- bzw. Herabsetzung<br />
muss individuell beurteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
24.5 Von Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r DGV-Stammvorgabe bzw. <strong>de</strong>r Clubvorgabe gemäß Ziffer 24. hat <strong>de</strong>r<br />
Vorgabenausschuss <strong>de</strong>n Spieler unverzüglich zu benachrichtigen. Än<strong>de</strong>rungen treten mit<br />
Kenntnisnahme durch <strong>de</strong>n Spieler in Kraft.<br />
24.6 Die DGV-Stammvorgabe bzw. die Clubvorgabe eines Spielers, <strong>de</strong>r an einem auswärtigen<br />
Wettspiel teilnimmt, kann durch <strong>de</strong>n Vorgabenausschuss o<strong>de</strong>r die Wettspielleitung <strong>de</strong>s<br />
das Wettspiel ausrichten<strong>de</strong>n Vereins ausschließlich für das Wettspiel herabgesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn Vorgabenausschuss bzw. Spielleitung <strong>de</strong>r begrün<strong>de</strong>ten Überzeugung sein<br />
dürfen, dass die Vorgabe zu hoch ist und nicht <strong>de</strong>r tatsächlichen Spielstärke <strong>de</strong>s Spielers<br />
entspricht. Vorgabenausschuss bzw. Spielleitung müssen <strong>de</strong>n Vorgabenausschuss<br />
<strong>de</strong>s Heimatvereins <strong>de</strong>s Spielers unmittelbar im Anschluss an das Wettspiel über alle Einzelheiten<br />
in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Herabsetzung informieren.<br />
25. Regelmäßige Überprüfung von DGV-Vorgaben<br />
Der Vorgabenausschuss je<strong>de</strong>s Mitgliedsvereins muss grundsätzlich nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />
Spielsaison zum Jahresen<strong>de</strong> die DGV-Stammvorgaben bzw. Clubvorgaben <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>s Vereins daraufhin überprüfen, ob sie die tatsächliche Spielstärke <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />
Spielers wie<strong>de</strong>rgeben.Voraussetzungen und Verfahren <strong>de</strong>r Überprüfung bestimmen<br />
sich nach Ziffer 24.<br />
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