VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 4 Vorgabenberechnung 22.3 Ein Spieler mit gesperrter oder verlorener DGV-Vorgabe kann zu keinem Wettspiel melden, bei dem als Voraussetzung der Meldung oder Teilnahme eine Vorgabe oder der Amateurstatus nachgewiesen werden müssen. Gleiches gilt sinngemäß für EDS-Runden. 22.4 Während der Dauer der Sperre gilt für alle Mitgliedsvereine, in denen der Spieler Mitglied ist oder wird, ein Verbot, für diesen Spieler eine DGV-Vorgabe zu führen. Alle Vereine, in denen ein Spieler Mitglied ist, sind durch den Mitgliedsverein, der die Sperre verhängt hat, über die Sperrung der DGV-Vorgabe zu informieren. Im Falle der Sperre einer DGV-Vorgabe der DGV-Vorgabenklasse 1 sind daneben der DGV und der betroffene LGV zu informieren. 23. Wiederzuerkennung einer DGV-Vorgabe 23.1 Wird einem Spieler eine verlorene bzw. gesperrte DGV-Vorgabe (DGV-Stammvorgabe bzw. Clubvorgabe) innerhalb von zwölf Monaten nach Verlust oder Beginn der Sperre wiederzuerkannt, wird sie in zuletzt gültiger Höhe geführt. In allen anderen Fällen erhält der Spieler eine neue DGV-Vorgabe auf Grundlage von drei Ergebnissen, die er unter vorgabenwirksamen Bedingungen mit vom Mitgliedsverein bestimmtem Zähler erzielt hat und unter angemessener Berücksichtigung seiner vormaligen DGV-Vorgabe. Der Vorgabenausschuss des Mitgliedsvereins setzt in diesem Fall entsprechend Ziffer 24. die DGV-Vorgabe fest. Die Wiederzuerkennung einer DGV- Stammvorgabe der DGV-Vorgabenklasse 1 kann nur mit schriftlicher Genehmigung des zuständigen LGV oder des DGV wirksam werden. 24. Herauf- bzw. Herabsetzungen der DGV-Vorgabe durch den Vorgabenausschuss 24.1 Um allgemeine Vorgabengerechtigkeit zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Vorgabenausschüsse laufend Überblick über die DGV-Vorgaben (DGV-Stammvorgaben und Clubvorgaben) und die tatsächliche Spielstärke aller Heimatvereinsmitglieder wahren und Maßnahmen in Betracht ziehen, sofern DGV-Vorgaben ein falsches Bild von der tatsächlichen Spielstärke eines Spielers vermitteln. 24.2 Gelangt der Vorgabenausschuss des Heimatvereins eines Spielers zu der begründeten Überzeugung, dass die DGV-Stammvorgabe bzw. die Clubvorgabe des Spielers zu hoch ist und ein falsches Bild von dessen tatsächlicher Spielstärke vermittelt, so hat der Vorgabenausschuss die DGV-Vorgabe des Spielers angemessen (und um volle „Schläge“) herabzusetzen. Herabsetzungen in der DGV-Vorgabenklasse 1 bzw. Herabsetzungen von der DGV- Vorgabenklasse 2 in die DGV-Vorgabenklasse 1 sind nur wirksam, wenn der Vorgabenausschuss die Zustimmung des Vorgabenausschusses des betroffenen LGV erhalten hat. 24.3 Gelangt der Vorgabenausschuss des Heimatvereins eines Spielers zu der begründeten Überzeugung, dass die DGV-Stammvorgabe des Spielers zu niedrig ist und ein falsches Bild von dessen tatsächlicher Spielstärke vermittelt, so hat der Vorgabenausschuss die DGV-Vorgabe des Spielers angemessen (und um volle „Schläge“) heraufzusetzen. Her- 35
Abschnitt 4 Vorgabenberechnung aufsetzungen in der DGV-Vorgabenklasse 1 sind nur wirksam, wenn der Vorgabenausschuss die Zustimmung des Vorgabenausschusses des betroffenen LGV erhalten hat. 24.4 Bei den Herauf- bzw. Herabsetzungen zieht der Vorgabenausschuss sämtliche verfügbaren Informationen zur Spielstärke des Spielers in Betracht, insbesondere a. die Häufigkeit der vom Spieler in jüngster Zeit erzielten vorgabenwirksamen Ergebnisse entsprechend oder besser als die DGV-Stammvorgabe bzw. Clubvorgabe bzw. die Differenzen zwischen vorgabenwirksamen Ergebnissen und der anzuwendenden Pufferzone; b. Leistungen des Spielers in Lochwettspielen, Vierball-Zählwettspielen oder anderen nicht vorgabenwirksamen Wettbewerben; c. regelmäßige und erhebliche Unterschiede zwischen Ergebnissen aus EDS-Runden und Wettspielrunden. Ein Verein darf kein festes Schema festlegen, nach dem DGV-Vorgaben gemäß Ziffer 24. geändert werden. Insbesondere ist es nicht zulässig, DGV-Vorgaben nur aufgrund des Umstandes, dass ein Spieler während eines Kalenderjahres kein vorgabenwirksames Ergebnis eingereicht hat, heraufzusetzen.Auch ein einzelnes Ergebnis allein rechtfertigt im Allgemeinen keine Herauf- oder Herabsetzung. Jede Herauf- bzw. Herabsetzung muss individuell beurteilt werden. 24.5 Von Änderungen der DGV-Stammvorgabe bzw. der Clubvorgabe gemäß Ziffer 24. hat der Vorgabenausschuss den Spieler unverzüglich zu benachrichtigen. Änderungen treten mit Kenntnisnahme durch den Spieler in Kraft. 24.6 Die DGV-Stammvorgabe bzw. die Clubvorgabe eines Spielers, der an einem auswärtigen Wettspiel teilnimmt, kann durch den Vorgabenausschuss oder die Wettspielleitung des das Wettspiel ausrichtenden Vereins ausschließlich für das Wettspiel herabgesetzt werden, wenn Vorgabenausschuss bzw. Spielleitung der begründeten Überzeugung sein dürfen, dass die Vorgabe zu hoch ist und nicht der tatsächlichen Spielstärke des Spielers entspricht. Vorgabenausschuss bzw. Spielleitung müssen den Vorgabenausschuss des Heimatvereins des Spielers unmittelbar im Anschluss an das Wettspiel über alle Einzelheiten in Zusammenhang mit der Herabsetzung informieren. 25. Regelmäßige Überprüfung von DGV-Vorgaben Der Vorgabenausschuss jedes Mitgliedsvereins muss grundsätzlich nach Abschluss der Spielsaison zum Jahresende die DGV-Stammvorgaben bzw. Clubvorgaben der Mitglieder des Vereins daraufhin überprüfen, ob sie die tatsächliche Spielstärke des betreffenden Spielers wiedergeben.Voraussetzungen und Verfahren der Überprüfung bestimmen sich nach Ziffer 24. 36
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Abschnitt 4 Vorgabenberechnung<br />
22.3 Ein Spieler mit gesperrter o<strong>de</strong>r verlorener DGV-Vorgabe kann zu keinem Wettspiel mel<strong>de</strong>n,<br />
bei <strong>de</strong>m als Voraussetzung <strong>de</strong>r Meldung o<strong>de</strong>r Teilnahme eine Vorgabe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Amateurstatus<br />
nachgewiesen wer<strong>de</strong>n müssen. Gleiches gilt sinngemäß für EDS-Run<strong>de</strong>n.<br />
22.4 Während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Sperre gilt für alle Mitgliedsvereine, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Spieler Mitglied<br />
ist o<strong>de</strong>r wird, ein Verbot, für diesen Spieler eine DGV-Vorgabe zu führen. Alle Vereine, in<br />
<strong>de</strong>nen ein Spieler Mitglied ist, sind durch <strong>de</strong>n Mitgliedsverein, <strong>de</strong>r die Sperre verhängt hat,<br />
über die Sperrung <strong>de</strong>r DGV-Vorgabe zu informieren. Im Falle <strong>de</strong>r Sperre einer DGV-Vorgabe<br />
<strong>de</strong>r DGV-Vorgabenklasse 1 sind daneben <strong>de</strong>r DGV und <strong>de</strong>r betroffene LGV zu informieren.<br />
23. Wie<strong>de</strong>rzuerkennung einer DGV-Vorgabe<br />
23.1 Wird einem Spieler eine verlorene bzw. gesperrte DGV-Vorgabe (DGV-Stammvorgabe<br />
bzw. Clubvorgabe) innerhalb von zwölf Monaten nach Verlust o<strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>r Sperre<br />
wie<strong>de</strong>rzuerkannt, wird sie in zuletzt gültiger Höhe geführt.<br />
In allen an<strong>de</strong>ren Fällen erhält <strong>de</strong>r Spieler eine neue DGV-Vorgabe auf Grundlage von drei<br />
Ergebnissen, die er unter vorgabenwirksamen Bedingungen mit vom Mitgliedsverein<br />
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entsprechend Ziffer 24. die DGV-Vorgabe fest. Die Wie<strong>de</strong>rzuerkennung einer DGV-<br />
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Vorgabenausschuss<br />
24.1 Um allgemeine Vorgabengerechtigkeit zu gewährleisten, ist es erfor<strong>de</strong>rlich, dass die Vorgabenausschüsse<br />
laufend Überblick über die DGV-Vorgaben (DGV-Stammvorgaben und<br />
Clubvorgaben) und die tatsächliche Spielstärke aller Heimatvereinsmitglie<strong>de</strong>r wahren<br />
und Maßnahmen in Betracht ziehen, sofern DGV-Vorgaben ein falsches Bild von <strong>de</strong>r<br />
tatsächlichen Spielstärke eines Spielers vermitteln.<br />
24.2 Gelangt <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss <strong>de</strong>s Heimatvereins eines Spielers zu <strong>de</strong>r begrün<strong>de</strong>ten Überzeugung,<br />
dass die DGV-Stammvorgabe bzw. die Clubvorgabe <strong>de</strong>s Spielers zu hoch ist und<br />
ein falsches Bild von <strong>de</strong>ssen tatsächlicher Spielstärke vermittelt, so hat <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss<br />
die DGV-Vorgabe <strong>de</strong>s Spielers angemessen (und um volle „Schläge“) herabzusetzen.<br />
Herabsetzungen in <strong>de</strong>r DGV-Vorgabenklasse 1 bzw. Herabsetzungen von <strong>de</strong>r DGV-<br />
Vorgabenklasse 2 in die DGV-Vorgabenklasse 1 sind nur wirksam, wenn <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss<br />
die Zustimmung <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses <strong>de</strong>s betroffenen LGV erhalten hat.<br />
24.3 Gelangt <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss <strong>de</strong>s Heimatvereins eines Spielers zu <strong>de</strong>r begrün<strong>de</strong>ten<br />
Überzeugung, dass die DGV-Stammvorgabe <strong>de</strong>s Spielers zu niedrig ist und ein falsches<br />
Bild von <strong>de</strong>ssen tatsächlicher Spielstärke vermittelt, so hat <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss die<br />
DGV-Vorgabe <strong>de</strong>s Spielers angemessen (und um volle „Schläge“) heraufzusetzen. Her-<br />
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