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VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de

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Abschnitt 4 Vorgabenberechnung<br />

Hinweis: Unabhängig von vorstehen<strong>de</strong>r Regelung wird bei Mehrrun<strong>de</strong>n-Wettspielen zur<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s Wettspielergebnisses eines Spielers für alle Run<strong>de</strong>n die Vorgabe herangezogen,<br />

mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Spieler zur ersten Run<strong>de</strong> angetreten ist.<br />

21.8 Alle vorgabenwirksamen Ergebnisse, die ein Spieler zur Kenntnis seines Heimatvereins<br />

erzielt bzw. bei seinem Heimatverein einreicht, müssen vom Vorgabenausschuss in<br />

einem Vorgabenstammblatt, wie in Anhang B beschrieben, erfasst wer<strong>de</strong>n. Das Vorgabenstammblatt<br />

dient insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s Nachweises von Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r DGV-Stammvorgabe<br />

bzw. <strong>de</strong>r Clubvorgabe. Der Nachweis <strong>de</strong>r aktuellen DGV-Vorgabe bzw. aktueller<br />

Vorgabenän<strong>de</strong>rungen kann auch durch einen Ausdruck <strong>de</strong>r DGV-Stammvorgabe bzw.<br />

<strong>de</strong>r Clubvorgabe aus <strong>de</strong>m DGV-Intranet geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

22. Verlust und Sperrung von DGV-Vorgaben<br />

22.1 DGV-Stammvorgabe o<strong>de</strong>r Clubvorgabe dürfen für einen Spieler mit Amateurstatus nur<br />

von Beginn bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Mitgliedschaft und/o<strong>de</strong>r En<strong>de</strong> einer spielberechtigten Mitgliedschaft<br />

in einem Mitgliedsverein <strong>de</strong>s DGV geführt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n er als Heimatverein<br />

führt. En<strong>de</strong>t die Mitgliedschaft, das Spielrecht o<strong>de</strong>r verliert <strong>de</strong>r Spieler <strong>de</strong>n Status als<br />

Golfamateur im Sinne <strong>de</strong>s Amateurstatuts <strong>de</strong>s DGV, verliert er seine DGV-Stammvorgabe<br />

bzw. seine Clubvorgabe.<br />

22.2 Verstößt ein Spieler grob fahrlässig o<strong>de</strong>r vorsätzlich gegen seine Pflichten aus <strong>de</strong>m DGV-<br />

Vorgabensystem, so kann er verwarnt wer<strong>de</strong>n. Verstößt ein Spieler wie<strong>de</strong>rholt o<strong>de</strong>r in<br />

einem unentschuldbaren Einzelfall grob fahrlässig o<strong>de</strong>r vorsätzlich gegen seine Pflichten<br />

aus <strong>de</strong>m DGV-Vorgabensystem, so kann seine DGV-Stammvorgabe bzw. seine Clubvorgabe<br />

gesperrt wer<strong>de</strong>n. Die Sperre erfolgt befristet. Die Dauer <strong>de</strong>r Sperre richtet sich insbeson<strong>de</strong>re<br />

nach <strong>de</strong>r Schwere <strong>de</strong>s Verstoßes, <strong>de</strong>ssen Auswirkungen und <strong>de</strong>m Verhalten<br />

<strong>de</strong>s Spielers nach erfolgtem Verstoß. Daneben sind die Auswirkungen <strong>de</strong>r Sperre auf die<br />

sportliche Zukunft <strong>de</strong>s Spielers zu berücksichtigen. Nur in beson<strong>de</strong>rs schweren Fällen<br />

kann eine Vorgabensperre von mehr als einem Jahr ausgesprochen wer<strong>de</strong>n. Zuständig<br />

für die Verhängung <strong>de</strong>r Sperre bzw. einer Verwarnung ist <strong>de</strong>r Vorstand <strong>de</strong>s Heimatvereins<br />

<strong>de</strong>s Spielers, <strong>de</strong>r auf Vorschlag <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses entschei<strong>de</strong>t. Der Vorgabenausschuss<br />

<strong>de</strong>s DGV ist zuständig, wenn er durch schriftliche Erklärung gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Heimatverein die Entscheidung an sich gezogen hat. Entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss<br />

<strong>de</strong>s DGV, gilt für das anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Verfahren die Rechts- und Verfahrensordnung (RVfO)<br />

<strong>de</strong>s DGV. Entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Heimatverein, gilt: Der Spieler erhält vor Verhängung <strong>de</strong>r Sperre<br />

o<strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>r Verwarnung Gelegenheit zur Stellungnahme. Er wird von <strong>de</strong>r Sperre bzw.Verwarnung<br />

unter Darlegung <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> benachrichtigt. Die Entscheidung <strong>de</strong>s Heimatvereins<br />

unterliegt <strong>de</strong>r Überprüfung durch <strong>de</strong>n Vorgabenausschuss <strong>de</strong>s zuständigen LGV, <strong>de</strong>ssen<br />

Entscheidung wie<strong>de</strong>rum <strong>de</strong>r Überprüfung durch <strong>de</strong>n Vorgabenausschuss <strong>de</strong>s DGV<br />

unterliegt. Der jeweilige Antrag <strong>de</strong>s Spielers auf Überprüfung muss innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von sieben Tagen nach Kenntnis von <strong>de</strong>r Entscheidung <strong>de</strong>s Vereins bzw. LGV<br />

beim Vorgabenausschuss <strong>de</strong>s LGV bzw. DGV eingegangen sein. Auf das Recht zur Überprüfung<br />

muss <strong>de</strong>r Spieler hingewiesen wer<strong>de</strong>n. Für das Überprüfungsverfahren <strong>de</strong>s DGV<br />

gilt die RVfO. Die Überprüfung hat aufschieben<strong>de</strong> Wirkung.<br />

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