VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 4 Vorgabenberechnung<br />
gemäß § 18 DGV-Satzung verhängen (vgl. auch Ziffer 11.3). Einzelheiten <strong>de</strong>s zu beachten<strong>de</strong>n<br />
Verfahrens regelt die Rechts- und Verfahrensordnung (RVfO) <strong>de</strong>s DGV.<br />
13.3 Der Mitgliedsverein setzt zur Sicherstellung <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Anwendung <strong>de</strong>s<br />
DGV-Vorgabensystems einen Vorgabenausschuss ein. Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses<br />
ergeben sich aus Ziffer 14.<br />
13.4 Der Mitgliedsverein hat unmittelbar mit Einführung dieses Vorgabensystems alle zu diesem<br />
Zeitpunkt verwalteten DGV-Stammvorgaben seiner Mitglie<strong>de</strong>r zu konvertieren<br />
(Anpassung an das DGV-Course-Rating- und Slope-System). Die Konvertierung erfolgt<br />
entsprechend Anhang E, Ziffer 3.5.<br />
Wer<strong>de</strong>n zu einem späteren Zeitpunkt Stammvorgaben in die Vorgabenverwaltung eines<br />
Mitgliedsvereins übernommen, die noch nicht konvertiert wor<strong>de</strong>n sind und nicht auf<br />
Basis eines Course-Rating- und Slope-Systems erspielt wur<strong>de</strong>n, so hat zu diesem Zeitpunkt<br />
eine Konvertierung unter Zugrun<strong>de</strong>legung <strong>de</strong>s Durchschnitts-Slopes aller Mitgliedsvereine<br />
zu erfolgen.<br />
14. Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses im Verein<br />
14.1 Der Vorgabenausschuss stellt sicher, dass <strong>de</strong>r Name eines Spielers vor Antritt zu je<strong>de</strong>m<br />
vorgabenwirksamen Wettspiel bzw. vor einem Extra Day Score (EDS) erfasst bzw. festgehalten<br />
wird, so dass gewährleistet ist, dass das erzielte Ergebnis bei <strong>de</strong>r Vorgabenverwaltung<br />
berücksichtigt wird. Der Vorgabenausschuss hat, soweit zumutbar, dafür zu<br />
sorgen, dass alle vorgabenwirksamen Ergebnisse <strong>de</strong>r spielberechtigten Mitglie<strong>de</strong>r für<br />
die <strong>de</strong>r Verein Heimatverein ist, zu seiner Kenntnis gelangen. Hierzu stellt er, soweit möglich,<br />
<strong>de</strong>n Rücklauf ausgegebener Zählkarten und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Erhalt von Ergebnislisten, die<br />
die zur Vorgabenverwaltung notwendigen Informationen enthalten, sicher.<br />
14.2 Der Vorgabenausschuss errechnet stets unverzüglich nach Kenntnisnahme eines vorgabenwirksamen<br />
Ergebnisses die DGV-Stammvorgabe für das betroffene Mitglied und<br />
sorgt für eine geordnete Aufzeichnung <strong>de</strong>r DGV-Stammvorgabe (Vorgabenstammblatt).<br />
Um <strong>de</strong>n je<strong>de</strong>rzeitigen Nachweis <strong>de</strong>r DGV-Stammvorgabe zu ermöglichen, gibt <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss<br />
die DGV-Stammvorgaben aller Heimatvereinsmitglie<strong>de</strong>r ständig an gut<br />
sichtbarer Stelle bekannt. Geän<strong>de</strong>rte DGV-Stammvorgaben sind unverzüglich durch Aushang<br />
bekanntzugeben und, sofern <strong>de</strong>r Verein am DGV-Intranet teilnimmt, unverzüglich<br />
<strong>de</strong>r Datenbank (Server) zu übermitteln.<br />
14.3 Der Vorgabenausschuss sorgt dafür, dass alle vorgabenwirksamen Ergebnisse, die zu<br />
seiner Kenntnis gelangen, in chronologischer Reihenfolge zur Vorgabenverwaltung<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
14.4 Der Vorgabenausschuss führt ausschließlich für spielberechtigte Heimatvereinsmitglie<strong>de</strong>r<br />
die DGV-Vorgabe und erstellt dazu ein Vorgabenstammblatt für je<strong>de</strong>s dieser Mitglie<strong>de</strong>r<br />
mit <strong>de</strong>m in Anhang B vorgegebenen Inhalt.<br />
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