VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 14. Verschie<strong>de</strong>nes<br />
Regelanfragen:<br />
14.4.1 Der Regelausschuss ist das Entscheidungsgremium bei Regelanfragen (Golfregeln/Platzregeln),<br />
das dann eingeschaltet wird, wenn keine Entscheidung vor Ort durch die<br />
zuständige Spielleitung möglich ist o<strong>de</strong>r wenn im nachhinein Streitigkeiten über die Richtigkeit<br />
<strong>de</strong>r getroffenen Entscheidung aufgetreten sind (Regel 34-3. <strong>de</strong>r Golfregeln). Daneben gibt<br />
<strong>de</strong>r Regelausschuss im Einzelfall Auskünfte zu allgemeinen Regelfragen, wenn diese durch<br />
Spielleitungen von Mitgliedsvereinen <strong>de</strong>s DGV o<strong>de</strong>r von Lan<strong>de</strong>sgolfverbän<strong>de</strong>n an die DGV-<br />
Geschäftsstelle gerichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
14.4.2 Die Anfragen sind schriftlich an die DGV-Geschäftsstelle „Golfregularien und<br />
Recht“ zu richten, die sie an <strong>de</strong>n Regelausschuss weiterleitet und auch für die Rückantwort an<br />
<strong>de</strong>n Fragesteller sorgt.<br />
14.4.3 Gemäß Regel 34-3. <strong>de</strong>r Golfregeln wer<strong>de</strong>n nur Anfragen <strong>de</strong>r Spielleitungen von<br />
Mitgliedsvereinen <strong>de</strong>s DGV o<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgolfverbän<strong>de</strong>n beantwortet. Anfragen von Einzelpersonen<br />
müssen über <strong>de</strong>n zuständigen Verein eingereicht wer<strong>de</strong>n. Die Regelanfragen müssen<br />
<strong>de</strong>n Anfragegegenstand (d. h. <strong>de</strong>n Sachverhalt) klar, präzise und umfassend beschreiben.<br />
14.4.4 Der Eingang <strong>de</strong>r Anfragen wird von <strong>de</strong>r DGV-Geschäftsstelle umgehend schriftlich<br />
bestätigt. Entspricht die Anfrage offensichtlich nicht <strong>de</strong>n Vorschriften nach Regel 34-3. o<strong>de</strong>r ist<br />
<strong>de</strong>r Anfragegegenstand unklar, so erfolgt gleichzeitig ein Hinweis auf <strong>de</strong>n Mangel.<br />
14.4.5 Die Anfragen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und erfor<strong>de</strong>rn<br />
im allgemeinen eine Erledigungszeit von ca. zwei Wochen. Nur schriftliche Entscheidungen <strong>de</strong>s<br />
Regelausschusses haben Gültigkeit.<br />
Anfragen zum DGV-Vorgabensystem:<br />
Die zum Vorgabensystem ergangenen und für Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s DGV verbindlichen Regularien<br />
sind im DGV-Vorgabensystem veröffentlicht. Die meisten Fragen zu diesen Themengebieten<br />
lassen sich durch sorgfältige Lektüre <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Abschnitte lösen.<br />
Bestehen trotz sorgfältiger Lektüre <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems und <strong>de</strong>s Spiel- und Wettspielhandbuchs<br />
Zweifel, kann sich je<strong>de</strong>r Mitgliedsverein an <strong>de</strong>n DGV mit <strong>de</strong>r Bitte um eine verbindliche<br />
Auskunft wen<strong>de</strong>n. Anfragen sind an die DGV-Geschäftsstelle, „Golfregularien und<br />
Recht“ zu richten. Diese leitet die Anfrage an <strong>de</strong>n Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss zur<br />
Beantwortung weiter.<br />
Anfragen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und erfor<strong>de</strong>rn im Allgemeinen<br />
eine Erledigungszeit von ca. zwei Wochen. Nur schriftliche Entscheidungen <strong>de</strong>s Vorgaben- und<br />
Course-Rating-Ausschusses haben Gültigkeit.<br />
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