VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 13. Anleitung zur Vorbereitung und Pflege von Golfplätzen Dagegen ist es zweckmäßig, unmittelbar an Wasserhindernisse angrenzende Büsche oder Dickicht bei der Kennzeichnung mit ins Hindernis einzubeziehen, weil oftmals nur so die „berechtigten Anzeichen für „Ball im Wasserhindernis oder nicht“ festgestellt werden können. 13.1.7.3 Boden in Ausbesserung Der wesentliche Grund zur Definition von Flächen als „Boden in Ausbesserung“ besteht darin, Erleichterung von einer schlechten Lage zu gewähren, die sich nach einem guten Schlag ergeben könnte. Es ist nicht beabsichtigt, dass die Folgen eines schlechten Schlages mit Hilfe einer solchen Erleichterung gemildert werden. Die Markierung als „Boden in Ausbesserung“ sollte daher auf solche Flächen beschränkt werden, die sich vernünftigerweise „im Spiel“ befinden. Im Allgemeinen sind das die Fairways und die Umgebung der Grüns, außerdem eventuell Wagenspuren, Furchen u. ä. in der Nähe des Fairway-Randes, die zu einer unspielbaren Lage führen könnten. Die Kennzeichnung soll in geeigneter Weise erfolgen, z. B. durch blaue Pfähle oder eine durchgezogene Umrandung mit vorzugsweise weißer Farbe. Kleinere Flächen sollten eher mit Sprühfarbe, größere mit kleinen Pfählen gekennzeichnet werden. Gemäß Erklärungen zu Regel 25 gelten „zur Beseitigung angehäuftes Material“ und „von Platzpflegern gemachte Löcher“ auch ohne besondere Kennzeichnung als „Boden in Ausbesserung“. Da das Vorliegen solcher Tatbestände (vor allem des ersten) nicht immer ohne weiteres für jeden eindeutig erkennbar ist, sollte in allen Zweifelsfällen eine Kennzeichnung als „Boden in Ausbesserung“ vorgenommen werden. Mit der Bezeichnung „von Platzpflegern gemachte Löcher“ ist gewöhnlich Boden gemeint, der im Zusammenhang mit Platzpflegemaßnahmen (z. B. Beseitigung von Baumstümpfen,Aushub von Gräben zur Verlegung von Bewässerungs- oder Drainageleitungen) vorübergehend aufgegraben wurde. Die Reifenspuren eines Traktors sind dagegen keine „von Platzpflegern gemachte Löcher“, aber die Spielleitung ist gleichwohl berechtigt, solche Traktorspuren zu „Boden in Ausbesserung“ zu erklären. Ob und inwieweit sich dies empfiehlt, hängt wiederum davon ab, ob sich die Traktorspuren „im Spiel“ befinden oder nicht (s. o.). Gibt es Schonflächen auf dem Platz (z. B. Neueinsaaten, Flächen mit jungen Anpflanzungen oder „Wintergrüns“) von denen nicht gespielt werden soll, sind diese ebenfalls als „Boden in Ausbesserung“ zu kennzeichnen. Zusätzlich muss aber in den Platzregeln der Wortlaut aufgenommen werden, dass von folgenden Flächen (sind genau zu bezeichnen) „nicht gespielt werden darf“. Geschieht dies nicht, hätte der Spieler selbst das Wahlrecht, Erleichterung außerhalb der Fläche zu nehmen oder aber von der Fläche zu spielen. 13.1.7.4 Geschützte Biotope Ist ein Golfverein/eine Spielleitung genötigt, das Spielen in einem unter Landschaftsschutz stehenden Raum auf dem Platz zu unterbinden, so muss sie das Erleichterungsverfahren durch Platzregel klarstellen. 196
Abschnitt 13. Anleitung zur Vorbereitung und Pflege von Golfplätzen Unter Landschaftsschutz steht ein Raum, wenn die zuständige Behörde zum Zweck des Landschaftsschutzes durch rechtsverbindliche Auflage angeordnet hat, dass er nicht betreten und/oder dass darin nicht gespielt werden darf (ein Club darf dies selbst also nicht!). Solche Landschaftsteile dürfen nach Ermessen der Spielleitung als Boden in Ausbesserung, Wasserhindernis, seitliches Wasserhindernis oder Aus bezeichnet werden.Voraussetzung der Bezeichnung als Wasserhindernis bzw. seitliches Wasserhindernis ist dabei, dass es sich tatsächlich um Wasserhindernisse gemäß Erklärungen handelt. Die Kennzeichnung der „geschützten Biotope“ soll so erfolgen, dass die jeweiligen Pfähle (weiß, rot, gelb, blau) mit einer grünen Spitze/Kopf versehen werden. So lässt sich klar erkennen, dass es sich bei der betreffenden Fläche zusätzlich um ein „geschütztes Biotop“ handelt, bei dem zusätzliche Auflagen (wie z. B. Betretungsverbot) gelten. Wichtig: Der Verstoß gegen das „Betretungsverbot“ einer Behörde kann nicht nach den Golfregeln/Platzregeln geahndet werden, sondern nur ggf. nach der Clubsatzung, wenn die entsprechenden Maßnahmen auch in der Satzung vorgesehen sind (z. B. „Spielsperre“). 13.1.7.5 Entfernungsmarkierungen Es ist sinnvoll, auf den Fairways bzw. am Rande der Bahnen Entfernungsmarkierungen zum „Grünanfang“ anzubringen. Hierdurch wird das Spiel - vor allem guter Spieler - wesentlich beschleunigt. Die Ausgabe von sog. „Pin-Positions“ (Meterangaben für Position der Fahne auf dem Grün) an die Spieler macht auch nur dann einen Sinn, wenn die Spieler während des Spiels die Entfernung ihres Balles zum Grünanfang auch exakt und ohne Zeitverzug ermitteln können. Werden Entfernungsmarkierungen angebracht (kein Muss), so sind aber die Regelungen des Deutschen Golf Verbandes e. V. (vgl. Ziffer 3.2.1.4.) einzuhalten. Diese sehen vor, dass an Par-4- und Par-5-Löchern in einer Entfernung von 100 m, 150 m, bei Par-5-Löchern auch 200 m vom Grünanfang entweder farbige Entfernungspunkte im Fairway oder Pfosten/ Pfähle mit Ringen am Rand der Bahn (Semirough/Rough) gesetzt werden. 100 m = weißer Punkt und/oder Pfosten mit einem Ring, 150 m = roter Punkt und/oder Pfosten mit zwei Ringen, 200 m (nur Par 5) = gelber Punkt und/oder Pfosten mit drei Ringen. Es empfiehlt sich, die jeweils gewählte Regelung bzgl. Entfernungsmarkierungen auch auf den Clubzählkarten unter Hinweisen bekanntzumachen. 13.2 Pflegemaßnahmen während der Wettspieltage 13.2.1 Grüns Täglicher Tiefschnitt vor Startbeginn auf möglichst 3,5 bis max. 4 mm. Es sollte eine Mindestgeschwindigkeit gewährleistet werden, bei der Bälle, die von einem sog. Stimpmeter losgelassen werden, auf einem ebenen Grünabschnitt eine Strecke von mindestens 8 Fuß (ca. 2,40 m) zurücklegen. 197
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Dagegen ist es zweckmäßig, unmittelbar an Wasserhin<strong>de</strong>rnisse angrenzen<strong>de</strong> Büsche o<strong>de</strong>r<br />
Dickicht bei <strong>de</strong>r Kennzeichnung mit ins Hin<strong>de</strong>rnis einzubeziehen, weil oftmals nur so die<br />
„berechtigten Anzeichen für „Ball im Wasserhin<strong>de</strong>rnis o<strong>de</strong>r nicht“ festgestellt wer<strong>de</strong>n können.<br />
13.1.7.3 Bo<strong>de</strong>n in Ausbesserung<br />
Der wesentliche Grund zur Definition von Flächen als „Bo<strong>de</strong>n in Ausbesserung“ besteht darin,<br />
Erleichterung von einer schlechten Lage zu gewähren, die sich nach einem guten Schlag ergeben<br />
könnte. Es ist nicht beabsichtigt, dass die Folgen eines schlechten Schlages mit Hilfe einer<br />
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Die Markierung als „Bo<strong>de</strong>n in Ausbesserung“ sollte daher auf solche Flächen beschränkt wer<strong>de</strong>n,<br />
die sich vernünftigerweise „im Spiel“ befin<strong>de</strong>n. Im Allgemeinen sind das die Fairways und<br />
die Umgebung <strong>de</strong>r Grüns, außer<strong>de</strong>m eventuell Wagenspuren, Furchen u. ä. in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s<br />
Fairway-Ran<strong>de</strong>s, die zu einer unspielbaren Lage führen könnten. Die Kennzeichnung soll in<br />
geeigneter Weise erfolgen, z. B. durch blaue Pfähle o<strong>de</strong>r eine durchgezogene Umrandung mit<br />
vorzugsweise weißer Farbe. Kleinere Flächen sollten eher mit Sprühfarbe, größere mit kleinen<br />
Pfählen gekennzeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Gemäß Erklärungen zu Regel 25 gelten „zur Beseitigung angehäuftes Material“ und „von<br />
Platzpflegern gemachte Löcher“ auch ohne beson<strong>de</strong>re Kennzeichnung als „Bo<strong>de</strong>n in Ausbesserung“.<br />
Da das Vorliegen solcher Tatbestän<strong>de</strong> (vor allem <strong>de</strong>s ersten) nicht immer ohne<br />
weiteres für je<strong>de</strong>n ein<strong>de</strong>utig erkennbar ist, sollte in allen Zweifelsfällen eine Kennzeichnung als<br />
„Bo<strong>de</strong>n in Ausbesserung“ vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Mit <strong>de</strong>r Bezeichnung „von Platzpflegern gemachte Löcher“ ist gewöhnlich Bo<strong>de</strong>n gemeint, <strong>de</strong>r<br />
im Zusammenhang mit Platzpflegemaßnahmen (z. B. Beseitigung von Baumstümpfen,Aushub<br />
von Gräben zur Verlegung von Bewässerungs- o<strong>de</strong>r Drainageleitungen) vorübergehend aufgegraben<br />
wur<strong>de</strong>. Die Reifenspuren eines Traktors sind dagegen keine „von Platzpflegern<br />
gemachte Löcher“, aber die Spielleitung ist gleichwohl berechtigt, solche Traktorspuren zu<br />
„Bo<strong>de</strong>n in Ausbesserung“ zu erklären. Ob und inwieweit sich dies empfiehlt, hängt wie<strong>de</strong>rum<br />
davon ab, ob sich die Traktorspuren „im Spiel“ befin<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r nicht (s. o.).<br />
Gibt es Schonflächen auf <strong>de</strong>m Platz (z. B. Neueinsaaten, Flächen mit jungen Anpflanzungen<br />
o<strong>de</strong>r „Wintergrüns“) von <strong>de</strong>nen nicht gespielt wer<strong>de</strong>n soll, sind diese ebenfalls als „Bo<strong>de</strong>n in<br />
Ausbesserung“ zu kennzeichnen. Zusätzlich muss aber in <strong>de</strong>n Platzregeln <strong>de</strong>r Wortlaut aufgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n, dass von folgen<strong>de</strong>n Flächen (sind genau zu bezeichnen) „nicht gespielt<br />
wer<strong>de</strong>n darf“. Geschieht dies nicht, hätte <strong>de</strong>r Spieler selbst das Wahlrecht, Erleichterung<br />
außerhalb <strong>de</strong>r Fläche zu nehmen o<strong>de</strong>r aber von <strong>de</strong>r Fläche zu spielen.<br />
13.1.7.4 Geschützte Biotope<br />
Ist ein Golfverein/eine Spielleitung genötigt, das Spielen in einem unter Landschaftsschutz stehen<strong>de</strong>n<br />
Raum auf <strong>de</strong>m Platz zu unterbin<strong>de</strong>n, so muss sie das Erleichterungsverfahren durch<br />
Platzregel klarstellen.<br />
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