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VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de

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Abschnitt 4 Vorgabenberechnung<br />

Abschnitt 4<br />

Vorgabenberechnung<br />

Umfassen<strong>de</strong> Erläuterungen zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Bestimmungen und <strong>de</strong>ren sachgerechte Auslegung<br />

enthält Abschnitt 9.10 ff. <strong>de</strong>s Spiel- und Wettspielhandbuchs. Bei Unklarheiten und<br />

Zweifeln sollten diese Hinweise zu Rate gezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

10. Einführung<br />

10.1 Das DGV-Vorgabensystem basiert auf <strong>de</strong>m EGA Handicap System. Ziel <strong>de</strong>r Vorgabenbestimmungen<br />

<strong>de</strong>r EGA ist es, eine weitgehend einheitliche Vorgabenberechnung in<br />

Europa zu gewährleisten. Da die Vorgabenberechnung schon wegen <strong>de</strong>r unterschiedlichen<br />

äußeren Spielbedingungen, die in <strong>de</strong>r Natur <strong>de</strong>s Golfspiels liegen, nicht immer eine<br />

vergleichbare Basis hat, kommt gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gleichmäßigen Anwendung <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems<br />

in allen Mitgliedsvereinen ein großer Stellenwert zu. Es liegt <strong>de</strong>shalb im<br />

Interesse von Spielern, Mitgliedsvereinen und Verbän<strong>de</strong>n, dass alle an <strong>de</strong>m DGV-Vorgabensystem<br />

Beteiligten ihre Verpflichtungen bestmöglich erfüllen.<br />

11. Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s DGV<br />

11.1 Das DGV-Vorgabensystem ist als Verbandsordnung Bestandteil <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>s DGV.<br />

Dem DGV obliegt aufgrund <strong>de</strong>ssen die Anwendung und Auslegung <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems,<br />

soweit nicht nachfolgend allgemein o<strong>de</strong>r aufgrund einer Ermächtigung im Einzelfall<br />

Zuständigkeiten auf an<strong>de</strong>re Beteiligte durch <strong>de</strong>n DGV übertragen sind.<br />

11.2 Der Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss <strong>de</strong>s DGV hat das Recht, von <strong>de</strong>n LGV und<br />

Mitgliedsvereinen alle Informationen einzuholen, die nach seinem sachgemäßen<br />

Ermessen notwendig sind, um die einwandfreie Handhabung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

DGV-Vorgabensystems durch die LGV und Mitgliedsvereine zu überprüfen.<br />

11.3 Der Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss <strong>de</strong>s DGV überwacht die ordnungsgemäße<br />

Anwendung <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems. Er entschei<strong>de</strong>t endgültig über alle ihm zur Entscheidung<br />

vorgelegten o<strong>de</strong>r von ihm aufgegriffenen Fragen bzw. Streitigkeiten, soweit<br />

sie das DGV-Vorgabensystem betreffen.<br />

Bei Verstößen gegen das DGV-Vorgabensystem kann <strong>de</strong>r Vorgaben- und Course-Rating-<br />

Ausschuss <strong>de</strong>s DGV gemäß § 18 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 DGV-Satzung Verwarnungen aussprechen<br />

und/o<strong>de</strong>r Auflagen erteilen. Eine Überprüfung dieser Entscheidungen (§ 18<br />

Abs. 4 DGV-Satzung) durch <strong>de</strong>n Kontrollausschuss <strong>de</strong>s DGV erfolgt nicht. Sonstige Sanktionen<br />

gemäß § 18 DGV-Satzung wer<strong>de</strong>n durch das Präsidium <strong>de</strong>s DGV beschlossen.<br />

Einzelheiten zum zu beachten<strong>de</strong>n Verfahren regelt die Rechts- und Verfahrensordnung<br />

(RVfO) <strong>de</strong>s DGV.<br />

11.4 Der DGV überträgt einzelne Überwachungsaufgaben <strong>de</strong>n LGV, die diese gemäß Ziffer 12.<br />

wahrnehmen.<br />

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