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VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de

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Abschnitt 12. Anpassung <strong>de</strong>r Golfregeln für Golfspieler mit Behin<strong>de</strong>rung<br />

In diesem Zusammenhang gibt es außer<strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong>n strittigen Punkt:<br />

Verstößt ein Spieler gegen diese Regel, wenn er eine Standposition herstellt, so dass die<br />

ihn stützen<strong>de</strong> Krücke während <strong>de</strong>s Schwunges nicht wegrutscht?<br />

Die Antwort auf diese Frage hängt natürlich vom Konzept <strong>de</strong>s „redlichen Beziehens <strong>de</strong>r Standposition“<br />

(Regel 13-2.) ab.<br />

Ein Spieler, <strong>de</strong>r seine „Standposition bezieht“, in<strong>de</strong>m er Er<strong>de</strong> anhäuft, gegen die er seine<br />

Krücke stützt, wür<strong>de</strong> wegen Herstellen einer Standposition gegen Regel 13-3. verstoßen. Dennoch<br />

ist das „Eingraben“ mit <strong>de</strong>n Füßen in gewissem Umfang zulässig.Analog dazu wäre also<br />

auch ein gewisses Maß an „Eingraben“ mit einem Hilfsmittel zulässig, um ein Rutschen zu verhin<strong>de</strong>rn,<br />

jedoch wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Spieler ab einem gewissen Punkt gegen das „redliche Beziehen <strong>de</strong>r<br />

Standposition“ verstoßen. Letztlich ist dies eine subjektive Entscheidung, die die Spielleitung<br />

nach Abwägung aller Umstän<strong>de</strong> zu treffen hat.<br />

Regel 13-4.a. (Beschaffenheit <strong>de</strong>s Hin<strong>de</strong>rnisses prüfen) und<br />

Regel 13-4.b. (Berührung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns bzw. Grun<strong>de</strong>s im Hin<strong>de</strong>rnis)<br />

Entsprechend Decision 13-4/22 (Harkenstiel vor <strong>de</strong>m Schlag in <strong>de</strong>n Bunker stecken) könnte<br />

daran gedacht wer<strong>de</strong>n, dass ein Golfspieler mit Behin<strong>de</strong>rung, <strong>de</strong>r einen Bunker mit einem<br />

Stock o<strong>de</strong>r mit Krücken betritt, die Beschaffenheit dieses Hin<strong>de</strong>rnisses prüft und daher einer<br />

Strafe unterliegt. Die Absicht <strong>de</strong>r Decision 13-4/22 ist es jedoch, klarzustellen, dass ein Spieler<br />

keine zusätzlichen Informationen über die Beschaffenheit <strong>de</strong>s Hin<strong>de</strong>rnisses durch Handlungen,<br />

außer <strong>de</strong>nen, die notwendig sind, um <strong>de</strong>n Ball zu erreichen und seine Standposition zu<br />

beziehen, erhalten soll. Daher wür<strong>de</strong> ein Spieler, <strong>de</strong>r ein Hin<strong>de</strong>rnis mit einem Stock o<strong>de</strong>r mit<br />

Krücken betritt, also nicht gegen Regel 13-4.a. o<strong>de</strong>r 13-4.b. verstoßen, vorausgesetzt, seine<br />

Handlungen dienen nicht dazu, die Beschaffenheit <strong>de</strong>s Hin<strong>de</strong>rnisses zu prüfen.<br />

Regel 14-2. (Unterstützung)<br />

Vor <strong>de</strong>m Schlag ist es einem Golfspieler mit Behin<strong>de</strong>rung gestattet, physische Unterstützung<br />

von je<strong>de</strong>rmann in Anspruch zu nehmen, um ein von ihm benutztes Hilfsmittel o<strong>de</strong>r sich selbst<br />

zu positionieren. Die Bestimmungen dieser Regel gelten nur, während <strong>de</strong>r Spieler einen Schlag<br />

durchführt.<br />

Regel 14-3. (Künstliche Hilfsmittel und ungebräuchliche Ausrüstung)<br />

Hilfsmittel eines Golfers mit Behin<strong>de</strong>rung wer<strong>de</strong>n gemäß Regel 14-3. als „künstliche Hilfsmittel“<br />

o<strong>de</strong>r „ungebräuchliche Ausrüstung“ betrachtet. Dennoch kann die Spielleitung einem<br />

Golfspieler mit Behin<strong>de</strong>rung gestatten, ein solches Hilfsmittel zu verwen<strong>de</strong>n, auch wenn es so<br />

verän<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, dass es <strong>de</strong>n Spieler beim Spiel unterstützt. Ist die Spielleitung jedoch <strong>de</strong>r<br />

Meinung, dass <strong>de</strong>r Spieler dadurch einen unzulässigen Vorteil gegenüber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Spielern<br />

hätte, hat die Spielleitung das Recht, die Verwendung <strong>de</strong>s Hilfsmittels gemäß Regel 14-<br />

3. zu untersagen.<br />

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