VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 12. Anpassung der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderung Auf jeden Fall ist hervorzuheben, dass diese Regeländerungen nur dann gelten, wenn sie von der Spielleitung für anwendbar erklärt worden sind. Diese Anpassungen gelten also nicht automatisch für einen Wettbewerb, an dem Golfspieler mit Behinderung teilnehmen. Hinweis: Bei Zweifeln über die Auslegung einzelner Bestimmungen ist stets auf die englische Originalfassung zurückzugreifen. Die Regeln werden vom Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews in unregelmäßigen Abständen überarbeitet. 12.1 Blinde Golfspieler Definition von „Coach“ Der Status eines Coaches und die Pflichten, die er zu erfüllen hat, sollen klar definiert sein. Ohne eine solche Klärung wäre es zum Beispiel schwierig, zu bestimmen, wie ein blinder Golfspieler vorgehen muss, wenn sein Ball nach einem Schlag seinen Coach oder den eines anderen Spielers trifft. Daher wird folgende Definition vorgeschlagen: Coach Unter „Coach“ versteht man eine Person, die einen blinden Golfspieler beim Ansprechen des Balls und beim Ausrichten vor dem Schlag unterstützt. Gemäß den Regeln hat ein Coach den gleichen Status wie ein Caddie. Hinweis: Ein Spieler darf den Coach um Belehrung bitten und von diesem Belehrungen entgegennehmen. Regel 6-4. (Caddie) Die Regeln verbieten es nicht, dass der Coach eines blinden Spielers auch als dessen Caddie tätig ist. Aus einer Reihe von Gründen könnte der Coach jedoch nicht in der Lage sein, den Pflichten eines Caddies nachzukommen. Daher sollte es einem blinden Golfspieler nicht untersagt sein, sowohl einen Coach als auch einen Caddie zu haben. In diesem Fall darf der Coach jedoch die Schläger des Spielers nicht tragen oder handhaben, außer um dem Spieler beim Beziehen der Standposition oder beim Ausrichten vor dem Schlag zu helfen oder ihm, entsprechend Decision 6-4/4.5, zu helfen. Andernfalls wäre der Spieler zu disqualifizieren, da er mehr als einen Caddie (zu gleicher Zeit) hat. Regel 8-1. (Belehrung) Hinsichtlich der Definition von „Coach“ wird vorgeschlagen, Regel 8-1. folgendermaßen zu ändern: 176 8-1. Belehrung Während einer festgesetzten Runde darf ein Spieler niemandem im Wettspiel, ausgenommen seinem Partner, Belehrung erteilen. Ein Spieler darf nur seinen Partner oder beider Caddies oder - wenn vorhanden - beider Coaches um Belehrung bitten.
Abschnitt 12. Anpassung der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderung Regel 13-4.b. (Boden bzw. Grund im Hindernis mit Schläger berühren) Von Regel 13-4. darf die folgende, weitere Ausnahme gestattet werden: Ausnahmen: Vorausgesetzt, dass nichts zum Prüfen der Beschaffenheit des Hindernisses oder zum Verbessern der Lage des Balls geschieht, ist es straflos, wenn ein blinder Golfspieler mit seinem Schläger in einem Hindernis in Vorbereitung zum Schlag den Boden berührt. Unabhängig davon gilt, dass der Spieler den Ball angesprochen hat, sobald er seine Standposition bezogen hat. Regel 16-1.f. (Position von Caddie oder Partner) Aufgrund der komplexen Vorgänge, die beim Ausrichten eines blinden Golfspielers auf dem Grün eine Rolle spielen, kann es schwierig oder unzumutbar sein, von einem blinden Golfspieler und seinem Coach zu erwarten, Regel 16-1.f. einzuhalten. Daher ist es straflos, wenn sich der Coach eines Spielers während eines Schlages, der auf dem Grün gespielt wird, auf der oder nahe an die Verlängerung der Puttlinie hinter dem Ball positioniert, vorausgesetzt, der Coach unterstützt den Spieler während des Schlages in keiner anderen Weise. Unter Berücksichtigung von Regel 16-1.f. kann es jedoch sinnvoll sein, einem Coach zu verbieten, in einer Position zu bleiben, die gegen diese Regel verstößt, wenn er die Aufgaben eines Coaches oder Caddies für zwei verschiedene Spieler gleichzeitig erfüllt. 12.2 Golfspieler mit Amputationen Das derzeit einzig wichtige Problem in Bezug auf Golfspieler mit Amputationen ist der Status von unterstützenden Prothesen. Decision 14-3/15 klärt die Position des R & A zu diesen Prothesen und wird im folgenden wiedergegeben: Beinprothesen oder Armprothesen sind keine künstlichen Hilfsmittel im Sinne von Regel 14-3., auch wenn z. B. eine Beinprothese eigens zu dem Zweck verändert wurde, um dem Spieler beim Spielen zu helfen, oder wenn z. B. eine Armprothese eine spezielle Vorrichtung zum Greifen eines Golfschlägers hat. Ist die Spielleitung jedoch der Ansicht, dass eine Prothese in einer Weise verändert worden ist, dass dem Spieler daraus ein unangemessener Vorteil gegenüber anderen Spielern entsteht, so ist sie berechtigt, diese Prothese als ein künstliches Hilfsmittel im Sinne von Regel 14-3. zu werten. Schläger, die von einem Spieler mit Armprothese benutzt werden, müssen Regel 4-1. entsprechen, jedoch mit der Ausnahme, dass am Griff oder Schaft eine Zusatzeinrichtung angebracht sein darf, die dem Spieler hilft, den Schläger zu halten. Ist die Spielleitung jedoch der Ansicht, dass einem Spieler, der seine Schläger auf solche Weise verändert hat, ein unangemessener Vorteil gegenüber anderen Spielern entsteht, so ist sie berechtigt, diese Zusatzeinrichtung als ein künstliches Hilfsmittel im Sinne von Regel 14-3. zu werten. 177
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Abschnitt 12. Anpassung <strong>de</strong>r Golfregeln für Golfspieler mit Behin<strong>de</strong>rung<br />
Regel 13-4.b. (Bo<strong>de</strong>n bzw. Grund im Hin<strong>de</strong>rnis mit Schläger berühren)<br />
Von Regel 13-4. darf die folgen<strong>de</strong>, weitere Ausnahme gestattet wer<strong>de</strong>n:<br />
Ausnahmen:<br />
Vorausgesetzt, dass nichts zum Prüfen <strong>de</strong>r Beschaffenheit <strong>de</strong>s Hin<strong>de</strong>rnisses o<strong>de</strong>r zum<br />
Verbessern <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>s Balls geschieht, ist es straflos, wenn ein blin<strong>de</strong>r Golfspieler mit<br />
seinem Schläger in einem Hin<strong>de</strong>rnis in Vorbereitung zum Schlag <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n berührt.<br />
Unabhängig davon gilt, dass <strong>de</strong>r Spieler <strong>de</strong>n Ball angesprochen hat, sobald er seine<br />
Standposition bezogen hat.<br />
Regel 16-1.f. (Position von Caddie o<strong>de</strong>r Partner)<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r komplexen Vorgänge, die beim Ausrichten eines blin<strong>de</strong>n Golfspielers auf <strong>de</strong>m<br />
Grün eine Rolle spielen, kann es schwierig o<strong>de</strong>r unzumutbar sein, von einem blin<strong>de</strong>n Golfspieler<br />
und seinem Coach zu erwarten, Regel 16-1.f. einzuhalten. Daher ist es straflos, wenn<br />
sich <strong>de</strong>r Coach eines Spielers während eines Schlages, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Grün gespielt wird, auf <strong>de</strong>r<br />
o<strong>de</strong>r nahe an die Verlängerung <strong>de</strong>r Puttlinie hinter <strong>de</strong>m Ball positioniert, vorausgesetzt, <strong>de</strong>r<br />
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Unter Berücksichtigung von Regel 16-1.f. kann es jedoch sinnvoll sein, einem Coach zu verbieten,<br />
in einer Position zu bleiben, die gegen diese Regel verstößt, wenn er die Aufgaben eines<br />
Coaches o<strong>de</strong>r Caddies für zwei verschie<strong>de</strong>ne Spieler gleichzeitig erfüllt.<br />
12.2 Golfspieler mit Amputationen<br />
Das <strong>de</strong>rzeit einzig wichtige Problem in Bezug auf Golfspieler mit Amputationen ist <strong>de</strong>r Status<br />
von unterstützen<strong>de</strong>n Prothesen. Decision 14-3/15 klärt die Position <strong>de</strong>s R & A zu diesen Prothesen<br />
und wird im folgen<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>rgegeben:<br />
Beinprothesen o<strong>de</strong>r Armprothesen sind keine künstlichen Hilfsmittel im Sinne von Regel<br />
14-3., auch wenn z. B. eine Beinprothese eigens zu <strong>de</strong>m Zweck verän<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, um<br />
<strong>de</strong>m Spieler beim Spielen zu helfen, o<strong>de</strong>r wenn z. B. eine Armprothese eine spezielle Vorrichtung<br />
zum Greifen eines Golfschlägers hat. Ist die Spielleitung jedoch <strong>de</strong>r Ansicht,<br />
dass eine Prothese in einer Weise verän<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist, dass <strong>de</strong>m Spieler daraus ein<br />
unangemessener Vorteil gegenüber an<strong>de</strong>ren Spielern entsteht, so ist sie berechtigt,<br />
diese Prothese als ein künstliches Hilfsmittel im Sinne von Regel 14-3. zu werten.<br />
Schläger, die von einem Spieler mit Armprothese benutzt wer<strong>de</strong>n, müssen Regel 4-1.<br />
entsprechen, jedoch mit <strong>de</strong>r Ausnahme, dass am Griff o<strong>de</strong>r Schaft eine Zusatzeinrichtung<br />
angebracht sein darf, die <strong>de</strong>m Spieler hilft, <strong>de</strong>n Schläger zu halten. Ist die Spielleitung<br />
jedoch <strong>de</strong>r Ansicht, dass einem Spieler, <strong>de</strong>r seine Schläger auf solche Weise verän<strong>de</strong>rt<br />
hat, ein unangemessener Vorteil gegenüber an<strong>de</strong>ren Spielern entsteht, so ist sie<br />
berechtigt, diese Zusatzeinrichtung als ein künstliches Hilfsmittel im Sinne von Regel<br />
14-3. zu werten.<br />
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