VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 3 Der Golfplatz und seine Bewertung<br />
Abschnitt 3<br />
Der Golfplatz und seine Bewertung<br />
Umfassen<strong>de</strong> Erläuterungen zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Bestimmungen und <strong>de</strong>ren sachgerechte Auslegung<br />
enthält Abschnitt 9.3 ff. <strong>de</strong>s Spiel- und Wettspielhandbuchs. Bei Unklarheiten und<br />
Zweifeln sollten diese Hinweise zu Rate gezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Vermessung<br />
Die Vermessung <strong>de</strong>r einzelnen Spielbahn erfolgt entlang einer horizontalen Ebene vom<br />
Messpunkt auf <strong>de</strong>m Zählspielabschlag bis zum Mittelpunkt <strong>de</strong>s Grüns gemäß <strong>de</strong>r Anleitung<br />
zur Vermessung von Golfplätzen nach <strong>de</strong>m DGV-Course-Rating-System.<br />
4. Platzbewertung (Course Rating)<br />
Alle Golfplätze von Mitgliedsvereinen, die min<strong>de</strong>stens neun Löcher (Spielbahnen) umfassen,<br />
wer<strong>de</strong>n vom DGV nach <strong>de</strong>m USGA Course Rating System bewertet (siehe Anhang A).<br />
4.1 Das USGA Course Rating System ist Eigentum <strong>de</strong>r USGA. Der DGV als Nationalverband<br />
hat die schriftliche Genehmigung <strong>de</strong>r USGA eingeholt, um das System anzuwen<strong>de</strong>n. Die<br />
Platzbewertung wird streng nach <strong>de</strong>r Anleitung und <strong>de</strong>m Handbuch <strong>de</strong>r USGA durchgeführt.<br />
Än<strong>de</strong>rungen sind nicht zulässig. Die USGA behält sich die Auslegung ihrer Verfahrensrichtlinien<br />
vor. Einzelheiten dazu enthält Anhang A und Abschnitt 9., Ziffer 9.25 im<br />
Spiel- und Wettspielhandbuch.<br />
4.2 Je<strong>de</strong>r Mitgliedsverein <strong>de</strong>s DGV muss, soweit er dazu berechtigt ist, Course-Rating-Werte<br />
und Slope-Werte <strong>de</strong>s DGV benutzen.<br />
5. Bleiben<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rungen an einem vermessenen Platz und falsche Platzregeln<br />
Verän<strong>de</strong>rungen auf einem Golfplatz, die seine Länge o<strong>de</strong>r seine Spielschwierigkeit<br />
erhöhen o<strong>de</strong>r verringern, muss <strong>de</strong>r Mitgliedsverein <strong>de</strong>m DGV mel<strong>de</strong>n. Der Mitgliedsverein<br />
informiert darüber auch <strong>de</strong>n zuständigen LGV. Der DGV entschei<strong>de</strong>t, ob eine neue<br />
Vermessung und/o<strong>de</strong>r eine neue Platzbewertung vorzunehmen ist.<br />
Mel<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Mitgliedsverein <strong>de</strong>m DGV Verän<strong>de</strong>rungen, die sich auf die Spielschwierigkeit<br />
auswirken, nicht, kann <strong>de</strong>r DGV, wenn er von <strong>de</strong>n Verän<strong>de</strong>rungen Kenntnis erlangt,<br />
bestimmen, dass vorgabenwirksames Spiel bis zu einer möglichen Neuvermessung<br />
und/o<strong>de</strong>r neuen Platzbewertung nicht möglich ist. Entsprechen Platzregeln, ggf. nach<br />
Überprüfung durch <strong>de</strong>n LGV, nicht <strong>de</strong>n Golfregeln, prüft <strong>de</strong>r DGV, ob die Spielschwierigkeit<br />
<strong>de</strong>s Platzes dadurch in erheblicher Weise beeinflusst ist. Ist dies nach sachgerechter<br />
Einschätzung <strong>de</strong>r Fall, for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r DGV <strong>de</strong>n Mitgliedsverein auf, die Platzregeln zu<br />
än<strong>de</strong>rn. Erfolgt keine Än<strong>de</strong>rung, kann <strong>de</strong>r DGV bestimmen, dass vorgabenwirksames<br />
Spiel auf <strong>de</strong>m Platz bis zur Behebung <strong>de</strong>s Mangels nicht möglich ist.<br />
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