VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 9. Erläuterungen zum Vorgabensystem<br />
Der Vorgabenausschuss kommt dabei nicht umhin, Anhaltspunkte für das Abweichen <strong>de</strong>r<br />
tatsächlichen Spielstärke von <strong>de</strong>r DGV-Vorgabe zu ermitteln. Diese müssen so gewichtig sein,<br />
dass sie die „begrün<strong>de</strong>te Überzeugung“ vermitteln können. Daraus ergibt sich, dass Spieler,<br />
<strong>de</strong>ren aktueller Leistungsstand nicht zu ermitteln ist, von einer Herauf- bzw. Herabsetzung<br />
nicht betroffen sein können. Liegen nämlich keine Erkenntnisse über die Spielstärke eines<br />
Spielers vor, kann es nicht sachgerecht sein, die Vorgabe in die eine o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Richtung<br />
anzupassen. Zu be<strong>de</strong>nken ist dabei nämlich stets, dass Ziffer 24. nicht als Sanktionsnorm für<br />
das Nichteinreichen von Spielergebnissen dient, son<strong>de</strong>rn ausschließlich zur möglichst<br />
genauen Einstufung eines Spielers.<br />
Nach Ziffer 24.4, c. können bei <strong>de</strong>r Festlegung einer sachgerechten DGV-Vorgabe auch regelmäßige<br />
erhebliche Unterschie<strong>de</strong> zwischen Ergebnissen aus EDS-Run<strong>de</strong>n und Wettspielrun<strong>de</strong>n<br />
herangezogen wer<strong>de</strong>n. Hier ist insbeson<strong>de</strong>re daran zu <strong>de</strong>nken, dass ein Spieler regelmäßig<br />
sehr gute EDS-Run<strong>de</strong>n, aber gleichzeitig Ergebnisse aus Wettspielrun<strong>de</strong>n einreicht, bei <strong>de</strong>nen<br />
er die Pufferzone <strong>de</strong>utlich verfehlt. In diesem Fall wirkt sich die Überspielung nur als Heraufsetzung<br />
von + 0,1, die Unterspielung unter Umstän<strong>de</strong>n jedoch erheblicher aus. Hier könnte im<br />
Einzelfall zur Ermittlung <strong>de</strong>r tatsächlichen Spielstärke ein Ausgleich nach Ziffer 24. (siehe auch<br />
Hinweise dort) sachgerecht erscheinen.<br />
9.24 Ziffer 25. <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems<br />
Regelmäßige Überprüfung von DGV-Vorgaben<br />
Ziffer 25.1 sieht die Verpflichtung <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses vor, nach Saisonabschluss die DGV-<br />
Vorgaben <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vereins „grundsätzlich“ zu überprüfen. Dies ist so zu verstehen, dass<br />
eine Überprüfung vom Grundsatz her erfolgen soll, wenn jedoch kein Anhalt für die Annahme<br />
besteht, dass Vorgaben erheblich von <strong>de</strong>r tatsächlichen Spielstärke abweichen, auch von einer<br />
Überprüfung abgesehen wer<strong>de</strong>n kann. Im Falle einer Überprüfung liegt es im Ermessen <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses,<br />
ob er im Rahmen <strong>de</strong>r Überprüfung Korrekturen an <strong>de</strong>n DGV-Vorgaben <strong>de</strong>r<br />
Mitglie<strong>de</strong>r gemäß Ziffer 24. vornimmt o<strong>de</strong>r nicht. Darüber hinaus könnte die Überprüfung dazu<br />
dienen, Mitglie<strong>de</strong>r, die mehrere Jahre keine Spielergebnisse eingereicht haben, unverbindlich<br />
aufzufor<strong>de</strong>rn, in angemessener Frist einen Nachweis ihrer Spielstärke zu erbringen, damit die<br />
ausgewiesene DGV-Vorgabe weiterhin <strong>de</strong>r tatsächlichen Spielstärke angepasst ist.<br />
9.25 Anhang A, Einzelheiten zu <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems<br />
(Golfplatz und Course Rating)<br />
Einführung von Course Rating und Slope; Schritte auf <strong>de</strong>m Weg zu gerechteren Vorgaben<br />
im Golfsport<br />
Wer<strong>de</strong>n im Sport üblicherweise die absoluten Ergebnisse gemessen, so vergleicht man im Amateurgolf<br />
überwiegend relative Ergebnisse miteinan<strong>de</strong>r. Seinen Wettspielergebnissen entsprechend<br />
wird je<strong>de</strong>m Spieler eine bestimmte Anzahl von Schlägen zuerkannt (Vorgabe), die er über<br />
das Ergebnis <strong>de</strong>s Spitzenspielers hinaus machen darf.Vom tatsächlich gespielten Bruttoergebnis<br />
wird diese Vorgabe für das Nettoergebnis abgezogen. Eine relative Leistungsverbesserung<br />
führt zu einer angemessenen Herabsetzung <strong>de</strong>r Vorgabe und wird ggf. als Sieg belohnt.<br />
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