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VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de

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Abschnitt 9. Erläuterungen zum Vorgabensystem<br />

Der Vorgabenausschuss kommt dabei nicht umhin, Anhaltspunkte für das Abweichen <strong>de</strong>r<br />

tatsächlichen Spielstärke von <strong>de</strong>r DGV-Vorgabe zu ermitteln. Diese müssen so gewichtig sein,<br />

dass sie die „begrün<strong>de</strong>te Überzeugung“ vermitteln können. Daraus ergibt sich, dass Spieler,<br />

<strong>de</strong>ren aktueller Leistungsstand nicht zu ermitteln ist, von einer Herauf- bzw. Herabsetzung<br />

nicht betroffen sein können. Liegen nämlich keine Erkenntnisse über die Spielstärke eines<br />

Spielers vor, kann es nicht sachgerecht sein, die Vorgabe in die eine o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Richtung<br />

anzupassen. Zu be<strong>de</strong>nken ist dabei nämlich stets, dass Ziffer 24. nicht als Sanktionsnorm für<br />

das Nichteinreichen von Spielergebnissen dient, son<strong>de</strong>rn ausschließlich zur möglichst<br />

genauen Einstufung eines Spielers.<br />

Nach Ziffer 24.4, c. können bei <strong>de</strong>r Festlegung einer sachgerechten DGV-Vorgabe auch regelmäßige<br />

erhebliche Unterschie<strong>de</strong> zwischen Ergebnissen aus EDS-Run<strong>de</strong>n und Wettspielrun<strong>de</strong>n<br />

herangezogen wer<strong>de</strong>n. Hier ist insbeson<strong>de</strong>re daran zu <strong>de</strong>nken, dass ein Spieler regelmäßig<br />

sehr gute EDS-Run<strong>de</strong>n, aber gleichzeitig Ergebnisse aus Wettspielrun<strong>de</strong>n einreicht, bei <strong>de</strong>nen<br />

er die Pufferzone <strong>de</strong>utlich verfehlt. In diesem Fall wirkt sich die Überspielung nur als Heraufsetzung<br />

von + 0,1, die Unterspielung unter Umstän<strong>de</strong>n jedoch erheblicher aus. Hier könnte im<br />

Einzelfall zur Ermittlung <strong>de</strong>r tatsächlichen Spielstärke ein Ausgleich nach Ziffer 24. (siehe auch<br />

Hinweise dort) sachgerecht erscheinen.<br />

9.24 Ziffer 25. <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems<br />

Regelmäßige Überprüfung von DGV-Vorgaben<br />

Ziffer 25.1 sieht die Verpflichtung <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses vor, nach Saisonabschluss die DGV-<br />

Vorgaben <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vereins „grundsätzlich“ zu überprüfen. Dies ist so zu verstehen, dass<br />

eine Überprüfung vom Grundsatz her erfolgen soll, wenn jedoch kein Anhalt für die Annahme<br />

besteht, dass Vorgaben erheblich von <strong>de</strong>r tatsächlichen Spielstärke abweichen, auch von einer<br />

Überprüfung abgesehen wer<strong>de</strong>n kann. Im Falle einer Überprüfung liegt es im Ermessen <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses,<br />

ob er im Rahmen <strong>de</strong>r Überprüfung Korrekturen an <strong>de</strong>n DGV-Vorgaben <strong>de</strong>r<br />

Mitglie<strong>de</strong>r gemäß Ziffer 24. vornimmt o<strong>de</strong>r nicht. Darüber hinaus könnte die Überprüfung dazu<br />

dienen, Mitglie<strong>de</strong>r, die mehrere Jahre keine Spielergebnisse eingereicht haben, unverbindlich<br />

aufzufor<strong>de</strong>rn, in angemessener Frist einen Nachweis ihrer Spielstärke zu erbringen, damit die<br />

ausgewiesene DGV-Vorgabe weiterhin <strong>de</strong>r tatsächlichen Spielstärke angepasst ist.<br />

9.25 Anhang A, Einzelheiten zu <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems<br />

(Golfplatz und Course Rating)<br />

Einführung von Course Rating und Slope; Schritte auf <strong>de</strong>m Weg zu gerechteren Vorgaben<br />

im Golfsport<br />

Wer<strong>de</strong>n im Sport üblicherweise die absoluten Ergebnisse gemessen, so vergleicht man im Amateurgolf<br />

überwiegend relative Ergebnisse miteinan<strong>de</strong>r. Seinen Wettspielergebnissen entsprechend<br />

wird je<strong>de</strong>m Spieler eine bestimmte Anzahl von Schlägen zuerkannt (Vorgabe), die er über<br />

das Ergebnis <strong>de</strong>s Spitzenspielers hinaus machen darf.Vom tatsächlich gespielten Bruttoergebnis<br />

wird diese Vorgabe für das Nettoergebnis abgezogen. Eine relative Leistungsverbesserung<br />

führt zu einer angemessenen Herabsetzung <strong>de</strong>r Vorgabe und wird ggf. als Sieg belohnt.<br />

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