VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 9. Erläuterungen zum Vorgabensystem 9.12 Ziffer 13. des DGV-Vorgabensystems Rechte und Pflichten des Mitgliedsvereins In Ziffer 13.3 wird jeder Mitgliedsverein verpflichtet, zur ordnungsgemäßen Anwendung des DGV-Vorgabensystems einen Vorgabenausschuss einzusetzen. Hinweise zur Einsetzung und Besetzung eines Vorgabenausschusses enthält Abschnitt 1.6 dieses Spiel- und Wettspielhandbuchs. Ziffer 13.4 verpflichtet alle Mitgliedsvereine, die Vorgaben ihrer Mitglieder mit Einführung des DGV-Vorgabensystems an das neue System anzupassen. Diese Anpassung, wie viele andere Rechenschritte, ist durch Einsatz einer aktuellen Clubverwaltungs-Software problemlos zu bewältigen. Sinn und Zweck der sog. „Konvertierung“ ist es u.a., dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich die tatsächlichen Spielstärken der Mitglieder durch die bloße Einführung des DGV-Course-Rating- und Slope-Systems nicht ändern. Es wird erreicht, dass ein Spieler, der nach der Konvertierung mit seiner dann neu berechneten DGV-Spielvorgabe von den mittleren Abschlägen seines Heimatplatzes spielt, nahezu die gleiche Spielvorgabe wie zuvor erhält. Wie gesagt, die Spielstärke eines Spielers hat sich durch Einführung des neuen Systems eben nicht geändert. Durch die Konvertierung der DGV-Stammvorgabe werden zudem alle DGV-Vorgaben in den Mitgliedsvereinen des DGV unmittelbar vergleichbar, unabhängig davon, ob sie auf einem schweren oder leichten Platz erspielt wurden. Ziffer 13.4 bestimmt zudem, dass auch später unter Umständen Konvertierungen vorgenommen werden müssen. Dies trifft immer dann zu, wenn Mitgliedsvereine Vorgaben neuer Mitglieder von Vereinen übernehmen, die noch keine Konvertierung durchgeführt haben bzw. bei denen die Vorgabe nicht unter Zugrundelegung eines Course-Rating- und Slope-Systems erspielt wurde. Dabei wird es sich vorrangig um Vorgaben ausländischer Spieler handeln, die ihre Vorgabe in einem Land erspielt haben, das Course Rating und Slope nicht kennt. Da solche Spieler ihre Vorgabe nicht auf dem Platz des DGV-Mitgliedsvereins erspielt haben, kann der Konvertierung nicht der Slope der mittleren Abschläge dieses Vereins zugrunde gelegt werden. Aufgrund dessen hat der DGV entschieden, dass die Konvertierung unter Zuhilfenahme des durchschnittlichen Slopes aller DGV-Mitgliedsvereine zu erfolgen hat. 9.13 Ziffer 14. des DGV-Vorgabensystems Rechte und Pflichten des Vorgabenausschusses im Verein In Ziffer 14. werden dem Vorgabenausschuss eine Reihe von Aufgaben zugewiesen. Gerade in Abgrenzung der Befugnisse von Spielleitung auf der einen und Vorgabenausschuss auf der anderen Seite, gilt die Faustregel, dass der Vorgabenausschuss stets dann zuständig ist, wenn durch eine Entscheidung die Vorgabenverwaltung unmittelbar betroffen ist. So obliegt es dem Vorgabenausschuss sicherzustellen, dass der Name eines Spielers vor Antritt zu einem vorgabenwirksamen Wettspiel oder Extra Day Score erfasst ist, so dass das erzielte Ergebnis für die Vorgabenberechnung herangezogen werden kann.Auch ist es der Vorgabenausschuss, der nach Kenntnisnahme eines vorgabenwirksamen Ergebnisses die DGV-Stammvorgabe eines Mitglieds neu berechnet. Besonders soll darauf hingewiesen werden, dass es Aufgabe des Vorgabenausschusses ist, ein vorgabenwirksames Wettspiel (bevor es begonnen wurde) unter Umständen als „nicht vorgabenwirksam“ zu deklarieren. Dies ist nämlich, neben weiteren in 144
Abschnitt 9. Erläuterungen zum Vorgabensystem Ziffer 14. aufgeführten Aufgaben, eine Entscheidung, die ausschließlich die Vorgabenverwaltung betrifft und damit nicht (allein) in den Zuständigkeitsbereich einer Spielleitung gehört. Der DGV möchte deutlich machen, dass Grundlage des DGV-Vorgabensystems die Annahme ist, dass ein Spieler so viele vorgabenwirksame Ergebnisse wie möglich einreicht und damit seine Vorgabe ein getreues Abbild seiner Spielstärke darstellt. Deshalb sollte die Möglichkeit,Wettspiele z. B. wegen außergewöhnlich schlechter Witterungs- oder Platzbedingungen vor Beginn als „nicht vorgabenwirksam“ zu deklarieren, möglichst behutsam und nur in begründeten Fällen angewandt werden. Natürlich bedeutet die Zuweisung von Rechten und Pflichten des Vorgabenausschusses nicht in jedem Einzelfall, dass dieser diese Aufgaben stets selbst organisatorisch ausführen muss. Er kann mit Abwicklung einzelner Aufgaben andere Personen im Verein (Sekretariat) beauftragen. 9.14 Ziffer 15. des DGV-Vorgabensystems Rechte und Pflichten des Spielers In Ziffer 15.1 ist der wichtige Grundsatz festgehalten, dass die Führung einer DGV-Vorgabe für einen Spieler ausschließlich durch seinen Heimatverein erfolgen kann. Ein Spieler kann daher stets nur eine DGV-Vorgabe haben. Schon um eine korrekte Vorgabenführung zu gewährleisten, ist es daher überaus wichtig, darauf zu achten, dass Spieler, wenn sie in mehreren Vereinen Mitglied sind, stets einen davon zum Heimatverein erklären. Genauso wichtig ist es, einen Heimatvereinswechsel für alle Seiten transparent zu gestalten. Gegenüber dem Standard- und Vorgabensystem bis zum 31.12.2000 ist eine Änderung in den hier vorliegenden Bestimmungen dahingehend eingetreten, als ein Spieler nunmehr nicht mehr darauf beschränkt ist, seinen Heimatverein nur zum Jahresende zu wechseln. Ein Heimatvereinswechsel ist nunmehr gemäß Ziffer 15.2 und 15.3 zu einem beliebigen Zeitpunkt möglich. Allerdings muss in diesem Zusammenhang stets auf die Bestimmungen des Ligastatuts des DGV (oder entsprechender Regelungen der LGV) geachtet werden. Wechselt nämlich ein Spieler im Rahmen deutscher Mannschaftsmeisterschaften seinen Heimatverein und möchte im neuen Heimatverein spielberechtigt sein, so kann dort der Wechsel weiterhin nur zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen. Da nur der Heimatverein eines Spielers dessen DGV-Vorgabe führen darf, darf auch nur auf dem DGV-Ausweis des Heimatvereins die DGV-Vorgabe aufgedruckt werden. Ziffer 15.5 verpflichtet den Spieler, unverzüglich alle vorgabenwirksamen auswärtigen Ergebnisse zu melden. Dieser Pflicht entspricht die Verpflichtung jedes Vorgabenausschusses gemäß Ziffer 14.8, den Heimatvereinen auswärtiger Spieler stets unverzüglich ebenfalls alle vorgabenwirksamen Ergebnisse zu melden. Das Verhältnis dieser beiden Bestimmungen kann wie folgt beschrieben werden: Es ist zuallererst Aufgabe des Vorgabenausschusses des ein Wettspiel austragenden Vereins, Heimatvereinen auswärtiger Mitglieder die Spielergebnisse zu übermitteln. Die Letztverantwortung dafür, dass das Spielergebnis allerdings auch tatsächlich an den Heimatverein gemeldet wird, trägt stets der Spieler, wie in Ziffer 15.5 ausgeführt. 145
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Ziffer 14. aufgeführten Aufgaben, eine Entscheidung, die ausschließlich die Vorgabenverwaltung<br />
betrifft und damit nicht (allein) in <strong>de</strong>n Zuständigkeitsbereich einer Spielleitung gehört. Der<br />
DGV möchte <strong>de</strong>utlich machen, dass Grundlage <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems die Annahme ist,<br />
dass ein Spieler so viele vorgabenwirksame Ergebnisse wie möglich einreicht und damit seine<br />
Vorgabe ein getreues Abbild seiner Spielstärke darstellt. Deshalb sollte die Möglichkeit,Wettspiele<br />
z. B. wegen außergewöhnlich schlechter Witterungs- o<strong>de</strong>r Platzbedingungen vor Beginn<br />
als „nicht vorgabenwirksam“ zu <strong>de</strong>klarieren, möglichst behutsam und nur in begrün<strong>de</strong>ten Fällen<br />
angewandt wer<strong>de</strong>n.<br />
Natürlich be<strong>de</strong>utet die Zuweisung von Rechten und Pflichten <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses nicht<br />
in je<strong>de</strong>m Einzelfall, dass dieser diese Aufgaben stets selbst organisatorisch ausführen muss.<br />
Er kann mit Abwicklung einzelner Aufgaben an<strong>de</strong>re Personen im Verein (Sekretariat) beauftragen.<br />
9.14 Ziffer 15. <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems<br />
Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s Spielers<br />
In Ziffer 15.1 ist <strong>de</strong>r wichtige Grundsatz festgehalten, dass die Führung einer DGV-Vorgabe für<br />
einen Spieler ausschließlich durch seinen Heimatverein erfolgen kann. Ein Spieler kann daher<br />
stets nur eine DGV-Vorgabe haben. Schon um eine korrekte Vorgabenführung zu gewährleisten,<br />
ist es daher überaus wichtig, darauf zu achten, dass Spieler, wenn sie in mehreren Vereinen<br />
Mitglied sind, stets einen davon zum Heimatverein erklären. Genauso wichtig ist es,<br />
einen Heimatvereinswechsel für alle Seiten transparent zu gestalten.<br />
Gegenüber <strong>de</strong>m Standard- und Vorgabensystem bis zum 31.12.2000 ist eine Än<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>n<br />
hier vorliegen<strong>de</strong>n Bestimmungen dahingehend eingetreten, als ein Spieler nunmehr nicht<br />
mehr darauf beschränkt ist, seinen Heimatverein nur zum Jahresen<strong>de</strong> zu wechseln. Ein Heimatvereinswechsel<br />
ist nunmehr gemäß Ziffer 15.2 und 15.3 zu einem beliebigen Zeitpunkt<br />
möglich. Allerdings muss in diesem Zusammenhang stets auf die Bestimmungen <strong>de</strong>s Ligastatuts<br />
<strong>de</strong>s DGV (o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>r Regelungen <strong>de</strong>r LGV) geachtet wer<strong>de</strong>n. Wechselt nämlich<br />
ein Spieler im Rahmen <strong>de</strong>utscher Mannschaftsmeisterschaften seinen Heimatverein und<br />
möchte im neuen Heimatverein spielberechtigt sein, so kann dort <strong>de</strong>r Wechsel weiterhin nur<br />
zum 31.12. eines je<strong>de</strong>n Jahres erfolgen.<br />
Da nur <strong>de</strong>r Heimatverein eines Spielers <strong>de</strong>ssen DGV-Vorgabe führen darf, darf auch nur auf<br />
<strong>de</strong>m DGV-Ausweis <strong>de</strong>s Heimatvereins die DGV-Vorgabe aufgedruckt wer<strong>de</strong>n.<br />
Ziffer 15.5 verpflichtet <strong>de</strong>n Spieler, unverzüglich alle vorgabenwirksamen auswärtigen<br />
Ergebnisse zu mel<strong>de</strong>n. Dieser Pflicht entspricht die Verpflichtung je<strong>de</strong>s Vorgabenausschusses<br />
gemäß Ziffer 14.8, <strong>de</strong>n Heimatvereinen auswärtiger Spieler stets unverzüglich ebenfalls alle<br />
vorgabenwirksamen Ergebnisse zu mel<strong>de</strong>n. Das Verhältnis dieser bei<strong>de</strong>n Bestimmungen kann<br />
wie folgt beschrieben wer<strong>de</strong>n: Es ist zuallererst Aufgabe <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses <strong>de</strong>s ein<br />
Wettspiel austragen<strong>de</strong>n Vereins, Heimatvereinen auswärtiger Mitglie<strong>de</strong>r die Spielergebnisse<br />
zu übermitteln. Die Letztverantwortung dafür, dass das Spielergebnis allerdings auch tatsächlich<br />
an <strong>de</strong>n Heimatverein gemel<strong>de</strong>t wird, trägt stets <strong>de</strong>r Spieler, wie in Ziffer 15.5 ausgeführt.<br />
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