VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 6. Platzregeln und Festlegung der Platz- und Hindernisgrenzen daher von der Spielleitung angewiesen werden, Abfälle nicht an Stellen liegenzulassen, wo möglicherweise gespielt werden könnte. 6.2.3 Abschlagsmarkierungen Spielleitungen müssen bedenken, dass nach Erklärung „Abschlag“ der Golfregeln die rechteckige Fläche zwei Schlägerlängen tief ist. Abschlagsmarkierungen sind so zu setzen, dass dem Spieler die volle Tiefe zur Verfügung steht, auf die er Anspruch hat (vgl. dazu auch Abschnitt 9., Ziffer 9.7) 122
Abschnitt 7. Platzrichter, Beobachter und Spielleitungsmitglieder Abschnitt 7. Platzrichter, Beobachter und Spielleitungsmitglieder Golf wird in aller Regel ohne Platzrichter oder Beobachter „vor Ort“ gespielt. Die Spielleitung eines Wettspiels kann (und sollte nach Möglichkeit) jedoch Platzrichter und Beobachter einteilen, die die Spieler begleiten. Gleichzeitig kann sie einzelne Spielleitungsmitglieder an bestimmte Stellen des Platzes entsenden, die die Spieler bei der Regelanwendung unterstützen. 7.1 Platzrichter 7.1.1 Aufgaben und Verhalten des Platzrichters Ein Platzrichter ist gemäß Definition (siehe Abschnitt „Erklärungen“ der Golfregeln) von der Spielleitung zur Spielüberwachung bestimmt, er hat Spieler zu begleiten, um Tatfragen zu entscheiden, er hat den Golfregeln Geltung zu verschaffen und bei Regelverstößen, die ihm gemeldet werden oder die er beobachtet hat, einzuschreiten. Ein Platzrichter sollte sich stets vergegenwärtigen, dass seine Entscheidung auf dem Platz endgültig ist (Regel 34-2. der Golfregeln). Dies verdeutlicht anschaulich Decision 34-2/2 der „DECISIONS – Entscheidungen zu den Golfregeln“, in der der Fall behandelt wird, dass ein Platzrichter einen Spieler irrtümlich ermächtigt, gegen eine Golfregel zu verstoßen. Der Spieler ist in einem solchen Fall von Strafe entbunden, da nach Regel 34-2. die Entscheidung eines Platzrichters eben endgültig ist, ob sie nun richtig war oder nicht. Ist der Platzrichter von der Spielleitung ernannt, so sollte er den Spielern namentlich bekannt sein. Ein Platzrichter sollte nicht nur Regelverstöße ahnden, sondern auch Spieler durch rechtzeitiges beratendes Einschreiten von fahrlässigen Regelverstößen abhalten. So bestimmt Decision 34-2/3 der “DECISIONS – Entscheidungen zu den Golfregeln“, dass ein Platzrichter, der beobachtet, dass ein Spieler im Begriff ist, gegen eine Regel zu verstoßen, den Spieler warnen darf und somit den Regelverstoß verhindern helfen kann. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass er dazu nicht verpflichtet ist und, wenn er sich freiwillig zur Warnung entschließt, ein solches Vorgehen einheitlich gegenüber allen Spielern üben soll. Mit sportlicher Fairness wäre unvereinbar, wenn ein Platzrichter zunächst einen Regelverstoß, den er verhindern könnte, mit ansehen und anschließend den betreffenden Spieler zur Rechenschaft ziehen würde. Obwohl dies von Außenstehenden oft nicht erkannt wird, kommt dem Platzrichter bei der Vorbereitung des Wettspielplatzes nahezu die wichtigste Aufgabe zu. Unklare Kennzeichnungen auf dem Platz, undeutliche Platzregeln, falsch gesetzte Abschläge oder unsportliche Fahnenpositionen berühren das Golfspiel eines jeden Wettspielteilnehmers. Im Gegensatz hierzu trifft eine falsche oder zweifelhafte Regelentscheidung immer nur Einzelne. Deshalb ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, Abschläge zu kontrollieren, Fehlstellen auf den Spielbahnen als Boden in Ausbesserung einzukreiden, die Grenzen besonderer Flächen wie Boden in Ausbesserung, Wasserhindernis, Aus usw. zu kennzeichnen. Es sind die Abschlag- und Flaggen- 123
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möglicherweise gespielt wer<strong>de</strong>n könnte.<br />
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