VORGABEN- UND SPIELBESTIMMUNGEN - gc-jersbek.de
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Abschnitt 5. Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibung<br />
eine vollständige Ergebnisliste ausgehängt, so ist schon dieser Zeitpunkt ggf. nach Regel<br />
34-1.b. als offizielle Bekanntgabe anzusehen.<br />
Wie schon erwähnt (siehe Ziffer 3.2.2.1), empfiehlt <strong>de</strong>r DGV, <strong>de</strong>nnoch eine Liste auszuhängen,<br />
die als „Zwischenergebnis“ o<strong>de</strong>r „vorläufiges Ergebnis“ bezeichnet wer<strong>de</strong>n sollte. So ist es <strong>de</strong>r<br />
Spielleitung und <strong>de</strong>n Spielern möglich, im Vorfeld <strong>de</strong>r offiziellen Siegerehrung alle Fragen und<br />
Zweifel auszuräumen und das Wettspiel mit einem offiziellen Ergebnis zu been<strong>de</strong>n, das möglichst<br />
keine Unklarheiten offen lässt.<br />
5.1.14 Än<strong>de</strong>rungsvorbehalte<br />
Je<strong>de</strong> Ausschreibung sollte <strong>de</strong>n Hinweis enthalten, dass <strong>de</strong>r Spielleitung Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Ausschreibung<br />
möglich sind. Der Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt muss dann besagen, wer zu än<strong>de</strong>rn befugt<br />
ist und was geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n darf. Hinweise dazu enthalten die „DECISIONS - Entscheidungen<br />
zu <strong>de</strong>n Golfregeln“ (z. B. Decision 33-1/1). Wie auch im DGV-Vorgabensystem für vorgabenwirksame<br />
Wettspiele zwingend festgelegt, darf nach <strong>de</strong>m ersten Start nichts mehr geän<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn nicht sehr außergewöhnliche Umstän<strong>de</strong> dazu zwingen. Zwischen Mel<strong>de</strong>schluss<br />
und erstem Start sollte ebenfalls nur dann eine Än<strong>de</strong>rung erfolgen, wenn die Spielleitung sich<br />
dazu in begrün<strong>de</strong>ten Fällen veranlaßt sieht.<br />
Folgen<strong>de</strong> Formulierung für einen Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt wird empfohlen: „Die Spielleitung hat in<br />
begrün<strong>de</strong>ten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu än<strong>de</strong>rn (Ausnahme:Vorgabenwirksamkeit).<br />
Nach <strong>de</strong>m 1. Start sind Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Ausschreibung nur bei Vorliegen<br />
sehr außergewöhnlicher Umstän<strong>de</strong> zulässig.“<br />
5.1.15 Spielleitung<br />
In allen Fällen ist es für eine sportlich einwandfreie Wettspielabwicklung o<strong>de</strong>r eine EDS-Run<strong>de</strong><br />
unumgänglich, dass sich je<strong>de</strong>r Teilnehmer vor <strong>de</strong>m ersten Start darüber informieren kann, wer<br />
als Spielleitung für das Wettspiel bzw. die EDS-Run<strong>de</strong> verantwortlich ist, und ob Platzrichter<br />
eingesetzt sind. Es ist wichtig, dass für <strong>de</strong>n Spieler klar ersichtlich ist, wer Regelentscheidungen<br />
treffen darf und muss. Einzelheiten zur Spielleitung können <strong>de</strong>n Abschnitten 2. und 3.<br />
entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
5.1.16 Hinweis auf Wettspielordnung/Rahmenausschreibung<br />
In Abschnitt 2. (Ziffer 2.2.5.2) ist im Einzelnen dargelegt, wann sich das Erstellen einer Wettspielordnung<br />
bzw. Rahmenausschreibung empfiehlt und welchen Inhalt sie haben kann. Hat<br />
ein Verein von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, so muss, wenn die Regelungen <strong>de</strong>r Wettspielordnung/Rahmenausschreibung<br />
für ein Wettspiel o<strong>de</strong>r eine EDS-Run<strong>de</strong> gelten sollen, in<br />
<strong>de</strong>r Einzelausschreibung bzw. Ausschreibung für Extra Day Scores darauf Bezug genommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Es empfiehlt sich ein Hinweis wie folgt:<br />
„Ergänzend gilt die Wettspielordnung (bzw. Rahmenausschreibung) <strong>de</strong>s Golfclub ... <strong>de</strong>s<br />
Jahres ...“<br />
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