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Creussen Journal - Ausgabe 31.05.2024

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SEITE 6<br />

Markt Schnabelwaid<br />

Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann<br />

Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0<br />

Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de<br />

https://www.markt-schnabelwaid.de<br />

SIE HABEN GESPRÄCHSBEDARF?<br />

Vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Termin mit Bürgermeister<br />

Hans-Walter Hofmann unter Tel-Nr. 09270 989-0.<br />

Sprechstunde der Seniorenbeauftragten<br />

Petra Preißinger<br />

Donnerstag, 13.06.2024, 16:00 bis 17:00 Uhr<br />

in der Gemeinnützigen Paritätischen Altenhilfe Nordbayern<br />

GmbH - Haus in der Au, Creußen<br />

Weitere Termine nach vorheriger Terminvereinbarung unter<br />

Tel. 09270 1559 oder E-Mail an petrapreissinger@gmx.de.<br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

2. Änderung Bebauungsplan „Bahnhofstraße-Nord“ in<br />

Schnabelwaid<br />

Bekanntmachung über die Billigung und Freigabe des<br />

Entwurfs mit Fortschreibung der Begründung und des<br />

Umweltberichts zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.<br />

2 BauGB<br />

Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Schnabelwaid<br />

hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2024 den Entwurf<br />

mit Fortschreibung der Begründung und des Umweltberichts<br />

zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung<br />

freigegeben.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans<br />

umfasst die Grundstücke mit den FI.Nrn. 506, 506/1,<br />

509/2 und 3237, Gemarkung Schnabelwaid.<br />

Der Änderungsbereich umfasst dabei eine Fläche von 7.351m²<br />

auf den Fl.Nrn. 506, 506/1, 509/2 und 3237. Das Planungsgebiet<br />

und seine Lage sind aus dem Planausschnitt, maßstabslos, ersichtlich.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofstraße-Nord“<br />

wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht und gemäß § 3 Abs.<br />

2 BauGB mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer<br />

eines Monats öffentlich ausgelegt in der Zeit vom 10. Juni<br />

2024 bis einschließlich 10. Juli 2024 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Creußen (Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen,<br />

Flur Erdgeschoss) während der Öffnungszeiten (s.u.) zur<br />

allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag:<br />

Dienstag:<br />

Mittwoch:<br />

Donnerstag:<br />

Freitag:<br />

08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

Geschlossen<br />

08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

14.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder<br />

während den Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben<br />

werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei<br />

der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben, wenn die Marktgemeinde Schnabelwaid deren<br />

Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren<br />

Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von<br />

Bedeutung ist. Die Planunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung<br />

sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet<br />

eingestellt und können auf der Homepage der Marktgemeinde<br />

Schnabelwaid, www.markt-schnabelwaid.de, aufgerufen,<br />

ausgedruckt oder heruntergeladen werden.<br />

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach<br />

§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit<br />

mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />

Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Hinweis zum Datenschutz<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der<br />

Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3<br />

BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme<br />

ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung<br />

über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche<br />

Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls<br />

öffentlich ausliegt.<br />

Schnabelwaid, den 22.05.2024<br />

gez.<br />

Hofmann<br />

1. Bürgermeister<br />

Abfallwirtschaft<br />

Wussten Sie schon …<br />

… wo Sie mit Schädlingen befallene Pflanzen entsorgen können?<br />

Mit Schädlingen wie z.B. dem Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen<br />

oder Büsche können Sie bedenkenlos in Ihrer Biotonne bzw. über<br />

die örtlichen Grüngutcontainer oder Kompostieranlagen entsorgen.<br />

Eine Kompostierung im eigenen Garten wird aufgrund der fehlenden<br />

Hygienisierung (Abtöten von Schädlingen und Sporen) nicht empfohlen.<br />

Eine Ausnahme hiervon bildet der Eichenprozessionsspinner, dieser<br />

muss in reißfesten Säcken verpackt direkt an der Müllverbrennungsanlage<br />

in Schwandorf angeliefert werden. Nähere Infos erhalten Sie<br />

bei Ihrer Abfallberatung unter den untenstehenden Kontaktdaten.<br />

Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.<br />

VG-Creußen

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