Creussen Journal - Ausgabe 31.05.2024
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SEITE 6<br />
Markt Schnabelwaid<br />
Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann<br />
Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0<br />
Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de<br />
https://www.markt-schnabelwaid.de<br />
SIE HABEN GESPRÄCHSBEDARF?<br />
Vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Termin mit Bürgermeister<br />
Hans-Walter Hofmann unter Tel-Nr. 09270 989-0.<br />
Sprechstunde der Seniorenbeauftragten<br />
Petra Preißinger<br />
Donnerstag, 13.06.2024, 16:00 bis 17:00 Uhr<br />
in der Gemeinnützigen Paritätischen Altenhilfe Nordbayern<br />
GmbH - Haus in der Au, Creußen<br />
Weitere Termine nach vorheriger Terminvereinbarung unter<br />
Tel. 09270 1559 oder E-Mail an petrapreissinger@gmx.de.<br />
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />
2. Änderung Bebauungsplan „Bahnhofstraße-Nord“ in<br />
Schnabelwaid<br />
Bekanntmachung über die Billigung und Freigabe des<br />
Entwurfs mit Fortschreibung der Begründung und des<br />
Umweltberichts zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.<br />
2 BauGB<br />
Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Schnabelwaid<br />
hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2024 den Entwurf<br />
mit Fortschreibung der Begründung und des Umweltberichts<br />
zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung<br />
freigegeben.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans<br />
umfasst die Grundstücke mit den FI.Nrn. 506, 506/1,<br />
509/2 und 3237, Gemarkung Schnabelwaid.<br />
Der Änderungsbereich umfasst dabei eine Fläche von 7.351m²<br />
auf den Fl.Nrn. 506, 506/1, 509/2 und 3237. Das Planungsgebiet<br />
und seine Lage sind aus dem Planausschnitt, maßstabslos, ersichtlich.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofstraße-Nord“<br />
wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht und gemäß § 3 Abs.<br />
2 BauGB mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer<br />
eines Monats öffentlich ausgelegt in der Zeit vom 10. Juni<br />
2024 bis einschließlich 10. Juli 2024 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Creußen (Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen,<br />
Flur Erdgeschoss) während der Öffnungszeiten (s.u.) zur<br />
allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.<br />
Öffnungszeiten:<br />
Montag:<br />
Dienstag:<br />
Mittwoch:<br />
Donnerstag:<br />
Freitag:<br />
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />
Geschlossen<br />
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder<br />
während den Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben<br />
werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei<br />
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben, wenn die Marktgemeinde Schnabelwaid deren<br />
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren<br />
Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von<br />
Bedeutung ist. Die Planunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung<br />
sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet<br />
eingestellt und können auf der Homepage der Marktgemeinde<br />
Schnabelwaid, www.markt-schnabelwaid.de, aufgerufen,<br />
ausgedruckt oder heruntergeladen werden.<br />
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach<br />
§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit<br />
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />
werden können.<br />
Hinweis zum Datenschutz<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der<br />
Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3<br />
BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme<br />
ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung<br />
über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche<br />
Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls<br />
öffentlich ausliegt.<br />
Schnabelwaid, den 22.05.2024<br />
gez.<br />
Hofmann<br />
1. Bürgermeister<br />
Abfallwirtschaft<br />
Wussten Sie schon …<br />
… wo Sie mit Schädlingen befallene Pflanzen entsorgen können?<br />
Mit Schädlingen wie z.B. dem Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen<br />
oder Büsche können Sie bedenkenlos in Ihrer Biotonne bzw. über<br />
die örtlichen Grüngutcontainer oder Kompostieranlagen entsorgen.<br />
Eine Kompostierung im eigenen Garten wird aufgrund der fehlenden<br />
Hygienisierung (Abtöten von Schädlingen und Sporen) nicht empfohlen.<br />
Eine Ausnahme hiervon bildet der Eichenprozessionsspinner, dieser<br />
muss in reißfesten Säcken verpackt direkt an der Müllverbrennungsanlage<br />
in Schwandorf angeliefert werden. Nähere Infos erhalten Sie<br />
bei Ihrer Abfallberatung unter den untenstehenden Kontaktdaten.<br />
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.<br />
VG-Creußen