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INDUSTRIELLE AUTOMATION 3/2024

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KOMPONENTEN UND SOFTWARE<br />

Die IBF Solutions GmbH unterstützt Hersteller<br />

von Maschinen und Anlagen gezielt beim<br />

Umstieg von der Maschinenrichtlinie auf die<br />

neue Maschinenverordnung. Dabei können<br />

wir auf 30-Jahre Erfahrung bauen. Als<br />

führender Anbieter von Softwaresystemen<br />

und Seminar-Dienstleistungen im Bereich<br />

Maschinensicherheit liegt unser Schwerpunkt<br />

in der Unterstützung nationaler und internationaler<br />

Kunden auf dem Gebiet der<br />

CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von<br />

Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten.<br />

Johannes Windeler-Frick,<br />

Geschäftsführer IBF Solutions GmbH<br />

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM<br />

VERGLEICH ZUR MASCHINENRICHTLINIE<br />

AB DEM 20. JANUAR 2027<br />

UNTERLIEGEN MASCHINEN UND<br />

ANLAGEN NUR NOCH DER NEUEN<br />

MASCHINENVERORDNUNG<br />

n Terminologie und Struktur: Die neue Verordnung führt eine<br />

klarere Terminologie ein und ordnet die Artikel und Anhänge<br />

neu. Dies soll die Verständlichkeit und Anwendbarkeit verbessern.<br />

Insbesondere die Einführung des etwas sperrigen Begriffs<br />

„Maschinen und dazugehörige Produkte“ soll dazu beitragen,<br />

Missverständnisse zu vermeiden.<br />

n Konformitätsbewertungsverfahren: Ein zentraler Aspekt der<br />

Verordnung betrifft die Konformitätsbewertung von Hochrisikomaschinen.<br />

Hier werden verschiedene Verfahren je nach Risikoklasse<br />

festgelegt. Konstruktionsabteilungen müssen sich mit<br />

den spezifischen Anforderungen für ihre Maschinen vertraut<br />

machen und entsprechende Bewertungsverfahren durchführen.<br />

Insbesondere ist zu prüfen, ob eine benannte Stelle beigezogen<br />

werden muss oder ob die Konformitätsbewertung in Eigenverantwortung<br />

durchgeführt werden kann.<br />

n Nachmarktpflichten: Die Verordnung legt explizit fest, dass<br />

Hersteller unverzüglich Maßnahmen ergreifen müssen, um die<br />

Konformität sicherzustellen oder unsichere Produkte vom<br />

Markt zu nehmen. Dies unterstreicht die Bedeutung von Rückrufmanagement<br />

und Produktbeobachtung für Hersteller.<br />

n Security-Anforderungen: Ein neuer Schwerpunkt liegt auf der<br />

Sicherheit von vernetzten Maschinen und Anlagen. Die Verordnung<br />

definiert Anforderungen zum Schutz vor Beeinflussung,<br />

damit sichergestellt wird, dass die Verbindung mit externen<br />

Geräten zu keinen Gefährdungssituationen führt. Dies<br />

spiegelt die wachsende Bedeutung von Cybersecurity in der Industrie<br />

wider und erfordert gegebenenfalls eine entsprechende<br />

Anpassung von Konstruktions- und Sicherheitskonzepten.<br />

n Künstliche Intelligenz und Selbstentwicklung: Die Verordnung<br />

berücksichtigt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz<br />

und selbstentwickelndem Verhalten in Maschinen. Dies erfordert,<br />

dass in der Risikobeurteilung die potenziellen Risiken dieser<br />

Technologien berücksichtigt und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen<br />

getroffen werden.<br />

AUSWIRKUNGEN AUF ÜBER<br />

800 HARMONISIERTE NORMEN<br />

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt in Anhang<br />

III geänderte und neue Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen<br />

mit sich, wie beispielsweise Schutz gegen<br />

Korrumpierung (1.1.9.) oder Risiko des Kontakts mit stromfüh­<br />

www.industrielle-automation.net <strong>INDUSTRIELLE</strong> <strong>AUTOMATION</strong> <strong>2024</strong>/03 33

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