INDUSTRIELLE AUTOMATION 3/2024
INDUSTRIELLE AUTOMATION 3/2024
INDUSTRIELLE AUTOMATION 3/2024
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KOMPONENTEN UND SOFTWARE<br />
Die IBF Solutions GmbH unterstützt Hersteller<br />
von Maschinen und Anlagen gezielt beim<br />
Umstieg von der Maschinenrichtlinie auf die<br />
neue Maschinenverordnung. Dabei können<br />
wir auf 30-Jahre Erfahrung bauen. Als<br />
führender Anbieter von Softwaresystemen<br />
und Seminar-Dienstleistungen im Bereich<br />
Maschinensicherheit liegt unser Schwerpunkt<br />
in der Unterstützung nationaler und internationaler<br />
Kunden auf dem Gebiet der<br />
CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von<br />
Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten.<br />
Johannes Windeler-Frick,<br />
Geschäftsführer IBF Solutions GmbH<br />
DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM<br />
VERGLEICH ZUR MASCHINENRICHTLINIE<br />
AB DEM 20. JANUAR 2027<br />
UNTERLIEGEN MASCHINEN UND<br />
ANLAGEN NUR NOCH DER NEUEN<br />
MASCHINENVERORDNUNG<br />
n Terminologie und Struktur: Die neue Verordnung führt eine<br />
klarere Terminologie ein und ordnet die Artikel und Anhänge<br />
neu. Dies soll die Verständlichkeit und Anwendbarkeit verbessern.<br />
Insbesondere die Einführung des etwas sperrigen Begriffs<br />
„Maschinen und dazugehörige Produkte“ soll dazu beitragen,<br />
Missverständnisse zu vermeiden.<br />
n Konformitätsbewertungsverfahren: Ein zentraler Aspekt der<br />
Verordnung betrifft die Konformitätsbewertung von Hochrisikomaschinen.<br />
Hier werden verschiedene Verfahren je nach Risikoklasse<br />
festgelegt. Konstruktionsabteilungen müssen sich mit<br />
den spezifischen Anforderungen für ihre Maschinen vertraut<br />
machen und entsprechende Bewertungsverfahren durchführen.<br />
Insbesondere ist zu prüfen, ob eine benannte Stelle beigezogen<br />
werden muss oder ob die Konformitätsbewertung in Eigenverantwortung<br />
durchgeführt werden kann.<br />
n Nachmarktpflichten: Die Verordnung legt explizit fest, dass<br />
Hersteller unverzüglich Maßnahmen ergreifen müssen, um die<br />
Konformität sicherzustellen oder unsichere Produkte vom<br />
Markt zu nehmen. Dies unterstreicht die Bedeutung von Rückrufmanagement<br />
und Produktbeobachtung für Hersteller.<br />
n Security-Anforderungen: Ein neuer Schwerpunkt liegt auf der<br />
Sicherheit von vernetzten Maschinen und Anlagen. Die Verordnung<br />
definiert Anforderungen zum Schutz vor Beeinflussung,<br />
damit sichergestellt wird, dass die Verbindung mit externen<br />
Geräten zu keinen Gefährdungssituationen führt. Dies<br />
spiegelt die wachsende Bedeutung von Cybersecurity in der Industrie<br />
wider und erfordert gegebenenfalls eine entsprechende<br />
Anpassung von Konstruktions- und Sicherheitskonzepten.<br />
n Künstliche Intelligenz und Selbstentwicklung: Die Verordnung<br />
berücksichtigt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz<br />
und selbstentwickelndem Verhalten in Maschinen. Dies erfordert,<br />
dass in der Risikobeurteilung die potenziellen Risiken dieser<br />
Technologien berücksichtigt und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen<br />
getroffen werden.<br />
AUSWIRKUNGEN AUF ÜBER<br />
800 HARMONISIERTE NORMEN<br />
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt in Anhang<br />
III geänderte und neue Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen<br />
mit sich, wie beispielsweise Schutz gegen<br />
Korrumpierung (1.1.9.) oder Risiko des Kontakts mit stromfüh<br />
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