INDUSTRIELLE AUTOMATION 3/2024
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DIE NEUE MASCHINENVERORDNUNG (EU) 2023/1230<br />
WAS ÄNDERT SICH?<br />
Es ist beschlossene Sache, die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 markiert einen<br />
bedeutenden Meilenstein in der Regulierung von Maschinen und Anlagen in der EU.<br />
Nachdem die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bald durch die neue Verordnung<br />
abgelöst wird, stehen Hersteller und Konstrukteure vor der Aufgabe, sich auf die neuen<br />
Anforderungen vorzubereiten und ihre Produkte anzupassen. Welche Änderungen damit<br />
einhergehen, welche Konsequenzen dies auf bestehende Normen hat und wie Hersteller<br />
von Maschinen und Anlagen damit umgehen können, erfahren Sie hier.<br />
Die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie und die Einführung<br />
der neuen Maschinenverordnung wurden aus<br />
mehreren Gründen angestrebt. Die ursprüngliche<br />
Richtlinie, die 2006 in Kraft trat, hat in den letzten Jahren<br />
zu unterschiedlichen Auslegungen und Rechtsunsicherheiten<br />
geführt. Dies lag teilweise daran, dass die Richtlinie den<br />
Mitgliedsstaaten Spielraum bei der Umsetzung ließ, was zu<br />
divergierenden nationalen Regelungen führte. Die neue Verordnung<br />
soll diese Unklarheiten beseitigen und die Anwendung<br />
der Vorschriften in allen Mitgliedstaaten harmonisieren.<br />
Zudem wurden neue Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen<br />
eingeführt, um den aktuellen Entwicklungen und<br />
Technologien gerecht zu werden, insbesondere im Bereich der<br />
Cybersecurity und Künstlichen Intelligenz.<br />
DIE HISTORIE DER NEUEN<br />
MASCHINENVERORDNUNG<br />
Die Entwicklung und Verabschiedung der neuen Maschinenverordnung<br />
erfolgte in mehreren Schritten. Nach einer vorläufigen<br />
politischen Einigung im Dezember 2022 wurde die Verordnung<br />
im April 2023 vom EU-Parlament angenommen und<br />
später vom Europäischen Rat verabschiedet. Die endgültige<br />
Veröffentlichung erfolgte im Juni 2023 im EU-Amtsblatt. Es ist<br />
wichtig zu beachten, dass die Verordnung eine Stichtagsregelung<br />
vorsieht, wonach ab dem 20. Januar 2027 die neuen Anforderungen<br />
verbindlich sind. Sprich ab diesem Tag, unterliegen<br />
alle in Verkehr gebrachten Maschinen und Anlagen nur noch<br />
der neuen Maschinenverordnung.<br />
32 <strong>INDUSTRIELLE</strong> <strong>AUTOMATION</strong> <strong>2024</strong>/03 www.industrielle-automation.net