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INDUSTRIELLE AUTOMATION 3/2024

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DIE NEUE MASCHINENVERORDNUNG (EU) 2023/1230<br />

WAS ÄNDERT SICH?<br />

Es ist beschlossene Sache, die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 markiert einen<br />

bedeutenden Meilenstein in der Regulierung von Maschinen und Anlagen in der EU.<br />

Nachdem die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bald durch die neue Verordnung<br />

abgelöst wird, stehen Hersteller und Konstrukteure vor der Aufgabe, sich auf die neuen<br />

Anforderungen vorzubereiten und ihre Produkte anzupassen. Welche Änderungen damit<br />

einhergehen, welche Konsequenzen dies auf bestehende Normen hat und wie Hersteller<br />

von Maschinen und Anlagen damit umgehen können, erfahren Sie hier.<br />

Die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie und die Einführung<br />

der neuen Maschinenverordnung wurden aus<br />

mehreren Gründen angestrebt. Die ursprüngliche<br />

Richtlinie, die 2006 in Kraft trat, hat in den letzten Jahren<br />

zu unterschiedlichen Auslegungen und Rechtsunsicherheiten<br />

geführt. Dies lag teilweise daran, dass die Richtlinie den<br />

Mitgliedsstaaten Spielraum bei der Umsetzung ließ, was zu<br />

divergierenden nationalen Regelungen führte. Die neue Verordnung<br />

soll diese Unklarheiten beseitigen und die Anwendung<br />

der Vorschriften in allen Mitgliedstaaten harmonisieren.<br />

Zudem wurden neue Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen<br />

eingeführt, um den aktuellen Entwicklungen und<br />

Technologien gerecht zu werden, insbesondere im Bereich der<br />

Cybersecurity und Künstlichen Intelligenz.<br />

DIE HISTORIE DER NEUEN<br />

MASCHINENVERORDNUNG<br />

Die Entwicklung und Verabschiedung der neuen Maschinenverordnung<br />

erfolgte in mehreren Schritten. Nach einer vorläufigen<br />

politischen Einigung im Dezember 2022 wurde die Verordnung<br />

im April 2023 vom EU-Parlament angenommen und<br />

später vom Europäischen Rat verabschiedet. Die endgültige<br />

Veröffentlichung erfolgte im Juni 2023 im EU-Amtsblatt. Es ist<br />

wichtig zu beachten, dass die Verordnung eine Stichtagsregelung<br />

vorsieht, wonach ab dem 20. Januar 2027 die neuen Anforderungen<br />

verbindlich sind. Sprich ab diesem Tag, unterliegen<br />

alle in Verkehr gebrachten Maschinen und Anlagen nur noch<br />

der neuen Maschinenverordnung.<br />

32 <strong>INDUSTRIELLE</strong> <strong>AUTOMATION</strong> <strong>2024</strong>/03 www.industrielle-automation.net

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