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Versicherungsbote 1-2014

- Schafft die Abschlussprovisionen ab! Warum Versicherungsmakler Sebastian Claus auf laufende Courtagen setzt - Provisionsverbot: Ländersache durch IMD2? - Dread Disease-Versicherung - Risikozuschläge in der Privaten Krankenversicherung - Absicherung Gewerbe - Lebenswerk sichern

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Praxis<br />

Einnahmen und<br />

Umsatzsteuer<br />

Grundsätzlich stellt die selbstständige<br />

Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers<br />

ein umsatzsteuerpflichtiges<br />

Unternehmen dar. Aber nicht alle<br />

Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.<br />

Die entsprechenden<br />

Umsatzsteuerbefreiungen ergeben<br />

sich aus den § 4 Nr. 8a, 8e, 8f und Nr.<br />

11 UStG. Erfolgsunabhängige Beratungsleistungen<br />

und die hier im<br />

Fokus stehenden Serviceleistungen<br />

sind mit dem Steuersatz von 19%<br />

umsatzsteuerpflichtig. Umsatzsteuerliche<br />

Folgen treten dann ein, wenn<br />

auch Umsatzsteuer erhoben wird.<br />

Entsprechend entsteht beim Einsatz<br />

von Servicepauschalen definitiv eine<br />

Umsatzsteuerpflicht. Wie dieser<br />

nachzukommen ist, ergibt sich aus<br />

der Höhe der umsatzsteuerpflichtigen<br />

Einnahmen.<br />

Beispielsweise kann die Umsatzsteuerpflicht<br />

durch die sogenannte Kleinunternehmerregelung<br />

gemäß §19<br />

UStG aufgehoben werden, wenn die<br />

entsprechenden Einnahmen aus Servicepauschalen<br />

(andere umsatzsteuerpflichtige<br />

Einnahmen liegen nicht<br />

vor) im vergangenem Kalenderjahr<br />

17.500.- Euro (inklusive Steuer) und<br />

im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich<br />

nicht mehr als 50.000.- Euro<br />

(inklusive Steuer) betragen wird.<br />

Wie mit der Umsatzsteuer am besten<br />

zu verfahren ist, sollte der Makler<br />

mit seinem Steuerberater besprechen.<br />

Wirtschaftlich tragen Endkunden die<br />

Umsatzsteuer. Der zusätzliche Aufwand<br />

des Maklers beim Nachkommen<br />

einer eventuellen Umsatzsteuerpflicht<br />

(Zeit / Kosten Steuerberater)<br />

ist deutlich geringer als die<br />

neu dazu kommenden Einnahmen.<br />

Wenn der Makler auch weiterhin den<br />

Wettbewerb über die Servicequalität<br />

führen will, kommt er meiner Meinung<br />

nach um die Einführung von<br />

entsprechenden Servicepauschalen<br />

nicht herum. Und eventuell ist der<br />

Einstieg in eine im weitestenden<br />

Sinne „Honorarberatung“ der erste<br />

Schritt zur Erschließung weiterer<br />

Einnahmequellen im engeren Begriff<br />

der „Honorarberatung“.<br />

Volker Britt<br />

Geschäftsführer der<br />

HonorarKonzept GmbH<br />

in Göttingen<br />

Von 2001 bis April 2010<br />

wirkte er als Mitglied der<br />

Unternehmensleitung der<br />

Plansecur GmbH, von 1994<br />

bis 2001 bei der Commerzbank<br />

AG unter anderem als<br />

Filialleiter und im Zentralen<br />

Stab Konzernentwicklung/<br />

Konzerncontrolling für das<br />

Privatkundengeschäft tätig.<br />

An der Frankfurt School of<br />

Finance and Management<br />

ist Volker Britt seit knapp 16<br />

Jahren Dozent im Rahmen<br />

des Management-Studiums.<br />

Der heute 49-Jährige gilt<br />

aufgrund seiner bisherigen<br />

Tätigkeiten als ausgewiesener<br />

Experte in der Finanzberatung.<br />

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Volker Britt<br />

Seite 35

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