Versicherungsbote 1-2014
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Praxis<br />
Einnahmen und<br />
Umsatzsteuer<br />
Grundsätzlich stellt die selbstständige<br />
Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers<br />
ein umsatzsteuerpflichtiges<br />
Unternehmen dar. Aber nicht alle<br />
Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.<br />
Die entsprechenden<br />
Umsatzsteuerbefreiungen ergeben<br />
sich aus den § 4 Nr. 8a, 8e, 8f und Nr.<br />
11 UStG. Erfolgsunabhängige Beratungsleistungen<br />
und die hier im<br />
Fokus stehenden Serviceleistungen<br />
sind mit dem Steuersatz von 19%<br />
umsatzsteuerpflichtig. Umsatzsteuerliche<br />
Folgen treten dann ein, wenn<br />
auch Umsatzsteuer erhoben wird.<br />
Entsprechend entsteht beim Einsatz<br />
von Servicepauschalen definitiv eine<br />
Umsatzsteuerpflicht. Wie dieser<br />
nachzukommen ist, ergibt sich aus<br />
der Höhe der umsatzsteuerpflichtigen<br />
Einnahmen.<br />
Beispielsweise kann die Umsatzsteuerpflicht<br />
durch die sogenannte Kleinunternehmerregelung<br />
gemäß §19<br />
UStG aufgehoben werden, wenn die<br />
entsprechenden Einnahmen aus Servicepauschalen<br />
(andere umsatzsteuerpflichtige<br />
Einnahmen liegen nicht<br />
vor) im vergangenem Kalenderjahr<br />
17.500.- Euro (inklusive Steuer) und<br />
im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich<br />
nicht mehr als 50.000.- Euro<br />
(inklusive Steuer) betragen wird.<br />
Wie mit der Umsatzsteuer am besten<br />
zu verfahren ist, sollte der Makler<br />
mit seinem Steuerberater besprechen.<br />
Wirtschaftlich tragen Endkunden die<br />
Umsatzsteuer. Der zusätzliche Aufwand<br />
des Maklers beim Nachkommen<br />
einer eventuellen Umsatzsteuerpflicht<br />
(Zeit / Kosten Steuerberater)<br />
ist deutlich geringer als die<br />
neu dazu kommenden Einnahmen.<br />
Wenn der Makler auch weiterhin den<br />
Wettbewerb über die Servicequalität<br />
führen will, kommt er meiner Meinung<br />
nach um die Einführung von<br />
entsprechenden Servicepauschalen<br />
nicht herum. Und eventuell ist der<br />
Einstieg in eine im weitestenden<br />
Sinne „Honorarberatung“ der erste<br />
Schritt zur Erschließung weiterer<br />
Einnahmequellen im engeren Begriff<br />
der „Honorarberatung“.<br />
Volker Britt<br />
Geschäftsführer der<br />
HonorarKonzept GmbH<br />
in Göttingen<br />
Von 2001 bis April 2010<br />
wirkte er als Mitglied der<br />
Unternehmensleitung der<br />
Plansecur GmbH, von 1994<br />
bis 2001 bei der Commerzbank<br />
AG unter anderem als<br />
Filialleiter und im Zentralen<br />
Stab Konzernentwicklung/<br />
Konzerncontrolling für das<br />
Privatkundengeschäft tätig.<br />
An der Frankfurt School of<br />
Finance and Management<br />
ist Volker Britt seit knapp 16<br />
Jahren Dozent im Rahmen<br />
des Management-Studiums.<br />
Der heute 49-Jährige gilt<br />
aufgrund seiner bisherigen<br />
Tätigkeiten als ausgewiesener<br />
Experte in der Finanzberatung.<br />
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Volker Britt<br />
Seite 35