13.05.2024 Aufrufe

Versicherungsbote 1-2014

- Schafft die Abschlussprovisionen ab! Warum Versicherungsmakler Sebastian Claus auf laufende Courtagen setzt - Provisionsverbot: Ländersache durch IMD2? - Dread Disease-Versicherung - Risikozuschläge in der Privaten Krankenversicherung - Absicherung Gewerbe - Lebenswerk sichern

- Schafft die Abschlussprovisionen ab! Warum Versicherungsmakler Sebastian Claus auf laufende Courtagen setzt
- Provisionsverbot: Ländersache durch IMD2?
- Dread Disease-Versicherung
- Risikozuschläge in der Privaten Krankenversicherung
- Absicherung Gewerbe
- Lebenswerk sichern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

© jarmoluk / pixabay.com<br />

Keine Angst vor Mehrwertsteuer<br />

Wie Makler den Servicewettbewerb um Kunden<br />

betriebswirtschaftlich sinnvoll führen<br />

Abschluss- und Bestandsprovisionen decken nicht mehr ausreichend die Kosten der zusätzlichen Serviceleistungen,<br />

die Versicherungsmakler für ihre Mandanten erbringen. Auch der regulatorische Druck<br />

auf das Provisionssystem nimmt zu, während Versicherer vor dem Hintergrund der Ertragslage aus Kapitalanlagen<br />

an den Vertriebskosten sparen wollen oder müssen. Versicherungsmakler können durch Einführung<br />

von Servicepauschalen zusätzliche Einnahmen verzeichnen, erklärt Volker Britt, Geschäftsführer<br />

der HonorarKonzept GmbH in Göttingen.<br />

Im Kampf um die Kunden setzen viele<br />

Makler auf die Qualitäts- bzw. Serviceführerschaft:<br />

„Der Kunde soll sich nirgendwo<br />

anders besser beraten und betreut<br />

fühlen als bei mir.“ Da viele Wettbewerber<br />

die gleiche Strategie verfolgen, müssen<br />

die eigenen Serviceversprechen immer<br />

weiter ausgebaut werden, um „den besten<br />

Service zu bieten“.<br />

Allerdings decken die aus der Beratung<br />

und Vermittlung resultierenden Ab -<br />

schluss- und insbesondere Bestandsprovisionen<br />

nicht mehr ausreichend die<br />

Kosten der zusätzlichen Serviceleistungen.<br />

Die Schere zwischen der im Sinne der Serviceführerschaft<br />

anfallenden Aufwendungen<br />

und den aus im originären Maklergeschäft<br />

generierten Einnahmen muss<br />

aufgrund der derzeitigen Wettbewerbsintensität<br />

und den vermutlich weiter sinkenden<br />

Provisionshöhen weiter auseinandergehen.<br />

Eine Spirale ohne Ende? Welche<br />

Lösungsmöglichkeiten gibt es? Entweder<br />

reduziert der Makler den Service oder<br />

erhöht die Einnahmen durch die Einführung<br />

einer Servicepauschale. Obwohl<br />

unserer Erfahrung nach die Einführung<br />

einer Servicevergütung die für den langfristigen<br />

Unternehmenserfolg bessere<br />

Alternative ist, entscheiden sich viele<br />

Makler dagegen. Warum eigentlich? Vermutlich,<br />

weil sie glauben, dass ihre<br />

Kunden nicht bereit sind, die Servicepauschale<br />

zu zahlen. Des weiteren, weil sie<br />

ihren Umsatz nicht mit mehrwertsteuerpflichtigen<br />

Einnahmen mischen wollen.<br />

Ein spürbarer Nutzen<br />

Beide Vorbehalte sind unserer Erkenntnis<br />

nach unbegründet. Für einen erstklassigen<br />

Service sind viele Kunden bereit, auch<br />

entsprechend zu zahlen. Zusätzliche Einnahmen,<br />

die mit Mehrwertsteuer behaftet<br />

sind, sind in Zusammenarbeit mit dem<br />

Steuerberater leicht zu händeln.<br />

Bei der Ausarbeitung der entsprechenden<br />

Hono rar-Servicepauschalen ist wichtig,<br />

dass die Dienstleistungen einen spürbaren<br />

Nutzen für den Kunden bieten und den<br />

formalen Anforderungen des Maklerstandes<br />

entsprechen. Ein spürbarer<br />

Nutzen kann beispielsweise in „garantierten<br />

Reaktionszeiten“ oder in dem<br />

„a jour geführten Versicherungsordner“<br />

liegen.<br />

Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass<br />

der Service als Nebenleistung für die<br />

Hauptleistung des Maklers im Sinne von<br />

Beratung und Vermittlung erbracht wird.<br />

Daraus folgt, dass das das Servicekonzept<br />

nicht darauf ausgelegt sein kann, kostenpflichtige<br />

Beratungsleistungen ohne Vermittlung<br />

zu erbringen oder Leistungen<br />

im Tätigkeitsfeld freier Berufe (z.B. Steuerberater<br />

/ Erstellung der Steuererklärung)<br />

anzubieten.<br />

Seite 34 01/<strong>2014</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!