Versicherungsbote 1-2014
- Schafft die Abschlussprovisionen ab! Warum Versicherungsmakler Sebastian Claus auf laufende Courtagen setzt - Provisionsverbot: Ländersache durch IMD2? - Dread Disease-Versicherung - Risikozuschläge in der Privaten Krankenversicherung - Absicherung Gewerbe - Lebenswerk sichern
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- Provisionsverbot: Ländersache durch IMD2?
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Risikozuschläge in der<br />
Privaten Krankenversicherung<br />
Ist eine erneute Prüfung sinnvoll?<br />
In der privaten Krankenversicherung müssen Versicherte mit Vorerkrankungen Risikozuschläge zahlen.<br />
Die Zuschläge erhöhen die Versicherungsprämie, schaffen jedoch zugleich vollständigen Versicherungsschutz<br />
trotz einer Erkrankung bei Vertragsbeginn. Weshalb eine erneute Prüfung sinnvoll sein kann und was<br />
zu beachten ist, fand <strong>Versicherungsbote</strong> in einer Anfrage an führende Krankenversicherer und im Gespräch<br />
mit Versicherungsberater Oliver Beyersdorffer heraus.<br />
Eine Harninkontinenz kostete eine PKV-<br />
Versicherte monatlich rund 30 Euro<br />
zusätzlich zu ihrer regulären Versicherungsprämie.<br />
Nach 27 Jahren entschloss<br />
sie sich zu einem Tarifwechsel und sollte<br />
nun für dieselbe Erkrankung 119 Euro<br />
Risikozuschlag zahlen. An der Diagnose<br />
hatte sich jedoch nichts verändert. PKV-<br />
Experte und Berater für Tarifwechsel,<br />
Oliver Beyersdorffer, machte die Erhöhung<br />
des Zuschlags stutzig. Er fragte bei<br />
der Gesellschaft an. Dort reichte die Sachbearbeiterin<br />
den Fall an die entsprechende<br />
Fachabteilung, die nochmals prüfte und<br />
auch die Hauptverwaltung in den Vorgang<br />
involvierte. Schließlich konnte auch eine<br />
Lösung gefunden werden. „Zu dieser Problematik<br />
kann der Einsatz einer Software<br />
namens ,Aktuar Med‘ führen, die bei<br />
vielen Krankenversicherern inzwischen<br />
in der Tarifentwicklung und in<br />
der Risikoprüfung eingesetzt<br />
wird.<br />
Deren Einsatz kann dazu führen, dass ein<br />
Risikozuschlag, der vor 20-30 Jahren vereinbart<br />
wurde, bei einem Tarifwechsel auf<br />
das mehrfache ansteigt“, erklärt Beyersdorffer<br />
das Phänomen. Heute werden<br />
Erkrankungen sehr viel feiner unterschieden,<br />
als noch zum Zeitpunkt der<br />
Antragsstellung. Die Kollision zwischen<br />
alter manueller und neuer softwaregestützter<br />
Vorgehensweise kann zu solchen<br />
Erhöhungen führen. Durch Beharrlichkeit<br />
des Tarifwechsel-Experten und dem<br />
Wunsch nach Aufklärung ging die<br />
Geschichte für seine Mandantin aber gut<br />
aus: „Die Gesellschaft stellte das Problem<br />
fest und entschuldigte sich dafür – und<br />
erließ der Versicherten nicht nur die Erhöhung,<br />
sondern sogar den kompletten Risikozuschlag.”<br />
© masahironakano / istockphoto.com<br />
Beyersdorffer hat Erfahrung mit der<br />
Überprüfung von Risikozuschlägen. Seit<br />
2001 beschäftigt er sich mit Tarifwechseln<br />
in der PKV und ist zugelassener Versicherungsberater<br />
nach §34 e Abs. 1 GewO.<br />
Er hilft nicht nur Kunden dabei, Beiträge<br />
in der PKV durch geschickten Tarifwechsel<br />
zu mindern, sondern steht auch<br />
Versicherungsmaklern, Vermittlern und<br />
Finanzdienstleistern beratend zur Seite.<br />
Der Experte weiß, dass man die Sach- und<br />
Rechtslage gut kennen muss, um mit Versicherern<br />
unter anderem in diesem Punkt<br />
angemessen zu verhandeln.<br />
Wann und wofür werden<br />
Risikozuschläge erhoben?<br />
Übergewicht, Stoffwechselkrankheiten,<br />
Verdauungsstörungen, Bluthochdruck<br />
oder Allergien – wer unter einer Erkrankung<br />
leidet, muss in der privaten Krankenversicherung<br />
erhöhte Beiträge zahlen.<br />
Krankenversicherer kalkulieren ihre Tarife<br />
so, dass gesunde Personen sich zum normalen<br />
Tarifbeitrag versichern können.<br />
„Der Tarifbeitrag deckt also das Risiko<br />
von Krankheiten ab, die möglicherweise<br />
in der Zukunft auftreten können. Um<br />
Kosten für bereits bestehende Erkrankungen<br />
decken zu können, wird daher<br />
ein zusätzlicher Beitrag als Risikozuschlag<br />
erhoben“, erläutert eine Sprecherin der<br />
Allianz die Zuschlagpraktik. „In der<br />
Krankheitskostenvollversicherung ist<br />
unser Bestreben, vollumfänglichen Versicherungsschutz<br />
zu bieten. Aus diesem<br />
Grund bieten wir an, Vorerkrankungen<br />
gegen Zahlung eines Risikozuschlages in<br />
den Versicherungsschutz zu integrieren“,<br />
ergänzt Inter.<br />
Seite 14<br />
01/<strong>2014</strong>