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Versicherungsbote 1-2014

- Schafft die Abschlussprovisionen ab! Warum Versicherungsmakler Sebastian Claus auf laufende Courtagen setzt - Provisionsverbot: Ländersache durch IMD2? - Dread Disease-Versicherung - Risikozuschläge in der Privaten Krankenversicherung - Absicherung Gewerbe - Lebenswerk sichern

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Markt<br />

Gier frisst Hirn<br />

Darf es ein bisschen mehr<br />

Rendite sein?<br />

Wie viel Rendite hätten Sie denn gern? Dürfen es 5 Prozent oder mehr sein? Gern auch kurzfristig für<br />

ein bis sechs Jahre? Oder soll die Lebensversicherung gekündigt werden? Sie bekommen zwar jetzt<br />

nichts oder nicht viel, aber der Rückkaufswert wird verdoppelt! Ist es angesichts solcher und ähnlicher<br />

Versprechen nicht völlig egal, ob die Anlage Blindpool, Genussrecht, Zertifikat, Option oder Orderschuldverschreibung<br />

heißt?<br />

© LoggenWiggler / pixabay.com<br />

Oberhalb von fünf Prozent Renditeversprechen<br />

scheinen bei einigen Vermittlern,<br />

Anlegern und sogar Pressevertretern<br />

alle Vorbehalte verflogen. Fallen dann<br />

noch die Worte „Sachwerte“ und „Immobilien“,<br />

brechen alle Dämme. Risiken der<br />

Geldanlage werden ebenso ignoriert wie<br />

undurchsichtige Firmenkonstrukte.<br />

Doch damit nicht genug: Lösen sich die<br />

vollmundigen Versprechungen in Luft auf,<br />

geraten die geprellten Anleger ins Visier<br />

gerissener Anwälte und lassen sich zu vermeintlich<br />

aussichtsreichen<br />

Klagen hinreissen.<br />

Dabei vergessen<br />

gerade Kleinanleger<br />

von 1.000 bis<br />

10.000 Euro oft, dass<br />

bei zwei Instanzen<br />

schnell Kosten oberhalb<br />

von 5.000 Euro<br />

entstehen können. Ist<br />

dann die Insolvenzmasse<br />

zu gering, ist<br />

nicht nur das angelegte<br />

Geld verloren,<br />

sondern auch die<br />

Gelder für den<br />

Anwalt. Kleinanleger,<br />

die Klage gegen<br />

den Anbieter, gegen<br />

den Vermittler oder<br />

gegen den Maklerpool<br />

einreichen<br />

wollen, sollten über<br />

eine Rechtsschutzversicherung<br />

verfügen,<br />

die für solche<br />

Fälle Deckung<br />

gewährt.<br />

Woran liegt es<br />

eigentlich, dass Produkte,<br />

die kaum<br />

erklärbar sind, noch<br />

immer Vermittler wie auch interessierte<br />

Anleger finden? Zum einen liegt es natürlich<br />

daran, dass viele Vermittler verzweifelt<br />

nach einem Provisionsersatz für das stark<br />

zurückgehende Lebens- und Vollkrankenversicherungsgeschäft<br />

suchen. Auch<br />

Vermittler sind tatsächlich Menschen, die<br />

ihren Lebensunterhalt irgendwie<br />

bestreiten müssen. Da ihr Einkommen<br />

zumeist aus Provisionen besteht, will<br />

manch einer dann gern glauben, dass es<br />

sich um seriöse Angebote handelt – und<br />

bezahlt im Falle des Niedergangs solcher<br />

Konstrukte schlimmstenfalls mit der<br />

eigenen Existenz.<br />

Zum anderen suchen die Anleger verzweifelt<br />

nach hohen Garantiezinsen, da selbst<br />

klassische Lebens- oder Rentenversicherungen<br />

derzeit keine wirkliche Alternative<br />

darstellen. Denn nach Kosten dürfte der<br />

Garantiezins nicht einmal ausreichen, den<br />

Kaufkraftverlust nach Inflation auszugleichen.<br />

Nur zu gern und leider viel zu<br />

schnell glaubt der suchende Anleger dann<br />

den wunderschönen Hochglanzprospekten<br />

und den darin enthaltenen Renditerechnungen.<br />

Und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht?<br />

Sollte die BaFin nicht<br />

eingreifen und derartige Produkte unterbinden?<br />

Schwierig - denn den Aufsehern<br />

fehlt der gesetzliche Auftrag zur Produktaufsicht.<br />

Nimmt die BaFin Prospektprüfungen<br />

zu Finanzanlagen vor, beziehen<br />

sich diese nur auf formale Anforderungen<br />

des Wertpapierprospektgesetzes. Eine<br />

Prüfung des Wahrheitsgehaltes der<br />

gemachten Angaben findet nicht statt.<br />

Auch haftet die BaFin laut dem „Gesetz<br />

über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“<br />

(FinDAG) nicht gegenüber<br />

den Anlegern, sondern gegenüber<br />

den Emittenten, wie Fachanwalt Peter<br />

Mattil im aktuellen BaFin-Journal erläutert.<br />

Verbraucherschutz gehört nicht zu<br />

den primären Aufgaben der Finanzaufsichtsbehörde.<br />

Was sollen Vermittler und Anleger nun<br />

tun? In Zukunft sollten Vermittler und<br />

Anleger vor allem gesunden Menschenverstand<br />

walten lassen. Die einen sollten<br />

nur verkaufen, was sie tatsächlich verstehen,<br />

die anderen sollten nur kaufen,<br />

was sie tatsächlich verstehen.<br />

Michael Fiedler<br />

Seite 10 01/<strong>2014</strong>

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