Versicherungsbote 1-2014
- Schafft die Abschlussprovisionen ab! Warum Versicherungsmakler Sebastian Claus auf laufende Courtagen setzt - Provisionsverbot: Ländersache durch IMD2? - Dread Disease-Versicherung - Risikozuschläge in der Privaten Krankenversicherung - Absicherung Gewerbe - Lebenswerk sichern
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- Provisionsverbot: Ländersache durch IMD2?
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Markt<br />
Gier frisst Hirn<br />
Darf es ein bisschen mehr<br />
Rendite sein?<br />
Wie viel Rendite hätten Sie denn gern? Dürfen es 5 Prozent oder mehr sein? Gern auch kurzfristig für<br />
ein bis sechs Jahre? Oder soll die Lebensversicherung gekündigt werden? Sie bekommen zwar jetzt<br />
nichts oder nicht viel, aber der Rückkaufswert wird verdoppelt! Ist es angesichts solcher und ähnlicher<br />
Versprechen nicht völlig egal, ob die Anlage Blindpool, Genussrecht, Zertifikat, Option oder Orderschuldverschreibung<br />
heißt?<br />
© LoggenWiggler / pixabay.com<br />
Oberhalb von fünf Prozent Renditeversprechen<br />
scheinen bei einigen Vermittlern,<br />
Anlegern und sogar Pressevertretern<br />
alle Vorbehalte verflogen. Fallen dann<br />
noch die Worte „Sachwerte“ und „Immobilien“,<br />
brechen alle Dämme. Risiken der<br />
Geldanlage werden ebenso ignoriert wie<br />
undurchsichtige Firmenkonstrukte.<br />
Doch damit nicht genug: Lösen sich die<br />
vollmundigen Versprechungen in Luft auf,<br />
geraten die geprellten Anleger ins Visier<br />
gerissener Anwälte und lassen sich zu vermeintlich<br />
aussichtsreichen<br />
Klagen hinreissen.<br />
Dabei vergessen<br />
gerade Kleinanleger<br />
von 1.000 bis<br />
10.000 Euro oft, dass<br />
bei zwei Instanzen<br />
schnell Kosten oberhalb<br />
von 5.000 Euro<br />
entstehen können. Ist<br />
dann die Insolvenzmasse<br />
zu gering, ist<br />
nicht nur das angelegte<br />
Geld verloren,<br />
sondern auch die<br />
Gelder für den<br />
Anwalt. Kleinanleger,<br />
die Klage gegen<br />
den Anbieter, gegen<br />
den Vermittler oder<br />
gegen den Maklerpool<br />
einreichen<br />
wollen, sollten über<br />
eine Rechtsschutzversicherung<br />
verfügen,<br />
die für solche<br />
Fälle Deckung<br />
gewährt.<br />
Woran liegt es<br />
eigentlich, dass Produkte,<br />
die kaum<br />
erklärbar sind, noch<br />
immer Vermittler wie auch interessierte<br />
Anleger finden? Zum einen liegt es natürlich<br />
daran, dass viele Vermittler verzweifelt<br />
nach einem Provisionsersatz für das stark<br />
zurückgehende Lebens- und Vollkrankenversicherungsgeschäft<br />
suchen. Auch<br />
Vermittler sind tatsächlich Menschen, die<br />
ihren Lebensunterhalt irgendwie<br />
bestreiten müssen. Da ihr Einkommen<br />
zumeist aus Provisionen besteht, will<br />
manch einer dann gern glauben, dass es<br />
sich um seriöse Angebote handelt – und<br />
bezahlt im Falle des Niedergangs solcher<br />
Konstrukte schlimmstenfalls mit der<br />
eigenen Existenz.<br />
Zum anderen suchen die Anleger verzweifelt<br />
nach hohen Garantiezinsen, da selbst<br />
klassische Lebens- oder Rentenversicherungen<br />
derzeit keine wirkliche Alternative<br />
darstellen. Denn nach Kosten dürfte der<br />
Garantiezins nicht einmal ausreichen, den<br />
Kaufkraftverlust nach Inflation auszugleichen.<br />
Nur zu gern und leider viel zu<br />
schnell glaubt der suchende Anleger dann<br />
den wunderschönen Hochglanzprospekten<br />
und den darin enthaltenen Renditerechnungen.<br />
Und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht?<br />
Sollte die BaFin nicht<br />
eingreifen und derartige Produkte unterbinden?<br />
Schwierig - denn den Aufsehern<br />
fehlt der gesetzliche Auftrag zur Produktaufsicht.<br />
Nimmt die BaFin Prospektprüfungen<br />
zu Finanzanlagen vor, beziehen<br />
sich diese nur auf formale Anforderungen<br />
des Wertpapierprospektgesetzes. Eine<br />
Prüfung des Wahrheitsgehaltes der<br />
gemachten Angaben findet nicht statt.<br />
Auch haftet die BaFin laut dem „Gesetz<br />
über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“<br />
(FinDAG) nicht gegenüber<br />
den Anlegern, sondern gegenüber<br />
den Emittenten, wie Fachanwalt Peter<br />
Mattil im aktuellen BaFin-Journal erläutert.<br />
Verbraucherschutz gehört nicht zu<br />
den primären Aufgaben der Finanzaufsichtsbehörde.<br />
Was sollen Vermittler und Anleger nun<br />
tun? In Zukunft sollten Vermittler und<br />
Anleger vor allem gesunden Menschenverstand<br />
walten lassen. Die einen sollten<br />
nur verkaufen, was sie tatsächlich verstehen,<br />
die anderen sollten nur kaufen,<br />
was sie tatsächlich verstehen.<br />
Michael Fiedler<br />
Seite 10 01/<strong>2014</strong>