Versicherungsbote 1-2016
- Die Zukunft der privaten Krankenversicherung - Der Bestand des Versicherungsmaklers bei dessen Tod - Generationsberatung: Ein Feld mit vielen Chancen - aber nicht ohne Risiken
- Die Zukunft der privaten Krankenversicherung
- Der Bestand des Versicherungsmaklers bei dessen Tod
- Generationsberatung: Ein Feld mit vielen Chancen - aber nicht ohne Risiken
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Abschaffung des Provisionsabgabeverbots<br />
Das Provisionsabgabeverbot<br />
Ein Anachronismus verabschiedet sich<br />
Der Aufschrei in den Reihen der Versicherungsvermittler<br />
war groß, als wir<br />
Anfang 2012 mit moneymeets an den<br />
Markt gingen und 2013 anfingen, unseren<br />
Kunden einen Teil der Abschlussund<br />
Bestandprovisionen zurückzuerstatten.<br />
Gerne wird argumentiert, dass das Provisionsabgabeverbot<br />
die Beteiligung der<br />
Kunden an Provisionen untersage und<br />
dass dies zum Schutz der Beratungsqualität<br />
notwendig sei.<br />
Diese Argumentation greift aber zu kurz.<br />
Bereits 2011 hat das Verwaltungsgericht<br />
in Frankfurt geurteilt, dass es sich bei der<br />
aus dem Jahr 1934 stammenden Anordnung<br />
des Reichsaufsichtsamtes um eine<br />
unbestimmte Rechtsnorm handelt, die<br />
die Anforderungen an ein Gesetz nicht<br />
erfüllt. Die Bafin hat ihren Revisionsantrag<br />
gegen dieses Urteil zurückgezogen<br />
und will, solange es keine neue gesetzliche<br />
Regelung gibt, auch nicht hinsichtlich<br />
der Untersagung von Provisionserstattungen<br />
tätig werden.<br />
Das Provisionsabgabeverbot – so es<br />
denn wirksam wäre – verstößt darüber<br />
hinaus gegen europäisches Recht. Bereits<br />
im Jahr 2004 forderte die Monopolkommission<br />
seine Abschaffung. Ein Referentenentwurf<br />
des Bundesfinanzministers<br />
aus dem letzten Jahr sah die Abschaffung<br />
zum 1.1.<strong>2016</strong> vor. Die Aufhebung wurde<br />
dann auf den 1.7.2017 verschoben.<br />
Wir sind gemeinsam mit unseren Juristen<br />
zu der Einschätzung gelangt, dass die<br />
Weitergabe von Provisionen an unsere<br />
Kunden rechtens ist. Diese Einschätzung<br />
teilte jüngst auch das Landgericht Köln,<br />
das die Klage auf Untersagung unserer<br />
Provisionsrückgabe zurückgewiesen hat.<br />
Jenseits dieser riesigen Spielwiese für<br />
Juristen halte ich es für sinnvoll, die Forderung<br />
nach dem Verbot der Provisionsabgabe<br />
aus Markt- und Kundensicht zu<br />
betrachten.<br />
Das unscheinbar wirkende Provisionsabgabeverbot<br />
bedeutet de facto, dass<br />
dem Verbraucher – anders als in den<br />
meisten anderen Branchen – auf die<br />
Vertriebsspanne keine Rabatte gewährt<br />
werden dürfen. Es schränkt damit ein<br />
wesentliches Element des freien Wettbewerbs<br />
ein und schützt Produktmargen<br />
auf Anbieter- und Vermittlerseite.<br />
Provisionsabgabeverbot in<br />
Europa einzigartig<br />
Es ist hervorzuheben, dass kein anderes<br />
europäisches Land eine vergleichbare<br />
Regelung hat. Trotzdem gibt es dort<br />
zufriedene Versicherungskunden sowie<br />
erfolgreiche Vermittler und Versicherungsgesellschaften.<br />
Zudem gibt es auch<br />
für kein anderes Finanzprodukt eine solche<br />
Regelung. Es ist insofern unsachlich,<br />
wenn für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes<br />
Verbraucher, Versicherungs-<br />
oder Vermittlerinteressen<br />
ins Feld geführt werden. Auch wenn es<br />
sich etwas abgedroschen anhört: Qualität<br />
setzt sich durch. Und so werden auch<br />
nach dem Wegfall des Provisionsabgabeverbots<br />
solide arbeitende Versicherungsvermittler<br />
zweifellos nicht vor dem Ruin<br />
stehen. In Einzelfällen werden bei einem<br />
Wegfall des Verbotes Kunden sicherlich<br />
das Gespräch über eine Partizipation an<br />
der Provision bzw. den Vertriebskosten<br />
suchen. Dies wird jedoch keine marktbeeinflussende<br />
Relevanz haben. Ich<br />
freue mich heute schon auf den Tag, an<br />
dem das Provisionsabgabeverbot, dieser<br />
Anachronismus, die Bühne verlässt<br />
und wir endlich einen transparenten<br />
und kundenfreundlichen Versicherungsmarkt<br />
haben.<br />
Die Mär, das Provisionsabgabeverbot<br />
sichere die<br />
Beratungsqualität<br />
Gerne führen Vermittler das Argument<br />
ins Feld, dass bei einem Wegfall des<br />
Provisionsabgabeverbots die Beratungsqualität<br />
massiv leiden würde. „Mögliche<br />
Kunden sollten nicht mit Rabatten<br />
oder Sondervergütungen der Vermittler,<br />
sondern mit dem besten Versicherungsangebot<br />
überzeugt werden“, sagt Axel<br />
Wehling, Mitglied der Hauptgeschäftsführung<br />
des Gesamtverbands der Deutschen<br />
Versicherungswirtschaft (GDV).<br />
Allerdings schließt das eine das andere<br />
ja nicht aus – im Gegenteil! moneymeets<br />
versteht sich als Finanzmarktplatz. Soll<br />
heißen, die Kunden haben die Möglichkeit,<br />
das für sie beste Produkt zum<br />
günstigsten Preis zu erwerben. Bei vielen<br />
Finanzprodukten wie beispielweise<br />
Direktbanken, Fondsdiscountern oder<br />
im Brokerage-Bereich ist das bereits seit<br />
Jahren gang und gäbe. Vermögensverwalter<br />
und Filialbanken gibt es heute<br />
trotzdem immer noch. Es kommt eben<br />
auf die Qualität und die Fähigkeit an,<br />
Kundenbedürfnisse zu befriedigen. Die<br />
einen legen Wert auf eine persönliche<br />
Beratung und den persönlichen Kontakt<br />
zum Versicherungsvertreter vor<br />
Ort und sind bereit, dafür auch in Form<br />
von (hohen) Provisionen zu zahlen. Die<br />
anderen wiederum nutzen die Informationsmöglichkeiten,<br />
die gerade das<br />
Internet bietet. Sie vergleichen Angebote<br />
und Leistungen beispielsweise über<br />
Seite 26 01/<strong>2016</strong>