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Versicherungsbote 1-2016

- Die Zukunft der privaten Krankenversicherung - Der Bestand des Versicherungsmaklers bei dessen Tod - Generationsberatung: Ein Feld mit vielen Chancen - aber nicht ohne Risiken

- Die Zukunft der privaten Krankenversicherung
- Der Bestand des Versicherungsmaklers bei dessen Tod
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Abschaffung des Provisionsabgabeverbots<br />

Das Provisionsabgabeverbot<br />

Ein Anachronismus verabschiedet sich<br />

Der Aufschrei in den Reihen der Versicherungsvermittler<br />

war groß, als wir<br />

Anfang 2012 mit moneymeets an den<br />

Markt gingen und 2013 anfingen, unseren<br />

Kunden einen Teil der Abschlussund<br />

Bestandprovisionen zurückzuerstatten.<br />

Gerne wird argumentiert, dass das Provisionsabgabeverbot<br />

die Beteiligung der<br />

Kunden an Provisionen untersage und<br />

dass dies zum Schutz der Beratungsqualität<br />

notwendig sei.<br />

Diese Argumentation greift aber zu kurz.<br />

Bereits 2011 hat das Verwaltungsgericht<br />

in Frankfurt geurteilt, dass es sich bei der<br />

aus dem Jahr 1934 stammenden Anordnung<br />

des Reichsaufsichtsamtes um eine<br />

unbestimmte Rechtsnorm handelt, die<br />

die Anforderungen an ein Gesetz nicht<br />

erfüllt. Die Bafin hat ihren Revisionsantrag<br />

gegen dieses Urteil zurückgezogen<br />

und will, solange es keine neue gesetzliche<br />

Regelung gibt, auch nicht hinsichtlich<br />

der Untersagung von Provisionserstattungen<br />

tätig werden.<br />

Das Provisionsabgabeverbot – so es<br />

denn wirksam wäre – verstößt darüber<br />

hinaus gegen europäisches Recht. Bereits<br />

im Jahr 2004 forderte die Monopolkommission<br />

seine Abschaffung. Ein Referentenentwurf<br />

des Bundesfinanzministers<br />

aus dem letzten Jahr sah die Abschaffung<br />

zum 1.1.<strong>2016</strong> vor. Die Aufhebung wurde<br />

dann auf den 1.7.2017 verschoben.<br />

Wir sind gemeinsam mit unseren Juristen<br />

zu der Einschätzung gelangt, dass die<br />

Weitergabe von Provisionen an unsere<br />

Kunden rechtens ist. Diese Einschätzung<br />

teilte jüngst auch das Landgericht Köln,<br />

das die Klage auf Untersagung unserer<br />

Provisionsrückgabe zurückgewiesen hat.<br />

Jenseits dieser riesigen Spielwiese für<br />

Juristen halte ich es für sinnvoll, die Forderung<br />

nach dem Verbot der Provisionsabgabe<br />

aus Markt- und Kundensicht zu<br />

betrachten.<br />

Das unscheinbar wirkende Provisionsabgabeverbot<br />

bedeutet de facto, dass<br />

dem Verbraucher – anders als in den<br />

meisten anderen Branchen – auf die<br />

Vertriebsspanne keine Rabatte gewährt<br />

werden dürfen. Es schränkt damit ein<br />

wesentliches Element des freien Wettbewerbs<br />

ein und schützt Produktmargen<br />

auf Anbieter- und Vermittlerseite.<br />

Provisionsabgabeverbot in<br />

Europa einzigartig<br />

Es ist hervorzuheben, dass kein anderes<br />

europäisches Land eine vergleichbare<br />

Regelung hat. Trotzdem gibt es dort<br />

zufriedene Versicherungskunden sowie<br />

erfolgreiche Vermittler und Versicherungsgesellschaften.<br />

Zudem gibt es auch<br />

für kein anderes Finanzprodukt eine solche<br />

Regelung. Es ist insofern unsachlich,<br />

wenn für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes<br />

Verbraucher, Versicherungs-<br />

oder Vermittlerinteressen<br />

ins Feld geführt werden. Auch wenn es<br />

sich etwas abgedroschen anhört: Qualität<br />

setzt sich durch. Und so werden auch<br />

nach dem Wegfall des Provisionsabgabeverbots<br />

solide arbeitende Versicherungsvermittler<br />

zweifellos nicht vor dem Ruin<br />

stehen. In Einzelfällen werden bei einem<br />

Wegfall des Verbotes Kunden sicherlich<br />

das Gespräch über eine Partizipation an<br />

der Provision bzw. den Vertriebskosten<br />

suchen. Dies wird jedoch keine marktbeeinflussende<br />

Relevanz haben. Ich<br />

freue mich heute schon auf den Tag, an<br />

dem das Provisionsabgabeverbot, dieser<br />

Anachronismus, die Bühne verlässt<br />

und wir endlich einen transparenten<br />

und kundenfreundlichen Versicherungsmarkt<br />

haben.<br />

Die Mär, das Provisionsabgabeverbot<br />

sichere die<br />

Beratungsqualität<br />

Gerne führen Vermittler das Argument<br />

ins Feld, dass bei einem Wegfall des<br />

Provisionsabgabeverbots die Beratungsqualität<br />

massiv leiden würde. „Mögliche<br />

Kunden sollten nicht mit Rabatten<br />

oder Sondervergütungen der Vermittler,<br />

sondern mit dem besten Versicherungsangebot<br />

überzeugt werden“, sagt Axel<br />

Wehling, Mitglied der Hauptgeschäftsführung<br />

des Gesamtverbands der Deutschen<br />

Versicherungswirtschaft (GDV).<br />

Allerdings schließt das eine das andere<br />

ja nicht aus – im Gegenteil! moneymeets<br />

versteht sich als Finanzmarktplatz. Soll<br />

heißen, die Kunden haben die Möglichkeit,<br />

das für sie beste Produkt zum<br />

günstigsten Preis zu erwerben. Bei vielen<br />

Finanzprodukten wie beispielweise<br />

Direktbanken, Fondsdiscountern oder<br />

im Brokerage-Bereich ist das bereits seit<br />

Jahren gang und gäbe. Vermögensverwalter<br />

und Filialbanken gibt es heute<br />

trotzdem immer noch. Es kommt eben<br />

auf die Qualität und die Fähigkeit an,<br />

Kundenbedürfnisse zu befriedigen. Die<br />

einen legen Wert auf eine persönliche<br />

Beratung und den persönlichen Kontakt<br />

zum Versicherungsvertreter vor<br />

Ort und sind bereit, dafür auch in Form<br />

von (hohen) Provisionen zu zahlen. Die<br />

anderen wiederum nutzen die Informationsmöglichkeiten,<br />

die gerade das<br />

Internet bietet. Sie vergleichen Angebote<br />

und Leistungen beispielsweise über<br />

Seite 26 01/<strong>2016</strong>

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