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Versicherungsbote 1-2016

- Die Zukunft der privaten Krankenversicherung - Der Bestand des Versicherungsmaklers bei dessen Tod - Generationsberatung: Ein Feld mit vielen Chancen - aber nicht ohne Risiken

- Die Zukunft der privaten Krankenversicherung
- Der Bestand des Versicherungsmaklers bei dessen Tod
- Generationsberatung: Ein Feld mit vielen Chancen - aber nicht ohne Risiken

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<strong>Versicherungsbote</strong> startet<br />

MaklerUNI<br />

<strong>Versicherungsbote</strong> plant die Einrichtung einer MaklerUni, um Versicherungsmaklern und<br />

Finanzanlagenvermittlern als unabhängiger Bildungsdienstleister zur Verfügung zu stehen.<br />

Denn sicher ist: Die Weiterbildungspflicht wird kommen!<br />

Die Branche der Finanzdienstleistungen<br />

ist geprägt durch permanenten Wandel,<br />

welcher sich in den letzten Jahren<br />

rasant beschleunigt hat. Jedes Jahr kommen<br />

neue gesetzliche Regelungen auf<br />

uns zu, wie zum Beispiel das Lebensversicherungsreformgesetz,<br />

§34 i der<br />

Gewerbeordnung etc., die dazu führen,<br />

dass Geschäftsmodelle stetig neu justiert<br />

werden müssen.<br />

Die Einnahmesituation ändert sich, die<br />

Kommunikation mit dem Kunden und<br />

den Produktgebern ist dank Internet<br />

und Smartphones vielfältiger geworden,<br />

neue Wettbewerber wie FinTechs<br />

betreten den Markt und nicht zuletzt<br />

zwingen regulatorische Vorgaben dazu,<br />

die Geschäftsprozesse stetig anzupassen<br />

und effektiver zu gestalten. Auch der<br />

Gesetzgeber reagiert auf den Wandel<br />

und fordert von den Vermittlern, sich<br />

permanent weiterzubilden. Als nächstes<br />

steht die Festschreibung einer Weiterbildungspflicht<br />

im Rahmen der IDD auf<br />

der Tagesordnung.<br />

Weshalb kommt eine<br />

Weiterbildungspflicht?<br />

Das Europaparlament hat am 24.<br />

November 2015 die neue EU-Vermittlerrichtlinie<br />

IDD (Insurance Distribution<br />

Directive) verabschiedet. Ein<br />

zentraler Punkt dieser Richtlinie ist die<br />

Pflicht zur fortlaufenden Weiterbildung,<br />

die auch auf den Versicherungsmakler<br />

und Finanzanlagenvermittler ab Februar<br />

2018 zukommt.<br />

Welche Anforderungen<br />

kommen auf die<br />

Vermittler zu?<br />

In der Richtlinie werden zukünftig von<br />

den Marktteilnehmern mindestens 15<br />

Stunden Weiterbildung im Jahr gefordert.<br />

Der Gesetzgeber interpretiert diese<br />

15 Stunden als „substanzielle“ Weiterbildung<br />

also als rechtliche, steuerrechtliche<br />

und versicherungs- und anlagetechnische<br />

Weiterbildung und nicht als<br />

Produktschulungen. Somit deutet sich<br />

an, dass die bisher weit verbreitete Weiterbildungsinitiative<br />

„gut beraten“ des<br />

GDV in Zukunft den Anforderungen<br />

der IDD nicht mehr genügen wird.<br />

Dies hängt aber von der Übersetzung<br />

der IDD-Vorgaben in deutsches Recht<br />

ab. Vollkommen offen wäre, was mit den<br />

bereits erbrachten Weiterbildungspunkten<br />

wird.<br />

<strong>Versicherungsbote</strong> startet<br />

Anbieter-unabhängige<br />

Weiterbildung<br />

Auf diesen Anforderungen baut die<br />

MaklerUNI des <strong>Versicherungsbote</strong>n auf.<br />

Die MaklerUNI ist eine produktgeberunabhängige<br />

Weiterbildungseinrichtung<br />

für Makler und Finanzanlagen-<br />

Seite 24 01/<strong>2016</strong>

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