Versicherungsbote 1-2016
- Die Zukunft der privaten Krankenversicherung - Der Bestand des Versicherungsmaklers bei dessen Tod - Generationsberatung: Ein Feld mit vielen Chancen - aber nicht ohne Risiken
- Die Zukunft der privaten Krankenversicherung
- Der Bestand des Versicherungsmaklers bei dessen Tod
- Generationsberatung: Ein Feld mit vielen Chancen - aber nicht ohne Risiken
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Ausgabe 01/<strong>2016</strong><br />
Provisionsabgabeverbot<br />
Anachronismus oder<br />
verfassungswidrig<br />
Markt<br />
Die Zukunft der Privaten<br />
Krankenversicherung<br />
Karriere<br />
Der Bestand des<br />
Versicherungsmaklers bei dessen Tod<br />
Praxis<br />
Generationenberatung:<br />
Ein Feld mit vielen Chancen<br />
- aber nicht ohne Risiken
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Inhalt · Editorial<br />
Inhalt<br />
Markt<br />
4 Die Zukunft der<br />
Privaten Krankenversicherung<br />
6 Nur noch 0,25 Prozent<br />
Zins<br />
8 Die Geldpolitik als<br />
Gefangenendilemma<br />
Sparten<br />
10 Luv und Lee statt Eis und<br />
Schnee: Absicherung von<br />
Sportbooten und<br />
Skippern<br />
12 Veranstaltungen<br />
richtig versichern!<br />
14 Gewerbe lohnt sich:<br />
Klein anfangen und auf<br />
Service des Versicherers<br />
achten<br />
16 Zahn um Zahn<br />
zur besseren Vorsorge<br />
18 Ferienimmobilien richtig<br />
absichern<br />
Karriere<br />
20 Der Bestand des<br />
Versicherungsmaklers bei<br />
dessen Tod<br />
– Lebenswerk adè?<br />
22 Geldvernichtung beim<br />
Bestandsverkauf<br />
vermeiden<br />
24 <strong>Versicherungsbote</strong> startet<br />
MaklerUNI<br />
Vertrieb<br />
26 Das Provisionsabgabeverbot:<br />
Ein Anachronismus<br />
verabschiedet sich<br />
28 Gilt das<br />
Provisionsabgabeverbot<br />
noch oder ist es wirklich<br />
verfassungswidrig?<br />
30 FAMR Financial Advice<br />
Market Review –<br />
What’s up in Great<br />
Britain?<br />
34 Eigenheimrente als<br />
Baustein der<br />
Vorsorgeberatung<br />
Netzwelten<br />
36 Makler im Zeitalter der<br />
Digitalisierung<br />
Vom Beruf bleibt die<br />
Berufung<br />
Praxis<br />
40 Bismarck, Barnard und<br />
Bierdeckel<br />
42 Generationenberatung:<br />
Ein Feld mit vielen<br />
Chancen - aber nicht<br />
ohne Risiken<br />
44 Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
für<br />
Selbständige – ein Muss?<br />
46 Umorganisationsklausel<br />
in BU-Verträgen:<br />
Wieso? Weshalb? Warum?<br />
Liebe Leser,<br />
das Provisionsabgabeverbot ist<br />
einmalig in Europa. Allein in<br />
Deutschland regelt eine Verordnung<br />
bereits seit 1923, dass<br />
Vermittler ihre Provisionen nicht<br />
weitergeben dürfen. Doch ist<br />
dieses Abgabeverbot ein Anachronismus,<br />
der Transparenz bei<br />
der Vermittlervergütung verhindert?<br />
Oder im Gegenteil – wichtiger<br />
Baustein des Verbraucherschutzes?<br />
Dieter Fromm, Gründer<br />
des Online-Maklers Moneymeets,<br />
und Wilfried E. Simon vom Interessenverband Deutscher<br />
Versicherungsmakler e.V. sind da unterschiedlicher Auffassung.<br />
In meinungsfreudigen Beiträgen für den <strong>Versicherungsbote</strong>n<br />
legen sie ihre Argumente dar.<br />
Ein weiteres Verbot wird in Deutschland rege diskutiert<br />
– sollen Provisionen für bestimmte Finanzprodukte ganz<br />
untersagt werden, wie es bereits in Großbritannien der<br />
Fall ist? Die Mehrheit der deutschen Vermittler, speziell<br />
der Makler, positioniert sich für Provisionen und gegen<br />
ein Verbot. Nicht so Michael A. Hillenbrand, Vorstand der<br />
Deutschen Verrechnungsstelle für Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungen AG (dvvf). In seinem Gastkommentar<br />
erklärt der Dozent und Honorarberater anhand einer<br />
Studie der britischen Finanzaufsicht, weshalb man das<br />
Provisionsverbot auch hierzulande nicht gänzlich abschreiben<br />
sollte.<br />
Der Niedrigzins ist Realität – und das wird wohl noch<br />
eine ganze Weile so bleiben. Über die Konsequenzen<br />
wird inzwischen nicht mehr nur in Fachmedien diskutiert,<br />
sondern längst auch in Boulevardmedien, Tageszeitungen,<br />
Talk Shows und Nachrichtensendungen. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher<br />
des BdV, geht in seinem Beitrag der Frage<br />
nach, wie die Zukunft der privaten Krankenversicherung<br />
angesichts der aktuellen Herausforderungen aussehen<br />
könnte. Und Hans-Jörg Naumer, Leiter Kapitalmarktanalyse<br />
bei Allianz Global Investors, erklärt, warum die Geldpolitik<br />
der Zentralbanken einem Gefangenendilemma gleicht –<br />
keiner kann so richtig aussteigen.<br />
Ich hoffe, dass wir mit unseren Beiträgen in diesem Fachmagazin<br />
viele interessierte Leser finden werden!<br />
Ihr<br />
Björn Bergfeld<br />
Chefredakteur <strong>Versicherungsbote</strong><br />
Impressum<br />
<strong>Versicherungsbote</strong> Verlag UG<br />
(haftungsbeschränkt)<br />
Reclamstraße 42<br />
04315 Leipzig<br />
FN: 0341 / 24 330 450<br />
Fax: 0341 / 39 28 43 09<br />
www.versicherungsbote.de<br />
redaktion@versicherungsbote.de<br />
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:<br />
Björn Bergfeld<br />
Registergericht: Amtsgericht Leipzig<br />
Registernummer: HRB 26728<br />
Steuernummer: 231 /121 / 11727<br />
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß<br />
§ 55 Abs. 2 RStV:<br />
Björn Bergfeld (Anschrift wie oben)<br />
<strong>Versicherungsbote</strong> Magazin 01-<strong>2016</strong><br />
Auflage: 5.000 Stück<br />
ET: 18.05.2015<br />
Redaktionsschluss 20.04.<strong>2016</strong><br />
Direktvertrieb über <strong>Versicherungsbote</strong><br />
Redaktion: Björn Bergfeld (Chefredakteur),<br />
Mirko Wenig, Jenny Müller<br />
Layout und Satz:<br />
Frank Springsguth<br />
Bildnachweis Titel:<br />
© Nastco / istockphoto.com<br />
Druck: Merkur Druck- & Kopierzentrum<br />
GmbH & Co. KG Leipzig<br />
Salomonstr. 20 · 04135 Leipzig<br />
www.merkurdruck.de
Hoffnungslos aber nicht ernst<br />
Die Zukunft der<br />
Privaten Krankenversicherung<br />
Das Geschäft in der Krankenvollversicherung stagniert. Auch 2015 sank die Zahl der Privatpatienten<br />
erneut um 47.100 Personen auf nun 8,79 Millionen Vollversicherte, zusätzlich setzt der Niedrigzins die<br />
Versicherer unter Druck. Wie sieht angesichts dieser Ausgangssituation die Zukunft der Privaten Krankenversicherung<br />
aus? <strong>Versicherungsbote</strong> hat Axel Kleinlein, Aktuar und Vorstandssprecher beim Bund<br />
der Versicherten (BdV), um eine Einschätzung gebeten.<br />
„Wie steht es um die PKV in der<br />
Zukunft?“ Eine echt knifflige Frage. Die<br />
Probleme der privaten Krankenversicherung<br />
(PKV) sind ja derzeit recht<br />
vielfältig: Der Niedrigzins offenbart,<br />
dass sich die PKV-Aktuare verkalkuliert<br />
haben, als sie immer treu mit 3,5 Prozent<br />
gerechnet haben. Das Schweigen<br />
der aktuellen Bundesregierung zeigt die<br />
Sprach- und Ratlosigkeit der Politik.<br />
Die steigenden Beiträge machen deutlich,<br />
dass vielen Kunden die Verträge<br />
verkauft wurden, ohne klar zu erklären,<br />
welche Risiken der Verbraucher<br />
eingeht.<br />
Die Frage nach der Zukunft ist also keine<br />
ganz so leichte Frage, die mir da gestellt<br />
wird. Zudem kann man sie auch noch<br />
recht unterschiedlich interpretieren.<br />
Hämische Anti-PKV-Ideologen meinen<br />
mit der Frage zum Beispiel eigentlich:<br />
„Wie wird in der Zukunft die PKV<br />
abgewickelt?“. Die ewig optimistischen<br />
PKV-Lobbyisten verstehen die Frage als:<br />
„Und wie hat die PKV dann die Niedrigzinsphase<br />
überwunden?“. Und dann gibt<br />
es auch noch diejenigen, die sich ernsthaft<br />
Gedanken machen, wie es mit der<br />
PKV weitergehen soll. Hier wird eine<br />
exakte Analyse der zukünftigen Versicherungswelt<br />
erwartet.<br />
Die Bürgerversicherung<br />
Möchte ich im Sinne der Anti-PKV-Ideologen<br />
die Frage beantworten, dann stellt<br />
sich gleich eine ganz neue Frage: Bekommen<br />
wir in der Zukunft eine „Bürgerversicherung-Sofort“,<br />
bei der von einem Tag<br />
zum anderen die PKV-Verträge in das<br />
neue System überführt werden? Keiner<br />
weiß es. Wer diese Bürgerversicherung<br />
konkret führt? Unklar. Ob die gesetzliche<br />
Krankenversicherung auch Änderungen<br />
erleben wird? Offen. Was soll dann mit<br />
den Alterungsrückstellungen geschehen?<br />
Sehr verzwickt.<br />
Aber meine Aufgabe ist es ja, eine Antwort<br />
darauf zu geben. Das wird also nicht leicht,<br />
wenn eine „Bürgerversicherung-Sofort“<br />
avisiert wird, das wird nur mit Schmerzen<br />
gehen. Und das Verfassungsgericht<br />
in Karlsruhe wird dann mit Sicherheit<br />
Arbeit bekommen. Egal wie man das<br />
umsetzt. Spätestens beim Umgang mit der<br />
Alterungsrückstellung wird jemand klagen<br />
wollen, womöglich wird das der Bund der<br />
Versicherten sein.<br />
Ich rechne eher damit, dass (wenn überhaupt)<br />
die „Bürgerversicherung-auf-Raten“<br />
kommt. Ab einem bestimmten Zeitpunkt<br />
würden die PKV-Unternehmen<br />
dann einfach keine Neukunden aufnehmen<br />
dürfen. Der Bestand wird abgewickelt<br />
und die gesamte PKV geht in den Run-off.<br />
Aus aktuarieller Sicht ist das nicht besonders<br />
sexy. Das „Gesetz-der-großen-Zahl“<br />
würde dann zum „Gesetz-der-vielen-<br />
Klein-Kollektive“ mutieren. Ob dann<br />
noch verlässlich kalkulierbare Beiträge<br />
möglich sind? Ich bezweifle das. Sicher<br />
würde es nur wenige Jahre dauern und die<br />
Rest-PKV würde dann in die Bürgerversicherung<br />
integriert. Auf welche Art und<br />
Weise ist eher zweitrangig. Da wird dann<br />
passend gemacht was passen muss. Karlsruhe<br />
wird spätestens dann auch wieder<br />
Arbeit bekommen.<br />
Der ewige<br />
Lobbyisten-Optimist<br />
Aber man kann die Zukunftsfrage ja auch<br />
so verstehen, als möchte man nur diskutieren,<br />
wie die PKV die derzeitigen Probleme<br />
in der Zukunft überwunden hat. Zugegeben,<br />
dazu braucht man eine gehörige<br />
Portion Fantasie. Denn die PKV hat es<br />
ungleich schwerer als zum Beispiel die<br />
Lebensversicherer hier eigene Lösungen<br />
zu entwickeln.<br />
Die Kollegen aus dem Lebensversicherungsbereich<br />
flüchten sich derzeit in wilde<br />
neue Produktkonstruktionen. Diese neuartigen<br />
Tarife zielen dabei stets auf die<br />
Altersvorsorge ab und müssen sich daher<br />
Seite 4 01/<strong>2016</strong>
Markt<br />
Axel Kleinlein<br />
Sprecher des Vorstands beim<br />
Bund der Versicherten e.V. (BdV)<br />
erst in ein paar Jahrzehnten ernsthaft<br />
beweisen. Niemand geht in absehbarer<br />
Zeit mit der InvestFlex, einer Perspektive,<br />
einer Index-Select-Rente oder einer<br />
Variable-Annuity in Rente. Da kann in<br />
der Werbung eben noch viel versprochen<br />
werden, ohne dass man jetzt schon etwas<br />
halten muss.<br />
Solche Tricks kann man in der Privaten<br />
Krankenversicherung nicht umsetzen.<br />
Denn krank werden die Kunden auch<br />
schon kurz nach Vertragsabschluss. Da<br />
muss der Versicherer schon jetzt Leistung<br />
liefern. Mit besonders intransparenten<br />
Tarifen, die kaum noch echte<br />
Leistung beinhalten, kommt daher kein<br />
PKV-Unternehmen weiter. Anders als<br />
in der Lebensversicherung muss in der<br />
Krankenversicherung eine echte Absicherung<br />
geliefert werden. Auch bei niedrigen<br />
Zinsen.<br />
Die einzige Antwort auf die schlechten<br />
Renditen der Kapitalanlagen sind deshalb<br />
steigende Beiträge. Für manchen Kunden<br />
ist das eine ziemliche Überraschung. Hat<br />
er den Vertrag doch im festen Glauben an<br />
verlässliche Kalkulationen der Versicherungsmathematiker<br />
abgeschlossen. Klar,<br />
bei steigenden Gesundheitskosten muss<br />
der Beitrag raufgehen. Daran haben sich<br />
die Versicherten in der PKV zähneknirschend<br />
gewöhnt. Aber auch bei niedrigen<br />
Zinsen zusätzlich in die Tasche greifen?<br />
Damit haben viele nicht gerechnet. So verspielen<br />
sich die Unternehmen Vertrauen.<br />
Ist das Vertrauen einmal verspielt, wird<br />
es sehr schwer, dieses Vertrauen wieder<br />
zurückzugewinnen. Meine Vermutung für<br />
die Zukunft: Der PKV trauen die Kunden<br />
nicht mehr so richtig über den Weg und<br />
das für lange Zeit. Da mag die Kalkulation<br />
durch steigende Zinsen vielleicht<br />
irgendwann wieder ins Lot kommen. Das<br />
Misstrauen der Kunden gegenüber der<br />
PKV wird bleiben.<br />
Die wahre Zukunft<br />
- Beamtenmikado<br />
Die Bürgerversicherung wird also schwierig.<br />
Sie umzusetzen ist alles andere als<br />
trivial. Darauf zu hoffen, dass sich die<br />
Probleme mit den niedrigen Zinsen in<br />
Luft auflösen, ist auch nicht zu erwarten.<br />
Das Vertrauensproblem wird zusätzlich<br />
schwierig zu lösen sein. Was ist also tatsächlich<br />
für die Zukunft zu erwarten?<br />
Wenn die Befürworter der Bürgerversicherung<br />
zu früh aus der Deckung gehen,<br />
wird deren Projekt ziemlich schnell zerschossen.<br />
PKV-Lobby und Befürworter<br />
des dualen Systems stehen dafür schon<br />
bereit. Die Fans der Bürgerversicherung<br />
werden sich also tunlichst nicht rühren.<br />
Als Lippenbekenntnis wird das neue Konzept<br />
im Wahlkampf propagiert werden, als<br />
echtes politisches Projekt wird die Bürgerversicherung<br />
aber vermutlich eher auf<br />
Eis gelegt. Egal welche Regierung kommt,<br />
mindestens ein Koalitionspartner wird<br />
immer als Sündenbock herhalten können<br />
um die Bürgerversicherung zu verhindern.<br />
Wenn die PKV aber nicht umlenkt, rennt<br />
sie hinein in das Problem überhöhter Prämien<br />
und äußerst misstrauischer Kunden.<br />
Auch ohne Bürgerversicherung wird es<br />
also schwer. Am besten kam die Versicherungswirtschaft<br />
durch solche Krisen<br />
immer durch Aussitzen. Und das wird<br />
vermutlich auch die Lösung für die PKV<br />
werden: So tun als wäre nichts. So weiter<br />
machen wie bisher. Nichts ändern, denn<br />
jede Änderung könnte die Systemfrage<br />
auf die Agenda setzen.<br />
Beide Seiten werden sich also erst einmal<br />
ruhig verhalten. Streng nach der Devise<br />
„Wer sich zuerst bewegt hat verloren“ –<br />
Beamtenmikado. Hoffnung auf eine absehbare<br />
Besserung? Fehlanzeige. Die Gefahr<br />
eines Zusammenbruchs? Das aber auch<br />
nicht. „Hoffnungslos aber nicht ernst“<br />
– so stellt sie sich eben dar, die Zukunft<br />
der PKV.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Axel Kleinlein<br />
Seite 5
Nur noch 0,25 Prozent Zins<br />
Heiß! Den Lebensversichern fehlen viele Milliarden, wohl Billionen, wenn man die Zahlen für Europa<br />
rechnet. Im Jahr 2010 errechnete die EU-Versicherungsaufsicht Eiopa für die Lebensversicherer noch<br />
4,2 Prozent „sicheren“ Zins als langfristige Prognose. Nach denselben(!) Regeln käme die Eiopa in diesem<br />
Jahr noch auf 0,25 Prozent risikofreiem Zins. Da das nicht geht und um die Lebensversicherer zu<br />
schützen, ändert die Eiopa nun ihren Rechenmodus. Und orakelt sich nun statt realen 0,25 einfach 3,7<br />
Prozent Zins herbei. Und startet einen hoffnungslosen Hoffnungslauf, basierend auf Inflations-Fantasien<br />
– nicht auf Marktfakten.<br />
Nach den Rechenregeln der EU-Versicherungsaufsicht<br />
Eiopa Stand 2010<br />
erwirtschaften die Lebensversicherer<br />
aktuell noch 0,25 Prozent Zins. Zurzeit<br />
und noch gut fünfzehn bis zwanzig und<br />
mehr Jahre lang haben die Lebensversicherer<br />
(bald 0,9) 1,25, 1,75, 2,25, 2.75,<br />
3,25, 3,5 und bis zu 4,0 Prozent Garantien<br />
in den Büchern stehen. Ohne Drama, rein<br />
in Zahlen der Eiopa: Es geht um Milliarden,<br />
nein Billionen Euro. Bei rund 90<br />
Millionen Lebensversicherungs-Verträgen<br />
allein in Deutschland und im Schnitt<br />
100 Euro Monatsbeitrag X Europa (Allianz,<br />
Axa bis Zurich) geht es um Billionen.<br />
Selbst der aktuell beschlossene Rechnungszins<br />
von 0,9 Prozent übertrifft<br />
neuen Eiopa-Wert (rechnerisch 0,25<br />
Prozent nach den Regeln 2010) fast um<br />
das Dreifache. Nun ändert die EU-Aufsicht<br />
einfach ihre Berechnungen. Ein<br />
Häuslebauer mit so einer schlechten<br />
Einkommensprognose müsste der Bank<br />
neue Sicherheiten stellen und Oma’s ihr<br />
Kleinhäuschen zusätzlich verpfänden.<br />
Aber Lebensversicherungen haben keine<br />
so vielen Omas, die so viele Sicherungsmittel<br />
(Pullover und Socken) stricken<br />
könnten. Die Eiopa setzt nun gegen ihre<br />
Regeln von 2010 eigene, neue Berechnungen<br />
für die Lebensversicherer mit stolzen<br />
3,7 Prozent Zins-Hoffnung an. Ohne<br />
konkreten wirtschaftlichen Grund. Und<br />
wenn die Inflation nicht steigt. Nur steigt<br />
sie zurzeit nicht.<br />
Zur Übersicht<br />
Die Frage ist einfach. Mit wie viel Zinsen<br />
(EU-Aufsicht Eiopa: Ultimate Forward<br />
Rate, kurz UFR) können die Lebensversicherungen<br />
– und deren Kunden<br />
– für die kommenden Jahre rechnen,<br />
damit die Unternehmen ihren vertraglichen<br />
Verpflichtungen gegenüber den<br />
Sparkunden nachkommen? 4,2 Prozent<br />
„risikofreier“ Zins gab die EU-Versicherungsaufsicht<br />
Eiopa im Jahr 2010 heraus,<br />
zusammengesetzt aus 2,2 Prozent<br />
Marktzins für sichere Staatsanleihen<br />
plus 2,0 Prozent Inflation (letztere „verbilligt“<br />
Schulden, die Leistungspflichten<br />
der Versicherer). Grundlage hierfür war<br />
ein Papier namens Solvency II-Auswirkungsstudie<br />
QIS5; dies als Quelle.<br />
Für das laufende Jahr kommt die Eiopa<br />
nach denselben Rechenregeln wie 2010<br />
auf null Prozent Inflation. Plus 0,25 Prozent<br />
für zehnjährige deutsche Anleihen.<br />
Macht in Summe: 0,00 plus 0,25 Prozent<br />
Zins = 0,25 Prozent. Das entspricht derselben<br />
Wert-Addition wie der Eiopa-Regel<br />
von 2010. Mit diesem Wert wäre der<br />
Staus Quo eigentlich beschrieben.<br />
Schnellleser, die es eilig haben könnten<br />
hier enden. Im Folgenden kommen<br />
nämlich keine neuen, frohen Botschaften<br />
für die Lebensversicherung.<br />
Schönen Feierabend!<br />
Lang-Leser lesen das Papier der Eiopa vom<br />
6. April <strong>2016</strong>, das seine Zinsprojektion von<br />
(neu) 3,7 Prozent für die Lebensversicherer<br />
vor allem auf 1,7 Prozent Zins - plus<br />
Hoffnung auf 2,0 Prozent bei derzeit null<br />
und nicht vorhandener Inflation - stützt.<br />
Zur Zinslage<br />
Marktweit auf Deutschland bezogen,<br />
alle Policen zusammengenommen und<br />
einen Strich drunter gesetzt, mussten die<br />
Lebensversicherer ihren Kunden für das<br />
Jahr 2014 im Schnitt 3,15 Prozent auf<br />
die angesparten Kapitalien sicherstellen.<br />
Dieser so genannte Referenzzins ist etwa<br />
als Durchschnittsertrag der langfristigen<br />
Kapitalanlagen der Versicherer im Durchschnitt<br />
der vergangenen zehn Jahre zu<br />
erklären.<br />
3,15 Prozent Soll-Zins, den die Versicherer<br />
2014 marktweit zu erwirtschaften<br />
in der Lage waren bedeutete vor zwei<br />
Jahren bereits, dass die Versicherer bei<br />
ihren Beständen mit 3,5 und 4,0 Prozent<br />
Garantien Geld drauflegen mussten. Da<br />
die Unternehmen in diesen Dimensionen<br />
kein eigenes Geld haben, nehmen sie sich<br />
die erforderlichen Zusatzmitteln von ihren<br />
Kunden. Deren ohnehin schmalen, sinkenden<br />
Überschüsse werden seit einigen<br />
Seite 6 01/<strong>2016</strong>
Markt<br />
Jahren um die so genannte Zinszusatzreserve<br />
gemindert.<br />
Dadurch sinken die Überschüsse für alle<br />
Kunden. Zu Lasten der Kunden und ihrer<br />
Verträge, die in diesen Jahren „zinsgemindert“<br />
auslaufen, zu Gunsten der Ablaufleistungen<br />
der weiter bestehenden Verträge.<br />
2014 galten 3,15 Prozent Referenz- also<br />
kritischer Zins.<br />
2015 galten 2,88 Prozent.<br />
<strong>2016</strong> gelten 2,56 Prozent als Referenzzins<br />
(Quelle: Heistermann Aktuare)<br />
Nach Eiopa-Rechenregeln von 2010: Null<br />
Komma 25 Prozent.<br />
Tendenz fallend.<br />
Im Detail<br />
Zur Betonung: Die Eiopa rechnet<br />
<strong>2016</strong> (zunächst) nach den gleichen(!)<br />
Rechen-Regeln wie 2010; damals übrigens<br />
mit Daten aus 2009 – verdammt nah<br />
und seinerzeit auswirkungsfern von den<br />
Anfängen der Finanzkrise 2008. Nun hat<br />
die EU-Aufsicht über die Assekuranz aber<br />
zusammengefasste Inflationsziele formuliert,<br />
mit anderen Worten, sie plant einen<br />
Hoffnungslauf. Und richtet ihre Erwartungen<br />
auf Inflationsziele der Europäischen<br />
Zentralbank von (hoffentlich bald wieder?!)<br />
2,0 Prozent Geldentwertung (zurzeit<br />
nahe Null).<br />
Zusätzlich (stark abgekürzt vorgetragen)<br />
rechnet sich die Eiopa noch weitere 1,7<br />
Prozent Zinsen herbei. Diese Rate passt<br />
auch zu 1,86 Prozent Zins für zehnjährige<br />
Anlagen, mit denen etwa die anerkannte<br />
Frankfurt School of Finance & Management<br />
(FSFM) rechnet, wenn sie die Kosten<br />
für Lebensversicherungs-Garantien<br />
kundenseitig kalkuliert. Eine 25-jährige<br />
Sparerin, für Versicherungsvermittler ein<br />
recht junge Kundin, muss rund 66 von<br />
100 Euro in minimalverzinsliche Anlagen<br />
(Anleihen) betonieren, damit ihre<br />
Beiträge garantiert sind (Riester).<br />
Zur Sache<br />
„Risikofreie“ Verzinsung galt und gilt<br />
seit sechs Jahren. Wie errechnete die<br />
Eiopa diesen Wert? Zum einen nahmen<br />
die EU-Aufseher über die Assekuranz<br />
die „erwartete Verzinsung risikofreier<br />
Bonds“ (klassische Staatsanleihen erster<br />
Güte, wie sie jeder Lebensversicherer in<br />
Massen im Portfolio hat).<br />
Für diese Anleihen ermittelte die Eiopa<br />
2010, zum Anfang der bilanziellen<br />
Auswirkungen der Finanzkrise in den<br />
Büchern der Versicherer, einen Zins von<br />
2,2 Prozent. Hinzu kam die Inflation<br />
von 2,0 Prozent, addiert 4,2 Prozent.<br />
„Moooment“, würde nun der kleine<br />
Mann rufen; etwa der, der Geld anlegt<br />
und sich um seine Rendite sorgt. 2,2<br />
Prozent bekommen und wegen Inflation<br />
2,0 Prozent höhere Preise macht unterm<br />
Strich gerademal noch 0,2 Prozent Vermögensplus<br />
– nicht 4,2 Prozent wie die<br />
Eiopa rechnet. Das stimmt. Aber nur für<br />
den Sparer.<br />
Zur Kasse bitte - oder<br />
Omas ihr Kleinhäuschen?<br />
Schuldner rechnen anders. Etwa die<br />
Lebensversicherer, die fast 90 Millionen<br />
Lebensversicherungen mit Zins und zum<br />
Ablauf auch mit Tilgung bedienen müssen.<br />
Sie rechnen wie die Eiopa: 2,0 Prozent<br />
Inflation machen die Schulden „billiger“,<br />
erhöhen umgekehrt die Einnahmen. Plus<br />
2,2 Prozent Zinsen ist gleich 4,2 Prozent<br />
gesamt. So die Alt-Rechnung der Eiopa<br />
2010. Häuslebauer rechnen genauso. Je<br />
höher die Geldentwertung (sagen wir wie<br />
2010 etwa 2,0 Prozent), desto weniger<br />
sind die Schulden „wert“.<br />
Umgekehrt werden die Schulden aufs<br />
Häusle Jahr für Jahr entwertet. Kurzum:<br />
Wären die Lebensversicherer Schuldner<br />
(das sind sie ja), dann würde ihr Gläubiger,<br />
der Sparer, von ihnen neue Sicherheiten<br />
verlangen. Omas ihr Kleinhäuschen<br />
zu Beispiel. Aber das haben die<br />
Versicherer ja nicht. Nicht 90 Millionen<br />
mal jedenfalls nicht.<br />
Markus Rieksmeier<br />
Foto: © Ridofranz / istockphoto.com<br />
Seite 7
Die Geldpolitik als<br />
Gefangenendilemma<br />
Wenig Wachstum, Niedrigzins, hohe Verschuldung: Warum die aktuelle Geldpolitik der Zentralbanken<br />
einem Gefangenendilemma gleicht, erklärt Hans-Jörg Naumer, Global Head of Capital Markets &<br />
Thematic Research der Investmentfondsgesellschaft Allianz Global Investors in Frankfurt am Main, in<br />
seinem Gastkommentar.<br />
Wir bewegen uns in einem Umfeld noch<br />
immer vergleichsweise blutleeren weltwirtschaftlichen<br />
Wachstums, das nicht<br />
nur durch eine De-Synchronisierung<br />
zwischen den entwickelten und den<br />
sich entwickelnden Volkswirtschaften,<br />
sondern auch zwischen den einzelnen<br />
Industriestaaten geprägt ist. Während<br />
sich beispielsweise die US-Wirtschaft<br />
auf einem stabilen Konjunkturpfad zu<br />
entwickeln scheint, erholen sich die<br />
Länder der Eurozone mit unterschiedlicher<br />
Geschwindigkeit vom Krisenmodus.<br />
In Japan wiederum stehen die<br />
erhofften Erfolge von „Abenomics“, der<br />
Verbindung massiver Fiskal- mit ebenso<br />
massiven geldpolitischen Programmen,<br />
noch aus. Auch bei den Inflationsraten<br />
ist noch nicht ausgemacht, wohin<br />
die Reise zukünftig geht. Zwar werden<br />
diese stark von den zurückgegangenen<br />
Rohstoffpreisen überlagert, aber sie<br />
sind noch weit von der Marke entfernt,<br />
die zumindest die Europäische Zentralbank<br />
(EZB) mit ihrem selbst auferlegten<br />
2%-Ziel als stabilitätspolitisch<br />
erwünscht ansieht.<br />
Hans-Jörg Naumer<br />
Global Head of Capital Markets<br />
& Thematic Research der<br />
Investmentfondsgesellschaft<br />
Allianz Global Investors<br />
in Frankfurt am Main<br />
Sparer müssen heute<br />
mehr zurücklegen<br />
Als Antwort auf die Frage, warum die<br />
anhaltende Phase „billigen“ Geldes sich<br />
weder in stärker steigenden Konjunktur-<br />
noch in Verbaucherpreisdaten niedergeschlagen<br />
hat, können mehrerlei<br />
Argumente angefügt werden.<br />
Seite 8 01/<strong>2016</strong>
Markt<br />
So dürften die privaten Haushalte, die<br />
mehrere Vermögenspreisschocks in<br />
Folge der Krisen über die letzten Jahrzehnte<br />
durchleben mussten, insgesamt<br />
sorgsamer im Ausgabengebaren sein<br />
und ihre Sparquote eher höher halten<br />
als vor den Krisen – trotz oder gerade<br />
auch wegen der niedrigen Zinsen auf<br />
Spareinlagen. Niedrige Zinsen müssen<br />
nicht, wie geldpolitisch erwünscht, zu<br />
einem höheren Konsum führen, da die<br />
Opportunitätskosten des Konsums mit<br />
den niedrigen Zinsen gesunken sind.<br />
Sie können genau das Gegenteil bewirken:<br />
Da der Ertrag auf das angelegte<br />
Kapital geringer geworden ist, muss<br />
heute mehr zurückgelegt werden, um<br />
morgen das ursprünglich benötigte<br />
Kapital zur Verfügung zu haben.<br />
Da Geldpolitik in ihrer Konsequenz<br />
immer auch Wechselkurspolitik<br />
ist, gerät die Geldpolitik<br />
schnell in die Situation<br />
eines Gefangenendilemmas.<br />
Die fiskalische Situation lässt in vielen<br />
Ländern kaum eine höhere Neuverschuldung<br />
zu. Offen bleibt auch die<br />
Frage, ob steigende Staatsausgaben zu<br />
einem Multiplikator führen würden,<br />
der größer als eins ist – also dass tatsächlich<br />
mehr Wachstum entsteht, als<br />
dies dem fiskalischen Impuls entspricht.<br />
Strukturreformen sind oft schwierig<br />
durchzusetzen und langwierig. Bleibt<br />
der Wechselkurs. Die Importe des einen<br />
sind die Exporte des anderen. Wer es<br />
schafft, seinen Wechselkurs zu schwächen,<br />
darf Exportzuwächse erwarten<br />
– es sei denn, auch die Gegenseite setzt<br />
auf dieses Instrument. Da Geldpolitik<br />
in ihrer Konsequenz, ob gewollt oder<br />
ungewollt, aber immer auch Wechselkurspolitik<br />
ist, gerät die Geldpolitik<br />
schnell in die Situation eines Gefangenendilemmas.<br />
Das Paradigma des Gefangenendilemmas<br />
ist schnell erklärt: Zwei (zur<br />
Vereinfachung) Spieler können miteinander<br />
kooperieren oder versuchen, zu<br />
Lasten des anderen Vorteile zu erzielen.<br />
Beide wissen: Wenn sie miteinander<br />
kooperieren, stellen sie sich beide besser,<br />
als in dem Fall, dass der andere sie<br />
verrät und es zu einem Schuldspruch<br />
kommt. Das Problem ist nur: Verrät<br />
einer den anderen, aber der andere<br />
vertraut auf eine unausgesprochene<br />
Kooperation (beide können sich nur<br />
ohne gegenseitige Absprache entscheiden),<br />
dann steht der Verräter besser da<br />
als im Falle gegenseitiger Kooperation.<br />
Wie verhalten sich die beiden also,<br />
wenn jeder einen Anreiz hat, sich zu<br />
Lasten des anderen besser zu stellen, in<br />
der Hoffnung, dass dieser nicht mit der<br />
gleichen Münze zurückzahlt? Denn tut<br />
er dies, dann stellen sich beide deutlich<br />
schlechter (und wandern ohne Strafminderung<br />
ins Gefängnis).<br />
Die Parallelen zur Geldpolitik liegen<br />
auf der Hand. Raghuram Rajan, der<br />
Gouverneur der Zentralbank Indiens,<br />
hat sie im Herbst 2015 auf einer<br />
Tagung in Frankfurt noch einmal dargelegt.<br />
Wenn die Zentralbanken davon<br />
ausgehen, dass Abwertungswettläufe<br />
auf Dauer bestenfalls ein Null-, eher<br />
aber ein Minussummenspiel sind, ist<br />
die Empfehlung klar: Am besten gar<br />
nicht erst damit beginnen. Der Nachteil<br />
ist nur: Anreize aus diesem Stillhalten<br />
auszubrechen gibt es immer.<br />
Die anderen Zentralbanken könnten<br />
ja trotzdem länger stillhalten, zumal<br />
wenn eine Wechselkursstrategie nicht<br />
unmittelbar zu erkennen ist, die geldpolitischen<br />
Lockerungsmaßnahmen<br />
also offensichtlich nur der Verhinderung<br />
von z. B. einer Deflation dienen<br />
sollen. Hat dieser Wettlauf aber erst<br />
einmal begonnen, was umso leichter<br />
fällt, wenn sich die Inflationsraten fast<br />
überall in der Nähe der Nullgrenze oder<br />
darunter bewegen, dann ist es schwer,<br />
wieder auszusteigen.<br />
Abwertungsspirale<br />
Die Zentralbanken dürften sich also<br />
dazu veranlasst sehen, die Abwertungsspirale<br />
lieber weiter nach unten<br />
zu drehen, als Gefahr zu laufen, zu früh<br />
auszusteigen und dann den hohen Preis<br />
einer Aufwertung alleine zu zahlen.<br />
Motto: Eine Lockerung der Geldpolitik<br />
bringt vielleicht nicht viel, aber besser,<br />
als sich einer Aufwertung des Wechselkurses<br />
auszusetzen, ist sie allemal.<br />
Aus dem Paradigma des Gefangenendilemmas<br />
lassen sich mit Blick auf die<br />
Kapitalmärkte eine ganze Reihe an<br />
Implikationen ableiten: Es hilft nicht<br />
nur die über 700 Zinssenkungen zu<br />
erklären, welche die Zentralbanken seit<br />
der Lehman-Pleite im Jahr 2008 rund<br />
um den Globus vorgenommen haben,<br />
sondern u.a. auch die zögerliche Haltung<br />
der Fed, wenn es darum geht die<br />
Leitzinsanhebung weiter anzuheben.<br />
„Im Zweifel lieber länger niedriger“<br />
dürfte das Motto der G4-Geldpolitik<br />
lauten. Die Niedrig-/Negativzinsphase<br />
ist nicht nur deshalb kein kurzfristiges<br />
Phänomen. Zwar bleibt die Fed auf<br />
Sicht die einzige Zentralbank, bei der<br />
Anhebungen zu erwarten sind, aber<br />
dies sollten nur zögerlich und widerwillig<br />
vorgenommen werden, was auch<br />
das Aufwertungspotenzial des US-Dollars<br />
beschränkt.<br />
Neues Helikopter-Geld?<br />
Niedrige Zinsen und hohe Liquidität,<br />
die nach Rendite sucht – das bleibt der<br />
Treibsatz für risikoreichere Vermögensklassen.<br />
Und wer weiß: Vielleicht<br />
wird am Ende sogar mit dem „Helikopter-Geld“<br />
ein ganz neues Kapitel der<br />
Finanziellen Repression aufgeschlagen.<br />
Wenn die Zentralbanken Geld drucken<br />
um die Staaten direkt zu finanzieren,<br />
dann ist die fiskalische Dominanz der<br />
Geldpolitik endgültig. EZB-Chef Mario<br />
Draghi hat Helikopter-Geld auf seiner<br />
Pressekonferenz Mitte März immerhin<br />
als „very interesting concept“ beschrieben.<br />
Märkte wie Anleger bleiben<br />
„Gefangene“ der globalen Geldpolitik.<br />
Hans-Jörg Naumer, Diplom-Volkswirt,<br />
arbeitet als Global Head of Capital Markets<br />
& Thematic Research der Investmentfondsgesellschaft<br />
Allianz Global<br />
Investors in Frankfurt am Main.<br />
Analysen zur strategischen und taktischen<br />
Allokation, spezifischen Investmentchancen<br />
und das Herausarbeiten<br />
langfristiger Trends der Kapitalanlage<br />
bilden den Schwerpunkt seiner Arbeit.<br />
Vor seinem Wechsel zu Allianz Global<br />
Investors hatte Hans-Jörg Naumer bei<br />
der Société Générale zuletzt die Funktion<br />
des Head of Research Germany<br />
inne und war Teil des internationalen<br />
Research-Teams der französischen<br />
Investmentbank.<br />
Er zählt zu den „ECB watchern“ der<br />
ersten Stunde.<br />
Ein Gastkommentar von<br />
Hans-Jörg Naumer<br />
Seite 9
Luv und Lee statt Eis und Schnee:<br />
Absicherung von<br />
Sportbooten und Skippern<br />
Es ist an der Zeit. Wassersportler können<br />
nun wieder aktiv werden und ihre<br />
Boote und Yachten aus dem Winterschlaf<br />
erwecken. Neben dem Kranen oder Slippen<br />
und der technischen Instandsetzung<br />
sollte die Absicherung nicht vergessen<br />
werden. Ist der Versicherungsschutz<br />
noch aktuell? Aber auch Bootsbesitzer<br />
in spe müssen sich Gedanken machen,<br />
wie sie nach der Erfüllung ihres kleinen<br />
oder großen Traumes diesen absichern:<br />
Ob Feuer, verletzte Personen, Mastbruch<br />
oder Gewässerverunreinigung - welche<br />
Versicherung wird für welche Schäden<br />
benötigt?<br />
Andrea Meister<br />
Expertin für<br />
Sportbootversicherung<br />
bei der Gothaer Versicherung<br />
Bootshaftpflicht:<br />
Sorgen über Bord werfen<br />
Bevor in See gestochen wird, braucht der<br />
Halter des Sportbootes eine Bootshaftpflichtversicherung.<br />
Diese funktioniert<br />
im Prinzip genauso wie eine private Haftpflichtversicherung:<br />
Wer schuldhaft mit<br />
seinem Boot Sachschäden anrichtet oder<br />
eine Person verletzt, haftet mit seinem<br />
vollen Privatvermögen. Die Bootshaftpflichtversicherung<br />
ersetzt alle Schäden,<br />
die aus dem Besitz, Führen, Halten und<br />
Gebrauch des versicherten Bootes entstehen.<br />
Auch das Abwehren von unberechtigten<br />
Schadensersatzansprüchen anderer<br />
und eventuell anfallende Prozesskosten<br />
sind mit der Versicherung abgedeckt.<br />
Die Bootshaftpflicht ist in Deutschland<br />
zwar nicht vorgeschrieben, dennoch aber<br />
unabdingbar. Im Ausland ist diese sogar<br />
in aller Regel gesetzlich vorgeschrieben.<br />
Dass vor allem im Ausland eine solche<br />
Versicherung wichtig ist, schildert folgender<br />
Fall aus der Gothaer Schadenabteilung:<br />
Beispiel<br />
Verunreinigung<br />
von Gewässer<br />
Beim Befahren des Gardasees mit<br />
seiner Motoryacht während seines<br />
Urlaubs musste der Versicherungsnehmer<br />
nachtanken. Beim<br />
Tankvorgang gelangte eine nicht<br />
unerhebliche Menge an Diesel<br />
durch Unachtsamkeit des Kunden<br />
ins Gewässer. Das verunreinigte<br />
Wasser musste von der Feuerwehr<br />
abgepumpt werden. Zusätzlich<br />
wurde ein Ölzaun errichtet.<br />
Wesentliche Unannehmlichkeiten<br />
vor Ort blieben dem Versicherungsnehmer<br />
erspart, da er den<br />
Behörden - Feuerwehr und Polizei<br />
- durch Vorlage seines italienischen<br />
Versicherungszertifikates<br />
das Bestehen einer Wassersport-<br />
Haftpflichtversicherung nachweisen<br />
konnte.<br />
Eine gute Bootshaftpflicht erkennt man<br />
daran, dass die im europäischen Ausland<br />
vorgeschriebenen Auflagen ebenfalls<br />
erfüllt werden und sie weltweite Törns<br />
abdeckt. Auch die Deckungssumme für<br />
Personenschäden sollte in voller Höhe<br />
zur Verfügung stehen, selbst wenn nur<br />
eine Person verletzt wird. Der Schutz<br />
bezieht sich dabei nicht nur auf den<br />
Halter des Bootes, sondern auch auf<br />
den Bootsführer sowie die Crewmitglieder.<br />
Ein weiterer Vorteil ist es, wenn die<br />
Ansprüche der versicherten Personen<br />
untereinander auch abgedeckt sind.<br />
Sicher einlaufen mit einer<br />
Bootskaskoversicherung<br />
Während die Bootshaftpflicht Schäden<br />
anderer versichert, ist eine Bootskaskoversicherung<br />
dazu gedacht, die eventuell<br />
entstandenen Schäden am eigenen Boot<br />
zu finanzieren, ähnlich wie bei einer<br />
Kfz-Kaskoversicherung. Egal, ob der<br />
Halter der Yacht oder unbekannte Dritte<br />
den Schaden wie Mastbruch, Grundberührung,<br />
Blitzeinschlag oder Vandalismus<br />
verursacht haben, mit einer Bootskasko<br />
müssen sich Sportboot-Fans nur<br />
noch Gedanken um ihren Kurs machen.<br />
Hochwertige Bootskasko-Produkte<br />
beinhalten die Möglichkeit zur Saisonversicherung<br />
sowie auch die Mitversicherung<br />
von Transporten und Regatten.<br />
Seite 10 01/<strong>2016</strong>
Sparten<br />
Auch Osmose- und Maschinenschäden<br />
für neue Boote sollten in den ersten<br />
Jahren inkludiert sein. Zusätzlich sollten<br />
eventuelle Wrackbeseitigungs- und<br />
Entsorgungskosten ersetzt werden. Wie<br />
schnell ein nicht unerheblicher Schaden<br />
am Boot passieren kann, zeigt folgendes<br />
Beispiel aus dem Versicherungsalltag:<br />
Beispiel<br />
Urlaubstörn<br />
schwedische Westküste<br />
Während eines Urlaubstörns mit<br />
der Segelyacht des Versicherungsnehmers<br />
im Schärenarchipel vor<br />
der schwedischen Westküste nordwestlich<br />
von Göteborg entsteht<br />
durch eine plötzliche nicht vorhersehbare<br />
Grundberührung ein massiver<br />
Schaden am Unterwasserschiff.<br />
Ein Felsen war schuld. Die<br />
Erfahrung des Skippers, der dieses<br />
Seegebiet schon mehrfach befahren<br />
hatte, sowie die Verwendung<br />
einer konventionellen und elektronischen<br />
Seekarte, konnten den<br />
Schaden nicht verhindern. Grund<br />
dafür waren eine ungewöhnlich<br />
lange Trockenheitsperiode und<br />
mehrtägige starke Westwinde, die<br />
den Wasserstand gegenüber den<br />
Normalwerten um einen Meter<br />
fallen ließen.<br />
Die Reparatur der umfangreichen<br />
Beschädigungen einschließlich<br />
Bergung und den erheblich<br />
höheren Lohnkosten in Schweden<br />
erforderten einen mittleren fünfstelligen<br />
Reparaturaufwand, den<br />
in diesem Falle die Gothaer Versicherung<br />
übernahm.<br />
Abgesichert gewinnen:<br />
Kombiprodukte<br />
Wer sein Boot für Wettkämpfe nutzt,<br />
sollte bei der Wahl seiner Versicherung<br />
besonders genau hinschauen. Viele<br />
Anbieter verlangen für die Teilnahme<br />
an Regatten extra Aufschlag. Bei der<br />
Gothaer ist das Regattarisiko beitragsfrei<br />
in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung<br />
mit versichert. Eine typische Situation,<br />
in der diese Kombi wichtig ist, wird<br />
hier beschrieben:<br />
Beispiel<br />
Schaden bei Regatta<br />
Bei einer internationalen Jollenregatta<br />
kommt es durch eine Wegerechtsverletzung<br />
zur Beschädigung<br />
der Rennjolle des Gothaer-Versicherungsnehmers<br />
und einer vergleichbaren<br />
Rennjolle eines weiteren<br />
Teilnehmers. Die Regattaleitung hat<br />
offiziell den Versicherungsnehmer<br />
aufgrund der Wegerechtsverletzung<br />
als alleinigen Schadenverursacher<br />
erklärt. An beiden Jollen entstehen<br />
Reparaturkosten von circa 2000<br />
EUR.<br />
Ohne den Abschluss der kombinierten<br />
Haftpflicht- und Kaskoversicherung<br />
für unter 100 EUR pro Jahr<br />
hätte der Kunde den Eigen- und<br />
Fremdschaden aus eigener Tasche<br />
zahlen müssen.<br />
Wer kein eigenes Boot hat und sich im<br />
Urlaub als Kapitän auf Zeit verdingt<br />
sollte eine Skipperhaftpflicht abschließen.<br />
Ähnlich wie die Bootshaftpflicht<br />
ersetzt sie im Fall des Falles alle Schäden,<br />
die aus dem Führen und Gebrauch<br />
eines Charterbootes entstehen und<br />
wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche<br />
ab.<br />
Zu überlegen ist außerdem, ob man<br />
zusammen mit der Skipperhaftpflichtversicherung<br />
auch eine Rücktrittskostenversicherung<br />
zur Absicherung<br />
des Reisepreises im Krankheitsfall<br />
abschließt.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Andrea Meister<br />
Foto: © pixdeluxe / istockphoto.com<br />
Seite 11
Veranstaltungen<br />
richtig versichern!<br />
Es ist einem traurigen Ereignis zu verdanken, dass Veranstaltungsversicherungen plötzlich in den Fokus<br />
der Öffentlichkeit gerückt sind: Nach dem Tod von Udo Jürgens im Winter 2015 stellte sich heraus, dass<br />
seine Tournee, auf der er sich gerade befand, nicht gegen den Todesfall abgesichert war. Nun streiten<br />
sich Veranstalter und Hallenvermieter um die millionenschweren Kosten – ein dankbares Thema für die<br />
Boulevardpresse. Der auf Veranstaltungsversicherungen spezialisierte Makler Peter Franke erklärt für<br />
<strong>Versicherungsbote</strong>, worauf es bei der Absicherung von Veranstaltungen zu achten gilt.<br />
Peter Franke<br />
Geschäftsführer Franke<br />
Versicherungsmakler GmbH<br />
Unser Team kümmert sich um<br />
Unternehmen, Startups, Freiberufler<br />
und Privatpersonen.<br />
Schwerpunkt und Leidenschaft<br />
sind die Absicherung von<br />
Veranstaltungen und deren<br />
Mitwirkende.<br />
Eine Veranstaltung ist ein zeitlich geplantes<br />
Ereignis, an dem eine Gruppe von<br />
Menschen teilnimmt. Als verantwortlicher<br />
Veranstalter tritt meist eine Person,<br />
eine Organisation oder Institution auf.<br />
Es gibt private Veranstaltungen, Firmenveranstaltungen,<br />
Musikveranstaltungen<br />
und öffentliche Veranstaltungen wie z. B.<br />
Straßenfeste, Public Viewing und Messen.<br />
Für die benannten Veranstaltungsarten<br />
bieten ausgewählte Versicherer und<br />
wenige spezialisierte Versicherungsmakler<br />
besondere Versicherungslösungen an.<br />
Sportveranstaltungen mit Wettkampfcharakter<br />
oder bei denen es um das<br />
Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten<br />
geht, bedürfen der besonderen Anfrage.<br />
Der jeweilige Risikoträger prüft das entsprechende<br />
Sportrisiko, kalkuliert und<br />
bietet dem Makler je angefragter Sparte<br />
risikogerechte Konditionen und Leistungen<br />
an. Beispielsweise sind in einer<br />
Motorsporthaftpflicht auch Schäden der<br />
Teilnehmer untereinander, gegenüber<br />
dem Veranstalter und gegenüber Dritten<br />
versichert.<br />
Politische Veranstaltungen von nichtdemokratischen<br />
Parteien sind meist nicht<br />
versicherbar. Demonstrationen ebenso.<br />
Bei der Organisation und Durchführung<br />
von Veranstaltungen werden oft auch<br />
Fehler gemacht, trotz fachmännischer<br />
Vorkehrungen und der Einhaltung von<br />
behördlichen Auflagen.<br />
Veranstalter sollten sich daher separat<br />
versichern, da das Veranstaltungsrisiko<br />
– ob mit Belegschaft der eigenen<br />
Firma, mit Vereinsmitgliedern oder mit<br />
fremden Besuchern – meist nicht in der<br />
Betriebs- oder Vereinshaftpflicht mitversichert<br />
ist.<br />
Veranstalter können temporär die einzelne<br />
Veranstaltung (-sreihe) oder viele<br />
Veranstaltungen über einen Jahresvertrag<br />
absichern. Das spart meist Kosten<br />
und Zeit, da separate Anmeldungen<br />
erspart bleiben. Bitte bedenken Sie eine<br />
ausreichende Vorlaufzeit zur Absicherung<br />
und Abstimmung mit dem Risikoträger.<br />
Dies ist wichtig für Rückfragen,<br />
Sonderrisiken und bei der Wetterversicherung.<br />
Es bedarf neben der Basis, der Veranstalter-Haftpflichtversicherung,<br />
weiterer<br />
möglicher Absicherungsbausteine für<br />
den Veranstalter, auf die im Beratungsgespräch<br />
eingegangen werden muss.<br />
Auch Mitwirkende und die unterschiedlichen<br />
Gewerke in der Eventbranche<br />
sind besonders zu beraten und benötigen<br />
eine spezielle Betriebshaft- bzw. Vermögensschadenhaftpflicht-,<br />
Sach- und<br />
Personenversicherung.<br />
Hier kurz eine Beschreibung der wichtigsten<br />
und gängigsten Versicherungsprodukte<br />
für eine temporäre Veranstaltung:<br />
Seite 12 01/<strong>2016</strong>
Sparten<br />
Veranstaltungsausfall<br />
-Versicherung<br />
Versicherungsschutz besteht für<br />
Vermögensschäden, die dem Veranstalter<br />
unmittelbar durch den<br />
Ausfall, den Abbruch und die<br />
Änderung in der Durchführung<br />
der Veranstaltung entstehen. Zur<br />
Ermittlung der Versicherungssumme<br />
ist eine Kosten- und<br />
Gewinnaufstellung notwendig.<br />
Bestimmte optionale Einschlüsse<br />
sind an zeitliche Fristen gebunden<br />
(meist 7 bis 14 Tage). Sonderrisiken<br />
wie Terror- und Wetterversicherung<br />
in speziellen Lagen<br />
müssen mit mehr Vorlauf auf Versicherbarkeit<br />
abgestimmt werden.<br />
Diese beiden Risiken haben künftig<br />
ebenfalls Auswirkungen auf die<br />
Haftpflichtsparte.<br />
Was ist versichert?<br />
Alle Schäden, die durch den Ausfall,<br />
den Abbruch oder die Änderung<br />
der Durchführung entstehen<br />
und die nachweislich außerhalb<br />
des Einflussbereiches des Veranstalters<br />
oder des beauftragten<br />
Organisators deren sich der Veranstalter<br />
zur Durchführung der<br />
Veranstaltung bedient, liegen<br />
optionale Einschlüsse:<br />
• Personenausfall /<br />
Risikoeintritt bei Verwandten<br />
des Künstlers<br />
• Wetter-Deckung /<br />
Nichtnutzbarkeit<br />
der Veranstaltungsstätte<br />
• Entgangener Gewinn<br />
• Attentate und Terror<br />
• Eingriffe von Hoher Hand<br />
und Nationaltrauer<br />
Was ist u.a. nicht versichert?<br />
Equipment-Versicherung<br />
Versichert ist technisches und<br />
nichttechnisches Equipment sowie<br />
das dazugehörige Zubehör, welches<br />
in einer Technikliste nachzuweisen<br />
ist (z. B. Bühnen-, Ton-,<br />
Lichttechnik und elektr. Instrumente;<br />
Beamer, Kommunikationselektronik<br />
wie Tablets; Kameras;<br />
Zelte).<br />
Was ist u.a. versichert?<br />
Alle unvorhersehbaren Schäden,<br />
u.a. verursacht durch:<br />
• Feuer / Brand, Blitzschlag,<br />
Ex- und Implosion<br />
• Kurzschluss, Überspannung<br />
und Induktion<br />
• Wasserschäden, Wind, Sturm,<br />
Regen, Hagel und Schnee<br />
• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit<br />
und Ausführungsfehler<br />
• Abhandenkommen, Diebstahl,<br />
Einbruchdiebstahl,<br />
Raub und Plünderung<br />
• Unterschlagung und Betrug,<br />
Vorsatz Dritter, Sabotage und<br />
Vandalismus<br />
• Transportschäden bei ordnungsgemäßer<br />
Verpackung<br />
• Ersatz von Sachen – Reparatur<br />
bis hin zum Neuwertersatz<br />
nach Totalschaden<br />
• Kosten u.a. für Aufräumen<br />
und Abbruchkosten, Schutz<br />
Was ist u.a. nicht versichert?<br />
Schäden verursacht durch:<br />
• Vorsatz des Versicherungsnehmers<br />
• betriebsbedingte normale<br />
Abnutzung oder Alterung<br />
Veranstalter-<br />
Haftpflichtversicherung<br />
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht<br />
aus der Organisation, Ausrichtung<br />
und Durchführung einer<br />
Veranstaltung.<br />
Was ist u.a. versichert?<br />
Personenschäden<br />
Bsp.: Beim Einschenken hinter der<br />
Bar fällt eine kleine Scherbe vom<br />
Flaschenglasrand abgebrochen in<br />
das Glas des Gastes. Die Scherbe<br />
verletzt die Speiseröhre. Er muss<br />
im Krankenhaus behandelt werden.<br />
Sach- und Vermögensschäden<br />
Bsp.: Im Eingangsbereich der<br />
Veranstaltung ist ein Versorgungskabel<br />
nicht ordnungsgemäß<br />
gesichert worden. Ein Besucher<br />
stolpert, stürzt schwer und erleidet<br />
einen Oberschenkelhalsbruch und<br />
muss operiert werden. Da er als<br />
Inhaber eines kleinen Bauhandwerkbetriebs<br />
ausfällt, kommen<br />
neben den Reha-Kosten zusätzlich<br />
der Gewinnausfall bzw. die Kosten<br />
für eine Ersatzkraft dazu.<br />
Was ist u.a. nicht versichert?<br />
• Eigenschäden, Vorsatz<br />
• Schäden, die von Besuchern<br />
verschuldet wurden („Besucherschäden“)<br />
• Ansprüche wegen Abhandenkommen<br />
von Sachen (z. B.<br />
Garderobenstücke)<br />
• Schäden an geliehenen oder<br />
gemieteten Gegenständen<br />
• Haftpflicht fremder Unternehmen<br />
• finanzielle Schwierigkeiten<br />
des Veranstalters<br />
• grob fahrlässige oder vorsätzliche<br />
Handlungen oder<br />
Unterlassungen<br />
• mangelnde(s) Publikumsinteresse<br />
/ Sponsorenleistungen<br />
Zudem gibt es die Möglichkeit der<br />
temporären Absicherung bei Unfall<br />
der Mitwirkenden und bei einem<br />
möglichen Rechtsstreit über eine veranstaltungsbezogene<br />
Veranstaltungsrechtsschutz-Versicherung.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Peter Franke<br />
Seite 13
Gewerbe lohnt sich:<br />
Klein anfangen und auf<br />
Service des Versicherers achten<br />
Im aktuellen Niedrigzins-Umfeld bietet die Gewerbeversicherung eine Chance für Vermittler, verlorengegangenes<br />
Geschäft in anderen Sparten wieder auszugleichen und Kunden zu binden. Diese These<br />
vertritt Stefan Andersch, zuständiges Vorstandsmitglied für Sachversicherungen im Continentale Versicherungsverbund<br />
auf Gegenseitigkeit, in seinem Gastkommentar für <strong>Versicherungsbote</strong>.<br />
Stefan Andersch<br />
ist im Continentale Versicherungsverbund<br />
für die Sachversicherungen<br />
zuständiges<br />
Vorstandsmitglied. 1991 begann<br />
er bei der Aachener Rückversicherungs-Gesellschaft<br />
AG<br />
als Vorstandsassistent. 1995<br />
wechselte er zum Continentale<br />
Versicherungsverbund, in dem<br />
er seit 2004 Vorstandsmitglied<br />
ist. 2015 übernahm er zusätzlich<br />
seine Aufgaben bei der<br />
Mannheimer Versicherung.<br />
Der Markt für Krankenvollversicherungen<br />
schrumpft, die Lebensversicherung<br />
leidet unter der Niedrigzinsphase und<br />
der Gesetzgeber stellt immer höhere<br />
Ansprüche in Bezug auf Dokumentationen<br />
oder Weiterbildung: Die Liste der<br />
Herausforderungen, vor denen Versicherungsvermittler<br />
stehen, ließe sich<br />
noch fortsetzen. Kein Wunder, dass sich<br />
viele regionale, mittelständische Makler<br />
immer häufiger fragen: „Wo soll perspektivisch<br />
mein Umsatz herkommen?“<br />
Und: „Wie kann ich mir mit vertretbarem<br />
Zeitaufwand neue Felder erschließen?“<br />
Die Antwort ist naheliegend: aus und mit<br />
gewerblichem Geschäft.<br />
Gewerbliches Geschäft? Genau. Denn<br />
gerade hier liegen große Chancen, Kunden<br />
zu gewinnen und zu binden oder aus<br />
bestehenden Kontakten weiteres Geschäft<br />
zu generieren. Selbstverständlich kenne<br />
ich die Vorbehalte von Vermittlern, die<br />
sich bislang noch nicht mit dem Thema<br />
beschäftigt haben: hoch individueller<br />
Versicherungsbedarf, vielfältige Produktlandschaft,<br />
haftungsrelevante Klippen.<br />
All das ist nicht falsch – es gibt aber für<br />
alles Lösungen, die allerdings „Gewerbe-Neulingen“<br />
oft nicht bekannt sind.<br />
Darüber hinaus denken viele bei Gewerbe<br />
nur an den Industriebetrieb mit großem<br />
Maschinenpark oder riesigem Warenlager.<br />
Solche Kunden sollten in der Tat nicht<br />
als erstes ins Visier genommen werden.<br />
Weitaus greifbarer ist die Zielgruppe, die<br />
dem regionalen Makler am nächsten liegen:<br />
das Kleinstgewerbe.<br />
Die potenziellen Kunden<br />
warten neben der Tür des<br />
Maklerbüros<br />
Dabei geht es nicht nur darum, dass hier<br />
das Risiko überschaubarer ist. Auch die<br />
Nachfrage ist enorm: Ein Drittel der 3,3<br />
Millionen Kleinstunternehmer ist unsicher,<br />
welche Gewerbeversicherungen<br />
notwendig sind. Eine aktuelle Befragung<br />
von 330 Inhabern und Geschäftsführern<br />
von Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern*<br />
zeigt: 90 Prozent der Unternehmen<br />
in Deutschland wollen Beratung.<br />
Und: Die potenziellen Kunden warten<br />
praktisch neben der Tür des örtlichen<br />
Maklerbüros. Egal ob Cafébetreiber,<br />
Bauhandwerker, Bäcker oder Inhaber<br />
eines Bioladens, sie alle brauchen mindestens<br />
eine Berufs- beziehungsweise<br />
Betriebshaftpflicht- und eine Geschäftsinhaltsversicherung.<br />
Doch auch Vermittler, die das erkannt<br />
haben, fragen sich: Woher soll ich das<br />
Know-how nehmen, um allein in der<br />
Betriebshaftpflicht alle möglichen Risiken<br />
des Kunden richtig zu erkennen?<br />
Schließlich kann ein Bauhandwerker bei<br />
einer Renovierung ganz andere Schäden<br />
verursachen als ein Einzelhändler. Und<br />
auch die Versicherungssumme, mit der<br />
der Geschäftsinhalt abgedeckt werden<br />
sollte, schüttelt nicht jeder aus dem<br />
Ärmel – selbst wenn er sich noch an<br />
die goldene Formel „Betriebseinrichtung<br />
plus Waren und Vorräte“ erinnert.<br />
* Zielgruppenstudie „Zielgruppen-Insights Firmenkunden:<br />
Seite 14 Kleinstunternehmen“, September 2015, HEUTE UND MORGEN GmbH, Köln 01/<strong>2016</strong>
Sparten<br />
Mit kompakten Angeboten<br />
fürs Kleinstgewerbe<br />
einsteigen<br />
Also, was tun? Ausschau halten nach<br />
klugen Vorsorgeprogrammen für das<br />
Kleinstgewerbe. Gerade bei der Kombination<br />
von gewerblicher Haftpflichtund<br />
Geschäftsinhaltsversicherung gibt<br />
es intelligente Pakete, die genau auf<br />
den speziellen Bedarf von Zielgruppen<br />
wie Handel, Handwerk, Bauhandwerk<br />
sowie Heilwesen abgestellt sind. Sie<br />
sind so konzipiert, dass sie alle notwendigen<br />
Absicherungen kombinieren<br />
und anhand der Anträge gezielt zu den<br />
wichtigen Angaben führen. Der Makler<br />
kann sich also darauf verlassen, dass<br />
sein Kunde bedarfsgerechten Versicherungsschutz<br />
erhält. Das spart Zeit und<br />
Aufwand bei der Recherche, ohne dass<br />
Abstriche bei der Leistung gemacht werden<br />
müssen.<br />
Ein weiteres Angebot, das den Einstieg<br />
leicht macht, sind „vereinfachte<br />
Deckungsnoten“ – wobei sich „vereinfacht“<br />
nur auf das Handling bezieht.<br />
Ebenfalls orientiert an Zielgruppen im<br />
Kleinstgewerbe fassen sie den vollen<br />
Schutz der jeweiligen Produkte zusammen.<br />
Weiterer Vorteil: Der Antrag ist<br />
denkbar knapp gehalten, enthält aber<br />
alle notwendigen Angaben einschließlich<br />
Prämien. Mit einfachen Lösungen<br />
wie einem sehr kurz gehaltenen und<br />
beschreibbaren PDF kann der Makler<br />
direkt beim Kunden alle notwendigen<br />
Informationen eintragen. Bei einem serviceorientierten<br />
Versicherer kann so der<br />
Antrag unmittelbar ausgedruckt werden.<br />
Auf Unterstützung des<br />
Versicherers vor Ort achten<br />
Allerdings: Solche Paketlösungen sind<br />
selbstverständlich nicht immer angemessen.<br />
Geht es zum Beispiel um eine<br />
Tischlerei mit eigenem Holzlager, führt<br />
kein Weg an einer soliden, individuellen<br />
Risikoeinschätzung vorbei. Brandschutz<br />
oder Einbruchsicherung sind dabei nur<br />
zwei Stichworte. Hier ist echtes Knowhow<br />
gefragt aber auch das muss der<br />
Vermittler nicht komplett parat haben.<br />
So gibt es nach wie vor Versicherer, die<br />
dem Makler schon beim Kleinstgewerbe<br />
qualifizierte Ansprechpartner zur Seite<br />
stellen, die zügig und unmittelbar verbindliche<br />
Antworten und Unterstützung<br />
bei der Einordnung des Versicherungsbedarfes<br />
geben. Und das ohne Trennung<br />
in Front- und BackOffice und wenn<br />
gewünscht, auch direkt vor Ort. In diesem<br />
Fall besucht der Vermittler den<br />
Kunden gemeinsam mit ausgewiesenen<br />
Experten oder gar hauseigenen Ingenieuren<br />
– die teils weitere Serviceleistungen<br />
wie die kostenfreie Wertermittlung<br />
von Gewerbeimmobilien erbringen.<br />
Fazit<br />
Service für den Makler ist<br />
immer auch Mehrwert<br />
für den Kunden<br />
Mein Fazit: Das gewerbliche Geschäft<br />
sollte kein Makler, unabhängig von der<br />
Größe seines Unternehmens, den spezialisierten<br />
Kollegen allein überlassen. Es<br />
lohnt sich, im Kleinstgewerbe mit kompakten<br />
Angeboten eines serviceorientierten<br />
Versicherers einzusteigen, durch<br />
Rückfragen bei den Ansprechpartnern<br />
des Unternehmens das eigene Knowhow<br />
aufzubauen und sich im Zweifel<br />
direkt vor Ort unterstützen zu lassen. Bei<br />
der Auswahl des Versicherungspartners<br />
kann ich allerdings „Gewerbe-Neulingen“<br />
nur dazu raten, sich aus eigenem<br />
Interesse und vor allem aus Kundensicht<br />
nicht von der durchaus spürbaren Preisgetriebenheit<br />
der Sparte verunsichern zu<br />
lassen. Die Frage sollte vielmehr sein:<br />
„Welche fachliche Unterstützung bietet<br />
mir der Versicherer?“ Denn Service für<br />
den Makler ist immer auch Mehrwert<br />
für den Kunden. Und für den geht es um<br />
nichts Geringeres als die Absicherung<br />
seiner beruflichen Existenz.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Stefan Andersch<br />
Ihre Kunden wollen ins Ausland?<br />
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Seite 15
Zahn um Zahn<br />
zur besseren Vorsorge<br />
Die Erhaltung der eigenen Zahngesundheit bis ins hohe Alter hat viel mit Selbstverantwortung zu<br />
tun, findet Karol Musialik von der Bayerischen. Versicherer unterstützen auf hohem Niveau durch<br />
Zusatzversicherungen; konsequent handeln und vorsorgen muss dennoch jeder für sich.<br />
Wer in unseren Zeiten und Breiten<br />
durch den örtlichen Supermarkt schlendert,<br />
hat in Sachen Zahnpflege die Qual<br />
der Wahl: Ganze Regalwände widmen<br />
sich von einfachen Discount-Bürsten bis<br />
hin zu Hightech der Gesunderhaltung<br />
unserer täglich strapazierten Kauwerkzeuge.<br />
Das war nicht immer so selbstverständlich:<br />
Bis weit in das zurückliegende<br />
Jahrhundert hinein war professionelle<br />
Zahnpflege mehr den wohlhabenderen<br />
Bevölkerungsschichten vorbehalten.<br />
Zahnbürste von Napoleon Bonaparte (1795)<br />
Bildnachweis: Science Museum London<br />
Nachdem über viele Jahrhunderte die<br />
Zahnpflege landläufig mit Lappen und<br />
Schwämmen, in betuchteren Kreisen<br />
mit Bürsten aus Knochen und Borsten,<br />
durchgeführt wurde, begann erst mit der<br />
Erfindung des Nylons im Jahre 1938 der<br />
Siegeszug der Zahnbürste als Massenware.<br />
Ein Meilenstein.<br />
Zahnprobleme heute:<br />
Gesundheitsvorsorge<br />
braucht Verantwortung<br />
Doch obwohl schon durch diese Entwicklung<br />
die Zahngesundheit hierzulande<br />
ein hohes Niveau erreicht hat,<br />
belegen aktuelle Statistiken weiterhin<br />
deutlichen Aufklärungs- und Handlungsbedarf:<br />
Im Durchschnitt fehlen<br />
nach einer Studie des Robert Koch-Instituts<br />
von 2015 jedem erwachsenen<br />
Deutschen im Alter zwischen 35 und 44<br />
Jahren bereits zwei bis drei Zähne.<br />
Die Gründe hierfür sind vielfältig:<br />
Sie reichen von mangelnder täglicher<br />
Pflege über zu seltene Vorsorgeuntersuchungen,<br />
teils auch aus Angst vor dem<br />
Zahnarztbesuch, bis hin zu finanziellen<br />
Gründen. Denn seit die Gesetzlichen<br />
Krankenkassen die Erstattung zahnärztlicher<br />
Leistungen auf ein Mindestmaß<br />
reduziert haben, sind viele Menschen<br />
mit der Finanzierung ihrer eigenen<br />
Zahngesundheit augenscheinlich überfordert:<br />
So ermittelte eine Umfrage der<br />
CreditPlus Bank, dass rund 36 Prozent<br />
der Bundesbürger für zahnmedizinische<br />
Maßnahmen sogar einen privaten Kredit<br />
aufnehmen würden. Eine Beispielrechnung<br />
zeigt, warum: Beläuft sich etwa<br />
der Kostensatz für Zahnersatz durch ein<br />
Implantat auf 3.000,- Euro, so erstattet<br />
der Zuschuss der Gesetzlichen Kasse nur<br />
schmale 387,- Euro. Den stolzen Rest<br />
muss der Patient selbst finanzieren.<br />
Zahnzusatzversicherung:<br />
ein Markt mit<br />
„Luft nach oben“<br />
Bei diesen Zahlen verwundert nach wie<br />
vor, dass mit derzeit rund 14 Millionen<br />
Menschen in Deutschland nur etwa 17<br />
Prozent der Gesamtbevölkerung durch<br />
eine Zahnzusatzversicherung abgesichert<br />
sind. Zwar hat sich damit die Zahl<br />
der zusätzlich Versicherten seit 2005<br />
verdoppelt, doch herrscht noch deutlich<br />
„Luft nach oben“. Wir bei der Bayerischen<br />
sprechen sowohl unsere eigenen<br />
Vermittler als auch die Vertriebspart-<br />
Seite 16 01/<strong>2016</strong>
Sparten<br />
ner deshalb immer wieder gern auf dieses<br />
wichtige Thema an. Berater vor Ort<br />
haben hier nicht nur eine vertriebliche<br />
Aufgabe, sondern tragen auch ganz klar<br />
eine Verantwortung im Dienste der<br />
Gesundheit ihrer Kunden.<br />
Für Versicherte ist die Situation aus<br />
unserer Sicht durchaus angenehm:<br />
Das Leistungsniveau der Assekuranz<br />
im Bereich Zahnzusatz wurde in vielen<br />
aktuellen Studien als besonders<br />
hoch bewertet. Von 189 durch Stiftung<br />
Warentest untersuchten Tarifen schnitten<br />
2014 immerhin 55 Angebote mit der<br />
Gesamtnote „sehr gut“ ab. Mit zur Spitzengruppe<br />
zählt, und darauf sind wir<br />
stolz, unsere eigene Zusatzversicherung,<br />
die „V.I.P. dental“, die auf ein mehrstufiges<br />
Tarifmodell setzt.<br />
Im günstigsten Tarif, der Variante<br />
„Smart“, decken wir bereits die komplette<br />
Regelversorgung, professionelle<br />
Zahnreinigung sowie kieferorthopädische<br />
Leistungen ab. Die Varianten<br />
Komfort und Prestige leisten dabei eine<br />
Erstattung von bis zu 90 Prozent auf<br />
den jeweiligen Rechnungsbetrag in der<br />
Regelversorgung und beinhalten auch<br />
Sonderbehandlungen wie Akupunktur<br />
und Vollnarkose auf Wunsch.<br />
Produktauswahl:<br />
Leistung schlägt Preis<br />
Bei der Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung<br />
kommt es auf diverse<br />
Kriterien an, die sowohl Versicherte als<br />
auch Berater kennen sollten. So muss<br />
aus unserer Sicht eine hervorragende<br />
Police einen maximalen Eigenanteil von<br />
30 Prozent beinhalten und auch ohne<br />
Vorleistung der Krankenkasse erstatten.<br />
Ein gutes Tarifwerk sollte dem Versicherten<br />
die Option bieten, den Versicherungsschutz<br />
ganz speziell auf die<br />
eigenen Risiken und Lebensumstände<br />
anzupassen. Ein modulares Modell ist<br />
daher einem starren Konstrukt in jedem<br />
Fall vorzuziehen.<br />
Eine wichtige Rolle spielen im Produktvergleich<br />
die Wartezeiten bis zur vollen<br />
Leistungsgarantie, die bei unseren Tarifen<br />
zum Beispiel nur acht Monate, bei<br />
der Variante Prestige für Zahnbehandlungen<br />
sogar nur drei Monate betragen.<br />
Hinzu kommen die medizinischen<br />
Leistungsdetails, denn die Varianten<br />
und Qualitäten von Behandlung und<br />
Zahnersatz sind hoch differenziert und<br />
wachsen mit den medizinischen Möglichkeiten<br />
stetig an.<br />
Vor diesem Hintergrund ist der Preis der<br />
Tarife, der für viele Kunden vielleicht das<br />
zunächst wichtigste Kriterium darstellt,<br />
eine eher untergeordnete Messgröße.<br />
Kunden wie auch Berater sollten noch<br />
viel stärker auf Leistungs- und Bedingungsebene<br />
vergleichen, um zur wirklich<br />
besten Entscheidung zu gelangen.<br />
Projekt Zukunft: gemeinsam<br />
für mehr Zahngesundheit<br />
Insoweit haben wir als Versicherer die<br />
Vision, dass die Zahngesundheit trotz<br />
des hohen Niveaus noch erhebliche<br />
Verbesserungspotenziale birgt. Die<br />
Werkzeuge in Form hervorragender<br />
Pflegeprodukte, einer sehr guten medizinischen<br />
Versorgung durch Ärzte und<br />
Kliniken sowie durch einen vielfältigen<br />
Versicherungsmarkt sind für jedermann<br />
verfügbar und erschwinglich. Wenn<br />
Versicherte und Berater hier konsequent<br />
„an einem Strang ziehen“, dann tun sie<br />
viel für eine Zukunft, in der wir auch<br />
morgen noch „kraftvoll zubeißen“ können.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Karol Musialik<br />
Leiter Produkt-Kompetenz-Center<br />
der Bayerischen<br />
Foto: © vadimguzhva / istockphoto.com<br />
Seite 17
Ferienimmobilien<br />
richtig absichern<br />
Ob es die Finca auf Mallorca ist oder das Haus am Bodensee – Ferienimmobilien haben bei den Deutschen<br />
Hochkonjunktur. Um diese Investition sorglos genießen zu können, sollten sich die Besitzer vor<br />
den zahlreichen Gefahren schützen, die ihrer Immobilie drohen. Eine umfassende Ferienhausversicherung<br />
kann hierbei das Mittel zur Wahl sein.<br />
Tobias Wenhart<br />
Manager Products and Underwriting, Hiscox Deutschland<br />
Er ist seit Anfang 2013 bei Hiscox und als Manager Products &<br />
Underwriting für alle Versicherungsprodukte zuständig.<br />
Der gebürtige Bayer und ausgebildete Versicherungskaufmann<br />
arbeitete zunächst drei Jahre für einen Versicherungsmakler in<br />
München, bevor er Betriebswirtschaft studierte und anschließend<br />
fünf Jahre bei McKinsey & Co. vor allem in der Beratung<br />
internationaler Versicherungsunternehmen tätig war.<br />
Mit dem Kauf einer eigenen Ferienimmobilie<br />
verwirklichen sich immer mehr<br />
Menschen einen lange gehegten Traum<br />
und investieren in die Zukunft. Wie aus<br />
einer Umfrage des Ferienhausportals<br />
FeWo-direkt aus dem Jahr 2015 hervorgeht,<br />
sehen 46,2 Prozent der Befragten in<br />
ihrer Ferienimmobilie auch eine Form der<br />
Altersvorsorge. 23,7 Prozent gaben an, die<br />
Immobilie aus Gründen der Geld- und<br />
Kapitalanlage erworben zu haben. Die<br />
Bedeutung eines Ferienhauses geht demnach<br />
über das reine Urlaubmachen hinaus.<br />
Das gilt insbesondere für Ferienobjekte<br />
im eigenen Land. 2015 besaßen 53 Prozent<br />
aller Ferienhausinhaber ein Objekt<br />
in Deutschland, auf Platz zwei und drei<br />
folgen weit abgeschlagen Spanien mit 10,3<br />
Prozent und Österreich mit 7,2 Prozent.<br />
Hohes Risikopotential<br />
Investition, Rückzugsort und Altersvorsorge<br />
– der besonderen Bedeutung einer<br />
Ferienimmobilie muss auch die Versicherung<br />
des Objekts gerecht werden.<br />
Denn die Gefahren sind groß, wenn sich<br />
die Besitzer nur wenige Wochen im Jahr<br />
dort aufhalten. In den langen Phasen des<br />
Leerstands ist das Risikopotential für<br />
Einbrüche und Vandalismus aber auch<br />
Unwetterschäden hoch, zumal sie in der<br />
Regel erst zeitverzögert bemerkt werden.<br />
Gerade bei vermögenden Hausbesitzern<br />
mit entsprechend eingerichteten Immobilien<br />
erreichen die Schäden aus einem<br />
Wohnungs- oder Hauseinbruch am Ferienort<br />
schnell fünf- bis sechsstellige Summen.<br />
Hausrat und Gebäude angemessen<br />
versichern<br />
Für einen entsprechenden Schutz benötigen<br />
die Ferienhausbesitzer deshalb<br />
eine Kombination aus einer gesonderten<br />
Gebäude- und Hausratversicherung. Bei<br />
der Wahl einer passenden Versicherung<br />
macht sich im Schadenfall bezahlt, eine<br />
Allgefahrendeckung in der Police enthalten<br />
zu haben, um der Sonderrolle des<br />
Ferienhauses Rechnung zu tragen. Manche<br />
Ferienimmobilienbesitzer nutzen ihr<br />
Objekt beispielsweise auch zur Aufbewahrung<br />
von wertvollen Gemälden oder Antiquitäten,<br />
die wie am Hauptwohnsitz den<br />
eigenen Lebensstil repräsentieren und eine<br />
gewohnte Umgebung schaffen. Für sie ist<br />
es wichtig, dass die Hausratversicherung<br />
entsprechend hohe Deckungssummen<br />
bereithält und auch Kunst- und Wertgegenstände<br />
einbezieht. So erlebte ein Versicherungsnehmer<br />
mit Ferienwohnung in<br />
Paris in der Silvesternacht bei seiner frühmorgendlichen<br />
Heimkehr eine böse Überraschung.<br />
Einbrecher hatten das besondere<br />
Datum dazu genutzt, unbemerkt in<br />
die Wohnung einzudringen und hatten<br />
Wertgegenstände in Höhe von 5.000 Euro<br />
entwendet. Auf der Suche nach weiterer<br />
Beute verwüsteten sie zudem mehrere<br />
Räume und richteten durch Vandalismus<br />
einen Schaden in Höhe von 25.000<br />
Euro am Mobiliar der Ferienwohnung an.<br />
Durch seine spezielle Ferienhaus-Police<br />
wurden dem Besitzer die Schäden in voller<br />
Höhe ersetzt.<br />
Schutz vor Wind und Wetter<br />
Doch auch das Gebäude selbst ist angesichts<br />
der häufigen Abwesenheit der<br />
Besitzer und durch zunehmende Wetterkapriolen<br />
in Gefahr. In Spanien verursachen<br />
beispielsweise heftige Regenfälle<br />
immer wieder große Schäden an Gebäuden.<br />
Nachdem der Boden das Regenwas-<br />
Seite 18 01/<strong>2016</strong>
Sparten<br />
ser nicht mehr aufnehmen konnte, wurde<br />
die Finca eines Kunden überschwemmt.<br />
Das Wasser lief stundenlang in das Haus,<br />
bevor der Besitzer in Deutschland von<br />
spanischen Nachbarn darüber informiert<br />
wurde. Er meldete sich bei seiner Versicherung,<br />
die sofort einen Sachverständigen<br />
zur betroffenen Immobilie schickte.<br />
Neben dem zerstörten Mobiliar entstand<br />
am Gebäude selbst ein Wasserschaden in<br />
Höhe von 150.000 Euro. Die Versicherung<br />
übernahm den Schaden und ein deutschsprachiger<br />
Experte beriet den Kunden zu<br />
den anstehenden Renovierungsarbeiten.<br />
Nicht nur Wetter oder Kriminelle können<br />
der Ferienimmobilie Schaden zufügen. Es<br />
genügt ein falscher Handgriff eines Familienmitglieds<br />
oder des Gärtners – etwa ein<br />
nicht ganz zugedrehter Wasserhahn – und<br />
auf den Tagesausflug ans Meer folgt der<br />
Schock für den Eigentümer. Eine umfassende<br />
Ferienhausversicherung sollte<br />
deshalb auch eine Haftpflicht-Option für<br />
die Familie sowie etwaige Hausangestellte<br />
beinhalten. Denn viele klassische Privathaftpflicht-Versicherungen<br />
stoßen vor<br />
allem beim Schutz von Ferienimmobilien<br />
an ihre Grenzen und versichern zum Beispiel<br />
nur im Inland gelegene Immobilien.<br />
Andere Länder, andere<br />
Gefahren<br />
Befindet sich die Ferienimmobilie im<br />
Ausland, sollte die Versicherung zudem<br />
unbedingt länderspezifische Gegebenheiten<br />
berücksichtigen, die man aus seinem<br />
Heimatland so nicht kennt. Ein klassisches<br />
Beispiel hierfür sind etwa lokale Spannungsschwankungen<br />
im Stromnetz, wie<br />
sie außerhalb von Deutschland noch regelmäßig<br />
vorkommen. Die Schwankungen<br />
führen zu Kurzschlüssen, welche elektrische<br />
Hausgeräte und Sicherheitssysteme<br />
beschädigen können. Auf der sicheren<br />
Seite ist der Versicherungsnehmer auch<br />
hier mit einer Allgefahrendeckung. Abgesehen<br />
von wenigen, klar formulierten Ausschlüssen<br />
ist die Ferienimmobilie damit<br />
gegen alle Eventualitäten abgesichert.<br />
Im Schadenfall erweist es sich als sehr<br />
wertvoll, auch die Versicherung der ausländischen<br />
Immobilien nach deutscher<br />
Rechtsprechung und in deutscher Sprache<br />
abgeschlossen zu haben. In diesem<br />
Fall können sich die Immobilienbesitzer<br />
bei der Schadenabwicklung auf gewohnte<br />
Versicherungsstandards verlassen und<br />
müssen sich nicht mit fremden Rechtsbesonderheiten<br />
auseinandersetzen.<br />
Spezialversicherer wie Hiscox haben im<br />
Bereich der Ferienimmobilien-Policen<br />
langjährige Erfahrung und arbeiten mit<br />
einem internationalen Gutachternetzwerk,<br />
um den Versicherungsnehmer vor<br />
Ort schnell und unkompliziert unterstützen<br />
zu können. Richtig versichert können<br />
sich die Ferienimmobilienbesitzer<br />
dem ursprünglichen Sinn ihrer Häuser<br />
und Wohnungen widmen – sich in ihrem<br />
zweiten Zuhauses an den schönsten Orten<br />
der Welt erholen.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Tobias Wenhart<br />
KEINE<br />
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Seite 19
Der Bestand des Versicherungsmaklers<br />
bei dessen Tod<br />
– Lebenswerk adè?<br />
Man hört in der Branche, dass von Zeit zu Zeit auch der ein oder andere Versicherungsmakler vom<br />
vorzeitigen Ableben Gebrauch macht. Heißt das aber auch automatisch, dass sein Lebenswerk, nämlich<br />
seine Bestände das gleiche Schicksal teilen? In der Praxis hat sich das Wort „Bestand“ eingebürgert. Juristisch<br />
gesehen gibt es aber kein Recht am Bestand. Das deutsche Recht kennt für den Makler lediglich<br />
das Recht auf Courtage für selbst vermitteltes Geschäft.<br />
Martin Stolpe<br />
Rechtsanwalt und<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />
Verkehrsrecht und Versicherungsrecht<br />
Ist der Versicherungsmakler als Einzelunternehmer<br />
organisiert und hat er<br />
keine hinreichende Vorsorge getroffen,<br />
so fallen „seine“ Bestände in der<br />
Sekunde seines Ablebens der jeweiligen<br />
Gesellschaft zu, da zum Zeitpunkt des<br />
Todes die Gewerbeerlaubnis des Maklers<br />
erlischt und ein toter Makler natürlich<br />
auch seinen Beratungspflichten<br />
nach § 6 VVG nicht mehr nachkommen<br />
kann. Hier hilft den Erben auch nicht<br />
weiter, dass sie Gesamtrechtsnachfolger<br />
des Verstorbenen sind, denn ohne<br />
Gewerbeerlaubnis und entsprechende<br />
Vorkehrungen zu Lebzeiten in Bezug auf<br />
die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
sind ihnen die „Hände<br />
gebunden“ und sie müssen sehenden<br />
Augen zuschauen, wie das Lebenswerk<br />
zugrunde geht.<br />
Der Versicherer ist beim Versterben des<br />
Maklers bzw. fehlerhafter Nachfolgeregelung<br />
gesetzlich verpflichtet, den Kunden<br />
zu betreuen. Aus diesem Grunde<br />
geht der Bestand den Erben ohne Entschädigung<br />
verloren, denn einen etwaigen<br />
Ausgleichsanspruch besitzen die<br />
Erben ebenfalls nicht, da der Verstorbene<br />
als Makler gerade kein Handelsvertreter<br />
der Gesellschaft war.<br />
Gut betreut,<br />
auch über den Tod hinaus<br />
So sieht vielfach leider die Realität aus<br />
- muss sie aber nicht! Denn der Versicherungsmakler<br />
hat zu seinen Lebzeiten<br />
noch alles selbst in der Hand und kann<br />
entsprechende Vorsorgeentscheidungen<br />
treffen, dass dieses Szenario nicht<br />
eintritt, das Unternehmen Fortbestand<br />
hat, die Mandanten auch über dessen<br />
Tod hinaus gut betreut werden und die<br />
Erben hiervon monetär profitieren.<br />
Hierfür ist es für den Einzelunternehmer<br />
von existenzieller Bedeutung, sich<br />
mit dem aktuellen Status auseinander zu<br />
setzen. Dreh und Angelpunkt ist hierbei<br />
zunächst die Frage, ob der Makler mit<br />
allen seinen Mandanten einen schriftlichen<br />
Maklervertrag besitzt, welcher<br />
über eine den datenschutzrechtlichen<br />
Anforderungen entsprechende Nachfolgeregelung<br />
verfügt. Einer statistischen<br />
Erhebung der Schutzvereinigung deutscher<br />
Vermittler von Versicherungen<br />
und Finanzdienstleistungen e.V. (SdV)<br />
zufolge können diese Frage gerade einmal<br />
ca. 14% aller Makler ruhigen Gewissens<br />
mit „Ja“ beantworten.<br />
Seite 20 01/<strong>2016</strong>
Karriere<br />
Sollte dies nicht der Fall sein, so rate ich<br />
dringend dazu, genau an dieser Stelle<br />
anzusetzen und die nächsten Wochen<br />
und Monate dazu zu nutzen, hier aktiv<br />
tätig zu werden und den Bestand von A<br />
bis Z auszuarbeiten. Denn nur wenn der<br />
Makler über eine solche Nachfolgeregelung<br />
in seinen vertraglichen Unterlagen<br />
mit dem Mandanten verfügt ist es im<br />
Falle seines Todes oder seiner Geschäftsunfähigkeit<br />
überhaupt möglich, dass<br />
sich ein Nachfolger mit den Mandanten<br />
in Verbindung setzt, die Betreuung<br />
übernimmt oder aber den Bestand<br />
zugunsten seiner Erben veräußern kann.<br />
Ein Plan für den Ernstfall<br />
Darüber hinaus kann ich jedem Unternehmer<br />
nur empfehlen, sich einen sogenannten<br />
„Notfallkoffer“ anzulegen. In<br />
selbigen sollten sich wichtige Unterlagen<br />
befinden, welche im Falle des Todes oder<br />
der Geschäftsunfähigkeit für die Erben<br />
zu beachten sind. Hierin enthalten sollten<br />
alle wichtigen Informationen sein,<br />
z. B. wer soll als erstes privat bzw.<br />
geschäftlich kontaktiert werden, wo<br />
befinden sich wichtige Dokumente wie<br />
beispielsweise Vorsorgevollmachten<br />
aber auch, welche Passwörter benötige<br />
ich, um in das Kundenverwaltungsprogramm<br />
zu gelangen. Die Erben sollten<br />
darüber hinaus auch davon Kenntnis<br />
haben, wo sich der Notfallkoffer im Fall<br />
der Fälle befindet. Es nützt also nichts,<br />
sich einen kompletten Notfallkoffer<br />
anzulegen, diesen aber sodann bestmöglich<br />
vor seinen Erben zu verstecken!<br />
Den Erben<br />
die Arbeit erleichtern<br />
Ein weiteres, immer wieder übersehenes<br />
Problem stellt die Haftung des Versicherungsmaklers<br />
dar. Verstirbt der Versicherungsmakler<br />
und hat er zu Lebzeiten<br />
entsprechende Vorsorge geleistet, sodass<br />
ein geeigneter Nachfolger welcher über<br />
die entsprechende Gewerbeerlaubnis<br />
verfügt, vorhanden ist, so erlischt die<br />
Haftung nicht für etwaige Falschberatungen<br />
des Versicherungsmaklers nicht<br />
in der Sekunde seines Todes, sondern<br />
der Anspruch des Mandanten geht auch<br />
für etwaige Falschberatungen, welche zu<br />
Lebzeiten durchgeführt worden sind,<br />
aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge<br />
gem. § 1922 Abs. 1 BGB auf die Erben<br />
über. Dies heißt im Klartext, wer einen<br />
nicht geordneten und sauber dokumentieren<br />
Bestand zum Zeitpunkt seines<br />
Ablebens seinen Erben hinterlässt, sorgt<br />
dafür, dass sich im Erbe tickende Zeitbomben<br />
befinden! Achten sie also darauf,<br />
dass sie bei jeder Beratung – egal<br />
ob es sich um einen kleinen Haftpflichtversicherungsvertrag<br />
oder eine komplexe<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
handelt, eine schriftliche Beratungsdokumentation<br />
vorhanden ist, welche<br />
von ihrem Mandanten unterschrieben<br />
wurde.<br />
Unterschied bei<br />
juristischen Personen<br />
Ist ihr Unternehmen nicht als Einzelunternehmen<br />
sondern als juristische<br />
Person (bspw. UG, GmbH) organisiert,<br />
muss man den Tod des Maklers<br />
etwas differenzierter betrachten. Eine<br />
juristische Person lebt über den Zeitpunkt<br />
des Versterbens des Gesellschafters<br />
bzw. des Geschäftsführers zunächst<br />
erst einmal grundsätzlich weiter. Verstirbt<br />
der Gesellschafter, so treten in<br />
der Sekunde des Todes der oder die<br />
Erben als Gesamtrechtsnachfolger in<br />
die Gesellschaft ein, wenn nicht im<br />
Gesellschaftsvertrag zu Lebzeiten etwas<br />
anderes bestimmt worden ist. Hier ist<br />
es beispielsweise möglich, zu Lebzeiten<br />
im Gesellschaftsvertrag eine sogenannte<br />
qualifizierte Nachfolgeklausel zu verankern,<br />
dass möglicher Streit aufgrund der<br />
Gesellschafterstruktur bereits im Vorfeld<br />
vermieden werden kann.<br />
Beim Tod des alleinigen Geschäftsführers<br />
der juristischen Person ist die<br />
Gesellschaft ab diesem Moment führungslos<br />
und verfügt de facto auch nicht<br />
mehr über eine handelnde Person, welche<br />
über eine gültige Gewerbeerlaubnis<br />
verfügt. Nun ist es Aufgabe der Gesellschafter,<br />
im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />
schnellstmöglich, das<br />
heißt, bevor das Registergericht ggf.<br />
einen Notgeschäftsführer bestellt, einen<br />
geeigneten Geschäftsführer einzusetzen.<br />
Hier liegt die besondere Schwierigkeit<br />
für die Gesellschafter darin, eine geeignete<br />
Person in kurzer Zeit zu finden,<br />
welche zu dieser durchaus haftungsträchtigen<br />
Tätigkeit bereit ist und über<br />
die erforderlichen Gewerbeerlaubnisse<br />
verfügt. Kann eine solche Person nicht<br />
gefunden werden, so bleibt ggf. für die<br />
Gesellschafter nur der Weg mit der<br />
Gesellschaft in die Liquidation oder im<br />
schlimmsten Fall in die Insolvenz.<br />
Fazit<br />
Zusammenfassend kann jedoch für alle<br />
Versicherungsmakler – egal ob unternehmerisch<br />
als Einzelunternehmen oder<br />
als juristische Person organisiert – festgestellt<br />
werden, dass man rechtzeitig zu<br />
Lebzeiten geeignete Vorsorgemaßnahmen<br />
zur Sicherung seinen Unternehmens<br />
bzw. des Wertes des Unternehmens<br />
für die Erben treffen und hierzu<br />
rechtzeitig sich durch, auf das Gebiet<br />
der Versicherungsmakler spezialisierte<br />
Rechtsanwälte und Fachanwälte, beraten<br />
lassen sollte – nur so kann der Makler<br />
dem bösen Erwachen seiner Erben<br />
erfolgreich vorbeugen.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Martin Stolpe<br />
Seite 21
Geldvernichtung<br />
beim Bestandsverkauf vermeiden<br />
Verkäufer von Beständen haben nicht selten überzogene Erwartungen an den erwarteten Kaufpreis<br />
zum eigenen Maklerbestand. Dahinter steckt die Hoffnung auf einen respektablen Beitrag zur eigenen<br />
Altersversorgung. Wenn dieser nicht eintritt ist die Enttäuschung groß. Dabei kann man diese Geldvernichtung<br />
vermeiden.<br />
Wenn man Psychologen danach fragt,<br />
wie man Enttäuschungen im Geschäftsleben<br />
vermeiden kann dann gehört zu<br />
den ersten Empfehlungen sich an der<br />
Realität zu orientieren und nicht an<br />
emotionalen Erwartungen. Und zu dieser<br />
Realität beim Bestandsverkauf gehört<br />
es, sich über die objektiven Faktoren der<br />
Wertbildung für Kundenbestände rechtzeitig<br />
zu informieren.<br />
Was wird bei einem<br />
„Bestandsverkauf“ überhaupt<br />
verkauft?<br />
Die Möglichkeit des „Verkaufs“ wird<br />
durch eine Vielzahl von gesetzlichen<br />
Regelungen überhaupt erst ermöglicht.<br />
Dazu gehören das Versicherungsvertragsgesetz<br />
(VVG), das Bundesdatenschutzgesetz<br />
(BDSG) oder ganz spezifische<br />
Verträge zwischen Makler,<br />
Kunde und Versicherern. Daraus wird<br />
auch deutlich, dass Maklerverträge<br />
und Datenschutzerklärungen eine ganz<br />
wichtige Rolle beim Verkauf und damit<br />
für die Verkaufssumme spielen.<br />
Link: https://dejure.org/gesetze/BDSG<br />
Link: https://dejure.org/gesetze/VVG<br />
Faktoren für den Wert des<br />
eigenen Bestandes erkennen<br />
und entwickeln<br />
Dr. Peter Schmidt<br />
Unternehmensberater und<br />
Inhaber Consulting & Coaching<br />
www.cc-mit-ps.de Berlin<br />
und des Portals<br />
bestandundnachfolge.de<br />
Vorab ist klarzustellen, dass es den<br />
Bestand gar nicht gibt. Demnach kann<br />
dieser auch gar nicht verkauft werden.<br />
Im Alltag fassen wir als “Maklerbestand“<br />
die vielfältigen Vertragsverhältnisse zwischen<br />
dem Makler und Kunden, Versicherern<br />
und Dienstleistern zusammen.<br />
Sprechen wir von einem „Bestandsverkauf<br />
“ werden verschiedene Rechte verkauft.<br />
Dazu gehört das Recht des Maklers auf<br />
Courtage, das Recht auf Betreuung von<br />
Versicherungsverträgen oder das Recht<br />
der Kommunikation mit Kunden zu<br />
Versicherungsverträgen.<br />
In der Praxis der Bewertung von Maklerbeständen<br />
treffen wir immer wieder<br />
auf die Situation, dass nur mit wenigen<br />
Kunden Maklerverträge geschlossen<br />
wurden. Praktisch bedeutet diese, dass<br />
bei Maklern als Einzelunternehmer<br />
(also ohne juristische Gesellschaftsform)<br />
diese Kundenbeziehungen ohne vertragliche<br />
Basis zwischen Makler und Kunde<br />
gar nicht „verkauft“ werden dürfen!<br />
Weitere qualitative und quantitative<br />
Faktoren können hier nur auszugsweise<br />
dargestellt werden. Neben den Maklerverträgen<br />
sind die Bestandszusammensetzung,<br />
Spezialisierungen oder die<br />
Art und Weise der Bestandsverwaltung<br />
als qualitative Faktoren zu nennen. Zu<br />
quantitativen Faktoren gehören die Kunden-<br />
und Vertragsanzahl, die Vertragsdichte<br />
pro Kunde, die Zusammensetzung<br />
des Umsatzes sowie die Betriebskosten.<br />
Seite 22 01/<strong>2016</strong>
Karriere<br />
Weitere Faktoren können Sie einer<br />
Zusammenstellungvom „Marktplatz für<br />
Maklerbestände“ entnehmen.<br />
Link: http://www.bestandundnachfolge.<br />
de/referenzen-fragen/faqs/faq-bewertung-bestände-1<br />
Je nach konkreter Situation können<br />
sich die genannten Faktoren als massive<br />
Preiskiller auswirken. Stehen Kundendaten<br />
nicht in digitalisierter Form zur Verfügung<br />
oder haben nur 30 Prozent der<br />
Kunden einen für den Verkauf geeigneten<br />
Maklervertrag läuft die „Maschine“<br />
zur Geldvernichtung bereits auf vollen<br />
Touren.<br />
Ein Makler mit einem Jahresumsatz<br />
von 80.000 EUR muss damit rechnen,<br />
dass er für einen solchen Bestand nicht<br />
die erwarteten 160.000 EUR bekommt<br />
sondern nur 60.000 oder 100.000 EUR.<br />
Will ein Verkäufer ein solches Szenario<br />
vermeiden gilt es frühzeitig die positiven<br />
und negativen Werte des eigenen<br />
Bestandes zu erkennen.<br />
Idealerweise beginnt man die Planungen<br />
für den Verkauf fünf Jahre vor dem Tag<br />
X.<br />
Will man noch rechtzeitig Schwachstellen<br />
beheben und den eigenen Bestand<br />
vor dem Verkauf noch hübsch machen,<br />
dann muss man 24 Monate bei laufendem<br />
Geschäft einplanen. Dafür sind<br />
dann mindestens zwei Tage pro Woche<br />
konzentrierte Arbeit einzuplanen.<br />
Bestandsbewertung<br />
und Kaufpreis<br />
Für die Vorbereitung und Durchführung<br />
eines Bestandsverkaufs oder einer Maklerfirma<br />
sollten die einzuleitenden Maßnahmen<br />
in einer vernünftigen Relation stehen.<br />
So ist die Notwendigkeit der Gründung<br />
einer Makler-GmbH für einen Makler mit<br />
einem Umsatz von 50.000 EUR vor dem<br />
Verkauf eher kritisch zu hinterfragen.<br />
Die Voraussetzungen für einen rechtlich<br />
sauberen Verkauf könnten in so einem Fall<br />
durchaus auch mit passenden Maklerverträgen<br />
für alle Kunden gelöst werden, die<br />
dieser Makler bis zum Verkauf abschließen<br />
und einholen kann. Damit kann er<br />
dann auch einen Teil der Geldvernichtung<br />
vermeiden.<br />
Unsere Erfahrung bei der Bewertung und<br />
Begleitung von Maklerbeständen lässt in<br />
jedem Falle zu einer Wertermittlung durch<br />
unabhängige und kompetente Experten<br />
raten. Warum ist das sinnvoll und nicht<br />
sinnlos? Die Antwort ist einfach. Der<br />
Käufer sollte die „Mienen“ im Bestand<br />
erkennen. Lassen Sie uns dafür einige Beispiele<br />
ansehen.<br />
Wird vor dem Verkauf nur nach der<br />
Courtagehöhe oder bei Maklerfirmen<br />
nach der Bilanz geschaut, dann könnten<br />
sich nach dem Verkauf Risiken dadurch<br />
auftun, dass große Anteile der Courtage<br />
nur von wenigen Kunden kommen<br />
(Kumulrisiko).<br />
Oder: Ohne eine Analyse der in den vergangenen<br />
Jahren verkauften Produkte<br />
kann der Käufer schnell vor dem Problem<br />
stehen, dass aus diesen Produkten<br />
Kunden-beschwerden oder sogar Haftungsansprüche<br />
erwachsen.<br />
Oder: Weitere Mienen können im teilweise<br />
schon Jahre zurückliegende Verkauf<br />
von Beteiligungsprodukten, nicht<br />
durch die VSH gedeckten Goldverkäufen<br />
oder in lückenhafter Dokumentation<br />
liegen.<br />
Oder: Bei Maklerfirmen können in den<br />
Verträgen mit Mitarbeitern, Leasingoder<br />
Mietverträgen oder Abmachungen<br />
mit Tippgebern „Überraschungen“ lauern.<br />
Der ermittelte Wert eines Bestandes wird<br />
zur Basis für die Preisverhandlungen.<br />
Wert und Preis sind aber nicht identisch.<br />
Es gibt weitere Faktoren über den Wert<br />
hinaus, die den Preis beeinflussen. Dazu<br />
gehören besonders auch Nachfrage und<br />
Angebote. Danach kann der Preis über<br />
oder unter dem ermittelten Wert liegen.<br />
Eine Kaufpreisermittlung mit vereinfachten<br />
Faktorenermittlungen funktioniert<br />
heute immer weniger. Ich rate deshalb<br />
von Alleingängen von Bestandsverkäufen<br />
ab. Mit einem Experten an der Seite<br />
kommen Makler mit größerer Wahrscheinlichkeit<br />
zu einem optimalen Preis.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Dr. Peter Schmidt<br />
Foto: © WerbeFabrik / pixabay.com<br />
Seite 23
<strong>Versicherungsbote</strong> startet<br />
MaklerUNI<br />
<strong>Versicherungsbote</strong> plant die Einrichtung einer MaklerUni, um Versicherungsmaklern und<br />
Finanzanlagenvermittlern als unabhängiger Bildungsdienstleister zur Verfügung zu stehen.<br />
Denn sicher ist: Die Weiterbildungspflicht wird kommen!<br />
Die Branche der Finanzdienstleistungen<br />
ist geprägt durch permanenten Wandel,<br />
welcher sich in den letzten Jahren<br />
rasant beschleunigt hat. Jedes Jahr kommen<br />
neue gesetzliche Regelungen auf<br />
uns zu, wie zum Beispiel das Lebensversicherungsreformgesetz,<br />
§34 i der<br />
Gewerbeordnung etc., die dazu führen,<br />
dass Geschäftsmodelle stetig neu justiert<br />
werden müssen.<br />
Die Einnahmesituation ändert sich, die<br />
Kommunikation mit dem Kunden und<br />
den Produktgebern ist dank Internet<br />
und Smartphones vielfältiger geworden,<br />
neue Wettbewerber wie FinTechs<br />
betreten den Markt und nicht zuletzt<br />
zwingen regulatorische Vorgaben dazu,<br />
die Geschäftsprozesse stetig anzupassen<br />
und effektiver zu gestalten. Auch der<br />
Gesetzgeber reagiert auf den Wandel<br />
und fordert von den Vermittlern, sich<br />
permanent weiterzubilden. Als nächstes<br />
steht die Festschreibung einer Weiterbildungspflicht<br />
im Rahmen der IDD auf<br />
der Tagesordnung.<br />
Weshalb kommt eine<br />
Weiterbildungspflicht?<br />
Das Europaparlament hat am 24.<br />
November 2015 die neue EU-Vermittlerrichtlinie<br />
IDD (Insurance Distribution<br />
Directive) verabschiedet. Ein<br />
zentraler Punkt dieser Richtlinie ist die<br />
Pflicht zur fortlaufenden Weiterbildung,<br />
die auch auf den Versicherungsmakler<br />
und Finanzanlagenvermittler ab Februar<br />
2018 zukommt.<br />
Welche Anforderungen<br />
kommen auf die<br />
Vermittler zu?<br />
In der Richtlinie werden zukünftig von<br />
den Marktteilnehmern mindestens 15<br />
Stunden Weiterbildung im Jahr gefordert.<br />
Der Gesetzgeber interpretiert diese<br />
15 Stunden als „substanzielle“ Weiterbildung<br />
also als rechtliche, steuerrechtliche<br />
und versicherungs- und anlagetechnische<br />
Weiterbildung und nicht als<br />
Produktschulungen. Somit deutet sich<br />
an, dass die bisher weit verbreitete Weiterbildungsinitiative<br />
„gut beraten“ des<br />
GDV in Zukunft den Anforderungen<br />
der IDD nicht mehr genügen wird.<br />
Dies hängt aber von der Übersetzung<br />
der IDD-Vorgaben in deutsches Recht<br />
ab. Vollkommen offen wäre, was mit den<br />
bereits erbrachten Weiterbildungspunkten<br />
wird.<br />
<strong>Versicherungsbote</strong> startet<br />
Anbieter-unabhängige<br />
Weiterbildung<br />
Auf diesen Anforderungen baut die<br />
MaklerUNI des <strong>Versicherungsbote</strong>n auf.<br />
Die MaklerUNI ist eine produktgeberunabhängige<br />
Weiterbildungseinrichtung<br />
für Makler und Finanzanlagen-<br />
Seite 24 01/<strong>2016</strong>
Karriere<br />
vermittler, welche aus der Überzeugung<br />
ins Leben gerufen wurde, dass nur eine<br />
praxisorientierte und neutrale Weiterbildung<br />
dem unabhängigen Status eines<br />
Maklers bzw. Finanzanlagenvermittlers<br />
gerecht wird.<br />
Als unabhängige Weiterbildungseinrichtung<br />
wollen wir Ihnen dabei helfen,<br />
auch in der Zukunft ein für Sie erfolgreiches<br />
und selbstbestimmtes Arbeiten zu<br />
gestalten. Daher setzen wir uns das Ziel,<br />
die Lehrinhalte immer in der Kombination<br />
aus Überblick, Orientierung und<br />
praxiserprobten Handlungsempfehlungen<br />
zu betrachten.<br />
Welche Inhalte werden in<br />
der MaklerUNI vermittelt?<br />
Einen besonderen Wert legen wir auf<br />
die Sicht des Maklers/Finanzanlagenvermittlers<br />
hinsichtlich der Fragen:<br />
Wir wollen Sie also dabei unterstützen,<br />
im Interesse Ihrer Kunden die bestmöglichen<br />
Lösungen auf dem Markt zu<br />
finden, Produkte richtig einordnen zu<br />
können sowie Anregungen zur Schärfung<br />
Ihres eigenen Geschäftsmodells zu<br />
finden.<br />
Folgende Themenschwerpunkte<br />
werden im<br />
Vordergrund stehen:<br />
• Maklerrecht<br />
• Biometrie und<br />
Arbeitskraftabsicherung<br />
• Geldanlagen und<br />
Altersvorsorge<br />
• Komposit<br />
• Gewerbe- und Sachgeschäft<br />
• gesetzliche und<br />
private Krankenversicherung<br />
den Pool oder direkt bei uns anmelden,<br />
bewegen sich Ihre monatlichen Kosten<br />
zwischen 15 EUR und 75 EUR netto.<br />
Wir werden noch dieses Jahr die technischen<br />
und inhaltlichen Grundlagen<br />
schaffen, um erste Angebote zur Verfügung<br />
zu stellen. Über alle weiteren Entwicklungen<br />
und Möglichkeiten werden<br />
wir Sie stets informieren.<br />
Wir laden Sie dazu ein, ihre eigene Weiterbildung<br />
mitzugestalten und Mitglied<br />
in einem Weiterbildungsverbund zu<br />
werden, der Ihre Interessen vertritt.<br />
Andreas Hellwig<br />
• Wie setzte ich rechtliche Vorgaben<br />
um, ohne dass dadurch<br />
ein erheblicher Mehraufwand<br />
entsteht?<br />
• Welche organisatorischen<br />
Lösungen passen zu mir?<br />
• Welche Chancen bieten sich<br />
mir für mein Geschäftsmodell?<br />
• Wie lässt sich meine Einnahme-<br />
und Ausgabesituation<br />
verbessern?<br />
Wir bieten diese Themen sowohl online<br />
in Form von Webinaren, Expertenchats.<br />
E-Learning als auch in Präsenzveranstaltungen<br />
an.<br />
Was kostet die MaklerUNI?<br />
Das wir unabhängig von Produktgebern<br />
arbeiten, wird es sich um ein kostenpflichtiges<br />
Angebot handeln. Je nachdem,<br />
ob Sie sich über einen teilnehmen-<br />
Andreas Hellwig<br />
Leiter der MaklerUNI<br />
Foto: © artisteer / istockphoto.com<br />
Seite 25
Abschaffung des Provisionsabgabeverbots<br />
Das Provisionsabgabeverbot<br />
Ein Anachronismus verabschiedet sich<br />
Der Aufschrei in den Reihen der Versicherungsvermittler<br />
war groß, als wir<br />
Anfang 2012 mit moneymeets an den<br />
Markt gingen und 2013 anfingen, unseren<br />
Kunden einen Teil der Abschlussund<br />
Bestandprovisionen zurückzuerstatten.<br />
Gerne wird argumentiert, dass das Provisionsabgabeverbot<br />
die Beteiligung der<br />
Kunden an Provisionen untersage und<br />
dass dies zum Schutz der Beratungsqualität<br />
notwendig sei.<br />
Diese Argumentation greift aber zu kurz.<br />
Bereits 2011 hat das Verwaltungsgericht<br />
in Frankfurt geurteilt, dass es sich bei der<br />
aus dem Jahr 1934 stammenden Anordnung<br />
des Reichsaufsichtsamtes um eine<br />
unbestimmte Rechtsnorm handelt, die<br />
die Anforderungen an ein Gesetz nicht<br />
erfüllt. Die Bafin hat ihren Revisionsantrag<br />
gegen dieses Urteil zurückgezogen<br />
und will, solange es keine neue gesetzliche<br />
Regelung gibt, auch nicht hinsichtlich<br />
der Untersagung von Provisionserstattungen<br />
tätig werden.<br />
Das Provisionsabgabeverbot – so es<br />
denn wirksam wäre – verstößt darüber<br />
hinaus gegen europäisches Recht. Bereits<br />
im Jahr 2004 forderte die Monopolkommission<br />
seine Abschaffung. Ein Referentenentwurf<br />
des Bundesfinanzministers<br />
aus dem letzten Jahr sah die Abschaffung<br />
zum 1.1.<strong>2016</strong> vor. Die Aufhebung wurde<br />
dann auf den 1.7.2017 verschoben.<br />
Wir sind gemeinsam mit unseren Juristen<br />
zu der Einschätzung gelangt, dass die<br />
Weitergabe von Provisionen an unsere<br />
Kunden rechtens ist. Diese Einschätzung<br />
teilte jüngst auch das Landgericht Köln,<br />
das die Klage auf Untersagung unserer<br />
Provisionsrückgabe zurückgewiesen hat.<br />
Jenseits dieser riesigen Spielwiese für<br />
Juristen halte ich es für sinnvoll, die Forderung<br />
nach dem Verbot der Provisionsabgabe<br />
aus Markt- und Kundensicht zu<br />
betrachten.<br />
Das unscheinbar wirkende Provisionsabgabeverbot<br />
bedeutet de facto, dass<br />
dem Verbraucher – anders als in den<br />
meisten anderen Branchen – auf die<br />
Vertriebsspanne keine Rabatte gewährt<br />
werden dürfen. Es schränkt damit ein<br />
wesentliches Element des freien Wettbewerbs<br />
ein und schützt Produktmargen<br />
auf Anbieter- und Vermittlerseite.<br />
Provisionsabgabeverbot in<br />
Europa einzigartig<br />
Es ist hervorzuheben, dass kein anderes<br />
europäisches Land eine vergleichbare<br />
Regelung hat. Trotzdem gibt es dort<br />
zufriedene Versicherungskunden sowie<br />
erfolgreiche Vermittler und Versicherungsgesellschaften.<br />
Zudem gibt es auch<br />
für kein anderes Finanzprodukt eine solche<br />
Regelung. Es ist insofern unsachlich,<br />
wenn für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes<br />
Verbraucher, Versicherungs-<br />
oder Vermittlerinteressen<br />
ins Feld geführt werden. Auch wenn es<br />
sich etwas abgedroschen anhört: Qualität<br />
setzt sich durch. Und so werden auch<br />
nach dem Wegfall des Provisionsabgabeverbots<br />
solide arbeitende Versicherungsvermittler<br />
zweifellos nicht vor dem Ruin<br />
stehen. In Einzelfällen werden bei einem<br />
Wegfall des Verbotes Kunden sicherlich<br />
das Gespräch über eine Partizipation an<br />
der Provision bzw. den Vertriebskosten<br />
suchen. Dies wird jedoch keine marktbeeinflussende<br />
Relevanz haben. Ich<br />
freue mich heute schon auf den Tag, an<br />
dem das Provisionsabgabeverbot, dieser<br />
Anachronismus, die Bühne verlässt<br />
und wir endlich einen transparenten<br />
und kundenfreundlichen Versicherungsmarkt<br />
haben.<br />
Die Mär, das Provisionsabgabeverbot<br />
sichere die<br />
Beratungsqualität<br />
Gerne führen Vermittler das Argument<br />
ins Feld, dass bei einem Wegfall des<br />
Provisionsabgabeverbots die Beratungsqualität<br />
massiv leiden würde. „Mögliche<br />
Kunden sollten nicht mit Rabatten<br />
oder Sondervergütungen der Vermittler,<br />
sondern mit dem besten Versicherungsangebot<br />
überzeugt werden“, sagt Axel<br />
Wehling, Mitglied der Hauptgeschäftsführung<br />
des Gesamtverbands der Deutschen<br />
Versicherungswirtschaft (GDV).<br />
Allerdings schließt das eine das andere<br />
ja nicht aus – im Gegenteil! moneymeets<br />
versteht sich als Finanzmarktplatz. Soll<br />
heißen, die Kunden haben die Möglichkeit,<br />
das für sie beste Produkt zum<br />
günstigsten Preis zu erwerben. Bei vielen<br />
Finanzprodukten wie beispielweise<br />
Direktbanken, Fondsdiscountern oder<br />
im Brokerage-Bereich ist das bereits seit<br />
Jahren gang und gäbe. Vermögensverwalter<br />
und Filialbanken gibt es heute<br />
trotzdem immer noch. Es kommt eben<br />
auf die Qualität und die Fähigkeit an,<br />
Kundenbedürfnisse zu befriedigen. Die<br />
einen legen Wert auf eine persönliche<br />
Beratung und den persönlichen Kontakt<br />
zum Versicherungsvertreter vor<br />
Ort und sind bereit, dafür auch in Form<br />
von (hohen) Provisionen zu zahlen. Die<br />
anderen wiederum nutzen die Informationsmöglichkeiten,<br />
die gerade das<br />
Internet bietet. Sie vergleichen Angebote<br />
und Leistungen beispielsweise über<br />
Seite 26 01/<strong>2016</strong>
Vertrieb<br />
Dieter Fromm<br />
Gründer und Geschäftsführer<br />
moneymeets<br />
30 Jahre Bankerfahrung als<br />
Bankkaufmann und Sparkassen-<br />
Betriebswirt.<br />
Verantwortlich für das Private<br />
Banking, die Vermögensverwaltung<br />
und das Family Office.<br />
Seit 2003 verantwortete er das<br />
Privatkundengeschäft, zuletzt als<br />
Direktor Vertriebsmanagement<br />
Privatkunden<br />
Implementierung eines effizienten<br />
Multi-Kanal-Managements, der<br />
dynamische Internetvertrieb und eine<br />
innovative Social Media-Strategie<br />
die Vergleichsrechner von moneymeets<br />
und wählen preisbewusst und selbstbestimmt<br />
ihre Versicherung aus. Der Vorteil<br />
von moneymeets gegenüber diesen<br />
Angeboten liegt zum einen darin, dass<br />
der Verbraucher alle Angebote an einem<br />
Ort sieht und sich nicht mehr durch dutzende<br />
Seiten klicken muss. Zum anderen<br />
hebt sich moneymeets dadurch von der<br />
Konkurrenz ab, dass der Kunde genau<br />
sehen kann, welche Vertriebsprovisionen<br />
bei welcher Versicherung gezahlt<br />
werden. Bei Beratungsbedarf stehen<br />
unseren Kunden zusätzlich jederzeit<br />
qualifizierte Versicherungsberater zur<br />
Verfügung.<br />
Verkrustete Strukturen aufbrechen<br />
und Transparenz<br />
schaffen<br />
Das Argument, dass das Provisionsabgabeverbot<br />
die Beratungsqualität<br />
sichere und den Verbraucher schütze,<br />
wird durch die genannten Fakten also<br />
ausgehebelt. Wer logisch darüber nachdenkt,<br />
könnte sogar zu dem gegenteiligen<br />
Schluss kommen: Wenn die Provisionen<br />
als unbekannte Größe im Raum<br />
stehen, woher soll der Kunde dann wissen,<br />
ob der Versicherungsvertreter oder<br />
–makler ihm tatsächlich die beste Versicherung<br />
verkauft oder ob für den Berater<br />
vielleicht doch eher die Höhe der<br />
gezahlten Provision ausschlaggebend<br />
für eine Empfehlung ist? Diese Informations-Asymmetrie<br />
hebt das Internet<br />
auf, Herrschaftswissen wird zugänglich<br />
gemacht und Produkte werden in allen<br />
relevanten Aspekten vergleichbar. Der<br />
mündige Verbraucher wird dadurch<br />
erstmals in die Lage versetzt, eine wirklich<br />
informierte Entscheidung zu treffen<br />
– in anderen Lebensbereichen ist das<br />
schließlich ebenfalls völlig normal, auch<br />
in Finanzangelegenheiten!<br />
Dass das nicht allen traditionellen<br />
Marktteilnehmern gefallen würde, war<br />
zu erwarten, immerhin greift diese<br />
Neuerung in tradierte und abgeschottete<br />
Geschäftsmodelle ein. Aber warum<br />
lassen wir nicht die Kunden entscheiden,<br />
welche Dienstleistung und welches<br />
Preismodell für sie interessanter ist? Ist<br />
gerade dies nicht das Prinzip des freien<br />
Wettbewerbes? Alle Möglichkeiten<br />
haben ihre speziellen Vorteile und der<br />
Kunde entscheidet unter Abwägung aller<br />
Daten, welche für ihn die richtige ist.<br />
Internetaffine, kostenbewusste Kunden<br />
werden sich beispielsweise bei moneymeets<br />
selbst um ihre Finanzen und Versicherungen<br />
kümmern. Andere wiederum<br />
wollen sich so wenig wie möglich<br />
mit diesen Themen beschäftigen und<br />
möchten persönliche Betreuung durch<br />
den Makler vor Ort. Beides ist legitim<br />
und sollte in einer modernen Gesellschaft<br />
möglich sein.<br />
Moneymeets in der<br />
Vorreiterrolle<br />
Die Forderung nach einem Provisionsabgabeverbot<br />
ist so, als würde der stationäre<br />
Einzelhandel den Gesetzgeber auffordern,<br />
alle Online-Händler zu gleichen<br />
Preisen zu verpflichten.<br />
Das Stichwort lautet „Verbraucherorientierung“.<br />
Die Digitalisierung, die andere<br />
Branchen längst vollzogen haben, wird<br />
auch die Versicherungsbranche verändern.<br />
Vielleicht hatte das Provisionsabgabeverbot<br />
1934 seine Berechtigung,<br />
doch in einer Gesellschaft, die auf Informationen<br />
aufbaut ist es ein Anachronismus.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Dieter Fromm<br />
Seite 27
Gilt das Provisionsabgabeverbot noch<br />
oder ist es wirklich verfassungswidrig?<br />
„Tot gesagte leben länger“. Dieses alte Sprichwort passt zumindest auf das Provisionsabgabeverbot<br />
(ProbAbgV) - vorerst aber nur befristet. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hatte es bereits in<br />
Absprache mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) „zu Grabe getragen“, es aber<br />
doch nicht beerdigt.<br />
Wilfried E. Simon<br />
1. Stv. Vorsitzender der Interessengemeinschaft<br />
Deutscher<br />
Versicherungsmakler e.V. und<br />
Dozent für Versicherungsrecht<br />
Im neuen Versicherungsaufsichtsgesetz<br />
(VAG), das am 1.1.<strong>2016</strong> in Kraft trat, gilt<br />
das BMF nach wie vor ermächtigt, die<br />
Abgabe von Sondervergütungen an Versicherungskunden<br />
zu verbieten (§§ 298<br />
Abs. 4 VAG <strong>2016</strong> -zuvor . Rechtslagen<br />
dafür sind: Die Verordnung zur Sachversicherung<br />
vom 17.8.1982, die Bekanntmachungen<br />
des Reichsaufsichtsamts zur<br />
Lebensversicherung vom 8.3.1934 und<br />
zur Krankenversicherung vom 5.6.1934.<br />
Im Oktober 2015 sah der Verordnungsentwurf<br />
zum § 298 VAG <strong>2016</strong> vor, diese<br />
mit Wirkung ab dem 1.1.<strong>2016</strong> außer<br />
Kraft zu setzen. Dagegen liefen Versicherer<br />
und Vermittlerverbände Sturm; eine<br />
seltene Einigkeit. Das BMF ließ deshalb<br />
eine Anhörung zu.<br />
Die IGVM hatte in diesem Zusammenhang<br />
die Stellungnahme zum ProvAbgV<br />
gegenüber der BaFin vom 23.5.2012<br />
(siehe unter http://www.igvm.de/downloads/2012.05.23_IGVM-Stellungnahme-zum-Provisionsabgabeverbot.pdf)<br />
und das Urteil des LG Köln dort eingereicht.<br />
Damit wurde dem Ausschuss vor<br />
Augen geführt, was daraus werden kann,<br />
wenn das Verbot kippt. Denn ein Kölner<br />
FinTech-Unternehmen lockte Versicherungskunden<br />
mit dem Versprechen, die<br />
Hälfte der empfangenen Courtagen an<br />
diese zu zahlen. Im Gegenzug schloss<br />
das als Versicherungsmakler registrierte<br />
Unternehmen rechtswidrig sowohl die<br />
Beratung als auch die Haftung gegenüber<br />
den beitretenden Mitgliedern in ihren<br />
AGB einfach aus. Die Beratung und die<br />
Übernahme der Haftung sei gesetzliche<br />
Pflicht, die nicht durch AGB einfach ausgeschlossen<br />
werden könne, urteilte das<br />
LG Köln und verurteilte das beklagte<br />
Unternehmen, dies zu unterlassen. Die<br />
Weitergabe der hälftigen Courtage beanstandete<br />
das Gericht jedoch nicht. Gegen<br />
diesen Punkt der Entscheidung ging das<br />
IGVM-Mitglied, Harald Banditt, in die<br />
Berufung. Das OLG Köln hat die mündliche<br />
Verhandlung auf den 21.10.<strong>2016</strong><br />
terminiert.<br />
Der BMF-Ausschuss<br />
erkannte die Auswirkungen<br />
bei Wegfall des ProvAbgV<br />
Das dies absolut nicht im Sinne des Verbraucherschutz<br />
und somit schon gar nicht<br />
dem Sinn und Zweck der Versicherungsvermittlergesetze<br />
entspricht, wurde den<br />
Ausschussmitgliedern damit eindrucksvoll<br />
vor Augen geführt. Am 15.12.2015<br />
wurde die Endfassung der Verordnung<br />
zu 298 Abs. 4 VAG erlassen. Dort ist in<br />
Artikel 5 bestimmt, dass die Verordnung<br />
und die beiden Bekanntmachungen erst<br />
ab dem 1.7.2017 außer Kraft treten. Bis<br />
dahin soll das BMWi darüber befinden,<br />
ob es in Deutschland mit der Umsetzung<br />
der Versicherungsvertriebsrichtlinie<br />
(IDD) ein generelles Provisions-/Cour-<br />
Seite 28 01/<strong>2016</strong>
Vertrieb<br />
tageverbot geben soll. Das gilt gegenwärtig<br />
zumindest als sehr unwahrscheinlich.<br />
Durch diesen Sinneswandel des BMF<br />
wird ganz deutlich, dass das BMF aktuell<br />
von der Gültigkeit des Verbots ausgeht<br />
und es nicht für verfassungswidrig erachtet.<br />
Denn sonst hätte man Änderungen<br />
des VAG unschwer vornehmen können.<br />
Der Wegfall des ProvAbgV<br />
führt zur Beratungspiraterie<br />
Was passiert aus Sicht der VersM, wenn<br />
das ProvAbgV wirklich kippt? Abschlusswillige<br />
Interessenten könnten sich von<br />
mehreren VersM unabhängig beraten<br />
und sich eine Tarif- und Versichererempfehlung<br />
geben lassen. Zielgerichtet können<br />
sie damit einen anderen Vermittler<br />
mit der Antragserstellung und Vermittlung<br />
beauftragen und sich dafür z. B. die<br />
Hälfte der Provision/Courtage zusagen<br />
lassen. Dies ist natürlich von besonderem<br />
Interesse bei der Lebens- und Krankenversicherung.<br />
Eine Beratung, z. B. über<br />
eine Berufsunfähigkeitsversicherung,<br />
nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, wenn<br />
es richtig gemacht wird. Durchschnittlich<br />
9 Stunden müssen VersM bis zum Vertragsabschluss<br />
aufwenden, denn die Risikovoranfrage,<br />
der wiederum die Anforderungen<br />
der Patientenakte bei allen<br />
Heilbehandlern und die GKV-Auskunft<br />
vorausgehen sollte, gehört genauso dazu,<br />
wie der Abgleich der Versicherungsbedingungen<br />
der in Betracht kommenden<br />
Versicherer.<br />
Der Berater schaut „in die<br />
Röhre“, wenn er keinen<br />
Abschluss verzeichnet<br />
„Außer Spesen nix gewesen“. Das zumindest<br />
gilt, wenn der Abschluss über einen<br />
anderen Vermittler erfolgt oder übers<br />
Internet - jeweils mit Provisions- oder<br />
Courtageabgabe. Da dieser Vermittler<br />
ja die aufwendige Beratung spart, ist die<br />
hälftige Vergütungsabgabe schließlich<br />
noch ein gutes Geschäft für ihn. Der<br />
künftige Versicherungskunde, durch die<br />
EURO-Zeichen in den Augen geblendet,<br />
denkt dabei vermutlich auch nicht daran,<br />
dass auch mal der Leistungsfall eintreten<br />
kann und er dann auf fachkundige<br />
Unterstützung durch seinen Vermittler<br />
angewiesen ist. Einer von vier Versicherten<br />
wird statistisch Berufsunfähig.<br />
Ob er den fachkundigen Experten und<br />
Unterstützer in dem Vertreter eines Versicherers<br />
findet, darf alleine wegen dessen<br />
Loyalitätspflichten gegenüber seinem<br />
Geschäftsherrn eher bezweifelt werden.<br />
Aber schon kleinste Fehler in der Leistungsfallbearbeitung<br />
können Ansprüche<br />
zunichtemachen.<br />
Was muss geschehen, wenn<br />
das ProvAngV kippt?<br />
Die herrschende Meinung in der Literatur<br />
geht davon aus, dass es VersM nicht<br />
gestattet ist, Verbraucher gegen Honorar<br />
zu beraten, wenn diese unabhängig vom<br />
Vermittlungserfolg erfolgen soll. VersM<br />
ist dies erlaubt, soweit es sich bei den<br />
Beratenen um Nichtverbraucher handelt<br />
(§ 34d Abs. 1, S. 4 GewO). Hier muss<br />
der Gesetzgeber handeln, und für klare<br />
Rechtsgrundlagen sorgen, denn qualifizierte<br />
Beratung kann nicht zum Nulltarif<br />
erwartet oder gar verlangt werden. Eine<br />
Doppelerlaubnis als Versicherungsberater<br />
für VersM wäre eine solche Maßnahme,<br />
die aber einige IHKn VersM<br />
nicht erteilen.<br />
Für solche Änderungen tritt die IGVM<br />
ein, damit VersM für qualifizierte Dienstleistung<br />
auch angemessen vergütet werden.<br />
VersM haben insgesamt 18 Pflichtenkreise<br />
bei ihrer Arbeit zu beachten<br />
und werden vom BGH deshalb auch völlig<br />
zu Recht als Experten eingestuft, zu<br />
vergleichen mit anderen Beratern.<br />
Gastbeitrag von<br />
Wilfried E. Simon<br />
Foto: © bykst / pixabay.com<br />
Seite 29
FAMR Financial Advice Market Review<br />
What’s up in Great Britain?<br />
Im Vereinigten Königreich trat 2013 die sogenannte „Retail Distribution Review“ (RDR) in Kraft, die<br />
u. a. ein Provisionsverbot für bestimmte Finanzprodukte beinhaltet. Nun, knapp 3 Jahre später, melden<br />
deutsche Finanzzeitschriften, das Provisionsverbot solle wieder gelockert werden, weil bestimmte<br />
Bevölkerungsgruppen von der Finanzberatung ausgeschlossen seien – dies lege ein Bericht der kürzlich<br />
veröffentlichten Bericht „Financial Advice Market Review“ (FAMR) der britischen Finanzaufsichtsbehörde<br />
hervor. Doch haben die Befürworter von Provisionen den Bericht aufmerksam gelesen? In einem<br />
Gastkommentar meldet Versicherungsbetriebswirt Michael A. Hillenbrand Zweifel an.<br />
In den letzten Wochen hat man verschiedentlich<br />
Meldungen vernommen,<br />
dass in Großbritannien über die Wiedereinführung<br />
von Provisionsmodellen<br />
nachgedacht würde – zumindest für<br />
bestimmte Konstellationen.<br />
Dies lässt die Gegner von Honorarmodellen<br />
frohlocken und ermutigt die Vertreter<br />
der These, dass sich Verbraucher<br />
keine Beratung auf Honorarbasis leisten<br />
könnten und deshalb mit einer Verarmung<br />
von weiten Teilen der Bevölkerung<br />
im Alter zu rechnen sei, dazu, diesen<br />
geballten Unsinn weiter zu spinnen.<br />
Hierzu ist zunächst festzustellen, dass<br />
es mit den deutschen Provisionsmodellen<br />
in der Vergangenheit doch sehr gut<br />
gelang, aus den Zahlungsströmen der<br />
Kunden so gewaltige Geldmengen abzuzweigen,<br />
dass die regelmäßigen Skandale<br />
im Stile einer MEG u.a. finanziert werden<br />
konnten. Denn dass die Versicherer<br />
die Provisionen aus ihrer „Privatschatulle“<br />
finanzierten, vermutet wohl keiner.<br />
Wenn die Kunden in der Lage waren,<br />
diese Provisionen (mit) zu bezahlen, so<br />
sollte dies auch über Honorarmodelle<br />
möglich sein. Ob der Kunde allerdings<br />
bereit ist, weiterhin solch exorbitante<br />
Kosten hinzunehmen, darf dann doch<br />
angezweifelt werden. Wer also Kunden<br />
weiterhin mit unangemessen hohen<br />
Kosten – a‘ la Strukki- oder teurer<br />
Exklusivvertrieb – belasten will, bleibt<br />
wohl besser bei den Provisionsmodellen.<br />
Alle anderen sollten sich den FAMR-Report<br />
aufmerksam durchlesen, weil sich<br />
dort die von den britischen Kollegen<br />
gesammelten Erfahrungen widerspiegeln!<br />
Die Rückschau wurde mit dem Ziel angestoßen,<br />
Wege zu identifizieren, die den<br />
Finanzmarkt im Sinne des Kunden besser<br />
funktionieren lassen. Die Untersuchung<br />
hatte einen breiten Blickwinkel über den<br />
gesamten Markt des financial service, um<br />
die Verfügbarkeit von Beratung und die<br />
Begleitung der britischen Kunden (insbesondere<br />
jener Verbraucher, die über kein<br />
signifikantes Vermögen oder Einkommen<br />
verfügen) bei ihren finanziellen Entscheidungen<br />
beurteilen zu können.<br />
Es werden eine Reihe von Fragen, einschließlich<br />
der regulatorischen und<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen, die<br />
Wirtschaftlichkeit der Beratung, das Verbraucherengagement<br />
und die Rolle der<br />
Technologie, beleuchtet.<br />
Professionellere Standards,<br />
aber noch kein Gleichgewicht<br />
von Angebot und<br />
Nachfrage<br />
Gleich zu Beginn wird festgestellt, dass<br />
die Regulierung zu weitaus professionelleren<br />
Standards und höherer Qualität im<br />
Finanzmarkt geführt hat, und dass die<br />
Interessenkonflikte, die durch Provisionsmodelle<br />
verursacht waren, beseitigt<br />
wurden.<br />
Allerdings zeigt sich auch, dass sich<br />
Angebot und Nachfrage noch nicht<br />
im Gleichgewicht befinden. In einer<br />
Umfrage der APFA Association of Professional<br />
Financial Advisers in <strong>2016</strong><br />
gaben 43 % der befragten Berater an, in<br />
den letzten 12 Monaten Kunden abgewiesen<br />
zu haben, weil eine Beratung,<br />
bezogen auf die Umstände des Kunden,<br />
unwirtschaftlich gewesen sei.<br />
Dies verwundert aber bei näherer<br />
Betrachtung nicht, denn<br />
a) muss sich so ein Markt erst entwickeln<br />
und Anbieter und Nachfrager müssen<br />
sich finden, und<br />
b) ist das in der Provisionswelt nicht<br />
anders. KAG’s, oder Versicherer lehnen<br />
Anträge ab, wenn die Sparraten zum<br />
Beispiel zu niedrig sind (Mindestbeiträge).<br />
Vermittler meiden Kunden und<br />
lehnen Aufträge ab, wenn erkennbar ist,<br />
dass die Verhältnisse keine vernünftigen<br />
Abschlüsse (und somit Provisionen)<br />
zulassen.<br />
Zudem muss man die Aussagekraft<br />
dieser Prozentangabe kritisch beleuchten.<br />
Es wurden nicht 43 % aller Kunden<br />
abgewiesen, sondern 43 % der Befragten<br />
(Banker, Finanzierungsvermittler,<br />
Makler usw.) gaben an, in den letzten<br />
12 Monaten mindestens einen Kunden<br />
abgewiesen zu haben. Wie hoch das Verhältnis<br />
zu denen, die nicht abgewiesen<br />
wurden, ist, lässt sich nicht feststellen.<br />
Überlegung: Kann es sein, dass in<br />
Deutschland auch Banken, Versicherer,<br />
Seite 30 01/<strong>2016</strong>
Vertrieb<br />
Makler, Berater jeglicher Couleur in den<br />
letzten 12 Monaten Aufträge abgelehnt<br />
haben, weil die Rahmenbedingungen<br />
nicht aussichtsreich waren?<br />
Unsicherheit:<br />
Welcher Rat ist erlaubt?<br />
Des Weiteren spielt in dem Bericht Unsicherheit<br />
der britischen Berater, ob man<br />
für eine einfache Frage einen einfachen<br />
Rat erteilen dürfe, ohne eine umfassende<br />
vertiefte Prüfung der Gesamtsituation<br />
des Kunden voranzustellen, eine Rolle.<br />
Dazu empfiehlt FAMR, das regulatorische<br />
Umfeld zu präzisieren, damit die<br />
Berater Begleitung und Anleitung der<br />
Kunden von hoher Qualität kreieren<br />
können, mit der die Kunden dann ihre<br />
eigenen Entscheidungen treffen können.<br />
Das scheint bei rechtem Lichte betrachtet<br />
dann doch wohl auch die Aufgabe eines<br />
Beraters zu sein, nämlich einen Kunden<br />
zu begleiten und anzuleiten anstatt ihm<br />
Produkte zu verkaufen, die der Kunde<br />
nicht versteht.<br />
In Birmingham fand im März die erste<br />
Finanzberater-Messe statt, zu der Banken,<br />
Versicherer und KAG’s nur als Zuschauer<br />
zugelassen waren. Es gab keine Aussteller,<br />
keine Geschenke, keine Werbeartikel,<br />
keine gesponserte Gala! Hier wurde ganz<br />
deutlich gemacht, dass die Finanzindustrie<br />
nicht die gleichen Interessen hat wie<br />
die Kunden, und dass Beratung nichts<br />
mit Produkten zu tun hat!<br />
Für Deutschland noch unvorstellbar –<br />
eine DKM ohne Aussteller, ohne gezielte<br />
Beeinflussung der Sachwalter/Makler….<br />
Kunden über versteckte<br />
Kosten aufklären<br />
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen<br />
Kunden sich die Beratung nicht leisten<br />
wollen. FAMR stellt fest, dass die meisten<br />
Firmen den Service nicht zu einem<br />
Preis liefern können, den Kunden sich<br />
üblicherweise vorstellen würden.<br />
Aber auch das ist selbstverständlich.<br />
Wenn man einen Kunden fragt, was er<br />
sich denn vorstellen würde zu bezahlen,<br />
dann entscheidet er innerhalb seines<br />
Horizonts. Wer als Arbeitnehmer 15,-<br />
oder 25,- € Stundenlohn hat, wird sich<br />
kaum vorstellen können, 150,- € oder<br />
250,- € für eine Beratung zu bezahlen.<br />
Wenn man dem Kunden dann allerdings<br />
erläutert, welche Kosten in Finanzprodukten<br />
versteckt sind und ihm zeigt,<br />
dass er sich nur zwischen „transparent<br />
und günstig“ oder „intransparent und<br />
teuer“ entscheiden könne, weil er für<br />
NULL EURO von niemandem (nicht<br />
einmal einem Direktanbieter) bedient<br />
wird, ändert sich die Haltung des Kunden<br />
sofort. Er wählt dann die günstige<br />
und transparente Lösung und akzeptiert<br />
das Honorar gerne.<br />
Dabei bleiben diejenigen, die sowohl<br />
finanziell als auch in Sachen Finanzwissen<br />
weniger gut ausgestattet sind, natürlich<br />
manchmal außen vor. Diese Zielgruppe<br />
wurde allerdings in der Vergangenheit in<br />
Deutschland auch nicht so bedient, dass<br />
sie nennenswerten Reichtum anhäufen<br />
konnte. Meist wurden diese nicht so<br />
gutgestellten Bürgerschichten von einfachen<br />
Strukturvertrieben fokussiert,<br />
die dann mit höchst kostenbelasteten<br />
„Mickey-Mouse-Versicherungs-/Sparverträgen“<br />
bedacht wurden, um die Verträge<br />
nach Ablauf der Stornohaftung auszuspannen<br />
und regelmäßig den größten<br />
Teil des Kapitals zu vernichten.<br />
Die betroffenen Bevölkerungsschichten<br />
sind dann wohl doch auf die gesetzlichen<br />
Versorgungsprogramme angewiesen,<br />
weil in den Geschäftsmodellen der Finanzindustrie<br />
zu viel Geld versickert. Das hat<br />
man in Großbritannien – im Gegensatz<br />
zu Deutschland - längst erkannt und deshalb<br />
mit dem „pension freedom act“ den<br />
Verbrauchern die Möglichkeit gegeben,<br />
sich ihre Sparanteile auszahlen oder in<br />
eine sofortbeginnende Rente wandeln zu<br />
lassen, ohne dass Versicherer hier Abzüge<br />
machen durften. Zum 06.04.2015 konn-<br />
Foto: © PublicDomainPictures / pixabay.com<br />
Seite 31
ten die Briten über ihre Ersparnisse aus<br />
Rentenversicherungsverträgen frei verfügen<br />
und auch in Entnahmepläne wandeln.<br />
In den ersten drei Monaten (April-<br />
Juni 2015) mussten britische Versicherer<br />
2,5 Mrd. £ auszahlen!<br />
Eine Frage<br />
des Regelwerks...<br />
Um künftig auch geringer verdienende<br />
Bevölkerungsschichten auf Honorarbasis<br />
bedienen zu können, wird empfohlen, ein<br />
klares Regelwerk zu schaffen, das es den<br />
Beratern ermöglicht, einfacher strukturierte<br />
Beratungssituationen mit einfacher<br />
strukturierten Beratungsansätzen zu<br />
bedienen, ohne sich Haftungsgefahren<br />
auszusetzen und zusätzlich technische<br />
Lösungen zu schaffen, die die Beratung<br />
von Verbrauchern zu niedrigeren Kosten<br />
ermöglicht.<br />
Verbleibt noch eine Gruppe von Kunden,<br />
die in England bisher nicht bereit<br />
ist, überhaupt für Finanzberatung zu<br />
bezahlen. Man geht davon aus, dass diese<br />
Zielgruppe<br />
a) den Wert der Beratung nicht erkennt,<br />
b) nicht versteht, dass die Beratung „für<br />
sie“, also zu ihren Gunsten, erfolgt, und<br />
c) Beratern aufgrund von schlechten<br />
Erfahrungen mit deren Service grundsätzlich<br />
ablehnend begegnet.<br />
Diese Gruppe kennen wir in Deutschland<br />
ebenso. Sie versorgt sich nicht, oder nur<br />
über Direktversicherer. Das wird wohl<br />
auch künftig so bleiben.<br />
Bezüglich der zu Beginn angesprochenen<br />
angeblichen Diskussion über die Wiedereinführung<br />
von Provisionen führt FAMR<br />
auf Seite 46 aus:<br />
„Eine geringe Anzahl der Befragten, die<br />
der FAMR-Aufforderung zur Stellungnahme<br />
nachkamen, empfahlen, Provisionen<br />
für Finanzberatung wieder einzuführen.<br />
Diese wurden jedoch von der<br />
gegenteiligen Ansicht überwogen.<br />
In Anbetracht der starken Argumente<br />
gegen ein provisionsbasiertes System, wie<br />
zum Beispiel den Mangel an Transparenz<br />
und die Verzerrung durch Incentives,<br />
glaubt FAMR nicht, dass man darüber<br />
ernsthaft nachdenken müsse und wird<br />
daher eine Rückkehr zur provisionsbasierten<br />
Finanzberatung nicht empfehlen.“<br />
Darüber hinaus weist FAMR darauf hin,<br />
dass die Diskussion erst durch ein von<br />
der FCA publiziertes Papier aus Oktober<br />
2015 angestoßen worden war, mit der<br />
Bitte an die Marktteilnehmer um Stellungnahme.<br />
Die FCA beabsichtigt im 2.<br />
Quartal <strong>2016</strong> das Ergebnis dieser Befragung<br />
und seiner daraus resultierenden<br />
Überlegungen zu veröffentlichen.<br />
Man darf also gespannt sein. Nach allem,<br />
was im Bericht jedoch empfohlen wird,<br />
ist eine Rückkehr zum Provisionsmarkt<br />
in GB eher unwahrscheinlich.<br />
Ein Gastkommentar von<br />
Michael A. Hillenbrand<br />
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Seite 32 01/<strong>2016</strong>
Advertorial Vertrieb<br />
„Chancen der<br />
generationsübergreifenden<br />
Vorsorgeberatung<br />
liegen auf der Hand“<br />
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Nachlassregelung – vielen Menschen sind sie bekannt aber<br />
nur wenige haben diese Vorsorgethemen für sich und Angehörige geregelt – so eine repräsentative<br />
Umfrage des Instituts forsa. Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta Versicherungen in<br />
Deutschland, sieht darin einen Appell an Makler und Vermittler, sich der generationsübergreifenden<br />
Vorsorgeberatung anzunehmen.<br />
Die Ergebnisse der letztjährigen forsa-Umfrage<br />
weisen auf Kundenbedürfnisse<br />
hin, die Maklern und Vermittlern<br />
ausgezeichnete Anknüpfungspunkte für<br />
die Beratung liefern. „Wenn zwei Drittel<br />
der Befragten im Familienkreis bereits<br />
über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht<br />
oder Nachlassregelung gesprochen<br />
haben aber lediglich 32 Prozent<br />
diese zentralen Verfügungen tatsächlich<br />
für sich geregelt haben, dann besteht<br />
hier ein klar definierter Beratungsauftrag“,<br />
erklärt Walter Capellmann,<br />
Hauptbevollmächtigter der Monuta. Für<br />
Makler und Vermittler sieht er darin<br />
auch die Chance, sich bei Bestands- und<br />
Neukunden als Experte für eine generationsübergreifende<br />
Vorsorgeberatung zu<br />
empfehlen.<br />
Wissenslücken bei<br />
Verfügungen für<br />
Minderjährige schließen<br />
Zu den häufig vernachlässigten Beratungsthemen<br />
zählt die Sorgerechtsverfügung<br />
für minderjährige Kinder. Vielfach<br />
herrscht der Irrtum vor, beim Tod der<br />
Eltern würde ohne Weiteres Taufpaten,<br />
Geschwistern oder Großeltern das<br />
Sorgerecht zugesprochen. „Ohne eine<br />
schriftliche Sorgerechtsregelung entscheidet<br />
allein das Vormundschaftsgericht<br />
über einen geeigneten Vormund“,<br />
klärt Capellmann auf. „Junge Familien<br />
sollten dahingehend beraten werden,<br />
mit Bedacht auszuwählen, wer als Vormund<br />
in Frage kommt. Nur so bleibt<br />
die Entscheidung über einen geeigneten<br />
Vormund nicht allein dem Gericht überlassen.“<br />
Zu einer generationsübergreifenden<br />
Vorsorgeberatung gehört auch die finanzielle<br />
Absicherung für den Trauerfall.<br />
Den Ergebnissen der Umfrage zufolge<br />
haben bislang 31 Prozent der Deutschen<br />
finanziell für den Todesfall vorgesorgt,<br />
8 Prozent der Befragten haben auch<br />
die Gestaltung der eigenen Trauerfeier<br />
schon zu Lebzeiten geregelt. Sie nutzen<br />
bereits die Möglichkeit, Angehörige<br />
finanziell und auch organisatorisch zu<br />
entlasten.<br />
Generationsübergreifende<br />
Vorsorge über den Tod<br />
hinaus<br />
Die Trauerfall-Vorsorge der Monuta<br />
bietet daher über die finanzielle Absicherung<br />
für den Todesfall hinaus auch<br />
die Möglichkeit einer organisatorischen<br />
Bestattungsvorsorge. Mithilfe des<br />
„Scenariums“, eines speziell entwickelten<br />
Fragebogens, können Bestattung<br />
und Trauerfeier bis ins Detail nach den<br />
Wünschen des Versicherten festgelegt<br />
werden. Ebenso gehören eine kostenlose<br />
Rechtsauskunft sowie juristisch geprüfte<br />
Formulare für Vorsorgeverfügungen<br />
und für die Nachlassregelung zum Leistungsumfang.<br />
Makler und Vermittler<br />
sollten darüber hinaus bei der Beratung<br />
auch auf Leistungsmerkmale wie<br />
eine doppelte Versicherungsleistung bei<br />
Unfalltod, eine Mitversicherung minderjähriger<br />
Kinder ohne Zusatzbeitrag<br />
sowie einen weltweit geltenden Versicherungsschutz<br />
hinweisen. „Die Trauerfall-Vorsorge<br />
richtet sich im Prinzip<br />
an jeden volljährigen Menschen, der für<br />
seinen letzten Weg alles geregelt wissen<br />
will. Das können Singles, Paare, Familien<br />
und auch ältere Menschen sein“,<br />
erläutert Walter Capellmann.<br />
Im Sinne einer generationsübergreifenden<br />
Vorsorge sind die Vorsorgeverfügungen<br />
und die Vorsorge für den Trauerfall<br />
Ausdruck einer zunehmenden<br />
Verantwortung der Generationen füreinander.<br />
„Wer frühzeitig vorsorgt, erhält<br />
das gute Gefühl, seine eigene Selbstbestimmung<br />
auch über den Tod hinaus<br />
zu wahren und seine Angehörigen und<br />
Hinterbliebenen zu entlasten“, so Capellmann.<br />
Foto: ©Kzenon / fotolia.com<br />
Seite 33
Eigenheimrente als Baustein der<br />
Vorsorgeberatung<br />
Walter Riester findet die derzeitige Debatte um die nach ihm benannte Riester-Rente „saudumm“.<br />
Recht hat er. Denn die Politik läuft hier Gefahr, ein Konzept zu verteufeln, für das es keine Alternative<br />
gibt: die private Vorsorge fürs Alter. Statt die Menschen auf das Unvermeidbare einzustimmen, werden<br />
sie verunsichert. Vertrauen droht verloren zu gehen. Davon aber lebt die private Vorsorge. Sie kann<br />
als „Geldrente“ oder „Eigenheimrente“ gestaltet werden – je nach Bedarf und Wunsch. Wichtig ist, die<br />
Wahlfreiheit zu erhalten.<br />
Warum es keine Alternative zur privaten<br />
Vorsorge gibt, zeigt ein Blick auf die<br />
demografische Entwicklung. „Wenn wir<br />
bis 2035 das Verhältnis von Menschen<br />
über 65 zu den Menschen zwischen 14<br />
und 65 auf dem heutigen Niveau halten<br />
wollten, bräuchten wir rechnerisch 32<br />
Millionen zusätzliche Migranten.“ So<br />
eine Aussage des Ifo-Instituts vom Oktober<br />
2015. Können wir uns das vorstellen?<br />
Vermutlich eher nicht. Dann aber bleibt<br />
das richtig, was vor 15 Jahren zur Einführung<br />
einer staatlich geförderten privaten<br />
„Geldrente“ und 2008 im Zuge einer<br />
Gleichstellung zur „Eigenheimrente“<br />
führte: der notwendige Ausgleich des<br />
sinkenden gesetzlichen Rentenniveaus.<br />
Welche Form der privaten Vorsorge<br />
gewählt wird, sollte dem Einzelnen<br />
überlassen bleiben. Die individuellen<br />
Präferenzen müssen deshalb auch das A<br />
und O jeder Vorsorgeberatung sein. Es<br />
wird immer Menschen geben, die sich<br />
– oft ergänzend zu einer betrieblichen<br />
Altersvorsorge – beides leisten können:<br />
eine private Geldrente und die Investition<br />
in eigene vier Wände. Spätestens<br />
dann, wenn das Einkommen nur für<br />
eine Form der privaten Altersvorsorge<br />
reicht, kommt den individuellen Präferenzen<br />
aber die entscheidende Bedeutung<br />
zu.<br />
Mietfreies Wohnen als<br />
„steinerne Zusatzrente“<br />
Auf der Wunschliste der Menschen steht<br />
Wohneigentum nach wie vor weit oben.<br />
45 Prozent der Deutschen sparen laut<br />
TNS Infratest auf dieses Ziel hin. In der<br />
Gruppe der 21- bis 29-Jährigen sind es<br />
nach Zahlen des Marktforschungsinstituts<br />
Youngcom immerhin 35 Prozent.<br />
Auch wissen wir, wiederum durch TNS<br />
Infratest, dass 57 Prozent der Mieter<br />
lieber in eigenen vier Wänden wohnen<br />
würden.<br />
Seite 34 01/<strong>2016</strong>
Vertrieb<br />
Andreas J. Zehnder<br />
Vorstandsvorsitzender des<br />
Verbandes der Privaten<br />
Bausparkassen<br />
Ein wesentlicher Grund liegt im mietfreien<br />
Wohnen als „steinerne“ Zusatzrente.<br />
Nach einer Sonderauswertung des<br />
Statistischen Bundesamts für den Verband<br />
der Privaten Bausparkassen sparen<br />
Rentnerhaushalte mit Wohneigentum<br />
im Schnitt 36 Prozent bzw. 599 Euro<br />
im Monat ihrer gesetzlichen Rente von<br />
1.678 Euro. Mietfreies Wohnen im Alter<br />
ist dabei umso wichtiger, je geringer das<br />
Einkommen und damit die staatliche<br />
Geldrente ist.<br />
Von daher überrascht es nicht, dass die<br />
erst im November 2008 an den Start<br />
gegangene Eigenheimrente sich nach<br />
wie vor großer Beliebtheit erfreut. Der<br />
Bestand an Eigenheimrenten-Verträgen<br />
hat sich nach Zahlen des Bundesministeriums<br />
für Arbeit und Soziales<br />
binnen sieben Jahre auf knapp 1,6 Millionen<br />
erhöht. Zuletzt, 2015, betrug der<br />
Zuwachs 187.000 Verträge.<br />
Förderung als<br />
„Tilgungsturbo“<br />
Die hohe Akzeptanz der Eigenheimrente<br />
erklärt sich durch dessen spezifische Vorteile.<br />
Die Förderung wirkt in der Darlehensphase<br />
wie ein „Tilgungsturbo“. Der<br />
wirtschaftliche Vorteil eines geförderten<br />
gegenüber einem nichtgeförderten Darlehen<br />
kann dabei laut Finanztest – über<br />
den gesamten Finanzierungszeitraum<br />
hinweg – bis zu 50.000 Euro betragen.<br />
Seit 2014 können Riester-Darlehen auch<br />
zur Umschuldung bestehender Immobiliendarlehen<br />
genutzt werden. Darüber<br />
hinaus darf man das angesparte Guthaben<br />
jederzeit zur Entschuldung von<br />
Haus oder Wohnung einsetzen. Beides<br />
gilt unabhängig vom Anschaffungsbedarf<br />
der Immobilie – also auch für<br />
Erwerbsvorgänge vor 2008. Auch hier<br />
gilt: Mit einer geförderten Umschuldung<br />
ist man deutlich früher schuldenfrei. Bei<br />
Ablösung einer Restschuld von 110.000<br />
Euro nach einem auf 10 Jahre befristeten<br />
Annuitätendarlehen, die über 22 Jahre<br />
läuft, können das beispielsweise 6 Jahre<br />
sein.<br />
Plus trotz nachgelagerter<br />
Besteuerung<br />
Auch bei Berücksichtigung der nachgelagerten<br />
Besteuerung verbleibt unter<br />
dem Strich – so wiederum Finanztest<br />
– im Normalfall ein „dickes Plus“. Für<br />
ein kinderloses Arbeitnehmer-Ehepaar,<br />
beide 35, Bruttojahreseinkommen<br />
70.000 Euro und einer Kreditsumme<br />
von 200.000 Euro, kam Finanztest auf<br />
einen Vorteil nach Steuern von 27.400<br />
Euro. Bei einem Arbeitnehmer-Ehepaar<br />
mit zwei Kindern, 2006 und 2008 geboren,<br />
Bruttojahreseinkommen 60.000<br />
Euro und einer Kreditsumme von<br />
150.000 Euro, betrug der Vorteil immerhin<br />
noch 18.800 Euro. Und im oben<br />
genannten Beispiel der Umschuldung<br />
summierte sich der Vorteil unter dem<br />
„Steuer-Strich“ auf knapp 24.000 Euro.<br />
Hinzu kommt, dass – ebenfalls seit 2014<br />
– die Förderung auch für einen altersbzw.<br />
behindertengerechten Umbau in<br />
Anspruch genommen werden kann.<br />
Findet dieser innerhalb von drei Jahren<br />
nach Erwerb der Immobilie statt, gilt<br />
hierfür eine Mindestinvestitionssumme<br />
von 6.000 Euro. Danach gilt eine Mindestinvestitionssumme<br />
von 20.000 Euro.<br />
Ein Gastkommentar von<br />
Andreas J. Zehnder<br />
Seite 35
Makler im Zeitalter der Digitalisierung<br />
Vom Beruf bleibt die Berufung<br />
Wie sieht die Zukunft des Versicherungsmaklers aus, wenn immer mehr Dienstleistungen von Apps<br />
und FinTechs übernommen werden? Dieser Frage geht Oliver Pradetto, Geschäftsführer des Lübecker<br />
Maklerpools Blau direkt, in einem Gastkommentar nach. Er sieht existentielle Bedrohungen für den<br />
Berufsstand – aber auch große Chancen.<br />
Die Art, wie wir Dienstleistungen kaufen,<br />
ändert sich grundlegend. Für den<br />
Maklerberuf ergeben sich daraus phantastische<br />
Perspektiven.<br />
In früheren Zeiten hieß es oft “Wer<br />
schreibt, der bleibt”. Gemeint war: Du<br />
musst eigentlich nur verkaufen können.<br />
Heute erwartet die Gesellschaft mehr als<br />
die reine Produktverteilung. Der Makler<br />
soll als Fachmann Verantwortung<br />
für die Entscheidungsgrundlagen seiner<br />
Kunden tragen. In der Folge ist der<br />
Makler mit zahlreichen neuen Pflichten<br />
konfrontiert. Er ist bereits jetzt mit<br />
zusätzlichen Aufwendungen für Vermögenschadenshaftpflicht,<br />
Fachwissen und<br />
Dokumentation konfrontiert, künftig<br />
kommt laufender Fortbilungsaufwand<br />
hinzu.<br />
Oliver Pradetto<br />
Geschäftsführer des Lübecker<br />
Maklerpool blau direkt<br />
Die wachsende Transparenz des Versicherungsmarktes<br />
- und daraus resultierend<br />
die höhere Kostensenibilität - setzt<br />
den Makler unter Rechtfertigungs- und<br />
damit auch Margendruck. Ursache der<br />
Veränderungen liegen in der Entwicklung<br />
hin zur Informationsgesellschaft,<br />
wie sie erst durch moderne Technologien<br />
möglich wird. Mit dem immer<br />
rasanteren Fortschreiten der Technologie<br />
wird sich diese Entwicklung unaufhaltsam<br />
beschleunigen.<br />
Seite 36 01/<strong>2016</strong>
Netzwelt<br />
Neue Technologien<br />
zielen darauf,<br />
den Makler zu ersetzen<br />
Bislang hat die Entwicklung den Maklerberuf<br />
belastet; ihn schwerer gemacht.<br />
Die weitere Entwicklung zielt hingegen<br />
darauf ab, die Arbeiten des Vermittlers<br />
mittels Technologie zu ersetzen. Onlinemakler-Systeme<br />
bieten dem Kunden die<br />
Möglichkeit, sich überall und jederzeit<br />
zu informieren – statt erst nach wochenlangem<br />
Warten auf einen Termin.<br />
Robo-Advice bietet interaktiv abrufbares<br />
Fachwissen in permanent konstanter<br />
Spitzenqualität. Die Sensorik der mobilen<br />
Devices (Smartphones, Smartwachtes,<br />
Smartclothes etc.) versorgt hochentwickelte<br />
Algorithmen mit den nötigen<br />
Informationen, um den Kundenbedarf<br />
im Moment der Entstehung identifizieren<br />
und durch passgenaue Angebote<br />
befriedigen zu können. Automatisierter<br />
Datenaustausch in Verbindung mit<br />
Spracherkennungssystemen erfüllen<br />
dem Kunden jeden Wunsch, ohne dass<br />
es noch manueller Verwaltung bedarf.<br />
Was wie “Irgendwann einmal” klingt,<br />
ist mit den heutigen Mitteln der Technik<br />
bereits vollständig umsetzbar. Es<br />
fehlt lediglich Verbreitung und Umsetzung.<br />
Die wird in diesem Moment von<br />
allen Protagonisten voran getrieben:<br />
Maklerpools konstruieren moderne<br />
Kunden-Apps, Versicherer arbeiten fieberhaft<br />
mit Hilfe von Bipro und TGIC<br />
am Datenaustausch, MVP-Hersteller<br />
konzentrieren sich auf cloudbasierte<br />
Big-Data-Ansätze. Bei blau direkt merken<br />
wir, dass ein tipping point erreicht<br />
ist und wir die Arbeit des Vermittlers als<br />
Produktionsfaktor jetzt endlich weitgehend<br />
ausschalten können.<br />
Der Makler<br />
wird umdenken müssen<br />
Was für jeden klassischen Makler wie<br />
eine Bedrohung klingt, eröffnet ungeahnte<br />
Chancen, wenn man sich selbst<br />
den Perspektivenwechsel erlaubt.<br />
Niemand ist Makler geworden, weil er<br />
Dokumente scannen und ablegen will.<br />
Das Lesen von Bedingungen oder die<br />
Datenerfassung gehört auch für kaum<br />
jemanden zu den Lieblingsbeschäftigungen.<br />
Und mal ehrlich: Wer ist schon<br />
scharf auf Akquise?<br />
Wenn wir vom heutigen Maklerberuf<br />
die Arbeit extrahieren, bleibt die<br />
Berufung. Sie ist der Grund, warum<br />
wir Makler geworden sind. Der Makler<br />
kann eines besser als jede Maschine: Er<br />
gibt dem Kunden ein Gefühl der Sicherheit.<br />
Er weckt Vertrauen. Deswegen und<br />
nur dafür gönnen uns Kunden bereitwillig<br />
unser Einkommen. Dass wir den<br />
Maklerberuf zu einer besseren Form<br />
des Datentypisten gemacht haben, war<br />
ein historischer Fehler, von dem uns die<br />
Technik befreien wird.<br />
Doch leider fordert diese wunderbare<br />
Perspektive einen Preis. Der Makler wird<br />
umdenken und sein Handeln ändern<br />
müssen. Tagtäglich beobachte ich, wie<br />
Makler neue Ideen und Werkzeuge<br />
ablehnen, ja nicht einmal anzuschauen<br />
bereit sind. Da steht oft das eigene Ego<br />
in der Sicht. Doch auch bei den Kollegen,<br />
die Veränderungen gegenüber aufgeschlossen<br />
sind, ist es ein Drama. Sie<br />
kommen selten ins Handeln.<br />
Und so hat meine wunderbare Botschaft<br />
leider auch eine Schattenseite: Wo der<br />
Makler nicht mitzieht, nicht bereit ist<br />
die neue Wunschwelt des Kunden anzunehmen,<br />
nicht in der Lage ist aus dem<br />
Hamsterrad auszubrechen, wird sich<br />
die Welt ohne ihn weiterdrehen. Mehr<br />
als 500 Maklerbetriebe werden es nicht<br />
schaffen, die nächsten 10 Jahre zu überstehen.<br />
So lässt sich auch dies über den<br />
Maklerbetrieb der Zukunft sagen: Er hat<br />
wenig Konkurrenz.<br />
Ein Gastkommentar von<br />
Oliver Pradetto<br />
Seite 37
Advertorial<br />
M4Energy-<br />
Energiegenossenschaft:<br />
„Wir sind kein Discountanbieter!“<br />
Viele Versicherungsmakler sind auf der Suche nach alternativen, zusätzlichen Verdienstmöglichkeiten.<br />
Während Makler früher die Kfz-Versicherung als optimalen Türöffner favorisierten, zählen mittlerweile<br />
der Wechsel der Krankenkasse oder des Stromanbieters zu den beliebtesten Annex-Vertriebsprodukten.<br />
Wir haben uns mit Maik Junker im<br />
schönen Dresden getroffen. Im Interview<br />
erklärt uns der Vorstandsvorsitzende<br />
der Energiegenossenschaft<br />
M4Energy eG, warum er bei der Kooperation<br />
mit Vertriebspartnern auf Stabilität<br />
und Kontinuität setzt und wie Vermittler<br />
dauerhaft durch den Wechsel zu<br />
M4Energy verdienen können.<br />
<strong>Versicherungsbote</strong>: Herr Junker, aufgrund<br />
der Energiewende stecken die<br />
deutschen Energieriesen in der Krise<br />
und stehen mehr denn je in der Kritik.<br />
Dennoch werden die Verbraucher<br />
nahezu überrannt mit günstigen Angeboten.<br />
Inwiefern unterscheidet die<br />
M4energy eG sich von anderen Anbietern?<br />
Maik Junker<br />
Vorstandsvorsitzenden<br />
M4Energy<br />
Maik Junker, M4Energy eG:<br />
Die M4Energy eG ist eine Energiegenossenschaft.<br />
Seit sechs Jahren sind wir<br />
dauerhaft am Markt und haben viele<br />
kommen und wieder gehen sehen.<br />
Unser Know-how und unser faires Konzept<br />
zeichnet unser Bestehen aus. Wir<br />
wissen, was wir tun! Mit wirtschaftlich<br />
fundierten Tarifen, fern vom Discount<br />
und außerhalb des ruinösen Rabatt- und<br />
Bonitätenwahnsinns beliefern wir Mitglieder<br />
und Nichtmitglieder mit Strom<br />
und Gas. Unser Kundenstamm ist breit,<br />
egal ob privat, gewerblich oder industriell.<br />
Dabei liegt uns das Thema Gemeinschaft<br />
sehr am Herzen. Die Kunden können<br />
Teil der Genossenschaft werden. Für<br />
Seite 38 01/<strong>2016</strong>
Advertorial<br />
Energie mit Weitblick<br />
und Vertrauen.<br />
Kooperationspartner werden<br />
neue Kunden gewinnen<br />
dauerhafte Provisionen sichern<br />
www.m4energy.de/partner-werden<br />
unsere Kooperationspartner sind dabei<br />
bis zu 5% Provision an den Geschäftsanteilen<br />
möglich. Dies ist einmalig in<br />
Deutschland.<br />
Wer sind Ihre Kooperationspartner und<br />
was ist das Besondere an einer Kooperation<br />
mit M4Energy eG?<br />
Unsere Kooperationspartner sind Multiplikatoren,<br />
die zum einen unsere<br />
Produkte als Türöffner nutzen, denn<br />
Jeder braucht Strom und zum Anderen<br />
sich damit dauerhafte Provisionen<br />
sichern können. Anders als zahlreiche<br />
Andere in der Branche denken wir<br />
gemeinschaftlich und legen Wert auf<br />
Stabilität und Kontinuität. So bieten<br />
wir beispielsweise nicht nur Einmal<br />
sondern auch Folgeprovisionen, mit<br />
denen unsere Partner dauerhaft verdienen<br />
können.<br />
Wie unterstützen Sie Ihre Kooperationspartner?<br />
Wir bieten neben den klassischen Produkten<br />
Strom, Heizstrom und Gas<br />
eine ganze Reihe von Konzepte an, wie<br />
z. B.: „M4LOHNt“ und das Vereinspaket<br />
„Sponsoren finden“, um für jeden<br />
Kunden den richtigen Türöffner zu<br />
finden. Dabei unterstützen wir unsere<br />
Partner mit Qualität und gelebtem Service<br />
unsererseits. Wir sind kein Discount-Energieanbieter.<br />
Unsere Partner<br />
brauchen keine Befürchtungen hegen,<br />
ihre Hauptprodukte in Gefahr zu bringen.<br />
Und noch besser, zu fast 100%<br />
können wir sagen, dass wir günstiger<br />
als die lokale Grund- und Ersatzversorgung<br />
sind, trotz wirtschaftlicher<br />
Tarifierung.<br />
Wie schaffen Sie es, günstiger zu sein<br />
als andere?<br />
Wir verzichten als Genossenschaft<br />
bewusst auf Margen mit dem Ziel<br />
einer schwarzen Bilanznull. Weiterhin<br />
erwirtschaften wir mit einer straffen<br />
Logistik und zehn Mitarbeitern/Innen<br />
einen Jahresumsatz im zweistelligen<br />
Bereich. Wichtig ist auch, dass wir mit<br />
unseren Zusatzprodukten, wie zum<br />
Beispiel Gas zu den Pionieren bei der<br />
Entwicklung von Heizstromtarifen und<br />
alternativer Belieferung gegenüber der<br />
Grundversorgung zählen. Wir sind<br />
transparent in der Preisgestaltung,<br />
sowohl gegenüber unseren Kunden, als<br />
auch gegenüber unseren Kooperationen.<br />
Letztlich sind unsere Vergütungsmodelle<br />
grundsätzlich auf dauerhafte<br />
Partizipation abgestellt.<br />
Kurz zusammengefasst, wie würden<br />
Sie die Zusammenarbeit mit Ihnen<br />
beschreiben?<br />
Ehrlich, offen, partnerschaftlich! Das<br />
ist die kurze Variante (lacht). Ich will es<br />
erklären, wir sind fair. Unsere Zusammenarbeit<br />
ist dauerhaft, solange Energie<br />
über uns bezogen wird und gemeinschaftlich,<br />
da mit uns ein wirklicher<br />
Vertriebsaufbau möglich ist. Wir sind<br />
dabei nur die Plattform.<br />
Noch eine Frage zum Schluss, Herr<br />
Junker. Wie schätzen Sie den aktuellen<br />
Markt und Wettbewerb in der<br />
Energiebranche ein?<br />
Schauen Sie sich die Stromtarifierungen<br />
generell an: Netzentgelte, Steuern,<br />
Abgaben und Umlagen machen<br />
heute in Summe bereits mehr als 75%<br />
des Strompreises aus. Das ist Wahnsinn<br />
und betrifft alle wirtschaftlich<br />
orientierten Energieanbieter gleichermaßen.<br />
In den restlichen 25% liegen<br />
Beschaffung und Vertriebsmarge, nur<br />
hier kann man sich preislich absetzen.<br />
Tendenziell wird es immer schwerer,<br />
beim Kunden ein jährlich günstigeres<br />
Angebot zu platzieren, da die 75% weiter<br />
ansteigen werden.<br />
Der Vertrieb hat daher nur noch<br />
begrenzt Zeit, seine Kunden zum<br />
Wechseln zu animieren und einen dauerhaften<br />
Verdienst aufzubauen. Die<br />
Preise werden sich im Wettbewerb<br />
immer weiter angleichen und somit<br />
die Wechselbereitschaft weiter sinken.<br />
Warum also nicht noch einmal wechseln<br />
und dann nie wieder?<br />
Vielen Dank für das Gespräch!<br />
Seite 39
Bismarck, Barnard<br />
und Bierdeckel<br />
Was hat Fürst Bismarck, der Begründer der Deutschen Rentenversicherung, mit der ersten Herzverpflanzung<br />
zu tun? Der Name des ersten Deutschen Reichskanzlers und der Name Christiaan Barnards, dem<br />
Chirurgen, die erste Herzverpflanzung durchführte, stehen beide für zwei Unerklärlichkeiten. Solchen<br />
Mysterien nämlich, die die Versicherer scheinbar nicht bewegen, ihren Vertrieben mit Sales-Stories dem<br />
Weg freizumachen. Dem Kunden die Rente zu erklären und im anderen Falle den Bedarf für Dread-Disease-Policen<br />
zu veranschaulichen. Hier werden beide Fragen beantwortet.<br />
Erzählen Sie die Geschichte der Dread-Disease-Police<br />
Was hat Fürst Bismarck, der Begründer<br />
der Deutschen Rentenversicherung,<br />
mit der ersten Herzverpflanzung zu<br />
tun? Der Name des ersten Deutschen<br />
Reichskanzlers und der Name Christiaan<br />
Barnards, dem Chirurgen, die erste<br />
Herzverpflanzung durchführte, stehen<br />
beide für zwei Unerklärlichkeiten. Solchen<br />
Mysterien nämlich, die die Versicherer<br />
scheinbar nicht bewegen, ihren<br />
Vertrieben mit Sales-Stories dem Weg<br />
freizumachen. Dem Kunden die Rente<br />
zu erklären und im anderen Falle den<br />
Bedarf für Dread-Disease-Policen zu<br />
veranschaulichen. Hier werden beide<br />
Fragen beantwortet.<br />
Falls Sie Christiaan Barnard nicht kennen,<br />
sprechen Sie einmal Menschen der<br />
Generation 50 plus an. Die erinnern sich<br />
an die jahrelange Berichterstattung nach<br />
der ersten Herztransplantation im Jahr<br />
1967, durchgeführt von dem Südafrikaner<br />
Christian Barnard. Dieser berühmteste<br />
Chirurg der Welt hatte einen Bruder,<br />
Marius Barnard. Letzterer schrieb<br />
Versicherungsgeschichte, als er im Jahr<br />
1983 eine Versicherung gegen schwere<br />
Krankheiten erfand, die Dread-Disease-Police,<br />
die zunächst in Südafrika auf<br />
den Markt kam.<br />
Warum ich Ihnen diese Geschichte<br />
erzähle? Erzählen Sie sie Ihren Kunden;<br />
wenn die Dread-Disease-Police schon<br />
eine prominente Geschichte hat! Und<br />
wenn schon ein Arzt, Marius Barnard,<br />
die Grenzen der medizinischen Heilkunst<br />
erkannte und über einen Ersatz<br />
nachdachte: Dread Disease. Seit 1993<br />
sind die Policen in Deutschland auf<br />
dem Markt, und seitdem „Informieren“<br />
und motivieren(?) die Versicherer ihre<br />
zu werbende Kundschaft mit Litaneien<br />
versicherter Krankheiten, Ausschlüssen<br />
und Tumorgrößen. Ist das sympathisch?<br />
Dass sie schwer krank werden können,<br />
das können Kunden nachvollziehen.<br />
Welche schwere Krankheit im Fall des<br />
Falles eintritt, das weiß der Kunden nicht<br />
(am besten sind einfach alle Gebrechen<br />
versichert). Was der Kunde aber sicher<br />
kennt, das sind seine Fixkosten, die er<br />
nicht sofort abstellen kann, wenn er<br />
vielleicht drei Jahre krank würde (Mieten,<br />
Leasingraten, eigenes Einkommen).<br />
Lassen Sie den Kunden seinen Bedarf<br />
selbst rechnen. Diese Idee ist so banal<br />
wie neu. Aber die selbst durchgeführte<br />
Berechnung zeigt dem Kunden seinen<br />
Bedarf. Und dem Berater die Versicherungssumme<br />
Dread Disease.<br />
Rente<br />
in 10 Sekunden rechnen<br />
Über 125 Jahre nach Einführung von<br />
Bismarcks Gesetzlicher Rentenversicherung<br />
ist ihre Formel entschlüsselt.<br />
Mit einer Kurzformel auf dem Bierdeckel<br />
kann jetzt jeder Mensch seine<br />
Rente berechnen. Und jetzt weiß, weil<br />
selbst errechnet, warum er vorsorgen<br />
muss. Es dauert 10 Sekunden.<br />
Eigentlich liegen die Renten-Fakten<br />
längst auf dem Tisch des Bürgers. Seit<br />
Seite 40 01/<strong>2016</strong>
Praxis<br />
Der Bierdeckel weicht 2 Prozent von der Rentenformel ab.<br />
Wie viel Prozent weicht das Leben<br />
der nächsten 30 Jahre vom Plan ab?<br />
2002 als Renteninformation der Deutschen<br />
Rentenversicherung. Aber die<br />
Bürger verstehen die staatliche Renteninfo<br />
oft nicht: nicht wie sich die Rente<br />
errechnet. Bisher fehlt es an Renten-Wissen,<br />
oft auch bei Finanz-Experten, weil<br />
die gesetzliche Rente aus dem Blick geraten<br />
ist. Stattdessen verlaufen Beratungsgespräche<br />
manchmal so:<br />
“Herr Kunde, ist doch klar: 3.000 Brutto,<br />
2.000 Netto minus 1.000 Rente sind<br />
1.000 Euro Renten-Lücke – Hier ist<br />
mein Angebot!”. Schick? SCHOCK!<br />
Sodann preist der Verkäufer sein Angebot<br />
und betet minutenlang eine fondsgebundene<br />
Rentenversicherung mit Core-Satellite-Anlagestrategie<br />
und Life-Cycle-Systematik<br />
vor. Mit dem direkten<br />
Sprung zum Produkt umgehen vor allem<br />
Bänker (mit „ä“) das scheinbar wissensmäßig<br />
verminte Thema Rente. Falsch.<br />
Die Kunden haben Fragen zur Rente.<br />
Das Thema muss schrittweise hergeleitet<br />
werden, anstatt den Bedarf mal schnell<br />
runter zu rattern (siehe oben: 3.000<br />
Brutto, 2.000 Netto...).<br />
Damit Menschen ihre Rente selbst rechnen<br />
können, wurde die Rentenformel<br />
entschlüsselt und lässt sich auf einem<br />
Bierdeckel berechnen. Der Kunde rechnet<br />
selbst. Die Ergebnisse weichen maximal<br />
zwei Prozent von der „richtigen“<br />
Rentenformel ab.<br />
Ungewöhnlich: Abgesehen von 10 Prozent<br />
Zuschlag (Ost) – siehe Bierdeckel<br />
unten - müssen die Rechtskreise<br />
West und Ost der Deutschen Rentenversicherung<br />
(DRV) bei der Kurzformel<br />
nicht beachtet werden! Seit der<br />
Deutschen Einheit hat die DRV fast alle<br />
Zahlen doppelt geführt (je West/Ost).<br />
Bei der Kurzformel entfällt das.<br />
Im Vergleich zu den minimalen Abweichungen<br />
des Bierdeckels sind die<br />
Unwägbarkeiten der Zukunft der Arbeit<br />
weit größer. Kein Bürger weiß heute, ob<br />
ihm zukünftig Arbeitslosigkeit droht<br />
oder ob Karrieresprünge Gehaltserhöhungen<br />
bringen. Deswegen sollte eine<br />
Finanzberatung – dafür werden Renten<br />
schließlich gerechnet – alle 12 Monate<br />
erneuert und anschließend die private<br />
Sparrate nachjustiert werden.<br />
Ohne Fachbegriffe beraten<br />
Wie rechnet man die Rente auf dem<br />
Bierdeckel? Kennt der Kunde seine<br />
„bisher erreichte Anwartschaft“ aus der<br />
Vergangenheit nicht, dann tragen Sie<br />
im Bierdeckel mit allen Arbeitsjahren<br />
vom Berufsbeginn bis 67 ein. Wenn der<br />
Kunde seine Renteninformation zur<br />
Hand hat, dann tragen Sie die Anwartschaft<br />
oben im Deckel ein. Bei „Jahren“<br />
tragen Sie die Rest-Jahre von heute bis<br />
67 ein. Nach 10 Sekunden liegt das<br />
Ergebnis vor. Der Kunde rechnet selbst.<br />
Sie beraten ohne Fachbegriffe. Sie beraten<br />
den Kunden gar nicht, moderieren<br />
allenfalls die Bedienung eines Taschenrechners<br />
und eines Bierdeckels.<br />
Der Bierdeckel weicht 2 Prozent von<br />
der Rentenformel ab. Wie viel Prozent<br />
weicht das Leben der nächsten 30 Jahre<br />
von Plan ab?<br />
Wenn Krankheit BLEIBT<br />
Auch ihre halbe Erwerbsminderungsrente<br />
(EMR) – und damit ihren Bedarf<br />
bei Berufsunfähigkeit – können Ihre<br />
Kunden selbst ausrechnen. Was sie<br />
schwarz auf weiß haben, das glauben<br />
die meisten Menschen. In diesem Falle<br />
glauben sie sich selbst. Und sorgen eher<br />
vor. Wenn Krankheit bleibt. Für Profis<br />
und Laien: Die EMR ist übrigens technisch<br />
nichts anderes als die rechnerisch<br />
hochgerechnete Altersrente per Alter<br />
62. Minus 10,8 Prozent Abzug. Geteilt<br />
durch 2 ergibt sich die halbe EMR. Das<br />
war die EMR-Rentenerklärung für Fachleute,<br />
ausführlich auf zwei Zeilen. Mehr<br />
müssen Kunden nicht wissen.<br />
Erzählen Sie die Dread-Disease-Geschichte,<br />
nutzen Sie die Visualisierung<br />
und den Bierdeckel, damit sich der<br />
Kunde Bedarf und die Dread-Disease-Versicherungssumme<br />
selbst errechnet.<br />
Wie bei den anderen beiden Bierdeckeln<br />
auch (zu EM-/ und Alters-Rente)<br />
dauert die Bedarfsfindung durch den<br />
Kunden: 10 Sekunden.<br />
Markus Rieksmeier<br />
Seite 41
Generationenberatung:<br />
Ein Feld mit vielen Chancen<br />
- aber nicht ohne Risiken<br />
Generationenberatung und erlaubnisrelevante Felder<br />
und Grenzen sind oft fließend - der haftungsrelevante<br />
Übergang oft schwammig. Eine Orientierung durch<br />
konkrete Beispiele hilft.<br />
Jeder weiß – manchmal ist es besser,<br />
sich zurückzuhalten, wenn man an<br />
seine Grenze stößt. Doch leider sind<br />
diese Grenzen oft fließend – ein Schaden<br />
nicht direkt vorhersehbar.<br />
Dabei ist es bei der Generationenberatung<br />
besser, wir kennten sie, denn<br />
zumeist sind genau mit diesen Grenzen<br />
erhebliche Haftungsfragen verbunden.<br />
Der Trendberuf oder besser gesagt, die<br />
„neue“ Zielgruppe lockt viele Berater,<br />
da sich hier offensichtlich eine interessante<br />
und lukrative Beratungslandschaft<br />
eröffnet hat – leider aber auch eine<br />
tückische Haftungsfalle. Urplötzlich findet<br />
man sich im Bereich der unerlaubten<br />
Rechtsberatung wieder.<br />
Die Fälle, in denen Generationenberater<br />
wegen rechtswidriger Rechtsberatung<br />
abgemahnt wurden, spielen sich im<br />
Beratungsfeld zu Vorsorgedokumenten<br />
oder auch Vorsorgeverfügungen ab, die<br />
gerne und auch typischerweise gerne<br />
als Türöffner genutzt werden – und die<br />
eben auch in der „Generationenberatung“<br />
zusammengefasst sind.<br />
Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen<br />
ist grundsätzlich erlaubnispflichtig!<br />
Das Rechtsdienstleistungsgesetz<br />
(RDG) ist sehr kurz und im<br />
Grunde nicht schwierig zu verstehen:<br />
Wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen<br />
erbringen möchte, muss sich auf<br />
eine Erlaubnisnorm des RDG berufen<br />
können (§ 3 RDG). Die Frage ist daher,<br />
wann eine Rechtsdienstleistung vorliegt<br />
(§ 2 RDG).<br />
§ 2 RDG regelt eine Rechtsdienstleistung<br />
so: Rechtsdienstleistung ist jede<br />
Tätigkeit in „konkreten fremden Angelegenheiten,<br />
sobald sie eine rechtliche<br />
Prüfung des Einzelfalls erfordert.“<br />
Dabei ist es völlig egal, ob man über<br />
ein Studium oder eine IHK-Ausbildung<br />
einen Titel oder Abschluss erworben<br />
hat.<br />
„Allgemein“, also „nicht konkret“ sind<br />
bloße Informationen, die sich an die<br />
Allgemeinheit richten und den Einzelfall<br />
nicht betreffen. Faustformel also: Je<br />
Positivbeispiele<br />
Rechtsdienstleistungen dürfen als<br />
echte Nebenleistungen zu einer<br />
Hauptleistung erbracht werden.<br />
Wenn also z. B. einem Architekt<br />
ein Bauprojekt übertragen wurde,<br />
dann darf er auch zu baurechtlichen<br />
Fragen Stellung nehmen, beraten<br />
und sie in seinen Konzeptvorschlag<br />
einfließen lassen. Das ist auch notwendig,<br />
denn sonst könnte er seinen<br />
Hauptberuf gar nicht alleine<br />
ausüben. Hier ist die Hauptleistung<br />
aber klar die Beratung als Architekt<br />
und die Beratung der Baunormen<br />
fließt hierzu lediglich ein.<br />
Rechtsdienstleistungen dürfen auch<br />
von Webseitenanbietern erbracht<br />
werden, zumindest so lange sie als<br />
Ersteller der Webseite die Inhalte<br />
vorgeben. Die Leistungen und<br />
Beratung müssen dann allerdings<br />
auf die Einhaltung der rechtlichen<br />
Erfordernisse des Impressums und<br />
der Standard-Klauseln für den<br />
E-Mail-Verkehr über diese Webseite<br />
begrenzt sein.<br />
Immobilienmakler werden ebenfalls<br />
notwendigerweise bei ihrer<br />
Tätigkeit bestimmte baurechtliche<br />
oder nachbarrechtliche Beratungen<br />
erbringen müssen weil sie sonst oft<br />
die besondere Situation der Immobilie<br />
nicht darstellen und Lösungen<br />
in ihre Angebote nicht mit<br />
einfließen lassen könnten. Auch<br />
Beratungen zu den Möglichkeiten<br />
einer Eigenbedarfskündigung<br />
fallen unter die erlaubten Rechtsdienstleistungen,<br />
die ein Immobilienmakler<br />
vornehmen darf.<br />
Seite 42 01/<strong>2016</strong>
Praxis<br />
allgemeiner diese Informationen sind,<br />
desto unwahrscheinlicher liegt eine<br />
Rechtsberatung vor.<br />
Ein Finanzvermittler, der ein Gewerbe<br />
nach § 34 ff GewO hat, darf zu den<br />
entsprechenden Finanz- und Versicherungsprodukten<br />
beraten und dabei auch<br />
rechtliche oder steuerliche Aspekte einfließen<br />
lassen, wenn sie direkt mit dem<br />
Produkt zu tun haben. Aber die rechtlichen<br />
oder steuerlichen Aspekte dürfen<br />
nie den Schwerpunkt ausmachen oder<br />
sogar unabhängig von den Finanzprodukten<br />
beraten werden!<br />
Wo sind denn nun die Grenzen zwischen<br />
erlaubter und unerlaubter Rechtsberatung?<br />
(siehe Info-Boxen unten)<br />
Konkret ist also zwischen einer erlaubnisfreien<br />
Geschäftsbesorgung und einer<br />
erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistung<br />
zu unterscheiden. Nach der ständigen<br />
Rechtsprechung ist auf den Kern<br />
und Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen.<br />
Es liegt in der Natur der Sache,<br />
dass eine Besorgung wirtschaftlicher<br />
Belange oft auch mit rechtlichen Aspekten<br />
verknüpft ist. Entscheidend für die<br />
Beurteilung einer Rechtsdienstleistung<br />
ist also, ob die jeweilige Haupttätigkeit<br />
sich auf rechtliche Fragen bezieht oder<br />
ob die wirtschaftliche Seite des Kundeninteresses<br />
im Vordergrund steht. Dabei<br />
ist nach dem Inhalt, dem Umfang und<br />
dem sachlichen Zusammenhang mit<br />
der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung<br />
der Rechtskenntnisse zu beurteilen,<br />
ob die rechtliche Beratung für die<br />
Haupttätigkeit erforderlich ist.<br />
Wo liegt der<br />
Beratungsschwerpunkt?<br />
Was bedeuten diese Fälle für die Generationenberatung?<br />
Gibt ein Vermittler<br />
also nur (anwaltlich geprüfte oder<br />
erstellte) Vordrucke oder Fragebögen<br />
für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht<br />
weiter, hat er schon nicht<br />
beraten und nichts zu befürchten. Geht<br />
er aber ausdrücklich alle Fragen mit<br />
dem Kunden durch und beantwortet sie<br />
rechtlich konkret-individuell, so kommt<br />
es zuerst darauf an, ob hier hauptsächlich<br />
der rechtliche Gesichtspunkt<br />
im Mittelpunkt oder aber wirtschaftlich-versicherungsrechtliche<br />
Aspekte<br />
im Vordergrund stehen.<br />
Wenn man den Schwerpunkt bei<br />
„rechtlichen“ Aspekten sieht, liegt eine<br />
Rechtsdienstleistung vor. Nur wenn der<br />
Finanzvermittler dann mit einem Partner<br />
kooperiert, der eine Erlaubnis nach<br />
dem Rechtsdienstleistungsgesetz hat,<br />
wird es keine Probleme geben. Hat er<br />
keinen solchen Partner, liegt eine unerlaubte,<br />
erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung<br />
vor!<br />
In der Praxis kommen häufig Formulare<br />
hinsichtlich von Vorsorge- oder Patientenverfügungen<br />
zum Einsatz. Hier gilt:<br />
der Finanzvermittler sollte entweder<br />
nur geprüfte Texte weitergeben (auf keinen<br />
Fall mit dem Kunden zusammen-<br />
Karsten Körwer<br />
Inhaber der<br />
fairtriebsconsulting<br />
Grevenbroich<br />
ausfüllen) - diese am besten als Muster<br />
zur Ansicht oder um ein Gefühl dafür<br />
zu bekommen, aushändigen/übergeben.<br />
Oder aber nur Daten und Wünsche des<br />
Kunden aufnehmen und dann unbedingt<br />
mit einem Partner arbeiten, der<br />
eine Erlaubnis nach dem RDG besitzt<br />
(z. B. und am sichersten in Verbindung<br />
mit einem Rechtsanwalt)! Arbeitet der<br />
Vermittler dagegen ohne solche Partner,<br />
setzt er sich der Gefahr von Abmahnungen<br />
und Geldbußen aus, die bis zur<br />
Gewerbeuntersagung reichen können.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Karsten Körwer<br />
Negativbeispiele<br />
Die Beratung zu Zeitwertkonten<br />
durch Finanzvermittler wurde<br />
bereits mehrfach von Gerichten als<br />
unzulässige Rechtsberatung verurteilt,<br />
z. B. AG Schwäbisch Gmünd,<br />
Urteil vom 26.08.2010, Az. 2 C<br />
995/09. Finanzdienstleister werden<br />
in solchen Fällen, wo die Grenzen<br />
überschritten wurden, zum einen<br />
wegen unerlaubter Rechtsberatung<br />
mit Geldbuße verurteilt, zum anderen<br />
zur Rückzahlung der erhaltenen<br />
Vergütung, weil der Beratungsvertrag<br />
null und nichtig war.<br />
Klar sind auch die Fälle, in denen<br />
Finanzvermittler einem Kunden<br />
helfen und seine Vertretung<br />
gegenüber einem Sozialversicherungsträger<br />
angezeigt hatte und<br />
zwar mit dem Ziel, für den Kunden<br />
die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht<br />
zu erreichen,<br />
z. B. OLG Karlsruhe, Urteil vom<br />
08.10.2009, Az. 4 U 113/09. Auch<br />
diese Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens<br />
nach § 7a<br />
Abs. 1 Satz 2 SGB IV wurde als verbotene<br />
Rechtsberatung untersagt.<br />
Aber nicht nur Finanzvermittlern,<br />
sondern sogar auch Steuerberatern<br />
wurde eine zu weit gehende<br />
rechtsberatende Tätigkeit als Verstoß<br />
gegen das RDG gerichtlich<br />
untersagt. Denn auch Steuerberater<br />
dürfen - wie Finanzvermittler auch<br />
- keine Rechtsberatung durchführen,<br />
so z. B. SG Aachen, Urteil vom<br />
27.11.2009.<br />
Seite 43
Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
für Selbständige – ein Muss?<br />
Manche Vermittler scheuen sich davor, Selbständige hinsichtlich biometrischer Risiken zu beraten – und<br />
vergeben damit große Chancen. Versicherungsmakler Philip Wenzel von der Freche Versicherungsmakler<br />
GmbH & Co. KG in Kemnath erklärt in seinem Gastbeitrag, worauf es sich im Beratungsgespräch mit<br />
Selbständigen zu achten lohnt.<br />
Man stellt sich die Beratung von Firmengründern<br />
und Selbständigen komplexer<br />
oder aufwändiger vor als die von Angestellten.<br />
Dabei ist es genau das gleiche.<br />
Nur anders eben.<br />
Der Selbständige ist z. B. schon grundsätzlich<br />
eher bereit, einige Risiken selbst<br />
zu tragen. Nicht umsonst hat er den relativ<br />
sicheren Hafen einer Anstellung verlassen,<br />
um ohne Rückendeckung durch<br />
Staat und Arbeitgeber aufzubrechen<br />
in das riskante aber verheißungsvolle<br />
Unbekannte. Er hat Kredite aufgenommen,<br />
um sein Unternehmen zum Laufen<br />
zu bringen. Er ist überzeugt von seiner<br />
Idee und überzeugt, dass er es schaffen<br />
wird.<br />
Die Aufgabe des Vermittlers ist es, als<br />
Riskmanager zu fungieren, Risiken zu<br />
zeigen und Lösungen anzubieten. Welches<br />
Risiko der Selbständige bereit ist<br />
selbst zu tragen, weiß er dann aber selbst<br />
am besten.<br />
Wie sehr den Kunden beispielsweise das<br />
Risiko einer vorübergehenden Erkrankung<br />
träfe und ab welchem Tag ihm<br />
eine finanzielle Lücke entstünde, darf<br />
er gerne für sich selbst entscheiden. Das<br />
Krankentagegeld ist unbestritten wichtig,<br />
allerdings wird der Selbständige später<br />
sicherlich auch mal für zwei Wochen<br />
in den Urlaub fahren, ohne dass er finanzielle<br />
Einbußen erleiden würde. Aus diesem<br />
Blickwinkel ist dann zu prüfen, ab<br />
wann das Krankentagegeld (KTG) leisten<br />
sollte.<br />
Unabhängig davon, ab wann das KTG<br />
leistet, muss der Vermittler immer darauf<br />
drängen, dass das KTG in gleicher<br />
Höhe zu wählen ist wie die Berufsunfähigkeits-Versicherung.<br />
Dann würden<br />
den Kunden eventuelle Rückzahlungsforderungen<br />
des KTG-Versicherers<br />
nicht so hart treffen.<br />
Möglicher Einwand:<br />
„Ich gehe arbeiten,<br />
so lange es geht“<br />
Erklärt der Vermittler seinem Kunden<br />
die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung,<br />
die ja bekanntermaßen<br />
den zuletzt ausgeübten Beruf<br />
absichert, kommt dann nicht selten der<br />
Einwand, dass man so lange zur Arbeit<br />
gehen werde, bis es wirklich nicht mehr<br />
anders ginge. Deshalb sei der Schutz der<br />
BUV zu umfangreich.<br />
Vertrieblich wäre es an dieser Stelle ratsam,<br />
wie beim Judo den Schwung des<br />
Gegners aufzunehmen und zur Erwerbsunfähigkeits-Rente<br />
zu beraten. Diese<br />
leistet tatsächlich erst, wenn es nicht<br />
mehr anders geht, sprich: Der Versicherte<br />
für mindestens sechs Monate<br />
keine drei Stunden mehr am allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt ein Einkommen erzielen<br />
kann.<br />
Wer will, kann diesen Leistungsumfang<br />
sogar noch nach unten schrauben. Es<br />
gibt durchaus Anbieter am Markt, die<br />
erst nach 18 Monaten oder länger bestehender<br />
EU leisten würden oder auch eine<br />
Restarbeitsfähigkeit von 2 Stunden am<br />
Tag oder auch 7 Stunden in der Woche<br />
verlangten, bevor geleistet würde.<br />
Stolperfalle<br />
Umorganisationsklausel<br />
Möchte der Vermittler bedarfsgerecht<br />
beraten, muss er aber selbstverständlich<br />
prüfen, ob die EUV eine passende<br />
Lösung darstellt. Tatsächlich kann das<br />
gerade bei Selbständigen manchmal der<br />
Fall sein. Die Begründung dafür findet<br />
sich allerdings in den Bedingungen der<br />
allermeisten Berufsunfähigkeits-Versicherungen:<br />
Die Umorganisations-Klausel.<br />
Diese Klausel muss unbedingt bei jeder<br />
Beratung eines Firmengründers ausführlich<br />
besprochen werden. Darüber<br />
hinaus wäre es wohl auch ratsam,<br />
wenn ich in der Beratung den Verzicht<br />
auf abstrakte Verweisung nicht zu sehr<br />
betone. Denn streng genommen lässt die<br />
Umorganisation einen ähnlich großen<br />
Gestaltungsraum wie die Verweisung.<br />
Ich sollte außerdem unbedingt vermeiden<br />
zu erklären, die BUV leiste, wenn<br />
der Kunde seinen Beruf, so wie er in<br />
gesunden Tagen ausgestaltet war, aufgrund<br />
von Krankheit usw. nicht mehr<br />
ausüben kann. Das wäre im Fall des<br />
Selbständigen dann schon fast ein Beratungsfehler.<br />
Denn der Beruf, so wie er in<br />
gesunden Tagen ausgestaltet war, ist hier<br />
nur Ausgangspunkt der Behauptung der<br />
Berufsunfähigkeit. Der Versicherer darf<br />
prüfen, ob die Berufsfähigkeit zu über<br />
50% durch Umorganisation des Betriebes<br />
wiederherstellbar ist.<br />
Kann ich die Tätigkeiten, die durch<br />
die Erkrankung nicht mehr auszuüben<br />
sind, durch einen Angestellten ausfüh-<br />
Seite 44 01/<strong>2016</strong>
Praxis<br />
Philip Wenzel<br />
Versicherungsmakler bei der<br />
Freche Versicherungsmakler<br />
GmbH & Co. KG in Kemnath<br />
ren lassen, bin ich nicht BU. Kann mir<br />
eine neue Maschine helfen, bin ich nicht<br />
BU. Inwieweit der zu tätigende Aufwand<br />
eingeschränkt ist, hängt von den Bedingungen<br />
ab.<br />
Wichtige Punkte, die der Vermittler<br />
erklären sollte, sind hierbei, dass die<br />
finanziellen Einbußen auf 20% begrenzt<br />
sind und auch die Stellung als Geschäftsführer<br />
nach der Umorganisation noch<br />
gewahrt ist. Diese beiden Punkte schränken<br />
die Gestaltungsmöglichkeiten des<br />
Versicherers schon einigermaßen ein.<br />
Ansonsten wäre es ohne Probleme möglich,<br />
dem Selbständigen einen behindertengerechten<br />
Arbeitsplatz innerhalb seiner<br />
eigenen Firma zu schaffen.<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
ist erste Wahl<br />
Das wäre bei der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung<br />
nicht möglich, da für<br />
gewöhnlich der allgemeine Arbeitsmarkt<br />
geprüft wird. Und dieser schließt per<br />
Definition behindertengerechte, Schonund<br />
Nischenarbeitsplätze aus. Eine EUV<br />
würde die BUV aber selbst bei einer<br />
Umorganisations-Klausel unterhalb<br />
des Marktstandards erst dann vollwertig<br />
ersetzen, wenn der ausgeübte Beruf<br />
kaum körperliche Fertigkeiten verlangt.<br />
Ist das der Fall, wird aber auch die Preisdifferenz<br />
zwischen EUV und BUV nicht<br />
weiter der Rede wert sein.<br />
Bei Firmenneugründungen ist auch<br />
immer zu bedenken, dass der BUV-<br />
Schutz im Umfang erheblich ansteigt,<br />
sollte die Selbständigkeit aufgegeben<br />
werden müssen und der Kunde wieder<br />
als Angestellter arbeiten, da die Umorganisations-Klausel<br />
dann wegfällt. Der<br />
Schutz der EUV würde im Verhältnis<br />
wohl eher schlechter werden, weil er<br />
gleich bleibt, die Bedürfnisse und der<br />
Bedarf des Kunden sich aber ändern.<br />
Erklärt man dem Selbständigen diese<br />
Vor- und Nachteile der verschiedenen<br />
Möglichkeiten zur Einkommensabsicherung,<br />
wird er sicherlich entscheiden<br />
können, welches Risiko er zu tragen<br />
bereit ist.<br />
Verantwortung<br />
– für sich und andere!<br />
Als kurzes Nachwort sei ergänzt, dass<br />
der Kunde, wenn er auch eine Familie<br />
hat und deren Haupternährer ist, es<br />
noch eine weitere Flanke zu verteidigen<br />
gibt. Wenn man sich nicht gerade in<br />
der Versicherungsbranche selbständig<br />
macht, benötigt man neben einem PC<br />
und ein paar Programmen evtl. auch<br />
eine Lagerhalle, Maschinen, Produktionsmaterial<br />
und einige Mitarbeiter.<br />
Kurz: man braucht sehr viel Geld. Und<br />
das holt man sich bei der Bank.<br />
Diese hat für gewöhnlich wenig Verständnis,<br />
wenn ich meinen Kredit aufgrund<br />
von Krankheit oder Tod. Und<br />
wenn ich nicht möchte, dass meine<br />
Familie Kredite in Millionenhöhe abbezahlen<br />
muss, dann muss ich dieses<br />
Risiko an die Versicherung abgeben.<br />
Ob hier nur der Tod durch eine Risikolebensversicherung<br />
oder auch schwere<br />
Krankheiten durch eine Dread-Disease-Police<br />
abgesichert werden sollen,<br />
sollte der Selbständige dann aber nicht<br />
alleine, sondern mit seiner Familie entscheiden.<br />
Denn Selbständigkeit bedeutet<br />
immer auch Verantwortung. Für sich<br />
und für andere.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Philip Wenzel<br />
Seite 45
Umorganisationsklausel<br />
in BU-Verträgen:<br />
Wieso? Weshalb? Warum?<br />
Die Umorganisationsklausel in Berufsunfähigkeits-Verträgen stellt gerade für Unternehmer und Selbständige<br />
eine gefährliche Stolperfalle dar. Wir haben Biometrie-Experte Philip Wenzel 5 Fragen zur Umorganisationsklausel<br />
gestellt.<br />
1. <strong>Versicherungsbote</strong>: Bei Selbständigen<br />
oder Freiberuflern prüfen Versicherer<br />
auch eine mögliche Umorganisation<br />
des Betriebes, um die Zahlung einer<br />
BU-Rente zu vermeiden. Warum ist diese<br />
Umorganisationsklausel für Versicherer<br />
wichtig?<br />
Die Versicherer sparen schlicht Geld,<br />
wenn sie die Pflicht zur Umorganisation<br />
in ihren Vertragsbedingungen festschreiben…<br />
2. Warum sollten Vermittler bewusst auf<br />
diese Klausel achten?<br />
Damit der Kunde tatsächlich den Schutz<br />
erhält, für den er bezahlt. Um ein Beispiel<br />
zu nennen: Ein Koch geht jeden Tag auf<br />
den Markt, um Gemüse auszuwählen.<br />
Wegen der Bandscheiben kann er die Kisten<br />
nicht mehr in den Lieferwagen heben<br />
und auch nicht Auto fahren. Ein sinnvolles<br />
Arbeitsergebnis ist nicht mehr möglich,<br />
also BU. Mit einer 450-Euro-Kraft,<br />
die fährt und hebt, geht´s aber wieder. Ist<br />
eine Umorganisationsklausel vereinbart,<br />
kann der Versicherer mit Verweis darauf<br />
die Zahlung einer Rente verweigern.<br />
3. Auf welche Details sollten Kunden<br />
und Vermittler in den Klauseln achten?<br />
Grob sollten Vermittler und Kunden<br />
bei der Umorganisationsklausel auf folgende<br />
Punkte achten: 1. Für wen gilt<br />
die Klausel? Also nur Selbständige oder<br />
auch Gesellschafter oder Angestellte mit<br />
Weisungsbefugnis? Eine Erweiterung<br />
des Personenkreises auf Angestellte mit<br />
Direktionsbefugnis kann zu Abgrenzungsproblemen<br />
im Leistungsfall führen.<br />
2. Wie genau sind Aufwand und Einkommenseinbußen<br />
definiert?<br />
Manche Versicherer bieten eine Geldleistung<br />
an, wenn es tatsächlich zu einer<br />
Umorganisation kommt. Auch sollte darauf<br />
geachtet werden, ob Unterstützung<br />
zur Umorganisation und Reha geleistet<br />
wird, da der Selbständige in der Regel<br />
wieder arbeiten will.<br />
4. Bei der Umorganisationsklausel ist<br />
es wichtig, dass die Höhe einer zumutbaren<br />
Einkommensreduzierung im Falle<br />
der Umorganisation genau definiert ist.<br />
Wie hoch soll diese maximal sein?<br />
20% ist der Standard und so wird derzeit<br />
auch geurteilt. Eine Summenbegrenzung<br />
ergibt wenig Sinn, da es für den<br />
einen viel, für den anderen lächerlich<br />
wenig ist.<br />
5. Warum sollten Vermittler auch bei<br />
Nicht-Selbstständigen Wert auf den Verweis<br />
zur Umorganisation des Betriebes<br />
legen?<br />
Man weiß nie, was kommt. Fast jeder<br />
Beruf kann in eine Selbständigkeit münden.<br />
Vielen Dank für das Gespräch!<br />
Die Fragen stellte Mirko Wenig<br />
Seite 46 Foto: © Unsplash / pixabay.com 01/<strong>2016</strong>
Praxis<br />
Ein Kodex für die eigene<br />
Überzeugung<br />
Mit dem Kodex „Ehrbarer Versicherungsmakler“<br />
und „Ehrbarer Finanzanlagevermittler“<br />
bekennen sich beide<br />
Vermittlergruppen dazu, im Sinne ihrer<br />
Kunden zu handeln und sich an die im<br />
Kodex formulierten Regeln zu halten.<br />
Mit Hilfe der Registernummer zum<br />
§ 34d bzw. § 34f GewO kann jeder<br />
Kunde online auf <strong>Versicherungsbote</strong>.de<br />
prüfen, ob sich sein Makler zum<br />
Kodex bekennt.<br />
Diese Versicherer akzeptieren den<br />
<strong>Versicherungsbote</strong> Kodex:<br />
ERGO Versicherungsgruppe AG<br />
Stuttgarter Versicherung AG<br />
Wüstenrot & Württembergische AG<br />
Baden-Badener Versicherung AG<br />
Feuersozietät Berlin Brandenburg<br />
Versicherung AG<br />
Alte Leipziger – Hallesche<br />
Konzern<br />
Zurich Versicherung<br />
DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung<br />
AG<br />
Den genauen Wortlaut der<br />
Kodizes kann man unter<br />
http://kodex.vbote.de nach -<br />
lesen und sich online registrieren<br />
oder Sie nutzen<br />
das nachfolgende Bestell -<br />
for mular:<br />
Registrieren und bestellen<br />
Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen und senden an:<br />
<strong>Versicherungsbote</strong> Verlag UG, Reclamstr. 42, 04315 Leipzig,<br />
per E-Mail: info@versicherungsbote.de, via Fax: 0341/39284309<br />
Ich bekenne mich zum<br />
Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler<br />
Kodex Ehrbarer Finanzanlagevermittler<br />
Registernr. 34d<br />
Registernr. 34f<br />
Senden Sie mir ein gedrucktes Exemplar:<br />
Senden Sie mir ein gedrucktes Exemplar:<br />
ohne Personalisierung für 18,00 Euro*<br />
ohne Personalisierung für 18,00 Euro*<br />
personalisiert für 70,00 Euro*<br />
personalisiert für 70,00 Euro*<br />
*Für beide Kodizes zusammen zahlen Sie 24,00 Euro, für die personalisierte Variante 100,00 Euro. Alle Preise in Netto.<br />
Firma:<br />
Name, Vorname:<br />
Straße, Nr.:<br />
PLZ, Ort:<br />
E-Mail-Adresse:<br />
Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.versicherungsbote.de/agb.html<br />
Ort, Datum:<br />
Unterschrift:<br />
Seite 47
Seite 48 01/<strong>2016</strong>
Advertorial Praxis<br />
Aus der Praxis, für die Praxis<br />
Das Maklerverwaltungsprogramm Keasy<br />
Der moderne Makler steht heutzutage vor einer Vielzahl komplexer<br />
Aufgaben, die er neben seinem Berater-Alltag bewältigen muss. Eine<br />
zentrale Herausforderung ist es dabei, den zunehmenden Verwaltungsaufwand<br />
zu schultern, der durch marktbedingte Regulierungen<br />
und Gesetzgebungen entsteht. Mit dem richtigen Tool können Unternehmer<br />
die riesigen Chancen des Wandels optimal für sich nutzen<br />
und Ihren Betrieb zukunftsfähig aufstellen.<br />
Eine professionelle Verwaltungssoftware<br />
ist für Makler essenziell, um den steigenden<br />
Anforderungen des Marktes gerecht<br />
zu werden sowie Geschäftsbeziehungen<br />
effizient zu organisieren und zu optimieren.<br />
Die vfm-Gruppe hat es sich zur<br />
Aufgabe gemacht, die Maklerunternehmen<br />
hierbei zu unterstützen, und bietet<br />
mit ihrer Software „Keasy“ ein Maklerverwaltungsprogramm<br />
mit bislang im<br />
Markt nicht vorhandener, konsequenter<br />
Praxisorientierung.<br />
Seit mehr als 15 Jahren leistet die vfm-<br />
Gruppe IT-Support und IT-Consulting<br />
für hunderte Vermittlerbüros in<br />
ganz Deutschland. Aufgrund der tiefen<br />
Praxisverbundenheit durch den<br />
Verbund-Partnerbeirat, das rechtliche<br />
und versicherungstechnische Experten-Know-how<br />
im Haus, die hausinterne<br />
Maklerfirma sowie verschiedene<br />
Anwender-Workshops, sind die praktischen<br />
Bedürfnisse der Nutzer dem Verbund<br />
besser bekannt, als einem reinen<br />
Softwarehaus, das die unterschiedlichen<br />
Ansätze und Anregungen der Makler oft<br />
schwer beurteilen kann<br />
Keasy ist eine neue, moderne Maklerverwaltungslösung,<br />
die sich ganz<br />
und gar den Bedürfnissen des Maklers<br />
anpasst. Dabei vereinfacht Keasy mit<br />
Kosten für Keasy inkl. Softwarepflege:<br />
seinem übersichtlichen und selbsterklärenden<br />
Handling den Arbeitsalltag<br />
des Maklers in seiner Gesamtheit. Eine<br />
pragmatische und praxisorientiere Herangehensweise<br />
liegt allen Programmbereichen<br />
zugrunde.<br />
Für maximale Effizienz und Zukunftsfähigkeit<br />
präsentiert Keasy sich in einer<br />
modernen Entwicklungs- und Anwendungsumgebung.<br />
Neben größtmöglicher<br />
Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten<br />
für den Nutzer, legten die<br />
Keasy-Entwickler besonderen Wert auf<br />
eine leistungsfähige Prozessoptimierung<br />
und Automatisierung. So stellt Keasy<br />
beispielsweise mit einer durchdachten<br />
Aktivitäten-Verwaltung eine optimale<br />
Möglichkeit für den Unternehmensinhaber<br />
bereit, die Arbeitsvorgänge in<br />
seinem Maklerbetrieb im Überblick zu<br />
behalten und ermöglicht hierdurch die<br />
effiziente Steuerung aller wesentlichen<br />
Prozesse.<br />
Keasy richtet sich insbesondere an Maklerunternehmen<br />
mit mehreren Arbeitsplätzen.<br />
Durch ein günstiges Lizenzierungsmodell,<br />
bei welchem nicht je<br />
Arbeitsplatz sondern je gleichzeitiger<br />
Anmeldung im System lizenziert wird,<br />
ist Keasy jedoch für Maklerbüros jeder<br />
Größenordnung attraktiv.<br />
Leistungsmerkmale von<br />
Keasy im Überblick:<br />
• Integrierte Kundenberatung mit<br />
automatischer Beratungsdokumentation,<br />
anpassbaren Reports und<br />
Beratungsbereichen für Vertriebsansätze,<br />
Haftungssicherheit und<br />
einen professionellen Auftritt beim<br />
Kunden<br />
• Leistungsfähige Risiko- und<br />
SFR-Verwaltung mit Verknüpfung<br />
zu den Verträgen<br />
• Umfangreiche Kommunikationsund<br />
Daten-Schnittstellen (Telefon,<br />
SMS, Exchange/Outlook365, Vema,<br />
Vermittlerportale, GDV-Daten,<br />
BiPRO-Tarifierung, Dokumententransfer,<br />
uvm.)<br />
• Modernste Benutzeroberfläche auf<br />
Microsoft.NET-Basis inkl. anpassbarer<br />
Masken- und Programm-Layouts<br />
• Umfangreiche vordefinierte und<br />
anpassbare Workflows für Automatisierung<br />
und Vereinfachung verschiedenster<br />
Geschäftsvorfälle<br />
• Aktivitätenverwaltung für maximalen<br />
Überblick über alle Vorgänge<br />
• Spartenspezifische Vertragsmasken<br />
für maximale Effizienz und Übersicht<br />
• Extrem leistungsfähiges und intuitives<br />
Dokumentenmanagement mit<br />
Drag & Drop-Unterstützung und<br />
automatisierter Archivierung aller<br />
Korrespondenz<br />
• Professionelle Vergütungsabrechnung<br />
inkl. Vergütungsdatenimport<br />
und Untervermittler-Abrechnung<br />
• Umfangreiche Datenübernahme-Schnittstelle<br />
für InfoAgent und<br />
XLS-Tabellen<br />
• Auswertungen, Mailingverwaltung,<br />
Rechtesystem, Sammeländerung,<br />
Hervorhebungen und vieles mehr<br />
Kaufmodell<br />
Mietmodell<br />
Haupt-<br />
Arbeitsplatz<br />
Weiterer<br />
Arbeitsplatz<br />
Einmalig Monatlich Einmalig Monatlich<br />
1.380 € 43 € 149 € 79 €<br />
870 € 28 € - 49 €<br />
Mehr Informationen erhalten Sie<br />
unter www.keasy.de oder<br />
per Telefon 03931 49044-11<br />
bei Herrn Mario Hertel.<br />
Seite 49
Termine<br />
Aktuelle Terminhinweise inklusive Anmeldelinks gibt<br />
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