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Versicherungsbote 1-2016

- Die Zukunft der privaten Krankenversicherung - Der Bestand des Versicherungsmaklers bei dessen Tod - Generationsberatung: Ein Feld mit vielen Chancen - aber nicht ohne Risiken

- Die Zukunft der privaten Krankenversicherung
- Der Bestand des Versicherungsmaklers bei dessen Tod
- Generationsberatung: Ein Feld mit vielen Chancen - aber nicht ohne Risiken

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Ausgabe 01/<strong>2016</strong><br />

Provisionsabgabeverbot<br />

Anachronismus oder<br />

verfassungswidrig<br />

Markt<br />

Die Zukunft der Privaten<br />

Krankenversicherung<br />

Karriere<br />

Der Bestand des<br />

Versicherungsmaklers bei dessen Tod<br />

Praxis<br />

Generationenberatung:<br />

Ein Feld mit vielen Chancen<br />

- aber nicht ohne Risiken


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Inhalt · Editorial<br />

Inhalt<br />

Markt<br />

4 Die Zukunft der<br />

Privaten Krankenversicherung<br />

6 Nur noch 0,25 Prozent<br />

Zins<br />

8 Die Geldpolitik als<br />

Gefangenendilemma<br />

Sparten<br />

10 Luv und Lee statt Eis und<br />

Schnee: Absicherung von<br />

Sportbooten und<br />

Skippern<br />

12 Veranstaltungen<br />

richtig versichern!<br />

14 Gewerbe lohnt sich:<br />

Klein anfangen und auf<br />

Service des Versicherers<br />

achten<br />

16 Zahn um Zahn<br />

zur besseren Vorsorge<br />

18 Ferienimmobilien richtig<br />

absichern<br />

Karriere<br />

20 Der Bestand des<br />

Versicherungsmaklers bei<br />

dessen Tod<br />

– Lebenswerk adè?<br />

22 Geldvernichtung beim<br />

Bestandsverkauf<br />

vermeiden<br />

24 <strong>Versicherungsbote</strong> startet<br />

MaklerUNI<br />

Vertrieb<br />

26 Das Provisionsabgabeverbot:<br />

Ein Anachronismus<br />

verabschiedet sich<br />

28 Gilt das<br />

Provisionsabgabeverbot<br />

noch oder ist es wirklich<br />

verfassungswidrig?<br />

30 FAMR Financial Advice<br />

Market Review –<br />

What’s up in Great<br />

Britain?<br />

34 Eigenheimrente als<br />

Baustein der<br />

Vorsorgeberatung<br />

Netzwelten<br />

36 Makler im Zeitalter der<br />

Digitalisierung<br />

Vom Beruf bleibt die<br />

Berufung<br />

Praxis<br />

40 Bismarck, Barnard und<br />

Bierdeckel<br />

42 Generationenberatung:<br />

Ein Feld mit vielen<br />

Chancen - aber nicht<br />

ohne Risiken<br />

44 Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

für<br />

Selbständige – ein Muss?<br />

46 Umorganisationsklausel<br />

in BU-Verträgen:<br />

Wieso? Weshalb? Warum?<br />

Liebe Leser,<br />

das Provisionsabgabeverbot ist<br />

einmalig in Europa. Allein in<br />

Deutschland regelt eine Verordnung<br />

bereits seit 1923, dass<br />

Vermittler ihre Provisionen nicht<br />

weitergeben dürfen. Doch ist<br />

dieses Abgabeverbot ein Anachronismus,<br />

der Transparenz bei<br />

der Vermittlervergütung verhindert?<br />

Oder im Gegenteil – wichtiger<br />

Baustein des Verbraucherschutzes?<br />

Dieter Fromm, Gründer<br />

des Online-Maklers Moneymeets,<br />

und Wilfried E. Simon vom Interessenverband Deutscher<br />

Versicherungsmakler e.V. sind da unterschiedlicher Auffassung.<br />

In meinungsfreudigen Beiträgen für den <strong>Versicherungsbote</strong>n<br />

legen sie ihre Argumente dar.<br />

Ein weiteres Verbot wird in Deutschland rege diskutiert<br />

– sollen Provisionen für bestimmte Finanzprodukte ganz<br />

untersagt werden, wie es bereits in Großbritannien der<br />

Fall ist? Die Mehrheit der deutschen Vermittler, speziell<br />

der Makler, positioniert sich für Provisionen und gegen<br />

ein Verbot. Nicht so Michael A. Hillenbrand, Vorstand der<br />

Deutschen Verrechnungsstelle für Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungen AG (dvvf). In seinem Gastkommentar<br />

erklärt der Dozent und Honorarberater anhand einer<br />

Studie der britischen Finanzaufsicht, weshalb man das<br />

Provisionsverbot auch hierzulande nicht gänzlich abschreiben<br />

sollte.<br />

Der Niedrigzins ist Realität – und das wird wohl noch<br />

eine ganze Weile so bleiben. Über die Konsequenzen<br />

wird inzwischen nicht mehr nur in Fachmedien diskutiert,<br />

sondern längst auch in Boulevardmedien, Tageszeitungen,<br />

Talk Shows und Nachrichtensendungen. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher<br />

des BdV, geht in seinem Beitrag der Frage<br />

nach, wie die Zukunft der privaten Krankenversicherung<br />

angesichts der aktuellen Herausforderungen aussehen<br />

könnte. Und Hans-Jörg Naumer, Leiter Kapitalmarktanalyse<br />

bei Allianz Global Investors, erklärt, warum die Geldpolitik<br />

der Zentralbanken einem Gefangenendilemma gleicht –<br />

keiner kann so richtig aussteigen.<br />

Ich hoffe, dass wir mit unseren Beiträgen in diesem Fachmagazin<br />

viele interessierte Leser finden werden!<br />

Ihr<br />

Björn Bergfeld<br />

Chefredakteur <strong>Versicherungsbote</strong><br />

Impressum<br />

<strong>Versicherungsbote</strong> Verlag UG<br />

(haftungsbeschränkt)<br />

Reclamstraße 42<br />

04315 Leipzig<br />

FN: 0341 / 24 330 450<br />

Fax: 0341 / 39 28 43 09<br />

www.versicherungsbote.de<br />

redaktion@versicherungsbote.de<br />

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:<br />

Björn Bergfeld<br />

Registergericht: Amtsgericht Leipzig<br />

Registernummer: HRB 26728<br />

Steuernummer: 231 /121 / 11727<br />

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß<br />

§ 55 Abs. 2 RStV:<br />

Björn Bergfeld (Anschrift wie oben)<br />

<strong>Versicherungsbote</strong> Magazin 01-<strong>2016</strong><br />

Auflage: 5.000 Stück<br />

ET: 18.05.2015<br />

Redaktionsschluss 20.04.<strong>2016</strong><br />

Direktvertrieb über <strong>Versicherungsbote</strong><br />

Redaktion: Björn Bergfeld (Chefredakteur),<br />

Mirko Wenig, Jenny Müller<br />

Layout und Satz:<br />

Frank Springsguth<br />

Bildnachweis Titel:<br />

© Nastco / istockphoto.com<br />

Druck: Merkur Druck- & Kopierzentrum<br />

GmbH & Co. KG Leipzig<br />

Salomonstr. 20 · 04135 Leipzig<br />

www.merkurdruck.de


Hoffnungslos aber nicht ernst<br />

Die Zukunft der<br />

Privaten Krankenversicherung<br />

Das Geschäft in der Krankenvollversicherung stagniert. Auch 2015 sank die Zahl der Privatpatienten<br />

erneut um 47.100 Personen auf nun 8,79 Millionen Vollversicherte, zusätzlich setzt der Niedrigzins die<br />

Versicherer unter Druck. Wie sieht angesichts dieser Ausgangssituation die Zukunft der Privaten Krankenversicherung<br />

aus? <strong>Versicherungsbote</strong> hat Axel Kleinlein, Aktuar und Vorstandssprecher beim Bund<br />

der Versicherten (BdV), um eine Einschätzung gebeten.<br />

„Wie steht es um die PKV in der<br />

Zukunft?“ Eine echt knifflige Frage. Die<br />

Probleme der privaten Krankenversicherung<br />

(PKV) sind ja derzeit recht<br />

vielfältig: Der Niedrigzins offenbart,<br />

dass sich die PKV-Aktuare verkalkuliert<br />

haben, als sie immer treu mit 3,5 Prozent<br />

gerechnet haben. Das Schweigen<br />

der aktuellen Bundesregierung zeigt die<br />

Sprach- und Ratlosigkeit der Politik.<br />

Die steigenden Beiträge machen deutlich,<br />

dass vielen Kunden die Verträge<br />

verkauft wurden, ohne klar zu erklären,<br />

welche Risiken der Verbraucher<br />

eingeht.<br />

Die Frage nach der Zukunft ist also keine<br />

ganz so leichte Frage, die mir da gestellt<br />

wird. Zudem kann man sie auch noch<br />

recht unterschiedlich interpretieren.<br />

Hämische Anti-PKV-Ideologen meinen<br />

mit der Frage zum Beispiel eigentlich:<br />

„Wie wird in der Zukunft die PKV<br />

abgewickelt?“. Die ewig optimistischen<br />

PKV-Lobbyisten verstehen die Frage als:<br />

„Und wie hat die PKV dann die Niedrigzinsphase<br />

überwunden?“. Und dann gibt<br />

es auch noch diejenigen, die sich ernsthaft<br />

Gedanken machen, wie es mit der<br />

PKV weitergehen soll. Hier wird eine<br />

exakte Analyse der zukünftigen Versicherungswelt<br />

erwartet.<br />

Die Bürgerversicherung<br />

Möchte ich im Sinne der Anti-PKV-Ideologen<br />

die Frage beantworten, dann stellt<br />

sich gleich eine ganz neue Frage: Bekommen<br />

wir in der Zukunft eine „Bürgerversicherung-Sofort“,<br />

bei der von einem Tag<br />

zum anderen die PKV-Verträge in das<br />

neue System überführt werden? Keiner<br />

weiß es. Wer diese Bürgerversicherung<br />

konkret führt? Unklar. Ob die gesetzliche<br />

Krankenversicherung auch Änderungen<br />

erleben wird? Offen. Was soll dann mit<br />

den Alterungsrückstellungen geschehen?<br />

Sehr verzwickt.<br />

Aber meine Aufgabe ist es ja, eine Antwort<br />

darauf zu geben. Das wird also nicht leicht,<br />

wenn eine „Bürgerversicherung-Sofort“<br />

avisiert wird, das wird nur mit Schmerzen<br />

gehen. Und das Verfassungsgericht<br />

in Karlsruhe wird dann mit Sicherheit<br />

Arbeit bekommen. Egal wie man das<br />

umsetzt. Spätestens beim Umgang mit der<br />

Alterungsrückstellung wird jemand klagen<br />

wollen, womöglich wird das der Bund der<br />

Versicherten sein.<br />

Ich rechne eher damit, dass (wenn überhaupt)<br />

die „Bürgerversicherung-auf-Raten“<br />

kommt. Ab einem bestimmten Zeitpunkt<br />

würden die PKV-Unternehmen<br />

dann einfach keine Neukunden aufnehmen<br />

dürfen. Der Bestand wird abgewickelt<br />

und die gesamte PKV geht in den Run-off.<br />

Aus aktuarieller Sicht ist das nicht besonders<br />

sexy. Das „Gesetz-der-großen-Zahl“<br />

würde dann zum „Gesetz-der-vielen-<br />

Klein-Kollektive“ mutieren. Ob dann<br />

noch verlässlich kalkulierbare Beiträge<br />

möglich sind? Ich bezweifle das. Sicher<br />

würde es nur wenige Jahre dauern und die<br />

Rest-PKV würde dann in die Bürgerversicherung<br />

integriert. Auf welche Art und<br />

Weise ist eher zweitrangig. Da wird dann<br />

passend gemacht was passen muss. Karlsruhe<br />

wird spätestens dann auch wieder<br />

Arbeit bekommen.<br />

Der ewige<br />

Lobbyisten-Optimist<br />

Aber man kann die Zukunftsfrage ja auch<br />

so verstehen, als möchte man nur diskutieren,<br />

wie die PKV die derzeitigen Probleme<br />

in der Zukunft überwunden hat. Zugegeben,<br />

dazu braucht man eine gehörige<br />

Portion Fantasie. Denn die PKV hat es<br />

ungleich schwerer als zum Beispiel die<br />

Lebensversicherer hier eigene Lösungen<br />

zu entwickeln.<br />

Die Kollegen aus dem Lebensversicherungsbereich<br />

flüchten sich derzeit in wilde<br />

neue Produktkonstruktionen. Diese neuartigen<br />

Tarife zielen dabei stets auf die<br />

Altersvorsorge ab und müssen sich daher<br />

Seite 4 01/<strong>2016</strong>


Markt<br />

Axel Kleinlein<br />

Sprecher des Vorstands beim<br />

Bund der Versicherten e.V. (BdV)<br />

erst in ein paar Jahrzehnten ernsthaft<br />

beweisen. Niemand geht in absehbarer<br />

Zeit mit der InvestFlex, einer Perspektive,<br />

einer Index-Select-Rente oder einer<br />

Variable-Annuity in Rente. Da kann in<br />

der Werbung eben noch viel versprochen<br />

werden, ohne dass man jetzt schon etwas<br />

halten muss.<br />

Solche Tricks kann man in der Privaten<br />

Krankenversicherung nicht umsetzen.<br />

Denn krank werden die Kunden auch<br />

schon kurz nach Vertragsabschluss. Da<br />

muss der Versicherer schon jetzt Leistung<br />

liefern. Mit besonders intransparenten<br />

Tarifen, die kaum noch echte<br />

Leistung beinhalten, kommt daher kein<br />

PKV-Unternehmen weiter. Anders als<br />

in der Lebensversicherung muss in der<br />

Krankenversicherung eine echte Absicherung<br />

geliefert werden. Auch bei niedrigen<br />

Zinsen.<br />

Die einzige Antwort auf die schlechten<br />

Renditen der Kapitalanlagen sind deshalb<br />

steigende Beiträge. Für manchen Kunden<br />

ist das eine ziemliche Überraschung. Hat<br />

er den Vertrag doch im festen Glauben an<br />

verlässliche Kalkulationen der Versicherungsmathematiker<br />

abgeschlossen. Klar,<br />

bei steigenden Gesundheitskosten muss<br />

der Beitrag raufgehen. Daran haben sich<br />

die Versicherten in der PKV zähneknirschend<br />

gewöhnt. Aber auch bei niedrigen<br />

Zinsen zusätzlich in die Tasche greifen?<br />

Damit haben viele nicht gerechnet. So verspielen<br />

sich die Unternehmen Vertrauen.<br />

Ist das Vertrauen einmal verspielt, wird<br />

es sehr schwer, dieses Vertrauen wieder<br />

zurückzugewinnen. Meine Vermutung für<br />

die Zukunft: Der PKV trauen die Kunden<br />

nicht mehr so richtig über den Weg und<br />

das für lange Zeit. Da mag die Kalkulation<br />

durch steigende Zinsen vielleicht<br />

irgendwann wieder ins Lot kommen. Das<br />

Misstrauen der Kunden gegenüber der<br />

PKV wird bleiben.<br />

Die wahre Zukunft<br />

- Beamtenmikado<br />

Die Bürgerversicherung wird also schwierig.<br />

Sie umzusetzen ist alles andere als<br />

trivial. Darauf zu hoffen, dass sich die<br />

Probleme mit den niedrigen Zinsen in<br />

Luft auflösen, ist auch nicht zu erwarten.<br />

Das Vertrauensproblem wird zusätzlich<br />

schwierig zu lösen sein. Was ist also tatsächlich<br />

für die Zukunft zu erwarten?<br />

Wenn die Befürworter der Bürgerversicherung<br />

zu früh aus der Deckung gehen,<br />

wird deren Projekt ziemlich schnell zerschossen.<br />

PKV-Lobby und Befürworter<br />

des dualen Systems stehen dafür schon<br />

bereit. Die Fans der Bürgerversicherung<br />

werden sich also tunlichst nicht rühren.<br />

Als Lippenbekenntnis wird das neue Konzept<br />

im Wahlkampf propagiert werden, als<br />

echtes politisches Projekt wird die Bürgerversicherung<br />

aber vermutlich eher auf<br />

Eis gelegt. Egal welche Regierung kommt,<br />

mindestens ein Koalitionspartner wird<br />

immer als Sündenbock herhalten können<br />

um die Bürgerversicherung zu verhindern.<br />

Wenn die PKV aber nicht umlenkt, rennt<br />

sie hinein in das Problem überhöhter Prämien<br />

und äußerst misstrauischer Kunden.<br />

Auch ohne Bürgerversicherung wird es<br />

also schwer. Am besten kam die Versicherungswirtschaft<br />

durch solche Krisen<br />

immer durch Aussitzen. Und das wird<br />

vermutlich auch die Lösung für die PKV<br />

werden: So tun als wäre nichts. So weiter<br />

machen wie bisher. Nichts ändern, denn<br />

jede Änderung könnte die Systemfrage<br />

auf die Agenda setzen.<br />

Beide Seiten werden sich also erst einmal<br />

ruhig verhalten. Streng nach der Devise<br />

„Wer sich zuerst bewegt hat verloren“ –<br />

Beamtenmikado. Hoffnung auf eine absehbare<br />

Besserung? Fehlanzeige. Die Gefahr<br />

eines Zusammenbruchs? Das aber auch<br />

nicht. „Hoffnungslos aber nicht ernst“<br />

– so stellt sie sich eben dar, die Zukunft<br />

der PKV.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Axel Kleinlein<br />

Seite 5


Nur noch 0,25 Prozent Zins<br />

Heiß! Den Lebensversichern fehlen viele Milliarden, wohl Billionen, wenn man die Zahlen für Europa<br />

rechnet. Im Jahr 2010 errechnete die EU-Versicherungsaufsicht Eiopa für die Lebensversicherer noch<br />

4,2 Prozent „sicheren“ Zins als langfristige Prognose. Nach denselben(!) Regeln käme die Eiopa in diesem<br />

Jahr noch auf 0,25 Prozent risikofreiem Zins. Da das nicht geht und um die Lebensversicherer zu<br />

schützen, ändert die Eiopa nun ihren Rechenmodus. Und orakelt sich nun statt realen 0,25 einfach 3,7<br />

Prozent Zins herbei. Und startet einen hoffnungslosen Hoffnungslauf, basierend auf Inflations-Fantasien<br />

– nicht auf Marktfakten.<br />

Nach den Rechenregeln der EU-Versicherungsaufsicht<br />

Eiopa Stand 2010<br />

erwirtschaften die Lebensversicherer<br />

aktuell noch 0,25 Prozent Zins. Zurzeit<br />

und noch gut fünfzehn bis zwanzig und<br />

mehr Jahre lang haben die Lebensversicherer<br />

(bald 0,9) 1,25, 1,75, 2,25, 2.75,<br />

3,25, 3,5 und bis zu 4,0 Prozent Garantien<br />

in den Büchern stehen. Ohne Drama, rein<br />

in Zahlen der Eiopa: Es geht um Milliarden,<br />

nein Billionen Euro. Bei rund 90<br />

Millionen Lebensversicherungs-Verträgen<br />

allein in Deutschland und im Schnitt<br />

100 Euro Monatsbeitrag X Europa (Allianz,<br />

Axa bis Zurich) geht es um Billionen.<br />

Selbst der aktuell beschlossene Rechnungszins<br />

von 0,9 Prozent übertrifft<br />

neuen Eiopa-Wert (rechnerisch 0,25<br />

Prozent nach den Regeln 2010) fast um<br />

das Dreifache. Nun ändert die EU-Aufsicht<br />

einfach ihre Berechnungen. Ein<br />

Häuslebauer mit so einer schlechten<br />

Einkommensprognose müsste der Bank<br />

neue Sicherheiten stellen und Oma’s ihr<br />

Kleinhäuschen zusätzlich verpfänden.<br />

Aber Lebensversicherungen haben keine<br />

so vielen Omas, die so viele Sicherungsmittel<br />

(Pullover und Socken) stricken<br />

könnten. Die Eiopa setzt nun gegen ihre<br />

Regeln von 2010 eigene, neue Berechnungen<br />

für die Lebensversicherer mit stolzen<br />

3,7 Prozent Zins-Hoffnung an. Ohne<br />

konkreten wirtschaftlichen Grund. Und<br />

wenn die Inflation nicht steigt. Nur steigt<br />

sie zurzeit nicht.<br />

Zur Übersicht<br />

Die Frage ist einfach. Mit wie viel Zinsen<br />

(EU-Aufsicht Eiopa: Ultimate Forward<br />

Rate, kurz UFR) können die Lebensversicherungen<br />

– und deren Kunden<br />

– für die kommenden Jahre rechnen,<br />

damit die Unternehmen ihren vertraglichen<br />

Verpflichtungen gegenüber den<br />

Sparkunden nachkommen? 4,2 Prozent<br />

„risikofreier“ Zins gab die EU-Versicherungsaufsicht<br />

Eiopa im Jahr 2010 heraus,<br />

zusammengesetzt aus 2,2 Prozent<br />

Marktzins für sichere Staatsanleihen<br />

plus 2,0 Prozent Inflation (letztere „verbilligt“<br />

Schulden, die Leistungspflichten<br />

der Versicherer). Grundlage hierfür war<br />

ein Papier namens Solvency II-Auswirkungsstudie<br />

QIS5; dies als Quelle.<br />

Für das laufende Jahr kommt die Eiopa<br />

nach denselben Rechenregeln wie 2010<br />

auf null Prozent Inflation. Plus 0,25 Prozent<br />

für zehnjährige deutsche Anleihen.<br />

Macht in Summe: 0,00 plus 0,25 Prozent<br />

Zins = 0,25 Prozent. Das entspricht derselben<br />

Wert-Addition wie der Eiopa-Regel<br />

von 2010. Mit diesem Wert wäre der<br />

Staus Quo eigentlich beschrieben.<br />

Schnellleser, die es eilig haben könnten<br />

hier enden. Im Folgenden kommen<br />

nämlich keine neuen, frohen Botschaften<br />

für die Lebensversicherung.<br />

Schönen Feierabend!<br />

Lang-Leser lesen das Papier der Eiopa vom<br />

6. April <strong>2016</strong>, das seine Zinsprojektion von<br />

(neu) 3,7 Prozent für die Lebensversicherer<br />

vor allem auf 1,7 Prozent Zins - plus<br />

Hoffnung auf 2,0 Prozent bei derzeit null<br />

und nicht vorhandener Inflation - stützt.<br />

Zur Zinslage<br />

Marktweit auf Deutschland bezogen,<br />

alle Policen zusammengenommen und<br />

einen Strich drunter gesetzt, mussten die<br />

Lebensversicherer ihren Kunden für das<br />

Jahr 2014 im Schnitt 3,15 Prozent auf<br />

die angesparten Kapitalien sicherstellen.<br />

Dieser so genannte Referenzzins ist etwa<br />

als Durchschnittsertrag der langfristigen<br />

Kapitalanlagen der Versicherer im Durchschnitt<br />

der vergangenen zehn Jahre zu<br />

erklären.<br />

3,15 Prozent Soll-Zins, den die Versicherer<br />

2014 marktweit zu erwirtschaften<br />

in der Lage waren bedeutete vor zwei<br />

Jahren bereits, dass die Versicherer bei<br />

ihren Beständen mit 3,5 und 4,0 Prozent<br />

Garantien Geld drauflegen mussten. Da<br />

die Unternehmen in diesen Dimensionen<br />

kein eigenes Geld haben, nehmen sie sich<br />

die erforderlichen Zusatzmitteln von ihren<br />

Kunden. Deren ohnehin schmalen, sinkenden<br />

Überschüsse werden seit einigen<br />

Seite 6 01/<strong>2016</strong>


Markt<br />

Jahren um die so genannte Zinszusatzreserve<br />

gemindert.<br />

Dadurch sinken die Überschüsse für alle<br />

Kunden. Zu Lasten der Kunden und ihrer<br />

Verträge, die in diesen Jahren „zinsgemindert“<br />

auslaufen, zu Gunsten der Ablaufleistungen<br />

der weiter bestehenden Verträge.<br />

2014 galten 3,15 Prozent Referenz- also<br />

kritischer Zins.<br />

2015 galten 2,88 Prozent.<br />

<strong>2016</strong> gelten 2,56 Prozent als Referenzzins<br />

(Quelle: Heistermann Aktuare)<br />

Nach Eiopa-Rechenregeln von 2010: Null<br />

Komma 25 Prozent.<br />

Tendenz fallend.<br />

Im Detail<br />

Zur Betonung: Die Eiopa rechnet<br />

<strong>2016</strong> (zunächst) nach den gleichen(!)<br />

Rechen-Regeln wie 2010; damals übrigens<br />

mit Daten aus 2009 – verdammt nah<br />

und seinerzeit auswirkungsfern von den<br />

Anfängen der Finanzkrise 2008. Nun hat<br />

die EU-Aufsicht über die Assekuranz aber<br />

zusammengefasste Inflationsziele formuliert,<br />

mit anderen Worten, sie plant einen<br />

Hoffnungslauf. Und richtet ihre Erwartungen<br />

auf Inflationsziele der Europäischen<br />

Zentralbank von (hoffentlich bald wieder?!)<br />

2,0 Prozent Geldentwertung (zurzeit<br />

nahe Null).<br />

Zusätzlich (stark abgekürzt vorgetragen)<br />

rechnet sich die Eiopa noch weitere 1,7<br />

Prozent Zinsen herbei. Diese Rate passt<br />

auch zu 1,86 Prozent Zins für zehnjährige<br />

Anlagen, mit denen etwa die anerkannte<br />

Frankfurt School of Finance & Management<br />

(FSFM) rechnet, wenn sie die Kosten<br />

für Lebensversicherungs-Garantien<br />

kundenseitig kalkuliert. Eine 25-jährige<br />

Sparerin, für Versicherungsvermittler ein<br />

recht junge Kundin, muss rund 66 von<br />

100 Euro in minimalverzinsliche Anlagen<br />

(Anleihen) betonieren, damit ihre<br />

Beiträge garantiert sind (Riester).<br />

Zur Sache<br />

„Risikofreie“ Verzinsung galt und gilt<br />

seit sechs Jahren. Wie errechnete die<br />

Eiopa diesen Wert? Zum einen nahmen<br />

die EU-Aufseher über die Assekuranz<br />

die „erwartete Verzinsung risikofreier<br />

Bonds“ (klassische Staatsanleihen erster<br />

Güte, wie sie jeder Lebensversicherer in<br />

Massen im Portfolio hat).<br />

Für diese Anleihen ermittelte die Eiopa<br />

2010, zum Anfang der bilanziellen<br />

Auswirkungen der Finanzkrise in den<br />

Büchern der Versicherer, einen Zins von<br />

2,2 Prozent. Hinzu kam die Inflation<br />

von 2,0 Prozent, addiert 4,2 Prozent.<br />

„Moooment“, würde nun der kleine<br />

Mann rufen; etwa der, der Geld anlegt<br />

und sich um seine Rendite sorgt. 2,2<br />

Prozent bekommen und wegen Inflation<br />

2,0 Prozent höhere Preise macht unterm<br />

Strich gerademal noch 0,2 Prozent Vermögensplus<br />

– nicht 4,2 Prozent wie die<br />

Eiopa rechnet. Das stimmt. Aber nur für<br />

den Sparer.<br />

Zur Kasse bitte - oder<br />

Omas ihr Kleinhäuschen?<br />

Schuldner rechnen anders. Etwa die<br />

Lebensversicherer, die fast 90 Millionen<br />

Lebensversicherungen mit Zins und zum<br />

Ablauf auch mit Tilgung bedienen müssen.<br />

Sie rechnen wie die Eiopa: 2,0 Prozent<br />

Inflation machen die Schulden „billiger“,<br />

erhöhen umgekehrt die Einnahmen. Plus<br />

2,2 Prozent Zinsen ist gleich 4,2 Prozent<br />

gesamt. So die Alt-Rechnung der Eiopa<br />

2010. Häuslebauer rechnen genauso. Je<br />

höher die Geldentwertung (sagen wir wie<br />

2010 etwa 2,0 Prozent), desto weniger<br />

sind die Schulden „wert“.<br />

Umgekehrt werden die Schulden aufs<br />

Häusle Jahr für Jahr entwertet. Kurzum:<br />

Wären die Lebensversicherer Schuldner<br />

(das sind sie ja), dann würde ihr Gläubiger,<br />

der Sparer, von ihnen neue Sicherheiten<br />

verlangen. Omas ihr Kleinhäuschen<br />

zu Beispiel. Aber das haben die<br />

Versicherer ja nicht. Nicht 90 Millionen<br />

mal jedenfalls nicht.<br />

Markus Rieksmeier<br />

Foto: © Ridofranz / istockphoto.com<br />

Seite 7


Die Geldpolitik als<br />

Gefangenendilemma<br />

Wenig Wachstum, Niedrigzins, hohe Verschuldung: Warum die aktuelle Geldpolitik der Zentralbanken<br />

einem Gefangenendilemma gleicht, erklärt Hans-Jörg Naumer, Global Head of Capital Markets &<br />

Thematic Research der Investmentfondsgesellschaft Allianz Global Investors in Frankfurt am Main, in<br />

seinem Gastkommentar.<br />

Wir bewegen uns in einem Umfeld noch<br />

immer vergleichsweise blutleeren weltwirtschaftlichen<br />

Wachstums, das nicht<br />

nur durch eine De-Synchronisierung<br />

zwischen den entwickelten und den<br />

sich entwickelnden Volkswirtschaften,<br />

sondern auch zwischen den einzelnen<br />

Industriestaaten geprägt ist. Während<br />

sich beispielsweise die US-Wirtschaft<br />

auf einem stabilen Konjunkturpfad zu<br />

entwickeln scheint, erholen sich die<br />

Länder der Eurozone mit unterschiedlicher<br />

Geschwindigkeit vom Krisenmodus.<br />

In Japan wiederum stehen die<br />

erhofften Erfolge von „Abenomics“, der<br />

Verbindung massiver Fiskal- mit ebenso<br />

massiven geldpolitischen Programmen,<br />

noch aus. Auch bei den Inflationsraten<br />

ist noch nicht ausgemacht, wohin<br />

die Reise zukünftig geht. Zwar werden<br />

diese stark von den zurückgegangenen<br />

Rohstoffpreisen überlagert, aber sie<br />

sind noch weit von der Marke entfernt,<br />

die zumindest die Europäische Zentralbank<br />

(EZB) mit ihrem selbst auferlegten<br />

2%-Ziel als stabilitätspolitisch<br />

erwünscht ansieht.<br />

Hans-Jörg Naumer<br />

Global Head of Capital Markets<br />

& Thematic Research der<br />

Investmentfondsgesellschaft<br />

Allianz Global Investors<br />

in Frankfurt am Main<br />

Sparer müssen heute<br />

mehr zurücklegen<br />

Als Antwort auf die Frage, warum die<br />

anhaltende Phase „billigen“ Geldes sich<br />

weder in stärker steigenden Konjunktur-<br />

noch in Verbaucherpreisdaten niedergeschlagen<br />

hat, können mehrerlei<br />

Argumente angefügt werden.<br />

Seite 8 01/<strong>2016</strong>


Markt<br />

So dürften die privaten Haushalte, die<br />

mehrere Vermögenspreisschocks in<br />

Folge der Krisen über die letzten Jahrzehnte<br />

durchleben mussten, insgesamt<br />

sorgsamer im Ausgabengebaren sein<br />

und ihre Sparquote eher höher halten<br />

als vor den Krisen – trotz oder gerade<br />

auch wegen der niedrigen Zinsen auf<br />

Spareinlagen. Niedrige Zinsen müssen<br />

nicht, wie geldpolitisch erwünscht, zu<br />

einem höheren Konsum führen, da die<br />

Opportunitätskosten des Konsums mit<br />

den niedrigen Zinsen gesunken sind.<br />

Sie können genau das Gegenteil bewirken:<br />

Da der Ertrag auf das angelegte<br />

Kapital geringer geworden ist, muss<br />

heute mehr zurückgelegt werden, um<br />

morgen das ursprünglich benötigte<br />

Kapital zur Verfügung zu haben.<br />

Da Geldpolitik in ihrer Konsequenz<br />

immer auch Wechselkurspolitik<br />

ist, gerät die Geldpolitik<br />

schnell in die Situation<br />

eines Gefangenendilemmas.<br />

Die fiskalische Situation lässt in vielen<br />

Ländern kaum eine höhere Neuverschuldung<br />

zu. Offen bleibt auch die<br />

Frage, ob steigende Staatsausgaben zu<br />

einem Multiplikator führen würden,<br />

der größer als eins ist – also dass tatsächlich<br />

mehr Wachstum entsteht, als<br />

dies dem fiskalischen Impuls entspricht.<br />

Strukturreformen sind oft schwierig<br />

durchzusetzen und langwierig. Bleibt<br />

der Wechselkurs. Die Importe des einen<br />

sind die Exporte des anderen. Wer es<br />

schafft, seinen Wechselkurs zu schwächen,<br />

darf Exportzuwächse erwarten<br />

– es sei denn, auch die Gegenseite setzt<br />

auf dieses Instrument. Da Geldpolitik<br />

in ihrer Konsequenz, ob gewollt oder<br />

ungewollt, aber immer auch Wechselkurspolitik<br />

ist, gerät die Geldpolitik<br />

schnell in die Situation eines Gefangenendilemmas.<br />

Das Paradigma des Gefangenendilemmas<br />

ist schnell erklärt: Zwei (zur<br />

Vereinfachung) Spieler können miteinander<br />

kooperieren oder versuchen, zu<br />

Lasten des anderen Vorteile zu erzielen.<br />

Beide wissen: Wenn sie miteinander<br />

kooperieren, stellen sie sich beide besser,<br />

als in dem Fall, dass der andere sie<br />

verrät und es zu einem Schuldspruch<br />

kommt. Das Problem ist nur: Verrät<br />

einer den anderen, aber der andere<br />

vertraut auf eine unausgesprochene<br />

Kooperation (beide können sich nur<br />

ohne gegenseitige Absprache entscheiden),<br />

dann steht der Verräter besser da<br />

als im Falle gegenseitiger Kooperation.<br />

Wie verhalten sich die beiden also,<br />

wenn jeder einen Anreiz hat, sich zu<br />

Lasten des anderen besser zu stellen, in<br />

der Hoffnung, dass dieser nicht mit der<br />

gleichen Münze zurückzahlt? Denn tut<br />

er dies, dann stellen sich beide deutlich<br />

schlechter (und wandern ohne Strafminderung<br />

ins Gefängnis).<br />

Die Parallelen zur Geldpolitik liegen<br />

auf der Hand. Raghuram Rajan, der<br />

Gouverneur der Zentralbank Indiens,<br />

hat sie im Herbst 2015 auf einer<br />

Tagung in Frankfurt noch einmal dargelegt.<br />

Wenn die Zentralbanken davon<br />

ausgehen, dass Abwertungswettläufe<br />

auf Dauer bestenfalls ein Null-, eher<br />

aber ein Minussummenspiel sind, ist<br />

die Empfehlung klar: Am besten gar<br />

nicht erst damit beginnen. Der Nachteil<br />

ist nur: Anreize aus diesem Stillhalten<br />

auszubrechen gibt es immer.<br />

Die anderen Zentralbanken könnten<br />

ja trotzdem länger stillhalten, zumal<br />

wenn eine Wechselkursstrategie nicht<br />

unmittelbar zu erkennen ist, die geldpolitischen<br />

Lockerungsmaßnahmen<br />

also offensichtlich nur der Verhinderung<br />

von z. B. einer Deflation dienen<br />

sollen. Hat dieser Wettlauf aber erst<br />

einmal begonnen, was umso leichter<br />

fällt, wenn sich die Inflationsraten fast<br />

überall in der Nähe der Nullgrenze oder<br />

darunter bewegen, dann ist es schwer,<br />

wieder auszusteigen.<br />

Abwertungsspirale<br />

Die Zentralbanken dürften sich also<br />

dazu veranlasst sehen, die Abwertungsspirale<br />

lieber weiter nach unten<br />

zu drehen, als Gefahr zu laufen, zu früh<br />

auszusteigen und dann den hohen Preis<br />

einer Aufwertung alleine zu zahlen.<br />

Motto: Eine Lockerung der Geldpolitik<br />

bringt vielleicht nicht viel, aber besser,<br />

als sich einer Aufwertung des Wechselkurses<br />

auszusetzen, ist sie allemal.<br />

Aus dem Paradigma des Gefangenendilemmas<br />

lassen sich mit Blick auf die<br />

Kapitalmärkte eine ganze Reihe an<br />

Implikationen ableiten: Es hilft nicht<br />

nur die über 700 Zinssenkungen zu<br />

erklären, welche die Zentralbanken seit<br />

der Lehman-Pleite im Jahr 2008 rund<br />

um den Globus vorgenommen haben,<br />

sondern u.a. auch die zögerliche Haltung<br />

der Fed, wenn es darum geht die<br />

Leitzinsanhebung weiter anzuheben.<br />

„Im Zweifel lieber länger niedriger“<br />

dürfte das Motto der G4-Geldpolitik<br />

lauten. Die Niedrig-/Negativzinsphase<br />

ist nicht nur deshalb kein kurzfristiges<br />

Phänomen. Zwar bleibt die Fed auf<br />

Sicht die einzige Zentralbank, bei der<br />

Anhebungen zu erwarten sind, aber<br />

dies sollten nur zögerlich und widerwillig<br />

vorgenommen werden, was auch<br />

das Aufwertungspotenzial des US-Dollars<br />

beschränkt.<br />

Neues Helikopter-Geld?<br />

Niedrige Zinsen und hohe Liquidität,<br />

die nach Rendite sucht – das bleibt der<br />

Treibsatz für risikoreichere Vermögensklassen.<br />

Und wer weiß: Vielleicht<br />

wird am Ende sogar mit dem „Helikopter-Geld“<br />

ein ganz neues Kapitel der<br />

Finanziellen Repression aufgeschlagen.<br />

Wenn die Zentralbanken Geld drucken<br />

um die Staaten direkt zu finanzieren,<br />

dann ist die fiskalische Dominanz der<br />

Geldpolitik endgültig. EZB-Chef Mario<br />

Draghi hat Helikopter-Geld auf seiner<br />

Pressekonferenz Mitte März immerhin<br />

als „very interesting concept“ beschrieben.<br />

Märkte wie Anleger bleiben<br />

„Gefangene“ der globalen Geldpolitik.<br />

Hans-Jörg Naumer, Diplom-Volkswirt,<br />

arbeitet als Global Head of Capital Markets<br />

& Thematic Research der Investmentfondsgesellschaft<br />

Allianz Global<br />

Investors in Frankfurt am Main.<br />

Analysen zur strategischen und taktischen<br />

Allokation, spezifischen Investmentchancen<br />

und das Herausarbeiten<br />

langfristiger Trends der Kapitalanlage<br />

bilden den Schwerpunkt seiner Arbeit.<br />

Vor seinem Wechsel zu Allianz Global<br />

Investors hatte Hans-Jörg Naumer bei<br />

der Société Générale zuletzt die Funktion<br />

des Head of Research Germany<br />

inne und war Teil des internationalen<br />

Research-Teams der französischen<br />

Investmentbank.<br />

Er zählt zu den „ECB watchern“ der<br />

ersten Stunde.<br />

Ein Gastkommentar von<br />

Hans-Jörg Naumer<br />

Seite 9


Luv und Lee statt Eis und Schnee:<br />

Absicherung von<br />

Sportbooten und Skippern<br />

Es ist an der Zeit. Wassersportler können<br />

nun wieder aktiv werden und ihre<br />

Boote und Yachten aus dem Winterschlaf<br />

erwecken. Neben dem Kranen oder Slippen<br />

und der technischen Instandsetzung<br />

sollte die Absicherung nicht vergessen<br />

werden. Ist der Versicherungsschutz<br />

noch aktuell? Aber auch Bootsbesitzer<br />

in spe müssen sich Gedanken machen,<br />

wie sie nach der Erfüllung ihres kleinen<br />

oder großen Traumes diesen absichern:<br />

Ob Feuer, verletzte Personen, Mastbruch<br />

oder Gewässerverunreinigung - welche<br />

Versicherung wird für welche Schäden<br />

benötigt?<br />

Andrea Meister<br />

Expertin für<br />

Sportbootversicherung<br />

bei der Gothaer Versicherung<br />

Bootshaftpflicht:<br />

Sorgen über Bord werfen<br />

Bevor in See gestochen wird, braucht der<br />

Halter des Sportbootes eine Bootshaftpflichtversicherung.<br />

Diese funktioniert<br />

im Prinzip genauso wie eine private Haftpflichtversicherung:<br />

Wer schuldhaft mit<br />

seinem Boot Sachschäden anrichtet oder<br />

eine Person verletzt, haftet mit seinem<br />

vollen Privatvermögen. Die Bootshaftpflichtversicherung<br />

ersetzt alle Schäden,<br />

die aus dem Besitz, Führen, Halten und<br />

Gebrauch des versicherten Bootes entstehen.<br />

Auch das Abwehren von unberechtigten<br />

Schadensersatzansprüchen anderer<br />

und eventuell anfallende Prozesskosten<br />

sind mit der Versicherung abgedeckt.<br />

Die Bootshaftpflicht ist in Deutschland<br />

zwar nicht vorgeschrieben, dennoch aber<br />

unabdingbar. Im Ausland ist diese sogar<br />

in aller Regel gesetzlich vorgeschrieben.<br />

Dass vor allem im Ausland eine solche<br />

Versicherung wichtig ist, schildert folgender<br />

Fall aus der Gothaer Schadenabteilung:<br />

Beispiel<br />

Verunreinigung<br />

von Gewässer<br />

Beim Befahren des Gardasees mit<br />

seiner Motoryacht während seines<br />

Urlaubs musste der Versicherungsnehmer<br />

nachtanken. Beim<br />

Tankvorgang gelangte eine nicht<br />

unerhebliche Menge an Diesel<br />

durch Unachtsamkeit des Kunden<br />

ins Gewässer. Das verunreinigte<br />

Wasser musste von der Feuerwehr<br />

abgepumpt werden. Zusätzlich<br />

wurde ein Ölzaun errichtet.<br />

Wesentliche Unannehmlichkeiten<br />

vor Ort blieben dem Versicherungsnehmer<br />

erspart, da er den<br />

Behörden - Feuerwehr und Polizei<br />

- durch Vorlage seines italienischen<br />

Versicherungszertifikates<br />

das Bestehen einer Wassersport-<br />

Haftpflichtversicherung nachweisen<br />

konnte.<br />

Eine gute Bootshaftpflicht erkennt man<br />

daran, dass die im europäischen Ausland<br />

vorgeschriebenen Auflagen ebenfalls<br />

erfüllt werden und sie weltweite Törns<br />

abdeckt. Auch die Deckungssumme für<br />

Personenschäden sollte in voller Höhe<br />

zur Verfügung stehen, selbst wenn nur<br />

eine Person verletzt wird. Der Schutz<br />

bezieht sich dabei nicht nur auf den<br />

Halter des Bootes, sondern auch auf<br />

den Bootsführer sowie die Crewmitglieder.<br />

Ein weiterer Vorteil ist es, wenn die<br />

Ansprüche der versicherten Personen<br />

untereinander auch abgedeckt sind.<br />

Sicher einlaufen mit einer<br />

Bootskaskoversicherung<br />

Während die Bootshaftpflicht Schäden<br />

anderer versichert, ist eine Bootskaskoversicherung<br />

dazu gedacht, die eventuell<br />

entstandenen Schäden am eigenen Boot<br />

zu finanzieren, ähnlich wie bei einer<br />

Kfz-Kaskoversicherung. Egal, ob der<br />

Halter der Yacht oder unbekannte Dritte<br />

den Schaden wie Mastbruch, Grundberührung,<br />

Blitzeinschlag oder Vandalismus<br />

verursacht haben, mit einer Bootskasko<br />

müssen sich Sportboot-Fans nur<br />

noch Gedanken um ihren Kurs machen.<br />

Hochwertige Bootskasko-Produkte<br />

beinhalten die Möglichkeit zur Saisonversicherung<br />

sowie auch die Mitversicherung<br />

von Transporten und Regatten.<br />

Seite 10 01/<strong>2016</strong>


Sparten<br />

Auch Osmose- und Maschinenschäden<br />

für neue Boote sollten in den ersten<br />

Jahren inkludiert sein. Zusätzlich sollten<br />

eventuelle Wrackbeseitigungs- und<br />

Entsorgungskosten ersetzt werden. Wie<br />

schnell ein nicht unerheblicher Schaden<br />

am Boot passieren kann, zeigt folgendes<br />

Beispiel aus dem Versicherungsalltag:<br />

Beispiel<br />

Urlaubstörn<br />

schwedische Westküste<br />

Während eines Urlaubstörns mit<br />

der Segelyacht des Versicherungsnehmers<br />

im Schärenarchipel vor<br />

der schwedischen Westküste nordwestlich<br />

von Göteborg entsteht<br />

durch eine plötzliche nicht vorhersehbare<br />

Grundberührung ein massiver<br />

Schaden am Unterwasserschiff.<br />

Ein Felsen war schuld. Die<br />

Erfahrung des Skippers, der dieses<br />

Seegebiet schon mehrfach befahren<br />

hatte, sowie die Verwendung<br />

einer konventionellen und elektronischen<br />

Seekarte, konnten den<br />

Schaden nicht verhindern. Grund<br />

dafür waren eine ungewöhnlich<br />

lange Trockenheitsperiode und<br />

mehrtägige starke Westwinde, die<br />

den Wasserstand gegenüber den<br />

Normalwerten um einen Meter<br />

fallen ließen.<br />

Die Reparatur der umfangreichen<br />

Beschädigungen einschließlich<br />

Bergung und den erheblich<br />

höheren Lohnkosten in Schweden<br />

erforderten einen mittleren fünfstelligen<br />

Reparaturaufwand, den<br />

in diesem Falle die Gothaer Versicherung<br />

übernahm.<br />

Abgesichert gewinnen:<br />

Kombiprodukte<br />

Wer sein Boot für Wettkämpfe nutzt,<br />

sollte bei der Wahl seiner Versicherung<br />

besonders genau hinschauen. Viele<br />

Anbieter verlangen für die Teilnahme<br />

an Regatten extra Aufschlag. Bei der<br />

Gothaer ist das Regattarisiko beitragsfrei<br />

in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung<br />

mit versichert. Eine typische Situation,<br />

in der diese Kombi wichtig ist, wird<br />

hier beschrieben:<br />

Beispiel<br />

Schaden bei Regatta<br />

Bei einer internationalen Jollenregatta<br />

kommt es durch eine Wegerechtsverletzung<br />

zur Beschädigung<br />

der Rennjolle des Gothaer-Versicherungsnehmers<br />

und einer vergleichbaren<br />

Rennjolle eines weiteren<br />

Teilnehmers. Die Regattaleitung hat<br />

offiziell den Versicherungsnehmer<br />

aufgrund der Wegerechtsverletzung<br />

als alleinigen Schadenverursacher<br />

erklärt. An beiden Jollen entstehen<br />

Reparaturkosten von circa 2000<br />

EUR.<br />

Ohne den Abschluss der kombinierten<br />

Haftpflicht- und Kaskoversicherung<br />

für unter 100 EUR pro Jahr<br />

hätte der Kunde den Eigen- und<br />

Fremdschaden aus eigener Tasche<br />

zahlen müssen.<br />

Wer kein eigenes Boot hat und sich im<br />

Urlaub als Kapitän auf Zeit verdingt<br />

sollte eine Skipperhaftpflicht abschließen.<br />

Ähnlich wie die Bootshaftpflicht<br />

ersetzt sie im Fall des Falles alle Schäden,<br />

die aus dem Führen und Gebrauch<br />

eines Charterbootes entstehen und<br />

wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche<br />

ab.<br />

Zu überlegen ist außerdem, ob man<br />

zusammen mit der Skipperhaftpflichtversicherung<br />

auch eine Rücktrittskostenversicherung<br />

zur Absicherung<br />

des Reisepreises im Krankheitsfall<br />

abschließt.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Andrea Meister<br />

Foto: © pixdeluxe / istockphoto.com<br />

Seite 11


Veranstaltungen<br />

richtig versichern!<br />

Es ist einem traurigen Ereignis zu verdanken, dass Veranstaltungsversicherungen plötzlich in den Fokus<br />

der Öffentlichkeit gerückt sind: Nach dem Tod von Udo Jürgens im Winter 2015 stellte sich heraus, dass<br />

seine Tournee, auf der er sich gerade befand, nicht gegen den Todesfall abgesichert war. Nun streiten<br />

sich Veranstalter und Hallenvermieter um die millionenschweren Kosten – ein dankbares Thema für die<br />

Boulevardpresse. Der auf Veranstaltungsversicherungen spezialisierte Makler Peter Franke erklärt für<br />

<strong>Versicherungsbote</strong>, worauf es bei der Absicherung von Veranstaltungen zu achten gilt.<br />

Peter Franke<br />

Geschäftsführer Franke<br />

Versicherungsmakler GmbH<br />

Unser Team kümmert sich um<br />

Unternehmen, Startups, Freiberufler<br />

und Privatpersonen.<br />

Schwerpunkt und Leidenschaft<br />

sind die Absicherung von<br />

Veranstaltungen und deren<br />

Mitwirkende.<br />

Eine Veranstaltung ist ein zeitlich geplantes<br />

Ereignis, an dem eine Gruppe von<br />

Menschen teilnimmt. Als verantwortlicher<br />

Veranstalter tritt meist eine Person,<br />

eine Organisation oder Institution auf.<br />

Es gibt private Veranstaltungen, Firmenveranstaltungen,<br />

Musikveranstaltungen<br />

und öffentliche Veranstaltungen wie z. B.<br />

Straßenfeste, Public Viewing und Messen.<br />

Für die benannten Veranstaltungsarten<br />

bieten ausgewählte Versicherer und<br />

wenige spezialisierte Versicherungsmakler<br />

besondere Versicherungslösungen an.<br />

Sportveranstaltungen mit Wettkampfcharakter<br />

oder bei denen es um das<br />

Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten<br />

geht, bedürfen der besonderen Anfrage.<br />

Der jeweilige Risikoträger prüft das entsprechende<br />

Sportrisiko, kalkuliert und<br />

bietet dem Makler je angefragter Sparte<br />

risikogerechte Konditionen und Leistungen<br />

an. Beispielsweise sind in einer<br />

Motorsporthaftpflicht auch Schäden der<br />

Teilnehmer untereinander, gegenüber<br />

dem Veranstalter und gegenüber Dritten<br />

versichert.<br />

Politische Veranstaltungen von nichtdemokratischen<br />

Parteien sind meist nicht<br />

versicherbar. Demonstrationen ebenso.<br />

Bei der Organisation und Durchführung<br />

von Veranstaltungen werden oft auch<br />

Fehler gemacht, trotz fachmännischer<br />

Vorkehrungen und der Einhaltung von<br />

behördlichen Auflagen.<br />

Veranstalter sollten sich daher separat<br />

versichern, da das Veranstaltungsrisiko<br />

– ob mit Belegschaft der eigenen<br />

Firma, mit Vereinsmitgliedern oder mit<br />

fremden Besuchern – meist nicht in der<br />

Betriebs- oder Vereinshaftpflicht mitversichert<br />

ist.<br />

Veranstalter können temporär die einzelne<br />

Veranstaltung (-sreihe) oder viele<br />

Veranstaltungen über einen Jahresvertrag<br />

absichern. Das spart meist Kosten<br />

und Zeit, da separate Anmeldungen<br />

erspart bleiben. Bitte bedenken Sie eine<br />

ausreichende Vorlaufzeit zur Absicherung<br />

und Abstimmung mit dem Risikoträger.<br />

Dies ist wichtig für Rückfragen,<br />

Sonderrisiken und bei der Wetterversicherung.<br />

Es bedarf neben der Basis, der Veranstalter-Haftpflichtversicherung,<br />

weiterer<br />

möglicher Absicherungsbausteine für<br />

den Veranstalter, auf die im Beratungsgespräch<br />

eingegangen werden muss.<br />

Auch Mitwirkende und die unterschiedlichen<br />

Gewerke in der Eventbranche<br />

sind besonders zu beraten und benötigen<br />

eine spezielle Betriebshaft- bzw. Vermögensschadenhaftpflicht-,<br />

Sach- und<br />

Personenversicherung.<br />

Hier kurz eine Beschreibung der wichtigsten<br />

und gängigsten Versicherungsprodukte<br />

für eine temporäre Veranstaltung:<br />

Seite 12 01/<strong>2016</strong>


Sparten<br />

Veranstaltungsausfall<br />

-Versicherung<br />

Versicherungsschutz besteht für<br />

Vermögensschäden, die dem Veranstalter<br />

unmittelbar durch den<br />

Ausfall, den Abbruch und die<br />

Änderung in der Durchführung<br />

der Veranstaltung entstehen. Zur<br />

Ermittlung der Versicherungssumme<br />

ist eine Kosten- und<br />

Gewinnaufstellung notwendig.<br />

Bestimmte optionale Einschlüsse<br />

sind an zeitliche Fristen gebunden<br />

(meist 7 bis 14 Tage). Sonderrisiken<br />

wie Terror- und Wetterversicherung<br />

in speziellen Lagen<br />

müssen mit mehr Vorlauf auf Versicherbarkeit<br />

abgestimmt werden.<br />

Diese beiden Risiken haben künftig<br />

ebenfalls Auswirkungen auf die<br />

Haftpflichtsparte.<br />

Was ist versichert?<br />

Alle Schäden, die durch den Ausfall,<br />

den Abbruch oder die Änderung<br />

der Durchführung entstehen<br />

und die nachweislich außerhalb<br />

des Einflussbereiches des Veranstalters<br />

oder des beauftragten<br />

Organisators deren sich der Veranstalter<br />

zur Durchführung der<br />

Veranstaltung bedient, liegen<br />

optionale Einschlüsse:<br />

• Personenausfall /<br />

Risikoeintritt bei Verwandten<br />

des Künstlers<br />

• Wetter-Deckung /<br />

Nichtnutzbarkeit<br />

der Veranstaltungsstätte<br />

• Entgangener Gewinn<br />

• Attentate und Terror<br />

• Eingriffe von Hoher Hand<br />

und Nationaltrauer<br />

Was ist u.a. nicht versichert?<br />

Equipment-Versicherung<br />

Versichert ist technisches und<br />

nichttechnisches Equipment sowie<br />

das dazugehörige Zubehör, welches<br />

in einer Technikliste nachzuweisen<br />

ist (z. B. Bühnen-, Ton-,<br />

Lichttechnik und elektr. Instrumente;<br />

Beamer, Kommunikationselektronik<br />

wie Tablets; Kameras;<br />

Zelte).<br />

Was ist u.a. versichert?<br />

Alle unvorhersehbaren Schäden,<br />

u.a. verursacht durch:<br />

• Feuer / Brand, Blitzschlag,<br />

Ex- und Implosion<br />

• Kurzschluss, Überspannung<br />

und Induktion<br />

• Wasserschäden, Wind, Sturm,<br />

Regen, Hagel und Schnee<br />

• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit<br />

und Ausführungsfehler<br />

• Abhandenkommen, Diebstahl,<br />

Einbruchdiebstahl,<br />

Raub und Plünderung<br />

• Unterschlagung und Betrug,<br />

Vorsatz Dritter, Sabotage und<br />

Vandalismus<br />

• Transportschäden bei ordnungsgemäßer<br />

Verpackung<br />

• Ersatz von Sachen – Reparatur<br />

bis hin zum Neuwertersatz<br />

nach Totalschaden<br />

• Kosten u.a. für Aufräumen<br />

und Abbruchkosten, Schutz<br />

Was ist u.a. nicht versichert?<br />

Schäden verursacht durch:<br />

• Vorsatz des Versicherungsnehmers<br />

• betriebsbedingte normale<br />

Abnutzung oder Alterung<br />

Veranstalter-<br />

Haftpflichtversicherung<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht<br />

aus der Organisation, Ausrichtung<br />

und Durchführung einer<br />

Veranstaltung.<br />

Was ist u.a. versichert?<br />

Personenschäden<br />

Bsp.: Beim Einschenken hinter der<br />

Bar fällt eine kleine Scherbe vom<br />

Flaschenglasrand abgebrochen in<br />

das Glas des Gastes. Die Scherbe<br />

verletzt die Speiseröhre. Er muss<br />

im Krankenhaus behandelt werden.<br />

Sach- und Vermögensschäden<br />

Bsp.: Im Eingangsbereich der<br />

Veranstaltung ist ein Versorgungskabel<br />

nicht ordnungsgemäß<br />

gesichert worden. Ein Besucher<br />

stolpert, stürzt schwer und erleidet<br />

einen Oberschenkelhalsbruch und<br />

muss operiert werden. Da er als<br />

Inhaber eines kleinen Bauhandwerkbetriebs<br />

ausfällt, kommen<br />

neben den Reha-Kosten zusätzlich<br />

der Gewinnausfall bzw. die Kosten<br />

für eine Ersatzkraft dazu.<br />

Was ist u.a. nicht versichert?<br />

• Eigenschäden, Vorsatz<br />

• Schäden, die von Besuchern<br />

verschuldet wurden („Besucherschäden“)<br />

• Ansprüche wegen Abhandenkommen<br />

von Sachen (z. B.<br />

Garderobenstücke)<br />

• Schäden an geliehenen oder<br />

gemieteten Gegenständen<br />

• Haftpflicht fremder Unternehmen<br />

• finanzielle Schwierigkeiten<br />

des Veranstalters<br />

• grob fahrlässige oder vorsätzliche<br />

Handlungen oder<br />

Unterlassungen<br />

• mangelnde(s) Publikumsinteresse<br />

/ Sponsorenleistungen<br />

Zudem gibt es die Möglichkeit der<br />

temporären Absicherung bei Unfall<br />

der Mitwirkenden und bei einem<br />

möglichen Rechtsstreit über eine veranstaltungsbezogene<br />

Veranstaltungsrechtsschutz-Versicherung.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Peter Franke<br />

Seite 13


Gewerbe lohnt sich:<br />

Klein anfangen und auf<br />

Service des Versicherers achten<br />

Im aktuellen Niedrigzins-Umfeld bietet die Gewerbeversicherung eine Chance für Vermittler, verlorengegangenes<br />

Geschäft in anderen Sparten wieder auszugleichen und Kunden zu binden. Diese These<br />

vertritt Stefan Andersch, zuständiges Vorstandsmitglied für Sachversicherungen im Continentale Versicherungsverbund<br />

auf Gegenseitigkeit, in seinem Gastkommentar für <strong>Versicherungsbote</strong>.<br />

Stefan Andersch<br />

ist im Continentale Versicherungsverbund<br />

für die Sachversicherungen<br />

zuständiges<br />

Vorstandsmitglied. 1991 begann<br />

er bei der Aachener Rückversicherungs-Gesellschaft<br />

AG<br />

als Vorstandsassistent. 1995<br />

wechselte er zum Continentale<br />

Versicherungsverbund, in dem<br />

er seit 2004 Vorstandsmitglied<br />

ist. 2015 übernahm er zusätzlich<br />

seine Aufgaben bei der<br />

Mannheimer Versicherung.<br />

Der Markt für Krankenvollversicherungen<br />

schrumpft, die Lebensversicherung<br />

leidet unter der Niedrigzinsphase und<br />

der Gesetzgeber stellt immer höhere<br />

Ansprüche in Bezug auf Dokumentationen<br />

oder Weiterbildung: Die Liste der<br />

Herausforderungen, vor denen Versicherungsvermittler<br />

stehen, ließe sich<br />

noch fortsetzen. Kein Wunder, dass sich<br />

viele regionale, mittelständische Makler<br />

immer häufiger fragen: „Wo soll perspektivisch<br />

mein Umsatz herkommen?“<br />

Und: „Wie kann ich mir mit vertretbarem<br />

Zeitaufwand neue Felder erschließen?“<br />

Die Antwort ist naheliegend: aus und mit<br />

gewerblichem Geschäft.<br />

Gewerbliches Geschäft? Genau. Denn<br />

gerade hier liegen große Chancen, Kunden<br />

zu gewinnen und zu binden oder aus<br />

bestehenden Kontakten weiteres Geschäft<br />

zu generieren. Selbstverständlich kenne<br />

ich die Vorbehalte von Vermittlern, die<br />

sich bislang noch nicht mit dem Thema<br />

beschäftigt haben: hoch individueller<br />

Versicherungsbedarf, vielfältige Produktlandschaft,<br />

haftungsrelevante Klippen.<br />

All das ist nicht falsch – es gibt aber für<br />

alles Lösungen, die allerdings „Gewerbe-Neulingen“<br />

oft nicht bekannt sind.<br />

Darüber hinaus denken viele bei Gewerbe<br />

nur an den Industriebetrieb mit großem<br />

Maschinenpark oder riesigem Warenlager.<br />

Solche Kunden sollten in der Tat nicht<br />

als erstes ins Visier genommen werden.<br />

Weitaus greifbarer ist die Zielgruppe, die<br />

dem regionalen Makler am nächsten liegen:<br />

das Kleinstgewerbe.<br />

Die potenziellen Kunden<br />

warten neben der Tür des<br />

Maklerbüros<br />

Dabei geht es nicht nur darum, dass hier<br />

das Risiko überschaubarer ist. Auch die<br />

Nachfrage ist enorm: Ein Drittel der 3,3<br />

Millionen Kleinstunternehmer ist unsicher,<br />

welche Gewerbeversicherungen<br />

notwendig sind. Eine aktuelle Befragung<br />

von 330 Inhabern und Geschäftsführern<br />

von Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern*<br />

zeigt: 90 Prozent der Unternehmen<br />

in Deutschland wollen Beratung.<br />

Und: Die potenziellen Kunden warten<br />

praktisch neben der Tür des örtlichen<br />

Maklerbüros. Egal ob Cafébetreiber,<br />

Bauhandwerker, Bäcker oder Inhaber<br />

eines Bioladens, sie alle brauchen mindestens<br />

eine Berufs- beziehungsweise<br />

Betriebshaftpflicht- und eine Geschäftsinhaltsversicherung.<br />

Doch auch Vermittler, die das erkannt<br />

haben, fragen sich: Woher soll ich das<br />

Know-how nehmen, um allein in der<br />

Betriebshaftpflicht alle möglichen Risiken<br />

des Kunden richtig zu erkennen?<br />

Schließlich kann ein Bauhandwerker bei<br />

einer Renovierung ganz andere Schäden<br />

verursachen als ein Einzelhändler. Und<br />

auch die Versicherungssumme, mit der<br />

der Geschäftsinhalt abgedeckt werden<br />

sollte, schüttelt nicht jeder aus dem<br />

Ärmel – selbst wenn er sich noch an<br />

die goldene Formel „Betriebseinrichtung<br />

plus Waren und Vorräte“ erinnert.<br />

* Zielgruppenstudie „Zielgruppen-Insights Firmenkunden:<br />

Seite 14 Kleinstunternehmen“, September 2015, HEUTE UND MORGEN GmbH, Köln 01/<strong>2016</strong>


Sparten<br />

Mit kompakten Angeboten<br />

fürs Kleinstgewerbe<br />

einsteigen<br />

Also, was tun? Ausschau halten nach<br />

klugen Vorsorgeprogrammen für das<br />

Kleinstgewerbe. Gerade bei der Kombination<br />

von gewerblicher Haftpflichtund<br />

Geschäftsinhaltsversicherung gibt<br />

es intelligente Pakete, die genau auf<br />

den speziellen Bedarf von Zielgruppen<br />

wie Handel, Handwerk, Bauhandwerk<br />

sowie Heilwesen abgestellt sind. Sie<br />

sind so konzipiert, dass sie alle notwendigen<br />

Absicherungen kombinieren<br />

und anhand der Anträge gezielt zu den<br />

wichtigen Angaben führen. Der Makler<br />

kann sich also darauf verlassen, dass<br />

sein Kunde bedarfsgerechten Versicherungsschutz<br />

erhält. Das spart Zeit und<br />

Aufwand bei der Recherche, ohne dass<br />

Abstriche bei der Leistung gemacht werden<br />

müssen.<br />

Ein weiteres Angebot, das den Einstieg<br />

leicht macht, sind „vereinfachte<br />

Deckungsnoten“ – wobei sich „vereinfacht“<br />

nur auf das Handling bezieht.<br />

Ebenfalls orientiert an Zielgruppen im<br />

Kleinstgewerbe fassen sie den vollen<br />

Schutz der jeweiligen Produkte zusammen.<br />

Weiterer Vorteil: Der Antrag ist<br />

denkbar knapp gehalten, enthält aber<br />

alle notwendigen Angaben einschließlich<br />

Prämien. Mit einfachen Lösungen<br />

wie einem sehr kurz gehaltenen und<br />

beschreibbaren PDF kann der Makler<br />

direkt beim Kunden alle notwendigen<br />

Informationen eintragen. Bei einem serviceorientierten<br />

Versicherer kann so der<br />

Antrag unmittelbar ausgedruckt werden.<br />

Auf Unterstützung des<br />

Versicherers vor Ort achten<br />

Allerdings: Solche Paketlösungen sind<br />

selbstverständlich nicht immer angemessen.<br />

Geht es zum Beispiel um eine<br />

Tischlerei mit eigenem Holzlager, führt<br />

kein Weg an einer soliden, individuellen<br />

Risikoeinschätzung vorbei. Brandschutz<br />

oder Einbruchsicherung sind dabei nur<br />

zwei Stichworte. Hier ist echtes Knowhow<br />

gefragt aber auch das muss der<br />

Vermittler nicht komplett parat haben.<br />

So gibt es nach wie vor Versicherer, die<br />

dem Makler schon beim Kleinstgewerbe<br />

qualifizierte Ansprechpartner zur Seite<br />

stellen, die zügig und unmittelbar verbindliche<br />

Antworten und Unterstützung<br />

bei der Einordnung des Versicherungsbedarfes<br />

geben. Und das ohne Trennung<br />

in Front- und BackOffice und wenn<br />

gewünscht, auch direkt vor Ort. In diesem<br />

Fall besucht der Vermittler den<br />

Kunden gemeinsam mit ausgewiesenen<br />

Experten oder gar hauseigenen Ingenieuren<br />

– die teils weitere Serviceleistungen<br />

wie die kostenfreie Wertermittlung<br />

von Gewerbeimmobilien erbringen.<br />

Fazit<br />

Service für den Makler ist<br />

immer auch Mehrwert<br />

für den Kunden<br />

Mein Fazit: Das gewerbliche Geschäft<br />

sollte kein Makler, unabhängig von der<br />

Größe seines Unternehmens, den spezialisierten<br />

Kollegen allein überlassen. Es<br />

lohnt sich, im Kleinstgewerbe mit kompakten<br />

Angeboten eines serviceorientierten<br />

Versicherers einzusteigen, durch<br />

Rückfragen bei den Ansprechpartnern<br />

des Unternehmens das eigene Knowhow<br />

aufzubauen und sich im Zweifel<br />

direkt vor Ort unterstützen zu lassen. Bei<br />

der Auswahl des Versicherungspartners<br />

kann ich allerdings „Gewerbe-Neulingen“<br />

nur dazu raten, sich aus eigenem<br />

Interesse und vor allem aus Kundensicht<br />

nicht von der durchaus spürbaren Preisgetriebenheit<br />

der Sparte verunsichern zu<br />

lassen. Die Frage sollte vielmehr sein:<br />

„Welche fachliche Unterstützung bietet<br />

mir der Versicherer?“ Denn Service für<br />

den Makler ist immer auch Mehrwert<br />

für den Kunden. Und für den geht es um<br />

nichts Geringeres als die Absicherung<br />

seiner beruflichen Existenz.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Stefan Andersch<br />

Ihre Kunden wollen ins Ausland?<br />

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Seite 15


Zahn um Zahn<br />

zur besseren Vorsorge<br />

Die Erhaltung der eigenen Zahngesundheit bis ins hohe Alter hat viel mit Selbstverantwortung zu<br />

tun, findet Karol Musialik von der Bayerischen. Versicherer unterstützen auf hohem Niveau durch<br />

Zusatzversicherungen; konsequent handeln und vorsorgen muss dennoch jeder für sich.<br />

Wer in unseren Zeiten und Breiten<br />

durch den örtlichen Supermarkt schlendert,<br />

hat in Sachen Zahnpflege die Qual<br />

der Wahl: Ganze Regalwände widmen<br />

sich von einfachen Discount-Bürsten bis<br />

hin zu Hightech der Gesunderhaltung<br />

unserer täglich strapazierten Kauwerkzeuge.<br />

Das war nicht immer so selbstverständlich:<br />

Bis weit in das zurückliegende<br />

Jahrhundert hinein war professionelle<br />

Zahnpflege mehr den wohlhabenderen<br />

Bevölkerungsschichten vorbehalten.<br />

Zahnbürste von Napoleon Bonaparte (1795)<br />

Bildnachweis: Science Museum London<br />

Nachdem über viele Jahrhunderte die<br />

Zahnpflege landläufig mit Lappen und<br />

Schwämmen, in betuchteren Kreisen<br />

mit Bürsten aus Knochen und Borsten,<br />

durchgeführt wurde, begann erst mit der<br />

Erfindung des Nylons im Jahre 1938 der<br />

Siegeszug der Zahnbürste als Massenware.<br />

Ein Meilenstein.<br />

Zahnprobleme heute:<br />

Gesundheitsvorsorge<br />

braucht Verantwortung<br />

Doch obwohl schon durch diese Entwicklung<br />

die Zahngesundheit hierzulande<br />

ein hohes Niveau erreicht hat,<br />

belegen aktuelle Statistiken weiterhin<br />

deutlichen Aufklärungs- und Handlungsbedarf:<br />

Im Durchschnitt fehlen<br />

nach einer Studie des Robert Koch-Instituts<br />

von 2015 jedem erwachsenen<br />

Deutschen im Alter zwischen 35 und 44<br />

Jahren bereits zwei bis drei Zähne.<br />

Die Gründe hierfür sind vielfältig:<br />

Sie reichen von mangelnder täglicher<br />

Pflege über zu seltene Vorsorgeuntersuchungen,<br />

teils auch aus Angst vor dem<br />

Zahnarztbesuch, bis hin zu finanziellen<br />

Gründen. Denn seit die Gesetzlichen<br />

Krankenkassen die Erstattung zahnärztlicher<br />

Leistungen auf ein Mindestmaß<br />

reduziert haben, sind viele Menschen<br />

mit der Finanzierung ihrer eigenen<br />

Zahngesundheit augenscheinlich überfordert:<br />

So ermittelte eine Umfrage der<br />

CreditPlus Bank, dass rund 36 Prozent<br />

der Bundesbürger für zahnmedizinische<br />

Maßnahmen sogar einen privaten Kredit<br />

aufnehmen würden. Eine Beispielrechnung<br />

zeigt, warum: Beläuft sich etwa<br />

der Kostensatz für Zahnersatz durch ein<br />

Implantat auf 3.000,- Euro, so erstattet<br />

der Zuschuss der Gesetzlichen Kasse nur<br />

schmale 387,- Euro. Den stolzen Rest<br />

muss der Patient selbst finanzieren.<br />

Zahnzusatzversicherung:<br />

ein Markt mit<br />

„Luft nach oben“<br />

Bei diesen Zahlen verwundert nach wie<br />

vor, dass mit derzeit rund 14 Millionen<br />

Menschen in Deutschland nur etwa 17<br />

Prozent der Gesamtbevölkerung durch<br />

eine Zahnzusatzversicherung abgesichert<br />

sind. Zwar hat sich damit die Zahl<br />

der zusätzlich Versicherten seit 2005<br />

verdoppelt, doch herrscht noch deutlich<br />

„Luft nach oben“. Wir bei der Bayerischen<br />

sprechen sowohl unsere eigenen<br />

Vermittler als auch die Vertriebspart-<br />

Seite 16 01/<strong>2016</strong>


Sparten<br />

ner deshalb immer wieder gern auf dieses<br />

wichtige Thema an. Berater vor Ort<br />

haben hier nicht nur eine vertriebliche<br />

Aufgabe, sondern tragen auch ganz klar<br />

eine Verantwortung im Dienste der<br />

Gesundheit ihrer Kunden.<br />

Für Versicherte ist die Situation aus<br />

unserer Sicht durchaus angenehm:<br />

Das Leistungsniveau der Assekuranz<br />

im Bereich Zahnzusatz wurde in vielen<br />

aktuellen Studien als besonders<br />

hoch bewertet. Von 189 durch Stiftung<br />

Warentest untersuchten Tarifen schnitten<br />

2014 immerhin 55 Angebote mit der<br />

Gesamtnote „sehr gut“ ab. Mit zur Spitzengruppe<br />

zählt, und darauf sind wir<br />

stolz, unsere eigene Zusatzversicherung,<br />

die „V.I.P. dental“, die auf ein mehrstufiges<br />

Tarifmodell setzt.<br />

Im günstigsten Tarif, der Variante<br />

„Smart“, decken wir bereits die komplette<br />

Regelversorgung, professionelle<br />

Zahnreinigung sowie kieferorthopädische<br />

Leistungen ab. Die Varianten<br />

Komfort und Prestige leisten dabei eine<br />

Erstattung von bis zu 90 Prozent auf<br />

den jeweiligen Rechnungsbetrag in der<br />

Regelversorgung und beinhalten auch<br />

Sonderbehandlungen wie Akupunktur<br />

und Vollnarkose auf Wunsch.<br />

Produktauswahl:<br />

Leistung schlägt Preis<br />

Bei der Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung<br />

kommt es auf diverse<br />

Kriterien an, die sowohl Versicherte als<br />

auch Berater kennen sollten. So muss<br />

aus unserer Sicht eine hervorragende<br />

Police einen maximalen Eigenanteil von<br />

30 Prozent beinhalten und auch ohne<br />

Vorleistung der Krankenkasse erstatten.<br />

Ein gutes Tarifwerk sollte dem Versicherten<br />

die Option bieten, den Versicherungsschutz<br />

ganz speziell auf die<br />

eigenen Risiken und Lebensumstände<br />

anzupassen. Ein modulares Modell ist<br />

daher einem starren Konstrukt in jedem<br />

Fall vorzuziehen.<br />

Eine wichtige Rolle spielen im Produktvergleich<br />

die Wartezeiten bis zur vollen<br />

Leistungsgarantie, die bei unseren Tarifen<br />

zum Beispiel nur acht Monate, bei<br />

der Variante Prestige für Zahnbehandlungen<br />

sogar nur drei Monate betragen.<br />

Hinzu kommen die medizinischen<br />

Leistungsdetails, denn die Varianten<br />

und Qualitäten von Behandlung und<br />

Zahnersatz sind hoch differenziert und<br />

wachsen mit den medizinischen Möglichkeiten<br />

stetig an.<br />

Vor diesem Hintergrund ist der Preis der<br />

Tarife, der für viele Kunden vielleicht das<br />

zunächst wichtigste Kriterium darstellt,<br />

eine eher untergeordnete Messgröße.<br />

Kunden wie auch Berater sollten noch<br />

viel stärker auf Leistungs- und Bedingungsebene<br />

vergleichen, um zur wirklich<br />

besten Entscheidung zu gelangen.<br />

Projekt Zukunft: gemeinsam<br />

für mehr Zahngesundheit<br />

Insoweit haben wir als Versicherer die<br />

Vision, dass die Zahngesundheit trotz<br />

des hohen Niveaus noch erhebliche<br />

Verbesserungspotenziale birgt. Die<br />

Werkzeuge in Form hervorragender<br />

Pflegeprodukte, einer sehr guten medizinischen<br />

Versorgung durch Ärzte und<br />

Kliniken sowie durch einen vielfältigen<br />

Versicherungsmarkt sind für jedermann<br />

verfügbar und erschwinglich. Wenn<br />

Versicherte und Berater hier konsequent<br />

„an einem Strang ziehen“, dann tun sie<br />

viel für eine Zukunft, in der wir auch<br />

morgen noch „kraftvoll zubeißen“ können.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Karol Musialik<br />

Leiter Produkt-Kompetenz-Center<br />

der Bayerischen<br />

Foto: © vadimguzhva / istockphoto.com<br />

Seite 17


Ferienimmobilien<br />

richtig absichern<br />

Ob es die Finca auf Mallorca ist oder das Haus am Bodensee – Ferienimmobilien haben bei den Deutschen<br />

Hochkonjunktur. Um diese Investition sorglos genießen zu können, sollten sich die Besitzer vor<br />

den zahlreichen Gefahren schützen, die ihrer Immobilie drohen. Eine umfassende Ferienhausversicherung<br />

kann hierbei das Mittel zur Wahl sein.<br />

Tobias Wenhart<br />

Manager Products and Underwriting, Hiscox Deutschland<br />

Er ist seit Anfang 2013 bei Hiscox und als Manager Products &<br />

Underwriting für alle Versicherungsprodukte zuständig.<br />

Der gebürtige Bayer und ausgebildete Versicherungskaufmann<br />

arbeitete zunächst drei Jahre für einen Versicherungsmakler in<br />

München, bevor er Betriebswirtschaft studierte und anschließend<br />

fünf Jahre bei McKinsey & Co. vor allem in der Beratung<br />

internationaler Versicherungsunternehmen tätig war.<br />

Mit dem Kauf einer eigenen Ferienimmobilie<br />

verwirklichen sich immer mehr<br />

Menschen einen lange gehegten Traum<br />

und investieren in die Zukunft. Wie aus<br />

einer Umfrage des Ferienhausportals<br />

FeWo-direkt aus dem Jahr 2015 hervorgeht,<br />

sehen 46,2 Prozent der Befragten in<br />

ihrer Ferienimmobilie auch eine Form der<br />

Altersvorsorge. 23,7 Prozent gaben an, die<br />

Immobilie aus Gründen der Geld- und<br />

Kapitalanlage erworben zu haben. Die<br />

Bedeutung eines Ferienhauses geht demnach<br />

über das reine Urlaubmachen hinaus.<br />

Das gilt insbesondere für Ferienobjekte<br />

im eigenen Land. 2015 besaßen 53 Prozent<br />

aller Ferienhausinhaber ein Objekt<br />

in Deutschland, auf Platz zwei und drei<br />

folgen weit abgeschlagen Spanien mit 10,3<br />

Prozent und Österreich mit 7,2 Prozent.<br />

Hohes Risikopotential<br />

Investition, Rückzugsort und Altersvorsorge<br />

– der besonderen Bedeutung einer<br />

Ferienimmobilie muss auch die Versicherung<br />

des Objekts gerecht werden.<br />

Denn die Gefahren sind groß, wenn sich<br />

die Besitzer nur wenige Wochen im Jahr<br />

dort aufhalten. In den langen Phasen des<br />

Leerstands ist das Risikopotential für<br />

Einbrüche und Vandalismus aber auch<br />

Unwetterschäden hoch, zumal sie in der<br />

Regel erst zeitverzögert bemerkt werden.<br />

Gerade bei vermögenden Hausbesitzern<br />

mit entsprechend eingerichteten Immobilien<br />

erreichen die Schäden aus einem<br />

Wohnungs- oder Hauseinbruch am Ferienort<br />

schnell fünf- bis sechsstellige Summen.<br />

Hausrat und Gebäude angemessen<br />

versichern<br />

Für einen entsprechenden Schutz benötigen<br />

die Ferienhausbesitzer deshalb<br />

eine Kombination aus einer gesonderten<br />

Gebäude- und Hausratversicherung. Bei<br />

der Wahl einer passenden Versicherung<br />

macht sich im Schadenfall bezahlt, eine<br />

Allgefahrendeckung in der Police enthalten<br />

zu haben, um der Sonderrolle des<br />

Ferienhauses Rechnung zu tragen. Manche<br />

Ferienimmobilienbesitzer nutzen ihr<br />

Objekt beispielsweise auch zur Aufbewahrung<br />

von wertvollen Gemälden oder Antiquitäten,<br />

die wie am Hauptwohnsitz den<br />

eigenen Lebensstil repräsentieren und eine<br />

gewohnte Umgebung schaffen. Für sie ist<br />

es wichtig, dass die Hausratversicherung<br />

entsprechend hohe Deckungssummen<br />

bereithält und auch Kunst- und Wertgegenstände<br />

einbezieht. So erlebte ein Versicherungsnehmer<br />

mit Ferienwohnung in<br />

Paris in der Silvesternacht bei seiner frühmorgendlichen<br />

Heimkehr eine böse Überraschung.<br />

Einbrecher hatten das besondere<br />

Datum dazu genutzt, unbemerkt in<br />

die Wohnung einzudringen und hatten<br />

Wertgegenstände in Höhe von 5.000 Euro<br />

entwendet. Auf der Suche nach weiterer<br />

Beute verwüsteten sie zudem mehrere<br />

Räume und richteten durch Vandalismus<br />

einen Schaden in Höhe von 25.000<br />

Euro am Mobiliar der Ferienwohnung an.<br />

Durch seine spezielle Ferienhaus-Police<br />

wurden dem Besitzer die Schäden in voller<br />

Höhe ersetzt.<br />

Schutz vor Wind und Wetter<br />

Doch auch das Gebäude selbst ist angesichts<br />

der häufigen Abwesenheit der<br />

Besitzer und durch zunehmende Wetterkapriolen<br />

in Gefahr. In Spanien verursachen<br />

beispielsweise heftige Regenfälle<br />

immer wieder große Schäden an Gebäuden.<br />

Nachdem der Boden das Regenwas-<br />

Seite 18 01/<strong>2016</strong>


Sparten<br />

ser nicht mehr aufnehmen konnte, wurde<br />

die Finca eines Kunden überschwemmt.<br />

Das Wasser lief stundenlang in das Haus,<br />

bevor der Besitzer in Deutschland von<br />

spanischen Nachbarn darüber informiert<br />

wurde. Er meldete sich bei seiner Versicherung,<br />

die sofort einen Sachverständigen<br />

zur betroffenen Immobilie schickte.<br />

Neben dem zerstörten Mobiliar entstand<br />

am Gebäude selbst ein Wasserschaden in<br />

Höhe von 150.000 Euro. Die Versicherung<br />

übernahm den Schaden und ein deutschsprachiger<br />

Experte beriet den Kunden zu<br />

den anstehenden Renovierungsarbeiten.<br />

Nicht nur Wetter oder Kriminelle können<br />

der Ferienimmobilie Schaden zufügen. Es<br />

genügt ein falscher Handgriff eines Familienmitglieds<br />

oder des Gärtners – etwa ein<br />

nicht ganz zugedrehter Wasserhahn – und<br />

auf den Tagesausflug ans Meer folgt der<br />

Schock für den Eigentümer. Eine umfassende<br />

Ferienhausversicherung sollte<br />

deshalb auch eine Haftpflicht-Option für<br />

die Familie sowie etwaige Hausangestellte<br />

beinhalten. Denn viele klassische Privathaftpflicht-Versicherungen<br />

stoßen vor<br />

allem beim Schutz von Ferienimmobilien<br />

an ihre Grenzen und versichern zum Beispiel<br />

nur im Inland gelegene Immobilien.<br />

Andere Länder, andere<br />

Gefahren<br />

Befindet sich die Ferienimmobilie im<br />

Ausland, sollte die Versicherung zudem<br />

unbedingt länderspezifische Gegebenheiten<br />

berücksichtigen, die man aus seinem<br />

Heimatland so nicht kennt. Ein klassisches<br />

Beispiel hierfür sind etwa lokale Spannungsschwankungen<br />

im Stromnetz, wie<br />

sie außerhalb von Deutschland noch regelmäßig<br />

vorkommen. Die Schwankungen<br />

führen zu Kurzschlüssen, welche elektrische<br />

Hausgeräte und Sicherheitssysteme<br />

beschädigen können. Auf der sicheren<br />

Seite ist der Versicherungsnehmer auch<br />

hier mit einer Allgefahrendeckung. Abgesehen<br />

von wenigen, klar formulierten Ausschlüssen<br />

ist die Ferienimmobilie damit<br />

gegen alle Eventualitäten abgesichert.<br />

Im Schadenfall erweist es sich als sehr<br />

wertvoll, auch die Versicherung der ausländischen<br />

Immobilien nach deutscher<br />

Rechtsprechung und in deutscher Sprache<br />

abgeschlossen zu haben. In diesem<br />

Fall können sich die Immobilienbesitzer<br />

bei der Schadenabwicklung auf gewohnte<br />

Versicherungsstandards verlassen und<br />

müssen sich nicht mit fremden Rechtsbesonderheiten<br />

auseinandersetzen.<br />

Spezialversicherer wie Hiscox haben im<br />

Bereich der Ferienimmobilien-Policen<br />

langjährige Erfahrung und arbeiten mit<br />

einem internationalen Gutachternetzwerk,<br />

um den Versicherungsnehmer vor<br />

Ort schnell und unkompliziert unterstützen<br />

zu können. Richtig versichert können<br />

sich die Ferienimmobilienbesitzer<br />

dem ursprünglichen Sinn ihrer Häuser<br />

und Wohnungen widmen – sich in ihrem<br />

zweiten Zuhauses an den schönsten Orten<br />

der Welt erholen.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Tobias Wenhart<br />

KEINE<br />

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Seite 19


Der Bestand des Versicherungsmaklers<br />

bei dessen Tod<br />

– Lebenswerk adè?<br />

Man hört in der Branche, dass von Zeit zu Zeit auch der ein oder andere Versicherungsmakler vom<br />

vorzeitigen Ableben Gebrauch macht. Heißt das aber auch automatisch, dass sein Lebenswerk, nämlich<br />

seine Bestände das gleiche Schicksal teilen? In der Praxis hat sich das Wort „Bestand“ eingebürgert. Juristisch<br />

gesehen gibt es aber kein Recht am Bestand. Das deutsche Recht kennt für den Makler lediglich<br />

das Recht auf Courtage für selbst vermitteltes Geschäft.<br />

Martin Stolpe<br />

Rechtsanwalt und<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />

Verkehrsrecht und Versicherungsrecht<br />

Ist der Versicherungsmakler als Einzelunternehmer<br />

organisiert und hat er<br />

keine hinreichende Vorsorge getroffen,<br />

so fallen „seine“ Bestände in der<br />

Sekunde seines Ablebens der jeweiligen<br />

Gesellschaft zu, da zum Zeitpunkt des<br />

Todes die Gewerbeerlaubnis des Maklers<br />

erlischt und ein toter Makler natürlich<br />

auch seinen Beratungspflichten<br />

nach § 6 VVG nicht mehr nachkommen<br />

kann. Hier hilft den Erben auch nicht<br />

weiter, dass sie Gesamtrechtsnachfolger<br />

des Verstorbenen sind, denn ohne<br />

Gewerbeerlaubnis und entsprechende<br />

Vorkehrungen zu Lebzeiten in Bezug auf<br />

die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

sind ihnen die „Hände<br />

gebunden“ und sie müssen sehenden<br />

Augen zuschauen, wie das Lebenswerk<br />

zugrunde geht.<br />

Der Versicherer ist beim Versterben des<br />

Maklers bzw. fehlerhafter Nachfolgeregelung<br />

gesetzlich verpflichtet, den Kunden<br />

zu betreuen. Aus diesem Grunde<br />

geht der Bestand den Erben ohne Entschädigung<br />

verloren, denn einen etwaigen<br />

Ausgleichsanspruch besitzen die<br />

Erben ebenfalls nicht, da der Verstorbene<br />

als Makler gerade kein Handelsvertreter<br />

der Gesellschaft war.<br />

Gut betreut,<br />

auch über den Tod hinaus<br />

So sieht vielfach leider die Realität aus<br />

- muss sie aber nicht! Denn der Versicherungsmakler<br />

hat zu seinen Lebzeiten<br />

noch alles selbst in der Hand und kann<br />

entsprechende Vorsorgeentscheidungen<br />

treffen, dass dieses Szenario nicht<br />

eintritt, das Unternehmen Fortbestand<br />

hat, die Mandanten auch über dessen<br />

Tod hinaus gut betreut werden und die<br />

Erben hiervon monetär profitieren.<br />

Hierfür ist es für den Einzelunternehmer<br />

von existenzieller Bedeutung, sich<br />

mit dem aktuellen Status auseinander zu<br />

setzen. Dreh und Angelpunkt ist hierbei<br />

zunächst die Frage, ob der Makler mit<br />

allen seinen Mandanten einen schriftlichen<br />

Maklervertrag besitzt, welcher<br />

über eine den datenschutzrechtlichen<br />

Anforderungen entsprechende Nachfolgeregelung<br />

verfügt. Einer statistischen<br />

Erhebung der Schutzvereinigung deutscher<br />

Vermittler von Versicherungen<br />

und Finanzdienstleistungen e.V. (SdV)<br />

zufolge können diese Frage gerade einmal<br />

ca. 14% aller Makler ruhigen Gewissens<br />

mit „Ja“ beantworten.<br />

Seite 20 01/<strong>2016</strong>


Karriere<br />

Sollte dies nicht der Fall sein, so rate ich<br />

dringend dazu, genau an dieser Stelle<br />

anzusetzen und die nächsten Wochen<br />

und Monate dazu zu nutzen, hier aktiv<br />

tätig zu werden und den Bestand von A<br />

bis Z auszuarbeiten. Denn nur wenn der<br />

Makler über eine solche Nachfolgeregelung<br />

in seinen vertraglichen Unterlagen<br />

mit dem Mandanten verfügt ist es im<br />

Falle seines Todes oder seiner Geschäftsunfähigkeit<br />

überhaupt möglich, dass<br />

sich ein Nachfolger mit den Mandanten<br />

in Verbindung setzt, die Betreuung<br />

übernimmt oder aber den Bestand<br />

zugunsten seiner Erben veräußern kann.<br />

Ein Plan für den Ernstfall<br />

Darüber hinaus kann ich jedem Unternehmer<br />

nur empfehlen, sich einen sogenannten<br />

„Notfallkoffer“ anzulegen. In<br />

selbigen sollten sich wichtige Unterlagen<br />

befinden, welche im Falle des Todes oder<br />

der Geschäftsunfähigkeit für die Erben<br />

zu beachten sind. Hierin enthalten sollten<br />

alle wichtigen Informationen sein,<br />

z. B. wer soll als erstes privat bzw.<br />

geschäftlich kontaktiert werden, wo<br />

befinden sich wichtige Dokumente wie<br />

beispielsweise Vorsorgevollmachten<br />

aber auch, welche Passwörter benötige<br />

ich, um in das Kundenverwaltungsprogramm<br />

zu gelangen. Die Erben sollten<br />

darüber hinaus auch davon Kenntnis<br />

haben, wo sich der Notfallkoffer im Fall<br />

der Fälle befindet. Es nützt also nichts,<br />

sich einen kompletten Notfallkoffer<br />

anzulegen, diesen aber sodann bestmöglich<br />

vor seinen Erben zu verstecken!<br />

Den Erben<br />

die Arbeit erleichtern<br />

Ein weiteres, immer wieder übersehenes<br />

Problem stellt die Haftung des Versicherungsmaklers<br />

dar. Verstirbt der Versicherungsmakler<br />

und hat er zu Lebzeiten<br />

entsprechende Vorsorge geleistet, sodass<br />

ein geeigneter Nachfolger welcher über<br />

die entsprechende Gewerbeerlaubnis<br />

verfügt, vorhanden ist, so erlischt die<br />

Haftung nicht für etwaige Falschberatungen<br />

des Versicherungsmaklers nicht<br />

in der Sekunde seines Todes, sondern<br />

der Anspruch des Mandanten geht auch<br />

für etwaige Falschberatungen, welche zu<br />

Lebzeiten durchgeführt worden sind,<br />

aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge<br />

gem. § 1922 Abs. 1 BGB auf die Erben<br />

über. Dies heißt im Klartext, wer einen<br />

nicht geordneten und sauber dokumentieren<br />

Bestand zum Zeitpunkt seines<br />

Ablebens seinen Erben hinterlässt, sorgt<br />

dafür, dass sich im Erbe tickende Zeitbomben<br />

befinden! Achten sie also darauf,<br />

dass sie bei jeder Beratung – egal<br />

ob es sich um einen kleinen Haftpflichtversicherungsvertrag<br />

oder eine komplexe<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

handelt, eine schriftliche Beratungsdokumentation<br />

vorhanden ist, welche<br />

von ihrem Mandanten unterschrieben<br />

wurde.<br />

Unterschied bei<br />

juristischen Personen<br />

Ist ihr Unternehmen nicht als Einzelunternehmen<br />

sondern als juristische<br />

Person (bspw. UG, GmbH) organisiert,<br />

muss man den Tod des Maklers<br />

etwas differenzierter betrachten. Eine<br />

juristische Person lebt über den Zeitpunkt<br />

des Versterbens des Gesellschafters<br />

bzw. des Geschäftsführers zunächst<br />

erst einmal grundsätzlich weiter. Verstirbt<br />

der Gesellschafter, so treten in<br />

der Sekunde des Todes der oder die<br />

Erben als Gesamtrechtsnachfolger in<br />

die Gesellschaft ein, wenn nicht im<br />

Gesellschaftsvertrag zu Lebzeiten etwas<br />

anderes bestimmt worden ist. Hier ist<br />

es beispielsweise möglich, zu Lebzeiten<br />

im Gesellschaftsvertrag eine sogenannte<br />

qualifizierte Nachfolgeklausel zu verankern,<br />

dass möglicher Streit aufgrund der<br />

Gesellschafterstruktur bereits im Vorfeld<br />

vermieden werden kann.<br />

Beim Tod des alleinigen Geschäftsführers<br />

der juristischen Person ist die<br />

Gesellschaft ab diesem Moment führungslos<br />

und verfügt de facto auch nicht<br />

mehr über eine handelnde Person, welche<br />

über eine gültige Gewerbeerlaubnis<br />

verfügt. Nun ist es Aufgabe der Gesellschafter,<br />

im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

schnellstmöglich, das<br />

heißt, bevor das Registergericht ggf.<br />

einen Notgeschäftsführer bestellt, einen<br />

geeigneten Geschäftsführer einzusetzen.<br />

Hier liegt die besondere Schwierigkeit<br />

für die Gesellschafter darin, eine geeignete<br />

Person in kurzer Zeit zu finden,<br />

welche zu dieser durchaus haftungsträchtigen<br />

Tätigkeit bereit ist und über<br />

die erforderlichen Gewerbeerlaubnisse<br />

verfügt. Kann eine solche Person nicht<br />

gefunden werden, so bleibt ggf. für die<br />

Gesellschafter nur der Weg mit der<br />

Gesellschaft in die Liquidation oder im<br />

schlimmsten Fall in die Insolvenz.<br />

Fazit<br />

Zusammenfassend kann jedoch für alle<br />

Versicherungsmakler – egal ob unternehmerisch<br />

als Einzelunternehmen oder<br />

als juristische Person organisiert – festgestellt<br />

werden, dass man rechtzeitig zu<br />

Lebzeiten geeignete Vorsorgemaßnahmen<br />

zur Sicherung seinen Unternehmens<br />

bzw. des Wertes des Unternehmens<br />

für die Erben treffen und hierzu<br />

rechtzeitig sich durch, auf das Gebiet<br />

der Versicherungsmakler spezialisierte<br />

Rechtsanwälte und Fachanwälte, beraten<br />

lassen sollte – nur so kann der Makler<br />

dem bösen Erwachen seiner Erben<br />

erfolgreich vorbeugen.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Martin Stolpe<br />

Seite 21


Geldvernichtung<br />

beim Bestandsverkauf vermeiden<br />

Verkäufer von Beständen haben nicht selten überzogene Erwartungen an den erwarteten Kaufpreis<br />

zum eigenen Maklerbestand. Dahinter steckt die Hoffnung auf einen respektablen Beitrag zur eigenen<br />

Altersversorgung. Wenn dieser nicht eintritt ist die Enttäuschung groß. Dabei kann man diese Geldvernichtung<br />

vermeiden.<br />

Wenn man Psychologen danach fragt,<br />

wie man Enttäuschungen im Geschäftsleben<br />

vermeiden kann dann gehört zu<br />

den ersten Empfehlungen sich an der<br />

Realität zu orientieren und nicht an<br />

emotionalen Erwartungen. Und zu dieser<br />

Realität beim Bestandsverkauf gehört<br />

es, sich über die objektiven Faktoren der<br />

Wertbildung für Kundenbestände rechtzeitig<br />

zu informieren.<br />

Was wird bei einem<br />

„Bestandsverkauf“ überhaupt<br />

verkauft?<br />

Die Möglichkeit des „Verkaufs“ wird<br />

durch eine Vielzahl von gesetzlichen<br />

Regelungen überhaupt erst ermöglicht.<br />

Dazu gehören das Versicherungsvertragsgesetz<br />

(VVG), das Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) oder ganz spezifische<br />

Verträge zwischen Makler,<br />

Kunde und Versicherern. Daraus wird<br />

auch deutlich, dass Maklerverträge<br />

und Datenschutzerklärungen eine ganz<br />

wichtige Rolle beim Verkauf und damit<br />

für die Verkaufssumme spielen.<br />

Link: https://dejure.org/gesetze/BDSG<br />

Link: https://dejure.org/gesetze/VVG<br />

Faktoren für den Wert des<br />

eigenen Bestandes erkennen<br />

und entwickeln<br />

Dr. Peter Schmidt<br />

Unternehmensberater und<br />

Inhaber Consulting & Coaching<br />

www.cc-mit-ps.de Berlin<br />

und des Portals<br />

bestandundnachfolge.de<br />

Vorab ist klarzustellen, dass es den<br />

Bestand gar nicht gibt. Demnach kann<br />

dieser auch gar nicht verkauft werden.<br />

Im Alltag fassen wir als “Maklerbestand“<br />

die vielfältigen Vertragsverhältnisse zwischen<br />

dem Makler und Kunden, Versicherern<br />

und Dienstleistern zusammen.<br />

Sprechen wir von einem „Bestandsverkauf<br />

“ werden verschiedene Rechte verkauft.<br />

Dazu gehört das Recht des Maklers auf<br />

Courtage, das Recht auf Betreuung von<br />

Versicherungsverträgen oder das Recht<br />

der Kommunikation mit Kunden zu<br />

Versicherungsverträgen.<br />

In der Praxis der Bewertung von Maklerbeständen<br />

treffen wir immer wieder<br />

auf die Situation, dass nur mit wenigen<br />

Kunden Maklerverträge geschlossen<br />

wurden. Praktisch bedeutet diese, dass<br />

bei Maklern als Einzelunternehmer<br />

(also ohne juristische Gesellschaftsform)<br />

diese Kundenbeziehungen ohne vertragliche<br />

Basis zwischen Makler und Kunde<br />

gar nicht „verkauft“ werden dürfen!<br />

Weitere qualitative und quantitative<br />

Faktoren können hier nur auszugsweise<br />

dargestellt werden. Neben den Maklerverträgen<br />

sind die Bestandszusammensetzung,<br />

Spezialisierungen oder die<br />

Art und Weise der Bestandsverwaltung<br />

als qualitative Faktoren zu nennen. Zu<br />

quantitativen Faktoren gehören die Kunden-<br />

und Vertragsanzahl, die Vertragsdichte<br />

pro Kunde, die Zusammensetzung<br />

des Umsatzes sowie die Betriebskosten.<br />

Seite 22 01/<strong>2016</strong>


Karriere<br />

Weitere Faktoren können Sie einer<br />

Zusammenstellungvom „Marktplatz für<br />

Maklerbestände“ entnehmen.<br />

Link: http://www.bestandundnachfolge.<br />

de/referenzen-fragen/faqs/faq-bewertung-bestände-1<br />

Je nach konkreter Situation können<br />

sich die genannten Faktoren als massive<br />

Preiskiller auswirken. Stehen Kundendaten<br />

nicht in digitalisierter Form zur Verfügung<br />

oder haben nur 30 Prozent der<br />

Kunden einen für den Verkauf geeigneten<br />

Maklervertrag läuft die „Maschine“<br />

zur Geldvernichtung bereits auf vollen<br />

Touren.<br />

Ein Makler mit einem Jahresumsatz<br />

von 80.000 EUR muss damit rechnen,<br />

dass er für einen solchen Bestand nicht<br />

die erwarteten 160.000 EUR bekommt<br />

sondern nur 60.000 oder 100.000 EUR.<br />

Will ein Verkäufer ein solches Szenario<br />

vermeiden gilt es frühzeitig die positiven<br />

und negativen Werte des eigenen<br />

Bestandes zu erkennen.<br />

Idealerweise beginnt man die Planungen<br />

für den Verkauf fünf Jahre vor dem Tag<br />

X.<br />

Will man noch rechtzeitig Schwachstellen<br />

beheben und den eigenen Bestand<br />

vor dem Verkauf noch hübsch machen,<br />

dann muss man 24 Monate bei laufendem<br />

Geschäft einplanen. Dafür sind<br />

dann mindestens zwei Tage pro Woche<br />

konzentrierte Arbeit einzuplanen.<br />

Bestandsbewertung<br />

und Kaufpreis<br />

Für die Vorbereitung und Durchführung<br />

eines Bestandsverkaufs oder einer Maklerfirma<br />

sollten die einzuleitenden Maßnahmen<br />

in einer vernünftigen Relation stehen.<br />

So ist die Notwendigkeit der Gründung<br />

einer Makler-GmbH für einen Makler mit<br />

einem Umsatz von 50.000 EUR vor dem<br />

Verkauf eher kritisch zu hinterfragen.<br />

Die Voraussetzungen für einen rechtlich<br />

sauberen Verkauf könnten in so einem Fall<br />

durchaus auch mit passenden Maklerverträgen<br />

für alle Kunden gelöst werden, die<br />

dieser Makler bis zum Verkauf abschließen<br />

und einholen kann. Damit kann er<br />

dann auch einen Teil der Geldvernichtung<br />

vermeiden.<br />

Unsere Erfahrung bei der Bewertung und<br />

Begleitung von Maklerbeständen lässt in<br />

jedem Falle zu einer Wertermittlung durch<br />

unabhängige und kompetente Experten<br />

raten. Warum ist das sinnvoll und nicht<br />

sinnlos? Die Antwort ist einfach. Der<br />

Käufer sollte die „Mienen“ im Bestand<br />

erkennen. Lassen Sie uns dafür einige Beispiele<br />

ansehen.<br />

Wird vor dem Verkauf nur nach der<br />

Courtagehöhe oder bei Maklerfirmen<br />

nach der Bilanz geschaut, dann könnten<br />

sich nach dem Verkauf Risiken dadurch<br />

auftun, dass große Anteile der Courtage<br />

nur von wenigen Kunden kommen<br />

(Kumulrisiko).<br />

Oder: Ohne eine Analyse der in den vergangenen<br />

Jahren verkauften Produkte<br />

kann der Käufer schnell vor dem Problem<br />

stehen, dass aus diesen Produkten<br />

Kunden-beschwerden oder sogar Haftungsansprüche<br />

erwachsen.<br />

Oder: Weitere Mienen können im teilweise<br />

schon Jahre zurückliegende Verkauf<br />

von Beteiligungsprodukten, nicht<br />

durch die VSH gedeckten Goldverkäufen<br />

oder in lückenhafter Dokumentation<br />

liegen.<br />

Oder: Bei Maklerfirmen können in den<br />

Verträgen mit Mitarbeitern, Leasingoder<br />

Mietverträgen oder Abmachungen<br />

mit Tippgebern „Überraschungen“ lauern.<br />

Der ermittelte Wert eines Bestandes wird<br />

zur Basis für die Preisverhandlungen.<br />

Wert und Preis sind aber nicht identisch.<br />

Es gibt weitere Faktoren über den Wert<br />

hinaus, die den Preis beeinflussen. Dazu<br />

gehören besonders auch Nachfrage und<br />

Angebote. Danach kann der Preis über<br />

oder unter dem ermittelten Wert liegen.<br />

Eine Kaufpreisermittlung mit vereinfachten<br />

Faktorenermittlungen funktioniert<br />

heute immer weniger. Ich rate deshalb<br />

von Alleingängen von Bestandsverkäufen<br />

ab. Mit einem Experten an der Seite<br />

kommen Makler mit größerer Wahrscheinlichkeit<br />

zu einem optimalen Preis.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Dr. Peter Schmidt<br />

Foto: © WerbeFabrik / pixabay.com<br />

Seite 23


<strong>Versicherungsbote</strong> startet<br />

MaklerUNI<br />

<strong>Versicherungsbote</strong> plant die Einrichtung einer MaklerUni, um Versicherungsmaklern und<br />

Finanzanlagenvermittlern als unabhängiger Bildungsdienstleister zur Verfügung zu stehen.<br />

Denn sicher ist: Die Weiterbildungspflicht wird kommen!<br />

Die Branche der Finanzdienstleistungen<br />

ist geprägt durch permanenten Wandel,<br />

welcher sich in den letzten Jahren<br />

rasant beschleunigt hat. Jedes Jahr kommen<br />

neue gesetzliche Regelungen auf<br />

uns zu, wie zum Beispiel das Lebensversicherungsreformgesetz,<br />

§34 i der<br />

Gewerbeordnung etc., die dazu führen,<br />

dass Geschäftsmodelle stetig neu justiert<br />

werden müssen.<br />

Die Einnahmesituation ändert sich, die<br />

Kommunikation mit dem Kunden und<br />

den Produktgebern ist dank Internet<br />

und Smartphones vielfältiger geworden,<br />

neue Wettbewerber wie FinTechs<br />

betreten den Markt und nicht zuletzt<br />

zwingen regulatorische Vorgaben dazu,<br />

die Geschäftsprozesse stetig anzupassen<br />

und effektiver zu gestalten. Auch der<br />

Gesetzgeber reagiert auf den Wandel<br />

und fordert von den Vermittlern, sich<br />

permanent weiterzubilden. Als nächstes<br />

steht die Festschreibung einer Weiterbildungspflicht<br />

im Rahmen der IDD auf<br />

der Tagesordnung.<br />

Weshalb kommt eine<br />

Weiterbildungspflicht?<br />

Das Europaparlament hat am 24.<br />

November 2015 die neue EU-Vermittlerrichtlinie<br />

IDD (Insurance Distribution<br />

Directive) verabschiedet. Ein<br />

zentraler Punkt dieser Richtlinie ist die<br />

Pflicht zur fortlaufenden Weiterbildung,<br />

die auch auf den Versicherungsmakler<br />

und Finanzanlagenvermittler ab Februar<br />

2018 zukommt.<br />

Welche Anforderungen<br />

kommen auf die<br />

Vermittler zu?<br />

In der Richtlinie werden zukünftig von<br />

den Marktteilnehmern mindestens 15<br />

Stunden Weiterbildung im Jahr gefordert.<br />

Der Gesetzgeber interpretiert diese<br />

15 Stunden als „substanzielle“ Weiterbildung<br />

also als rechtliche, steuerrechtliche<br />

und versicherungs- und anlagetechnische<br />

Weiterbildung und nicht als<br />

Produktschulungen. Somit deutet sich<br />

an, dass die bisher weit verbreitete Weiterbildungsinitiative<br />

„gut beraten“ des<br />

GDV in Zukunft den Anforderungen<br />

der IDD nicht mehr genügen wird.<br />

Dies hängt aber von der Übersetzung<br />

der IDD-Vorgaben in deutsches Recht<br />

ab. Vollkommen offen wäre, was mit den<br />

bereits erbrachten Weiterbildungspunkten<br />

wird.<br />

<strong>Versicherungsbote</strong> startet<br />

Anbieter-unabhängige<br />

Weiterbildung<br />

Auf diesen Anforderungen baut die<br />

MaklerUNI des <strong>Versicherungsbote</strong>n auf.<br />

Die MaklerUNI ist eine produktgeberunabhängige<br />

Weiterbildungseinrichtung<br />

für Makler und Finanzanlagen-<br />

Seite 24 01/<strong>2016</strong>


Karriere<br />

vermittler, welche aus der Überzeugung<br />

ins Leben gerufen wurde, dass nur eine<br />

praxisorientierte und neutrale Weiterbildung<br />

dem unabhängigen Status eines<br />

Maklers bzw. Finanzanlagenvermittlers<br />

gerecht wird.<br />

Als unabhängige Weiterbildungseinrichtung<br />

wollen wir Ihnen dabei helfen,<br />

auch in der Zukunft ein für Sie erfolgreiches<br />

und selbstbestimmtes Arbeiten zu<br />

gestalten. Daher setzen wir uns das Ziel,<br />

die Lehrinhalte immer in der Kombination<br />

aus Überblick, Orientierung und<br />

praxiserprobten Handlungsempfehlungen<br />

zu betrachten.<br />

Welche Inhalte werden in<br />

der MaklerUNI vermittelt?<br />

Einen besonderen Wert legen wir auf<br />

die Sicht des Maklers/Finanzanlagenvermittlers<br />

hinsichtlich der Fragen:<br />

Wir wollen Sie also dabei unterstützen,<br />

im Interesse Ihrer Kunden die bestmöglichen<br />

Lösungen auf dem Markt zu<br />

finden, Produkte richtig einordnen zu<br />

können sowie Anregungen zur Schärfung<br />

Ihres eigenen Geschäftsmodells zu<br />

finden.<br />

Folgende Themenschwerpunkte<br />

werden im<br />

Vordergrund stehen:<br />

• Maklerrecht<br />

• Biometrie und<br />

Arbeitskraftabsicherung<br />

• Geldanlagen und<br />

Altersvorsorge<br />

• Komposit<br />

• Gewerbe- und Sachgeschäft<br />

• gesetzliche und<br />

private Krankenversicherung<br />

den Pool oder direkt bei uns anmelden,<br />

bewegen sich Ihre monatlichen Kosten<br />

zwischen 15 EUR und 75 EUR netto.<br />

Wir werden noch dieses Jahr die technischen<br />

und inhaltlichen Grundlagen<br />

schaffen, um erste Angebote zur Verfügung<br />

zu stellen. Über alle weiteren Entwicklungen<br />

und Möglichkeiten werden<br />

wir Sie stets informieren.<br />

Wir laden Sie dazu ein, ihre eigene Weiterbildung<br />

mitzugestalten und Mitglied<br />

in einem Weiterbildungsverbund zu<br />

werden, der Ihre Interessen vertritt.<br />

Andreas Hellwig<br />

• Wie setzte ich rechtliche Vorgaben<br />

um, ohne dass dadurch<br />

ein erheblicher Mehraufwand<br />

entsteht?<br />

• Welche organisatorischen<br />

Lösungen passen zu mir?<br />

• Welche Chancen bieten sich<br />

mir für mein Geschäftsmodell?<br />

• Wie lässt sich meine Einnahme-<br />

und Ausgabesituation<br />

verbessern?<br />

Wir bieten diese Themen sowohl online<br />

in Form von Webinaren, Expertenchats.<br />

E-Learning als auch in Präsenzveranstaltungen<br />

an.<br />

Was kostet die MaklerUNI?<br />

Das wir unabhängig von Produktgebern<br />

arbeiten, wird es sich um ein kostenpflichtiges<br />

Angebot handeln. Je nachdem,<br />

ob Sie sich über einen teilnehmen-<br />

Andreas Hellwig<br />

Leiter der MaklerUNI<br />

Foto: © artisteer / istockphoto.com<br />

Seite 25


Abschaffung des Provisionsabgabeverbots<br />

Das Provisionsabgabeverbot<br />

Ein Anachronismus verabschiedet sich<br />

Der Aufschrei in den Reihen der Versicherungsvermittler<br />

war groß, als wir<br />

Anfang 2012 mit moneymeets an den<br />

Markt gingen und 2013 anfingen, unseren<br />

Kunden einen Teil der Abschlussund<br />

Bestandprovisionen zurückzuerstatten.<br />

Gerne wird argumentiert, dass das Provisionsabgabeverbot<br />

die Beteiligung der<br />

Kunden an Provisionen untersage und<br />

dass dies zum Schutz der Beratungsqualität<br />

notwendig sei.<br />

Diese Argumentation greift aber zu kurz.<br />

Bereits 2011 hat das Verwaltungsgericht<br />

in Frankfurt geurteilt, dass es sich bei der<br />

aus dem Jahr 1934 stammenden Anordnung<br />

des Reichsaufsichtsamtes um eine<br />

unbestimmte Rechtsnorm handelt, die<br />

die Anforderungen an ein Gesetz nicht<br />

erfüllt. Die Bafin hat ihren Revisionsantrag<br />

gegen dieses Urteil zurückgezogen<br />

und will, solange es keine neue gesetzliche<br />

Regelung gibt, auch nicht hinsichtlich<br />

der Untersagung von Provisionserstattungen<br />

tätig werden.<br />

Das Provisionsabgabeverbot – so es<br />

denn wirksam wäre – verstößt darüber<br />

hinaus gegen europäisches Recht. Bereits<br />

im Jahr 2004 forderte die Monopolkommission<br />

seine Abschaffung. Ein Referentenentwurf<br />

des Bundesfinanzministers<br />

aus dem letzten Jahr sah die Abschaffung<br />

zum 1.1.<strong>2016</strong> vor. Die Aufhebung wurde<br />

dann auf den 1.7.2017 verschoben.<br />

Wir sind gemeinsam mit unseren Juristen<br />

zu der Einschätzung gelangt, dass die<br />

Weitergabe von Provisionen an unsere<br />

Kunden rechtens ist. Diese Einschätzung<br />

teilte jüngst auch das Landgericht Köln,<br />

das die Klage auf Untersagung unserer<br />

Provisionsrückgabe zurückgewiesen hat.<br />

Jenseits dieser riesigen Spielwiese für<br />

Juristen halte ich es für sinnvoll, die Forderung<br />

nach dem Verbot der Provisionsabgabe<br />

aus Markt- und Kundensicht zu<br />

betrachten.<br />

Das unscheinbar wirkende Provisionsabgabeverbot<br />

bedeutet de facto, dass<br />

dem Verbraucher – anders als in den<br />

meisten anderen Branchen – auf die<br />

Vertriebsspanne keine Rabatte gewährt<br />

werden dürfen. Es schränkt damit ein<br />

wesentliches Element des freien Wettbewerbs<br />

ein und schützt Produktmargen<br />

auf Anbieter- und Vermittlerseite.<br />

Provisionsabgabeverbot in<br />

Europa einzigartig<br />

Es ist hervorzuheben, dass kein anderes<br />

europäisches Land eine vergleichbare<br />

Regelung hat. Trotzdem gibt es dort<br />

zufriedene Versicherungskunden sowie<br />

erfolgreiche Vermittler und Versicherungsgesellschaften.<br />

Zudem gibt es auch<br />

für kein anderes Finanzprodukt eine solche<br />

Regelung. Es ist insofern unsachlich,<br />

wenn für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes<br />

Verbraucher, Versicherungs-<br />

oder Vermittlerinteressen<br />

ins Feld geführt werden. Auch wenn es<br />

sich etwas abgedroschen anhört: Qualität<br />

setzt sich durch. Und so werden auch<br />

nach dem Wegfall des Provisionsabgabeverbots<br />

solide arbeitende Versicherungsvermittler<br />

zweifellos nicht vor dem Ruin<br />

stehen. In Einzelfällen werden bei einem<br />

Wegfall des Verbotes Kunden sicherlich<br />

das Gespräch über eine Partizipation an<br />

der Provision bzw. den Vertriebskosten<br />

suchen. Dies wird jedoch keine marktbeeinflussende<br />

Relevanz haben. Ich<br />

freue mich heute schon auf den Tag, an<br />

dem das Provisionsabgabeverbot, dieser<br />

Anachronismus, die Bühne verlässt<br />

und wir endlich einen transparenten<br />

und kundenfreundlichen Versicherungsmarkt<br />

haben.<br />

Die Mär, das Provisionsabgabeverbot<br />

sichere die<br />

Beratungsqualität<br />

Gerne führen Vermittler das Argument<br />

ins Feld, dass bei einem Wegfall des<br />

Provisionsabgabeverbots die Beratungsqualität<br />

massiv leiden würde. „Mögliche<br />

Kunden sollten nicht mit Rabatten<br />

oder Sondervergütungen der Vermittler,<br />

sondern mit dem besten Versicherungsangebot<br />

überzeugt werden“, sagt Axel<br />

Wehling, Mitglied der Hauptgeschäftsführung<br />

des Gesamtverbands der Deutschen<br />

Versicherungswirtschaft (GDV).<br />

Allerdings schließt das eine das andere<br />

ja nicht aus – im Gegenteil! moneymeets<br />

versteht sich als Finanzmarktplatz. Soll<br />

heißen, die Kunden haben die Möglichkeit,<br />

das für sie beste Produkt zum<br />

günstigsten Preis zu erwerben. Bei vielen<br />

Finanzprodukten wie beispielweise<br />

Direktbanken, Fondsdiscountern oder<br />

im Brokerage-Bereich ist das bereits seit<br />

Jahren gang und gäbe. Vermögensverwalter<br />

und Filialbanken gibt es heute<br />

trotzdem immer noch. Es kommt eben<br />

auf die Qualität und die Fähigkeit an,<br />

Kundenbedürfnisse zu befriedigen. Die<br />

einen legen Wert auf eine persönliche<br />

Beratung und den persönlichen Kontakt<br />

zum Versicherungsvertreter vor<br />

Ort und sind bereit, dafür auch in Form<br />

von (hohen) Provisionen zu zahlen. Die<br />

anderen wiederum nutzen die Informationsmöglichkeiten,<br />

die gerade das<br />

Internet bietet. Sie vergleichen Angebote<br />

und Leistungen beispielsweise über<br />

Seite 26 01/<strong>2016</strong>


Vertrieb<br />

Dieter Fromm<br />

Gründer und Geschäftsführer<br />

moneymeets<br />

30 Jahre Bankerfahrung als<br />

Bankkaufmann und Sparkassen-<br />

Betriebswirt.<br />

Verantwortlich für das Private<br />

Banking, die Vermögensverwaltung<br />

und das Family Office.<br />

Seit 2003 verantwortete er das<br />

Privatkundengeschäft, zuletzt als<br />

Direktor Vertriebsmanagement<br />

Privatkunden<br />

Implementierung eines effizienten<br />

Multi-Kanal-Managements, der<br />

dynamische Internetvertrieb und eine<br />

innovative Social Media-Strategie<br />

die Vergleichsrechner von moneymeets<br />

und wählen preisbewusst und selbstbestimmt<br />

ihre Versicherung aus. Der Vorteil<br />

von moneymeets gegenüber diesen<br />

Angeboten liegt zum einen darin, dass<br />

der Verbraucher alle Angebote an einem<br />

Ort sieht und sich nicht mehr durch dutzende<br />

Seiten klicken muss. Zum anderen<br />

hebt sich moneymeets dadurch von der<br />

Konkurrenz ab, dass der Kunde genau<br />

sehen kann, welche Vertriebsprovisionen<br />

bei welcher Versicherung gezahlt<br />

werden. Bei Beratungsbedarf stehen<br />

unseren Kunden zusätzlich jederzeit<br />

qualifizierte Versicherungsberater zur<br />

Verfügung.<br />

Verkrustete Strukturen aufbrechen<br />

und Transparenz<br />

schaffen<br />

Das Argument, dass das Provisionsabgabeverbot<br />

die Beratungsqualität<br />

sichere und den Verbraucher schütze,<br />

wird durch die genannten Fakten also<br />

ausgehebelt. Wer logisch darüber nachdenkt,<br />

könnte sogar zu dem gegenteiligen<br />

Schluss kommen: Wenn die Provisionen<br />

als unbekannte Größe im Raum<br />

stehen, woher soll der Kunde dann wissen,<br />

ob der Versicherungsvertreter oder<br />

–makler ihm tatsächlich die beste Versicherung<br />

verkauft oder ob für den Berater<br />

vielleicht doch eher die Höhe der<br />

gezahlten Provision ausschlaggebend<br />

für eine Empfehlung ist? Diese Informations-Asymmetrie<br />

hebt das Internet<br />

auf, Herrschaftswissen wird zugänglich<br />

gemacht und Produkte werden in allen<br />

relevanten Aspekten vergleichbar. Der<br />

mündige Verbraucher wird dadurch<br />

erstmals in die Lage versetzt, eine wirklich<br />

informierte Entscheidung zu treffen<br />

– in anderen Lebensbereichen ist das<br />

schließlich ebenfalls völlig normal, auch<br />

in Finanzangelegenheiten!<br />

Dass das nicht allen traditionellen<br />

Marktteilnehmern gefallen würde, war<br />

zu erwarten, immerhin greift diese<br />

Neuerung in tradierte und abgeschottete<br />

Geschäftsmodelle ein. Aber warum<br />

lassen wir nicht die Kunden entscheiden,<br />

welche Dienstleistung und welches<br />

Preismodell für sie interessanter ist? Ist<br />

gerade dies nicht das Prinzip des freien<br />

Wettbewerbes? Alle Möglichkeiten<br />

haben ihre speziellen Vorteile und der<br />

Kunde entscheidet unter Abwägung aller<br />

Daten, welche für ihn die richtige ist.<br />

Internetaffine, kostenbewusste Kunden<br />

werden sich beispielsweise bei moneymeets<br />

selbst um ihre Finanzen und Versicherungen<br />

kümmern. Andere wiederum<br />

wollen sich so wenig wie möglich<br />

mit diesen Themen beschäftigen und<br />

möchten persönliche Betreuung durch<br />

den Makler vor Ort. Beides ist legitim<br />

und sollte in einer modernen Gesellschaft<br />

möglich sein.<br />

Moneymeets in der<br />

Vorreiterrolle<br />

Die Forderung nach einem Provisionsabgabeverbot<br />

ist so, als würde der stationäre<br />

Einzelhandel den Gesetzgeber auffordern,<br />

alle Online-Händler zu gleichen<br />

Preisen zu verpflichten.<br />

Das Stichwort lautet „Verbraucherorientierung“.<br />

Die Digitalisierung, die andere<br />

Branchen längst vollzogen haben, wird<br />

auch die Versicherungsbranche verändern.<br />

Vielleicht hatte das Provisionsabgabeverbot<br />

1934 seine Berechtigung,<br />

doch in einer Gesellschaft, die auf Informationen<br />

aufbaut ist es ein Anachronismus.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Dieter Fromm<br />

Seite 27


Gilt das Provisionsabgabeverbot noch<br />

oder ist es wirklich verfassungswidrig?<br />

„Tot gesagte leben länger“. Dieses alte Sprichwort passt zumindest auf das Provisionsabgabeverbot<br />

(ProbAbgV) - vorerst aber nur befristet. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hatte es bereits in<br />

Absprache mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) „zu Grabe getragen“, es aber<br />

doch nicht beerdigt.<br />

Wilfried E. Simon<br />

1. Stv. Vorsitzender der Interessengemeinschaft<br />

Deutscher<br />

Versicherungsmakler e.V. und<br />

Dozent für Versicherungsrecht<br />

Im neuen Versicherungsaufsichtsgesetz<br />

(VAG), das am 1.1.<strong>2016</strong> in Kraft trat, gilt<br />

das BMF nach wie vor ermächtigt, die<br />

Abgabe von Sondervergütungen an Versicherungskunden<br />

zu verbieten (§§ 298<br />

Abs. 4 VAG <strong>2016</strong> -zuvor . Rechtslagen<br />

dafür sind: Die Verordnung zur Sachversicherung<br />

vom 17.8.1982, die Bekanntmachungen<br />

des Reichsaufsichtsamts zur<br />

Lebensversicherung vom 8.3.1934 und<br />

zur Krankenversicherung vom 5.6.1934.<br />

Im Oktober 2015 sah der Verordnungsentwurf<br />

zum § 298 VAG <strong>2016</strong> vor, diese<br />

mit Wirkung ab dem 1.1.<strong>2016</strong> außer<br />

Kraft zu setzen. Dagegen liefen Versicherer<br />

und Vermittlerverbände Sturm; eine<br />

seltene Einigkeit. Das BMF ließ deshalb<br />

eine Anhörung zu.<br />

Die IGVM hatte in diesem Zusammenhang<br />

die Stellungnahme zum ProvAbgV<br />

gegenüber der BaFin vom 23.5.2012<br />

(siehe unter http://www.igvm.de/downloads/2012.05.23_IGVM-Stellungnahme-zum-Provisionsabgabeverbot.pdf)<br />

und das Urteil des LG Köln dort eingereicht.<br />

Damit wurde dem Ausschuss vor<br />

Augen geführt, was daraus werden kann,<br />

wenn das Verbot kippt. Denn ein Kölner<br />

FinTech-Unternehmen lockte Versicherungskunden<br />

mit dem Versprechen, die<br />

Hälfte der empfangenen Courtagen an<br />

diese zu zahlen. Im Gegenzug schloss<br />

das als Versicherungsmakler registrierte<br />

Unternehmen rechtswidrig sowohl die<br />

Beratung als auch die Haftung gegenüber<br />

den beitretenden Mitgliedern in ihren<br />

AGB einfach aus. Die Beratung und die<br />

Übernahme der Haftung sei gesetzliche<br />

Pflicht, die nicht durch AGB einfach ausgeschlossen<br />

werden könne, urteilte das<br />

LG Köln und verurteilte das beklagte<br />

Unternehmen, dies zu unterlassen. Die<br />

Weitergabe der hälftigen Courtage beanstandete<br />

das Gericht jedoch nicht. Gegen<br />

diesen Punkt der Entscheidung ging das<br />

IGVM-Mitglied, Harald Banditt, in die<br />

Berufung. Das OLG Köln hat die mündliche<br />

Verhandlung auf den 21.10.<strong>2016</strong><br />

terminiert.<br />

Der BMF-Ausschuss<br />

erkannte die Auswirkungen<br />

bei Wegfall des ProvAbgV<br />

Das dies absolut nicht im Sinne des Verbraucherschutz<br />

und somit schon gar nicht<br />

dem Sinn und Zweck der Versicherungsvermittlergesetze<br />

entspricht, wurde den<br />

Ausschussmitgliedern damit eindrucksvoll<br />

vor Augen geführt. Am 15.12.2015<br />

wurde die Endfassung der Verordnung<br />

zu 298 Abs. 4 VAG erlassen. Dort ist in<br />

Artikel 5 bestimmt, dass die Verordnung<br />

und die beiden Bekanntmachungen erst<br />

ab dem 1.7.2017 außer Kraft treten. Bis<br />

dahin soll das BMWi darüber befinden,<br />

ob es in Deutschland mit der Umsetzung<br />

der Versicherungsvertriebsrichtlinie<br />

(IDD) ein generelles Provisions-/Cour-<br />

Seite 28 01/<strong>2016</strong>


Vertrieb<br />

tageverbot geben soll. Das gilt gegenwärtig<br />

zumindest als sehr unwahrscheinlich.<br />

Durch diesen Sinneswandel des BMF<br />

wird ganz deutlich, dass das BMF aktuell<br />

von der Gültigkeit des Verbots ausgeht<br />

und es nicht für verfassungswidrig erachtet.<br />

Denn sonst hätte man Änderungen<br />

des VAG unschwer vornehmen können.<br />

Der Wegfall des ProvAbgV<br />

führt zur Beratungspiraterie<br />

Was passiert aus Sicht der VersM, wenn<br />

das ProvAbgV wirklich kippt? Abschlusswillige<br />

Interessenten könnten sich von<br />

mehreren VersM unabhängig beraten<br />

und sich eine Tarif- und Versichererempfehlung<br />

geben lassen. Zielgerichtet können<br />

sie damit einen anderen Vermittler<br />

mit der Antragserstellung und Vermittlung<br />

beauftragen und sich dafür z. B. die<br />

Hälfte der Provision/Courtage zusagen<br />

lassen. Dies ist natürlich von besonderem<br />

Interesse bei der Lebens- und Krankenversicherung.<br />

Eine Beratung, z. B. über<br />

eine Berufsunfähigkeitsversicherung,<br />

nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, wenn<br />

es richtig gemacht wird. Durchschnittlich<br />

9 Stunden müssen VersM bis zum Vertragsabschluss<br />

aufwenden, denn die Risikovoranfrage,<br />

der wiederum die Anforderungen<br />

der Patientenakte bei allen<br />

Heilbehandlern und die GKV-Auskunft<br />

vorausgehen sollte, gehört genauso dazu,<br />

wie der Abgleich der Versicherungsbedingungen<br />

der in Betracht kommenden<br />

Versicherer.<br />

Der Berater schaut „in die<br />

Röhre“, wenn er keinen<br />

Abschluss verzeichnet<br />

„Außer Spesen nix gewesen“. Das zumindest<br />

gilt, wenn der Abschluss über einen<br />

anderen Vermittler erfolgt oder übers<br />

Internet - jeweils mit Provisions- oder<br />

Courtageabgabe. Da dieser Vermittler<br />

ja die aufwendige Beratung spart, ist die<br />

hälftige Vergütungsabgabe schließlich<br />

noch ein gutes Geschäft für ihn. Der<br />

künftige Versicherungskunde, durch die<br />

EURO-Zeichen in den Augen geblendet,<br />

denkt dabei vermutlich auch nicht daran,<br />

dass auch mal der Leistungsfall eintreten<br />

kann und er dann auf fachkundige<br />

Unterstützung durch seinen Vermittler<br />

angewiesen ist. Einer von vier Versicherten<br />

wird statistisch Berufsunfähig.<br />

Ob er den fachkundigen Experten und<br />

Unterstützer in dem Vertreter eines Versicherers<br />

findet, darf alleine wegen dessen<br />

Loyalitätspflichten gegenüber seinem<br />

Geschäftsherrn eher bezweifelt werden.<br />

Aber schon kleinste Fehler in der Leistungsfallbearbeitung<br />

können Ansprüche<br />

zunichtemachen.<br />

Was muss geschehen, wenn<br />

das ProvAngV kippt?<br />

Die herrschende Meinung in der Literatur<br />

geht davon aus, dass es VersM nicht<br />

gestattet ist, Verbraucher gegen Honorar<br />

zu beraten, wenn diese unabhängig vom<br />

Vermittlungserfolg erfolgen soll. VersM<br />

ist dies erlaubt, soweit es sich bei den<br />

Beratenen um Nichtverbraucher handelt<br />

(§ 34d Abs. 1, S. 4 GewO). Hier muss<br />

der Gesetzgeber handeln, und für klare<br />

Rechtsgrundlagen sorgen, denn qualifizierte<br />

Beratung kann nicht zum Nulltarif<br />

erwartet oder gar verlangt werden. Eine<br />

Doppelerlaubnis als Versicherungsberater<br />

für VersM wäre eine solche Maßnahme,<br />

die aber einige IHKn VersM<br />

nicht erteilen.<br />

Für solche Änderungen tritt die IGVM<br />

ein, damit VersM für qualifizierte Dienstleistung<br />

auch angemessen vergütet werden.<br />

VersM haben insgesamt 18 Pflichtenkreise<br />

bei ihrer Arbeit zu beachten<br />

und werden vom BGH deshalb auch völlig<br />

zu Recht als Experten eingestuft, zu<br />

vergleichen mit anderen Beratern.<br />

Gastbeitrag von<br />

Wilfried E. Simon<br />

Foto: © bykst / pixabay.com<br />

Seite 29


FAMR Financial Advice Market Review<br />

What’s up in Great Britain?<br />

Im Vereinigten Königreich trat 2013 die sogenannte „Retail Distribution Review“ (RDR) in Kraft, die<br />

u. a. ein Provisionsverbot für bestimmte Finanzprodukte beinhaltet. Nun, knapp 3 Jahre später, melden<br />

deutsche Finanzzeitschriften, das Provisionsverbot solle wieder gelockert werden, weil bestimmte<br />

Bevölkerungsgruppen von der Finanzberatung ausgeschlossen seien – dies lege ein Bericht der kürzlich<br />

veröffentlichten Bericht „Financial Advice Market Review“ (FAMR) der britischen Finanzaufsichtsbehörde<br />

hervor. Doch haben die Befürworter von Provisionen den Bericht aufmerksam gelesen? In einem<br />

Gastkommentar meldet Versicherungsbetriebswirt Michael A. Hillenbrand Zweifel an.<br />

In den letzten Wochen hat man verschiedentlich<br />

Meldungen vernommen,<br />

dass in Großbritannien über die Wiedereinführung<br />

von Provisionsmodellen<br />

nachgedacht würde – zumindest für<br />

bestimmte Konstellationen.<br />

Dies lässt die Gegner von Honorarmodellen<br />

frohlocken und ermutigt die Vertreter<br />

der These, dass sich Verbraucher<br />

keine Beratung auf Honorarbasis leisten<br />

könnten und deshalb mit einer Verarmung<br />

von weiten Teilen der Bevölkerung<br />

im Alter zu rechnen sei, dazu, diesen<br />

geballten Unsinn weiter zu spinnen.<br />

Hierzu ist zunächst festzustellen, dass<br />

es mit den deutschen Provisionsmodellen<br />

in der Vergangenheit doch sehr gut<br />

gelang, aus den Zahlungsströmen der<br />

Kunden so gewaltige Geldmengen abzuzweigen,<br />

dass die regelmäßigen Skandale<br />

im Stile einer MEG u.a. finanziert werden<br />

konnten. Denn dass die Versicherer<br />

die Provisionen aus ihrer „Privatschatulle“<br />

finanzierten, vermutet wohl keiner.<br />

Wenn die Kunden in der Lage waren,<br />

diese Provisionen (mit) zu bezahlen, so<br />

sollte dies auch über Honorarmodelle<br />

möglich sein. Ob der Kunde allerdings<br />

bereit ist, weiterhin solch exorbitante<br />

Kosten hinzunehmen, darf dann doch<br />

angezweifelt werden. Wer also Kunden<br />

weiterhin mit unangemessen hohen<br />

Kosten – a‘ la Strukki- oder teurer<br />

Exklusivvertrieb – belasten will, bleibt<br />

wohl besser bei den Provisionsmodellen.<br />

Alle anderen sollten sich den FAMR-Report<br />

aufmerksam durchlesen, weil sich<br />

dort die von den britischen Kollegen<br />

gesammelten Erfahrungen widerspiegeln!<br />

Die Rückschau wurde mit dem Ziel angestoßen,<br />

Wege zu identifizieren, die den<br />

Finanzmarkt im Sinne des Kunden besser<br />

funktionieren lassen. Die Untersuchung<br />

hatte einen breiten Blickwinkel über den<br />

gesamten Markt des financial service, um<br />

die Verfügbarkeit von Beratung und die<br />

Begleitung der britischen Kunden (insbesondere<br />

jener Verbraucher, die über kein<br />

signifikantes Vermögen oder Einkommen<br />

verfügen) bei ihren finanziellen Entscheidungen<br />

beurteilen zu können.<br />

Es werden eine Reihe von Fragen, einschließlich<br />

der regulatorischen und<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen, die<br />

Wirtschaftlichkeit der Beratung, das Verbraucherengagement<br />

und die Rolle der<br />

Technologie, beleuchtet.<br />

Professionellere Standards,<br />

aber noch kein Gleichgewicht<br />

von Angebot und<br />

Nachfrage<br />

Gleich zu Beginn wird festgestellt, dass<br />

die Regulierung zu weitaus professionelleren<br />

Standards und höherer Qualität im<br />

Finanzmarkt geführt hat, und dass die<br />

Interessenkonflikte, die durch Provisionsmodelle<br />

verursacht waren, beseitigt<br />

wurden.<br />

Allerdings zeigt sich auch, dass sich<br />

Angebot und Nachfrage noch nicht<br />

im Gleichgewicht befinden. In einer<br />

Umfrage der APFA Association of Professional<br />

Financial Advisers in <strong>2016</strong><br />

gaben 43 % der befragten Berater an, in<br />

den letzten 12 Monaten Kunden abgewiesen<br />

zu haben, weil eine Beratung,<br />

bezogen auf die Umstände des Kunden,<br />

unwirtschaftlich gewesen sei.<br />

Dies verwundert aber bei näherer<br />

Betrachtung nicht, denn<br />

a) muss sich so ein Markt erst entwickeln<br />

und Anbieter und Nachfrager müssen<br />

sich finden, und<br />

b) ist das in der Provisionswelt nicht<br />

anders. KAG’s, oder Versicherer lehnen<br />

Anträge ab, wenn die Sparraten zum<br />

Beispiel zu niedrig sind (Mindestbeiträge).<br />

Vermittler meiden Kunden und<br />

lehnen Aufträge ab, wenn erkennbar ist,<br />

dass die Verhältnisse keine vernünftigen<br />

Abschlüsse (und somit Provisionen)<br />

zulassen.<br />

Zudem muss man die Aussagekraft<br />

dieser Prozentangabe kritisch beleuchten.<br />

Es wurden nicht 43 % aller Kunden<br />

abgewiesen, sondern 43 % der Befragten<br />

(Banker, Finanzierungsvermittler,<br />

Makler usw.) gaben an, in den letzten<br />

12 Monaten mindestens einen Kunden<br />

abgewiesen zu haben. Wie hoch das Verhältnis<br />

zu denen, die nicht abgewiesen<br />

wurden, ist, lässt sich nicht feststellen.<br />

Überlegung: Kann es sein, dass in<br />

Deutschland auch Banken, Versicherer,<br />

Seite 30 01/<strong>2016</strong>


Vertrieb<br />

Makler, Berater jeglicher Couleur in den<br />

letzten 12 Monaten Aufträge abgelehnt<br />

haben, weil die Rahmenbedingungen<br />

nicht aussichtsreich waren?<br />

Unsicherheit:<br />

Welcher Rat ist erlaubt?<br />

Des Weiteren spielt in dem Bericht Unsicherheit<br />

der britischen Berater, ob man<br />

für eine einfache Frage einen einfachen<br />

Rat erteilen dürfe, ohne eine umfassende<br />

vertiefte Prüfung der Gesamtsituation<br />

des Kunden voranzustellen, eine Rolle.<br />

Dazu empfiehlt FAMR, das regulatorische<br />

Umfeld zu präzisieren, damit die<br />

Berater Begleitung und Anleitung der<br />

Kunden von hoher Qualität kreieren<br />

können, mit der die Kunden dann ihre<br />

eigenen Entscheidungen treffen können.<br />

Das scheint bei rechtem Lichte betrachtet<br />

dann doch wohl auch die Aufgabe eines<br />

Beraters zu sein, nämlich einen Kunden<br />

zu begleiten und anzuleiten anstatt ihm<br />

Produkte zu verkaufen, die der Kunde<br />

nicht versteht.<br />

In Birmingham fand im März die erste<br />

Finanzberater-Messe statt, zu der Banken,<br />

Versicherer und KAG’s nur als Zuschauer<br />

zugelassen waren. Es gab keine Aussteller,<br />

keine Geschenke, keine Werbeartikel,<br />

keine gesponserte Gala! Hier wurde ganz<br />

deutlich gemacht, dass die Finanzindustrie<br />

nicht die gleichen Interessen hat wie<br />

die Kunden, und dass Beratung nichts<br />

mit Produkten zu tun hat!<br />

Für Deutschland noch unvorstellbar –<br />

eine DKM ohne Aussteller, ohne gezielte<br />

Beeinflussung der Sachwalter/Makler….<br />

Kunden über versteckte<br />

Kosten aufklären<br />

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen<br />

Kunden sich die Beratung nicht leisten<br />

wollen. FAMR stellt fest, dass die meisten<br />

Firmen den Service nicht zu einem<br />

Preis liefern können, den Kunden sich<br />

üblicherweise vorstellen würden.<br />

Aber auch das ist selbstverständlich.<br />

Wenn man einen Kunden fragt, was er<br />

sich denn vorstellen würde zu bezahlen,<br />

dann entscheidet er innerhalb seines<br />

Horizonts. Wer als Arbeitnehmer 15,-<br />

oder 25,- € Stundenlohn hat, wird sich<br />

kaum vorstellen können, 150,- € oder<br />

250,- € für eine Beratung zu bezahlen.<br />

Wenn man dem Kunden dann allerdings<br />

erläutert, welche Kosten in Finanzprodukten<br />

versteckt sind und ihm zeigt,<br />

dass er sich nur zwischen „transparent<br />

und günstig“ oder „intransparent und<br />

teuer“ entscheiden könne, weil er für<br />

NULL EURO von niemandem (nicht<br />

einmal einem Direktanbieter) bedient<br />

wird, ändert sich die Haltung des Kunden<br />

sofort. Er wählt dann die günstige<br />

und transparente Lösung und akzeptiert<br />

das Honorar gerne.<br />

Dabei bleiben diejenigen, die sowohl<br />

finanziell als auch in Sachen Finanzwissen<br />

weniger gut ausgestattet sind, natürlich<br />

manchmal außen vor. Diese Zielgruppe<br />

wurde allerdings in der Vergangenheit in<br />

Deutschland auch nicht so bedient, dass<br />

sie nennenswerten Reichtum anhäufen<br />

konnte. Meist wurden diese nicht so<br />

gutgestellten Bürgerschichten von einfachen<br />

Strukturvertrieben fokussiert,<br />

die dann mit höchst kostenbelasteten<br />

„Mickey-Mouse-Versicherungs-/Sparverträgen“<br />

bedacht wurden, um die Verträge<br />

nach Ablauf der Stornohaftung auszuspannen<br />

und regelmäßig den größten<br />

Teil des Kapitals zu vernichten.<br />

Die betroffenen Bevölkerungsschichten<br />

sind dann wohl doch auf die gesetzlichen<br />

Versorgungsprogramme angewiesen,<br />

weil in den Geschäftsmodellen der Finanzindustrie<br />

zu viel Geld versickert. Das hat<br />

man in Großbritannien – im Gegensatz<br />

zu Deutschland - längst erkannt und deshalb<br />

mit dem „pension freedom act“ den<br />

Verbrauchern die Möglichkeit gegeben,<br />

sich ihre Sparanteile auszahlen oder in<br />

eine sofortbeginnende Rente wandeln zu<br />

lassen, ohne dass Versicherer hier Abzüge<br />

machen durften. Zum 06.04.2015 konn-<br />

Foto: © PublicDomainPictures / pixabay.com<br />

Seite 31


ten die Briten über ihre Ersparnisse aus<br />

Rentenversicherungsverträgen frei verfügen<br />

und auch in Entnahmepläne wandeln.<br />

In den ersten drei Monaten (April-<br />

Juni 2015) mussten britische Versicherer<br />

2,5 Mrd. £ auszahlen!<br />

Eine Frage<br />

des Regelwerks...<br />

Um künftig auch geringer verdienende<br />

Bevölkerungsschichten auf Honorarbasis<br />

bedienen zu können, wird empfohlen, ein<br />

klares Regelwerk zu schaffen, das es den<br />

Beratern ermöglicht, einfacher strukturierte<br />

Beratungssituationen mit einfacher<br />

strukturierten Beratungsansätzen zu<br />

bedienen, ohne sich Haftungsgefahren<br />

auszusetzen und zusätzlich technische<br />

Lösungen zu schaffen, die die Beratung<br />

von Verbrauchern zu niedrigeren Kosten<br />

ermöglicht.<br />

Verbleibt noch eine Gruppe von Kunden,<br />

die in England bisher nicht bereit<br />

ist, überhaupt für Finanzberatung zu<br />

bezahlen. Man geht davon aus, dass diese<br />

Zielgruppe<br />

a) den Wert der Beratung nicht erkennt,<br />

b) nicht versteht, dass die Beratung „für<br />

sie“, also zu ihren Gunsten, erfolgt, und<br />

c) Beratern aufgrund von schlechten<br />

Erfahrungen mit deren Service grundsätzlich<br />

ablehnend begegnet.<br />

Diese Gruppe kennen wir in Deutschland<br />

ebenso. Sie versorgt sich nicht, oder nur<br />

über Direktversicherer. Das wird wohl<br />

auch künftig so bleiben.<br />

Bezüglich der zu Beginn angesprochenen<br />

angeblichen Diskussion über die Wiedereinführung<br />

von Provisionen führt FAMR<br />

auf Seite 46 aus:<br />

„Eine geringe Anzahl der Befragten, die<br />

der FAMR-Aufforderung zur Stellungnahme<br />

nachkamen, empfahlen, Provisionen<br />

für Finanzberatung wieder einzuführen.<br />

Diese wurden jedoch von der<br />

gegenteiligen Ansicht überwogen.<br />

In Anbetracht der starken Argumente<br />

gegen ein provisionsbasiertes System, wie<br />

zum Beispiel den Mangel an Transparenz<br />

und die Verzerrung durch Incentives,<br />

glaubt FAMR nicht, dass man darüber<br />

ernsthaft nachdenken müsse und wird<br />

daher eine Rückkehr zur provisionsbasierten<br />

Finanzberatung nicht empfehlen.“<br />

Darüber hinaus weist FAMR darauf hin,<br />

dass die Diskussion erst durch ein von<br />

der FCA publiziertes Papier aus Oktober<br />

2015 angestoßen worden war, mit der<br />

Bitte an die Marktteilnehmer um Stellungnahme.<br />

Die FCA beabsichtigt im 2.<br />

Quartal <strong>2016</strong> das Ergebnis dieser Befragung<br />

und seiner daraus resultierenden<br />

Überlegungen zu veröffentlichen.<br />

Man darf also gespannt sein. Nach allem,<br />

was im Bericht jedoch empfohlen wird,<br />

ist eine Rückkehr zum Provisionsmarkt<br />

in GB eher unwahrscheinlich.<br />

Ein Gastkommentar von<br />

Michael A. Hillenbrand<br />

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Seite 32 01/<strong>2016</strong>


Advertorial Vertrieb<br />

„Chancen der<br />

generationsübergreifenden<br />

Vorsorgeberatung<br />

liegen auf der Hand“<br />

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Nachlassregelung – vielen Menschen sind sie bekannt aber<br />

nur wenige haben diese Vorsorgethemen für sich und Angehörige geregelt – so eine repräsentative<br />

Umfrage des Instituts forsa. Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta Versicherungen in<br />

Deutschland, sieht darin einen Appell an Makler und Vermittler, sich der generationsübergreifenden<br />

Vorsorgeberatung anzunehmen.<br />

Die Ergebnisse der letztjährigen forsa-Umfrage<br />

weisen auf Kundenbedürfnisse<br />

hin, die Maklern und Vermittlern<br />

ausgezeichnete Anknüpfungspunkte für<br />

die Beratung liefern. „Wenn zwei Drittel<br />

der Befragten im Familienkreis bereits<br />

über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht<br />

oder Nachlassregelung gesprochen<br />

haben aber lediglich 32 Prozent<br />

diese zentralen Verfügungen tatsächlich<br />

für sich geregelt haben, dann besteht<br />

hier ein klar definierter Beratungsauftrag“,<br />

erklärt Walter Capellmann,<br />

Hauptbevollmächtigter der Monuta. Für<br />

Makler und Vermittler sieht er darin<br />

auch die Chance, sich bei Bestands- und<br />

Neukunden als Experte für eine generationsübergreifende<br />

Vorsorgeberatung zu<br />

empfehlen.<br />

Wissenslücken bei<br />

Verfügungen für<br />

Minderjährige schließen<br />

Zu den häufig vernachlässigten Beratungsthemen<br />

zählt die Sorgerechtsverfügung<br />

für minderjährige Kinder. Vielfach<br />

herrscht der Irrtum vor, beim Tod der<br />

Eltern würde ohne Weiteres Taufpaten,<br />

Geschwistern oder Großeltern das<br />

Sorgerecht zugesprochen. „Ohne eine<br />

schriftliche Sorgerechtsregelung entscheidet<br />

allein das Vormundschaftsgericht<br />

über einen geeigneten Vormund“,<br />

klärt Capellmann auf. „Junge Familien<br />

sollten dahingehend beraten werden,<br />

mit Bedacht auszuwählen, wer als Vormund<br />

in Frage kommt. Nur so bleibt<br />

die Entscheidung über einen geeigneten<br />

Vormund nicht allein dem Gericht überlassen.“<br />

Zu einer generationsübergreifenden<br />

Vorsorgeberatung gehört auch die finanzielle<br />

Absicherung für den Trauerfall.<br />

Den Ergebnissen der Umfrage zufolge<br />

haben bislang 31 Prozent der Deutschen<br />

finanziell für den Todesfall vorgesorgt,<br />

8 Prozent der Befragten haben auch<br />

die Gestaltung der eigenen Trauerfeier<br />

schon zu Lebzeiten geregelt. Sie nutzen<br />

bereits die Möglichkeit, Angehörige<br />

finanziell und auch organisatorisch zu<br />

entlasten.<br />

Generationsübergreifende<br />

Vorsorge über den Tod<br />

hinaus<br />

Die Trauerfall-Vorsorge der Monuta<br />

bietet daher über die finanzielle Absicherung<br />

für den Todesfall hinaus auch<br />

die Möglichkeit einer organisatorischen<br />

Bestattungsvorsorge. Mithilfe des<br />

„Scenariums“, eines speziell entwickelten<br />

Fragebogens, können Bestattung<br />

und Trauerfeier bis ins Detail nach den<br />

Wünschen des Versicherten festgelegt<br />

werden. Ebenso gehören eine kostenlose<br />

Rechtsauskunft sowie juristisch geprüfte<br />

Formulare für Vorsorgeverfügungen<br />

und für die Nachlassregelung zum Leistungsumfang.<br />

Makler und Vermittler<br />

sollten darüber hinaus bei der Beratung<br />

auch auf Leistungsmerkmale wie<br />

eine doppelte Versicherungsleistung bei<br />

Unfalltod, eine Mitversicherung minderjähriger<br />

Kinder ohne Zusatzbeitrag<br />

sowie einen weltweit geltenden Versicherungsschutz<br />

hinweisen. „Die Trauerfall-Vorsorge<br />

richtet sich im Prinzip<br />

an jeden volljährigen Menschen, der für<br />

seinen letzten Weg alles geregelt wissen<br />

will. Das können Singles, Paare, Familien<br />

und auch ältere Menschen sein“,<br />

erläutert Walter Capellmann.<br />

Im Sinne einer generationsübergreifenden<br />

Vorsorge sind die Vorsorgeverfügungen<br />

und die Vorsorge für den Trauerfall<br />

Ausdruck einer zunehmenden<br />

Verantwortung der Generationen füreinander.<br />

„Wer frühzeitig vorsorgt, erhält<br />

das gute Gefühl, seine eigene Selbstbestimmung<br />

auch über den Tod hinaus<br />

zu wahren und seine Angehörigen und<br />

Hinterbliebenen zu entlasten“, so Capellmann.<br />

Foto: ©Kzenon / fotolia.com<br />

Seite 33


Eigenheimrente als Baustein der<br />

Vorsorgeberatung<br />

Walter Riester findet die derzeitige Debatte um die nach ihm benannte Riester-Rente „saudumm“.<br />

Recht hat er. Denn die Politik läuft hier Gefahr, ein Konzept zu verteufeln, für das es keine Alternative<br />

gibt: die private Vorsorge fürs Alter. Statt die Menschen auf das Unvermeidbare einzustimmen, werden<br />

sie verunsichert. Vertrauen droht verloren zu gehen. Davon aber lebt die private Vorsorge. Sie kann<br />

als „Geldrente“ oder „Eigenheimrente“ gestaltet werden – je nach Bedarf und Wunsch. Wichtig ist, die<br />

Wahlfreiheit zu erhalten.<br />

Warum es keine Alternative zur privaten<br />

Vorsorge gibt, zeigt ein Blick auf die<br />

demografische Entwicklung. „Wenn wir<br />

bis 2035 das Verhältnis von Menschen<br />

über 65 zu den Menschen zwischen 14<br />

und 65 auf dem heutigen Niveau halten<br />

wollten, bräuchten wir rechnerisch 32<br />

Millionen zusätzliche Migranten.“ So<br />

eine Aussage des Ifo-Instituts vom Oktober<br />

2015. Können wir uns das vorstellen?<br />

Vermutlich eher nicht. Dann aber bleibt<br />

das richtig, was vor 15 Jahren zur Einführung<br />

einer staatlich geförderten privaten<br />

„Geldrente“ und 2008 im Zuge einer<br />

Gleichstellung zur „Eigenheimrente“<br />

führte: der notwendige Ausgleich des<br />

sinkenden gesetzlichen Rentenniveaus.<br />

Welche Form der privaten Vorsorge<br />

gewählt wird, sollte dem Einzelnen<br />

überlassen bleiben. Die individuellen<br />

Präferenzen müssen deshalb auch das A<br />

und O jeder Vorsorgeberatung sein. Es<br />

wird immer Menschen geben, die sich<br />

– oft ergänzend zu einer betrieblichen<br />

Altersvorsorge – beides leisten können:<br />

eine private Geldrente und die Investition<br />

in eigene vier Wände. Spätestens<br />

dann, wenn das Einkommen nur für<br />

eine Form der privaten Altersvorsorge<br />

reicht, kommt den individuellen Präferenzen<br />

aber die entscheidende Bedeutung<br />

zu.<br />

Mietfreies Wohnen als<br />

„steinerne Zusatzrente“<br />

Auf der Wunschliste der Menschen steht<br />

Wohneigentum nach wie vor weit oben.<br />

45 Prozent der Deutschen sparen laut<br />

TNS Infratest auf dieses Ziel hin. In der<br />

Gruppe der 21- bis 29-Jährigen sind es<br />

nach Zahlen des Marktforschungsinstituts<br />

Youngcom immerhin 35 Prozent.<br />

Auch wissen wir, wiederum durch TNS<br />

Infratest, dass 57 Prozent der Mieter<br />

lieber in eigenen vier Wänden wohnen<br />

würden.<br />

Seite 34 01/<strong>2016</strong>


Vertrieb<br />

Andreas J. Zehnder<br />

Vorstandsvorsitzender des<br />

Verbandes der Privaten<br />

Bausparkassen<br />

Ein wesentlicher Grund liegt im mietfreien<br />

Wohnen als „steinerne“ Zusatzrente.<br />

Nach einer Sonderauswertung des<br />

Statistischen Bundesamts für den Verband<br />

der Privaten Bausparkassen sparen<br />

Rentnerhaushalte mit Wohneigentum<br />

im Schnitt 36 Prozent bzw. 599 Euro<br />

im Monat ihrer gesetzlichen Rente von<br />

1.678 Euro. Mietfreies Wohnen im Alter<br />

ist dabei umso wichtiger, je geringer das<br />

Einkommen und damit die staatliche<br />

Geldrente ist.<br />

Von daher überrascht es nicht, dass die<br />

erst im November 2008 an den Start<br />

gegangene Eigenheimrente sich nach<br />

wie vor großer Beliebtheit erfreut. Der<br />

Bestand an Eigenheimrenten-Verträgen<br />

hat sich nach Zahlen des Bundesministeriums<br />

für Arbeit und Soziales<br />

binnen sieben Jahre auf knapp 1,6 Millionen<br />

erhöht. Zuletzt, 2015, betrug der<br />

Zuwachs 187.000 Verträge.<br />

Förderung als<br />

„Tilgungsturbo“<br />

Die hohe Akzeptanz der Eigenheimrente<br />

erklärt sich durch dessen spezifische Vorteile.<br />

Die Förderung wirkt in der Darlehensphase<br />

wie ein „Tilgungsturbo“. Der<br />

wirtschaftliche Vorteil eines geförderten<br />

gegenüber einem nichtgeförderten Darlehen<br />

kann dabei laut Finanztest – über<br />

den gesamten Finanzierungszeitraum<br />

hinweg – bis zu 50.000 Euro betragen.<br />

Seit 2014 können Riester-Darlehen auch<br />

zur Umschuldung bestehender Immobiliendarlehen<br />

genutzt werden. Darüber<br />

hinaus darf man das angesparte Guthaben<br />

jederzeit zur Entschuldung von<br />

Haus oder Wohnung einsetzen. Beides<br />

gilt unabhängig vom Anschaffungsbedarf<br />

der Immobilie – also auch für<br />

Erwerbsvorgänge vor 2008. Auch hier<br />

gilt: Mit einer geförderten Umschuldung<br />

ist man deutlich früher schuldenfrei. Bei<br />

Ablösung einer Restschuld von 110.000<br />

Euro nach einem auf 10 Jahre befristeten<br />

Annuitätendarlehen, die über 22 Jahre<br />

läuft, können das beispielsweise 6 Jahre<br />

sein.<br />

Plus trotz nachgelagerter<br />

Besteuerung<br />

Auch bei Berücksichtigung der nachgelagerten<br />

Besteuerung verbleibt unter<br />

dem Strich – so wiederum Finanztest<br />

– im Normalfall ein „dickes Plus“. Für<br />

ein kinderloses Arbeitnehmer-Ehepaar,<br />

beide 35, Bruttojahreseinkommen<br />

70.000 Euro und einer Kreditsumme<br />

von 200.000 Euro, kam Finanztest auf<br />

einen Vorteil nach Steuern von 27.400<br />

Euro. Bei einem Arbeitnehmer-Ehepaar<br />

mit zwei Kindern, 2006 und 2008 geboren,<br />

Bruttojahreseinkommen 60.000<br />

Euro und einer Kreditsumme von<br />

150.000 Euro, betrug der Vorteil immerhin<br />

noch 18.800 Euro. Und im oben<br />

genannten Beispiel der Umschuldung<br />

summierte sich der Vorteil unter dem<br />

„Steuer-Strich“ auf knapp 24.000 Euro.<br />

Hinzu kommt, dass – ebenfalls seit 2014<br />

– die Förderung auch für einen altersbzw.<br />

behindertengerechten Umbau in<br />

Anspruch genommen werden kann.<br />

Findet dieser innerhalb von drei Jahren<br />

nach Erwerb der Immobilie statt, gilt<br />

hierfür eine Mindestinvestitionssumme<br />

von 6.000 Euro. Danach gilt eine Mindestinvestitionssumme<br />

von 20.000 Euro.<br />

Ein Gastkommentar von<br />

Andreas J. Zehnder<br />

Seite 35


Makler im Zeitalter der Digitalisierung<br />

Vom Beruf bleibt die Berufung<br />

Wie sieht die Zukunft des Versicherungsmaklers aus, wenn immer mehr Dienstleistungen von Apps<br />

und FinTechs übernommen werden? Dieser Frage geht Oliver Pradetto, Geschäftsführer des Lübecker<br />

Maklerpools Blau direkt, in einem Gastkommentar nach. Er sieht existentielle Bedrohungen für den<br />

Berufsstand – aber auch große Chancen.<br />

Die Art, wie wir Dienstleistungen kaufen,<br />

ändert sich grundlegend. Für den<br />

Maklerberuf ergeben sich daraus phantastische<br />

Perspektiven.<br />

In früheren Zeiten hieß es oft “Wer<br />

schreibt, der bleibt”. Gemeint war: Du<br />

musst eigentlich nur verkaufen können.<br />

Heute erwartet die Gesellschaft mehr als<br />

die reine Produktverteilung. Der Makler<br />

soll als Fachmann Verantwortung<br />

für die Entscheidungsgrundlagen seiner<br />

Kunden tragen. In der Folge ist der<br />

Makler mit zahlreichen neuen Pflichten<br />

konfrontiert. Er ist bereits jetzt mit<br />

zusätzlichen Aufwendungen für Vermögenschadenshaftpflicht,<br />

Fachwissen und<br />

Dokumentation konfrontiert, künftig<br />

kommt laufender Fortbilungsaufwand<br />

hinzu.<br />

Oliver Pradetto<br />

Geschäftsführer des Lübecker<br />

Maklerpool blau direkt<br />

Die wachsende Transparenz des Versicherungsmarktes<br />

- und daraus resultierend<br />

die höhere Kostensenibilität - setzt<br />

den Makler unter Rechtfertigungs- und<br />

damit auch Margendruck. Ursache der<br />

Veränderungen liegen in der Entwicklung<br />

hin zur Informationsgesellschaft,<br />

wie sie erst durch moderne Technologien<br />

möglich wird. Mit dem immer<br />

rasanteren Fortschreiten der Technologie<br />

wird sich diese Entwicklung unaufhaltsam<br />

beschleunigen.<br />

Seite 36 01/<strong>2016</strong>


Netzwelt<br />

Neue Technologien<br />

zielen darauf,<br />

den Makler zu ersetzen<br />

Bislang hat die Entwicklung den Maklerberuf<br />

belastet; ihn schwerer gemacht.<br />

Die weitere Entwicklung zielt hingegen<br />

darauf ab, die Arbeiten des Vermittlers<br />

mittels Technologie zu ersetzen. Onlinemakler-Systeme<br />

bieten dem Kunden die<br />

Möglichkeit, sich überall und jederzeit<br />

zu informieren – statt erst nach wochenlangem<br />

Warten auf einen Termin.<br />

Robo-Advice bietet interaktiv abrufbares<br />

Fachwissen in permanent konstanter<br />

Spitzenqualität. Die Sensorik der mobilen<br />

Devices (Smartphones, Smartwachtes,<br />

Smartclothes etc.) versorgt hochentwickelte<br />

Algorithmen mit den nötigen<br />

Informationen, um den Kundenbedarf<br />

im Moment der Entstehung identifizieren<br />

und durch passgenaue Angebote<br />

befriedigen zu können. Automatisierter<br />

Datenaustausch in Verbindung mit<br />

Spracherkennungssystemen erfüllen<br />

dem Kunden jeden Wunsch, ohne dass<br />

es noch manueller Verwaltung bedarf.<br />

Was wie “Irgendwann einmal” klingt,<br />

ist mit den heutigen Mitteln der Technik<br />

bereits vollständig umsetzbar. Es<br />

fehlt lediglich Verbreitung und Umsetzung.<br />

Die wird in diesem Moment von<br />

allen Protagonisten voran getrieben:<br />

Maklerpools konstruieren moderne<br />

Kunden-Apps, Versicherer arbeiten fieberhaft<br />

mit Hilfe von Bipro und TGIC<br />

am Datenaustausch, MVP-Hersteller<br />

konzentrieren sich auf cloudbasierte<br />

Big-Data-Ansätze. Bei blau direkt merken<br />

wir, dass ein tipping point erreicht<br />

ist und wir die Arbeit des Vermittlers als<br />

Produktionsfaktor jetzt endlich weitgehend<br />

ausschalten können.<br />

Der Makler<br />

wird umdenken müssen<br />

Was für jeden klassischen Makler wie<br />

eine Bedrohung klingt, eröffnet ungeahnte<br />

Chancen, wenn man sich selbst<br />

den Perspektivenwechsel erlaubt.<br />

Niemand ist Makler geworden, weil er<br />

Dokumente scannen und ablegen will.<br />

Das Lesen von Bedingungen oder die<br />

Datenerfassung gehört auch für kaum<br />

jemanden zu den Lieblingsbeschäftigungen.<br />

Und mal ehrlich: Wer ist schon<br />

scharf auf Akquise?<br />

Wenn wir vom heutigen Maklerberuf<br />

die Arbeit extrahieren, bleibt die<br />

Berufung. Sie ist der Grund, warum<br />

wir Makler geworden sind. Der Makler<br />

kann eines besser als jede Maschine: Er<br />

gibt dem Kunden ein Gefühl der Sicherheit.<br />

Er weckt Vertrauen. Deswegen und<br />

nur dafür gönnen uns Kunden bereitwillig<br />

unser Einkommen. Dass wir den<br />

Maklerberuf zu einer besseren Form<br />

des Datentypisten gemacht haben, war<br />

ein historischer Fehler, von dem uns die<br />

Technik befreien wird.<br />

Doch leider fordert diese wunderbare<br />

Perspektive einen Preis. Der Makler wird<br />

umdenken und sein Handeln ändern<br />

müssen. Tagtäglich beobachte ich, wie<br />

Makler neue Ideen und Werkzeuge<br />

ablehnen, ja nicht einmal anzuschauen<br />

bereit sind. Da steht oft das eigene Ego<br />

in der Sicht. Doch auch bei den Kollegen,<br />

die Veränderungen gegenüber aufgeschlossen<br />

sind, ist es ein Drama. Sie<br />

kommen selten ins Handeln.<br />

Und so hat meine wunderbare Botschaft<br />

leider auch eine Schattenseite: Wo der<br />

Makler nicht mitzieht, nicht bereit ist<br />

die neue Wunschwelt des Kunden anzunehmen,<br />

nicht in der Lage ist aus dem<br />

Hamsterrad auszubrechen, wird sich<br />

die Welt ohne ihn weiterdrehen. Mehr<br />

als 500 Maklerbetriebe werden es nicht<br />

schaffen, die nächsten 10 Jahre zu überstehen.<br />

So lässt sich auch dies über den<br />

Maklerbetrieb der Zukunft sagen: Er hat<br />

wenig Konkurrenz.<br />

Ein Gastkommentar von<br />

Oliver Pradetto<br />

Seite 37


Advertorial<br />

M4Energy-<br />

Energiegenossenschaft:<br />

„Wir sind kein Discountanbieter!“<br />

Viele Versicherungsmakler sind auf der Suche nach alternativen, zusätzlichen Verdienstmöglichkeiten.<br />

Während Makler früher die Kfz-Versicherung als optimalen Türöffner favorisierten, zählen mittlerweile<br />

der Wechsel der Krankenkasse oder des Stromanbieters zu den beliebtesten Annex-Vertriebsprodukten.<br />

Wir haben uns mit Maik Junker im<br />

schönen Dresden getroffen. Im Interview<br />

erklärt uns der Vorstandsvorsitzende<br />

der Energiegenossenschaft<br />

M4Energy eG, warum er bei der Kooperation<br />

mit Vertriebspartnern auf Stabilität<br />

und Kontinuität setzt und wie Vermittler<br />

dauerhaft durch den Wechsel zu<br />

M4Energy verdienen können.<br />

<strong>Versicherungsbote</strong>: Herr Junker, aufgrund<br />

der Energiewende stecken die<br />

deutschen Energieriesen in der Krise<br />

und stehen mehr denn je in der Kritik.<br />

Dennoch werden die Verbraucher<br />

nahezu überrannt mit günstigen Angeboten.<br />

Inwiefern unterscheidet die<br />

M4energy eG sich von anderen Anbietern?<br />

Maik Junker<br />

Vorstandsvorsitzenden<br />

M4Energy<br />

Maik Junker, M4Energy eG:<br />

Die M4Energy eG ist eine Energiegenossenschaft.<br />

Seit sechs Jahren sind wir<br />

dauerhaft am Markt und haben viele<br />

kommen und wieder gehen sehen.<br />

Unser Know-how und unser faires Konzept<br />

zeichnet unser Bestehen aus. Wir<br />

wissen, was wir tun! Mit wirtschaftlich<br />

fundierten Tarifen, fern vom Discount<br />

und außerhalb des ruinösen Rabatt- und<br />

Bonitätenwahnsinns beliefern wir Mitglieder<br />

und Nichtmitglieder mit Strom<br />

und Gas. Unser Kundenstamm ist breit,<br />

egal ob privat, gewerblich oder industriell.<br />

Dabei liegt uns das Thema Gemeinschaft<br />

sehr am Herzen. Die Kunden können<br />

Teil der Genossenschaft werden. Für<br />

Seite 38 01/<strong>2016</strong>


Advertorial<br />

Energie mit Weitblick<br />

und Vertrauen.<br />

Kooperationspartner werden<br />

neue Kunden gewinnen<br />

dauerhafte Provisionen sichern<br />

www.m4energy.de/partner-werden<br />

unsere Kooperationspartner sind dabei<br />

bis zu 5% Provision an den Geschäftsanteilen<br />

möglich. Dies ist einmalig in<br />

Deutschland.<br />

Wer sind Ihre Kooperationspartner und<br />

was ist das Besondere an einer Kooperation<br />

mit M4Energy eG?<br />

Unsere Kooperationspartner sind Multiplikatoren,<br />

die zum einen unsere<br />

Produkte als Türöffner nutzen, denn<br />

Jeder braucht Strom und zum Anderen<br />

sich damit dauerhafte Provisionen<br />

sichern können. Anders als zahlreiche<br />

Andere in der Branche denken wir<br />

gemeinschaftlich und legen Wert auf<br />

Stabilität und Kontinuität. So bieten<br />

wir beispielsweise nicht nur Einmal<br />

sondern auch Folgeprovisionen, mit<br />

denen unsere Partner dauerhaft verdienen<br />

können.<br />

Wie unterstützen Sie Ihre Kooperationspartner?<br />

Wir bieten neben den klassischen Produkten<br />

Strom, Heizstrom und Gas<br />

eine ganze Reihe von Konzepte an, wie<br />

z. B.: „M4LOHNt“ und das Vereinspaket<br />

„Sponsoren finden“, um für jeden<br />

Kunden den richtigen Türöffner zu<br />

finden. Dabei unterstützen wir unsere<br />

Partner mit Qualität und gelebtem Service<br />

unsererseits. Wir sind kein Discount-Energieanbieter.<br />

Unsere Partner<br />

brauchen keine Befürchtungen hegen,<br />

ihre Hauptprodukte in Gefahr zu bringen.<br />

Und noch besser, zu fast 100%<br />

können wir sagen, dass wir günstiger<br />

als die lokale Grund- und Ersatzversorgung<br />

sind, trotz wirtschaftlicher<br />

Tarifierung.<br />

Wie schaffen Sie es, günstiger zu sein<br />

als andere?<br />

Wir verzichten als Genossenschaft<br />

bewusst auf Margen mit dem Ziel<br />

einer schwarzen Bilanznull. Weiterhin<br />

erwirtschaften wir mit einer straffen<br />

Logistik und zehn Mitarbeitern/Innen<br />

einen Jahresumsatz im zweistelligen<br />

Bereich. Wichtig ist auch, dass wir mit<br />

unseren Zusatzprodukten, wie zum<br />

Beispiel Gas zu den Pionieren bei der<br />

Entwicklung von Heizstromtarifen und<br />

alternativer Belieferung gegenüber der<br />

Grundversorgung zählen. Wir sind<br />

transparent in der Preisgestaltung,<br />

sowohl gegenüber unseren Kunden, als<br />

auch gegenüber unseren Kooperationen.<br />

Letztlich sind unsere Vergütungsmodelle<br />

grundsätzlich auf dauerhafte<br />

Partizipation abgestellt.<br />

Kurz zusammengefasst, wie würden<br />

Sie die Zusammenarbeit mit Ihnen<br />

beschreiben?<br />

Ehrlich, offen, partnerschaftlich! Das<br />

ist die kurze Variante (lacht). Ich will es<br />

erklären, wir sind fair. Unsere Zusammenarbeit<br />

ist dauerhaft, solange Energie<br />

über uns bezogen wird und gemeinschaftlich,<br />

da mit uns ein wirklicher<br />

Vertriebsaufbau möglich ist. Wir sind<br />

dabei nur die Plattform.<br />

Noch eine Frage zum Schluss, Herr<br />

Junker. Wie schätzen Sie den aktuellen<br />

Markt und Wettbewerb in der<br />

Energiebranche ein?<br />

Schauen Sie sich die Stromtarifierungen<br />

generell an: Netzentgelte, Steuern,<br />

Abgaben und Umlagen machen<br />

heute in Summe bereits mehr als 75%<br />

des Strompreises aus. Das ist Wahnsinn<br />

und betrifft alle wirtschaftlich<br />

orientierten Energieanbieter gleichermaßen.<br />

In den restlichen 25% liegen<br />

Beschaffung und Vertriebsmarge, nur<br />

hier kann man sich preislich absetzen.<br />

Tendenziell wird es immer schwerer,<br />

beim Kunden ein jährlich günstigeres<br />

Angebot zu platzieren, da die 75% weiter<br />

ansteigen werden.<br />

Der Vertrieb hat daher nur noch<br />

begrenzt Zeit, seine Kunden zum<br />

Wechseln zu animieren und einen dauerhaften<br />

Verdienst aufzubauen. Die<br />

Preise werden sich im Wettbewerb<br />

immer weiter angleichen und somit<br />

die Wechselbereitschaft weiter sinken.<br />

Warum also nicht noch einmal wechseln<br />

und dann nie wieder?<br />

Vielen Dank für das Gespräch!<br />

Seite 39


Bismarck, Barnard<br />

und Bierdeckel<br />

Was hat Fürst Bismarck, der Begründer der Deutschen Rentenversicherung, mit der ersten Herzverpflanzung<br />

zu tun? Der Name des ersten Deutschen Reichskanzlers und der Name Christiaan Barnards, dem<br />

Chirurgen, die erste Herzverpflanzung durchführte, stehen beide für zwei Unerklärlichkeiten. Solchen<br />

Mysterien nämlich, die die Versicherer scheinbar nicht bewegen, ihren Vertrieben mit Sales-Stories dem<br />

Weg freizumachen. Dem Kunden die Rente zu erklären und im anderen Falle den Bedarf für Dread-Disease-Policen<br />

zu veranschaulichen. Hier werden beide Fragen beantwortet.<br />

Erzählen Sie die Geschichte der Dread-Disease-Police<br />

Was hat Fürst Bismarck, der Begründer<br />

der Deutschen Rentenversicherung,<br />

mit der ersten Herzverpflanzung zu<br />

tun? Der Name des ersten Deutschen<br />

Reichskanzlers und der Name Christiaan<br />

Barnards, dem Chirurgen, die erste<br />

Herzverpflanzung durchführte, stehen<br />

beide für zwei Unerklärlichkeiten. Solchen<br />

Mysterien nämlich, die die Versicherer<br />

scheinbar nicht bewegen, ihren<br />

Vertrieben mit Sales-Stories dem Weg<br />

freizumachen. Dem Kunden die Rente<br />

zu erklären und im anderen Falle den<br />

Bedarf für Dread-Disease-Policen zu<br />

veranschaulichen. Hier werden beide<br />

Fragen beantwortet.<br />

Falls Sie Christiaan Barnard nicht kennen,<br />

sprechen Sie einmal Menschen der<br />

Generation 50 plus an. Die erinnern sich<br />

an die jahrelange Berichterstattung nach<br />

der ersten Herztransplantation im Jahr<br />

1967, durchgeführt von dem Südafrikaner<br />

Christian Barnard. Dieser berühmteste<br />

Chirurg der Welt hatte einen Bruder,<br />

Marius Barnard. Letzterer schrieb<br />

Versicherungsgeschichte, als er im Jahr<br />

1983 eine Versicherung gegen schwere<br />

Krankheiten erfand, die Dread-Disease-Police,<br />

die zunächst in Südafrika auf<br />

den Markt kam.<br />

Warum ich Ihnen diese Geschichte<br />

erzähle? Erzählen Sie sie Ihren Kunden;<br />

wenn die Dread-Disease-Police schon<br />

eine prominente Geschichte hat! Und<br />

wenn schon ein Arzt, Marius Barnard,<br />

die Grenzen der medizinischen Heilkunst<br />

erkannte und über einen Ersatz<br />

nachdachte: Dread Disease. Seit 1993<br />

sind die Policen in Deutschland auf<br />

dem Markt, und seitdem „Informieren“<br />

und motivieren(?) die Versicherer ihre<br />

zu werbende Kundschaft mit Litaneien<br />

versicherter Krankheiten, Ausschlüssen<br />

und Tumorgrößen. Ist das sympathisch?<br />

Dass sie schwer krank werden können,<br />

das können Kunden nachvollziehen.<br />

Welche schwere Krankheit im Fall des<br />

Falles eintritt, das weiß der Kunden nicht<br />

(am besten sind einfach alle Gebrechen<br />

versichert). Was der Kunde aber sicher<br />

kennt, das sind seine Fixkosten, die er<br />

nicht sofort abstellen kann, wenn er<br />

vielleicht drei Jahre krank würde (Mieten,<br />

Leasingraten, eigenes Einkommen).<br />

Lassen Sie den Kunden seinen Bedarf<br />

selbst rechnen. Diese Idee ist so banal<br />

wie neu. Aber die selbst durchgeführte<br />

Berechnung zeigt dem Kunden seinen<br />

Bedarf. Und dem Berater die Versicherungssumme<br />

Dread Disease.<br />

Rente<br />

in 10 Sekunden rechnen<br />

Über 125 Jahre nach Einführung von<br />

Bismarcks Gesetzlicher Rentenversicherung<br />

ist ihre Formel entschlüsselt.<br />

Mit einer Kurzformel auf dem Bierdeckel<br />

kann jetzt jeder Mensch seine<br />

Rente berechnen. Und jetzt weiß, weil<br />

selbst errechnet, warum er vorsorgen<br />

muss. Es dauert 10 Sekunden.<br />

Eigentlich liegen die Renten-Fakten<br />

längst auf dem Tisch des Bürgers. Seit<br />

Seite 40 01/<strong>2016</strong>


Praxis<br />

Der Bierdeckel weicht 2 Prozent von der Rentenformel ab.<br />

Wie viel Prozent weicht das Leben<br />

der nächsten 30 Jahre vom Plan ab?<br />

2002 als Renteninformation der Deutschen<br />

Rentenversicherung. Aber die<br />

Bürger verstehen die staatliche Renteninfo<br />

oft nicht: nicht wie sich die Rente<br />

errechnet. Bisher fehlt es an Renten-Wissen,<br />

oft auch bei Finanz-Experten, weil<br />

die gesetzliche Rente aus dem Blick geraten<br />

ist. Stattdessen verlaufen Beratungsgespräche<br />

manchmal so:<br />

“Herr Kunde, ist doch klar: 3.000 Brutto,<br />

2.000 Netto minus 1.000 Rente sind<br />

1.000 Euro Renten-Lücke – Hier ist<br />

mein Angebot!”. Schick? SCHOCK!<br />

Sodann preist der Verkäufer sein Angebot<br />

und betet minutenlang eine fondsgebundene<br />

Rentenversicherung mit Core-Satellite-Anlagestrategie<br />

und Life-Cycle-Systematik<br />

vor. Mit dem direkten<br />

Sprung zum Produkt umgehen vor allem<br />

Bänker (mit „ä“) das scheinbar wissensmäßig<br />

verminte Thema Rente. Falsch.<br />

Die Kunden haben Fragen zur Rente.<br />

Das Thema muss schrittweise hergeleitet<br />

werden, anstatt den Bedarf mal schnell<br />

runter zu rattern (siehe oben: 3.000<br />

Brutto, 2.000 Netto...).<br />

Damit Menschen ihre Rente selbst rechnen<br />

können, wurde die Rentenformel<br />

entschlüsselt und lässt sich auf einem<br />

Bierdeckel berechnen. Der Kunde rechnet<br />

selbst. Die Ergebnisse weichen maximal<br />

zwei Prozent von der „richtigen“<br />

Rentenformel ab.<br />

Ungewöhnlich: Abgesehen von 10 Prozent<br />

Zuschlag (Ost) – siehe Bierdeckel<br />

unten - müssen die Rechtskreise<br />

West und Ost der Deutschen Rentenversicherung<br />

(DRV) bei der Kurzformel<br />

nicht beachtet werden! Seit der<br />

Deutschen Einheit hat die DRV fast alle<br />

Zahlen doppelt geführt (je West/Ost).<br />

Bei der Kurzformel entfällt das.<br />

Im Vergleich zu den minimalen Abweichungen<br />

des Bierdeckels sind die<br />

Unwägbarkeiten der Zukunft der Arbeit<br />

weit größer. Kein Bürger weiß heute, ob<br />

ihm zukünftig Arbeitslosigkeit droht<br />

oder ob Karrieresprünge Gehaltserhöhungen<br />

bringen. Deswegen sollte eine<br />

Finanzberatung – dafür werden Renten<br />

schließlich gerechnet – alle 12 Monate<br />

erneuert und anschließend die private<br />

Sparrate nachjustiert werden.<br />

Ohne Fachbegriffe beraten<br />

Wie rechnet man die Rente auf dem<br />

Bierdeckel? Kennt der Kunde seine<br />

„bisher erreichte Anwartschaft“ aus der<br />

Vergangenheit nicht, dann tragen Sie<br />

im Bierdeckel mit allen Arbeitsjahren<br />

vom Berufsbeginn bis 67 ein. Wenn der<br />

Kunde seine Renteninformation zur<br />

Hand hat, dann tragen Sie die Anwartschaft<br />

oben im Deckel ein. Bei „Jahren“<br />

tragen Sie die Rest-Jahre von heute bis<br />

67 ein. Nach 10 Sekunden liegt das<br />

Ergebnis vor. Der Kunde rechnet selbst.<br />

Sie beraten ohne Fachbegriffe. Sie beraten<br />

den Kunden gar nicht, moderieren<br />

allenfalls die Bedienung eines Taschenrechners<br />

und eines Bierdeckels.<br />

Der Bierdeckel weicht 2 Prozent von<br />

der Rentenformel ab. Wie viel Prozent<br />

weicht das Leben der nächsten 30 Jahre<br />

von Plan ab?<br />

Wenn Krankheit BLEIBT<br />

Auch ihre halbe Erwerbsminderungsrente<br />

(EMR) – und damit ihren Bedarf<br />

bei Berufsunfähigkeit – können Ihre<br />

Kunden selbst ausrechnen. Was sie<br />

schwarz auf weiß haben, das glauben<br />

die meisten Menschen. In diesem Falle<br />

glauben sie sich selbst. Und sorgen eher<br />

vor. Wenn Krankheit bleibt. Für Profis<br />

und Laien: Die EMR ist übrigens technisch<br />

nichts anderes als die rechnerisch<br />

hochgerechnete Altersrente per Alter<br />

62. Minus 10,8 Prozent Abzug. Geteilt<br />

durch 2 ergibt sich die halbe EMR. Das<br />

war die EMR-Rentenerklärung für Fachleute,<br />

ausführlich auf zwei Zeilen. Mehr<br />

müssen Kunden nicht wissen.<br />

Erzählen Sie die Dread-Disease-Geschichte,<br />

nutzen Sie die Visualisierung<br />

und den Bierdeckel, damit sich der<br />

Kunde Bedarf und die Dread-Disease-Versicherungssumme<br />

selbst errechnet.<br />

Wie bei den anderen beiden Bierdeckeln<br />

auch (zu EM-/ und Alters-Rente)<br />

dauert die Bedarfsfindung durch den<br />

Kunden: 10 Sekunden.<br />

Markus Rieksmeier<br />

Seite 41


Generationenberatung:<br />

Ein Feld mit vielen Chancen<br />

- aber nicht ohne Risiken<br />

Generationenberatung und erlaubnisrelevante Felder<br />

und Grenzen sind oft fließend - der haftungsrelevante<br />

Übergang oft schwammig. Eine Orientierung durch<br />

konkrete Beispiele hilft.<br />

Jeder weiß – manchmal ist es besser,<br />

sich zurückzuhalten, wenn man an<br />

seine Grenze stößt. Doch leider sind<br />

diese Grenzen oft fließend – ein Schaden<br />

nicht direkt vorhersehbar.<br />

Dabei ist es bei der Generationenberatung<br />

besser, wir kennten sie, denn<br />

zumeist sind genau mit diesen Grenzen<br />

erhebliche Haftungsfragen verbunden.<br />

Der Trendberuf oder besser gesagt, die<br />

„neue“ Zielgruppe lockt viele Berater,<br />

da sich hier offensichtlich eine interessante<br />

und lukrative Beratungslandschaft<br />

eröffnet hat – leider aber auch eine<br />

tückische Haftungsfalle. Urplötzlich findet<br />

man sich im Bereich der unerlaubten<br />

Rechtsberatung wieder.<br />

Die Fälle, in denen Generationenberater<br />

wegen rechtswidriger Rechtsberatung<br />

abgemahnt wurden, spielen sich im<br />

Beratungsfeld zu Vorsorgedokumenten<br />

oder auch Vorsorgeverfügungen ab, die<br />

gerne und auch typischerweise gerne<br />

als Türöffner genutzt werden – und die<br />

eben auch in der „Generationenberatung“<br />

zusammengefasst sind.<br />

Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen<br />

ist grundsätzlich erlaubnispflichtig!<br />

Das Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

(RDG) ist sehr kurz und im<br />

Grunde nicht schwierig zu verstehen:<br />

Wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen<br />

erbringen möchte, muss sich auf<br />

eine Erlaubnisnorm des RDG berufen<br />

können (§ 3 RDG). Die Frage ist daher,<br />

wann eine Rechtsdienstleistung vorliegt<br />

(§ 2 RDG).<br />

§ 2 RDG regelt eine Rechtsdienstleistung<br />

so: Rechtsdienstleistung ist jede<br />

Tätigkeit in „konkreten fremden Angelegenheiten,<br />

sobald sie eine rechtliche<br />

Prüfung des Einzelfalls erfordert.“<br />

Dabei ist es völlig egal, ob man über<br />

ein Studium oder eine IHK-Ausbildung<br />

einen Titel oder Abschluss erworben<br />

hat.<br />

„Allgemein“, also „nicht konkret“ sind<br />

bloße Informationen, die sich an die<br />

Allgemeinheit richten und den Einzelfall<br />

nicht betreffen. Faustformel also: Je<br />

Positivbeispiele<br />

Rechtsdienstleistungen dürfen als<br />

echte Nebenleistungen zu einer<br />

Hauptleistung erbracht werden.<br />

Wenn also z. B. einem Architekt<br />

ein Bauprojekt übertragen wurde,<br />

dann darf er auch zu baurechtlichen<br />

Fragen Stellung nehmen, beraten<br />

und sie in seinen Konzeptvorschlag<br />

einfließen lassen. Das ist auch notwendig,<br />

denn sonst könnte er seinen<br />

Hauptberuf gar nicht alleine<br />

ausüben. Hier ist die Hauptleistung<br />

aber klar die Beratung als Architekt<br />

und die Beratung der Baunormen<br />

fließt hierzu lediglich ein.<br />

Rechtsdienstleistungen dürfen auch<br />

von Webseitenanbietern erbracht<br />

werden, zumindest so lange sie als<br />

Ersteller der Webseite die Inhalte<br />

vorgeben. Die Leistungen und<br />

Beratung müssen dann allerdings<br />

auf die Einhaltung der rechtlichen<br />

Erfordernisse des Impressums und<br />

der Standard-Klauseln für den<br />

E-Mail-Verkehr über diese Webseite<br />

begrenzt sein.<br />

Immobilienmakler werden ebenfalls<br />

notwendigerweise bei ihrer<br />

Tätigkeit bestimmte baurechtliche<br />

oder nachbarrechtliche Beratungen<br />

erbringen müssen weil sie sonst oft<br />

die besondere Situation der Immobilie<br />

nicht darstellen und Lösungen<br />

in ihre Angebote nicht mit<br />

einfließen lassen könnten. Auch<br />

Beratungen zu den Möglichkeiten<br />

einer Eigenbedarfskündigung<br />

fallen unter die erlaubten Rechtsdienstleistungen,<br />

die ein Immobilienmakler<br />

vornehmen darf.<br />

Seite 42 01/<strong>2016</strong>


Praxis<br />

allgemeiner diese Informationen sind,<br />

desto unwahrscheinlicher liegt eine<br />

Rechtsberatung vor.<br />

Ein Finanzvermittler, der ein Gewerbe<br />

nach § 34 ff GewO hat, darf zu den<br />

entsprechenden Finanz- und Versicherungsprodukten<br />

beraten und dabei auch<br />

rechtliche oder steuerliche Aspekte einfließen<br />

lassen, wenn sie direkt mit dem<br />

Produkt zu tun haben. Aber die rechtlichen<br />

oder steuerlichen Aspekte dürfen<br />

nie den Schwerpunkt ausmachen oder<br />

sogar unabhängig von den Finanzprodukten<br />

beraten werden!<br />

Wo sind denn nun die Grenzen zwischen<br />

erlaubter und unerlaubter Rechtsberatung?<br />

(siehe Info-Boxen unten)<br />

Konkret ist also zwischen einer erlaubnisfreien<br />

Geschäftsbesorgung und einer<br />

erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistung<br />

zu unterscheiden. Nach der ständigen<br />

Rechtsprechung ist auf den Kern<br />

und Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen.<br />

Es liegt in der Natur der Sache,<br />

dass eine Besorgung wirtschaftlicher<br />

Belange oft auch mit rechtlichen Aspekten<br />

verknüpft ist. Entscheidend für die<br />

Beurteilung einer Rechtsdienstleistung<br />

ist also, ob die jeweilige Haupttätigkeit<br />

sich auf rechtliche Fragen bezieht oder<br />

ob die wirtschaftliche Seite des Kundeninteresses<br />

im Vordergrund steht. Dabei<br />

ist nach dem Inhalt, dem Umfang und<br />

dem sachlichen Zusammenhang mit<br />

der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung<br />

der Rechtskenntnisse zu beurteilen,<br />

ob die rechtliche Beratung für die<br />

Haupttätigkeit erforderlich ist.<br />

Wo liegt der<br />

Beratungsschwerpunkt?<br />

Was bedeuten diese Fälle für die Generationenberatung?<br />

Gibt ein Vermittler<br />

also nur (anwaltlich geprüfte oder<br />

erstellte) Vordrucke oder Fragebögen<br />

für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht<br />

weiter, hat er schon nicht<br />

beraten und nichts zu befürchten. Geht<br />

er aber ausdrücklich alle Fragen mit<br />

dem Kunden durch und beantwortet sie<br />

rechtlich konkret-individuell, so kommt<br />

es zuerst darauf an, ob hier hauptsächlich<br />

der rechtliche Gesichtspunkt<br />

im Mittelpunkt oder aber wirtschaftlich-versicherungsrechtliche<br />

Aspekte<br />

im Vordergrund stehen.<br />

Wenn man den Schwerpunkt bei<br />

„rechtlichen“ Aspekten sieht, liegt eine<br />

Rechtsdienstleistung vor. Nur wenn der<br />

Finanzvermittler dann mit einem Partner<br />

kooperiert, der eine Erlaubnis nach<br />

dem Rechtsdienstleistungsgesetz hat,<br />

wird es keine Probleme geben. Hat er<br />

keinen solchen Partner, liegt eine unerlaubte,<br />

erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung<br />

vor!<br />

In der Praxis kommen häufig Formulare<br />

hinsichtlich von Vorsorge- oder Patientenverfügungen<br />

zum Einsatz. Hier gilt:<br />

der Finanzvermittler sollte entweder<br />

nur geprüfte Texte weitergeben (auf keinen<br />

Fall mit dem Kunden zusammen-<br />

Karsten Körwer<br />

Inhaber der<br />

fairtriebsconsulting<br />

Grevenbroich<br />

ausfüllen) - diese am besten als Muster<br />

zur Ansicht oder um ein Gefühl dafür<br />

zu bekommen, aushändigen/übergeben.<br />

Oder aber nur Daten und Wünsche des<br />

Kunden aufnehmen und dann unbedingt<br />

mit einem Partner arbeiten, der<br />

eine Erlaubnis nach dem RDG besitzt<br />

(z. B. und am sichersten in Verbindung<br />

mit einem Rechtsanwalt)! Arbeitet der<br />

Vermittler dagegen ohne solche Partner,<br />

setzt er sich der Gefahr von Abmahnungen<br />

und Geldbußen aus, die bis zur<br />

Gewerbeuntersagung reichen können.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Karsten Körwer<br />

Negativbeispiele<br />

Die Beratung zu Zeitwertkonten<br />

durch Finanzvermittler wurde<br />

bereits mehrfach von Gerichten als<br />

unzulässige Rechtsberatung verurteilt,<br />

z. B. AG Schwäbisch Gmünd,<br />

Urteil vom 26.08.2010, Az. 2 C<br />

995/09. Finanzdienstleister werden<br />

in solchen Fällen, wo die Grenzen<br />

überschritten wurden, zum einen<br />

wegen unerlaubter Rechtsberatung<br />

mit Geldbuße verurteilt, zum anderen<br />

zur Rückzahlung der erhaltenen<br />

Vergütung, weil der Beratungsvertrag<br />

null und nichtig war.<br />

Klar sind auch die Fälle, in denen<br />

Finanzvermittler einem Kunden<br />

helfen und seine Vertretung<br />

gegenüber einem Sozialversicherungsträger<br />

angezeigt hatte und<br />

zwar mit dem Ziel, für den Kunden<br />

die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht<br />

zu erreichen,<br />

z. B. OLG Karlsruhe, Urteil vom<br />

08.10.2009, Az. 4 U 113/09. Auch<br />

diese Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens<br />

nach § 7a<br />

Abs. 1 Satz 2 SGB IV wurde als verbotene<br />

Rechtsberatung untersagt.<br />

Aber nicht nur Finanzvermittlern,<br />

sondern sogar auch Steuerberatern<br />

wurde eine zu weit gehende<br />

rechtsberatende Tätigkeit als Verstoß<br />

gegen das RDG gerichtlich<br />

untersagt. Denn auch Steuerberater<br />

dürfen - wie Finanzvermittler auch<br />

- keine Rechtsberatung durchführen,<br />

so z. B. SG Aachen, Urteil vom<br />

27.11.2009.<br />

Seite 43


Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

für Selbständige – ein Muss?<br />

Manche Vermittler scheuen sich davor, Selbständige hinsichtlich biometrischer Risiken zu beraten – und<br />

vergeben damit große Chancen. Versicherungsmakler Philip Wenzel von der Freche Versicherungsmakler<br />

GmbH & Co. KG in Kemnath erklärt in seinem Gastbeitrag, worauf es sich im Beratungsgespräch mit<br />

Selbständigen zu achten lohnt.<br />

Man stellt sich die Beratung von Firmengründern<br />

und Selbständigen komplexer<br />

oder aufwändiger vor als die von Angestellten.<br />

Dabei ist es genau das gleiche.<br />

Nur anders eben.<br />

Der Selbständige ist z. B. schon grundsätzlich<br />

eher bereit, einige Risiken selbst<br />

zu tragen. Nicht umsonst hat er den relativ<br />

sicheren Hafen einer Anstellung verlassen,<br />

um ohne Rückendeckung durch<br />

Staat und Arbeitgeber aufzubrechen<br />

in das riskante aber verheißungsvolle<br />

Unbekannte. Er hat Kredite aufgenommen,<br />

um sein Unternehmen zum Laufen<br />

zu bringen. Er ist überzeugt von seiner<br />

Idee und überzeugt, dass er es schaffen<br />

wird.<br />

Die Aufgabe des Vermittlers ist es, als<br />

Riskmanager zu fungieren, Risiken zu<br />

zeigen und Lösungen anzubieten. Welches<br />

Risiko der Selbständige bereit ist<br />

selbst zu tragen, weiß er dann aber selbst<br />

am besten.<br />

Wie sehr den Kunden beispielsweise das<br />

Risiko einer vorübergehenden Erkrankung<br />

träfe und ab welchem Tag ihm<br />

eine finanzielle Lücke entstünde, darf<br />

er gerne für sich selbst entscheiden. Das<br />

Krankentagegeld ist unbestritten wichtig,<br />

allerdings wird der Selbständige später<br />

sicherlich auch mal für zwei Wochen<br />

in den Urlaub fahren, ohne dass er finanzielle<br />

Einbußen erleiden würde. Aus diesem<br />

Blickwinkel ist dann zu prüfen, ab<br />

wann das Krankentagegeld (KTG) leisten<br />

sollte.<br />

Unabhängig davon, ab wann das KTG<br />

leistet, muss der Vermittler immer darauf<br />

drängen, dass das KTG in gleicher<br />

Höhe zu wählen ist wie die Berufsunfähigkeits-Versicherung.<br />

Dann würden<br />

den Kunden eventuelle Rückzahlungsforderungen<br />

des KTG-Versicherers<br />

nicht so hart treffen.<br />

Möglicher Einwand:<br />

„Ich gehe arbeiten,<br />

so lange es geht“<br />

Erklärt der Vermittler seinem Kunden<br />

die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung,<br />

die ja bekanntermaßen<br />

den zuletzt ausgeübten Beruf<br />

absichert, kommt dann nicht selten der<br />

Einwand, dass man so lange zur Arbeit<br />

gehen werde, bis es wirklich nicht mehr<br />

anders ginge. Deshalb sei der Schutz der<br />

BUV zu umfangreich.<br />

Vertrieblich wäre es an dieser Stelle ratsam,<br />

wie beim Judo den Schwung des<br />

Gegners aufzunehmen und zur Erwerbsunfähigkeits-Rente<br />

zu beraten. Diese<br />

leistet tatsächlich erst, wenn es nicht<br />

mehr anders geht, sprich: Der Versicherte<br />

für mindestens sechs Monate<br />

keine drei Stunden mehr am allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt ein Einkommen erzielen<br />

kann.<br />

Wer will, kann diesen Leistungsumfang<br />

sogar noch nach unten schrauben. Es<br />

gibt durchaus Anbieter am Markt, die<br />

erst nach 18 Monaten oder länger bestehender<br />

EU leisten würden oder auch eine<br />

Restarbeitsfähigkeit von 2 Stunden am<br />

Tag oder auch 7 Stunden in der Woche<br />

verlangten, bevor geleistet würde.<br />

Stolperfalle<br />

Umorganisationsklausel<br />

Möchte der Vermittler bedarfsgerecht<br />

beraten, muss er aber selbstverständlich<br />

prüfen, ob die EUV eine passende<br />

Lösung darstellt. Tatsächlich kann das<br />

gerade bei Selbständigen manchmal der<br />

Fall sein. Die Begründung dafür findet<br />

sich allerdings in den Bedingungen der<br />

allermeisten Berufsunfähigkeits-Versicherungen:<br />

Die Umorganisations-Klausel.<br />

Diese Klausel muss unbedingt bei jeder<br />

Beratung eines Firmengründers ausführlich<br />

besprochen werden. Darüber<br />

hinaus wäre es wohl auch ratsam,<br />

wenn ich in der Beratung den Verzicht<br />

auf abstrakte Verweisung nicht zu sehr<br />

betone. Denn streng genommen lässt die<br />

Umorganisation einen ähnlich großen<br />

Gestaltungsraum wie die Verweisung.<br />

Ich sollte außerdem unbedingt vermeiden<br />

zu erklären, die BUV leiste, wenn<br />

der Kunde seinen Beruf, so wie er in<br />

gesunden Tagen ausgestaltet war, aufgrund<br />

von Krankheit usw. nicht mehr<br />

ausüben kann. Das wäre im Fall des<br />

Selbständigen dann schon fast ein Beratungsfehler.<br />

Denn der Beruf, so wie er in<br />

gesunden Tagen ausgestaltet war, ist hier<br />

nur Ausgangspunkt der Behauptung der<br />

Berufsunfähigkeit. Der Versicherer darf<br />

prüfen, ob die Berufsfähigkeit zu über<br />

50% durch Umorganisation des Betriebes<br />

wiederherstellbar ist.<br />

Kann ich die Tätigkeiten, die durch<br />

die Erkrankung nicht mehr auszuüben<br />

sind, durch einen Angestellten ausfüh-<br />

Seite 44 01/<strong>2016</strong>


Praxis<br />

Philip Wenzel<br />

Versicherungsmakler bei der<br />

Freche Versicherungsmakler<br />

GmbH & Co. KG in Kemnath<br />

ren lassen, bin ich nicht BU. Kann mir<br />

eine neue Maschine helfen, bin ich nicht<br />

BU. Inwieweit der zu tätigende Aufwand<br />

eingeschränkt ist, hängt von den Bedingungen<br />

ab.<br />

Wichtige Punkte, die der Vermittler<br />

erklären sollte, sind hierbei, dass die<br />

finanziellen Einbußen auf 20% begrenzt<br />

sind und auch die Stellung als Geschäftsführer<br />

nach der Umorganisation noch<br />

gewahrt ist. Diese beiden Punkte schränken<br />

die Gestaltungsmöglichkeiten des<br />

Versicherers schon einigermaßen ein.<br />

Ansonsten wäre es ohne Probleme möglich,<br />

dem Selbständigen einen behindertengerechten<br />

Arbeitsplatz innerhalb seiner<br />

eigenen Firma zu schaffen.<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

ist erste Wahl<br />

Das wäre bei der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung<br />

nicht möglich, da für<br />

gewöhnlich der allgemeine Arbeitsmarkt<br />

geprüft wird. Und dieser schließt per<br />

Definition behindertengerechte, Schonund<br />

Nischenarbeitsplätze aus. Eine EUV<br />

würde die BUV aber selbst bei einer<br />

Umorganisations-Klausel unterhalb<br />

des Marktstandards erst dann vollwertig<br />

ersetzen, wenn der ausgeübte Beruf<br />

kaum körperliche Fertigkeiten verlangt.<br />

Ist das der Fall, wird aber auch die Preisdifferenz<br />

zwischen EUV und BUV nicht<br />

weiter der Rede wert sein.<br />

Bei Firmenneugründungen ist auch<br />

immer zu bedenken, dass der BUV-<br />

Schutz im Umfang erheblich ansteigt,<br />

sollte die Selbständigkeit aufgegeben<br />

werden müssen und der Kunde wieder<br />

als Angestellter arbeiten, da die Umorganisations-Klausel<br />

dann wegfällt. Der<br />

Schutz der EUV würde im Verhältnis<br />

wohl eher schlechter werden, weil er<br />

gleich bleibt, die Bedürfnisse und der<br />

Bedarf des Kunden sich aber ändern.<br />

Erklärt man dem Selbständigen diese<br />

Vor- und Nachteile der verschiedenen<br />

Möglichkeiten zur Einkommensabsicherung,<br />

wird er sicherlich entscheiden<br />

können, welches Risiko er zu tragen<br />

bereit ist.<br />

Verantwortung<br />

– für sich und andere!<br />

Als kurzes Nachwort sei ergänzt, dass<br />

der Kunde, wenn er auch eine Familie<br />

hat und deren Haupternährer ist, es<br />

noch eine weitere Flanke zu verteidigen<br />

gibt. Wenn man sich nicht gerade in<br />

der Versicherungsbranche selbständig<br />

macht, benötigt man neben einem PC<br />

und ein paar Programmen evtl. auch<br />

eine Lagerhalle, Maschinen, Produktionsmaterial<br />

und einige Mitarbeiter.<br />

Kurz: man braucht sehr viel Geld. Und<br />

das holt man sich bei der Bank.<br />

Diese hat für gewöhnlich wenig Verständnis,<br />

wenn ich meinen Kredit aufgrund<br />

von Krankheit oder Tod. Und<br />

wenn ich nicht möchte, dass meine<br />

Familie Kredite in Millionenhöhe abbezahlen<br />

muss, dann muss ich dieses<br />

Risiko an die Versicherung abgeben.<br />

Ob hier nur der Tod durch eine Risikolebensversicherung<br />

oder auch schwere<br />

Krankheiten durch eine Dread-Disease-Police<br />

abgesichert werden sollen,<br />

sollte der Selbständige dann aber nicht<br />

alleine, sondern mit seiner Familie entscheiden.<br />

Denn Selbständigkeit bedeutet<br />

immer auch Verantwortung. Für sich<br />

und für andere.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Philip Wenzel<br />

Seite 45


Umorganisationsklausel<br />

in BU-Verträgen:<br />

Wieso? Weshalb? Warum?<br />

Die Umorganisationsklausel in Berufsunfähigkeits-Verträgen stellt gerade für Unternehmer und Selbständige<br />

eine gefährliche Stolperfalle dar. Wir haben Biometrie-Experte Philip Wenzel 5 Fragen zur Umorganisationsklausel<br />

gestellt.<br />

1. <strong>Versicherungsbote</strong>: Bei Selbständigen<br />

oder Freiberuflern prüfen Versicherer<br />

auch eine mögliche Umorganisation<br />

des Betriebes, um die Zahlung einer<br />

BU-Rente zu vermeiden. Warum ist diese<br />

Umorganisationsklausel für Versicherer<br />

wichtig?<br />

Die Versicherer sparen schlicht Geld,<br />

wenn sie die Pflicht zur Umorganisation<br />

in ihren Vertragsbedingungen festschreiben…<br />

2. Warum sollten Vermittler bewusst auf<br />

diese Klausel achten?<br />

Damit der Kunde tatsächlich den Schutz<br />

erhält, für den er bezahlt. Um ein Beispiel<br />

zu nennen: Ein Koch geht jeden Tag auf<br />

den Markt, um Gemüse auszuwählen.<br />

Wegen der Bandscheiben kann er die Kisten<br />

nicht mehr in den Lieferwagen heben<br />

und auch nicht Auto fahren. Ein sinnvolles<br />

Arbeitsergebnis ist nicht mehr möglich,<br />

also BU. Mit einer 450-Euro-Kraft,<br />

die fährt und hebt, geht´s aber wieder. Ist<br />

eine Umorganisationsklausel vereinbart,<br />

kann der Versicherer mit Verweis darauf<br />

die Zahlung einer Rente verweigern.<br />

3. Auf welche Details sollten Kunden<br />

und Vermittler in den Klauseln achten?<br />

Grob sollten Vermittler und Kunden<br />

bei der Umorganisationsklausel auf folgende<br />

Punkte achten: 1. Für wen gilt<br />

die Klausel? Also nur Selbständige oder<br />

auch Gesellschafter oder Angestellte mit<br />

Weisungsbefugnis? Eine Erweiterung<br />

des Personenkreises auf Angestellte mit<br />

Direktionsbefugnis kann zu Abgrenzungsproblemen<br />

im Leistungsfall führen.<br />

2. Wie genau sind Aufwand und Einkommenseinbußen<br />

definiert?<br />

Manche Versicherer bieten eine Geldleistung<br />

an, wenn es tatsächlich zu einer<br />

Umorganisation kommt. Auch sollte darauf<br />

geachtet werden, ob Unterstützung<br />

zur Umorganisation und Reha geleistet<br />

wird, da der Selbständige in der Regel<br />

wieder arbeiten will.<br />

4. Bei der Umorganisationsklausel ist<br />

es wichtig, dass die Höhe einer zumutbaren<br />

Einkommensreduzierung im Falle<br />

der Umorganisation genau definiert ist.<br />

Wie hoch soll diese maximal sein?<br />

20% ist der Standard und so wird derzeit<br />

auch geurteilt. Eine Summenbegrenzung<br />

ergibt wenig Sinn, da es für den<br />

einen viel, für den anderen lächerlich<br />

wenig ist.<br />

5. Warum sollten Vermittler auch bei<br />

Nicht-Selbstständigen Wert auf den Verweis<br />

zur Umorganisation des Betriebes<br />

legen?<br />

Man weiß nie, was kommt. Fast jeder<br />

Beruf kann in eine Selbständigkeit münden.<br />

Vielen Dank für das Gespräch!<br />

Die Fragen stellte Mirko Wenig<br />

Seite 46 Foto: © Unsplash / pixabay.com 01/<strong>2016</strong>


Praxis<br />

Ein Kodex für die eigene<br />

Überzeugung<br />

Mit dem Kodex „Ehrbarer Versicherungsmakler“<br />

und „Ehrbarer Finanzanlagevermittler“<br />

bekennen sich beide<br />

Vermittlergruppen dazu, im Sinne ihrer<br />

Kunden zu handeln und sich an die im<br />

Kodex formulierten Regeln zu halten.<br />

Mit Hilfe der Registernummer zum<br />

§ 34d bzw. § 34f GewO kann jeder<br />

Kunde online auf <strong>Versicherungsbote</strong>.de<br />

prüfen, ob sich sein Makler zum<br />

Kodex bekennt.<br />

Diese Versicherer akzeptieren den<br />

<strong>Versicherungsbote</strong> Kodex:<br />

ERGO Versicherungsgruppe AG<br />

Stuttgarter Versicherung AG<br />

Wüstenrot & Württembergische AG<br />

Baden-Badener Versicherung AG<br />

Feuersozietät Berlin Brandenburg<br />

Versicherung AG<br />

Alte Leipziger – Hallesche<br />

Konzern<br />

Zurich Versicherung<br />

DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung<br />

AG<br />

Den genauen Wortlaut der<br />

Kodizes kann man unter<br />

http://kodex.vbote.de nach -<br />

lesen und sich online registrieren<br />

oder Sie nutzen<br />

das nachfolgende Bestell -<br />

for mular:<br />

Registrieren und bestellen<br />

Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen und senden an:<br />

<strong>Versicherungsbote</strong> Verlag UG, Reclamstr. 42, 04315 Leipzig,<br />

per E-Mail: info@versicherungsbote.de, via Fax: 0341/39284309<br />

Ich bekenne mich zum<br />

Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler<br />

Kodex Ehrbarer Finanzanlagevermittler<br />

Registernr. 34d<br />

Registernr. 34f<br />

Senden Sie mir ein gedrucktes Exemplar:<br />

Senden Sie mir ein gedrucktes Exemplar:<br />

ohne Personalisierung für 18,00 Euro*<br />

ohne Personalisierung für 18,00 Euro*<br />

personalisiert für 70,00 Euro*<br />

personalisiert für 70,00 Euro*<br />

*Für beide Kodizes zusammen zahlen Sie 24,00 Euro, für die personalisierte Variante 100,00 Euro. Alle Preise in Netto.<br />

Firma:<br />

Name, Vorname:<br />

Straße, Nr.:<br />

PLZ, Ort:<br />

E-Mail-Adresse:<br />

Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.versicherungsbote.de/agb.html<br />

Ort, Datum:<br />

Unterschrift:<br />

Seite 47


Seite 48 01/<strong>2016</strong>


Advertorial Praxis<br />

Aus der Praxis, für die Praxis<br />

Das Maklerverwaltungsprogramm Keasy<br />

Der moderne Makler steht heutzutage vor einer Vielzahl komplexer<br />

Aufgaben, die er neben seinem Berater-Alltag bewältigen muss. Eine<br />

zentrale Herausforderung ist es dabei, den zunehmenden Verwaltungsaufwand<br />

zu schultern, der durch marktbedingte Regulierungen<br />

und Gesetzgebungen entsteht. Mit dem richtigen Tool können Unternehmer<br />

die riesigen Chancen des Wandels optimal für sich nutzen<br />

und Ihren Betrieb zukunftsfähig aufstellen.<br />

Eine professionelle Verwaltungssoftware<br />

ist für Makler essenziell, um den steigenden<br />

Anforderungen des Marktes gerecht<br />

zu werden sowie Geschäftsbeziehungen<br />

effizient zu organisieren und zu optimieren.<br />

Die vfm-Gruppe hat es sich zur<br />

Aufgabe gemacht, die Maklerunternehmen<br />

hierbei zu unterstützen, und bietet<br />

mit ihrer Software „Keasy“ ein Maklerverwaltungsprogramm<br />

mit bislang im<br />

Markt nicht vorhandener, konsequenter<br />

Praxisorientierung.<br />

Seit mehr als 15 Jahren leistet die vfm-<br />

Gruppe IT-Support und IT-Consulting<br />

für hunderte Vermittlerbüros in<br />

ganz Deutschland. Aufgrund der tiefen<br />

Praxisverbundenheit durch den<br />

Verbund-Partnerbeirat, das rechtliche<br />

und versicherungstechnische Experten-Know-how<br />

im Haus, die hausinterne<br />

Maklerfirma sowie verschiedene<br />

Anwender-Workshops, sind die praktischen<br />

Bedürfnisse der Nutzer dem Verbund<br />

besser bekannt, als einem reinen<br />

Softwarehaus, das die unterschiedlichen<br />

Ansätze und Anregungen der Makler oft<br />

schwer beurteilen kann<br />

Keasy ist eine neue, moderne Maklerverwaltungslösung,<br />

die sich ganz<br />

und gar den Bedürfnissen des Maklers<br />

anpasst. Dabei vereinfacht Keasy mit<br />

Kosten für Keasy inkl. Softwarepflege:<br />

seinem übersichtlichen und selbsterklärenden<br />

Handling den Arbeitsalltag<br />

des Maklers in seiner Gesamtheit. Eine<br />

pragmatische und praxisorientiere Herangehensweise<br />

liegt allen Programmbereichen<br />

zugrunde.<br />

Für maximale Effizienz und Zukunftsfähigkeit<br />

präsentiert Keasy sich in einer<br />

modernen Entwicklungs- und Anwendungsumgebung.<br />

Neben größtmöglicher<br />

Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten<br />

für den Nutzer, legten die<br />

Keasy-Entwickler besonderen Wert auf<br />

eine leistungsfähige Prozessoptimierung<br />

und Automatisierung. So stellt Keasy<br />

beispielsweise mit einer durchdachten<br />

Aktivitäten-Verwaltung eine optimale<br />

Möglichkeit für den Unternehmensinhaber<br />

bereit, die Arbeitsvorgänge in<br />

seinem Maklerbetrieb im Überblick zu<br />

behalten und ermöglicht hierdurch die<br />

effiziente Steuerung aller wesentlichen<br />

Prozesse.<br />

Keasy richtet sich insbesondere an Maklerunternehmen<br />

mit mehreren Arbeitsplätzen.<br />

Durch ein günstiges Lizenzierungsmodell,<br />

bei welchem nicht je<br />

Arbeitsplatz sondern je gleichzeitiger<br />

Anmeldung im System lizenziert wird,<br />

ist Keasy jedoch für Maklerbüros jeder<br />

Größenordnung attraktiv.<br />

Leistungsmerkmale von<br />

Keasy im Überblick:<br />

• Integrierte Kundenberatung mit<br />

automatischer Beratungsdokumentation,<br />

anpassbaren Reports und<br />

Beratungsbereichen für Vertriebsansätze,<br />

Haftungssicherheit und<br />

einen professionellen Auftritt beim<br />

Kunden<br />

• Leistungsfähige Risiko- und<br />

SFR-Verwaltung mit Verknüpfung<br />

zu den Verträgen<br />

• Umfangreiche Kommunikationsund<br />

Daten-Schnittstellen (Telefon,<br />

SMS, Exchange/Outlook365, Vema,<br />

Vermittlerportale, GDV-Daten,<br />

BiPRO-Tarifierung, Dokumententransfer,<br />

uvm.)<br />

• Modernste Benutzeroberfläche auf<br />

Microsoft.NET-Basis inkl. anpassbarer<br />

Masken- und Programm-Layouts<br />

• Umfangreiche vordefinierte und<br />

anpassbare Workflows für Automatisierung<br />

und Vereinfachung verschiedenster<br />

Geschäftsvorfälle<br />

• Aktivitätenverwaltung für maximalen<br />

Überblick über alle Vorgänge<br />

• Spartenspezifische Vertragsmasken<br />

für maximale Effizienz und Übersicht<br />

• Extrem leistungsfähiges und intuitives<br />

Dokumentenmanagement mit<br />

Drag & Drop-Unterstützung und<br />

automatisierter Archivierung aller<br />

Korrespondenz<br />

• Professionelle Vergütungsabrechnung<br />

inkl. Vergütungsdatenimport<br />

und Untervermittler-Abrechnung<br />

• Umfangreiche Datenübernahme-Schnittstelle<br />

für InfoAgent und<br />

XLS-Tabellen<br />

• Auswertungen, Mailingverwaltung,<br />

Rechtesystem, Sammeländerung,<br />

Hervorhebungen und vieles mehr<br />

Kaufmodell<br />

Mietmodell<br />

Haupt-<br />

Arbeitsplatz<br />

Weiterer<br />

Arbeitsplatz<br />

Einmalig Monatlich Einmalig Monatlich<br />

1.380 € 43 € 149 € 79 €<br />

870 € 28 € - 49 €<br />

Mehr Informationen erhalten Sie<br />

unter www.keasy.de oder<br />

per Telefon 03931 49044-11<br />

bei Herrn Mario Hertel.<br />

Seite 49


Termine<br />

Aktuelle Terminhinweise inklusive Anmeldelinks gibt<br />

es auch unter http://termine.vbote.de<br />

Juni <strong>2016</strong><br />

Oktober <strong>2016</strong><br />

07.06.<br />

POOLS & FINANCE<br />

bbg Betriebsberatungs GmbH<br />

NÜRNBERG<br />

08.06 - 09.06.<br />

5. Messekongress „Finanzen &<br />

Risikomanagement“<br />

Versicherungsforen Leipzig<br />

LEIPZIG<br />

10.06.<br />

2. Potsdamer Fachforum<br />

Versicherungsvertrieb<br />

CODie software products<br />

POTSDAM<br />

14.06.<br />

POOLS & FINANCE<br />

bbg Betriebsberatungs<br />

HAMBURG<br />

21.06.<br />

Bestände verkaufen, Bestände<br />

kaufen, Bestände sichern -<br />

MaklerUni<br />

<strong>Versicherungsbote</strong> Verlag<br />

BERLIN<br />

22.06. - 23.06.<br />

Fachkonferenz „Agenturberatung“<br />

Versicherungsforen Leipzig<br />

LEIPZIG<br />

23.06. - 24.06.<br />

Fachkonferenz Schnittstelle Kunde<br />

Versicherungsforen Leipzig<br />

LEIPZIG<br />

Juli <strong>2016</strong><br />

04.07. - 07.07.<br />

Seminare zu betrieblichen<br />

Versicherungen<br />

ASB Bildungsgruppe Heidelberg<br />

HEIDELBERG<br />

September <strong>2016</strong><br />

13.09.<br />

Continentale PKV-Forum:<br />

Wir geben Orientierung - neutral<br />

und unabhängig<br />

Continentale Krankenversicherung<br />

KÖLN<br />

22.09. - 23.09.<br />

Partnerkonferenz<br />

Innovationsmarktplatz für die<br />

Versicherungswirtschaft<br />

Versicherungsforen Leipzig<br />

LEIPZIG<br />

25.10. - 27.10.<br />

DKM <strong>2016</strong> – Die Leitmesse<br />

bbg Betriebsberatungs GmbH<br />

DORTMUND<br />

November <strong>2016</strong><br />

28.11. - 01.12.<br />

FSeminare zu betrieblichen<br />

Versicherungen<br />

ASB Bildungsgruppe Heidelberg<br />

HEIDELBERG<br />

Seite 50 01/<strong>2016</strong>


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