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Versicherungsbote 2-2016

- Strukturbruch am Zinsmarkt zwingt Berater und Anleger zum Umdenken bei der finanziellen Altersvorsorge - Die Versicherungsbranche hat von Insurtech bislang noch nicht profitiert - Anbieter klassischer Hausratversicherungen müssen umdenken

- Strukturbruch am Zinsmarkt zwingt Berater und Anleger zum Umdenken bei der finanziellen Altersvorsorge
- Die Versicherungsbranche hat von Insurtech bislang noch nicht profitiert
- Anbieter klassischer Hausratversicherungen müssen umdenken

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Ausgabe 02/<strong>2016</strong><br />

Haftungsfalle<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

Praxis<br />

Strukturbruch am Zinsmarkt<br />

zwingt Berater und Anleger zum<br />

Umdenken bei der finanziellen<br />

Altersvorsorge<br />

Netzwelten<br />

Die Versicherungsbranche<br />

hat von Insurtech bislang<br />

noch nicht profitiert<br />

Sparten<br />

Anbieter klassischer<br />

Hausratversicherungen<br />

müssen umdenken


Inhalt · Editorial<br />

Ihr Unternehmen ist einzigartig –<br />

Ihr LEI vom LEIReg ist es auch!<br />

WAS ist der LEI?<br />

Der Legal Entity Identifier (LEI) ist eine weltweit gültige Identifikationsnummer<br />

für eigenständige Rechtsträger im Finanzmarkt. Diese<br />

Kennnummer ermöglicht es, am Finanzmarkt agierende Unternehmen<br />

eindeutig und zweifelsfrei zu identifizieren. Jeder LEI wird<br />

genau einmal vergeben und jedes Unternehmen darf nicht mehr<br />

als einen LEI erhalten. Der LEI für Ihr Unternehmen ist demnach so<br />

einmalig wie Ihr Unternehmen selbst.<br />

WARUM gibt es den LEI?<br />

Hintergrund sind die globale Finanzkrise 2008 und die daraus<br />

gewonnenen Erkenntnisse über fehlende Transparenz am Finanzmarkt.<br />

Auf Initiative der G20 wurde daraufhin vom Finanzstabilitätsrat<br />

(FSB) ein Konzept für ein weltweit anerkanntes Identifikationssystem,<br />

das sogenannte globale LEI-System (GLEIS,) auf- und<br />

mittlerweile umgesetzt. Dieses System dient der weltweit eindeutigen<br />

Identifizierung juristischer Personen und anderer am Finanzmarkt<br />

tätiger Gebilde mit dem Ziel, mehr Transparenz und dadurch<br />

mehr Sicherheit für alle beteiligten Akteure zu schaffen.<br />

www.leireg.de<br />

Wo gibt es den LEI?<br />

Besuchen Sie uns auf der DKM!<br />

Halle 3B Stand A07<br />

Ihr Messerabatt:<br />

10% auf die Erstantragskosten<br />

für den LEI Ihres Unternehmens<br />

Gutscheincode: LEIREG-DKM<br />

Das Legal Entity Identifier Register (LEIReg) als eine von derzeit<br />

27 offiziell und weltweit akkreditierten Vergabestellen ist Ihr Partner<br />

in Sachen LEI. Die LEI-Vergabestelle des Bundesanzeiger Verlags<br />

vergibt und verlängert (jährlich) Ihren Legal Entity Identifier.<br />

Vertrauen Sie auf unsere jahrzehntelange Erfahrung im verantwortungsbewussten<br />

und seriösen Umgang mit sensiblen<br />

Unternehmensdaten sowie unserer Kompetenz in der fachkundigen<br />

Unternehmensidentifikation.<br />

Die Kosten für die Erstanmeldung betragen 140,– €, für jede<br />

Verlängerung 90,– €. Zusätzliche Gebühren zum Unterhalt des<br />

GLEIS erheben wir nicht.<br />

Impressum<br />

Praxis<br />

4 Unternehmer und<br />

Geschäftsführer -<br />

Versicherung ist ein Muss<br />

6 Berufsunfähigkeitsversicherung:<br />

Haftungsfallen bei der<br />

BU-Beratung vermeiden<br />

8 Die automobile<br />

Revolution gelingt nur<br />

gemeinsam<br />

10 Strukturbruch am<br />

Zinsmarkt zwingt Berater<br />

und Anleger zum<br />

Umdenken bei der<br />

finanziellen<br />

Altersvorsorge<br />

12 Warum sich eine<br />

Investition in die<br />

Pflegevorsorge gerade<br />

jetzt bezahlt macht<br />

14 Haftungsfall(e)<br />

Maklervertrag<br />

Markt<br />

16 Run-off wird ein<br />

attraktives Investment<br />

18 Anleihen oder<br />

Dividendenaktien? Und<br />

warum eigentlich oder?<br />

21 Nach den Banken<br />

kommen die Versicherer<br />

auf der Streckbank<br />

Vertrieb<br />

22 Vertrieb der Versicherer<br />

oft nicht<br />

gesetzeskonform<br />

24 bKV - hohes<br />

Vertriebspotential<br />

schwieriges Terrain<br />

26 Neukundengewinnung -<br />

Leads sind ein<br />

Quotengeschäft<br />

28 Gut abgesichert und doch<br />

kein Versicherungsschutz<br />

30 Zu jeder BU eine<br />

Rechtsschutz dazu!<br />

<strong>Versicherungsbote</strong> Verlag UG<br />

(haftungsbeschränkt)<br />

Reclamstraße 42<br />

04315 Leipzig<br />

FN: 0341 / 24 330 450<br />

Fax: 0341 / 39 28 43 09<br />

www.versicherungsbote.de<br />

redaktion@versicherungsbote.de<br />

32 Maklersoftware<br />

oder die Odyssee eines<br />

Versicherungsmaklers<br />

34 „Das Maklerverwaltungsprogramm<br />

verbindet alle<br />

Marktteilnehmer zum<br />

Nutzen des Maklers“<br />

Netzwelten<br />

36 Wer sagt mir, welches<br />

Verwaltungsprogramm zu<br />

mir passt?<br />

38 Die Versicherungsbranche<br />

hat von Insurtech bislang<br />

noch nicht profitiert<br />

Karriere<br />

40 Vom Vertreter zum<br />

Makler<br />

42 Bestandsverkauf - eine<br />

Frage der rechtlichen<br />

Betreuung<br />

Sparten<br />

46 Einfluss von<br />

biometrischen<br />

Merkmalen in der<br />

Risikolebensversicherung<br />

48 Versicherungen für<br />

Vereine - Welche sind<br />

notwendig und sinnvoll?<br />

52 Elementarschäden- Der<br />

Präventionsgedanke ist<br />

wichtig<br />

54 Anbieter klassischer<br />

Hausratversicherungen<br />

müssen umdenken<br />

56 Alternativen zur<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

58 Ein löchriger BU-Schutz<br />

ist nicht so sexy<br />

60 Warum sich eine D&O-<br />

Police nicht nur für<br />

Manager von<br />

Unternehmen lohnt<br />

62 Betriebliche<br />

Krankenversicherung<br />

gewinnt an Bedeutung<br />

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:<br />

Björn Bergfeld<br />

Registergericht: Amtsgericht Leipzig<br />

Registernummer: HRB 26728<br />

Steuernummer: 231 /121 / 11727<br />

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß<br />

§ 55 Abs. 2 RStV:<br />

Björn Bergfeld (Anschrift wie oben)<br />

Liebe Leser,<br />

können Sie das Wort „Niedrigzins“<br />

noch hören – und lesen? Die<br />

Zahl der Artikel, welche sich mit<br />

diesem Thema beschäftigen, dürfte<br />

mittlerweile zahlreicher sein als<br />

Sandkörner am Ostseestrand. Die<br />

Versicherungswirtschaft ist dauerhaft<br />

auf Krisenmodus geeicht, auch<br />

dieses Magazin kommt nicht ohne<br />

„Niedrigzins“ aus. Dabei würde<br />

das schwierige Marktumfeld auch<br />

Chancen bieten, für Vermittler wie<br />

Kunden. Chancen, sich beim Thema<br />

Altersvorsorge breiter aufzustellen,<br />

in Vorsorge-Formen zu investieren,<br />

die weniger vom Zins abhängig sind, und damit den Weg<br />

zu gehen, den Sparer in Staaten wie den USA und der Schweiz<br />

schon länger verfolgen. Dr. Christoph Bruns von der Loys AG klärt<br />

uns in seinem Gastkommentar über die verpassten Chancen<br />

der Bundesbürger auf – und Matthias Wühle von der NewMark<br />

Finanzkommunikation stellt fest, dass die Zahl der Aktionäre und<br />

Fondsbesitzer hierzulande tatsächlich steigt. Immerhin!<br />

Noch so ein Schlagwort, das in der Branche boomt, ist „Digitalisierung“.<br />

Keine Sorge, wir fragen diesmal nicht danach, wie<br />

viele Vermittlerjobs infolge der Digitalisierung wegfallen könnten<br />

– hier scheint mir auch viel Panikmache im Spiel. Denn mehrere<br />

Umfragen bestätigen: persönliche Beratung ist und bleibt den<br />

Kunden wichtig. Nein, wir fragen im Gegenteil danach, wo die<br />

Digitalisierung die Kundenberatung unterstützen kann und widmen<br />

uns Maklerverwaltungsprogrammen (MVP)! Fest steht: Viele<br />

Makler setzen in Sachen Verwaltung immer noch auf Ordner und<br />

Aktenberge, denn laut einer Studie nutzen nur 30 Prozent bereits<br />

eine entsprechende Software.<br />

Ebenfalls gleich mehrere Beiträge beschäftigen sich mit der Absicherung<br />

biometrischer Risiken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

ist wichtig – aber viele Menschen in Risikoberufen erhalten<br />

schwer einen Schutz, weil die Versicherer immer strenger aussieben.<br />

Warum auch alternative Policen wie Schwere-Krankheitenund<br />

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen als Alternative kaum<br />

infrage kommen, erläutert Versicherungsmakler Gerd Kemnitz in<br />

seinem Gastkommentar. Und Klaus Hellwig, Vertriebsdirektor der<br />

Auxilia, erklärt in seinem Beitrag, warum Vermittler ihren Kunden<br />

zum BU-Schutz auch eine Rechtsschutzversicherung empfehlen<br />

sollten. Doch auch weitere Artikel haben die Berufsunfähigkeit<br />

als Schwerpunkt.<br />

Ich hoffe, dass auch die anderen Beiträge in diesem Heft Ihr<br />

Interesse wecken werden. Wie immer freut sich die Redaktion<br />

über Anregungen und Rückmeldungen, zum Beispiel auf unseren<br />

Profilen bei Facebook und Twitter!<br />

Ihr<br />

Björn Bergfeld<br />

Chefredakteur <strong>Versicherungsbote</strong><br />

<strong>Versicherungsbote</strong> Magazin 02-<strong>2016</strong><br />

Auflage: 5.000 Stück<br />

ET: 24.10.<strong>2016</strong><br />

Redaktionsschluss 26.09.<strong>2016</strong><br />

Direktvertrieb über <strong>Versicherungsbote</strong><br />

Redaktion: Björn Bergfeld (Chefredakteur),<br />

Mirko Wenig, Jenny Müller<br />

Layout und Satz:<br />

Frank Springsguth<br />

Bildnachweis Titel:<br />

© triloks / istockphoto.com<br />

Druck: Merkur Druck- & Kopierzentrum<br />

GmbH & Co. KG Leipzig<br />

Salomonstr. 20 · 04135 Leipzig<br />

www.merkurdruck.de


Praxis<br />

Unternehmer und Geschäftsführer<br />

Versicherung ist ein Muss<br />

Berater im Firmenkundengeschäft haben den Fokus meist auf die Versicherungen gerichtet, die das<br />

Unternehmen schützen – oder auf die betriebliche Vorsorge der Mitarbeiter. Abgesichert werden sollten<br />

aber auch die Schlüsselpersonen im Unternehmen: die „Chefs“, die Inhaber oder Geschäftsführer.<br />

Welche Versicherungen sich hierfür empfehlen, erklärt Jurist und Versicherungsmakler Oliver Mest in<br />

seinem Gastbeitrag.<br />

Oliver Mest<br />

Als gelernter Jurist und Versicherungsmakler<br />

ist die direkte<br />

Kundenberatung das Geschäft<br />

von Oliver Mest. Als Fachautor<br />

für Steuer- und Versicherungsthemen<br />

vermittelt er<br />

kompaktes Wissen auch ohne<br />

persönliche Beratung für jede<br />

Zielgruppe passgenau und<br />

leicht verständlich. Als Chefredakteur<br />

des Vorsorgeportals<br />

www.optimal-absichern.de ist<br />

er zudem im Internet mit Vorsorge-<br />

und Finanzthemen auf<br />

einer eigenen, erfolgreichen<br />

Plattform präsent.<br />

1. D&O-Police<br />

(Directors-and-Officers<br />

-Versicherung)<br />

Leitende Angestellte in Unternehmen<br />

stehen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung<br />

mit ihrem Privatvermögen<br />

für Fehlentscheidungen ein – zum<br />

einen im Innenverhältnis gegenüber<br />

dem Arbeitgeber, wenn er dort Fehler<br />

macht, die einen finanziellen Schaden<br />

für das Unternehmen nach sich ziehen.<br />

Aber auch im Außenverhältnis hilft<br />

die D&O-Police, wenn zum Beispiel<br />

Abgaben nicht bezahlt werden und der<br />

Geschäftsführer dafür haftbar gemacht<br />

werden kann. Auslöser für eine solche<br />

Haftung können ganz unterschiedliche<br />

Sachverhalte sein<br />

Nachlässigkeit<br />

Ein Geschäftsführer veranlasst die Lieferung<br />

von Waren an einen neuen Kunden,<br />

ohne allerdings vorab dessen Bonität<br />

prüfen zu lassen. Der Kunde kann<br />

nicht zahlen, geht in die Insolvenz und<br />

dem liefernden Unternehmen entsteht<br />

ein Verlust von mehreren 10.000 Euro.<br />

Der Verantwortliche wird von seinem<br />

Arbeitgeber in Regress genommen, die<br />

D&O-Police springt ein.<br />

Verstoß gegen<br />

rechtliche Regelungen<br />

Ein Manager lässt Werbematerial produzieren,<br />

das gegen Wettbewerbs- und<br />

Markenrecht verstößt – sein Unternehmen<br />

wird abgemahnt, die Kosten dafür<br />

und für das produzierte Werbematerial<br />

liegen bei 65.000 Euro, die die D&O-Police<br />

leisten muss.<br />

Fehlerhafte Anträge<br />

für Fördermittel<br />

Als Geschäftsführer reicht ein leitender<br />

Angestellter Anträge für den Erhalt<br />

von Fördermitteln ein – die Unterlagen<br />

sind jedoch unvollständig, die<br />

Fördermittel werden nicht bewilligt,<br />

dem Unternehmen entsteht ein Schaden<br />

von über 120.000 Euro. Auch hier<br />

springt die D&O-Police ein. Für den<br />

Schutzbereich der D&O-Police gibt<br />

es viele weitere Anwendungsbereiche:<br />

• Komplexe Verträge werden ohne Einschaltung<br />

eines Experten geschlossen<br />

und benachteiligen den eigenen<br />

Arbeitgeber.<br />

• Forderungen werden nicht rechtzeitig<br />

eingetrieben, bereits verjährte Forderungen<br />

von Kunden werden beglichen.<br />

• Wegen Nachlässigkeiten bei der Auftragsvergabe<br />

werden falsche oder<br />

ungeeignete Maschinen gekauft.<br />

• Durch sorgloses Handeln fällt man<br />

auf einen Betrüger herein.<br />

• Es kommt zu Verstößen gegen zollrechtliche<br />

Vorschriften.<br />

• Steuern und Abgaben werden nicht<br />

gezahlt.<br />

Das Fazit: Die D&O-Police (auch bekannt<br />

als Manager-Haftpflichtversicherung) ist<br />

eine Muss-Police für verantwortlich handelnde<br />

Angestellte. Auch das Unternehmen<br />

sollte ein Interesse daran haben, ein<br />

mögliches Fehlverhalten abgesichert zu<br />

wissen und übernimmt meist auch die<br />

Kosten für die Prämie.<br />

2. Versicherung der Arbeitsund<br />

Leistungsfähigkeit<br />

Auch leitende Angestellte, Manager,<br />

Geschäftsführer und Firmeninhaber<br />

können so krank werden, dass sie ihren<br />

Aufgaben – vielleicht sogar auf Dauer<br />

– nicht mehr nachkommen können.<br />

Deswegen ist für sie auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

sinnvoll, die bei<br />

einem gesundheitsbedingten Aus im Job<br />

die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente<br />

zahlt.<br />

Selbstständige sollten auf die Klausel zur<br />

Umorganisation des Betriebes achten:<br />

Diese Klausel sieht vor, dass die vereinbarte<br />

Rente nicht gezahlt wird, wenn der<br />

Betrieb so umorganisiert werden kann,<br />

dass trotz der Erkrankung für den Versicherten<br />

weiterhin die Möglichkeit einer<br />

Tätigkeit im Unternehmen bleibt. Die<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung sollte<br />

zumindest dann auf diese Klausel verzichten,<br />

wenn durch eine Umorganisation<br />

das Einkommen um mehr als 20<br />

Prozent sinken würde.<br />

Entscheidend ist bei Führungspersonen<br />

auch das Krankentagegeld – gesetzlich<br />

Versicherte erhalten nach Ablauf<br />

der Lohnfortzahlung ja maximal den<br />

Höchstbetrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze<br />

ergibt. Er liegt <strong>2016</strong><br />

bei 98,88 Euro pro Tag: Damit werden<br />

nach Abzug der Sozialabgaben maximal<br />

rund 2.600 Euro gezahlt. Die Differenz<br />

zum meist deutlich höheren Nettogehalt<br />

muss privat mit einer Krankentagegeldversicherung<br />

abgedeckt werden. Privatversicherte<br />

erhalten keine gesetzlichen<br />

Leistungen ihres Versicherers und müssen<br />

den Verdienstausfall komplett selbst<br />

absichern.<br />

Das Fazit: Manager leben wie andere<br />

Arbeitnehmer oder Selbstständige auch<br />

von ihrer Arbeitskraft und der Fähigkeit,<br />

damit Geld zu verdienen. Und diese<br />

Fähigkeit sollte abgesichert sein: bei<br />

einem dauerhaften Ausscheiden ebenso<br />

wie bei einer längeren Krankheit.<br />

3. Absicherung von<br />

Geschäftspartnern<br />

Gerade Selbstständige in einer Partnerschaft<br />

gehen mit einer gemeinsamen<br />

beruflichen Existenz ein hohes Risiko<br />

ein – auch finanziell. Und auch der Verlust<br />

von leitenden Angestellten kann ein<br />

Unternehmen hart treffen. Die Kosten<br />

für die Suche nach einem Nachfolger<br />

sind exorbitant, wenn ein Headhunter<br />

eingeschaltet werden muss. Gute<br />

Gründe also, auf das Leben des entsprechenden<br />

Personals eine Risikolebensversicherung<br />

abzuschließen, um möglichen<br />

finanziellen Bedarf zu decken.<br />

Basis für die Absicherung ist in diesem<br />

Fall eine sogenannte Keyman-Police:<br />

Versicherungsnehmer dieser Lebensversicherung<br />

ist das Unternehmen, versichert<br />

ist die Schlüsselperson im Unternehmen.<br />

Selbstständige sichern sich<br />

meist mit einer verbundenen Risikolebensversicherung<br />

ab – versichert ist das<br />

Leben mehrerer Personen, die Versicherungssumme<br />

wird aber nur einmal beim<br />

Tod der ersten Person ausgezahlt und<br />

kommt dem Unternehmen zugute.<br />

Das Fazit: Ein Unternehmen kann mit<br />

der Keyman-Police die wirtschaftlichen<br />

Folgen des Todes eines leitenden Mitarbeiters<br />

sehr gut auffangen – die Versicherungsleistung<br />

verschafft finanziellen<br />

Spielraum und hilft, finanzielle Folgen<br />

des Todesfalls abzufedern.<br />

4. Altersvorsorge<br />

Versorgungszusagen sind heute bei<br />

leitenden Angestellten in der Regel<br />

Bestandteil der Vergütungsvereinbarung.<br />

Als Berater kann man zu einem<br />

verlässlichen und guten Partner von<br />

Angestellten und Unternehmen werden,<br />

wenn man in der Lage ist, attraktive<br />

Versorgungspakete zu schnüren. In<br />

der Praxis läuft es bei der Versorgung<br />

von leitenden Angestellten vor allem auf<br />

die Pensionszusage, die Unterstützungskasse<br />

sowie die Direktversicherung<br />

hinaus. Die Direktversicherung eignet<br />

sich vor allem für junge Geschäftsführer,<br />

denen meist aufgrund der Probezeit<br />

der Zugang zu anderen Lösungen noch<br />

verschlossen ist. Denn die Finanzämter<br />

sehen die Versorgung von Geschäftsführern<br />

durchaus kritisch und vermuten<br />

oft verdeckte Ausschüttungen. Deshalb<br />

sind sehr strenge Vorgaben zu erfüllen,<br />

damit die Ausgaben als Betriebsausgaben<br />

absetzbar sind:<br />

Gesellschafterbeschluss erforderlich:<br />

Sowohl für die Einrichtung der Versorgungszusage<br />

als auch für den Insolvenzschutz<br />

ist ein Gesellschafterbeschluss<br />

erforderlich.<br />

Erdienbarkeitsfrist beachten: Zwischen<br />

dem Zeitpunkt der Zusageerteilung und<br />

dem Beginn der Auszahlung von Versorgungsleistungen<br />

müssen mindestens<br />

zehn Jahre liegen. Außerdem kann eine<br />

Probezeit erforderlich sein, bis eine Versorgungszusage<br />

überhaupt eingerichtet<br />

werden kann.<br />

Angemessenheit berücksichtigen: Insgesamt<br />

müssen die Versorgungsansprüche<br />

angemessen sein und dürfen inklusive<br />

möglicher Ansprüche aus der gesetzlichen<br />

Rente nicht mehr als 75 Prozent<br />

des letzten tatsächlichen Bruttogehalts<br />

betragen.<br />

Im weiteren Verlauf der Tätigkeit werden<br />

für leitende Angestellte die Pensionszusage<br />

und die Unterstützungskasse<br />

relevant, da sie auch höhere Versorgungszusagen<br />

ermöglicht. Dabei wird<br />

bei der Pensionszusage eine Versorgung<br />

direkt vom Arbeitgeber zugesagt, bei der<br />

Unterstützungskasse wird die Pflicht zur<br />

Erfüllung der Versorgungszusage auf<br />

einen externen Träger ausgelagert.<br />

Das Fazit: Die Versorgung leitender Angestellter<br />

ist durch die verschiedenen Durchführungswege<br />

exzellent geregelt – beide<br />

Seiten profitieren durch die steuerliche<br />

Gestaltung und Ansprüche, die außerhalb<br />

des Unternehmens realisiert werden.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Oliver Mest<br />

Seite 4 02/<strong>2016</strong> Seite 5


Praxis<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung:<br />

Haftungsfallen bei der<br />

BU-Beratung vermeiden<br />

Im Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen die Gesundheitsfragen exakt beantwortet werden,<br />

sonst kann der Versicherer später eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend<br />

machen und gegebenenfalls Leistungen verweigern. So viel ist bekannt. Doch auch jenseits der Gesundheitsfragen<br />

lauern in BU-Anträgen Fallstricke. Worauf Vermittler wie Kunden bei der Antragstellung<br />

achten sollten, erklärt der auf PKV und BU-Absicherung spezialisierte Versicherungsmakler und Autor<br />

Thomas Schösser in seinem Gastbeitrag.<br />

Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU)<br />

gelten schon seit vielen Jahren als wichtiger<br />

Baustein zur finanziellen Absicherung<br />

der individuellen Arbeitskraft,<br />

muss doch jeder vierte Erwerbstätige<br />

seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters<br />

aufgeben. Umso genauer sollten<br />

Versicherungsvermittler ihr Augenmerk<br />

bei ihrem Beratungsprozess auf den<br />

Leistungsrahmen dieser Verträge legen.<br />

Im Zusammenhang mit dem Begriff<br />

„Leistungsrahmen“ ist allerdings nicht<br />

nur der Inhalt der Vertragsbedingungen,<br />

sondern insbesondere auch der Prozess<br />

rund um den Vertragsabschluss gemeint.<br />

Unter den Leistungsablehnungen im<br />

Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

begründen Versicherer rund jeden<br />

vierten mit der Verletzung der vorvertraglichen<br />

Anzeigepflicht (Quelle: Pressemitteilung<br />

der Franke und Bornberg<br />

GmbH vom 22.03.<strong>2016</strong> zur Leistungsfallstudie).<br />

Somit wird noch klarer, dass die korrekte<br />

Beantwortung der Gesundheitsfragen in<br />

BU-Anträgen einer besonderen Bedeutung<br />

zukommt. Im Paragraph 19 des<br />

Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)<br />

kann man im Absatz 1 folgendes nachlesen<br />

(Stand 24.08.<strong>2016</strong>):<br />

„(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur<br />

Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm<br />

bekannten Gefahrumstände, die für den<br />

Entschluss des Versicherers, den Vertrag<br />

mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen,<br />

erheblich sind und nach denen der<br />

Versicherer in Textform gefragt hat, dem<br />

Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer<br />

nach der Vertragserklärung des<br />

Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme<br />

Fragen im Sinn des Satzes 1, ist<br />

der Versicherungsnehmer auch insoweit<br />

zur Anzeige verpflichtet.“<br />

Was ist<br />

„erheblich“?<br />

Aus dem zitierten Gesetzestext kann<br />

man viel herauslesen. Ganz besonders<br />

interessant und interpretationsfähig ist<br />

allerdings das Wort „erheblich“. Was<br />

bedeutet „erheblich“ beziehungsweise<br />

was ist als so geringfügig anzusehen,<br />

dass es für die Risikobeurteilung keinerlei<br />

Rolle mehr spielt?<br />

Eine pauschale Antwort ist hier an dieser<br />

Stelle sehr schwierig. Je nach persönlicher<br />

Einstellung können mehrere<br />

Meinungen zur gleichen Ausgangslage<br />

möglich sein. Krankheiten und<br />

Beschwerden, die man aus eigener Sicht<br />

vielleicht als „Kleinigkeiten“ einschätzt,<br />

deshalb im Antrag nicht angibt, könnten<br />

dann im BU-Leistungsfall gegebenenfalls<br />

wie ein Bumerang zurückschlagen<br />

und für den Kunden, der die Leistung<br />

braucht, zum Problem werden.<br />

Man sollte bei fragwürdigen Situationen<br />

lieber die entsprechenden Versicherer<br />

„bewerten lassen“, was aus deren<br />

Sicht erheblich ist und was nicht, da<br />

man ansonsten immer Gefahr läuft den<br />

Versicherer am längeren Hebel zu lassen.<br />

Viele Kunden können sich oft nicht<br />

mehr daran erinnern, weswegen sie<br />

eigentlich genau beim Arzt, Heilpraktiker<br />

und anderen Behandlern waren.<br />

Daher kann eine Recherche u. a. mittels<br />

Patientenakten, Befund- / Krankenhausberichten<br />

und dergleichen durchaus helfen,<br />

die eigene Gesundheitshistorie für<br />

die Antragsfragen besser aufbereiten zu<br />

können.<br />

Nun hat man sich mit der korrekten<br />

Beantwortung der Gesundheitsfragen<br />

vielleicht umfassend beschäftigt. Dennoch<br />

müssen auch alle weiteren Antragsfragen<br />

mindestens genauso sorgfältig<br />

und korrekt beantwortet werden. Genau<br />

hier wird aber oftmals nicht so genau<br />

hingesehen, was natürlich im Schadenfall<br />

genauso wie die „falsche“ Beantwortung<br />

von Gesundheitsfragen zur Leistungsablehnung<br />

führen könnte.<br />

Anderweitige Versicherungen<br />

/ Vorversicherungen<br />

Angaben zu Vorversicherungen können<br />

an dieser Stelle als Beispiel genannt werden.<br />

Fragt ein Versicherer zum Beispiel<br />

nach bestehenden BU-Verträgen, so denken<br />

die meisten Kunden und Vermittler<br />

nur an Versicherungsverträge mit einer<br />

BU-Barrentenleistung. Allerdings könnten<br />

darüberhinaus auch BU-Beitragsbefreiungsbausteine<br />

in Lebens- und Rentenversicherungen<br />

gemeint sein.<br />

Einkommen und<br />

Angemessenheit der<br />

BU-Rente<br />

Stellt ein Versicherer Fragen zum Einkommen,<br />

Gehalt, Gewinn und/oder zum<br />

Verhältnis der bestehenden BU-Barrenten<br />

und der neu hinzukommenden<br />

beantragten BU-Rente, so sind diese<br />

selbstverständlich ebenfalls korrekt<br />

anzugeben.<br />

Als Beispiel für einen denkbaren Fehler<br />

bei Beantwortung von Fragen nach<br />

„BU-Absicherungen / BU-Renten“<br />

wäre die Nichtan gabe von bestehenden<br />

BU-Rentenleistungen aus beitragsfrei<br />

gestellten Versicherungen denkbar.<br />

Gefahrerhebliche<br />

Freizeitaktivitäten<br />

Fragen nach „gefahrerheblichen Hobbys“<br />

mit einer nicht abgeschlossenen<br />

Aufzählung findet man in Anträgen zu<br />

Berufsunfähigkeitsversicherungen sehr<br />

häufig. Auch hier stellt sich die Frage,<br />

was aus Sicht des jeweiligen Versicherers<br />

als gefahrerheblich anzusehen ist?<br />

Als Vermittler ist man hier in der Pflicht,<br />

seinen Kunden die „richtigen Fragen“<br />

zu stellen. Beispiele für offene Fragestellungen,<br />

die nach meiner Erfahrung<br />

von Kunden besser verstanden werden<br />

und dazu führen ein vollständigeres Bild<br />

der Risiko-Ist-Situation zu bekommen,<br />

wären:<br />

Was für Hobbys haben Sie?<br />

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?<br />

Welchen Sport treiben Sie?<br />

In welchen Vereinen sind Sie aktiv?<br />

Haben Sie einen Tauch-, Motorrad-,<br />

Flugschein?<br />

Die meist verwendete Formulierung<br />

„gefahrerhebliche Hobbys“ kann dagegen<br />

oft missverstanden werden, da ein<br />

Kunde sein persönliches Hobby von seiner<br />

Warte aus betrachtet und vielleicht<br />

überhaupt nicht als „gefährlich“ ansieht.<br />

Beruf /Tätigkeit<br />

Angaben zur beruflichen Tätigkeit können<br />

unter Umständen zu oberflächlich<br />

beantwortet werden, gerade dann wenn<br />

ein Versicherer eine kalkulatorische<br />

Unterscheidung zwischen einzelnen<br />

scheinbar gleichen Berufen macht. Auch<br />

hier sollte der Vermittler seinen Kunden<br />

genauer nach der Ausgestaltung der<br />

beruflichen Tätigkeit fragen.<br />

Allein die Frage nach „der Berufsbezeichung“<br />

ist sehr oft zu kurz gegriffen. Um<br />

das näher zu veranschaulichen möchte<br />

ich hier an dieser Stelle den Beruf des<br />

Architekten als Beispiel aufgreifen.<br />

Architekten können in unterschiedlichster<br />

Form beruflich aktiv sein. So<br />

zum Beispiel sowohl als Freiberuflicher,<br />

Angestellter in der Industrie mit oder<br />

ohne Mitarbeiterverantwortung, oder<br />

im öffentlichen Dienst in einem Bauamt.<br />

Darüberhinaus ist es heutzutage nicht<br />

mehr selbstverständlich, dass ein Architekt<br />

immer nur lokal tätig ist. Vielleicht<br />

ist er für seine Firma in ganz Europa<br />

oder sogar weltweit unterwegs? Ist er nur<br />

planend im Büro oder eventuell sogar an<br />

Baustellen vor Ort tätig?<br />

Fazit<br />

Als Versicherungsvermittler möchte<br />

man im BU-Schadenfall natürlich<br />

genauso wie der Kunde, das alles gut<br />

über die Bühne geht und die vereinbarte<br />

BU-Rente möglichst schnell bezahlt<br />

wird. Um den Versicherer keine Chance<br />

auf Einwand der vorvertraglichen Anzeigepflicht<br />

zu geben, ist es aus meiner<br />

Sicht unabdinglich, den Kunden zuerst<br />

auf die Risiken einer Falschangabe hinzuweisen,<br />

und danach genau die Fragen<br />

zu stellen, welche die Gesamtsituation<br />

für die Antragsstellung vollständig darstellen<br />

können.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Thomas Schösser<br />

Thomas Schösser<br />

ist Versicherungsmakler mit<br />

Tätigkeitsschwerpunkt in den<br />

Bereichen Berufsunfähigkeits-,<br />

Dienstunfähigkeitsversicherung<br />

sowie der Privaten Krankheitskostenvollversicherung.<br />

Seit 1997 ist er in der Versicherungsbranche<br />

tätig und ist<br />

neben seiner Maklertätigkeit<br />

regelmäßig als Fachreferent<br />

unterwegs. Er ist darüber<br />

hinaus Betreiber der Internetseite<br />

www.pkv-inhalte.de, die<br />

umfassende Informationen<br />

zum Thema BU und PKV bereitstellt.<br />

Seite 6 02/<strong>2016</strong> Seite 7


Praxis<br />

Die automobile Revolution<br />

gelingt nur gemeinsam<br />

Wie Autohersteller, Gesetzgeber und Versicherer Akzeptanz für automatisiertes Fahren schaffen können,<br />

erklärt Tibor S. Pataki, Leiter Kraftfahrtversicherung, Kfz-Technik und Statistik beim Gesamtverband der<br />

Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Gastkommentar.<br />

Weniger Unfälle und Verkehrstote, mehr<br />

Sicherheit und Zeit zum Lesen, Arbeiten<br />

oder Schlafen – alles das und noch mehr<br />

prophezeien uns die Automobilhersteller,<br />

wenn sie über die Chancen des automatisierten<br />

Fahrens sprechen. Der Tod<br />

eines Tesla-Fahrers im vergangenen Mai<br />

in Florida macht zumindest nachdenklich:<br />

Sein Auto fuhr im „Autopilot“-Modus<br />

an einem sonnigen Tag ungebremst<br />

in einen mitten auf der Straße stehenden<br />

Sattelschlepper. Hätte ein menschlicher<br />

Fahrer diesen übersehen? Wohl kaum.<br />

Vorerst lässt sich festhalten, dass das<br />

automatisierte Fahren nicht nur Chancen,<br />

sondern auch neue Risiken birgt.<br />

Vorerst bleibt der Fahrer<br />

die entscheidende Instanz<br />

Für alle derzeit zugelassenen Assistenzsysteme<br />

gilt: Wenn der Fahrer seine Aufmerksamkeit<br />

vom Verkehr und der vor<br />

ihm liegenden Straße abwendet, gefährdet<br />

er sich und andere. Wie gefährlich<br />

das geistige Abschalten während der<br />

Fahrt sein kann, zeigt auch eine aktuelle<br />

Studie unserer Unfallforschung: Wenn<br />

sich ein Fahrer – auf sein automatisiert<br />

fahrendes Auto vertrauend – mit anderen<br />

Tätigkeiten beschäftigt und den Straßenverkehr<br />

völlig außer Acht lässt, vergehen<br />

bis zu 14 Sekunden, bevor er sein<br />

Auto wieder sicher kontrollieren kann.<br />

Bei Tempo 130 legt ein Auto in dieser<br />

Zeit über 500 Meter zurück.<br />

Auch wenn der Wettlauf um die Technologieführerschaft<br />

beim automatisierten<br />

Fahren für erstaunliche Fortschritte<br />

sorgt, ist und bleibt der Fahrer auf absehbare<br />

Zeit die entscheidende Instanz.<br />

Besorgnis erregend ist daher das scheinbar<br />

grenzenlose Vertrauen in die neue<br />

Technik, das zahlreiche Fahrer ihr entgegenbringen.<br />

Die Mahnung, trotz des<br />

angeschalteten Autopiloten das Lenkrad<br />

anfassen und den Verkehr beobachten<br />

zu müssen, stößt bei manchen Fahrern<br />

offenbar auf taube Ohren – wie man<br />

sich durch einschlägige Youtube-Videos<br />

überzeugen kann, setzen sich manche<br />

während der Fahrt mit einem Autopiloten<br />

sogar auf die Rückbank.<br />

Bei sicherheitsrelevanten<br />

Systemen geht Gründlichkeit<br />

vor Schnelligkeit<br />

Um es klar zu sagen: Dieses Verhalten<br />

ist vollkommen verantwortungslos. Und<br />

mehr noch: Es hat das Potenzial, das Vertrauen<br />

der Öffentlichkeit in das automatisierte<br />

Fahren langfristig zu untergraben.<br />

Damit aber die automobile Revolution<br />

gesellschaftlich akzeptiert wird, müssen<br />

Autohersteller, Gesetzgeber und Versicherer<br />

gemeinsam verantwortlich handeln.<br />

Für die Automobilindustrie heißt<br />

das: Bei sicherheitsrelevanten Systemen,<br />

wie es das automatisierte Fahrsystem ist,<br />

geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.<br />

Bevor neue Technik oder Software-Updates<br />

auf den Markt kommen, müssen<br />

sie so sicher wie möglich sein. Ein Autopilot<br />

genanntes Assistenzsystem, das am<br />

helllichten Tag einen auf dem Highway<br />

querstehenden Sattelschlepper ganz einfach<br />

übersieht, genügt diesem Anspruch<br />

mit Sicherheit nicht.<br />

Automatisiertes Fahren<br />

betrifft die Gesellschaft<br />

als Ganzes<br />

Automatisiertes Fahren betrifft aber<br />

nicht nur die Käufer entsprechender<br />

Autos, sondern die Gesellschaft insgesamt.<br />

Die Verkehrs- und Rechtssicherheit<br />

von Fußgängern, Radfahrern und<br />

anderen Autofahrern ist für die Akzeptanz<br />

des automatisierten Fahrens unabdingbar.<br />

Um das Vertrauen aller Verkehrsteilnehmer<br />

zu sichern, sollten für<br />

alle neuen automatischen Systeme im<br />

Auto allgemeinverbindliche Prüf- und<br />

Testverfahren geschaffen werden. Selbsttests<br />

der Sensoren und andere Sicherheitsvorkehrungen<br />

müssen gewährleisten,<br />

dass die Technik bei jeder Fahrt<br />

zuverlässig erkennt, wenn sie fehlerhaft<br />

arbeitet.<br />

Auch die Erkenntnisse unserer Unfallforscher<br />

werden vom Gesetzgeber zu<br />

berücksichtigen sein, wenn er den Fahrern<br />

automatisiert lenkender, bremsender<br />

und beschleunigender Wagen<br />

erlauben will, die Hände vom Lenkrad<br />

zu nehmen und sich auch für längere<br />

Streckenabschnitte entspannt zurückzulehnen.<br />

Klar ist: Den zeitunglesenden<br />

oder gar schlafenden Fahrer wird es<br />

auf absehbare Zeit nicht geben können.<br />

Der Fahrer muss auch weiterhin eine<br />

Grundaufmerksamkeit beibehalten. Er<br />

muss bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen,<br />

wenn ihn das Fahrzeug dazu<br />

auffordert – oder er von selbst erkennt,<br />

dass sein Auto auf eine Situation nicht<br />

angemessen reagiert. Dem tödlich verunglückten<br />

Tesla-Fahrer jedenfalls hätte<br />

ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit<br />

möglicherweise das Leben gerettet.<br />

Die Daten automatisiert<br />

fahrender Autos gehören<br />

nicht den Autoherstellern<br />

Darüber hinaus muss der Gesetzgeber<br />

die Frage beantworten, wie mit den<br />

Daten automatisiert fahrender Autos<br />

umzugehen ist. Ganz sicher gehören die<br />

Daten nicht dem Autohersteller. Stattdessen<br />

muss der Halter bzw. der Fahrer<br />

entscheiden können, wem er wann welche<br />

Daten zur Verfügung stellt. Damit<br />

dies in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt<br />

werden kann, brauchen wir europaeinheitliche<br />

Standards für die vorzuhaltenden<br />

Daten, für die Datenformate<br />

und für eine offene, sichere und diskriminierungsfrei<br />

zugängliche Kfz-Schnittstelle.<br />

Die Produkthaftung der<br />

Hersteller ist für die<br />

Entschädigung von Verkehrsopfern<br />

keine Lösung<br />

Neben den Autoherstellern und dem<br />

Gesetzgeber wird auch die Versicherungswirtschaft<br />

einen wesentlichen Beitrag<br />

zur Akzeptanz des automatisierten<br />

Fahrens leisten, indem sie etwaige Verkehrsopfer<br />

entschädigt. Das System einer<br />

für jeden Halter verpflichtend vorgeschriebenen<br />

Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

gewährleistet heute ein Höchstmaß an<br />

verlässlichem Verkehrsopferschutz und<br />

wird dies auch zukünftig tun. Die Versicherung<br />

leistet – und zwar unabhängig<br />

davon, wer oder was für den Unfall letztendlich<br />

verantwortlich ist. Beispiele für<br />

Schäden, die ohne das Verschulden des<br />

Fahrers entstehen, gibt es schon heute<br />

Dr. Tibor S. Pataki<br />

Leiter Kraftfahrtversicherung,<br />

Kfz-Technik und Statistik des<br />

Gesamtverbandes der Deutschen<br />

Versicherungswirtschaft e.V.<br />

genug, etwa wenn wegen eines Materialfehlers<br />

ein Reifen platzt oder plötzlich<br />

und unvorhersehbar die Bremsen versagen.<br />

Egal aus welchem dieser Gründe<br />

beim Betrieb des Autos ein Schaden entsteht<br />

– die Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

des Halters entschädigt das Opfer. Dieses<br />

System hat für Verkehrsopfer entscheidende<br />

Vorteile: Erstens haben sie mit<br />

der Versicherung einen direkten und<br />

solventen Ansprechpartner. Dieser lässt<br />

sich über das Kennzeichen leicht ausfindig<br />

machen und kann auch europaweit<br />

über das Grüne-Karte-System problemlos<br />

angesprochen werden. Und zweitens<br />

müssen Geschädigte nicht klären, welche<br />

Ursachen letztendlich den Schaden<br />

verursacht haben.<br />

Obacht vor einem<br />

juristischen und<br />

verkehrspolitischen Irrweg<br />

Diese Regeln gelten auch für solche<br />

Schäden, die zukünftig von automatisierten<br />

Fahrsystemen verursacht werden.<br />

Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

umfasst problemlos auch<br />

das automatisierte Fahren. Vorstellungen,<br />

dieses bewährte Prinzip verlassen<br />

zu können und Automobilhersteller für<br />

die Fehler ihrer automatisierten Systeme<br />

direkt gegenüber dem Unfallopfer haften<br />

zu lassen, führen auf einen juristischen<br />

und verkehrspolitischen Irrweg: Die<br />

Produkthaftung ist für die effiziente Entschädigung<br />

von Verkehrsopfern weder<br />

gemacht noch geeignet. In jedem Einzelfall<br />

müssten die Unfallopfer den Herstellern<br />

einen Produktfehler gerichtsfest<br />

nachweisen, und selbst dann bestünde<br />

eine Haftung nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen. Würden nach einem<br />

Autounfall also nicht mehr die bewährten<br />

Regeln der Halterhaftung und des<br />

Direktanspruchs gelten, wären die Unfallopfer<br />

massiv benachteiligt. Das heutige<br />

Haftungssystem ist bewährt und zuverlässig:<br />

Entschädigt werden Verkehrsopfer<br />

von der Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

des Halters. Das ist unser Anspruch und<br />

unsere Verpflichtung. Darauf kann sich<br />

jeder verlassen, der in Deutschland in<br />

einen Autounfall verwickelt ist.<br />

Regresse der<br />

Kfz-Versicherer gegenüber<br />

Auto-Herstellern müssen<br />

möglich sein<br />

Darüber hinaus ist die Haftung eines<br />

Herstellers für ein fehlerhaftes Produkt<br />

eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit.<br />

Hat ein Autobauer unzureichend<br />

erprobte oder mangelhafte Systeme auf<br />

den Markt gebracht oder kann nachgewiesen<br />

werden, dass die Technik des<br />

Autos versagt hat, müssen Regresse der<br />

Kfz-Versicherer gegenüber dem Hersteller<br />

selbstverständlich möglich sein. Die<br />

Versicherer und die Automobilindustrie<br />

werden dafür Lösungen finden.<br />

Die technische Pionierarbeit der Autobauer<br />

und Zulieferer alleine ist nur der<br />

erste Schritt. Den ganzen Weg in eine<br />

automatisierte automobile Zukunft können<br />

und müssen wir als Gesellschaft<br />

gemeinsam gehen.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Dr. Tibor S. Pataki<br />

Seite 8 02/<strong>2016</strong> Seite 9


Praxis<br />

Strukturbruch am Zinsmarkt<br />

zwingt Berater und Anleger zum<br />

Umdenken bei der finanziellen Altersvorsorge<br />

Deutschland gilt weithin als wohlhabendes<br />

Land. Der Verwaltungsapparat funktioniert<br />

einigermaßen friktionslos und<br />

die politischen Verhältnisse sind seit<br />

Jahrzehnten relativ stabil. Das Rechtssystem<br />

ist gut etabliert und die Wirtschaft<br />

– vor allem der Mittelstand – genießt<br />

international ein hohes Ansehen.<br />

Sparweltmeister sind keine<br />

Vermögensweltmeister<br />

Etwas weniger erfreulich sieht die<br />

Bilanz aus, wird die Vermögensbildung<br />

der Deutschen betrachtet. Auf diesem<br />

Gebiet haben Untersuchungen der Bundesbank<br />

und der Europäischen Zentralbank<br />

für Aufsehen gesorgt, welche<br />

für Deutschland nur bestenfalls durchschnittliche<br />

Haushaltsvermögen im Vergleich<br />

zu anderen Ländern Europas auswiesen.<br />

Insbesondere die im Vergleich<br />

mit Deutschland vergleichsweise hohen<br />

privaten Vermögen in manchen Krisenstaaten<br />

der Euro-Zone hinterließen ein<br />

„Geschmäckle“. Dieser Befund ist auch<br />

deshalb für die Deutschen leicht kränkend,<br />

weil die Bundesrepublik traditionell<br />

eine der weltweit höchsten Sparquoten<br />

aufweist. Immer wieder wird<br />

der deutsche Michel international als<br />

„Sparweltmeister“ tituliert. Für die kollektive<br />

Psyche sind solche Titel schmeichelnd,<br />

ebenso wie die Bezeichnung als<br />

„Exportweltmeister“. Allein sie verstellen<br />

zunehmend den Blick für dringend<br />

notwendige Reformen auf dem Gebiet<br />

der Vermögensbildung, zumal das Land<br />

seit der Regierung Schröder keine ernst<br />

zu nehmende Wirtschaftsreform mehr<br />

erlebt hat. Zugespitzt könnte man sogar<br />

die Hypothese wagen, Deutschland<br />

befände sich längst am Anfang einer<br />

schweren Altersvorsorgekrise. Bloß findet<br />

eine öffentliche Diskussion darüber<br />

gar nicht statt, was wiederum darauf<br />

hindeutet, dass es sich hierbei um ein<br />

politisches „Verliererthema“ handelt, bei<br />

welchem alle Parteien gleichermaßen<br />

versagt haben.<br />

Seit der amerikanischen Subprimekrise,<br />

die im Jahr 2007 begann und zunächst<br />

eine rein amerikanische Immobilienund<br />

Kreditkrise war, sich dann allerdings<br />

rasch und mitunter sogar dominant auf<br />

viele Länder der westlichen Welt ausweitete,<br />

hat sich das grundsätzliche Gefüge<br />

für Geldanlagen radikal verändert. Die<br />

wichtigen Notenbanken der Welt bugsierten<br />

die Zinsen auf die Nulllinie. In<br />

Folge wurden über Jahrzehnte tradierte<br />

Sparformen wie z. B. die klassische Kapitallebensversicherung,<br />

Bausparverträge,<br />

Sparverträge, Geldmarktfonds etc. obsolet.<br />

Erstaunlicherweise hat sich aber das<br />

Sparverhalten zumindest in Deutschland<br />

kaum weder der Höhe noch dem Inhalt<br />

nach verändert, so dass die gänzlich<br />

veränderte Lage an den Zinsmärkten<br />

nahezu vollständig ignoriert wird. Dieser<br />

Befund trifft übrigens keineswegs nur<br />

die sparfreudigen Bürger, sondern hat<br />

mittlerweile auch ihren Niederschlag bei<br />

veränderungsresistenten institutionellen<br />

Anlegern wie z.B. Versicherungen, Pensionsfonds<br />

oder Stiftungen gefunden.<br />

Die Liste der insolventen Stiftungen,<br />

Versorgungseinrichtungen und Versicherer<br />

wird täglich länger.<br />

Ebenso wenig war der deutsche Staat<br />

willens, seine traditionelle regulatorische<br />

und steuerliche Bevorzugung von<br />

Zinsanlagen zu überdenken. Man kann<br />

sich kaum des Eindrucks erwehren, als<br />

wollten Zinsanleger und Staat durch<br />

Ignoranz und Nichtstun das Problem<br />

in der Hoffnung aussitzen, es würden in<br />

der Zukunft die guten alten Zeiten auskömmlicher<br />

Zinsen wieder zurückkehren.<br />

Jedoch spricht aktuell nichts dafür,<br />

dass die Zinsmärkte alsbald aus ihrem<br />

hoheitlich herbeigeführten Ausnahmemodus<br />

herausfinden. Denn Staatshaushalte,<br />

mittlerweile gewöhnt an die<br />

fortwährende Entlastung durch Notenbanken,<br />

würden deutlich höhere Zinsraten<br />

angesichts eines strukturell schwachen<br />

Wirtschaftswachstums (Stichwort:<br />

Demographie) und bereits sehr hoher<br />

Abgabenquoten ohne drastische Sparanstrengungen<br />

nicht schultern können.<br />

Dieser Befund gilt keineswegs nur für<br />

Griechenland, Spanien, Italien, Frankreich<br />

und Portugal, sondern betrifft<br />

mutatis mutandis auch die Vereinigten<br />

Staaten von Amerika, Großbritannien<br />

und nicht zuletzt Deutschland selbst.<br />

Bekanntlich hat das heutige Ausgeben<br />

geborgter Gelder zu Lasten der kommenden<br />

Generationen eine langjährige<br />

Tradition in den genannten Ländern,<br />

wenn nicht gar überall auf der Welt.<br />

Niemand will auf heutigen Überkonsum<br />

verzichten, obwohl er eindeutig den<br />

Wohlstand der kommenden Generationen<br />

einschränkt.<br />

90 Prozent der deutschen<br />

Geldanlagen stecken in<br />

Anlageformen mit Zinsen<br />

Wer aber ein wenig Kenntnis von<br />

Finanzmathematik besitzt, der ahnt<br />

bereits, dass die vielen Niedrigzinsjahre<br />

der Vergangenheit, und erst recht jene<br />

der Zukunft, zu schwachen Endwerten<br />

in der Vermögensplanung nahezu aller<br />

Zinsanleger und entsprechender Institutionen<br />

führen werden. Blickt man aber<br />

in die von der Deutschen Bundesbank<br />

regelmäßig veröffentlichten Statistiken<br />

zur Verteilung des Geldvermögens,<br />

dann zeigt sich sogleich, dass nahezu 90<br />

Prozent der Geldanlagen in Deutschland<br />

in Anlageformen mit Zinskomponente<br />

getätigt werden.<br />

Hinzu tritt ein weiteres, mindestens<br />

so schwerwiegendes Problem wie der<br />

Dauerniedrigzins: Die demographische<br />

Entwicklung, die bereits im strukturell<br />

schwachen Wirtschaftswachstum ihren<br />

Niederschlag gefunden hat! Seit mindestens<br />

40 Jahren ist hinlänglich bekannt,<br />

dass sich der Altersaufbau der deutschen<br />

Gesellschaft insofern verschlechtert, als<br />

einer zunehmenden Zahl alter Menschen<br />

eine geringer werdende Zahl junger<br />

(erwerbstätiger) Menschen gegenübersteht.<br />

Da aber das deutsche Rentensystem<br />

dem Prinzip der Generationenumverteilung<br />

folgt, gerät das gesamte System mit<br />

zunehmender demographischer Schieflage<br />

ins Kentern. Alle bisherigen Versuche<br />

wechselnder Regierungen durch<br />

fortwährende Kürzungen (demographischer<br />

Faktor!) der Renten und Erhöhungen<br />

des Renteneintrittsalters sind aber<br />

nur Stückwerk geblieben.<br />

Völlig gescheitert ist obendrein der<br />

amateurhaft betriebene politische Versuch,<br />

mit der privaten Altersvorsorge<br />

ein neues kapitalgedecktes Standbein<br />

der Altersvorsorge zu entwickeln. Die<br />

Namen Riester- und Rürup-Rente stehen<br />

heute für den gut gemeinten und<br />

zugleich verfehlten Versuch, private Vermögensbildung<br />

staatlich zu fördern. Da<br />

die meisten Riester- und Rürup-Verträge<br />

ebenfalls zinsgebunden ausgestaltet<br />

wurden, kann auch bei ihnen keine auskömmliche<br />

Renditeentwicklung erwartet<br />

werden. Im Wesentlichen geht es bei<br />

diesen Verträgen um das Abgreifen von<br />

Staatsknete.<br />

Vonnöten wäre stattdessen eine Abkehr<br />

von der Zinsanlage und eine Hinwendung<br />

der Vermögensbildung zu den<br />

Wertschöpfungsgeneratoren der Volkswirtschaft.<br />

Hierzu wäre jedoch ein kompletter<br />

Mentalitätswechsel erforderlich,<br />

der angesichts der Traditionen und der<br />

Überalterung in Deutschland eher nicht<br />

zu erwarten steht. Es darf die Kulturhypothese<br />

über die Bundesrepublik gewagt<br />

werden, dass ein Land, welches keine<br />

Kinder, auch keine Aktien besitzen will,<br />

eher rückwärtsgewandt ist. Denn für beides<br />

benötigt man Zukunftsoptimismus.<br />

Die Einsicht, dass der Wohlstand unseres<br />

Landes in aller erster Linie auf der Leistung<br />

seiner Unternehmen beruht, dass man<br />

sich an dieser Wohlstandsgenerierung<br />

beteiligen darf, kann und sollte, scheint<br />

ein zu fern liegender Gedanke, wie seine<br />

geringe Verbreitung ausreichend belegt.<br />

Denn das Instrument der Beteiligung an<br />

der Volkswirtschaft ist die Aktie und ihr<br />

Durchführungsweg für den normalen Sparer<br />

der Aktienfonds. Sowohl Aktien in der<br />

Direktanlage als auch Aktienfonds fristen<br />

trotz ihrer erwiesenen Vorteilhaftigkeit vor<br />

allem in Hinsicht auf Rendite, aber auch<br />

bezüglich der Liquidität, gegenüber Zinsanlagen<br />

in all ihren Erscheinungsformen<br />

ein Schattendasein. Fassungslos registriert<br />

man, dass fast zwei Drittel der Aktien<br />

großer Deutscher Aktiengesellschaften<br />

mittlerweile im Besitz ausländischer Eigentümer<br />

befindlich sind.<br />

Zum Sparen traditioneller Prägung gibt es<br />

heute zwei sinnvolle Alternativen, sofern<br />

man zustimmt, dass ein Beibehalten am<br />

obsolet gewordenen Zinssparen – in welchen<br />

zinsgebundenen Produkten auch<br />

immer - irrational ist.<br />

Heute ist der Konsum zu einer veritablen<br />

Alternative zum überkommenen Zinssparen<br />

geworden und es hat ganz den<br />

Dr. Christoph Bruns<br />

Vorstand, Teilhaber und<br />

Fondsmanager der LOYS AG<br />

Anschein, als ob viele Bürger genau diesen<br />

Weg verstärkt gehen. Freilich nehmen sie<br />

dadurch in Kauf, dass sie in der Altersvorsorge<br />

in völlige Staatsabhängigkeit geraten<br />

und es bekanntlich um die Staaten selbst<br />

nicht allzu gut bestellt ist.<br />

Die zweite Alternative bejaht die Notwendigkeit<br />

des Sparprozesses ausdrücklich,<br />

weicht jedoch den Problemen ihrer<br />

traditionellen Formen aus, indem sie auf<br />

das Investieren in die – bestenfalls internationale<br />

- Wirtschaft setzt. Um diesen<br />

Weg konsequent zu gehen, ist vom Anleger<br />

gefordert anzuerkennen, dass materieller<br />

Wohlstand nur in Unternehmen erarbeitet<br />

wird und die Existenz von Börsen<br />

den Einzelnen dazu befähigen, sich an<br />

diesem zu beteiligen. Dieser Gedanke,<br />

der für Amerikaner, Schweizer und Briten<br />

selbstverständlich ist, scheint aber<br />

in Deutschland einem Dreifachoxer mit<br />

Wassergraben zu ähneln.<br />

Es wird spannend sein, zu sehen, ob<br />

Deutschland auf dem Gebiet des Vermögensaufbaus<br />

seinen renditeschwachen Sonderweg<br />

fortsetzen wird oder ein Wandel<br />

möglich ist. Alle Risikofetischisten seien<br />

zuletzt noch auf ein altes Börsenbonmot<br />

verwiesen, welches da heißt: Es ist ein<br />

Risiko, Aktien zu besitzen. Ein noch größeres<br />

Risiko ist es, keine Aktien zu besitzen.<br />

Ein Gastkommentar von<br />

Dr. Christoph Bruns<br />

Seite 10 02/<strong>2016</strong><br />

Seite 11


Praxis<br />

Warum sich eine<br />

Investition in die Pflegevorsorge<br />

gerade jetzt bezahlt macht<br />

Wohin mit dem Vermögen, das sich durch jahrelanges Sparen, clevere Anlage oder auch durch die Auszahlung<br />

von Policen in den letzten Jahren angehäuft hat? Ramona Paul, Leiterin Produktmanagement<br />

der Ideal Versicherungsgruppe, hat eine Empfehlung. Warum nicht einen Teil des Geldes in die Pflegevorsorge<br />

investieren?<br />

Über 225 Millionen Euro an Leistungen<br />

aus Lebensversicherungen erhielten<br />

Kunden in Deutschland pro Tag von den<br />

Versicherungsgesellschaften ausgezahlt.<br />

(Quelle: GDV: Die deutsche Lebensversicherung<br />

in Zahlen <strong>2016</strong>). Viel Kapital<br />

also, welches sinnvoll investiert werden<br />

möchte. Wenn die ausgezahlte Lebensversicherung<br />

nicht schon für eine Weltreise,<br />

ein neues Dach oder als Finanzspritze<br />

für den Nachwuchs verplant ist,<br />

sollte man spätestens jetzt über die eigene<br />

Vorsorge fürs Alter nachdenken.<br />

2,8 Millionen Menschen<br />

beziehen Pflegeleistung<br />

Die Versorgungslücke im Detail: die<br />

durchschnittlichen Kosten für die Unterbringung<br />

in einem Pflegeheim bei Pflegestufe<br />

III betragen 3.500 Euro. Die Pflegekasse<br />

zahlt aber nur 1.612 Euro. Bleibt<br />

eine Differenz von 1.888 Euro, die der<br />

Betroffene selbst oder seine Angehörigen<br />

tragen müssen.<br />

Damit Ihre Lebensqualität<br />

erhalten bleibt<br />

Mit einer privaten Pflegerentenversicherung<br />

kann man sich zumindest gegen das<br />

finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit<br />

absichern. Nehmen wir einmal an, eine<br />

heute 46-jährige Frau möchte sich finanziell<br />

gegen den Fall einer Pflegebedürftigkeit<br />

in Stufe II und III absichern. Die<br />

Kundin geht für beide Pflegestufen von<br />

einem mittleren Pflegeaufwand aus und<br />

schätzt, dass sie in Stufe II von einem<br />

Pflegedienst in der häuslichen Umgebung<br />

und in Stufe III im Heim gepflegt<br />

werden würde.<br />

Die Pflegeanalyse ermittelt folgendes<br />

Risikoprofil für unseren Beispielfall:<br />

Pflegeversorgung Pflegestufe II Pflegestufe III<br />

Warum sich eine Einmalanlage gerade<br />

jetzt lohnt, verdeutlicht die nachfolgende<br />

Berechnung, die sich auf den Tarif „Ideal<br />

PflegeRente“ aus unserem Hause bezieht:<br />

(siehe Tabelle PflegeRente)<br />

Im dargestellten Rechenbeispiel wurde<br />

eine Einmalzahlung von 38.442,98 Euro<br />

simuliert. Diese Summe entspricht in<br />

etwa der Ablaufleistung einer durchschnittlichen<br />

Lebensversicherung. Mit<br />

diesem Betrag kann Frau Muster ihr angenommenes<br />

Pflegerisiko in den gewünschten<br />

Pflegestufen passgenau absichern. Sie<br />

würde im Leistungsfall eine monatliche<br />

garantierte Rente von 1.357 Euro in Pflegestufe<br />

II und 1.824 Euro in Pflegestufe<br />

III erhalten. Diese Pflegerente erhält Frau<br />

Muster für die gesamte Zeit der Pflegebedürftigkeit<br />

- egal, ob diese 2,5 oder mehr<br />

Jahre andauert. Die jeweilige monatliche<br />

Pflegerente wird noch durch die Überschussbeteiligung<br />

erhöht. Somit dürften<br />

zumindest die finanziellen Folgen einer<br />

Pflegebedürftigkeit von Frau Muster<br />

abgesichert sein.<br />

Ein weiterer großer Vorteil bei Abschluss<br />

einer Pflegerentenversicherung mit Einmalbeitrag<br />

ist, dass der Kunde jederzeit<br />

die Möglichkeit hat, Kapital aus seiner<br />

Versicherung zu entnehmen. So bleibt<br />

IDEAL PflegeRente<br />

Ausgewählte Berechnung<br />

der Kunde flexibel, auch wenn einmal<br />

unvorhergesehener Kapitalbedarf<br />

besteht. Der Versicherungsschutz kann<br />

durch Zahlung von laufenden Beiträgen<br />

weiter aufrecht erhalten bleiben. Diese<br />

Investition in die Vorsorge ist damit um<br />

ein Vielfaches klüger und rentabler, als<br />

freies Vermögen auf Sparbüchern und<br />

Co. zu Niedrigzinsen dahinschmelzen<br />

zu lassen.<br />

Noch <strong>2016</strong> von höherem<br />

Garantiezins profitieren<br />

Wer sich zu einer Investition in die<br />

eigene Risiko-und Vermögensvorsorge<br />

entschlossen hat, der sollte noch in diesem<br />

Jahr handeln. Denn die Senkung des<br />

Garantiezinses für klassisch kalkulierte<br />

Lebensversicherungen von 1,25 auf 0,9<br />

Prozent ist beschlossene Sache.<br />

Man muss kein Versicherungsmathematiker<br />

sein um zu erkennen, dass man<br />

sich durch einen Vertragsabschluss bis<br />

Jahresende den höheren Garantiezins<br />

für die gesamte Laufzeit sichern kann.<br />

Die Senkung des Rechnungszinses zieht<br />

nämlich eine Steigerung der Beiträge für<br />

Neuabschlüsse in 2017 nach sich.<br />

Betrachtet man nur die Einzahlung in<br />

eine Pflegerente mit einem Einmalbeitrag,<br />

so kann es hier zu Beitragserhöhungen<br />

von bis zu 25 Prozent kommen. Je<br />

länger die Laufzeit, desto deutlicher sind<br />

die Auswirkungen des geringeren Rechnungszinses<br />

zu spüren.<br />

Die Umstellung auf die ab 2017 geltenden<br />

Pflegegrade wird möglicherweise zu einer<br />

weiteren Erhöhung der Beiträge führen.<br />

Deshalb ist ein Abschluss in diesem Jahr<br />

lohnenswert, auch um sich den aktuellen<br />

Gesundheitszustand und das niedrigere<br />

Eintrittsalter noch zu sichern.<br />

Günstige Beiträge sichern<br />

und problemlos in neue<br />

Tarife wechseln<br />

Ebenfalls zum 1. Januar 2017 soll das<br />

Anfang <strong>2016</strong> reformierte Pflegestärkungsgesetz<br />

II umgesetzt werden. Die<br />

Schwerpunkte des neuen Gesetzes sind<br />

der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und<br />

damit die Umstellung von Pflegestufen<br />

auf Pflegegrade sowie das neue Begutachtungsverfahren.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Ramona Paul<br />

Dabei geht es nicht nur um einen auskömmlichen<br />

Ruhestand. Auch das<br />

eigene Risiko, ein Pflegefall zu werden,<br />

sollte in die Überlegungen einbezogen<br />

werden. Denn leider hat sich das ehemals<br />

abstrakte Risiko in Deutschland<br />

zunehmend zur Realität entwickelt. So<br />

bezogen im Jahr 2015 bereits über 2,8<br />

Millionen Menschen Leistungen aus der<br />

Pflegeversicherung (Quelle: BMG: Zahlen<br />

und Fakten zur Pflegeversicherung,<br />

Stand 08.09.<strong>2016</strong>).<br />

Diese obligatorische Pflegeversicherung<br />

– ob gesetzlich oder privat abgesichert<br />

– ist jedoch von Beginn an nicht<br />

auf volle Kostendeckung ausgelegt. Die<br />

Pflegeversicherung zahlt grundsätzlich<br />

nur Zuschüsse zu den tatsächlich anfallenden<br />

Pflegekosten. Das heißt, tritt ein<br />

Pflegefall ein, muss der Betroffene mit<br />

erheblichen finanziellen Belastungen<br />

rechnen.<br />

Pflegedienst Im Heim<br />

Situation im Pflegefall<br />

Pflegeaufwand mittel mittel<br />

Pflegekosten 2.501,00 € 3.436,00 €<br />

Gesetzliche Pflegeversicherung 1.144,00 € 1.612,00 €<br />

Ihre monatliche Versorgungslücke 1.357,00 € 1.824,00 €<br />

Selbstbeteiligung/Eigenleistung 0,00 € 0,00 €<br />

Absicherungsbedarf für den Pflegefall 1.357,00 € 1.824,00 €<br />

Ihre geschätzte Pflegedauer 5 Jahre 5 Jahre<br />

Ihr gesamter Absicherungsbedarf 81.420,00 € 109.440,00 €<br />

Name<br />

Frau Muster, Pia<br />

Produkt<br />

IDEAL PflegeRende Klassik<br />

Eintritts- und Endalter<br />

46 - lebenslang<br />

Versicherungsdauer<br />

lebenslang<br />

garantierte Pflegerente 1.357,00 € • 1.824,00 €<br />

gesamte Pflegerente 1.764,10 € • 2.371,20 €<br />

Beitrag Einmalbeitrag 38.332,98 €<br />

Pflegestufe 0<br />

keine<br />

Karenzzeit<br />

3 Monate<br />

Todesfallleistung<br />

keine<br />

Dynamik<br />

keine<br />

Ramona Paul<br />

Leiterin Produktmanagement<br />

IDEAL Versicherungsgruppe<br />

Seite 12 02/<strong>2016</strong> Seite 13


Advertorial<br />

Haftungsfall(e) Maklervertrag<br />

Fragt man unter den Versicherungsmaklern<br />

herum, wer für alle seine betreuten<br />

Kunden einen schriftlichen Maklervertrag<br />

hat, so wird es meistens ruhiger<br />

im Raum und nach einer kurzen Pause<br />

kommt die Aussage: „Naja für „große“<br />

Verträge machen wir schon einen<br />

schriftlichen Maklervertrag, wir haben<br />

da so irgendein Dokument was wir verwenden<br />

aber wenn ein Kunde nur mal<br />

schnell eine KFZ-Haftpflichtversicherung<br />

abschließen will, ist das doch viel<br />

zu viel bürokratischer Papieraufwand!“<br />

JA, aber was ist mit den Kunden, die keinen<br />

schriftlichen Maklervertrag beim<br />

Makler ihres Vertrauens unterzeichnet<br />

haben? Kann ein Maklervertrag auch<br />

mündlich geschlossen werden? Bin ich<br />

dann überhaupt Makler des Kunden?<br />

Muss ich den Kunden auch vollumfänglich<br />

betreuen? Muss ich im schlimmsten<br />

Fall auch für alles Haften?<br />

All diese Fragen können mit einem klaren<br />

„JA“ beantwortet werden.<br />

In dem Moment wo ein schriftlicher<br />

Maklervertrag mit dem Kunden nicht<br />

abgeschlossen worden ist, besteht zwischen<br />

dem Kunden und dem Makler ein<br />

Maklervertrag, welcher sich inhaltlich<br />

an den gesetzlichen Vorgaben orientiert.<br />

Nicht zuletzt muss sich der Makler an<br />

dem sogenannten Sachwalter-Urteil<br />

des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr<br />

1985 messen lassen. Der Makler ist dann<br />

für alle Belange also nicht nur für die<br />

KFZ-Haftpflichtversicherung des Kunden<br />

zuständig und muss den Kunden<br />

allumfassend beraten und dies natürlich<br />

auch in geeigneter Form dokumentieren.<br />

Dies birgt ganz erhebliche Haftungsrisiken<br />

für den Makler, welche er<br />

durch einen schriftlichen Maklervertrag<br />

mit seinen Kunden auf ein sehr erträgliches<br />

Restrisiko minimieren kann. So<br />

ist es möglich, dass mit dem Kunden ein<br />

Maklervertrag nur für den KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag<br />

abgeschlossen<br />

wird.<br />

Es wäre also in diesem Moment nicht die<br />

Pflicht des Maklers, über alle anderen<br />

(möglichen) Versicherungsverträge zu<br />

beraten, zu dokumentieren und gegebenenfalls<br />

auch zu haften. Der Makler kann<br />

den mit dem Kunden vereinbarten Vertragsgegenstand<br />

durch einen Maklervertrag<br />

im Streitfall nachweisbar festlegen<br />

und ist mithin im Haftungsprozess nicht<br />

auf irgendwelche Zeugenaussagen angewiesen,<br />

denn man sagt immer, dass der<br />

Zeugenbeweis das „schwächste“ Beweismittel<br />

vor Gericht ist. Zwei Unterschriften<br />

unter einem Maklervertrag haben da<br />

eine ganz andere Wertigkeit.<br />

Darüber hinaus besteht erst im Rahmen<br />

eines schriftlichen Maklervertrages<br />

die Möglichkeit, mit dem Kunden auch<br />

etwaige Mitwirkungspflichten des Kunden<br />

zu vereinbaren. So ist beispielsweise<br />

der Kunde verpflichtet, seinen „Sachwalter“<br />

über alle wesentlichen Änderungen<br />

in seinem Leben zu unterrichten, beispielsweise<br />

wenn der Kunde heiratet<br />

oder ein Kind geboren wird.<br />

Kein schriftlicher Maklervertrag<br />

= erhebliche Haftungsrisiken<br />

für den Makler<br />

Ein haftungstechnisch ganz entscheidender<br />

Punkt ist auch noch die Tatsache, dass es<br />

im Rahmen eines schriftlichen Maklervertrages<br />

in Anlehnung an die Möglichkeiten<br />

der Steuerberater und Rechtsanwälte<br />

möglich ist, eine Haftungsbegrenzung für<br />

fahrlässig herbeigeführte Schadensfälle auf<br />

die Versicherungssumme des VSH-Versicherung<br />

zu vereinbaren. Denn was nützt<br />

es bei einem großen Schadensereignis,<br />

wo ein Makler von seinem (ehemaligen)<br />

Kunden in Anspruch genommen wird,<br />

wenn er eine VSH-Versicherung über<br />

1,23 Millionen Euro besitzt, der Schaden<br />

sich jedoch auf 3 Millionen Euro beläuft?<br />

Selbst wenn die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung<br />

(VSH-Versicherung)<br />

voll eintrittspflichtig ist, muss die Differenz<br />

von 1,77 Millionen Euro der Makler zahlen.<br />

Dies wäre jedoch bei einem schriftlichen<br />

Maklervertrag mit entsprechender Vereinbarung<br />

ganz leicht vermeidbar gewesen.<br />

Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit, im<br />

Rahmen eines schriftlichen Maklervertrages<br />

Regelungen zur Rechtsnachfolge zu treffen,<br />

wenn dem Makler etwas zustößt, sei es,<br />

dass er verstirbt oder dass er nur für einen<br />

längeren Zeitraum seine Geschäfte nicht<br />

führen kann. Sind solche Regelungen nicht<br />

mit dem Kunden schriftlich festgelegt worden,<br />

so kann der Makler oder seine Erben<br />

nach einem Schicksalsschlag schnell vor<br />

den Scherben, des über viele Jahre mühsam<br />

aufgebauten Lebenswerks, stehen.<br />

Selbst wenn sie einen schriftlichen Maklervertrag<br />

verwenden, sollten sie diesen überprüfen,<br />

ob er alle möglichen Regelungen in<br />

wettbewerbsrechtlich und AGB-rechtlich<br />

zulässiger Art und Weise enthält. Dies nicht<br />

zuletzt aufgrund der Gesetzesänderung<br />

im § 309 Nr. 13 BGB, welche mit Wirkung<br />

zum 01.10.<strong>2016</strong> für alle ab diesem<br />

Datum abgeschlossenen Maklerverträge<br />

Anwendung findet. Demnach darf von dem<br />

Verbraucher für Anzeigen oder Erklärungen<br />

in allgemeinen Geschäftsbedingungen, also<br />

auch im Maklervertrag keine strengere<br />

Form als Textform abgefordert werden.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Martin Stolpe<br />

Martin Stolpe<br />

Rechtsanwalt,<br />

Fachanwalt für<br />

Versicherungsrecht<br />

Optimierte Arbeitsabläufe, mehr Umsatz und besseres Controlling:<br />

Bei Keasy inklusive<br />

„Aus der Praxis – für die Praxis“! Unter diesem Leitmotiv stehend, setzt die vfm-Gruppe die Entwicklung<br />

ihres innovativen Maklerverwaltungsprogramms Keasy geradlinig fort. So vereinfacht die „mitdenkende<br />

Software“ den täglichen Beratungsalltag von Verbundpartnern und externen Vermittlern deutlich, wie<br />

das Interview mit den vfm-Kooperationspartnern Stefan Thaler (Stefan Thaler Finanzmakler GmbH) und<br />

Alexander Förch (Versicherungsmakler SAF GmbH & Co. KG) bestätigt.<br />

Maklerverwaltungsprogramme gibt es<br />

viele auf dem Markt. Warum nutzen Sie<br />

Keasy?<br />

Thaler: In der Tat gibt es viele Programme,<br />

die Basishilfen anbieten. Für<br />

uns als Maklerhaus mit sieben Angestellten<br />

im Innendienst ist insbesondere<br />

die Vorgabe beziehungsweise das strukturierte<br />

Vorgehen bei Arbeitsabläufen<br />

wichtig. Assistenz hierzu bietet jedoch<br />

kaum eine Software umfassend an. Exakt<br />

hier unterstützt Keasy mit seinen Tools<br />

unseres Erachtens großartig und sorgt<br />

dafür, dass Prozesse optimiert beziehungsweise<br />

Verwaltungs- und Bestandsarbeit<br />

deutlich reduziert werden. Als ein<br />

Ergebnis hiervon bleibt mehr Zeit für<br />

den Ausbau der Kundenberatung wie<br />

-betreuung.<br />

Förch: Hinsichtlich eines optimalen<br />

Maklerverwaltungsprogramms geht es<br />

inzwischen um weitaus mehr als eine<br />

reine Datenverwaltung. Eine gute Software<br />

muss mehr denn je praxisorientiert<br />

„mitdenken“, Arbeitsabläufe optimieren<br />

wie kontrollieren können und schlussendlich<br />

das so genannte papierlose Büro<br />

ermöglichen. In diesem Sinne haben wir<br />

mit unserem Umstieg zum Versicherungsmakler<br />

eine entsprechende Softwareverbesserung<br />

gesucht und über vfm<br />

mit Keasy gefunden.<br />

Stefan Thaler<br />

Finanzmakler<br />

Welche Keasy-Funktionen sind für Ihre<br />

Tätigkeit besonders vorteilhaft?<br />

Förch: Speziell die gestützte Aktivitäten-Verwaltung,<br />

die zu jedem Kunden,<br />

Vertrag oder jeder Gesellschaft angestoßen<br />

werden kann, ist bemerkenswert.<br />

Durch diese Vorbelegung einzelner<br />

Arbeitsschritte kann ein solcher Prozess<br />

über alle Zwischenstationen optimal<br />

abgearbeitet werden. Zudem bietet<br />

es bestmöglichen Überblick über alle<br />

Vorgänge in unserem Haus. Dank Keasy<br />

profitieren wir von optimalen Arbeitsabläufen<br />

und besserem Controlling, was<br />

indes mehr Umsatz auslösen kann.<br />

Thaler: Auch wir nutzen die Aktivitäten-Anwendung<br />

am stärksten. Direkt<br />

nach der Einarbeitung ins Programm<br />

habe ich begonnen, eigene – genau auf<br />

unsere Büroabläufe abgestimmte – Aktionen<br />

und Aktivitäten zu definieren. So<br />

wurde etwa der komplette Ablauf eines<br />

KFZ-Neuantrages in einem Prozess<br />

erfasst. Die hieraus folgende Zeitersparnis<br />

beziehungsweise Fehlerreduzierung<br />

ist enorm.<br />

Inwieweit macht es sich Ihrer Meinung<br />

nach bezahlt, dass Keasy nicht von<br />

einem reinen Softwarehaus, sondern<br />

von einem Finanzdienstleister praxisnah<br />

entwickelt wurde?<br />

Förch: Keasy ist kein einmalig – durch<br />

externe Dienstleister – erstelltes IT-System,<br />

bei dem im Anschluss an die Fertigung<br />

maximal zwei Updates pro Jahr<br />

zu erwarten sind. Keasy ist eine lebendige<br />

Software, die von vfm entwickelt<br />

und zudem selbst genutzt wird. Verbesserungen<br />

oder Erweiterungen werden<br />

somit direkt von Profis mit Praxisbezug<br />

umgesetzt. Dies können wir voller Überzeugung<br />

behaupten, da wir als einer der<br />

ersten Anwender von Anfang an dabei<br />

waren und die ausgezeichnete Entwicklung<br />

von Keasy – auch mit unseren eigenen<br />

Wünschen und Anregungen – täglich<br />

miterleben.<br />

Welche Erfahrung haben Sie mit Keasy<br />

bezüglich Anwender-Wünschen und<br />

Support-Anfragen gemacht?<br />

Thaler: Meine bisherigen Erfahrungen<br />

sind sehr gut. Probleme werden lösungsorientiert<br />

und zeitnah behoben. Bei Empfehlungen<br />

zur Verbesserung von Keasy<br />

spüre ich, wie unsere Anstöße beziehungsweise<br />

Ideen beim vfm Entwicklungsteam<br />

vielfach Berücksichtigung finden.<br />

Natürlich kann nicht jeder Wunsch<br />

sofort umgesetzt werden, aber es passiert<br />

an dieser Stelle richtig viel!<br />

Das vollständige Interview finden Sie<br />

unter: http://www.versicherungsbote.de/<br />

Weitere Informationen zu Keasy<br />

erhalten Sie auf www.keasy.de<br />

Alexander Förch<br />

Versicherungsfachmann (BWV)<br />

Seite 14


Markt<br />

Ein Interview mit Arndt Gossmann<br />

Run-off wird ein<br />

attraktives Investment<br />

In einigen Versicherungssparten boomt das Run-Off-Geschäft: mehrere Anbieter haben angekündigt,<br />

aufgrund des Niedrigzinses Teile ihres Bestandes auf Halde zu legen und das Neugeschäft in diesen Tarifen<br />

einzustellen. Ein Versicherer, der sich mit Altbeständen bestens auskennt, ist die „DARAG Deutsche<br />

Versicherungs- und Rückversicherungs-AG“, die sich auf die Übernahme inaktiver Portfolios spezialisiert<br />

hat. Der <strong>Versicherungsbote</strong> hat mit Arndt Gossmann gesprochen, Vorsitzender des Vorstands der DARAG,<br />

was Gründe und Auswirkungen des Run-off-Trends sind.<br />

<strong>Versicherungsbote</strong>: In den vergangenen<br />

Jahren haben einige Nicht-Leben-Versicherer<br />

Bestände in den Run-off geschickt.<br />

Was versprechen sich die Unternehmen<br />

davon?<br />

Arndt Gossmann: Versicherer entscheiden<br />

sich hauptsächlich aus zwei Gründen für<br />

einen Run-off. Erstens kann die Einstellung<br />

einzelner Bestände dabei helfen, den<br />

regulatorischen Anforderungen von Solvency<br />

II zu entsprechen. Zweitens ergeben<br />

Arndt Gossmann<br />

Vorsitzender des Vorstands<br />

der DARAG<br />

sich durch einen Run-off unprofitabler<br />

Geschäftsfelder oftmals Effizienzsteigerungen<br />

und strategische Wettbewerbsvorteile:<br />

Durch die Fokussierung auf das<br />

Kerngeschäft minimieren Unternehmen<br />

eventuelle Risiken aus ungünstigen Schadensentwicklungen<br />

und können operative<br />

Kosten einsparen. Deswegen hat sich<br />

Run-off in den vergangenen Jahren vom<br />

Nischenthema zum Standardinstrument<br />

entwickelt.<br />

Eine aktuelle PwC-Studie vom September<br />

<strong>2016</strong> schätzt das Volumen aller Run-off-<br />

Bestände in Europa auf 247 Milliarden<br />

Euro. Im deutschsprachigen Raum stieg<br />

der Anteil aller Nicht-Leben-Versicherer<br />

mit eingestelltem Geschäft von 41,7 Prozent<br />

im Jahr 2012 auf 52,9 Prozent im Jahr<br />

2015. Im selben Zeitraum wuchs das Volumen<br />

der Bestände um etwa 29 Prozent auf<br />

133,5 Milliarden Euro, so eine Studie der<br />

Universität St. Gallen, für die Versicherer<br />

in Deutschland, Österreich, der Schweiz<br />

und Luxemburg befragt wurden.<br />

Gleichzeitig entscheiden sich Versicherer<br />

vermehrt, ihren Run-off zu externalisieren.<br />

Im laufenden Jahr haben allein die<br />

Nicht-Leben-Versicherer mehr als 2,5<br />

Milliarden Euro an spezialisierte Dienstleister<br />

übertragen und wir gehen davon<br />

aus, dass bis Jahresende 4 Milliarden Euro<br />

erreicht werden.<br />

Inwiefern spielt die europäische Stabilitätsrichtlinie<br />

Solvency II eine Rolle?<br />

Welche neuen Regelungen finden bei<br />

Run-off-Geschäften dadurch Anwendung?<br />

Solvency II lässt den bestehenden Konsolidierungs-<br />

und Optimierungsdruck<br />

in der Branche noch offensichtlicher<br />

werden und gibt überfälligen Maßnahmen<br />

zur Steigerung der operativen- und<br />

Kapitaleffizienz eine neue Dringlichkeit.<br />

Die neue Regulierung wirkt sich erheblich<br />

auf die Bilanzen der Versicherer aus, denn<br />

nun muss nicht nur das aktive, sondern<br />

auch das passive Geschäft mit Eigenkapital<br />

hinterlegt werden und bindet damit<br />

wertvolle Eigenmittel. Dabei leiden die<br />

Versicherer ohnehin schon unter einem<br />

wachsenden Wettbewerb und unter sinkenden<br />

Gewinnmargen über alle Segmente<br />

hinweg.<br />

Diese kapitalintensiven Herausforderungen<br />

zwingen die Marktakteure dazu, die<br />

Allokation ihrer personellen und monetären<br />

Ressourcen genau zu prüfen. Das<br />

macht Solvency II zu einem Haupttreiber<br />

für Run-off-Aktivitäten. Die höheren<br />

Eigenkapitalanforderungen verdeutlichen<br />

Versicherern, dass eingestelltes<br />

Geschäft der falsche Ort ist, um Kapital<br />

zu binden.<br />

Betroffen sind Sparten mit langen Abwicklungsprozessen<br />

und hohen Rückstellungen.<br />

In welchen Sparten wird der Ausweg<br />

Run-off genutzt? Wie ist die prozentuale<br />

Verteilung?<br />

Die Sparten, bei denen ein Run-off am<br />

wahrscheinlichsten ist, sind typische<br />

Long-Tail-Risiken wie KfZ-Haftpflicht,<br />

Arbeitgeber- und Berufshaftpflicht und<br />

die sogenannten APH, also Asbestos-,<br />

Pollution- und Health-Risiken. Hier<br />

ist der Anteil von Run-off-Beständen<br />

entsprechend hoch: Nach einer Studie<br />

der Universität St. Gallen aus dem Jahr<br />

<strong>2016</strong> machen sie bei der KfZ-Haftpflicht<br />

beispielsweise um die 40 Prozent des<br />

Gesamtbestands aus.<br />

Long-Tail-Risiken zeichnen sich durch<br />

lange, teure Abwicklungsprozesse aus<br />

und erfordern hohe Rückstellungen.<br />

Zusätzlich haben Wettbewerbsdruck<br />

und überambitionierte Zeichnungsaktivitäten<br />

dazu beigetragen, dass mögliche<br />

Verlustrisiken in der Vergangenheit vernachlässigt<br />

wurden.<br />

Als Spätfolge kommen jetzt viele Portfolien<br />

aus diesen Sparten auf den Markt.<br />

Viele Versicherer entscheiden sich<br />

zugunsten aussichtsreicherer Geschäftsaktivitäten<br />

für einen klaren Cut mit<br />

unprofitablen Portfolios oder ziehen<br />

sich ganz aus schlecht performenden<br />

Regionen zurück.<br />

Welche Gefahren sind mit einem Run-off<br />

Geschäft verbunden? Die Bafin begleitet<br />

dieses Vorgehen kritisch und erklärt:<br />

“Die BaFin ist sich bewusst, dass bei<br />

einer Übertragung auf eine Abwicklungsplattform<br />

im Vergleich zu einer<br />

Übertragung auf andere Versicherungsunternehmen<br />

spezifische Risiken auftreten<br />

können.” Von welchen Risiken<br />

spricht die Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

hier?<br />

Das Hauptanliegen der Finanzaufsicht<br />

ist, die Interessen der Versicherungsnehmer<br />

zu wahren. Deswegen ist die Unterscheidung<br />

zwischen einzelnen, opportunistischen<br />

Run-off-Deals, die höhere<br />

Risiken mit sich bringen und der Übertragung<br />

an spezialisierte und erfahrene<br />

Run-off-Versicherer wie die DARAG so<br />

wichtig. Letztere stellen langfristig ein<br />

zuverlässiges und faires Schadenmanagement<br />

sicher, bis die letzte Forderung<br />

bezahlt ist.<br />

„Das Volumen von<br />

Run-off-Transaktionen<br />

ist rasant<br />

gestiegen“<br />

Welche Folgen haben derartige Geschäftseinstellungen<br />

für den Versicherungskunden?<br />

Besteht die Gefahr, dass der abgegebene<br />

Bestand schlechter gestellt wird<br />

als der aktive Bestand?<br />

Selbstverständlich spielen die Themen<br />

Vertrauen und Reputation für abgebende<br />

Versicherer eine große Rolle. Wir<br />

beobachten jedoch, dass dahingehende<br />

Bedenken in Anbetracht der hohen Professionalität,<br />

durch die sich die gesamte<br />

Branche auszeichnet, immer stärker in<br />

den Hintergrund treten. Letztlich geht es<br />

ja auch um unseren eigenen Ruf.<br />

Run-off hat sich zu einem etablieren<br />

Instrument für das Kapitalmanagement<br />

entwickelt und wird zunehmend als ein<br />

natürlicher Bestandteil von M&A-Transaktionen<br />

betrachtet. Wie selbstverständlich<br />

das Management von Run-off inzwischen<br />

geworden ist, zeigte 2015 bereits<br />

eine PwC-Studie. Bei der Frage nach<br />

den Herausforderungen im Management<br />

von Run-off nahm Reputation nur<br />

noch den fünften Platz ein, während das<br />

Kriterium bei früheren Befragungen<br />

unter den ersten Plätzen rangierte. Ich<br />

bin mir sicher, dass die professionellen<br />

und erfahrenen Run-off-Versicherer im<br />

Markt mögliche Vorbehalte dieser Art in<br />

Zukunft weiter zerstreuen.<br />

Welchen Einfluss hat die zunehmende<br />

Beteiligung von Finanzinvestoren an<br />

Run-off-Geschäften auf den Markt?<br />

Mit steigender Anzahl und Größe der<br />

Deals wird Run-off ein attraktives Investment,<br />

das unkorrelierte Erträge bei<br />

geringer Volatilität verspricht. Finanzinvestoren<br />

beteiligen sich oftmals über<br />

Co-Investitionen mit etablierten Spezialversicherern<br />

an Portfolios und versorgen<br />

den Markt so mit zusätzlichem<br />

Kapital.<br />

Das durchschnittliche Volumen von<br />

Run-off-Transaktionen ist rasant gestiegen.<br />

Lag es 2014 noch bei 20 Millionen<br />

Euro, sind es <strong>2016</strong> bereits 200 Millionen<br />

Euro. Einzelne Deals erreichen sogar die<br />

Marke von 1 Milliarde Euro. In diesem<br />

Marktumfeld wird externes Kapital auch<br />

für größere Spezialversicherer zur Notwendigkeit,<br />

um die Nachfrage am Markt<br />

bedienen zu können, ihre Kapitalquellen<br />

zu diversifizieren und um angemessene<br />

Preise abbilden zu können.<br />

In Zukunft werden diejenigen Spezialversicherer<br />

am meisten von dem Trend<br />

profitieren, die mit den Investoren nicht<br />

nur kooperieren, sondern das Kapital<br />

innerhalb ihrer eigenen Strukturen<br />

kanalisieren und nutzbar machen. Die<br />

DARAG hat dafür ein Special-Purpose-Vehikel<br />

geschaffen: das R-pad.<br />

Dabei handelt es sich um eine schlüsselfertige<br />

Plattform in der Form einer<br />

maltesischen Protected Cell Company,<br />

mit der Kapitalanleger in Run-off-Portfolios<br />

investieren und ihre Investments<br />

unkompliziert verwalten können.<br />

Wird der Brexit das Geschäft mit Run-off<br />

beeinflussen?<br />

Gerade bei internationalen Versicherern<br />

wird der Brexit sicherlich einige Umstrukturierungen<br />

nach sich ziehen. Welches<br />

Ausmaß mögliche strategische Neuausrichtungen<br />

annehmen werden, hängt<br />

jedoch stark davon ab, wie Europa und<br />

das Vereinigte Königreich ihre Beziehungen<br />

zueinander ausgestalten. Für sichere<br />

Vorhersagen ist es einfach noch zu früh.<br />

Fest steht: Der Brexit wird den ohnehin<br />

schon vorhandenen Trend zur Umstrukturierung<br />

beschleunigen und um neue<br />

Kriterien wie Passporting-Rechte und<br />

Gerichtsstände ergänzen. Für den Runoff-Markt<br />

wird die Ausgestaltung der<br />

Passporting-Rechte die größte Bedeutung<br />

haben. Sie entscheidet darüber, ob<br />

Versicherer sich durch einen Run-off aus<br />

einzelnen Geschäftszweigen oder Regionen<br />

zurückziehen.<br />

In Hinblick auf Regulierung sehen wir<br />

zurzeit keine Anzeichen, dass Großbritannien<br />

auch Solvency II den Rücken<br />

kehren wird. Angesichts der von der<br />

Branche unternommenen Anstrengungen<br />

zur Implementierung und dem großen<br />

Wunsch nach Kontinuität und Harmonisierung<br />

werden die Regeln wohl<br />

bestehen bleiben.<br />

Arndt Gossmann,<br />

Vielen Dank für das Interview<br />

Seite 16 02/<strong>2016</strong><br />

Seite 17


Markt<br />

bKV<br />

hohes Vertriebspotential<br />

schwieriges Terrain<br />

Die Betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet ein hohes Vertriebspotential, das noch immer viele<br />

Vermittler unterschätzen. Doch einfach ist die Beratung nicht. Wer Unternehmen zur bKV beraten will,<br />

braucht ein Konzept und mitunter einen langen Atem.<br />

Sind Beiträge aus einer betrieblichen<br />

Krankenversicherung als Sachlohn im<br />

Sinne des Einkommenssteuergesetzes zu<br />

klassifizieren – oder als Barlohn, so dass<br />

Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge<br />

darauf abgeführt werden müssen?<br />

Es ist noch nicht lange her, da hat das<br />

Sächsische Finanzgericht (Aktenzeichen:<br />

2K 192/16) am 16.03.<strong>2016</strong> ein Urteil<br />

vom Bundesfinanzhof (BFH) aus dem<br />

Jahr 2011 bestätigt. Die Richter betonten<br />

nämlich, dass die bKV-Beiträge Sachlohn<br />

sind, was die betriebliche Krankenversicherung<br />

steuerrechtlich attraktiver<br />

machen würde.<br />

Das Bundesfinanzministerium pocht<br />

hingegen darauf, dass auch auf diese<br />

Prämien Steuern und Sozialabgaben<br />

gezahlt werden müssen. Der Fall liegt<br />

jetzt erneut dem Bundesfinanzhof in<br />

München vor und es wird spannend<br />

abzuwarten, wie diesmal entschieden<br />

wird.<br />

Die bKV bietet Chancen,<br />

Leistungseinbußen bei<br />

den Krankenkassen<br />

auszugleichen<br />

Genau solche gegenläufigen Entscheidungen<br />

auf allerhöchster Ebene machen<br />

es der Branche nicht leicht, das Thema<br />

bKV in den Unternehmen zu platzieren.<br />

Sie schüren Unsicherheiten und verkomplizieren<br />

eine Beratung. Das kann<br />

allerdings nicht der Grundgedanke der<br />

politisch Verantwortlichen sein, da es<br />

aktuell keine bessere Chance gibt, die<br />

immer größeren Einschnitte in der Leistungserstattung<br />

der gesetzlichen Krankenkassen<br />

auszugleichen – und das ohne<br />

Gesundheitsprüfung. Es fehlt schlicht<br />

und einfach an steuerlichen Vorteilen,<br />

an tarifvertraglichen Regelungen und<br />

den Arbeitnehmern an einem Rechtsanspruch<br />

auf bKV analog zur betrieblichen<br />

Altersversorgung (bAV).<br />

Dabei hat die Branche selbst schon<br />

nachgebessert. In den letzten 12 Monaten<br />

hat sich viel auf dem Gebiet neuer<br />

Tarife getan. Die Bedingungen werden<br />

deutlich besser, so dass es keinen Grund<br />

mehr gibt, die bKV als schlechte Alternative<br />

zu bestehenden Zusatztarifen zu<br />

sehen. Wichtige Kritikpunkte wurden<br />

beseitigt.<br />

So ist es mittlerweile die überwiegende<br />

Praxis, dass nach dem Ausscheiden aus<br />

dem Unternehmen die Tarife privat weitergeführt<br />

werden können ohne eine<br />

erneute Gesundheitsprüfung, nur eben<br />

mit einem höheren Beitrag. Somit verringern<br />

sich auch mögliche Haftungsfragen<br />

an den Versicherungsmakler.<br />

Dem natürlich immer vorausgesetzt, es<br />

sind gute Tarife, bestehende Krankenzusatztarife<br />

wurden professionell geprüft<br />

und der Berater hat dem Kunden dessen<br />

individuelle Möglichkeiten fachgerecht<br />

aufgezeigt.<br />

Kosten als Hürde: Weg von<br />

der Produktberatung, hin<br />

zur Konzeptberatung<br />

Wir selber haben auch in den letzten<br />

Monaten viele Gespräche mit mittleren<br />

und größeren Unternehmen geführt<br />

und gehen fest davon aus, einen Großteil<br />

noch im laufenden Jahr, dann auch tatsächlich,<br />

von der betrieblichen Krankenversicherung<br />

überzeugt zu haben. Den<br />

Weg vom Erstkontakt, dem Erstgespräch<br />

bis hin zum Abschluss sollte man allerdings<br />

nicht unterschätzen. Gerne dauert<br />

es auch mehr als ein Jahr, bis die finale<br />

Entscheidung getroffen wurde.<br />

In den ganzen Workshops und Seminaren<br />

mit den Gesellschaften, den Maklerbetreuern<br />

und vielen Vermittlern konnten<br />

wir feststellen, dass die letzte Hürde<br />

im Entscheidungsprozess des Unternehmens<br />

sehr häufig nicht genommen wird.<br />

Diese letzte Hürde betrifft den Bereich<br />

der Kosten einer bKV, also der Finanzierung<br />

der kompletten bKV durch den<br />

Arbeitgeber. Da neben dem reinen Tarifbeitrag<br />

bei dieser Form der Finanzierung<br />

auch noch der Bereich der Steuern, als<br />

auch der Bereich der Sozialversicherungsbeiträge<br />

eine Rolle spielt, entsteht<br />

schnell eine große Differenz zum Nettobeitrag.<br />

Kommt dann noch die Kommentierung<br />

des Steuerberaters der Unternehmen<br />

hinzu, ohne dass der Unternehmer<br />

auf dieses Thema ganz konkret und sachlich<br />

im Vorfeld hingewiesen wurde, ist<br />

das Ende solcher Gespräche leider sehr<br />

oft die logische Folge fehlender Fachkompetenz.<br />

Nicht nur einmal haben wir hierbei Jahresbeiträge<br />

im sechsstelligen Bereich<br />

beraten, wo es in der Sache der Natur<br />

liegt, diese Investition in die eigenen<br />

Mitarbeiter genau zu durchdenken.<br />

Erstellt der Berater allerdings bereits<br />

im Vorfeld der finalen Gespräche eine<br />

entsprechende Aufstellung der Gesamtkosten<br />

und rechnet dann auch schon die<br />

dabei individuellen Einsparungen im<br />

Bereich der Unternehmenssteuern dagegen,<br />

ist die oben beschriebene Hürde<br />

doch eher leicht zu nehmen. Auch hier<br />

gilt: weg von der reinen Produktberatung,<br />

hin zur Konzept- und individuellen<br />

Unternehmensberatung.<br />

Richtig spannend wird es für die Unternehmen<br />

dann noch, wenn die Chance<br />

der Einsparung krankheitsbedingter Personalkosten<br />

in die Waagschale geworfen<br />

wird, um so wirklich schnell die Kosten<br />

der bKV refinanziert zu bekommen.<br />

Auch hierfür gibt es Rechentools, die<br />

schon seit Jahren unterstützend eingesetzt<br />

werden, so dass unter dem Strich<br />

die positiven Ergebnisse eingefahren<br />

werden. Diese positiven Ergebnisse als<br />

Chance für Vermittler im Bereich der<br />

laufenden Einnahmen werden immer<br />

noch völlig unterschätzt. Bei zwei durchschnittlichen<br />

Unternehmensabschlüssen<br />

im Jahr, liegt das Thema des „Passiveinkommens“<br />

schnell über die Jahre auch<br />

hier im sechsstelligen Bereich. Und das<br />

alles ohne wirkliches Stornorisiko. Die<br />

Chance auf Mitversicherung der Familienangehörigen<br />

ist hierbei noch gar nicht<br />

berücksichtigt und könnte den Umsatz<br />

dann sogar vervielfachen.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Andreas Trautner<br />

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Andreas Trautner<br />

KV Experte,<br />

Fach- und Vertriebstrainer,<br />

Versicherungsmakler<br />

Seite 18 02/<strong>2016</strong><br />

Seite 19


Markt<br />

Clyde Rossouw<br />

Co-Head Qualität bei Investec<br />

Asset Management. Er ist Portfoliomanager<br />

mit Schwerpunkt<br />

Multi-Asset Absolute Return und<br />

Low Volatility. Er arbeitet seit<br />

1999 bei Investec Asset Management<br />

in 1999.<br />

Luc Varenne<br />

Leiter des Wandelanleihemanagements<br />

beim deutsch-französischen<br />

Vermögensverwalter Oddo<br />

Meriten Asset Management und<br />

verantwortet unter anderem den<br />

Oddo Convertible Euro Moderate.<br />

Er verfügt über 30 Jahre Erfahrung<br />

mit Wandelanleihen.<br />

Graeme Caughey<br />

verfügt über 20 Jahre Erfahrung<br />

im Asset Management und ist<br />

Head of Pan Euro Macro bei<br />

Aberdeen Asset Management.<br />

Anleihen oder Dividendenaktien?<br />

Und warum eigentlich oder?<br />

Seitdem sich die Zinsen auf einem dauerhaften<br />

Tief bewegen, kommen Anleger<br />

um das Thema Aktie eigentlich kaum<br />

noch herum. Die Problematik betrifft<br />

Altersvorsorgesparer und institutionelle<br />

Anleger gleichermaßen. Nachdem der<br />

Garantiezins für Lebensversicherungen<br />

zum Jahresbeginn 2017 auf 0,9 Prozent<br />

abgesenkt wurde, lohnt sich eine<br />

Lebensversicherung ebenso wenig wie<br />

Fest- oder Tagesgeld, wo das Zinsniveau<br />

ebenfalls nicht mehr ausreicht, um ausreichend<br />

für die Altersvorsorge zu sparen.<br />

Institutionelle Anleger stehen vor<br />

demselben Problem. Diese sind auf den<br />

gleichen Kapitalmärkten aktiv – haben<br />

aber zusätzlich aufsichtsrechtliche Vorgaben<br />

zu erfüllen, um zu vermeiden,<br />

dass das Geld der Anleger leichtfertig<br />

verspekuliert wird. Lebensversicherer<br />

müssen sich beispielsweise an Mindestkapitalanforderungen<br />

(Solvency Capital<br />

Requirements SCR) halten; zu sehr<br />

fürchtet die Aufsicht einen Ausfall der<br />

Versicherungswirtschaft in Deutschland.<br />

So ist es kein Wunder, dass angesichts<br />

dieser Hintergrundbedingungen<br />

zwei Drittel der Deutschen nicht daran<br />

glauben, dass die Politik der Bundesregierung<br />

ein Absinken des Rentenniveaus<br />

verhindern kann. Dies ist das Ergebnis<br />

einer im August dieses Jahres, im Auftrag<br />

des Finanzdienstleisters MLP, vorgestellten<br />

YouGov-Studie. Danach gaben<br />

58 Prozent der Befragten an, dass es notwendig<br />

sei, sich selbst andere Wege der<br />

Altersvorsorge zu suchen, da sie sich<br />

nicht auf die staatliche Rente verlassen<br />

wollten.<br />

Die Aktienquote steigt<br />

Nachdem die Deutschen jahrzehntelang<br />

Aktieninvestments gemieden haben,<br />

scheint nun eine Trendumkehr in Sicht:<br />

Die Zahl der Aktienbesitzer stieg zu<br />

Jahresbeginn um mehr als eine halbe<br />

Million, meldete das Deutsche Aktieninstitut<br />

(DAI). Mit den schwindenden<br />

Zinsen steigt automatisch das Vertrauen<br />

in Aktien. Die Zahl der Aktionäre und<br />

Aktienfondsbesitzer lag im vergangenen<br />

Jahr nach Angaben des DAI bei 9 Millionen<br />

Personen. Dies entspricht dem<br />

höchsten Stand der letzten drei Jahre.<br />

Auch die institutionellen Investoren stocken<br />

ihren Aktienbestand auf. So war<br />

die Aktienquote nach Informationen des<br />

Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft<br />

(GDV) von 3,5 Prozent im<br />

Jahr 2015 auf 4,3 Prozent im Folgejahr<br />

gestiegen.<br />

Mit Dividendenaktien von<br />

Qualitätsunternehmen<br />

profitieren<br />

Angeboten werden verschiedene Aktienfonds,<br />

deren Anlagestrategien die<br />

unterschiedlichen Risikoneigungen der<br />

Anleger bedienen. „In Europa liegen<br />

die Dividendenrenditen zum ersten<br />

Mal seit 60 Jahren höher als Anleiherenditen“<br />

begründet Fondsmanager<br />

Clyde Rossouw die Titelauswahl für<br />

den von ihm gemanagten Global Quality<br />

Equity Income Fonds von Investec<br />

Asset Management. Seine ertragsorientierte<br />

Anlagestrategie zahlt sich vor<br />

allem auf lange Sicht aus, denn Unternehmen<br />

mit einer guten Dividendenhistorie<br />

beweisen Kapitaldisziplin. Dividenden<br />

erfreuen nicht nur den Anleger,<br />

der in regelmäßigen Abständen für sein<br />

Engagement entlohnt wird, sie stellen<br />

vor allem eine Zusage des Managements<br />

dar, einen langfristigen Fokus auf effizienten<br />

Kapitaleinsatz zu legen. Dividendenaktien<br />

sind also nichts für Kurzfrist-Trader<br />

und Spekulanten, sondern<br />

eher etwas für Altersvorsorgesparer mit<br />

einem langfristigen Sparhorizont.<br />

Von starken Marken<br />

profitieren<br />

Aber nicht jede Aktiengesellschaft zahlt<br />

auch verlässliche Dividenden. Rossouw<br />

setzt dabei auf Qualitätsunternehmen<br />

und erläutert, was Investec Asset<br />

Management darunter versteht: Qualitätsunternehmen<br />

weisen dauerhafte<br />

Wettbewerbsvorteile auf. Das erklärt<br />

beispielsweise, warum sieben der zehn<br />

am stärksten gewichteten Aktien des<br />

Global Quality Equity Income Fonds<br />

von Unternehmen sind, die schon vor<br />

1930 gegründet wurden. Darunter Procter<br />

& Gamble, ein Hersteller von Reinigungsmitteln,<br />

der bereits 1837 gegründet<br />

wurde. Der US-Seifenkonzern hat den<br />

höchsten Werbeetat der Welt. Ausgaben,<br />

die sich im Markenwert widerspiegeln.<br />

Oder Johnson & Johnson, ein Unternehmen<br />

aus der Pharmabranche, dessen<br />

Gründung auf das Jahr 1886 zurückgeht.<br />

Die lange Tradition dieser Konsumgüterunternehmen<br />

beruht ebenfalls auf einem<br />

außerordentlich starken Markenwert, der<br />

es Mitbewerbern schwer macht, in diesen<br />

Markt einzudringen.<br />

Anleihen versprechen<br />

stabile Zuwächse<br />

Zweifellos unterliegen Aktieninvestments<br />

stets gewissen Schwankungen,<br />

weshalb die meisten Portfoliomanager<br />

empfehlen, möglichst langfristig im<br />

Markt investiert zu bleiben. Wer jedoch<br />

nicht die Nerven hat, die Höhen und<br />

Tiefen der Aktienmärkte zu durchlaufen,<br />

sondern eine stabile Entwicklung bevorzugt<br />

und sich auch mit weniger Prozenten<br />

zufriedengibt, der dürfte eher mit<br />

Anleihefonds etwas anfangen können.<br />

Denn im Unterschied zu Aktieninvestments<br />

erfreuen sich die Bond-Investoren<br />

stetiger und risikoarmer Wertzuwächse.<br />

Zudem ist die Volatilität bei Anleihen<br />

wesentlich geringer. Hinzu kommt, dass<br />

viele Anleihemärkte in den letzten Jahren<br />

zugänglicher und attraktiver geworden<br />

sind. Besonders jene von Unternehmen<br />

mit Investmentgrade-Ranking<br />

erfreuen sich wachsender Beliebtheit.<br />

Auch Schwellenländeranleihen sind<br />

liquider geworden und besser reguliert,<br />

womit sich für den Anleger ganz neue<br />

Möglichkeiten eröffnen.<br />

Der Fondsmanager<br />

als Gärtner<br />

Staats- und Unternehmensanleihen,<br />

Investment Grade und High Yield: Welche<br />

ist nun die richtige? Graeme Caughey,<br />

Anleihespezialist bei Aberdeen<br />

Asset Management empfiehlt auch bei<br />

Seite 20 02/<strong>2016</strong><br />

Foto: © emetzner130 / pixabay.com<br />

Seite 21


Markt<br />

Anleiheinvestments auf Diversifikation<br />

also eine kluge Streuung der Investments,<br />

zu setzen. Er vergleicht Fixed<br />

Income Investments mit einem bunten<br />

und vielfältigen Anleihegarten: Da gibt<br />

es zunächst den Rasen, der im Zentrum<br />

steht. Diesem entsprechen für Caughey<br />

deutsche Staatsanleihen oder deutsche<br />

inflationsindexierte Anleihen. Bäume<br />

dürfen in einem Garten nicht fehlen. Sie<br />

können durch Investment Grade-Anleihen<br />

dargestellt werden. Zu guter Letzt<br />

wird ein Garten aber erst durch Blumen<br />

bunt: Als diese müsse man sich Produkte<br />

wie High Yield-Bonds, Währungsprodukte<br />

und Schwellenländeranleihen<br />

vorstellen, so der Anleiheexperte von<br />

Aberdeen. „Solche Blumen, die den Reiz<br />

eines Gartens erst ausmachen, sind sehr<br />

empfindlich: Eine Trockenperiode, ein<br />

Hagelschauer oder früher Frost können<br />

den Reiz zum Erliegen bringen.“ Bäume<br />

und der Rasen seien dagegen nicht so<br />

leicht zu erschüttern. Zudem habe alles<br />

im Garten seine Saison, ergänzt Caughey:<br />

„Da gibt es Frühblüher, die bereits<br />

im Februar die Sinne erfreuen, Sommerblumen,<br />

schließlich Spätblüher und<br />

auch Obstbäume, die bis in den Oktober<br />

hinein das Gärtnerherz höher schlagen<br />

lassen.“ Caughey erkennt früh, zu welchem<br />

Zeitpunkt sich US-Staatsanleihen<br />

lohnen und wann man Emerging Markets<br />

eher untergewichten sollte. Dabei<br />

kommt es immer auf die makroökonomischen<br />

Rahmenbedingungen an. Seit<br />

den großen Zinssenkungen der Zentralbanken<br />

sind die Anleiherenditen<br />

beispielsweise gestiegen. Europäische<br />

Staatsanleihen wiederum werfen überhaupt<br />

keine Erträge ab oder verursachen<br />

sogar Negativzinsen. Diese Renditen<br />

werden jedoch wieder steigen, wenn die<br />

geldpolitischen Lockerungen zurückgefahren<br />

werden sollten, so Caughey.<br />

Convertibles: Die Wandlungsfähigen<br />

Anleger müssen sich jedoch nicht zwingend<br />

zwischen Aktien- und Anleiheinvestments<br />

also Renditechancen und<br />

geringen Risiken, entscheiden. Wer von<br />

den Chancen des Aktienmarktes profitieren<br />

möchte, ohne dabei auf die stabileren<br />

Entwicklungen von Anleihen<br />

zu verzichten, sollte Wandelanleihen in<br />

Betracht ziehen, sogenannte Convertibles.<br />

Erworben werden sie zu den Bedingungen<br />

einer klassischen festverzinslichen<br />

Anleihe, räumen dem Eigner aber<br />

das Recht ein, sie zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt in Aktien des Unternehmens<br />

umzuwandeln. Und das zum vorher festgelegten<br />

Kurs.<br />

Der Clou ist, dass der Anleger von Aufwärtsbewegungen<br />

des Aktienmarktes<br />

stärker profitiert, als er den Risiken<br />

der Abwärtsbewegungen ausgesetzt ist.<br />

Convertibles bieten einen laufenden<br />

Ertrag dank regelmäßiger Zinszahlungen<br />

und eröffnen die Möglichkeit zur<br />

Teilhabe an Kursgewinnen der entsprechenden<br />

Aktie. Steigt der Kurs der Aktie,<br />

steigt auch der der Wandelanleihe. Sinkt<br />

der Aktienkurs, bietet die mit der Anleihekomponente<br />

einhergehende regelmäßige<br />

Zinszahlung ein Sicherheitsnetz.<br />

„Aufgrund ihrer komplexen Ausgestaltung<br />

erfordern Wandelanleihen besonders<br />

umfangreiche Analysen und empfehlen<br />

sich in der Direktanlage nur für<br />

institutionelle Anleger“, erläutert Luc<br />

Varenne, Leiter des Wandelanleihemanagements<br />

bei Oddo Meriten Asset<br />

Management.<br />

Für private Anleger lohnt sich allerdings<br />

eine Investition in Convertible-Fonds.<br />

Delegiert der Privatanleger das Investment<br />

an einen erfahrenen Fondsmanager,<br />

weisen Convertibles Dank sorgfältiger<br />

Einzeltitelauswahl und optimalem<br />

Timing von Kauf, Verkauf und Wandlung<br />

ein sehr attraktives Ertrags-Risikoverhältnis<br />

auf.<br />

Jenny Müller<br />

Wir waren schon da,<br />

als noch niemand im TV auswanderte.<br />

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Besuchen Sie uns auf der DKM:<br />

Halle 4, Stand F08<br />

Nach den Banken kommen die<br />

Versicherer auf der Streckbank<br />

An alle Normenkritiker: Bitte nicht mehr lächeln. Aus der anscheinend aussichtslosen Idee aus dem<br />

scheinbaren Mittelalter des Fortschritts, um das Jahr 2008 herum, dem Finanzrat für Verbraucher erstmals<br />

ein Regelwerk zu verpassen, entstand ein faktengetriebenes Prüfinstrument: Ein Knüppel mit der<br />

Aufschrift DIN Spec 77222, mit dem demnächst der Rat von Banken – und bald der Versicherer – auf die<br />

Streckbank gelegt wird.<br />

Bisher unbemerkt ist, dass die Versicherer<br />

und ihre Berater derzeit lediglich vom<br />

Glück geküsst, vom Bankentest (weil sie<br />

ja Versicherer und keine Bank sind) der<br />

Gesellschaft für Qualitätsprüfung nicht<br />

betroffen, sind. Genauer gesagt: Noch<br />

nicht. Nein, das Folgende ist nicht etwa<br />

alarmistisch übertrieben formuliert,<br />

sondern sehr, sehr konkret. Analysiert.<br />

Im Ergebnis ist es eine Warnung an die<br />

Versicherer.<br />

Der demnächst anstehende Bankentest,<br />

er kommt im Frühjahr 2017, sollte von<br />

der Assekuranz – trotz einer Schonfrist,<br />

weil erst die Banken rasiert werden -<br />

nicht als Wink mit dem Zaunpfahl gesehen<br />

werden. Sondern konkret als Drohung,<br />

und zwar mit dem sechs Meter<br />

hohen Telefonmast! Der vorstehende<br />

Satz gilt tatsächlich und ist mit keinem<br />

einzigen Buchstaben übertrieben. Bleiben<br />

wir sachlich und zur Sache. Künftig<br />

werden Versicherer und deren Vermittler,<br />

seien sie deren Agenten oder freie<br />

Makler, ebenso auf der Streckbank des<br />

Normenchecks der DIN Spec 77222 landen<br />

wie demnächst und zuerst die Banken.<br />

Richtiger Rat?<br />

Von allen Beratern?<br />

Gemessen wird der Rat des Finanzers an<br />

seine Kunden der Norm nach anhand<br />

der Qualität dessen Empfehlung zu Geld<br />

und Leben des fragenden, unbescholtenen<br />

Kundenmenschens. Genauer: Im<br />

Frühjahr 2017 werden so genannte Mystery<br />

Shopper in die Banken einfallen und<br />

die Bänker wahlweise oder alternativ mit<br />

zwei Kunden samt Problem konfrontieren.<br />

Ein Kunde will 150 Euro pro Monat<br />

sinnvoll anlegen, der andere Klient lockt<br />

die Bank mit Bargeld: 15.000 Euro. Cash.<br />

Soweit, so gut. Aber dieser Musterkunde,<br />

egal ob Ratensparer oder Cash-Anleger,<br />

hat noch zwei, drei andere „Neben“-Zustände.<br />

Einerseits 5.000 Euro Ratenkredit<br />

und 150.000 Euro Hypothekenlasten,<br />

die im Falle seines Todes gedeckt sein<br />

sollten. Nach Din Spec 77222 müsste der<br />

Berater zwei Ratschläge geben: Tilge von<br />

deinen 15.000 Euro cash oder mit 150<br />

Euro monatlich laufend zuerst den bestehenden<br />

Kredit (5.000 Euro). Und kaufe<br />

eine Risikopolice für den Todesfall, die<br />

die offene Hypothek für die kommenden<br />

– zum Beispiel 20 Jahre – deckt und<br />

im Falle des Todesfalles die Angehörigen<br />

entschuldet.<br />

Die vorstehenden Empfehlungen (für<br />

den konkreten Musterfall angenommen)<br />

wären die richtigen Hinweise.<br />

Der Cash-Anleger würde netto (15.000<br />

Haben minus 5.000 Euro Kredit-Tilgung)<br />

im Effekt 10.000 Euro anlegen<br />

können. Abzüglich der Raten – sagen<br />

wir 20 Euro/Monat - für den Risiko- weil<br />

Hypothekenschutz. Bei 20 Euro Monatskosten<br />

würden aus 150 Euro Sparbudget<br />

netto 130 Euro, die der Kunde nach korrektem<br />

Rat der getesteten Bank auf die<br />

hohe Kante legen könnte. Das Vorstehende<br />

ist das Idealergebnis, die korrekte<br />

Musterlösung für den Musterfall. Den<br />

Fall, den die Gesellschaft für Qualitätsprüfung,<br />

Stuttgart, sich für den Bankentest<br />

2017 – beispielhaft angenommen -<br />

ausgedacht hat.<br />

Norm ist fertig<br />

programmiert zum Einbau<br />

in den Beratungsablauf<br />

Philipp Janetzke lehrt an der Hochschule<br />

Weihenstephan. Der Informatikprofessor<br />

hat, Kenner wissen: 2009 bereits, die<br />

Masterregeln der (heutigen) Finanznorm<br />

DIN Spec 77222 in eine programmierfähige<br />

Form gebracht, mit der die Norm<br />

inzwischen längst in anwendbares Wissen<br />

für Banken und Versicherer transformiert<br />

wurde. Deutlicher: Finanzunternehmen<br />

können nach Janetzkescher<br />

Systematik bereits seit 2009 umsetzbar<br />

ihre Beratung zum einen nomkonform<br />

durchführen und normgerecht – also<br />

auch für Berater und Kunde faktisch fair<br />

– umsetzen.<br />

Als ein so genanntes Spin-off (sozusegen<br />

von der Weltraumforschung zur Teflon-<br />

Pfanne auf den Küchenherd) entstand<br />

das Beratungshaus Ajco (ajco.de), welches<br />

die heutige DIN Spec 77222-Norm<br />

für Finanzhäuser – stark verkürzt gesagt<br />

– in nutzbare „Waschzettel“ für Banken<br />

und Versicherer quasi übersetzt.<br />

Ajco-Geschäftsführer Andreas Adam:<br />

„Die Vorstände der Versicherer sollten<br />

die Din-Norm Spec 77222 lesen“. Und<br />

ihre Berater schulen, dringend.<br />

Markus Rieksmeier<br />

www.bdae.com<br />

Seite 22 02/<strong>2016</strong><br />

Seite 23


Vertrieb<br />

Vertrieb der Versicherer<br />

oft nicht gesetzeskonform<br />

Wie Versicherer trotz falsch beantworteter Risikofragen im<br />

Schadensfall voll leisten müssen<br />

Versicherungsnehmer (VN) können<br />

ungestraft bei den Risikofragen ihren<br />

künftigen Versicherer (VR) anlügen.<br />

Dazu muss man sich nur einen Versicherer<br />

suchen, der dumm genug ist,<br />

seine Geschäfte nicht gesetzeskonform<br />

abzuwickeln. Solche Versicherer, auch<br />

größere, können dann wegen angeblicher<br />

Anzeigepflichtverletzung weder den<br />

Rücktritt erklären, noch beispielsweise<br />

kündigen, § 19 Versicherungsvertragsgesetz<br />

(VVG). Eine Alternative dazu wäre<br />

es, mit dem Leistungsantrag als VN 10<br />

Jahre abzuwarten, denn dann ist selbst<br />

die Anfechtung des VR ausgeschlossen<br />

(BGH, Urteil vom 25.11.2015, Az. IV ZR<br />

277/14).<br />

Online-Vertrieb fördert<br />

sanktionslose Kundenlügen<br />

Die üblichen Vertriebsplattformen von<br />

Versicherern – und einigen Maklern –<br />

im Internet berücksichtigen seit Jahren<br />

nicht, dass die Fragen des Versicherers in<br />

Textform zu stellen sind, § 126 b BGB.<br />

Die Antragsfragen müssen dazu dem<br />

künftigen VN auf einem dauerhaften<br />

Datenträger vorliegen. Zudem muss die<br />

Erklärung (gut) lesbar sein, und es muss<br />

die Person des Erklärenden genannt werden<br />

– bei Fragen vom VR und Antworten<br />

vom (künftigen) VN haben wir es<br />

also mit zwei gesetzlich zu benennenden<br />

Personen zu tun. Bei den Online-Portalen<br />

fehlt mithin die unabdingbare Sicherstellung,<br />

dass der elektronische Text (beider<br />

Seiten!) sich auf einem dauerhaften<br />

Datenträger befindet, damit dieser aufbewahrt<br />

oder gespeichert werden kann,<br />

zugänglich bleibt, und unverändert wiedergegeben<br />

werden kann. Ohne Einhaltung<br />

der gesetzlichen Textform gelten die<br />

Fragen des VR als nicht gestellt – daher<br />

bleiben schlicht erstunkene und erlogene<br />

Antworten des VN sanktionslos.<br />

Versicherungsmakler könnten die Daten<br />

online auch für jene Kunden einpflegen,<br />

mit denen sie vorher eine gesonderte<br />

Courtage für die Online-Produkte-Vermittlung<br />

vereinbart hatten.<br />

Versicherer kennen das<br />

Risiko – der Versicherungsvertrieb<br />

schätzt es offenbar<br />

als gering ein<br />

Mancher Kunde ist bereits so krank,<br />

dass er nirgends mehr eine, für sich passende,<br />

PKV finden würde. Kunden, die<br />

bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen<br />

nicht gut aussehen, sollten sich<br />

einen Online-VR suchen, der ihnen die<br />

Gesundheitsfragen online stellt. Er sollte<br />

sie auch nicht später nochmal per Textform<br />

schicken; auf die Bitte hin, die Antworten<br />

nochmal zu bestätigen.<br />

Viele VN werden es für eine Zumutung<br />

halten, nach der raschen Online-Beantwortung<br />

dann alles nochmal gründlich<br />

lesen zu sollen. Online-VR werden dann<br />

realisieren, dass VN sie bewusst in die<br />

Falle gehen lassen. Und wenn sie es deshalb<br />

ändern, wird dies ihren FinTech-Erfolg<br />

hindern.<br />

Was macht jemand, der eine Pizza Salami<br />

mit Mozzarella bestellt, wenn daraufhin<br />

der Koch erscheint und fragt „Sind Sie<br />

sicher, dass Sie bei uns eine Pizza Salami<br />

mit Mozzarella essen wollen?“<br />

Noch dümmere Versicherer<br />

verlassen sich auf den<br />

Maklerfragebogen<br />

Die Fragen nach Gefahrenumständen<br />

gemäß § 19 VVG hat der VR zu stellen.<br />

Um solche handelt es sich jedoch nicht,<br />

wenn diese der Makler auf seinem Formular<br />

stellt. Die Falschbeantwortung<br />

war dann folgenlos (OLG Hamm, Urteil<br />

vom 03.11.2010, Az. I-20 U 38/10). Die<br />

Chance, über Formfehler bei Gericht zu<br />

stolpern, ist groß. Wann hätte sich ein VR<br />

die Fragen des Maklers zu eigen gemacht<br />

und wie will er dies später beweisen –<br />

eingeschlossen die Belehrung über Folgen<br />

einer Anzeigepflichtverletzung, § 19<br />

V 1 VVG?<br />

Eine Generalbelehrung des Versicherungsmaklers<br />

durch den VR für alle<br />

gegenwärtigen und künftigen Fälle sowie<br />

VN wäre ebenfalls ein untauglicher Versuch<br />

des VR, sich die Arbeit nicht gesetzeskonform<br />

zu vereinfachen.<br />

Schlauen Maklern stehen damit Tür und<br />

Tor offen, den wenigen dummen Versicherern<br />

möglicherweise jedes x-beliebige<br />

Risiko zu vermitteln.<br />

Noch dümmer dürfte die Praxis weniger<br />

VR sein, in der Police eine Maklerklausel<br />

selbst aufzunehmen, nach welcher<br />

die (Doppel-)Nichtigkeit der zu umfassenden<br />

Maklervollmacht (mit Maklerauftrag)<br />

durch Rechtsdienstleistungen<br />

(Schadensabwicklung, treuhänderisches<br />

Maklerinkasso) ohne Zulassungen erzeugt<br />

wird, § 134 BGB (vgl. BGH, Urteil vom<br />

14.01.<strong>2016</strong>, I ZR 107/14).<br />

Hoffnungsvolle Professoren<br />

setzen auf den Live-Chat im<br />

Vertrieb<br />

Mancher bessere Berufsschullehrer<br />

weiß, dass in schöner Regelmäßigkeit<br />

der „Versicherungswert 1914“ in der<br />

Wohngebäudeversicherung nur wenigen<br />

Fachleuten bei eigenen Objekten bekannt<br />

und verständlich ist – in der Masse haben<br />

Versicherungsvermittler aller Art dafür<br />

zu sorgen, dass der Wert sachverständig<br />

zur Vermeidung einer Unterversicherung<br />

ermittelt wird, §6 VVG (vgl. OLG<br />

Stuttgart, Urteil vom 30.03.2011, Az. 3 U<br />

192/10). Der Live-Chat verspricht hier<br />

genauso wenig Abhilfe, wie beim Versuch<br />

damit Lügen auf Antragsfragen zu<br />

verhindern. Antragsfragen ohne Textform<br />

erleiden das gleiche Schicksal - wie es der<br />

Papst den massenhaft ungültigen Ehen<br />

zuschreibt, wenn die Betroffenen nicht<br />

wissen was sie sagen – der Unwirksamkeit.<br />

Download-Option oder<br />

Download-Zwang als<br />

Lösungsansatz?<br />

Der Gesetzgeber hat eine genaue Reihenfolge<br />

bei der Vermittlung vorgegeben, § 62<br />

VVG. Betreffend §§ 7-9 VVG, insbesondere<br />

betreffend jene Dokumente die in der<br />

Verordnung zu § 7 VVG aufgelistet sind,<br />

darf sowieso im Hinblick auf § 62 VVG<br />

zeitlich zuvor gar keine Vertragserklärung<br />

(früher Antrag auf Versicherungsdeckung<br />

genannt) abgegeben werden.<br />

Narren unter den Juristen glauben, es handele<br />

sich um eine Bringschuld des VR: In<br />

Wirklichkeit kommt es gar nicht darauf<br />

an, ob die Informationen des VR nebst<br />

Dokumentation des Agenten bzw. Maklers<br />

gebracht, abgeholt oder zugeschickt<br />

wurde. Vielmehr ist der rechtzeitige Eingang<br />

beim VN (der Jurist spricht vom<br />

Zugang nach § 130 BGB) zeitlich vor der<br />

Vertragserklärung, jederzeit beweisbar zu<br />

dokumentieren.<br />

Dafür aber müsste das Online-Portal<br />

des VR schon Tools wie beispielsweise<br />

X-Keystore, oder anderes Spielzeug der<br />

Geheimdienste einsetzen – denn auch<br />

Zwangsdownloads könnten im temporären<br />

Speicher des Computers landen,<br />

damit nicht dauerhaft sein, und nach dem<br />

Herunterfahren des Computers schlicht<br />

verschwunden sein.<br />

Unproblematisch ist hingegen das<br />

SEPA-Lastschriftmandat, welches ebenfalls<br />

in Textform erteilt werden kann aber<br />

nicht den Anforderungen des § 19 VVG<br />

entsprechen muss. Wer als Vertriebschef<br />

mit dieser Unterscheidung überfordert<br />

ist, sollte vielleicht alsbald seinen Hut<br />

nehmen dürfen?<br />

Noch dreister lügt mancher<br />

kriminelle Vermittler<br />

Häufig füllt der Vermittler den Bogen mit<br />

den Antragsfragen für den Kunden unzutreffend<br />

aus – gelegentlich beim Strukturvertrieb<br />

verbunden mit gekonntem Nachahmen<br />

der VN-Unterschrift. Seit einem<br />

BGH-Urteil vom 11.11.1987 (BGHZ 102,<br />

194) wird die Kenntnis seines Vertreters<br />

bei der Antragsaufnahme „als Auge und<br />

Ohr“ dem VR als bei ihm bekannt zugerechnet,<br />

§ 166 BGB. Mit einem vom Vermittler<br />

ausgefüllten Fragebogen kann der<br />

VR die Falschbeantwortung des VN nicht<br />

beweisen (BGHZ 107, 322). Der Beweis<br />

könnte allenfalls über den Versicherungsagenten<br />

als Zeugen zu führen sein, der<br />

angibt jede Frage tatsächlich vorgelesen zu<br />

haben, und der sich ebenfalls noch daran<br />

konkret erinnert, was jeweils die VN-Antwort<br />

gewesen war, und dass selbige jeweils<br />

vollständig im Formular gelandet ist.<br />

Dann folgt die Fangfrage am Ende der<br />

Zeugenvernehmung: „Bei Ihrem brillanten<br />

Gedächtnis, können Sie mir auch<br />

bestimmt sagen, was Sie mittags gegessen<br />

hatten – einschließlich Beilagen?“.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Dr. Johannes Fiala<br />

und Peter A. Schramm<br />

Dr. Johannes Fiala<br />

RA (München), RB, VB, MBA<br />

Finanzdienstleistungen (Univ.),<br />

MM (Univ.), Geprüfter Finanzund<br />

Anlageberater (A.F.A.),<br />

Bankkaufmann<br />

(www.fiala.de)<br />

Dipl.-Math. Peter A. Schramm<br />

Sachverständiger für Versicherungsmathematik<br />

(Diethardt),<br />

Aktuar DAV, öffentlich bestellt<br />

und vereidigt von der IHK<br />

Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik<br />

in der<br />

privaten Krankenversicherung<br />

(www.pkv-gutachter.de)<br />

Seite 24 02/<strong>2016</strong> Seite 25


Vertrieb<br />

Neukundengewinnung<br />

Leads sind ein Quotengeschäft<br />

Inmitten der Digitalisierung stellen im Internet generierte Leads ein erfolgsversprechendes Marketinginstrument<br />

für Vertriebe dar. Durch den Zukauf der Neukundenkontakte allein entsteht jedoch noch<br />

kein wertvoller Kundenbestand. Vielmehr müssen die onlineaffinen Beratungsinteressenten richtig angesprochen<br />

und die neuen Kontakte effektiv gemanagt werden. Drei Tipps für die erfolgreiche Akquise<br />

mit Leads.<br />

Sabine Koch<br />

verantwortet als Head of Sales bei der finanzen.de AG den Leadverkauf an<br />

über 12.000 angeschlossene Berater. Durch die Betreuung der Key Accounts<br />

und zahlreiche In-House-Trainings bei Leadverwertern sammelte sie jahrelange<br />

Erfahrungen im Umgang mit Leads und der Kommunikation mit<br />

onlineaffinen Kunden. Ihr Knowhow im Leadmanagement gibt sie in Vorträgen,<br />

Webinaren und Schulungen weiter, unter anderem als unabhängige<br />

Dozentin an der Going Public! Akademie für Finanzberatung.<br />

Die wachsende Zahl der Beratungsinteressenten,<br />

die auf dem digitalen Weg<br />

nach einer passenden Versicherungslösung<br />

suchen, macht eine überzeugende<br />

Online-Präsenz für Vertriebe heutzutage<br />

eigentlich unerlässlich. Insbesondere<br />

kleineren Vertrieben fehlt es jedoch<br />

häufig an Knowhow und auch an Ressourcen,<br />

um ein professionelles Onlinemarketing<br />

zu betreiben und dadurch<br />

im Internet entsprechend gefunden zu<br />

werden. Damit sie sich nach wie vor<br />

auf ihre Kernkompetenz – die Beratung<br />

– konzentrieren können, bietet es<br />

sich für sie an, die Neukundengewinnung<br />

an Onlinemarketingspezialisten<br />

auszulagern und je nach Bedarf online<br />

generierte Neukundenkontakte zu<br />

erwerben. Doch ein solcher Zukauf von<br />

Leads kann immer nur dann wirklich<br />

erfolgreich sein, wenn die Leadkäufer<br />

sich gekonnt um ihre Leads kümmern<br />

und ihre täglichen Arbeitsprozesse konsequent<br />

auf die Bedürfnisse ihrer Neukunden<br />

abstimmen.<br />

Leads suchen<br />

eine Beratung<br />

Dazu stellt sich zunächst einmal die<br />

Frage, was genau sich eigentlich hinter<br />

einem „Lead“ verbirgt. Vergleichbar<br />

ist solch ein digitaler Neukundenkontakt<br />

wohl am ehesten mit einem Interessenten,<br />

der ein Geschäft betritt.<br />

Nachdem er neugierig die Auslage im<br />

Schaufenster betrachtet hat, entscheidet<br />

er sich für einen Dialog über das<br />

im Schaufenster angepriesene Angebot.<br />

Möglicherweise hat der Interessent<br />

bereits eine konkrete Kaufvorstellung,<br />

eventuell bringt er auch einige Fragen<br />

in das Gespräch mit ein. In jedem Fall<br />

ist er auf der Suche nach einem Experten,<br />

der ihm detaillierte Informationen<br />

geben und ihn individuell und persönlich<br />

beraten kann. Bei online generierten<br />

Leads betritt der Interessent in<br />

dem Moment das Geschäft, in dem er in<br />

einem Onlineformular seine Kontaktdaten<br />

preisgibt und aktiv eine Expertise<br />

anfordert.<br />

Im Leadgeschäft<br />

zählt Schnelligkeit<br />

Jemand, der einen akuten Beratungsbedarf<br />

hat, möchte dann natürlich nicht<br />

lange auf Unterstützung warten. Sofern<br />

dem Interessenten also nicht zügig signalisiert<br />

wird, dass er in dem soeben<br />

betretenen Geschäft die Beratung erhält,<br />

nach der er sucht, wird er schon sehr<br />

bald wieder hinausschlendern und sein<br />

Glück an anderer Stelle versuchen. Im<br />

Leadgeschäft gilt dies umso mehr, da<br />

onlineaffine Kunden heutzutage extrem<br />

schnelle Problemlösungen gewohnt<br />

sind. Insofern wird ein Lead im besten<br />

Fall unmittelbar nach seiner Generierung<br />

bearbeitet.<br />

1. Tipp: Tempo ist Trumpf, denn der<br />

Kunde wartet nicht.<br />

Die erfolgreichsten Leadkäufer kontaktieren<br />

ihre potenziellen Neukunden spätestens<br />

fünf Minuten nach Entstehung<br />

des Datensatzes. Damit stellen sie nicht<br />

nur sicher, dass sie den Interessenten<br />

erreichen, noch während dieser vor dem<br />

Computer sitzt und nach einer passenden<br />

Versicherungslösung sucht. Sie stellen<br />

auch sicher, dass sie der erste Experte<br />

sind, der dem Interessenten all seine<br />

Fragen beantwortet. Studien zufolge entscheiden<br />

sich acht von zehn Interessenten<br />

letzten Endes für einen Vertragsabschluss<br />

bei dem Berater, mit dem sie bezüglich<br />

ihrer Beratungsanfrage zuerst in Kontakt<br />

waren. Aus diesem Grund ist Schnelligkeit<br />

ein entscheidendes Kriterium für die<br />

erfolgreiche Arbeit mit Leads.<br />

Konsequent und langfristig<br />

Expertise signalisieren<br />

Sofern der Leadkäufer den Interessenten<br />

also direkt nach der Leadgenerierung kontaktiert,<br />

sollte er fortan alles daransetzen,<br />

seine Expertise unter Beweis zu stellen.<br />

Die Voraussetzungen dafür sind ideal.<br />

Zum einen hat der Interessent gerade<br />

erst seinen Beratungsbedarf kundgetan<br />

und wird somit ein offenes Ohr für<br />

jeden professionellen Rat haben. Zum<br />

anderen erleichtern die Details, die die<br />

online generierten Leads enthalten, die<br />

Erstansprache des Interessenten enorm.<br />

Informationen, etwa zu der Quelle der<br />

Anfrage und zu dem konkreten Bedarf<br />

des Kunden, können als Türöffner für<br />

den Gesprächseinstieg genutzt werden.<br />

Gerade zu Beginn ist es dann ratsam, dem<br />

Interessenten zuzuhören, durch gekonnte<br />

Fragestellungen möglichst viel über ihn in<br />

Erfahrung zu bringen und sich auf eine<br />

klare Vorteilskommunikation in Bezug<br />

auf das eigene Angebot zu konzentrieren.<br />

Dennoch sollten Leadkäufer von vornherein<br />

wissen: Höchstens 20 Prozent der<br />

Neukundenkontakte entscheiden sich<br />

unmittelbar nach dem ersten Gespräch<br />

für den Abschluss eines Versicherungsoder<br />

Finanzproduktes.<br />

2. Tipp: Neukundenkontakte wollen<br />

langfristig mit Kompetenz überzeugt<br />

werden.<br />

Umso wichtiger ist, dass Leadkäufer<br />

regelmäßige Nachfassaktionen per Telefon<br />

oder E-Mail in ihren Arbeitsalltag<br />

integrieren und gegenüber ihren neu<br />

gewonnenen Kontakten konsequent<br />

Enthusiasmus für die eigenen Angebote<br />

zeigen. Es kann Tage, Wochen und<br />

manchmal auch Monate dauern, bis sich<br />

ein neuer Interessent für einen Abschluss<br />

entscheidet. Geduld und Disziplin verhelfen<br />

daher im Leadgeschäft nachweislich<br />

zum Erfolg: Wer es schafft, sich gegenüber<br />

den neuen Kontakten mittel- bis langfristig<br />

als kompetenter, vertrauenswürdiger<br />

und zuverlässiger Ansprechpartner zu<br />

präsentieren, kann im Schnitt 40 Prozent<br />

der erworbenen Leads als langfristige<br />

Kundenkontakte gewinnen.<br />

Neue Interessenten<br />

durch Weiterempfehlung<br />

Allzu kurzfristige Erfolge sind im Leadgeschäft<br />

zwar möglich, doch eher selten.<br />

Die Investition in nur einen einzigen<br />

Lead zahlt sich jedoch spätestens dann<br />

aus, wenn aus einem Neukundenkontakt<br />

über einen gewissen Zeitraum hinweg ein<br />

zufriedener Bestandskunde gewandelt<br />

wird. Schon mit dem Zukauf dieses einen<br />

Leads können Versicherungsvertriebe im<br />

Anschluss einen ganzen Kreislauf zufriedener<br />

Kunden erzeugen, der sich positiv<br />

auf ihren Geschäftserfolg auswirken<br />

wird. Denn mit jedem dazugewonnenen<br />

Kunden, den sie begeistern können,<br />

gewinnen sie auch einen wertvollen Fürsprecher,<br />

der durch Weiterempfehlungen<br />

wiederum neue Interessenten zu ihnen<br />

führt.<br />

3. Tipp: Jeder zufriedene Neukunde ist<br />

ein neuer Fürsprecher.<br />

Bei den durch Leads gewonnenen Kunden<br />

ist aus diesem Grund besonders<br />

empfehlenswert, diese in der Nachbereitung<br />

höflich und systematisch um eine<br />

Referenz zu bitten. Damit ein solches<br />

Anliegen gegenüber den Kunden später<br />

nicht allzu überraschend oder gar aufdringlich<br />

erscheint, können Berater ihre<br />

Kontakte von Anfang an darauf hinweisen,<br />

dass es ihr Anspruch sei, den Neukunden<br />

so gut zu beraten, dass dieser<br />

ihre Dienstleistung anschließend bereitwillig<br />

weiterempfehlen wird. Sofern die<br />

beratenen Kunden schließlich zufrieden<br />

mit der erbrachten Leistung sind, sollten<br />

sie um ein ehrliches Feedback gebeten<br />

werden. Dieses kann beispielsweise auf<br />

der eigenen Webpräsenz veröffentlicht<br />

werden, so dass der Berater mit der Zeit<br />

ein solides Bewertungsprofil aufbaut, das<br />

potenzielle Neukunden überzeugt.<br />

Fazit<br />

Vertriebe, die Leads als ein Quotengeschäft<br />

verstehen, können ihre Erträge<br />

langfristig steigern. Dazu müssen sie sich<br />

allerdings zwingend auf die Bedürfnisse<br />

ihrer onlineaffinen Neukunden einstellen<br />

und mit Geschwindigkeit, Kompetenz<br />

und strategischen Nachfassaktionen<br />

punkten. Wenn sie die genannten Tipps<br />

systematisch in ihre Arbeitsprozesse integrieren<br />

und sich gekonnt und vor allem<br />

langfristig um die Neukundenkontakte<br />

kümmern, können sie sich mit der Zeit<br />

einen wertvollen Kundenstamm aufbauen,<br />

der ihren guten Ruf wiederum<br />

durch Weiterempfehlungen verbreitet.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Sabine Koch<br />

Seite 26 02/<strong>2016</strong> Seite 27


Gut abgesichert<br />

und doch kein Versicherungsschutz<br />

wenn der Übergang vom Krankentagegeld<br />

zur Berufsunfähigkeitsrente zum Problem wird<br />

Beim Übergang von der Krankentagegeld- zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann Erkrankten eine Lücke<br />

entstehen, die auch Haftungsrisiken für den Vermittler birgt. Was Versicherungsvermittler unbedingt<br />

wissen müssen, um nicht in eine Haftungsfalle zu geraten, erklären Tobias Strübing und Norman Wirth<br />

von der Anwaltskanzlei Wirth Rechtsanwälte aus Berlin.<br />

Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

haben einen hohen<br />

sozialen Schutzzweck. Mit diesen Versicherungen<br />

wird für den Fall einer längeren<br />

Krankheit die wirtschaftliche Existenz<br />

abgesichert. Doch kommt es beim<br />

Übergang vom Krankentagegeld zur<br />

Berufsunfähigkeitsrente immer wieder<br />

zu folgendem durchaus überraschenden<br />

und äußerst ernsten Problem:<br />

Krankentagegeld- und<br />

BU-Versicherer können zu<br />

unterschiedlichen<br />

Ergebnissen kommen<br />

Wer arbeitsunfähig krank wird, wendet<br />

sich üblicherweise zunächst an seine<br />

Krankentagegeldversicherung. Diese<br />

zahlt dann auch für einen gewissen Zeitraum<br />

und in der Regel recht unkompliziert<br />

das Krankentagegeld. Allerdings<br />

überprüfen die Versicherer in regelmäßigen<br />

Abständen auch ihre Leistungsverpflichtung.<br />

Häufig passiert es dann,<br />

dass von ihnen beauftragte Sachverständige<br />

eine Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers<br />

feststellen. Für diesen<br />

Fall ist in den Versicherungsbedingungen<br />

praktisch immer vereinbart, dass<br />

die Leistung auf Krankentagegeld endet.<br />

Man würde meinen, dass in solchen Fällen<br />

dann problemlos die Rentenzahlung<br />

der Berufsunfähigkeitsversicherung einsetzt.<br />

Dem ist aber nicht so: Vielmehr<br />

prüft eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

dann ihrerseits die Leistungsverpflichtung.<br />

Und dann: Überraschung!<br />

Sie stellt im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung<br />

fest, dass keine Berufsunfähigkeit<br />

vorliegt und lehnt ihrerseits<br />

die Leistung ab.<br />

Rechtlich ist dieses für den Kunden unbefriedigende<br />

Ergebnis nicht zu beanstanden.<br />

Denn die Bedingungen der beiden<br />

Versicherungen weichen voneinander<br />

ab. Berufsunfähigkeit ist danach nicht<br />

gleich Berufsunfähigkeit. Daher können<br />

die jeweiligen Versicherer auch zu unterschiedlichen<br />

Entscheidungen kommen,<br />

wenn es darum geht, ob tatsächlich eine<br />

(bedingungsmäßige) Berufsunfähigkeit<br />

vorliegt. Auch die Gerichte sind sich<br />

darin einig, dass die jeweiligen Entscheidungen<br />

nichts miteinander zu tun haben.<br />

Hinzu kommt, dass in der Regel die<br />

beiden Verträge bei unterschiedlichen<br />

Versicherern bestehen. Es kann jedoch<br />

von Versicherern, die nicht miteinander<br />

verbunden sind, schwerlich erwartet<br />

werden, dass sie sich gegenseitig an Leistungsentscheidungen<br />

binden.<br />

Mit anderen Worten: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

ist nicht an die<br />

Leistungsentscheidung einer Krankentagegeldversicherung<br />

gebunden. Das ist<br />

schwer vermittelbar und für den Kunden<br />

verständlicher Weise nicht nachvollziehbar,<br />

war er doch vermeintlich vollständig<br />

für den Notfall abgesichert.<br />

Häufig werden beide Versicherer<br />

gleichzeitig verklagt<br />

In der anwaltlichen Praxis ist eine solche<br />

Konstellation nicht leicht zu klären. Man<br />

muss zunächst prüfen, gegen welchen<br />

Versicherer ein Vorgehen erfolgversprechend<br />

ist. Um das wiederum beurteilen<br />

zu können, muss man unter anderem<br />

wissen, ob die Krankheit vorübergehend<br />

oder von Dauer ist. Das lässt sich allerdings<br />

oft nicht genau klären. Dem Mandanten<br />

fehlt dazu das medizinische Fachwissen<br />

und behandelnde Ärzte sind mit<br />

entsprechenden Einschätzungen häufig<br />

sehr zurückhaltend. Was passiert: Es<br />

wird der sichere Weg gegangen und beide<br />

Versicherungen werden verklagt. Das<br />

wird erst einmal teuer, führt aber in der<br />

Regel gegen einen Versicherer auf jeden<br />

Fall zum Erfolg. Gut, wenn der Mandant<br />

dann eine Rechtsschutzversicherung hat.<br />

Auf solche Fälle spezialisierte und erfahrene<br />

Juristen können aber oft auch schon<br />

zeitig herausfiltern, bei welcher Versicherung<br />

eine Klage erfolgreich sein könnte.<br />

Diesem oben beschriebenen Problem der<br />

auseinanderfallenden Einschätzungen<br />

zur Berufsunfähigkeit kann man jedoch<br />

schon vorab aus dem Weg gehen. Mittlerweile<br />

gibt es einige Versicherungsgesellschaften,<br />

die hierzu in unterschiedlicher<br />

Ausgestaltung, Lösungen anbieten.<br />

Einige Versicherer bieten für diesen Fall<br />

die so genannte Übergangsleistung an.<br />

Andere Versicherer versprechen einen<br />

nahtlosen Übergang, wenn das Krankentagegeld<br />

und die Berufsunfähigkeit in<br />

der gleichen Versicherungsgruppe versichert<br />

sind. Vermittler sollten das Problem<br />

und die für ihre Kunden unschätzbar<br />

wertvollen Lösungen kennen und dies<br />

bei ihrer Beratung berücksichtigen.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Tobias Strübing<br />

Ich bestelle den Wegweiser für Versicherungs- und Finanzvermittler<br />

als Poster (DIN A1) zu 30 EUR (inkl. Versand, zzgl. MwSt)<br />

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Unterschrift:<br />

Seite 28 02/<strong>2016</strong><br />

Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen und senden an: <strong>Versicherungsbote</strong> Verlag UG, Reclamstr. 42, 04315 Leipzig<br />

oder per E-Mail: info@versicherungsbote.de, via Fax: 0341/39284309


Vertrieb<br />

Das nachstehende Beispiel verdeutlicht das hohe Kostenrisiko<br />

vereinbarte monatliche Rente: 3.500,- €<br />

aufgelaufene Rückstände seit Eintritt der BU:<br />

12 Monate<br />

Kostenrisiko für ein gerichtliches Verfahren: 1. Instanz: 17.300,- €<br />

2. Instanz: 20.500,- €<br />

Gutachterkosten: 4.000,- €<br />

Gesamtkosten: 41.800,- €<br />

Hinweis: Die Kostenberechnung erfolgt aus einem Streitwert von bis zu 200.000 €<br />

Zu jeder BU eine<br />

Rechtsschutz dazu!<br />

Wer heutzutage eine Berufsunfähigkeitsabsicherung vermittelt, sollte seinen Kunden in jedem Fall auch<br />

eine Rechtsschutzversicherung anbieten. Aus welchen Gründen, erklärt Klaus Hellwig von der Auxilia<br />

Rechtsschutz-Versicherungs AG.<br />

Wenn Ihr BU-Kunde aufgrund einer<br />

Erkrankung oder eines Unfalls seinen<br />

Lebensunterhalt mit der bisherigen Tätigkeit<br />

nicht mehr verdienen kann, glaubt er,<br />

zumindest bei Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

hierfür abgesichert zu sein. Wenn<br />

der BU-Versicherer dann nicht zahlt, ist<br />

die finanzielle Existenz für Ihren Kunden<br />

stark gefährdet. Denn in kaum einer<br />

anderen Sparte gibt es so viele Ablehnungen<br />

und Streitfälle wie in der BU-Versicherung.<br />

Die Leistungspflicht der BU-Versicherer<br />

tritt im Rahmen eines ärztlichen Nachweises<br />

in der Regel bei einer mindestens<br />

50-prozentigen Berufsunfähigkeit des<br />

zuletzt ausgeübten Berufes ein. Gerade<br />

bei den sich im Vormarsch befindenden<br />

psychischen oder psychosomatischen<br />

Krankheitsbildern (z. B. Depression), laut<br />

Morgen&Morgen häufigste Ursache für<br />

neue BU-Fälle, sowie Allergien ist genau<br />

dies schwierig nachzuweisen. Es steht oft<br />

das vom Haus- oder Facharzt erstellte<br />

Attest oder Privatgutachten gegen das<br />

anderslautende Ergebnis des Gutachtens<br />

vom BU-Versicherer. Damit sind<br />

die Fronten verhärtet. Es bleibt für Ihren<br />

Kunden nur die Möglichkeit anwaltliche<br />

Hilfe in Anspruch zu nehmen.<br />

Interessant in diesem Zusammenhang<br />

sind auch die Unterschiede bezüglich der<br />

Arten der Verweisungsklauseln. Erfahrungsgemäß<br />

sind Rechtsstreitigkeiten<br />

im Rahmen der abstrakten Verweisungsklausel<br />

deutlich häufiger und schwieriger.<br />

Weiteres Streitpotential ergibt sich nach<br />

Eintritt eines BU-Falles, wenn der Versicherer<br />

feststellt, dass bei der seinerzeitigen<br />

Beantragung der BU-Versicherung<br />

Beschwerden oder Krankheiten nicht<br />

angegeben wurden. Damit begründet er<br />

nicht nur die Leistungsfreiheit, sondern<br />

er ficht außerdem noch den Versicherungsvertrag<br />

an. Dann erhält der Kunde<br />

trotz BU keinerlei Leistungen und steht<br />

für die Zukunft ohne Schutz da.<br />

Ärger für Ihren Kunden kann auch entstehen,<br />

wenn der Krankentagegeldversicherer<br />

während einer Arbeitsunfähigkeit<br />

seine Leistungen einstellt - mit der<br />

Begründung, dass aus seiner Sicht keine<br />

gesundheitliche Besserung zu erwarten<br />

ist und somit Berufsunfähigkeit vorliegt.<br />

Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass<br />

der BU-Versicherer dies genauso sieht.<br />

Dann steht der Kunde zwischen den<br />

Fronten zweier Versicherer und erhält<br />

keine Leistungen mehr. Ohne schnelle<br />

anwaltliche Hilfe entsteht eine ausweglose,<br />

existenziell bedrohliche Situation.<br />

Auch wenn die BU vom Versicherer<br />

anerkannt wird, muss noch längst nicht<br />

alles gut sein. Den BU-Versicherern steht<br />

bekanntlich bedingungsgemäß ein Nachprüfungsrecht<br />

zu. Kommen die beauftragten<br />

Gutachter zu dem Ergebnis, dass<br />

Ihr Kunde seine bisher ausgeübte Tätigkeit<br />

wieder aufnehmen kann, ist auch in<br />

diesen Fällen eine professionelle anwaltliche<br />

Hilfe ratsam.<br />

Alle diese dargestellten Situationen belegen<br />

die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung.<br />

Gemessen an dem<br />

Streitpotential ist sie eine sehr günstige<br />

Existenzabsicherung.<br />

(siehe Beispiel auf der nächsten Seite)<br />

Wichtig zu wissen ist, dass etwa jede 2.<br />

BU-Klage in einem Vergleich vor Gericht<br />

endet. Das bedeutet für den Kunden, dass<br />

er reduzierte BU-Leistungen erhält und<br />

zusätzlich seine Anwalts- und Gerichtskosten<br />

tragen muss.<br />

Ohne professionelle Unterstützung und<br />

Kostenabsicherung entsteht schnell<br />

eine existenzielle Notlage. Aber welcher<br />

Rechtsschutz ist der Richtige? Hier nun<br />

ein paar Gedanken dazu:<br />

Die Streitigkeiten aus personenbezogenen<br />

Versicherungsverträgen sind im<br />

Produktbaustein Privat-Rechtsschutz<br />

enthalten. Dies ist z.B. bei den Standardprodukten<br />

Privat-, Berufs- und<br />

Verkehrs-Rechtsschutz nach §26 ARB<br />

und Privat-Rechtsschutz nach §25 ARB<br />

immer der Fall.<br />

Auch die Streitigkeiten eines BU-Falles,<br />

der durch einen Unfall während der<br />

Ausübung einer beruflichen Tätigkeit<br />

passiert, z.B. Dachdecker fällt vom Dach,<br />

sind bei guten Rechtsschutzanbietern<br />

dem Privat-Rechtsschutz zuzuordnen.<br />

Denn der BU-Vertrag des Selbständigen<br />

dient der privaten Existenzsicherung.<br />

Für Klagen gegen Versicherer, speziell<br />

gegen BU-Anbieter, ist es von Vorteil,<br />

wenn der Rechtsschutzversicherer<br />

nicht zum gleichen Konzern gehört wie<br />

die Versicherung, gegen die der Kunde<br />

rechtlich vorgehen will. Dies garantiert<br />

im Ernstfall keine Interessenkollisionen<br />

und sichert dem Kunden eine unabhängige<br />

rechtliche Unterstützung.<br />

Im Rahmen des Kapitalanlageausschlusses<br />

durch die Rechtsschutzversicherer<br />

kann es passieren, dass der Rechtsschutzversicherer<br />

die Eintrittspflicht<br />

eines BU-Falles Ihres Kunden ablehnt,<br />

weil die BU-Versorgung im Rahmen<br />

einer Zusatzversicherung zu einer<br />

fondsgebundenen Lebensversicherung<br />

abgeschlossen wurde. Die Begründung<br />

der Rechtsschutzversicherer ist der Ausschluss<br />

von bestimmten Formen der<br />

Lebensversicherungen und zwar inklusive<br />

der angehängten Zusatzversicherungen.<br />

Achten Sie also bei der Wahl<br />

des Rechtsschutzversicherers für Ihre<br />

Kunden darauf, dass BUZ-Streitigkeiten<br />

unabhängig vom Kapitalanlageausschluss<br />

gedeckt sind.<br />

Aus unserer Regulierungspraxis ist<br />

festzustellen, dass bei Ablehnungen<br />

der BU-Leistungen für die betroffenen<br />

Kunden weitere Situationen in anderen<br />

Lebensbereichen entstehen, die zu<br />

größeren rechtlichen und finanziellen<br />

Problemen führen: Verlust des Arbeitsplatzes,<br />

Mietrückstände, andere weitere<br />

Zahlungsschwierigkeiten. Diese Folgeerscheinungen<br />

sollten auch rechtlich abgesichert<br />

sein - umso wichtiger erscheint<br />

das Vorhandensein einer umfassenden<br />

und leistungsstarken Rechtsschutzversicherung.<br />

Dies sehen mittlerweile auch relevante<br />

Medien und Verbraucherschützer so.<br />

Der ehemalige Chefredakteur von<br />

Finanztest, Hermann-Josef Tenhagen,<br />

schreibt auf seiner neuen Webpräsenz<br />

finanztip.de, dass „die Rechtsschutzversicherung<br />

von enormer Bedeutung für<br />

die Kunden ist, damit Sie nicht aus Angst<br />

vor den Kosten auf eine Klage verzichten<br />

müssen“.<br />

Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale<br />

Rheinland-Pfalz stellt zum<br />

Thema „Anerkennung von Leistungsansprüchen<br />

bei der BU (Versicherungs-<br />

Journal 07.09.2011) schon vor einigen<br />

Jahren fest: „Für diese Streitigkeiten ist<br />

angesichts des Kostenrisikos sicherlich<br />

der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung<br />

zu empfehlen.“<br />

Auch der Versicherungsombudsmann<br />

Prof. Dr. Hirsch wird im Versicherungsmagazin<br />

11/2015 zitiert: „Inzwischen<br />

sind viele Lebensbereiche in einem<br />

Maße verrechtlicht, dass niemand ausschließen<br />

kann, aktiv oder passiv in<br />

Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden.<br />

Das damit zusammenhängende,<br />

mitunter durchaus existenzbedrohende<br />

Kostenrisiko zu versichern, halte ich im<br />

Grundsatz für vernünftig.“<br />

Sparen Sie also mit Ihren Kunden nicht<br />

am falschen Ende – auch bzw. gerade<br />

weil die Absicherung gegen das BU-Risiko<br />

inzwischen sehr teuer geworden<br />

ist, sollte an die sinnvolle Ergänzung in<br />

Form einer Rechtsschutzversicherung<br />

immer gedacht werden.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Klaus Hellwig<br />

Direktor Vertrieb<br />

AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs AG<br />

Seite 30 02/<strong>2016</strong> Foto: © istocksdaily / istockphoto.com<br />

Seite 31


Vertrieb<br />

Maklersoftware oder die<br />

Odyssee eines<br />

Versicherungsmaklers<br />

Was passiert, wenn einem Versicherungsmakler sein Vertragsbestand über den Kopf wächst und er sich<br />

erwartungsvoll auf die Suche nach Software begibt, mit der er seine Kunden und Verträge verwalten<br />

kann? Dann steht der Makler am Anfang einer Odyssee. Der <strong>Versicherungsbote</strong> hat einen solchen Makler<br />

vor dem Bildschirm bei seinem Rechercheversuch begleitet.<br />

Jens Könner, so nennen wir den Probanden,<br />

der Maklersoftware für sein<br />

wachsendes Unternehmen sucht. Unter<br />

einem anderen Namen gibt es Makler<br />

Jens im wirklich wahren Leben tatsächlich.<br />

Und Kollege Könner sucht einen<br />

Weg, seine Kunden und Verträge statt<br />

mit Papier und Leitz-Ordner künftig<br />

mit Bits und Bytes zu organisieren.<br />

Schließlich erzählt die IT-Welt, zuvörderst<br />

deren Anbieter, den Maklern seit<br />

einiger Zeit, sie könnten aus ihren Kundendaten<br />

Gold schürfen, mehr Umsatz<br />

machen. „Mehrwerte generieren“, lautet<br />

eine der, wie wir noch sehen werden, arg<br />

inhaltsarmen PR-Floskeln der Programmierzunft,<br />

die dem Makler bei seinem<br />

Tagesgeschäft doch dienlich sein will.<br />

„Mehrwerte“. Meistens scheitern die<br />

Angebote der Technikanbieter bereits<br />

an einfachen Werten. Solchen einfachen<br />

Werten, die der Makler als Interessent<br />

vor dem Bildschirm bei seiner Recherche<br />

der Anbieter gern schlicht und einfach<br />

ablesen könnte. Fakten. Fehlanzeige.<br />

?<br />

Versicherungsmakler sind<br />

Fachleute für Versicherungen<br />

– nicht für IT<br />

Es gibt mehr als 60 Anbieter für Maklersoftware.<br />

Nimmt man prominente Namen<br />

zur Hand, die in den sozialen Medien<br />

und auf Messen werblich kursieren, und<br />

klickt auf die Internetangebote der Unternehmen,<br />

dann erlebt der umworbene<br />

Kunde der Software-Anbieter das Folgende.<br />

Ein Anbieter für Maklersoftware,<br />

und der ist keine Ausnahme, plakatiert<br />

seine Startseite mit drei großen Feldern<br />

und zeigt anscheinend Produkte, sicher<br />

ist sich der Webbesucher nicht, namens<br />

„XYZ4 top“, „XYZ safe“ und „Avatar3.0“<br />

(fiktive Bezeichnungen. Ähnlichkeiten<br />

mit bekannten Produkten wären Zufall).<br />

Versicherungsmakler sind Fachleute<br />

für Versicherungen – nicht für IT.<br />

Ein anderer Anbieter fordert den Interessenten<br />

auf: „Jetzt release 11.3 buchen!“.<br />

Jeden Nicht-IT-Menschen vertreiben solche<br />

aus Buchstabencodes und Versionsnummern<br />

bestehende Begrüßungen auf<br />

der Startseite eines Softwareanbieter wie<br />

der Wolf das scheue Reh. Aussagen à la<br />

„breit gefächertes Angebot mit innovativ-modularen<br />

Lösungen“, erfüllen nun<br />

einmal nicht ihren Zweck, dem interessierten<br />

Versicherungsmakler seinen Vorteil<br />

nahezubringen. Nämlich das gesuchte<br />

Ende seiner Probleme als Makler, seine<br />

Kunden und Daten unter einen Hut zu<br />

bringen.<br />

Keine Briefmarke<br />

zur Hand?<br />

Geworben wird von den Software-Offerenten<br />

etwa mit dem Schlagwort „Dokumentenerkennung“,<br />

also der Aussage<br />

zum „Was“ die Software kann. Statt zu<br />

sagen (Text-Idee): „Sie sparen Zeit und<br />

Geld. Aus Dokumenten der Versicherer<br />

werden automatisch Daten gespeichert,<br />

die sie künftig als Schatz heben können...“.<br />

Testmakler Jens Könner lässt<br />

sich von Wortgeklingele nicht irritieren,<br />

schließlich sucht er eine Lösung, und<br />

wühlt weiter im Web nach Auskunft,<br />

welche Software ihm zu besten Diensten<br />

stehen könnte. Also hilft testen.<br />

Nur der Versuch macht klug. Wer bei<br />

einem Anbieter für Maklerprogramme<br />

„schnuppern“ will, der muss sich dort<br />

meist ehrerbietig anmelden, es folgt ein<br />

E-Mail-hin-und-her, damit er einen Testzugang<br />

erhält. Es geht aber auch komplizierter,<br />

indem der Interessent sich einen<br />

Bestellschein als PDF-Dokument downloaden<br />

muss, der dann nach alter Väter<br />

Sitte wohl am besten per Fax verschickt<br />

wird (falls keine Briefmarke zur Hand).<br />

Apple muss<br />

leider draußen bleiben<br />

– und nein: kein Testkonto<br />

Nachrichtich: Bei Online-Banken kann<br />

man schon seit gut 15 Jahren – also<br />

das ganze bisheriges Arbeitsleben der<br />

Generation Y lang – mit einem Testkonto<br />

spielen. Neudeutsch füllt dies<br />

den viel bemühten Begriff der Gamification<br />

mit Leben – spielerisch vollendeter<br />

wirkstarker Werbung. Ein Testkonto<br />

bei Softwareanbieter für Makler<br />

war bei der Webrecherche von Makler<br />

Jens Könner Fehlanzeige. Vielleicht hat<br />

er auch nicht intensiv genug gesucht bei<br />

seinem Versuch, Software für seine Kundenverwaltung<br />

und -verträge zu finden?<br />

Eine Ausnahme beim Testen macht der<br />

Anbieter C3PO (Name geändert). Dieses<br />

Unternehmen bietet seinen Interessenten<br />

einen Download, um sich mit der<br />

Software anzufreunden.<br />

Tatsächlich landet nach dem Download<br />

auf Tester Könners Rechner sodann eine<br />

Datei namens probiermich.zip. Auf dem<br />

PC entpackt erscheint die Datei probiermich.exe.<br />

Nach einem Klick auf diese<br />

Datenlieferung folgt diese Meldung:<br />

„Du kannst das Windows-Programm<br />

nicht öffnen...“. Makler Jens ist nämlich<br />

anscheinend ein Exot. Könner Jens Könner<br />

nutzt einen Apple-Rechner.<br />

Doch! Es gibt noch<br />

Offline-Versionen<br />

Es gibt auch Anbieter, die bieten dem<br />

Makler neben dem Online-Zugriff auch<br />

eine Profiversion ihrer Software zum<br />

Produktvergleich an, die man sich – wir<br />

befinden uns im Jahr <strong>2016</strong> – auf den Rechner<br />

laden muss (vulgo offline). Testmakler<br />

Jens Könner, altersmäßig immerhin<br />

schon Ende 30, konnte das nicht fassen.<br />

Was fehlt? Es fehlen Software-Anbieter,<br />

die den Makler, der seine Daten<br />

der Menge und der Zukunftsanforderungen<br />

wegen digitalisieren muss, von<br />

Bekannten zum Unbekannten führen.<br />

Die dem durchaus IT-mäßig vorgebildeten<br />

Nutzer seine Vorteile nicht als<br />

Programm-Funktion definieren, sondern<br />

die ihm seinen Nutzen anhand von<br />

Fakten zeigen. Etwa so: „Sie sparen 50<br />

Prozent der Zeit, die Sie bisher für Datenerfassung<br />

aufgewendet haben“. Oder<br />

so: „Alle Ihre Policendaten von Axa bis<br />

Zurich (Ausnahme die Sorgenfrei Assekuranz<br />

AG, wir arbeiten dran) werden<br />

automatisch Ihren Kunden zugeordnet.“<br />

Oder so: „Probieren Sie MaklerTop 4.0<br />

und testen Sie anhand eines Musterbestands,<br />

wie einfach Sie ...“. Nebenbei: Wer<br />

einen Interessenten mit einem Testbestand<br />

spielen lässt, der spart sich wohl<br />

auch den größten Teil der Herausgabe<br />

von einzelnen Testzugängen. In einem<br />

weiteren Schritt sollte der User auf Knopfdruck<br />

gezeigt bekommen, welche seiner<br />

Kunden noch keine Berufsunfähigkeitspolice<br />

haben oder Hausratverträge, deren<br />

Bedingungen fünf Jahre oder älter sind.<br />

Ist das erst einmal geschafft, dann darf<br />

man dem Makler gern, weil er dann als<br />

potenzieller Käufer „an der Angel ist“,<br />

ausführlicher erklären, was Big Data ist,<br />

wie man in einem Data Warehouse Gold<br />

schürft. Das Fazit von Testmakler Jens<br />

Könner zu seiner Odyssee auf der Reise<br />

zur Maklersoftware: „Neunziger“.<br />

Markus Rieksmeier<br />

Seite 32 02/<strong>2016</strong> Seite 33


Vertrieb<br />

„Das Maklerverwaltungsprogramm<br />

verbindet alle Marktteilnehmer<br />

zum Nutzen des Maklers“<br />

Derzeit gibt es in Deutschland 46.687 registrierte Versicherungsmakler (Stand 01.07.<strong>2016</strong>, Quelle DIHK).<br />

Davon setzen schätzungsweise lediglich 30 Prozent eine Maklerverwaltungssoftware ein. Warum es<br />

sich lohnt ein solches Tool zu nutzen, verrät Bernd Jakobs, Vorstandssprecher der IWM Software AG aus<br />

Primstal.<br />

Das Maklerverwaltungsprogramm<br />

verbindet alle<br />

Marktteilnehmer<br />

Dabei stellt das Maklerverwaltungsprogramm<br />

(MVP) in Zeiten der Digitalisierung<br />

das Bindeglied dar, um alle Marktteilnehmer<br />

zum Nutzen des Maklers<br />

miteinander zu verbinden. Führende<br />

Maklerverwaltungsprogramme binden<br />

daher sowohl den Endkunden als auch<br />

den Versicherer elektronisch an.<br />

Den Endkunde mittels<br />

Endkunden-App anbinden<br />

Als Makler gehören Sie zu<br />

den Gewinnern der<br />

Digitalisierung<br />

Verfügt der Makler über ein Maklerverwaltungsprogramm<br />

mit integrierter<br />

Endkunden-App, so kann er sich als<br />

betreuender Makler deutlich von den<br />

rein technikgetriebenen Angeboten der<br />

FinTechs und InsurTechs abheben.<br />

Letztendlich sind es die Menschen, welche<br />

in unserer hochkomplexen Welt den<br />

Ausschlag über geschäftlichen Erfolg<br />

geben. Diese sollten aber von ihrem<br />

Maklerverwaltungsprogramm in Ihrer<br />

Bernd Jakobs<br />

Vorstand (Sprecher)<br />

IWM Software AG<br />

täglichen Arbeit optimal unterstützt<br />

werden. Über eine derartige Anbindung<br />

des Endkunden bieten Sie Ihrem Kunden<br />

einen zeitgemäßen Service, worauf<br />

vor allem die junge Generation heute<br />

nicht mehr verzichten möchte. Auf der<br />

anderen Seite bietet der Makler nach wie<br />

vor die Beratungsleistung eines Versicherungsmaklers,<br />

was ihn deutlich von<br />

den anonymen Leistungen der FinTechs<br />

abhebt.<br />

BiPRO – Der Schlüssel zur<br />

Versichereranbindung<br />

Die „Brancheninitiative Prozessoptimierung“,<br />

kurz BiPRO e.V., welche die Normierung<br />

von Geschäftsprozessen in der<br />

Versicherungswirtschaft im Fokus hat,<br />

bewirkt nun nach rund 10 Jahren Tätigkeit<br />

eine zunehmende Standardisierung<br />

in der Branche. So setzen mittlerweile<br />

mehr als 100 Versicherer auf die Normierungsergebnisse<br />

der BiPRO. Gerade<br />

der Austausch von Geschäftsvorfällen<br />

bietet hier dem Makler ein enormes Einsparpotential<br />

in der Verwaltung.<br />

So ist es hier aktuell schon möglich, dass<br />

vom Versicherer angestoßene Geschäftsvorfälle<br />

vollelektronisch ins MVP des<br />

Maklers wandern. Stößt der Versicherer<br />

zum Beispiel eine Nachbearbeitung an,<br />

so können diese Informationen direkt<br />

mit dem MVP abgeglichen werden. In<br />

einem professionellen MVP wird automatisch<br />

eine Nachbearbeitung für den<br />

betreuenden Vermittler angelegt und<br />

das vom Versicherer gelieferte Dokument<br />

liegt bei. Der manuelle Prozess<br />

des Einscannens der Nachbearbeitung<br />

und manuellen Anlage entfällt komplett.<br />

Dies ist nur ein Beispiel von mehr als<br />

500 Geschäftsvorfällen, welche von der<br />

BiPRO normiert wurden.<br />

Prozessautomatisierung -<br />

Mehr Zeit fürs Wesentliche<br />

– Ihre Kunden<br />

Glaubt man aktuellen Maklerbefragungen,<br />

so beschäftigt sich der Vermittler<br />

mit mehr als 50 Prozent seiner Arbeitszeit<br />

mit administrativen Tätigkeiten,<br />

das heißt weniger als die Hälfte seiner<br />

Arbeitszeit stehen dem Vermittler für<br />

seine wesentliche Arbeit, die Betreuung<br />

und Beratung der Kunden, zur Verfügung.<br />

Moderne Maklerverwaltungsprogramme<br />

bieten hier die Möglichkeit,<br />

eine Vielzahl von manuellen Prozessen<br />

vollautomatisch durch die Anwendung<br />

zu unterstützen oder teilweise zu<br />

automatisieren. Wichtig dabei ist, dass<br />

das Maklerverwaltungsprogramm die<br />

Möglichkeit bietet, Ihre individuellen<br />

Arbeitsprozesse abzubilden. Ebenso<br />

wichtig ist aber auch, dass im MVP<br />

bereits standardisierte Best Practice –<br />

Workflows integriert sind.<br />

Mit Hilfe dieser Maßnahmen lässt sich<br />

der Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren,<br />

was mehr Zeit für Beratungstermine<br />

und somit mehr Umsatz für den<br />

Makler bedeutet.<br />

Databasemarketing<br />

Der Wert Ihrer Daten<br />

im MVP<br />

Der Einsatz einer Maklerverwaltungssoftware<br />

ist die Grundlage für eine zielgerichtete<br />

und optimale Kundenbetreuung.<br />

Die permanente Erfassung, Bearbeitung<br />

und Bereitstellung von Adressen und<br />

weiteren Informationen über Kunden,<br />

Interessenten, Angebote, Vertragsdaten<br />

usw. eröffnet eine Vielzahl strategischer<br />

Möglichkeiten.<br />

Nicht die Erfassung der Daten bietet dem<br />

Makler einen Mehrwert, nein es ist die<br />

Möglichkeit, jederzeit in beliebiger Konstellation<br />

auf diese Daten zugreifen zu<br />

können und entsprechende zielgerichtete<br />

Maßnahmen anzustoßen.<br />

Als Makler heben Sie sich in Zeiten<br />

zunehmender Digitalisierung durch eine<br />

persönliche Betreuung von der Masse ab.<br />

Verbraucher schätzen nach wie vor die<br />

Stärken einer persönlichen Kundenbetreuung,<br />

denn Versicherungsvermittler<br />

handeln nicht mit Waren, sondern mit<br />

Vertrauen.<br />

Stärken Sie dieses Vertrauen durch einen<br />

individuellen Dialog mit dem Kunden,<br />

ausgerichtet auf seine Bedürfnisse. Hier<br />

kann Sie Ihr Maklerverwaltungsprogramm,<br />

dank qualitativ hochwertiger<br />

Daten, erfolgreich unterstützen. Nutzen<br />

Sie den über Jahre gewachsenen Bestand<br />

an Kundendaten. Das Database-Marketing<br />

ist als Kundenbindungsmanagement<br />

und damit zur Festigung der Kundenbeziehung<br />

elementar wichtig.<br />

Chancen im Überblick:<br />

• Ermitteln Sie aus Ihren Daten die<br />

Kunden, bei denen ein potenzieller<br />

Bedarf eines Risikoschutzes besteht<br />

(Cross-Selling) und steigern Sie<br />

Ihren Absatz.<br />

• Analysieren Sie Ihre Kunden nach<br />

Umsatz, z. B. zur Einteilung in Kategorien<br />

wie A-, B- und C-Kunden<br />

(Pareto-Regel).<br />

• Filtern Sie Personensegmente heraus,<br />

von denen Sie ein hohes Interesse<br />

für ein bestimmtes Angebot<br />

erwarten.<br />

• Ermitteln Sie inaktive Kunden und<br />

sprechen Sie diese durch eine besondere<br />

Aktion zur Rückgewinnung an.<br />

• Filtern Sie nach unrentablen Kunden<br />

und versuchen Sie, diese durch<br />

gezielte Ansprache aufzuwerten.<br />

• Selektieren Sie Kinder, die in Kürze<br />

volljährig werden. Dies sind Ihre<br />

Kunden der Zukunft.<br />

• Nutzen Sie Ihre Daten zur permanenten<br />

Kommunikation mit dem<br />

Kunden, wie z. B. individualisierte<br />

Geburtstagswünsche/-geschenke<br />

und binden Sie Ihre Kunden dadurch<br />

langfristig an Ihr Unternehmen.<br />

• Seien Sie der Erste, der Kunden<br />

aktiv auf fällige Auszahlung durch<br />

Renten- oder Lebensversicherungen<br />

anspricht.<br />

• Vereinfachen Sie den Versand Ihres<br />

Newsletters<br />

Durch die gezielte Ansprache bereits<br />

bestehender Kunden mit vorselektierten<br />

Angeboten vermeiden Sie auch<br />

Streuverluste. Erwiesenermaßen ist dies<br />

wesentlich kostengünstiger, als Neukunden<br />

zu gewinnen.<br />

Fazit<br />

Die langfristige EDV-gestützte Betreuung<br />

Ihrer Bestandskunden über ihren<br />

individuellen Lebenszyklus erzeugt<br />

hohe, anhaltende Kundenzufriedenheit<br />

und stellt damit eine möglichst lange<br />

Kundenbindung sicher. Und damit wird<br />

auch Ihr Ziel als Vermittler nach mehr<br />

platzierten Verträgen und höheren Einkünften<br />

pro Kunde realisierbar.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Bernd Jakobs<br />

Seite 34 02/<strong>2016</strong> Seite 35


Netzwelt<br />

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Digitalisierung ist in aller Munde: Wir befinden uns in einer sehr spannenden Zeit, um Geschäftsmodelle<br />

und Strategien neu zu denken. Die IT ist hierbei immer Mittel zum Zweck und soll als Unterstützung dienen,<br />

die Kunden gut zu beraten. Es wird auf die moderne Strategien, Veränderungen der persönlichen<br />

Einstellungen und Umsetzungsstärke bei getroffenen Maßnahmen ankommen, ob die Digitalisierung<br />

erfolgreich gestaltet werden kann. Die gute Nachricht: Auch Makler mit vermeintlich kleinem Budget<br />

können am Hype der InsurTechs teilnehmen, mit der Wahl des richtigen Verwaltungsprogramms.<br />

Augen auf bei der Partnersuche!<br />

Wer sagt mir,<br />

welches Verwaltungsprogramm<br />

zu mir passt?<br />

Warum suchen Makler eine Verwaltungssoftware?<br />

Sie wollen sich die Arbeit<br />

leichter machen, aktuell fehlen Funktionen,<br />

stimmt der Datenfluss nicht oder<br />

ist zu kompliziert, sind die Mitarbeiter<br />

mit dem Ist-Zustand unzufrieden und<br />

stimmt somit der Umsatz nicht.<br />

Aber meist ist die Auswahl der richtigen<br />

Software leichter gesagt als getan. Viele<br />

kennen die Situation sicherlich: Der<br />

Überblick über bestehende Angebote<br />

fehlt. Bevor es jedoch zur Produktauswahl<br />

geht, sind die meisten überfordert<br />

bei der Bedarfsanalyse, es fehlt das notwendige<br />

IT–Know-how. Außerdem ist<br />

die Einschätzung der Zukunftsfähigkeit<br />

von bestehenden Systemen für einen<br />

Laien so gut wie nicht nachzuvollziehen.<br />

Der Recherche-Aufwand frisst mehr<br />

Zeit als geplant und die Ergebnisse sind<br />

unsicher.<br />

Welche Anbieter sind<br />

zukunftsfähig?<br />

Die Anforderungen der Zukunft sind<br />

sehr investitionsgetrieben, da die Systemintegrationen<br />

und Schnittstellen<br />

bekanntermaßen sehr teuer sind. Welcher<br />

Software-Anbieter wird das auf<br />

Dauer leisten können? Können sogenannte<br />

Einzeller, das sind Systeme, die<br />

keine Schnittstelle zur technischen Verentzung<br />

mit anderen Systemen haben,<br />

am Markt in den nächsten 5 Jahren<br />

noch überleben? Hier gilt es insbesondere<br />

für die Anbieter moderne Produkt<br />

– und Vermarktungsstrategien zu entwickeln,<br />

die das eigene System und damit<br />

das gesamte Unternehmen zukunftsfähig<br />

machen. Die Anforderungen der<br />

Anwender verändern sich hin zu modernen<br />

Lösungen, mit modernerem Design<br />

und eine Technik die über die heute<br />

modernen Kommunikationskanäle, wie<br />

Website, Laptop, Tablet, Apps, etc. zu<br />

erreichen sind. Sie sollten unter Mitarbeitern<br />

in Vertrieb und Verwaltung gleichermaßen<br />

eingebunden werden können,<br />

um den größtmöglichen Nutzen in<br />

der Prozessoptimierung und Kostenvorteile<br />

zu erzeugen.<br />

Überblick von Anbietern<br />

und Funktionen<br />

Wie groß der Bedarf danach ist, diese<br />

Informationen zu bündeln sowie Anbieter<br />

und Kundeninteressen zusammenzuführen,<br />

zeigen Nachfrage und Erfolg<br />

des jährlichen erstellten Software-Review<br />

„Verwaltungssysteme für die Versicherungswirtschaft“<br />

von VSP.<br />

Die jährliche Neurecherche ermöglicht<br />

es die jeweils neuesten Trends sowie<br />

neue technische Möglichkeiten wie Apps<br />

aufzuzeigen. So bietet der Software-Review<br />

eine gute Übersicht was gerade<br />

aktuell ist. Derzeit sind das alle Themen<br />

rund um Schnittstellen zur Tarifierung,<br />

Systemintegration, Kunden und Beraterportale.<br />

Weiterhin sind alle Prozesse in<br />

Vertriebs und Backoffice optimalerweise<br />

aufeinander abzustimmen. Zu einer<br />

Entscheidung für die richtige Software,<br />

empfiehlt Martin Kinadeter vom VSP<br />

Hamburg, auf moderne Softwarearchitektur<br />

zu achten, die es ermöglicht große<br />

Datenmengen zu verarbeiten, ohne<br />

andere Arbeitsplätze über Stunden zu<br />

blockieren. Moderne Systeme sind flexibler<br />

bei der Ergänzung von neuen Funktionen<br />

und bieten automatisch Schnittstellen<br />

an. Auch stehen die Kundendaten<br />

unkompliziert in einem Kundenlogin<br />

zur Verfügung.<br />

Trends im Review 2015/16 waren u.a.<br />

die Tarifierung mit bekannten Vergleichssoftwareanbietern<br />

zu machen.<br />

Die Dateneinspeieleung von GDV- und<br />

BiPRO- Daten ist ein großer Wunsch,<br />

die Ablage von E-Mails und Dokumenten<br />

zu Kunden und Verträgen im System<br />

sowie ein Kundenlogin für die Einsicht<br />

in die Verträge der Kunden anzubieten.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Martin Kinadeter<br />

Inhaber<br />

VSP Versicherungs Software Portal<br />

Seite 37


Netzwelt<br />

Die Versicherungsbranche<br />

hat von Insurtech bislang noch<br />

nicht profitiert<br />

Versicherer waren durch den frühen Einsatz von IT einmal technologischer Vorreiter. Jetzt stürmen neue<br />

Unternehmen auf den Markt, die den Versicherern das Geschäft streitig machen. Inzwischen sind sie<br />

gefangen in ihren Großrechnersystemen und prallen auf die Flexibilität von Systemen, die von Insurtech-Unternehmen<br />

entwickelt werden. Dabei würden Insurtech-Anbieter die Gewinnung neuer Zielgruppen<br />

und das Bedienen von Nischen erleichtern. Ein Gastkommentar von Tobias Haff und Dominik<br />

Groenen.<br />

Dominik Groenen<br />

Gründer von massUp. Zwischen<br />

1998 und 2009 hat er für die<br />

Deutsche Bank AG, die Provinzial<br />

Rheinland AG und den Londoner<br />

Lloyds Markt gearbeitet und seit<br />

2010 mehrere Startups gegründet<br />

wie mobinco, traumschutz,<br />

Virado (vormals Erste Digital)<br />

und Protect Kiwi (USA). Der<br />

gelernte Versicherungskaufmann<br />

ist der gefragteste Vortragsredner<br />

zu den Themen Fintech,<br />

Insurtech und neuen innovativen<br />

Geschäftsmodellen in der<br />

Versicherungsbranche. In der<br />

Fachpresse veröffentlicht Groenen<br />

regelmäßig zu Fintech, Insurtech<br />

und Digitalisierung.<br />

Tobias Haff<br />

COO des B2B-Insurtech-Unternehmens<br />

massUp. Davor hat er<br />

PROCHECK24, den B2B-Bereich<br />

des Vergleichsportals CHECK24,<br />

aufgebaut. Bereits seit 1997 entwickelt<br />

er Internetprojekte mit<br />

dem Fokus auf Finanzdienstleistungen.<br />

Er hat den Markt für<br />

unabhängige Ratenkreditvermittlung<br />

in Deutschland maßgeblich<br />

mitgeprägt, Produktinnovationen<br />

zur Einkommensabsicherung<br />

und Online-Vertriebstools<br />

für Finanzvermittler erfolgreich<br />

am Markt eingeführt.<br />

Es waren die Vertragsmanager-Apps,<br />

die für Aufmerksamkeit sorgten und<br />

den Insurtech-Trend in der Öffentlichkeit<br />

losgetreten haben. Neue Player wir<br />

Knip, Clark und Getsafe haben sich an<br />

der Schnittstelle zum Kunden positioniert.<br />

Durch schöne Benutzeroberflächen<br />

wollen Sie dem verstaubten Vertragsordner<br />

neuen Glanz geben. Digital<br />

aufgehübscht und mit dem Versprechen,<br />

dass alle Vertragsinformationen übersichtlich<br />

an einem Ort gebündelt sind,<br />

wurden Kunden gewonnen. Vor allem<br />

die Vermittler sahen sich einer neuen<br />

Konkurrenz gegenüber, die mit Millionensummen<br />

an Risikokapital auf Kundenjagd<br />

gingen.<br />

Inzwischen ist der Hype verflogen und<br />

die Diskussion über Erfolg oder Misserfolg<br />

wird sehr emotional geführt. Ein<br />

Ergebnis steht fest. Die Versicherungsbranche<br />

hat von den Vertragsmanagern<br />

bestenfalls indirekt profitiert. Statt neuer<br />

Kunden sind ein paar neue Vertriebspartnernummern<br />

und vor allem neuer<br />

Aufwand durch die Bearbeitung von<br />

Maklervollmachten entstanden. Wer<br />

dem Ganzen etwas Positives abgewinnen<br />

will: zumindest die Aufmerksamkeit für<br />

eine Verbesserung des elektronischen<br />

Datenaustauschs wurde damit erhöht.<br />

Chance, einfacher und<br />

günstiger neue Zielgruppen<br />

zu gewinnen<br />

Der wirkliche Hebel der Digitalisierung<br />

liegt für die Versicherer darin, sich die<br />

neuen Marktbedingungen zu Nutze zu<br />

machen. Automatisierter Datenaustausch<br />

ist nur ein Nebeneffekt, wenn es darum<br />

geht, den Kunden den passenden Versicherungsschutz<br />

dann anzubieten, wenn er<br />

ihn gerade braucht. Mit mobilen Anwendungen<br />

und Online-Abschlüssen können<br />

neue Zielgruppen angesprochen werden.<br />

Sehr viel einfacher und günstiger als früher.<br />

Zielgruppen und Marktnischen lassen<br />

sich heute viel einfacher ansprechen<br />

als noch vor einigen Jahren. Im besten<br />

Fall kommen die Kunden von selbst auf<br />

den Anbieter zu, auf der Suche nach dem<br />

passenden Versicherungsschutz. Das<br />

Internet schafft hier den Überblick und<br />

mehr Transparenz. Innovative Produkte<br />

finden in Communities und über Netzwerkeffekte<br />

deutlich schneller positives<br />

Feedback.<br />

Die Stärke der Versicherer liegt auch<br />

weiterhin in der Gestaltung und Kalkulation<br />

von Produkten. Das Abdecken<br />

von regulatorischen Anforderungen bis<br />

hin zum Aufbringen der notwendigen<br />

Kapitalmittel gehören ebenfalls dazu. Es<br />

muss sichergestellt sein, dass die Kunden<br />

jederzeit die versprochenen Leistungen<br />

erhalten können. Auch die abschließende<br />

Beurteilung der Schäden und deren<br />

finanzielle Regulierung liegt hauptsächlich<br />

im Kompetenzbereich des Versicherers.<br />

Hierin liegt auch in Zukunft die<br />

Stärke der Versicherer.<br />

Viele Themen kann<br />

Insurtech besser abdecken<br />

vfm-Gruppe verstärkt den Vertrieb<br />

Werden Sie Teil eines wachsenden<br />

Familienunternehmens.<br />

Leitung Vertrieb (m/w)<br />

Sie führen zwei Teams, einerseits das Team für unsere<br />

hauseigene Poollösung „vfm-Service“, außerdem das<br />

Team Partnermanagement, welches für die bundesweite<br />

Betreuung aller angeschlossenen Vertriebspartner zuständig<br />

ist. Die Teams fungieren als Bindeglied zwischen<br />

den Kooperationspartnern und den internen Abteilungen.<br />

Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Gewinnung<br />

neuer Kooperationspartner für alle drei Vertriebsschienen<br />

sowie die Vermarktung des hauseigenen Maklerverwaltungsprogramms<br />

Keasy.<br />

Standort: Frankfurt am Main oder Pegnitz<br />

Viele andere Themen kann Insurtech<br />

besser und flexibler abdecken. Mit Kostensätzen,<br />

die weit unterhalb derer der<br />

Versicherer liegen und deutlicher weniger<br />

Zeitbedarf, bis ein Produkt am Markt<br />

eingesetzt werden kann. Produktangebote<br />

lassen sich vom Absicherungsumfang<br />

und den Abwicklungsmöglichkeiten<br />

her auf die Kundenwünsche anpassen.<br />

Ohne lange Genehmigungszeiten<br />

können Insurtechs auf aktuelle Trends<br />

reagieren. Sie ermöglichen Testfelder<br />

durch die Auslagerung von Prozessen<br />

und die Entlastung der Versichererkapazitäten.<br />

Durch die Ausrichtung auf kleinere<br />

Zielgruppen und Nischenmärkte<br />

werden echte Produktinnovationen möglich.<br />

Ohne die eigene IT umkrempeln zu<br />

müssen, bleiben Versicherer am Puls der<br />

Zeit und können auf Markttrends reagieren.<br />

Denn der Weg führt immer mehr zu<br />

tatsächlich digitalen Versicherern. PDIs<br />

(pure digital insurer) werden in Erscheinung<br />

treten. Diese werden als Serviceund<br />

Kooperationspartner für andere<br />

Insurtechs auftreten und die Vielzahl der<br />

Produktnischen abdecken. Und damit in<br />

die Bereiche vordringen, die die großen<br />

Unternehmen nicht schaffen abzudecken.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Tobias Haff und Dominik Groenen<br />

Mitarbeiter/in<br />

Vertriebsinnendienst (m/w)<br />

Als Voll- oder Teilzeitkraft im Innendienst benötigen<br />

wir Sie für die Betreuung und Unterstützung unserer<br />

bundesweiten Vertriebspartner des hauseigenen Pools<br />

vfm-Service GmbH. Die Tätigkeit umfasst die Angebotsunterstützung<br />

bis hin zur Sachbearbeitung. Sie verfügen<br />

über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Versicherungskaufmann/-frau<br />

und über gutes Fachwissen. Eine<br />

mehrjährige Berufserfahrung ist wünschenswert.<br />

Standort: Frankfurt am Main oder Pegnitz<br />

Bewerben Sie sich per E-Mail an: karriere@vfm.de<br />

Die detaillierten Stellenprofile finden Sie auf: www.vfm.de/karriere/<br />

vfm-Gruppe · Schmiedpeunt 1 · 91257 Pegnitz/Walther-von-Cronberg-Platz 6 · 60594 Frankfurt a. M.<br />

Telefon: 09241 4844-551 · www.vfm.de<br />

Seite 38 02/<strong>2016</strong> Seite 39


Advertorial<br />

Interview mit Stefan Liebig<br />

Vom Vertreter zum Makler<br />

„Es ist wichtig, einen klaren Plan zu haben und<br />

strukturiert vorzugehen“<br />

Bereits seit über 20 Jahren begleitet die vfm-Gruppe erfolgreich Umsteiger aus der Ausschließlichkeit<br />

(AO) in die freie Maklerschaft. Aufgrund derzeitiger Veränderungen innerhalb der Assekuranz konstatiert<br />

der inhabergeführte Dienstleister steigende Nachfrage durch gebundene Versicherungsvertreter. Im<br />

Gespräch mit Stefan Liebig, Geschäftsführer der vfm-Gruppe, wird jedoch deutlich, dass es im Vorfeld<br />

des Wechsels einiges zu beachten gilt.<br />

<strong>Versicherungsbote</strong>: Weshalb nimmt die<br />

Wechselbereitschaft unter AO-Vermittlern<br />

augenblicklich zu?<br />

Stefan Liebig: Strategische Entscheidungen<br />

der Versicherer bewirken aktuell<br />

vertriebliche Veränderungen. Dies führt<br />

dazu, dass sich manch Vermittler Gedanken<br />

um seine berufliche Perspektive<br />

macht. Noch intensiver werden die Wechselgedanken,<br />

wenn der Agenturinhaber<br />

bereits eine gewisse Altersgrenze überschritten<br />

hat, sprich wenn die Überlegungen<br />

um die Nachfolgeplanung bereits am<br />

Laufen sind. Dies vor dem Hintergrund,<br />

da Gesellschaften im Nachfolgefall sehr<br />

häufig andere Interessen verfolgen als der<br />

scheidende Vermittler.<br />

Welche Aspekte muss ein gebundener<br />

Vertreter generell beachten, wenn er<br />

Makler werden will?<br />

Zunächst bietet der Maklerstatus bekanntermaßen<br />

Unabhängigkeit in allen Bereichen.<br />

Im Vergleich zur AO steigen jedoch<br />

auch die Herausforderungen – vor allem<br />

aufgrund der Themenvielfalt. Es ist wichtig,<br />

einen klaren Plan zu haben und strukturiert<br />

vorzugehen. Von der Firmengründung<br />

und der damit verbundenen Wahl<br />

der Rechtsform bis hin zur IT-Ausstattung<br />

und Personalführung, sind sämtliche<br />

Facetten der unternehmerischen<br />

Maklerfreiheit zu bedienen. Gerade im<br />

IT-Bereich gilt es, von Beginn an saubere<br />

Prozesse zu definieren. Schließlich<br />

ist die Verwaltung des Kundenbestands<br />

das zentrale Asset eines jeden Maklerunternehmens.<br />

Was sind die größten „Wechsel-Hemmnisse“<br />

des Vertreters?<br />

Zunächst überwiegt die Furcht vor einem<br />

finanziellen Engpass: Nicht nur, dass<br />

Agenturzuschüsse entfallen, machen sich<br />

Vertreter ernste Gedanken darum, was<br />

mit dem über Jahre erarbeiteten Kundenstamm<br />

geschieht. Hinzu kommen<br />

Sorgen rund um die Themen „Versorgungswerke“<br />

und „Ausgleichsanspruch“.<br />

Viele wissen hierbei gar nicht, dass sich<br />

mit professioneller Unterstützung durchaus<br />

Vorzüge der Ausschließlichkeit in<br />

den Maklerstatus übertragen lassen.<br />

Welche Fehler sind beim realen Umstieg<br />

unbedingt zu vermeiden?<br />

Insbesondere um oben genannte Anforderungen<br />

zu bewerkstelligen, bedarf es<br />

einer auf allen Ebenen sorgfältigen Vorbereitung.<br />

Diese fängt bei der angedachten<br />

Beendigung des Agenturvertrags an<br />

und geht weiter bis zur Beachtung rechtlicher<br />

Fallstricke in Bezug auf Datenschutz<br />

und Wettbewerbsrecht. Hierfür<br />

gibt es aber keine standardisierte Vorgehensweise.<br />

Wir haben solche Umstiege<br />

hundertfach begleitet und unsere Erfah-<br />

Stefan Liebig<br />

Geschäftsführer<br />

vfm Versicherungs-<br />

& Finanzmanagement GmbH<br />

rungen gesammelt. Ein wertvolles Gut<br />

für alle künftigen Kollegen, die diesen<br />

Weg gemeinsam mit uns gehen.<br />

Was ist mit der Mitnahme des betreuten<br />

Kundenbestands?<br />

Das ist relativ einfach. Der Bestand verbleibt<br />

beim Versicherer. Die gute Beziehung<br />

zu seinen Kunden nimmt der Berater<br />

aber mit in den Maklerstatus. Unter<br />

Einhaltung des Wettbewerbsrechts heißt<br />

es dann, jeden einzelnen Kunden von<br />

der neuen Tätigkeit zu überzeugen.<br />

Herr Liebig,<br />

Vielen Dank für das Interview!<br />

Mit SCHUFA-Auskünften<br />

Vermittler zuverlässig prüfen<br />

Wer beim Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse von Versicherungsvermittlern auf Nummer<br />

sicher gehen will, sollte auf eine gesetzeskonforme Informationsbasis und valide Auskünfte achten.<br />

Versicherungsvermittler müssen nachweisbar<br />

in geordneten Vermögensverhältnissen<br />

leben. Diese zu überprüfen<br />

und nachzuweisen liegt laut BaFin in<br />

der Verantwortung der Versicherer. Auskünfte<br />

von privaten Auskunfteien müssen<br />

hierzu mindestens Informationen<br />

aus dem Schuldnerverzeichnis und den<br />

Insolvenzbekanntmachungen enthalten<br />

und mindestens ohne harte Negativeinträge<br />

sein. Viele Versicherungen lassen<br />

sich zu diesem Zweck Selbstauskünfte<br />

wie etwa die Datenübersicht nach § 34<br />

Bundesdatenschutzgesetz der SCHUFA<br />

vorlegen. Diese garantiert jedoch weder<br />

die Aktualität der Informationen noch<br />

ist diese Art der Auskunft fälschungssicher,<br />

da sie ausschließlich der privaten<br />

Verwendung dient.<br />

Objektiv, schnell<br />

und fälschungssicher:<br />

Die SCHUFA-B2B-Auskünfte<br />

Mit den SCHUFA-B2B-Auskünften<br />

können Versicherer die Zuverlässigkeitsprüfung<br />

von Versicherungsvermittlern<br />

BaFin- und datenschutzkonform durchführen.<br />

Aufgrund der einzigartigen<br />

Zusammenarbeit der SCHUFA mit rund<br />

9.000 Vertragspartnern, wie z. B. Kreditinstituten,<br />

Händlern, E-Commerce-Unternehmen<br />

und Versicherungen verfügt<br />

die SCHUFA über aktuelle, valide Identitäts-<br />

und Bonitätsinformationen zu<br />

nahezu allen wirtschaftlich aktiven Verbrauchern<br />

in Deutschland. Darüber hinaus<br />

können valide Auskünfte zu 5,2 Mio.<br />

Unternehmen sowie Selbstständigen und<br />

Kleingewerbetreibenden erteilt werden.<br />

Die Auskünfte sind objektiv, fälschungssicher<br />

sowie tagesaktuell und informieren<br />

Versicherer zuverlässig über eventuell<br />

vorliegende Insolvenzinformationen,<br />

Eintragungen in Schuldnerverzeichnissen<br />

und sonstige Informationen zu<br />

nicht-vertragsgemäßem Verhalten.<br />

Bonitätsindex für<br />

zusätzliche Trennschärfe<br />

Über die Anforderungen der BaFin hinaus<br />

sorgt, der in die SCHUFA-Auskünfte<br />

integrierte Bonitätsindex für zusätzliche<br />

Trennschärfe bei der Bonitätsbewertung<br />

von Versicherungsvermittlern. So können<br />

Versicherer z. B. auch das Risiko minimieren,<br />

eine Provision bei Stornierung<br />

des Vertrags nicht zurück zu bekommen.<br />

Automatisierte Nachmeldungen bieten<br />

volle Sicherheit auch bei bestehenden<br />

Vertragsbeziehungen, indem der Versicherer<br />

umgehend über Änderungen der<br />

Bonität oder aktuelle Negativ-Einträge<br />

informiert wird. Der Bezug der SCHU-<br />

FA-B2B-Auskünfte erfolgt ganz unkompliziert,<br />

z. B. über die Internet-Plattform<br />

SCHUFA Web.<br />

Sie interessieren sich<br />

für unsere Produkte<br />

und Leistungen für<br />

Versicherer?<br />

Kontaktieren Sie uns:<br />

Frau Antje Pfeifer<br />

Tel.: +49 611 1819 2042<br />

antje.pfeifer@schufa.de<br />

Herr Christian Rubey<br />

Tel.: +49 2236 509 7838<br />

christian.rubey@schufa.de<br />

Gern können wir auch<br />

im Rahmen der DKM<br />

<strong>2016</strong> ein persönliches<br />

Treffen vereinbaren.<br />

Seite 40 02/<strong>2016</strong><br />

Seite 41


Karriere<br />

Bestandsverkauf<br />

eine Frage der rechtlichen Betreuung<br />

Bestandsverkauf: Fast 50 Prozent der Maklerbestände könnten demnächst zum Verkauf stehen, denn<br />

die Makler werden immer älter und viele stehen kurz vor der Rente. Damit wird es für Vermittler, die<br />

sich in den Ruhestand verabschieden wollen, immer schwieriger, einen Käufer zu finden und einen<br />

fairen Preis zu erzielen. Wie es dennoch klappen kann, verrät Oliver Pradetto, Geschäftsführer des Lübecker<br />

Maklerpools blau direkt, in seinem Gastbeitrag.<br />

Oliver Pradetto<br />

Geschäftsführer des Lübecker<br />

Maklerpool blau direkt<br />

Deutschland wird alt und mit ihm seine<br />

Makler. Bedingt durch Zugangsbeschränkungen,<br />

Regulierungen und Provisionsbegrenzungen<br />

kommen immer<br />

weniger neue Kollegen in den Markt,<br />

während zeitgleich immer mehr aufhören.<br />

Das führt zu einem Preisverfall beim<br />

Verkauf von Maklerbeständen. Erreichten<br />

solche Bestände bei einem Verkauf<br />

vor 5 Jahren noch durchschnittliche<br />

Handelspreise von 3,2 Jahrescourtagen,<br />

werden heute nur noch selten mehr als<br />

2 Jahrescourtagen erreicht. Drastischer<br />

könnte der Verfall kaum verlaufen, doch<br />

genau das ist zu erwarten. Gut ein Drittel<br />

aller Makler wird in den nächsten<br />

5-8 Jahren in den Ruhestand gehen. Da<br />

es sich bei diesem Drittel vor allem um<br />

langjährige Makler handelt, verfügen<br />

sie über fast 50 Prozent der deutschen<br />

Bestände. Das zu erwartende Angebot<br />

könnte also förmlich explodieren und<br />

damit die Preise drücken. Ein Trend, der<br />

durch die Digitalisierung mit Sicherheit<br />

eher beschleunigt als verlangsamt wird.<br />

Wer als Käufer einen<br />

Bestand sucht,<br />

wird dennoch oft auf<br />

zurückhaltende<br />

Verkäufer treffen.<br />

Wie passt das zusammen?<br />

„Die meisten Verkäufer erzielen nicht<br />

ihren Wunschpreis.“, erklärt Bestandsverkaufsexperte<br />

Peter Schmidt. Verständlicherweise<br />

erhoffe sich ein Verkäufer<br />

ausreichend Geld, um seinen<br />

Ruhestand zu sichern. Dazu kämen<br />

emotionale Gründe, denn der Makler<br />

verkaufe nicht nur sein Lebenswerk,<br />

sondern übergäbe auch ihm persönlich<br />

verbundene Kunden. Trotz allem<br />

Verständnis für die Situation seien<br />

dies jedoch keine den Verkaufspreis<br />

bestimmende Faktoren. Umso wichtiger<br />

wäre es daher, genau auf die den<br />

Kaufpreis bestimmenden Faktoren zu<br />

achten. „Wer rechtzeitig anfängt, kann<br />

den Kaufpreis seines Bestandes problemlos<br />

verdoppeln, wenn er die richtigen<br />

Weichen stellt“, meint der Berliner<br />

Bestandsverkaufexperte.<br />

Zweifellos gehört zu den richtigen Weichenstellungen<br />

die Frage, ob der Makler<br />

nur seinen Bestand verkaufen wolle oder<br />

die ganze Firma. Ein reiner Bestandsverkauf<br />

ist nicht unproblematisch, denn<br />

einen verkaufbaren Bestand im eigentlichen<br />

Sinne, gibt es im juristischen<br />

Sinne nicht. Die Kundendaten unterliegen<br />

Persönlichkeitsrechten und dürfen<br />

nicht ohne Zustimmung des Kunden<br />

weitergegeben werden. Die vermittelten<br />

Verträge wiederum sind kein materielles<br />

Gut, dass sich verkaufen lässt - nicht<br />

einmal Rechte an den Verträgen hält der<br />

Makler. Tatsächlich verkaufbar sind an<br />

sich nur seine Courtagen-Forderungen.<br />

Selbst die kann er nur verkaufen, wenn<br />

der jeweilige Versicherer oder Pool, über<br />

den der Makler seine Forderungen hält,<br />

dem zustimmt. Ob der Käufer die Courtagen<br />

tatsächlich einkassieren kann, ist<br />

selbst dann nicht klar, denn dazu muss<br />

der Käufer die Zustimmung eines jeden<br />

Kunden einholen und in Form einer<br />

neuen Maklervollmacht nachweisen.<br />

Der Käufer muss also mit großem Übernahmeaufwand<br />

und einem erheblichen<br />

Abrieb rechnen. Entsprechend unwillig<br />

ist er, auf allzu ambitionierte Preisvorstellungen<br />

des Verkäufers einzugehen.<br />

Umwandlung in eine GmbH<br />

– für kleine und mittlere<br />

Maklerbüros selten eine<br />

gute Wahl<br />

Der Kauf einer ganzen Firma ist da schon<br />

leichter. Hier erwirbt der Käufer die<br />

Courtagen-Forderungen im Firmenmantel<br />

des Verkäufers. Da gegenüber Pools,<br />

Versicherern und Kunden der Vertragspartner<br />

gleich bleibt, ist deren Zustimmung<br />

nicht erforderlich. Dummerweise<br />

funktioniert das nur, wenn die Firma<br />

des Maklers als eigenständige juristische<br />

Person firmiert ist - etwa in Form einer<br />

GmbH. Da rund 80 Prozent aller Makler<br />

als Einzelunternehmer tätig sind, ist<br />

dies eher der Ausnahmefall. Wohl auch<br />

deshalb raten Juristen und Steuerberater<br />

Maklern dazu, aus ihrem Einzelunternehmen<br />

eine GmbH zu machen. Als<br />

Geschäftsführer des Maklerpools blau<br />

direkt sehe ich diese Empfehlung kritisch:<br />

Unter rein juristischen Aspekten<br />

ist an der Empfehlung nichts auszusetzen.<br />

Ökonomisch ist dieser Schritt für<br />

kleine und mittelgroße Maklerbetriebe<br />

hingegen selten eine gute Wahl.<br />

Zunächst einmal darf man die Kosten<br />

der GmbH nicht aus der Rechnung ausklammern.<br />

Eine GmbH unterliegt der<br />

Bilanzpflicht. Der Makler muss dadurch<br />

eine Arbeitswoche pro Jahr zusätzlich<br />

in die Finanzverwaltung investieren.<br />

Hinzu kommen die Kosten des Steuerberaters.<br />

Selbst eine kleine GmbH verursacht<br />

daher rund 5.000 Euro Kosten<br />

pro Jahr. Wer das rechtzeitig tut um<br />

einen Bestand von weniger als 300.000<br />

Euro verkaufen zu wollen, investiert<br />

hier mehr in den Unterhalt der GmbH<br />

als die Kaufpreissteigerung schlussendlich<br />

einbringt - zumal die Umfirmierung<br />

einer laufenden Firma selbst bis<br />

zu einem Jahr Arbeitszeit in Anspruch<br />

nimmt.<br />

Es ist ja auch nicht mit der Eintragung<br />

ins Handelsregister getan. Damit der<br />

Bestand im Firmenmantel verkauft werden<br />

kann, muss jede einzelne Forderung<br />

zuvor an die neue GmbH übertragen<br />

werden. Sämtliche Vereinbarungen mit<br />

Partnern müssen vom bisherigen Einzelunternehmen<br />

für die GmbH neu<br />

verhandelt werden. Das kann bei 30-40<br />

Anbindungen und 300 Kunden schon<br />

recht viel Zeit in Anspruch nehmen.<br />

Auch ist nicht jeder Käufer erpicht darauf<br />

mit einem Firmenmantel gleichzeitig<br />

mögliche Verpflichtungen zu übernehmen.<br />

Immerhin haben potente Käufer<br />

oft schon eine florierende Firma, da<br />

braucht es keinen zweiten Firmenmantel,<br />

Angestellte und Mietverträge, die der<br />

Käufer beim Kauf einer GmbH ebenfalls<br />

erwirbt.<br />

Ob die Gründung einer GmbH dazu<br />

beiträgt den Wert und damit den späteren<br />

Verkaufspreis des eigenen Bestandes<br />

zu steigern, soll ein Makler daher mindestens<br />

drei Jahre vor einem geplanten<br />

Verkauf abwägen. Hierbei gibt es einen<br />

kleinen Kniff: bei der Gründung der<br />

GmbH geht es vor allem darum, dass<br />

der Käufer alle Courtagen-Forderungen<br />

ohne Zustimmung von Versicherern<br />

und Kunden übernehmen kann.<br />

Niemand hat gesagt, dass die hierfür<br />

genutzte GmbH dazu dem Verkäufer<br />

selbst gehören muss.<br />

Eine Option:<br />

Bestand an einen<br />

Maklerpool übertragen<br />

Deshalb empfiehlt sich ein juristischer<br />

Winkelzug. Der Makler kann seine<br />

Bestände an einen Pool seines Vertrauens<br />

übertragen. Dadurch könnte der<br />

Makler seine Bestände jederzeit vollständig<br />

an einen neuen Makler veräußern.<br />

In dieser Konstellation ändert sich der<br />

Courtagen-Empfänger gegenüber dem<br />

Versicherer nicht. Als juristische Person<br />

dient in diesem Fall der Pool, weswegen<br />

weder Versicherer noch Kunde ihr Einverständnis<br />

erklären müssen.<br />

Natürlich muss auch in diesem Fall<br />

den Erfordernissen des Datenschutzes<br />

Genüge getan werden. Hier hilft der<br />

Artikel 20 des Code Of Conduct seitens<br />

des Gesamtverband der Deutschen<br />

Versicherungswirtschaft e.V. (GdV).<br />

Mit ihm hat der Verband eine wirksame<br />

Absprache mit dem Landesdatenschutz<br />

nach §38a BDSG getroffen. Um<br />

die Übertragung durchzuführen, reicht<br />

ein einfaches Anschreiben an den Kunden,<br />

in dem dieser über den Wechsel<br />

des Bestandsinhabers informiert. Dem<br />

Kunden muss außerdem ein Widerspruchsrecht<br />

eingeräumt werden. Es<br />

entfällt jedoch im Gegenzug die Verpflichtung,<br />

eine neue Maklervollmacht<br />

einzuholen.<br />

Doch auch wer dies beherzigt, kann sich<br />

noch nicht sicher sein, seinen Wunschpreis<br />

zu erzielen. Oftmals werden Altbestände<br />

noch in klassischen Hängeregistern<br />

oder einem offline-gebundenen Verwaltungsprogramm<br />

geführt. Dem Käufer<br />

wird die Last zugemutet, das Unternehmen<br />

zu digitalisieren. Das sich dies in<br />

einem saftigen Abzug vom Kaufpreis<br />

bemerkbar macht, dürfte auf der Hand<br />

liegen.<br />

Wenn es denn schließlich gelingt einen<br />

sympathischen Käufer zu finden, der<br />

den gewünschten Preis bietet, bleibt die<br />

Frage, ob dieser den Preis auch entrichten<br />

kann. Nicht selten macht der Käufer<br />

nach langen Verhandlungen den Vorschlag,<br />

den Kaufpreis über die Courtage<br />

abzustottern. Plötzlich soll der Verkäufer<br />

seinen Bestand abgeben, das Einnahmerisiko<br />

aber weiter mittragen. Da stellt sich<br />

doch schnell die Frage, ob der Verkäufer<br />

nicht gleich selbst an seinem Bestand<br />

festhält. Ein Verkauf bringt selbst in<br />

günstigen Fällen selten mehr als drei Jahres-Courtagen.<br />

Ein auslaufender Bestand<br />

läuft hingegen oft über 15 bis 20 Jahre<br />

schleichend aus. Im Schnitt ergeben sich<br />

so leicht 7 bis 8 Jahres-Courtagen und<br />

damit eine hohe Differenz zu Gunsten<br />

des Ruheständlers. BackOffice-Dienstleister,<br />

die dem Makler Datenpflege und<br />

Verwaltung seines Bestandes abnehmen,<br />

erhält der Makler für einen Bruchteil der<br />

Mehr-Erlöse, weiß man in Lübeck. Der<br />

beste Verkauf ist dann „behalten und<br />

auslaufen lassen.“<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Oliver Pradetto<br />

Seite 42 02/<strong>2016</strong> Seite 43


Advertorial<br />

Advertorial<br />

Inve da.net<br />

Software- und Systemhaus in Leipzig<br />

Nicht nur für Versicherungsmakler<br />

Das Redaktionssystem<br />

der Inveda.net GmbH<br />

Die Inveda.net GmbH entwickelt als IT-Dienstleister für die Versicherungsbranche ein breites Spektrum<br />

an Softwarelösungen. Neben Lösungen für die Erstellung von Vergleichsrechnern, Maklerportalen und<br />

der Verwaltung von Vertrieben bietet die Inveda.net ein eigenes Redaktionssystem an, das seit diesem<br />

Jahr auch von dem hauseigenen Angebot, der Maklerhomepage Premium genutzt wird. Das Redaktionssystem<br />

IReS der Inveda.net verspricht, mehr als herkömmliche Systeme leisten zu können und soll auf<br />

die individuellen Anforderungen der Versicherungsbranche besser zugeschnitten sein. Wir sprachen mit<br />

dem Geschäftsführer Dirk Pappelbaum über IReS.<br />

<strong>Versicherungsbote</strong>: Wieso setzen Sie<br />

bei der Inveda.net auf ein eigenes<br />

Redaktionssystem?<br />

Dirk Pappelbaum: Dieser Frage müssen<br />

wir uns immer wieder stellen. Uns<br />

ist klar, dass wir in diesem Bereich mit<br />

Redaktionssystemen wie Wordpress,<br />

Typo3, Joomla und Co. konkurrieren.<br />

Aber, um die vielfältigen Anforderungen<br />

unserer Kunden umsetzen zu können,<br />

ist es für uns einfacher, auf ein eigenes<br />

System zu setzen. Bei der Verwaltung<br />

der Inhalte haben wir uns von aktuellen<br />

Wiki-Systemen inspirieren lassen. Das<br />

Erstellen von Inhalten soll möglichst<br />

intuitiv und ohne dicke Handbücher<br />

oder lange Einarbeitungszeit erfolgen.<br />

Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Artikel<br />

von einer Person oder zusammen in<br />

einer Gruppe bearbeitet wird. Dafür ist<br />

es wichtig, dass Änderungen an Artikeln<br />

und anderen Inhalten nachverfolgt und<br />

über eine Rechteverwaltung die Zuständigkeiten<br />

gesteuert werden können.<br />

Einen weiteren Fokus haben wir darauf<br />

gelegt, dass Inhalte für sich eine Einheit<br />

bilden. Deshalb werden bei uns Dateien<br />

und Bilder dort gespeichert, wo man sie<br />

sieht. So kann es nicht passieren, dass ein<br />

Bild oder ein PDF über das Internet noch<br />

abgerufen werden kann, obwohl die<br />

zugehörige Seite schon längst gelöscht<br />

wurde. Eine wichtige Funktion, die wir in<br />

den aktuellen Redaktionssystem vermisst<br />

haben, ist unsere „Publisher“-Funktion.<br />

Was verstehen Sie unter der<br />

„Publisher“-Funktion?<br />

Die „Publisher“-Funktion ist das eigentliche<br />

Highlight unseres Redaktionssystems:<br />

Stellen Sie sich vor, sie haben<br />

eine Organisation von einigen hundert<br />

Vertriebseinheiten, und jede soll<br />

einen eigenen Webauftritt erhalten. Sie<br />

wollen dabei zentral für alle Einheiten<br />

Inhalte festlegen, die Einheiten sollen<br />

aber auch individuell eigene Inhalte<br />

beisteuern können. Die Zentrale ist der<br />

„Publisher” und kann auf ihrer Seite die<br />

Inhalte vorgeben. Aber nicht nur vorgeben,<br />

auch Änderungen sind sofort auf<br />

alle Vertriebseinheiten verteilt. über die<br />

Funktion können Texte und Bilder aber<br />

auch PDF-Dokumente und Vertriebsunterlagen<br />

zentral verwaltet und verteilt<br />

werden.<br />

Wo nutzen Sie zur Zeit diese<br />

„Publisher“ Funktion?<br />

Aktuell nutzen wir die „Publisher“-Funktion<br />

für unser eigenes Produkt, die „Maklerhomepage<br />

Premium“. Hier steuern wir<br />

zentral die Inhalte, die wir unseren Kunden<br />

für Ihre Webseite anbieten. Dadurch<br />

können Änderungen an den Inhalten<br />

sofort und ohne den Einsatz eines Technikers<br />

umgesetzt werden. Das System sollte<br />

aber den Besitzern der Maklerhomepage<br />

maximale Freiheit gewähren, dass heißt,<br />

der „Publisher“ gibt die Inhalte vor, der<br />

Besitzer der Homepage kann aber entscheiden,<br />

ob er stattdessen eigene Texte<br />

oder einfach nur andere Bilder zum Text<br />

auf seiner Homepage stehen haben will.<br />

Außerdem haben wir seit Jahren eine<br />

enge Kooperation mit dem <strong>Versicherungsbote</strong><br />

Verlag und dem Versicherungsjournal.<br />

Unsere Makler können für<br />

ihre Webseite den News-Dienst beider<br />

Portale abonnieren. Die News werden<br />

dann automatisch in unser Redaktionssystem<br />

eingespielt. So können die Makler<br />

die News auch anpassen und um eigene<br />

Inhalte ergänzen. Das erhöht die Aktualität<br />

der eigenen Webseite und sorgt für<br />

mehr Aufmerksamkeit.<br />

Lassen sich die News in einem<br />

Newsletter verwenden?<br />

Ja klar, man kann zur Homepage auch<br />

den Newsletter-Versand buchen. Dann<br />

lassen sich Newsletter-Abonnenten verwalten<br />

und die News aus dem Redaktionssystem<br />

können einfach per Klick<br />

den Newslettern zugeordnet werden. Im<br />

Newsletter, der per Mail mit einem Klick<br />

an alle Adressen verschickt wird, werden<br />

dann Anlauftext und Bild für jede News<br />

angezeigt und auf den vollständigen<br />

Artikel auf der Homepage verlinkt.<br />

Taugt ihr Angebot nur für<br />

Versicherungsmakler?<br />

Unsere Maklerhomepage Premium ist<br />

mit ihren zusätzlichen Inhalten auf Versicherungsmakler<br />

zugeschnitten. Unser<br />

Redaktionssystem ist jedoch für alle<br />

Branchen geeignet. Wir bieten fertige<br />

Layouts und Module an, aus denen sich<br />

schnell ein eigener Webauftritt erstellen<br />

lässt. Dabei gehen die Möglichkeiten weit<br />

über die Erstellung eines einfachen Webauftritts<br />

hinaus. So nutzt zum Beispiel der<br />

<strong>Versicherungsbote</strong> Verlag unser Redaktionssystem,<br />

um mit mehren Redakteuren<br />

täglich News zu verbreiten, nicht nur auf<br />

der eigene Webseite, sondern auch auf<br />

den sozialen Medien und als Newsletter.<br />

Bei der Gestaltung der eigenen Webseite<br />

helfen zahlreiche Module, die der<br />

Anwender selbst einbinden kann.<br />

Was sind das für Module?<br />

Unsere Module erfüllen unterschiedliche<br />

Aufgaben. Es gibt Module für einfache<br />

Formulare, für Angebotsanfragen, für<br />

eine Adressbox, zur Newsletter-Anmeldung<br />

oder aber auch zur Einbindung von<br />

Vergleichsrechnern und Tarifrechnern<br />

der Gesellschaften. Die Module erlauben<br />

weiterhin den Aufbau eines eigenen<br />

Extra-Nets.<br />

Mit Ihrem Angebot kann man ein eigenes<br />

Extra-Net erstellen, wie muss man<br />

sich das vorstellen?<br />

Unser Baukasten ermöglicht es, einen<br />

eigenen geschützten Bereich auf der<br />

Homepage zu erstellen. Und zwar nicht<br />

nur einen, sondern es kann praktisch für<br />

jeden Bereich festlegt werden, wie sich<br />

der Benutzer dafür anmelden muss. Das<br />

Spektrum reicht von einem Passwort für<br />

alle, eigenem Login für Kunden bis zu<br />

Mitarbeitern mit Gruppenrechten. So<br />

lässt sich mit wenigen Klicks und ohne<br />

Programmieraufwand ein eigenes Mitarbeiter-Extra-Net<br />

umsetzen.<br />

Dirk Pappelbaum,<br />

Vielen Dank für das Interview<br />

Seite 44 02/<strong>2016</strong> Foto: © Rawpixel Ltd / istockphoto.com<br />

Seite 45


Sparten<br />

Einfluss von<br />

biometrischen Merkmalen<br />

in der Risikolebensversicherung<br />

Eine Risikolebensversicherung schützt die Hinterbliebenen, wenn die versicherte Person vorzeitig verstirbt.<br />

Gerade wenn ein Kredit abzubezahlen ist oder es sich bei der versicherten Person um den/die<br />

Hauptverdiener/in einer Familie handelt, kann ein solcher Schutz empfehlenswert sein. Sebastian Bade,<br />

von der Verbraucherwebseite Finanztip, erklärt, auf welche Unterschiede man beim Abschluss einer<br />

Risiko-LV achten sollte.<br />

Für den Schutz der Familie oder die Absicherung<br />

eines Kredites im Todesfall bleibt<br />

eine Risikolebensversicherung die erste<br />

Wahl. Sie leistet im Fall der Fälle eine<br />

vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen<br />

der versicherten Person.<br />

Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung<br />

sichert sie das reine Risiko<br />

eines Todesfalles ab, spart jedoch darüber<br />

hinaus kein Geld an. Dafür ist der Beitrag<br />

deutlich niedriger.<br />

Neben Todesfallsumme, Alter und Beruf<br />

spielen bei der Preisbestimmung in der<br />

Risikolebensversicherung die biometrischen<br />

Merkmale, die den Gesundheitszustand<br />

des Versicherten beschreiben,<br />

die größte Rolle. Verschiedene Merkmale<br />

können das Sterblichkeitsrisiko erhöhen<br />

und gehen mit einer Erhöhung der<br />

Prämien einher. Das Geschlecht jedoch<br />

darf aufgrund europäischer Rechtsprechung<br />

keinen Einfluss mehr auf den Preis<br />

haben.<br />

Quantitativ hält der Versicherer das<br />

Risiko, in einem bestimmten Alter zu<br />

sterben, in seinen Sterbetafeln fest und<br />

bestimmt damit rechnerisch eine Nettoprämie.<br />

Merkmale wie der ausgeübte<br />

Beruf und der Gesundheitszustand fließen<br />

dagegen nicht in diese Tafeln ein,<br />

sondern finden gesondert Berücksichtigung<br />

über Risikozuschläge.<br />

Diese in der Regel prozentualen Aufschläge<br />

kommen neben den üblichen<br />

Zuschlägen für Kosten noch zur Nettoprämie<br />

hinzu. Der Ausgestaltung der Produkte<br />

sind im Hinblick auf die Zuschläge<br />

im Prinzip keine Grenzen gesetzt. Bei der<br />

Erhebung von Risikozuschlägen unterscheiden<br />

sich einzelne Versicherer daher<br />

zum Teil erheblich. Fast immer lohnt sich<br />

daher der Vergleich einer Vielzahl von<br />

Anbietern, um individuell das günstige<br />

Produkt zu finden.<br />

Gesundheitsfragen<br />

und Risikoprüfung<br />

Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung<br />

ist die Beantwortung von Fragen<br />

des Versicherers zur Gesundheitssituation<br />

unabdingbar. Diese sind meist<br />

genauso detailliert gestellt wie bei einer<br />

Berufsunfähigkeits-Versicherung. Die<br />

anschließende Überprüfung durch den<br />

Versicherer ist jedoch längst nicht so<br />

rigoros wie bei Letzterer.<br />

Dennoch ist die wahrheitsgemäße Beantwortung<br />

der Fragen immens wichtig. Im<br />

Zweifel können Falschangaben und verschwiegene<br />

Vorerkrankungen zu einer<br />

Leistungskürzung oder einem Leistungsausschluss<br />

führen. Im Versicherungsfall<br />

wird der Versicherer dies unter Umständen<br />

sehr gründlich nachprüfen. Etwa<br />

wenn bei einem an Lungenkrebs verstorbenen<br />

Versicherten Zweifel aufkommen,<br />

ob er – wie angegeben – tatsächlich<br />

Nichtraucher war.<br />

Rauchen, Übergewicht<br />

und Bluthochdruck als<br />

Hauptfaktoren<br />

Hat jemand während der letzten zwölf<br />

Monate geraucht, gilt er für die Versicherung<br />

als Raucher und es wird ein hoher<br />

Zuschlag fällig. Statistisch gesehen liegt<br />

die Sterblichkeit bei Rauchern um ein<br />

Vielfaches höher. Durchschnittlich zahlen<br />

diese doppelt so hohe Prämien. Langjährige<br />

Nichtraucher können auf der anderen<br />

Seite bei manchen Anbietern sogar<br />

einen Rabatt bekommen, wenn diese beispielsweise<br />

10 Jahre nicht geraucht haben,<br />

so zum Beispiel bei der Hannoverschen.<br />

Sollte jemand (wieder) mit dem Rauchen<br />

beginnen, ist er jedoch verpflichtet, dies<br />

der Versicherung mitzuteilen. Anderenfalls<br />

droht im Todesfall eine Leistungskürzung.<br />

Umgekehrt kann jemand, der<br />

bei Vertragsabschluss Raucher war und<br />

zwölf Monate nicht geraucht hat günstigere<br />

Beiträge beantragen. Verpflichtet ist<br />

der Versicherer jedoch nicht, dem nachzukommen.<br />

Ein weiteres entscheidendes Merkmal für<br />

die Höhe der Prämie ist, ob der Antragsteller<br />

übergewichtig ist. Als Maßzahl<br />

wird hierfür der „Body-Mass-Index“<br />

(BMI) verwendet. Dieser stellt die Körpergröße<br />

ins Verhältnis zum Gewicht.<br />

Je nach Höhe gibt es Zuschläge von bis<br />

zu 30 bis 40 Prozent. Ab welchem BMI<br />

ein Zuschlag anfällt, unterscheidet sich<br />

jedoch teils erheblich. Einige Versicherer<br />

heben bereits ab einem BMI von 25 den<br />

Preis an, wie etwa die Europa-Versicherung.<br />

Andere wiederum erst ab einem<br />

Wert von etwa 30 – allerdings fällt der<br />

Aufschlag dann häufig gleich sehr hoch<br />

aus (CosmosDirekt). Bei sehr hohen<br />

BMIs kann man jedoch auch abgelehnt<br />

werden.<br />

Auch Herz-Kreislauferkrankungen zählen<br />

zu den hohen Risiken. Bei Bluthochdruck<br />

etwa fordern durchweg alle Anbieter<br />

einen Risikozuschlag. Auch dieser variiert<br />

in der Höhe von Anbieter zu Anbieter.<br />

Ablehnung bei<br />

schweren Vorerkrankungen<br />

Liegen gravierende Gesundheitsprobleme<br />

vor, lehnt die Versicherung einen<br />

Abschluss in der Regel ab. Dies kann<br />

etwa bei einer Krebserkrankung der<br />

Fall sein. Oder bei einem Herzinfarkt,<br />

der weniger als ein Jahr zurückliegt.<br />

Erst wenn sich der Gesundheitszustand<br />

erwiesenermaßen wieder dauerhaft verbessert<br />

hat, steigt die Chance auf eine<br />

Annahme wieder. Auch hier setzen die<br />

Anbieter unterschiedliche Maßstäbe<br />

an. Liegt die Erkrankung länger zurück,<br />

kann es bei einem Anbieter zu einer<br />

Annahme ohne Zuschläge kommen und<br />

bei einem anderen wiederum zu einer<br />

Ablehnung.<br />

Psychische Vorerkrankungen erschweren<br />

die Suche nach einem passenden<br />

Versicherungsschutz. Bei einer laufenden<br />

Behandlung aufgrund Depressionen,<br />

eines Burnout oder Schlafstörungen<br />

besteht im Normalfall keine Chance<br />

auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung.<br />

Realistischer wird eine<br />

Annahme erst wieder, wenn die letzte<br />

Behandlung mindestens 12 Monate<br />

zurückliegt. Wurde man bei der Versicherung<br />

aber erst einmal angenommen,<br />

ist selbst ein Suizid nach drei Jahren Vertragsdauer<br />

mitversichert.<br />

Volkskrankheiten<br />

unproblematisch<br />

Wer an einer der typischen Volkskrankheiten<br />

leidet, kann eine Versicherung in<br />

der Regel ohne Risikozuschläge abschließen.<br />

Als Beispiel seien Rückenleiden,<br />

Heuschnupfen oder Funktionsstörungen<br />

der Schilddrüse genannt. Auch wenn<br />

diese Krankheiten in der Krankenversicherung<br />

hohe Kosten verursachen – ein<br />

signifikant höheres Sterblichkeitsrisiko<br />

sehen die Versicherer hier nicht.<br />

Kombination<br />

ausschlaggebend<br />

Für den Versicherten entscheidet letztlich<br />

hauptsächlich die Höhe der Gesamtprämie,<br />

die für eine angemessene Versicherungssumme<br />

zu zahlen ist - und<br />

nur diese ist wichtig. Da der Tod ein<br />

eindeutiger Versicherungsfall ist, gibt<br />

es bei der Auszahlung keine Probleme,<br />

sofern der Versicherte die Gesundheitsprüfung<br />

wahrheitsgemäß beantwortet<br />

hat. Es empfiehlt sich aber immer, den<br />

Begünstigten der Versicherung klar zu<br />

nennen. Eine Auszahlung beispielsweise<br />

an die gesetzlichen Erben führt oft zu<br />

Schwierigkeiten und erheblichen Verzögerungen.<br />

Sebastian Bade<br />

Experte im Bereich Versicherungen<br />

bei Finanztip Verbraucherinformation<br />

gemeinnützige GmbH<br />

Viele Versicherer bieten teure Premium-Tarife<br />

an, die Optionen wie Verlängerung<br />

der Laufzeit oder eine Erhöhung<br />

der Versicherungssumme beinhalten<br />

– selbstverständlich gegen Mehrbeitrag.<br />

Solche Premium-Tarife können individuell<br />

Sinn machen, wenn die Laufzeit lange<br />

und die eigene Lebenssituation unabsehbar<br />

ist. Im Zweifelsfall sollte aber von<br />

vornherein eine höhere Versicherungssumme<br />

gewählt werden – erfahrungsgemäß<br />

ist die gewählte Summe deutlich zu<br />

niedrig.<br />

Insbesondere wenn mehrere Krankheitsrisiken<br />

in Kombination vorliegen, lässt<br />

sich vorab keine eindeutige Aussage treffen,<br />

welcher Anbieter die günstigste Prämie<br />

bietet oder bei welcher Versicherung<br />

die Chance auf eine Annahme besteht.<br />

Zu unterschiedlich und intransparent ist<br />

die Bewertung der biometrischen Risiken.<br />

Ein intensiver Vergleich bleibt daher<br />

unerlässlich, um im spezifischen Fall das<br />

beste Angebot zu finden.<br />

Eine Beratungshilfe von<br />

Sebastian Bade<br />

Seite 46 02/<strong>2016</strong> Seite 47


Sparten<br />

Versicherungen für Vereine<br />

Welche sind notwendig und sinnvoll?<br />

Die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sind dafür ausschlaggebend, welche Versicherungen ihm zu<br />

empfehlen sind. Vereine etwa brauchen andere Versicherungskonzepte als ein Privatkunde oder ein<br />

Gewerbekunde. Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co KG hat sich unter anderem auf Versicherungen<br />

für Vereine spezialisiert. In seinem Gastbeitrag für <strong>Versicherungsbote</strong> stellt das Maklerbüro jene<br />

Policen vor, die für Vereine besonders wichtig sind und anschließend jene, welche sich ergänzend für<br />

einen Abschluss empfehlen.<br />

Bei der Absicherung von Vereinen<br />

kommt es zunächst immer darauf an,<br />

was die satzungsgemäße Tätigkeit des<br />

Vereins ist. Der Zweck des Vereins ergibt<br />

sich aus der Satzung, vgl. § 57 I BGB.<br />

Darin steht, welche Aufgaben und Ziele<br />

der Verein verfolgt. Daraus ergeben<br />

sich Risiken. Diese können besonders<br />

folgenschwer oder weniger schwerwiegend<br />

sein. Anhand der Risikobewertung<br />

erfolgt die Einschätzung, welche Versicherung<br />

der Verein wirklich benötigt<br />

und auf welche verzichtet werden kann.<br />

Daran schließt sich für den Verein oder<br />

den Versicherungsmakler die Aufgabe,<br />

nach einer ausreichenden Deckung auf<br />

dem Versicherungsmarkt zu schauen.<br />

Der Deckungsschutz sollte zum ermittelten<br />

Versicherungsbedürfnis, zum Budget<br />

und zur Mitgliederzahl des Vereins<br />

passen.<br />

1.) Vereinshaftpflichtversicherung<br />

Die Vereinshaftpflichtversicherung ist<br />

die wichtigste Versicherung für jeden<br />

Verein! Sie empfiehlt sich schon per<br />

Gesetzgebung, da jede für einen Verein<br />

tätige Person (egal ob ehrenamtlich tätig<br />

oder fest angestellt) verpflichtet ist, einen<br />

Schaden zu ersetzen, die sie im Rahmen<br />

der Vereinstätigkeit einem Anderen<br />

zufügt (§ 823 BGB). In Betracht kommen<br />

Personen-, Sach- und daraus resultierende<br />

Vermögensschäden.<br />

Als Beispiele aus dem Vereinsleben seien<br />

genannt:<br />

• Eine Person rutscht aus und verletzt<br />

sich (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht<br />

des Vereins).<br />

• Es kommt zu einem Schaden an<br />

gemieteten Sachen, für die der Verein<br />

Schadensersatz zahlen muss.<br />

• Ein Kind verletzt sich bei einer Bastelaktion<br />

(Verletzung der Aufsichtspflicht<br />

des Vereins).<br />

Im Schadensfall besteht die Leistung<br />

des Versicherers zunächst in der Prüfung<br />

der Haftpflichtfrage. Bei unberechtigten<br />

Ansprüchen wehrt der<br />

Versicherer diese Forderungen ab.<br />

Bei berechtigten Ansprüchen leistet der<br />

Versicherer die Zahlung von Schadensersatz<br />

bis zur vereinbarten Summe.<br />

2.) Veranstalter-Haftpflichtversicherung<br />

Wer eine öffentliche Festivität veranstaltet,<br />

der haftet für Schäden, die während des<br />

Events und durch das eigene Verschulden<br />

entstehen. Gerade bei Personenschäden<br />

können so hohe Schadensforderungen<br />

zusammenkommen. Deshalb empfiehlt<br />

sich für Veranstaltungen der Abschluss<br />

einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung,<br />

denn spezielle Veranstaltungsrisiken<br />

sind oft nicht in der Betriebs- und<br />

Vereinshaftpflicht mitversichert.<br />

Eine gesonderte Veranstalter-Haftpflichtversicherung<br />

ist dann sinnvoll,<br />

wenn der Verein eine Veranstaltung<br />

plant, die entweder gar nicht über eine<br />

bereits bestehende Vereinshaftpflicht<br />

abgedeckt ist oder spezifische bzw.<br />

erhöhte Risiken birgt, zum Beispiel weil:<br />

• eine große Teilnehmerzahl erwartet<br />

wird<br />

• auch Gastronomie stattfindet (Ausgabe<br />

von Getränken und/oder Speisen<br />

durch den Verein)<br />

• es sich um eine Sonnwendfeier,<br />

Poolparty oder Open Air-Veranstaltung<br />

handelt<br />

• Zelte oder Bühnen aufgebaut werden.<br />

3.) Vermögensschaden- und<br />

D&O-Haftpflichtversicherung<br />

Die oben in Punkt 1 genannte Vereinshaftpflichtversicherung<br />

deckt in der<br />

Regel keine reinen Vermögensschäden.<br />

Deshalb sind die zwei folgenden Versicherungen<br />

eine Überlegung wert.<br />

Reine Vermögensschäden sind finanzielle<br />

Schäden, die weder Sach- noch<br />

Personenschäden und auch nicht deren<br />

Folge sind. Sie können sowohl beim Verein<br />

selbst aber auch bei einem Dritten<br />

eintreten.<br />

Schadensbeispiele aus dem Vereinsleben:<br />

• Ein Mitarbeiter oder ein Organ vergisst,<br />

Fördermittel oder Zuschüsse<br />

für den Verein fristgerecht zu beantragen.<br />

• Eine Mitarbeiterin, die immer als<br />

sehr verlässlich galt, gerät privat in<br />

die Schuldenfalle und veruntreut<br />

Gelder des Vereins.<br />

• Ausstehende Forderungen werden<br />

nicht rechtzeitig genug vom zuständigen<br />

Mitarbeiter eingezogen.<br />

• Wegen unzureichender interner Kontrolle<br />

der Mitarbeiter durch den Vorgesetzten<br />

fällt dies zu spät auf und die<br />

Forderungen sind verjährt.<br />

• Die Geschäftsführung hat im Vorfeld<br />

einer Entscheidung zu wenige<br />

Informationen bzw. nicht den Rat<br />

von Fachleuten eingeholt und<br />

infolge dessen falsch entschieden.<br />

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />

= VH<br />

schützt das Vermögen des Vereins. Sie<br />

deckt Vermögensschäden, die durch<br />

schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht<br />

werden. Versicherte Personen<br />

sind dabei alle Mitarbeiter des Vereins<br />

und seine Organe (wer Organ ist, siehe<br />

Abschnitt zur D&O).<br />

Auf dem Markt werden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen<br />

angeboten, die ausschließlich Vermögensschäden<br />

decken, die durch eine fahrlässige<br />

Pflichtverletzung entstanden sind.<br />

Aber es gibt auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen,<br />

die eine<br />

vorsätzliche (siehe Kasten) Pflichtverletzung<br />

abdecken. Hier lohnt sich ein<br />

Preis-Leistungs-Vergleich.<br />

Director´s and Officer´s-Haftpflichtversicherung<br />

= D&O<br />

Die D&O schützt primär das Privatvermögen<br />

der Organe. „D&O“ steht für<br />

„Directors and Officers“, denn es handelt<br />

sich um Verträge, die ursprünglich aus<br />

dem angloamerikanischen Raum stammen.<br />

Eine weitere geläufige Bezeichnung<br />

ist „Managerversicherung“, wobei sich<br />

auch andere Organe eines Vereins mit<br />

einer solchen Police versichern können.<br />

Organe, egal ob hauptamtlich oder<br />

ehrenamtlich tätig, haften grundsätzlich<br />

unbeschränkt und gesamtschuldnerisch<br />

mit ihrem Privatvermögen.<br />

Wer Organ ist, steht jeweils in der<br />

Satzung des Verbands bzw. Vereins.<br />

Versicherbar als Organe sind z. B. Vorstand,<br />

Geschäftsführung, Aufsichtsrat,<br />

Beirat, Präsidium, Prokuristen, leitende<br />

Angestellte, besondere Vertreter.<br />

„Gesamtschuldnerische Haftung“<br />

bedeutet, dass nicht nur das auslösende<br />

Organ in Anspruch genommen<br />

werden kann, sondern gegebenenfalls<br />

auch weitere Organe des Vereins!<br />

Die D&O deckt Vermögensschäden,<br />

die das Organ fahrlässig verursacht hat.<br />

Organe können durch ein aktives Tun<br />

oder Unterlassen eine schuldhafte Pflichtverletzung<br />

begehen, z. B. fehlerhafte<br />

Auswahl, Kontrolle und Organisation<br />

von Personal oder Arbeitsabläufen, das<br />

sogenannte Organisationsverschulden.<br />

Erleidet der Verein oder ein Dritter durch<br />

eine fahrlässige Pflichtverletzung eines<br />

Organs einen Vermögensschaden, kann<br />

das Organ von dem Geschädigten in<br />

Anspruch genommen werden. Dann hilft<br />

diese Versicherung dem Organ: sie prüft<br />

die Frage der Haftung und leistet entweder<br />

Abwehr oder Schadensersatz.<br />

Auf dem Markt gibt es manchmal auch<br />

„Kombi-Produkte“, die Elemente aus der<br />

Vereins-, Vermögensschaden- und der<br />

D&O-Haftpflichtversicherung decken.<br />

Zu bedenken ist dabei, dass dann die Versicherungssumme<br />

für alle in diesen verschiedenen<br />

Bereichen denkbaren Schäden<br />

pro Jahr ausreichend hoch gewählt wird.<br />

Die Versicherungssumme orientiert sich<br />

sowohl bei der VH als auch bei der D&O<br />

primär an der Haushaltssumme, nicht<br />

so sehr an der Größe/Mitgliederzahl des<br />

Vereins. Ausschlaggebend ist, wie groß der<br />

finanzielle Schaden sein kann, der durch<br />

eine Pflichtverletzung entstehen kann.<br />

Müssen sich auch ehrenamtlich tätige<br />

Vereinsmitglieder gegen Haftpflichtschäden<br />

absichern?<br />

Erwähnt sei im Zusammenhang mit<br />

Haftpflichtschäden auch das Gesetz zur<br />

Stärkung des Ehrenamts: Das Gesetz hat<br />

für Mitglieder und Organe zwar gewisse<br />

Haftungserleichterungen gebracht.<br />

Die Erleichterungen gelten allerdings nur<br />

für ehrenamtlich tätige bzw. geringfügig<br />

vergütete Personen und außerdem nur für<br />

einfach fahrlässig verursachte Schäden.<br />

Die Erleichterungen gelten nicht bei<br />

grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, siehe<br />

§§ 31a und b BGB.<br />

(siehe Kasten)<br />

Seite 48 02/<strong>2016</strong> Foto: © lorenzoantonucci / istockphoto.com<br />

Seite 49


Sparten<br />

Fahrlässig<br />

handelt, wer die im Verkehr erforderlichen Sorgfalt<br />

außer Acht lässt, § 276 II BGB.<br />

Einfache Fahrlässigkeit<br />

leichte, gewöhnliche Fahrlässigkeit liegt vor, wenn<br />

die besonderen Merkmale grober Fahrlässigkeit<br />

nicht erfüllt sind.<br />

Insbesondere im Hinblick auf öffentlich-rechtliche<br />

Haftungsansprüche, zum<br />

Beispiel bezüglich Sozialversicherungsbeiträgen<br />

oder Steuern, greifen die Haftungserleichterungen<br />

nicht.<br />

Außerdem schützt das Gesetz zwar<br />

die ehrenamtlich Tätigen. Dem Verein<br />

ist aber trotzdem ein Vermögensschaden<br />

entstanden, auf dem er nach<br />

Möglichkeit nicht sitzen bleiben sollte.<br />

Ein auf den Verein abgestimmter Versicherungsschutz<br />

ist daher auch weiterhin<br />

notwendig!<br />

4.) Rechtsschutzversicherung<br />

für Vereine<br />

Die Rechtschutzversicherung ist ebenfalls<br />

eine Versicherung, auf die nicht verzichtet<br />

werden sollte, denn wir leben in<br />

einer Gesellschaft, in der es immer häufiger<br />

zu Gerichtsverfahren kommt. Die<br />

Rechtsschutzversicherung übernimmt<br />

das Kostenrisiko, wenn es um Gerichtsund<br />

Anwaltskosten geht. Da diese Kosten<br />

richtig hoch werden können, sollte<br />

sich der Verein für die Rechtsschutz-Bereiche<br />

absichern, die ein besonderes<br />

Kosten-Risiko für ihn bergen. Dabei<br />

kommt es wiederum auf die Aktivitäten<br />

und die Strukturen des jeweiligen Vereins<br />

an. Es gibt verschiedene Bereiche,<br />

die man versichern kann, von denen die<br />

Folgenden besonders erwähnt werden<br />

sollen:<br />

grobe Fahrlässigkeit<br />

• Der „Spezial-Straf “-Rechtsschutz<br />

ist für jeden Verein sinnvoll, da dieser<br />

greift, wenn gegen eine für den<br />

Verein tätige Person Strafanzeige<br />

gestellt wird oder der Vorwurf einer<br />

Vorsatz-Straftat im Raum steht (z. B.<br />

beim Vorwurf der sexuellen Nötigung,<br />

des Betruges oder bei Unregelmäßigkeiten<br />

bezüglich Steuern<br />

oder Sozialabgaben).<br />

• Hat der Verein fest angestellte<br />

Mitarbeiter, macht der „Arbeitsgerichts“-Rechtsschutz<br />

Sinn.<br />

Dann sind auch Streitigkeiten aus<br />

dem Arbeitsvertrag versichert, etwa<br />

wenn ein Angestellter gegen den Verein<br />

klagt.<br />

• Auch die Kosten wegen Streitigkeiten<br />

vor Sozialgerichten oder wegen<br />

Verkehrswidrigkeiten oder anderen<br />

Streitigkeiten kann der Verein über<br />

eine Rechtsschutz-Versicherung<br />

abdecken.<br />

Aufgrund des Baustein-Systems in der<br />

Rechtsschutzversicherung lohnt sich die<br />

Beratung durch einen Versicherungsspezialisten,<br />

damit der Verein zwar alle<br />

notwendigen Bereiche geschützt hat<br />

aber keine Bausteine versichert, die ihn<br />

unnötig Geld kosten.<br />

Neben den oben genannten Versicherungen<br />

gibt es noch weitere Versicherungen,<br />

die empfehlenswert sind, wenn<br />

ein entsprechendes Risiko im Verein<br />

gegeben ist:<br />

liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt<br />

in besonders schwerem Maße verletzt worden ist.<br />

Vorsatz<br />

wird angenommen bei einer wissentlichen und<br />

(bedingt) willentlichen Pflichtverletzung.<br />

5.) Reiseveranstalter<br />

-Haftpflichtversicherung<br />

Sie ist dann wichtig, wenn der Verein als<br />

Reiseveranstalter auftritt. Das ist immer<br />

dann der Fall, wenn der Verein eine<br />

Reise anbietet, bei der zwei oder mehr<br />

Einzelleistungen zu einem Gesamtpreis<br />

zusammengefasst sind (§ 651 a BGB).<br />

Als Reiseleistungen kommen in<br />

Betracht: Reise/Transport (Bus, Bahn,<br />

Flugzeug, Schiff), Transfer, Unterkunft,<br />

Verpflegung, Gruppenleitung,<br />

Zusatzangebote (Kurse, Sport).<br />

Wenn der Verein Reiseveranstalter<br />

ist, hat das zahlreiche rechtliche Konsequenzen.<br />

Daher sollte der Verein in<br />

seiner Reise-Ausschreibung deutlich<br />

hervorheben, ob der Verein selber oder<br />

ein anderer der Reiseveranstalter ist.<br />

Die Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung<br />

gewährt Versicherungsschutz für<br />

folgende Schadensereignisse:<br />

• den Tod, die Verletzung oder<br />

Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern<br />

(Personenschäden)<br />

• die Beschädigung oder Vernichtung<br />

von Sachen der Reiseteilnehmer<br />

(Sachschäden), nicht aber das<br />

Abhandenkommen und/oder der<br />

Diebstahl von Sachen<br />

• Vermögensschäden aufgrund der<br />

typischen Tätigkeit als Reiseveranstalter<br />

(z. B. Auswahl und Überprüfung<br />

der Leistungsträger oder Bearbeitung<br />

der Reiseanmeldung)<br />

Thorsten M. Kuhr<br />

Geschäftsführer Bernhard<br />

Assekuranzmakler GmbH<br />

& Co KG<br />

6.) Cyber-Versicherung<br />

Die Cyber-Police übernimmt Schäden<br />

und Kosten bei Angriffen auf die<br />

IT-Sicherheit. Es sind Schäden versicherbar,<br />

die beim Verein oder auch bei<br />

einem Dritten entstehen können. Die<br />

Cyber-Versicherung wird auch für Vereine<br />

immer wichtiger, da das Risiko für<br />

jeden Internet-User steigt, Opfer eines<br />

Angriffs auf die IT-Sicherheit zu werden.<br />

Wichtig ist primär, dass der Verein<br />

für eine gute IT-Sicherheit vorsorgt:<br />

Falls im Verein verschiedene Endgeräte<br />

benutzt, Daten (Namen, evtl. sogar Bankverbindungen;<br />

z. B. von Vereins-Mitgliedern<br />

oder Teilnehmern) gespeichert und<br />

bearbeitet werden, dann sollte ein sogenanntes<br />

IT-Risk-Management-Konzept<br />

umgesetzt werden. Kommt es dann trotzdem<br />

zu einem IT-Schaden, würde die<br />

Cyber-Versicherung Kosten übernehmen<br />

und mit Assistance-Dienstleistungen zur<br />

Seite stehen, um die Kosten der Betriebsunterbrechung<br />

und Imageverluste so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

Die Autoren<br />

Heike Weber<br />

Juristin bei Bernhard<br />

Assekuranzmakler GmbH<br />

& Co KG<br />

7.) Vereins- Gruppen-<br />

Unfallversicherung<br />

Die Unfallversicherung ist wichtig, um<br />

im Falle einer bleibenden körperlichen<br />

Beeinträchtigung, welche bei der<br />

Tätigkeit für oder beim Verein entstanden<br />

ist, für eine finanzielle Unterstützung<br />

zu sorgen. Der Verein kann seine<br />

ehrenamtlich tätigen Vereins-Mitarbeiter,<br />

Vereins-Mitglieder, Honorarkräfte<br />

oder auch die Teilnehmer an<br />

seinen Veranstaltungen versichern.<br />

Die Unfallversicherung ist zu empfehlen,<br />

da vor allem die ehrenamtlich engagierten<br />

Vereinsmitglieder oft keinen Schutz<br />

über die gesetzliche Unfallversicherung<br />

haben.<br />

Die Vereins-Gruppen-Unfall-Versicherung<br />

ist auch für festangestellte Mitarbeiter<br />

sinnvoll. Diese sind zwar oft schon<br />

über die gesetzliche Unfallversicherung<br />

oder über die Berufsgenossenschaft<br />

abgesichert; allerdings lohnt sich hier<br />

ein Vergleich, ab wann welche Versicherung<br />

bei einem Unfall überhaupt und<br />

wenn ja in welcher Höhe leisten würde.<br />

8.) KfZ-Dienstfahrt<br />

-Versicherung<br />

Für manche Mitarbeiter und Ehrenamtliche<br />

ist es üblich, Fahrten für den<br />

Verein mit dem privaten PKW zu erledigen.<br />

Wenn jedoch bei dieser Fahrt ein<br />

selbstverschuldeter Unfall verursacht<br />

wird, muss der Mitarbeiter/Ehrenamtler<br />

seine private KfZ-Versicherung mit<br />

diesem Schaden belasten. Mit einer<br />

KfZ-Dienstfahrt-Versicherung können<br />

dienstliche Fahrten mit dem privaten<br />

PKW abgesichert werden, so<br />

dass der Mitarbeiter/Ehrenamtler von<br />

einem privaten Mehrbeitrag verschont<br />

bleibt. Diese Versicherung berechnet<br />

sich entweder je nach gefahrenen<br />

Kilometern pro Jahr oder je nach Zahl<br />

der namentlich genannten Personen.<br />

Da lohnt sich ein Vergleich.<br />

9.) Sonstige Versicherungen<br />

Es gibt noch viele weitere Versicherungen,<br />

die in Betracht kommen.<br />

Zum Beispiel, wenn der Verein Eigentümer<br />

ist von Fahrzeugen, Gebäuden,<br />

Inventar oder elektronischen Geräten.<br />

Fazit<br />

All die genannten Versicherungen müssen<br />

nicht teuer sein. Es gibt Versicherungskonzepte,<br />

die sich speziell an den<br />

Bedürfnissen und Budgets von Vereinen<br />

und anderen gemeinnützigen Einrichtungen<br />

(z. B. Verbänden oder gGmbHs)<br />

orientieren.<br />

Wichtig ist, dass der Verein sich gut<br />

beraten fühlt, und es auch ist.<br />

Abschließende Anmerkungen:<br />

Dieser Artikel will in die Thematik der<br />

Vereins-Versicherungen einführen. Es<br />

handelt sich hierbei um eine zwecks Übersichtlichkeit<br />

verkürzte Form der Darstellung,<br />

die nicht abschließend und nicht<br />

verbindlich ist. Eine Haftung kann trotz<br />

sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen<br />

werden. Es gelten nur die schriftlichen<br />

Vertragsinhalte (das sind u. a. die<br />

Versicherungsscheine und die Versicherungsbedingungen).<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Thorsten M. Kuhr und Heike Weber<br />

Seite 50 02/<strong>2016</strong> Seite 51


Sparten<br />

Ein Interview mit Dr. Peter Schmidt<br />

Elementarschäden<br />

„Der Präventionsgedanke ist wichtig“<br />

Schwere Unwetter im Mai und Juni <strong>2016</strong>, die vor allem Süddeutschland heimsuchten, haben das Thema<br />

Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung wieder stärker in den Fokus der Bundesbürger gerückt.<br />

Der GDV berichtet von einer steigenden Nachfrage, die Versicherer von steigenden Schadenskosten.<br />

Müssen die Beiträge in der Wohngebäude-Sparte bald raufgesetzt werden? Und bedarf es vielleicht<br />

sogar einer Pflichtversicherung für Hausbesitzer gegen Hochwasser-Risiken? <strong>Versicherungsbote</strong> hat mit<br />

Dr. Peter Schmidt gesprochen, Leiter Niederlassung Deutschland bei der Oberösterreichische Versicherung<br />

AG.<br />

<strong>Versicherungsbote</strong>: Die Beiträge in der<br />

Wohngebäudeversicherung sind in<br />

den vergangenen Jahren insbesondere<br />

wegen der vermehrten Elementarschäden<br />

stetig gestiegen. Arbeitet die Branche<br />

hier schon wirtschaftlich oder bedarf<br />

es weiterer Anpassungen?<br />

Macht eine Pflichtversicherung gegen<br />

Elementarschäden gerade für Hausbesitzer<br />

Sinn? Warum wehrt sich die<br />

Versicherungswirtschaft gegen einen<br />

verpflichtenden Schutz gegen Elementarschäden?<br />

Pflichtversicherung ja oder nein, diese<br />

Frage wird in der Branche durchaus kontrovers<br />

diskutiert. Aus Verbrauchersicht<br />

ist die Zustimmung angesichts der Häufung<br />

der Ereignisse und damit steigender<br />

Schäden absolut verständlich. Aus<br />

Sicht der Versicherungswirtschaft wird<br />

vor allem der Präventionsgedanke, der<br />

mit einer solchen Versicherung abgeschafft<br />

oder zumindest stark geschwächt<br />

würde, ins Treffen geführt.<br />

Zum Beispiel, dass die Bürger ausreichende<br />

Vorsorgemaßnahmen gegen<br />

Überschwemmungsrisiken treffen oder<br />

gar nicht erst in bedrohten Gebieten<br />

bauen.<br />

An dieser Argumentation ist schon was<br />

dran, denn weniger Prävention bedeutet<br />

in der Regel (noch) mehr Schäden.<br />

Sowohl im privaten als auch im öffentlichen<br />

Bereich würden Vorkehrungen<br />

nicht mehr mit der gleichen Konsequenz<br />

betrieben. Aus unserer Sicht ist auch<br />

aufgrund der Leistungsfähigkeit solcher<br />

Produkte eine Individualversicherung<br />

auf jeden Fall vorzuziehen.<br />

Warum sollte jede Hausrat- und Wohngebäudepolice<br />

aus Kundensicht einen<br />

Elementarschutz enthalten?<br />

Der Klimawandel ist Fakt. Gerade das<br />

diesjährige Frühjahr hat gezeigt, dass<br />

längst nicht mehr nur Sturm und Hagel<br />

oder Überschwemmungen in exponierten<br />

Gegenden problematisch sind, sondern,<br />

dass vor allem der immer häufiger<br />

auftretende Starkregen überall – auch<br />

in den Städten – zum Problem werden<br />

kann.<br />

Sollten Vermittler beim Verkauf dieser<br />

Policen auf den entsprechenden Schutz<br />

bestehen?<br />

Vermittler sollten auf jeden Fall im Interesse<br />

ihrer Kunden handeln und somit den<br />

gesamten Versicherungsbedarf ausloten.<br />

Im Zuge einer qualitativ hochwertigen<br />

Beratung ist aus besagten Gründen ein Elementarschutz<br />

in jedem Fall angeraten. Wie<br />

gesagt: Es gibt keinen finanziellen Grund<br />

auf diesen Schutzschirm zu verzichten.<br />

Wir reden hier von rund 30 Euro für ein<br />

Elementarpaket in der Hausratversicherung<br />

bzw. von rund 60 Euro bei Wohngebäuden.<br />

Diese Mehrbeiträge beziehen<br />

sich auf unsere Produkte DaHeim® und<br />

ZuHaus ® und sind Jahresbeiträge. Nur mit<br />

Elementarpaket kann man so den Schutz<br />

für die eigenen vier Wände zu einem richtigen<br />

„Keine Sorgen Schutz“ machen.<br />

Dr. Schmidt,<br />

Vielen Dank für das Interview!<br />

Peter Schmidt: Das ist eine gute Frage, die<br />

ich hier natürlich nicht für die gesamte<br />

Versicherungswirtschaft beantworten<br />

kann. Ich würde das auch gar nicht zu<br />

sehr als Frage der Branche, sondern viel<br />

mehr als Folge von einzelnen Parametern<br />

wie Bestandsgrößen, Regionen und deren<br />

Exponiertheit oder der Preispolitik der<br />

einzelnen Unternehmen sehen. Nach<br />

unserer Auffassung wird hier oft auch<br />

von Seiten der Hauseigentümer versucht<br />

über die entsprechenden Versicherungen<br />

Sanierungsbedarf abzuleisten. Unsere<br />

Gutachter machen uns immer wieder auf<br />

solche Fälle aufmerksam.<br />

KEINE<br />

SORGEN,<br />

DAHEIM.<br />

Hausratversicherung<br />

DaHeim © Premium:<br />

Der beste Schutz für Sie<br />

und Ihren Haushalt.<br />

Dr. Peter Schmidt<br />

Leiter der Niederlassung Deutschland<br />

Oberösterreichische Versicherung AG<br />

Auch die Hausratversicherung ist verstärkt<br />

von Elementarschäden betroffen.<br />

Wann kommt hier die erste Welle der<br />

Beitragsanstiege?<br />

Dazu muss man sagen, dass die Hausratversicherung<br />

generell wirtschaftlicher<br />

läuft. Die durchschnittlichen Schadenquoten<br />

sind hier deutlich niedriger. Einen<br />

generellen Anpassungsbedarf würde ich<br />

nicht sehen, im Einzelfall ist er aber<br />

natürlich möglich. Als Oberösterreichische<br />

haben wir im Vorjahr ein solide kalkuliertes,<br />

leistungsstarkes Produkt aufgelegt<br />

und sehen uns hier gut aufgestellt.<br />

Fahrraddiebstahl<br />

ohne Nachtzeitklausel<br />

(inkl. eBike)<br />

Seite 52 02/<strong>2016</strong> Seite 53


Sparten<br />

Ein Interview mit Michael Böhler<br />

„Wenn sich bestimmte Trends<br />

durchsetzen, müssen die<br />

Anbieter klassischer Hausratversicherungen<br />

umdenken“<br />

Die verbundene Hausratversicherung gehört mit 25,8 Millionen Verträgen (GDV)<br />

zu den am häufigsten verbreiteten Policen in deutschen Haushalten. Doch<br />

immer teurere Geräte, die versichert werden müssen, die zunehmende Zahl<br />

an Wohnungseinbrüchen und Vernetzung der Bundesbürger stellen auch diese<br />

Sparte vor neue Herausforderungen. Der <strong>Versicherungsbote</strong> hat mit Michael<br />

Böhler, Senior Produktmanager der Janitos Versicherung AG, gesprochen, welche<br />

Zukunftsperspektiven die Hausratversicherung hat.<br />

Michael Böhler<br />

Senior Produktmanager bei<br />

Janitos Versicherung AG<br />

<strong>Versicherungsbote</strong>: Wo liegen künftig<br />

die Herausforderungen im Bereich der<br />

Hausratversicherung?<br />

Michael Böhler: Die mittelfristig größte<br />

Herausforderung im Bereich der Hausratversicherung<br />

dürfte sicherlich die<br />

Entwicklung der Wohnungseinbrüche<br />

in Deutschland sein. Die Leistungen der<br />

Versicherer stiegen hier von 2009 bis<br />

2015 1 von 340 Millionen Euro um über<br />

50 Prozent auf 530 Millionen Euro. Vor<br />

diesem Hintergrund ist es bei der Kalkulation<br />

neuer Tarife besonders wichtig,<br />

die richtige Balance zu finden. Einerseits<br />

muss dieser Entwicklung natürlich durch<br />

höhere Prämien Rechnung getragen werden.<br />

Andererseits weiß niemand, ob sich<br />

die Zahlen in den kommenden Jahren<br />

vielleicht stabilisieren oder sogar rückläufig<br />

werden. Wer dann übers Ziel hinausschießt,<br />

verliert seine Wettbewerbsfähigkeit<br />

und muss wiederum mit einem<br />

neuen Tarif gegensteuern.<br />

Solche versicherungstechnischen Herausforderungen<br />

sind zwar bedeutsam<br />

aber wenig spannend. Interessanter ist da<br />

schon die Frage, ob sich z. B. „Einzelgeräte-Versicherungen“,<br />

die beim Online-Kauf<br />

von Unterhaltungselektronik, Smartphones<br />

und Tablets vermehrt angeboten werden,<br />

als echter Markt-Trend durchsetzen<br />

werden oder ob es in diesem Bereich bei<br />

einem Nischendasein bleibt. Sollte sich,<br />

ausgehend von der jüngeren Generation,<br />

das Sicherheitsbedürfnis der Kunden tatsächlich<br />

mittel- bis langfristig statt auf die<br />

pauschale Absicherung des Hausrates, auf<br />

die gezielte Absicherung einzelner Sachen<br />

konzentrieren, müssten die Anbieter klassischer<br />

Hausratversicherungen umdenken.<br />

Schnelle Anpassungsprozesse werden<br />

auf die Versicherer allerdings eher<br />

nicht zukommen. Entsprechende Entwicklungen<br />

laufen normalerweise relativ<br />

langsam ab.<br />

Grundsätzlich werden sich Kompositversicherer<br />

in den kommenden Jahren<br />

der Herausforderung durch neue<br />

Anbieter und Dienstleister im Bereich<br />

Versicherung und Finanzen stellen müssen.<br />

Ob man nun die überstrapazierten<br />

Begriffe Digitalisierung oder Fintech<br />

nutzen möchte oder nicht. Sicher ist,<br />

dass es neue Anbieter geben wird, die<br />

vor allem über digitale Kanäle und Prozesse<br />

versuchen werden, den etablierten<br />

Vermittlern und Versicherern Marktanteile<br />

streitig zu machen. Solange es fair<br />

zugeht, ist das auch absolut zu begrüßen.<br />

Der Trend geht zu modularen Versicherungen.<br />

Warum macht das Sinn?<br />

Der modulare Aufbau von Tarifen bietet<br />

für Kunde, Vermittler und Versicherer<br />

viele Vorteile. Er kann jedoch auch<br />

Nachteile mit sich bringen. Das hängt<br />

vor allem von der Ausgestaltung und<br />

Umsetzung der Modularität im Hinblick<br />

auf die Eigenheiten der Sparte, die<br />

Prozesse der Vermittler und die Bedürfnisse<br />

der Kunden ab. Mit zunehmender<br />

Modularität steigt in der Regel immer<br />

auch die Komplexität des Tarifs. Aber<br />

richtig umgesetzt, lässt ein modularer<br />

Tarif Vermittler und Kunden mehr<br />

Freiheiten auf individuelle Bedürfnisse<br />

und Risiken einzugehen. Der Kunde<br />

bekommt dann kein Produkt von der<br />

Stange, sondern ein auf seine Lebenssituation<br />

zugeschnittenes Produkt. Versicherer<br />

wiederum genießen den Vorteil,<br />

ihren Partnern und Kunden sehr individuelle<br />

Pakete und Konzepte schnüren zu<br />

können, ohne das eigene Produktportfolio<br />

kosten- und verwaltungsintensiv<br />

aufzufächern. Zusammenfassend kann<br />

man also sagen: Richtig umgesetzt ist ein<br />

Modulartarif für alle Seiten ein Gewinn.<br />

Auf welche Leistungspunkte sollten Vermittler<br />

besonders achten?<br />

Zunächst sollten Vermittler natürlich darauf<br />

achten, den Kunden wichtige Zusatzbausteine<br />

zur Hausratversicherung zu<br />

erläutern. Wird z. B. bei der Beratung der<br />

Elementarschadenbaustein außer Acht<br />

gelassen, so nützt dem Kunden die beste<br />

und leistungsstärkste Deckung nichts,<br />

wenn es zu einem Überschwemmungsschaden<br />

kommt. Darüber hinaus benötigen<br />

bestimmte Zielgruppen Deckung<br />

in speziellen Leistungsbereichen. Freelancer<br />

und Freiberufler brauchen eine<br />

umfangreiche Deckung des häuslichen<br />

Büros. Kunden, die oft beruflich verreisen,<br />

sollten eine höhere Außenversicherungssumme<br />

und Deckung für den Diebstahl<br />

aus dem Kfz haben – auch außerhalb<br />

Deutschlands. Beim Vergleich hochwertiger<br />

und leistungsstarker Hausrattarife<br />

sollte darauf geachtet werden, dass nicht<br />

nur die grob fahrlässige Schadenverursachung<br />

mitversichert ist, sondern auch die<br />

grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten<br />

bzw. Sicherheitsbestimmungen.<br />

Letzteres wird beim Thema „grobe<br />

Fahrlässigkeit“ gerne übersehen.<br />

Warum sollten Vermittler bewusst Sachversicherungen<br />

verkaufen?<br />

Im Rahmen einer umfassenden und<br />

ganzheitlichen Beratung muss der Vermittler<br />

nicht nur das Thema Versicherung,<br />

sondern auch die Themen Altersvorsorge<br />

und Vermögensaufbau im Blick<br />

behalten. Vor diesem Hintergrund ist<br />

es dann auch egal, ob man eine private<br />

Sachversicherung im engeren Sinne,<br />

also z. B. die Hausratversicherung, als<br />

zu versicherndes existentielles Risiko<br />

betrachtet oder nicht. Sachversicherungen<br />

schützen das Vermögen des Kunden<br />

und ein größerer nicht versicherter<br />

Feuer- oder Leitungswasserschaden torpediert<br />

nachhaltig die Bemühungen und<br />

die Möglichkeiten des Kunden, kontinuierlich<br />

für das Alter vorzusorgen oder<br />

einen Kapitalstock aufzubauen. Darüber<br />

hinaus ist es auch für Vermittler wichtig,<br />

sich einen Bestand aufzubauen, der<br />

über die Bestandsprovisionen stetig und<br />

verlässlich für ein solides Grundeinkommen<br />

sorgt. Vermittler, die sich zu stark<br />

auf Einnahmen aus Abschlussprovisionen<br />

verlassen, verfolgen kein wirklich<br />

nachhaltiges Geschäftsmodell.<br />

Michael Böhler<br />

Vielen Dank für das Interview<br />

1<br />

vorläufige Zahlen für 2015 (Quelle:<br />

GDV; http://www.gdv.de/zahlen-fakten/<br />

schaden-und-unfallversicherung/hausratversicherung/#entwicklung-der-wohnungseinbrueche-in-deutschland<br />

Seite 54 02/<strong>2016</strong><br />

Foto: © 3445128471 / shutterstock.com<br />

Seite 55


Sparten<br />

Interview mit Bernhard Rapp<br />

Biometrie – Alternativen zur<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

Die Canada Life ist als Versicherer in Deutschland auch auf biometrische Versicherungen spezialisiert<br />

– und zählte mit zu den ersten Anbietern, die hierzulande sogenannte „Dread Disease-“ oder<br />

Schwere-Krankheiten-Versicherungen etabliert haben. Der <strong>Versicherungsbote</strong> sprach mit Bernhard Rapp,<br />

Direktor Marketing und Produktmanagement sowie stellvertretender Niederlassungsleiter Deutschland,<br />

über die aktuellen Herausforderungen des Niedrigzinses für die BU-Sparte sowie alternative Produkte<br />

zur Berufsunfähigkeitsversicherung.<br />

<strong>Versicherungsbote</strong>: Wie wirkt sich die Niedrigzinsphase auf<br />

Brutto- bzw. Nettobeiträge aus?<br />

Bernhard Rapp: Die Netto-Beiträge werden durch erzielte<br />

Überschüsse realisiert. Durch die schon länger anhaltende<br />

Niedrigzins-Phase schrumpfen diese Überschüsse aber. Es<br />

besteht daher die Gefahr einer Anhebung in Richtung Brutto-Beitrag,<br />

wie u. a. Studien von F & B sowie Assekurata zeigen.<br />

Da die meisten klassisch deutschen BU-Tarife mit einer Brutto-Netto-Spanne<br />

kalkuliert sind, könnte es für den Kunden in<br />

Zukunft teurer werden.<br />

Anfang des Jahres vermeldete die WWK Lebensversicherung<br />

Beitragsanpassungen unter anderem auch für den<br />

BU-Schutz. Für Versicherte seien die Prämien um 20 bis 35<br />

Prozent gestiegen. Das könnte zukünftig auch andere Unternehmen<br />

betreffen. Kommt bald die große Welle der Beitragsanpassungen?<br />

Warum?<br />

Das ist durchaus möglich, da wir derzeit eine Niedrigzinsphase<br />

erleben, deren Ende noch nicht absehbar ist. Darüber hinaus<br />

werden die klassischen deutschen Lebensversicherer auch<br />

durch Sekundärfolgen des Niedrigzinses wie die Zinszusatzreserve<br />

belastet: Diese treibt die Kosten für die Finanzierung von<br />

Garantien in die Höhe und es besteht die Gefahr unzureichender<br />

Kapitalerträge. Im Zuge des LVRG ist es in der deutschen<br />

Kalkulation möglich, Quersubventionierungen zu betreiben,<br />

die auch zu steigenden Beiträgen beispielsweise in der BU führen<br />

können.<br />

Sowohl Vermittler als auch Kunden sollten sich darüber im<br />

Klaren sein, dass sich die Beiträge von Tarifen mit Brutto-Netto-Spanne<br />

in Richtung Brutto-Beitrag verteuern können.<br />

Unsere BU, die seit 2014 auf dem Markt ist, haben wir anders<br />

kalkuliert. Unsere BU-Kunden erhalten über die gesamte Vertragslaufzeit<br />

ein garantiertes Preis-Leistungs-Verhältnis.<br />

Welche Vorzüge und welche Nachteile haben im Segment der<br />

Biometrie reine Risikoversicherungen und wie steht es im<br />

Vergleich dazu mit den Produkten, die an einen Sparanteil<br />

gekoppelt sind?<br />

Die sogenannten Standalone-Produkte geben dem Kunden<br />

meist einen umfassenderen Schutz als Zusatzversicherungen,<br />

die in andere Verträge – etwa Rentenversicherungen – integriert<br />

sind. Zusatzversicherungen bieten hingegen den Vorteil,<br />

dass man zum Beispiel in einem Altersvorsorge-Produkt<br />

durchaus etwas zum Abfedern biometrischer Risiken tun<br />

kann. Wir bieten hierfür in unseren GENERATION-Tarifen<br />

eine Berufsunfähigkeitszusatzrente oder einen Schwere<br />

Krankheiten-Baustein.<br />

Welche Variante würden Sie Vermittlern für den Vertrieb<br />

empfehlen? Warum?<br />

Das kommt ganz auf den Bedarf und auch auf das Budget des<br />

Kunden an! Daher empfehlen wir Vermittlern grundsätzlich<br />

eine gründliche Bedarfsanalyse, für die wir kostenlos eine<br />

Software anbieten, die die Beratung unterstützen kann: den<br />

VorsorgePLANER. Das Biometrietool darin hilft, den Kunden-Bedarf<br />

zu ermitteln. Anschließend können Vermittler<br />

und Kunde in konkrete Berechnungen einsteigen und klären,<br />

welchen Schutz – ob Berufsunfähigkeitsversicherung, Dread<br />

Disease oder Grundfähigkeitsversicherung – man mit wie viel<br />

Geld umsetzen kann. Denn schließlich kommt es beim Risikoschutz<br />

darauf an, dass die Höhe der gewählten Rente oder<br />

des Kapitalbetrags, den der Kunde im Leistungsfall erhält,<br />

auch ausreicht.<br />

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich seit dem Jahreswechsel<br />

2015 im Schnitt um drei Prozent verteuert. Ursache<br />

für den Preisanstieg bei Neupolicen sei auch die Senkung<br />

des Garantiezinses. Welche Rolle spielt dabei die aktuelle<br />

Zinslage?<br />

Hier verhält es sich ähnlich wie bei den BU-Tarifen der Bestandskunden.<br />

Die Canada Life bietet diverse Biometrie-Lösungen an – wie<br />

etwa die Dread Disease Versicherung, um nur eine zu nennen.<br />

Wie stehen Sie zur zunehmenden Berufsgruppendifferenzierung?<br />

Diese spielt in unserer Dread Disease-Versicherung keine<br />

Rolle, denn hier gibt es keine preisliche Klassifizierung durch<br />

den Beruf des Kunden. Das begrüßen sowohl Vermittler als<br />

auch Kunden. Denn generell hat die BU-Berufsgruppendifferenzierung<br />

für bestimmte Kundengruppen negative Folgen:<br />

Wer in körperlich fordernden Berufen arbeitet, sieht sich häufig<br />

mit sehr hohen Beiträgen, manchmal auch mit Ausschlüssen<br />

konfrontiert. Dem kann man am ehesten begegnen, indem<br />

man mit den Kunden bespricht, ob andere Lösungen in Frage<br />

kommen, um eine Absicherung gegen biometrische Risiken<br />

zu erzielen. Das kann beispielweise eine Grundfähigkeitsversicherung<br />

mit einer ausreichend hohen Rentenleistung sein<br />

oder eben auch eine Dread Disease-Absicherung, wenn der<br />

Kunde im Ernstfall einen frei verwendbaren größeren Kapitalbetrag<br />

braucht. Dies bietet sich besonders für Menschen an,<br />

die eine hohe finanzielle Verantwortung tragen: etwa Unternehmer<br />

oder auch Immobilienbesitzer, die ihr Heim noch<br />

nicht abbezahlt haben.<br />

Eine aktuelle Untersuchung des Wirtschaftsmagazins „Euro“<br />

(8/16), die in Kooperation mit der Ratingagentur „Franke und<br />

Bornberg“ durchgeführt wurde, zeigt, dass Neukunden bei<br />

einigen Anbietern im Vergleich zum Vorjahr die doppelte Prämie<br />

für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen müssen.<br />

Sind Beitragsanpassungen in solch extremem Ausmaß in<br />

der aktuellen Niedrigzinsphase wirklich notwendig? Warum?<br />

Zu Kalkulationen von anderen Anbietern können wir leider<br />

nichts sagen. Zu unserer eigenen schon: Denn unsere langjährige<br />

Expertise über unsere Konzern-Mutter in Kanada zeigt,<br />

dass man sehr gut mit voll garantierten Beiträgen ohne Überschussbeteiligung<br />

kalkulieren kann. Dort sind wir Marktführer<br />

in der Arbeitskraftabsicherung mit über 50jähriger Erfahrung,<br />

allein das Beitragsvolumen im Bestand dort ist größer<br />

als das gesamte deutsche SBU-Geschäft.<br />

Bernhard Rapp<br />

Vielen Dank für das Interview<br />

Anz_106x210_120404_doc 04.04.12 09:34 Seite 1<br />

Die Versicherung,<br />

die ich brauche.<br />

richtig versichert beruhigt<br />

Überall lauern Risiken, die nicht annähernd<br />

berechenbar sind. Wir wissen, was Brand-,<br />

Einbruch- und Haftpflichtschäden bedeuten. Im<br />

Falle des Falles haben Sie einen beruhigenden<br />

Schutz: die DOCURA Hausratversicherung – so<br />

leistungsstark und günstig wie die DOCURA<br />

Haftpflicht versicherung.<br />

Und das schon seit 100 Jahren!<br />

www.docura.de<br />

0234-937150 Königsallee 57 44789 Bochum<br />

Seite 56 02/<strong>2016</strong><br />

Seite 57


Sparten<br />

Ein löchriger BU-Schutz<br />

ist nicht so sexy<br />

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

ist für alle wichtig, die zur Erhaltung<br />

des erreichten Lebensstandards auf ihr<br />

Arbeitseinkommen angewiesen sind.<br />

Darüber sind sich Vertreter und sogar<br />

Kritiker der Versicherungsbranche einig.<br />

Und trotzdem gibt es ein Problem! Denn<br />

nur circa 30 Prozent der Erwerbstätigen<br />

haben sich privat mehr oder weniger gut<br />

gegen den Verlust der Arbeitskraft versichert.<br />

Die Gründe für den<br />

Nicht-Abschluss<br />

sind vielschichtig.<br />

Die einen unterschätzen ihr BU-Risiko<br />

und geben ihr Geld lieber für den kurzfristigen<br />

Konsum aus. Andere lassen<br />

sich vom schlechten Ruf in der öffentlichen<br />

Wahrnehmung leiten und verzichten<br />

daher auf den Abschluss. Ganz<br />

schuldlos an diesem schlechten Ruf ist<br />

die Versicherungsbranche jedoch nicht.<br />

So wurden viele Jahre BU-Versicherungen<br />

mit – aus heutiger Sicht – mangelhaften<br />

Versicherungsbedingungen (z. B.<br />

ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung)<br />

vermittelt und auch die wahrheitsgemäße<br />

Beantwortung der Antragsfragen<br />

wurde offensichtlich von einigen Vermittlern<br />

verharmlost. Daraus resultierten<br />

Leistungsablehnungen und gerichtliche<br />

Auseinandersetzungen, die dem Ruf<br />

heute schaden.<br />

Laut Statistischem Jahrbuch des GDV haben rund 12,9 Millionen<br />

Bundesbürger eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.<br />

Damit verfügt nur ein Bruchteil der Erwerbstätigen in Deutschland<br />

über einen entsprechenden Schutz – obwohl ihn selbst Verbraucherschützer<br />

für unverzichtbar halten. Was sind die Gründe für diese<br />

Zurückhaltung? Und können alternative Policen wie Erwerbsunfähigkeits-<br />

und Dread-Disease-Versicherungen einen gleichwertigen<br />

Ersatz zum BU-Schutz bieten? Ein Gastkommentar von Gerd Kemnitz,<br />

Versicherungsmakler aus Stollberg.<br />

www.berufsunfaehigkeitsversicherung-sofort-vergleich.de<br />

Doch häufig ist der<br />

BU-Schutz auch nicht<br />

bezahlbar.<br />

Und Grund hierfür sind nicht etwa die<br />

verbesserten Versicherungsbedingungen,<br />

sondern die zunehmende Berufsgruppendifferenzierung<br />

in den letzten<br />

Jahren. Denn selbst BU-Tarife ohne<br />

Verzicht auf abstrakte Verweisung und<br />

verkürztem Prognosezeitraum sind<br />

meist nur geringfügig preiswerter als<br />

eine 5-Sterne-Versicherung.<br />

Wenn heute beispielsweise ein gesunder<br />

25-jähriger Bäcker für einen guten Tarif<br />

mit 1.500 Euro versicherter BU-Rente<br />

bis zum 65. Lebensjahr je nach Anbieter<br />

monatlich zwischen 133 und 258 Euro<br />

bezahlen soll (Quelle: www.berufsunfaehigkeitsversicherung-sofort-vergleich.<br />

de), dann ist das häufig nicht finanzierbar.<br />

Zum Vergleich: Ein 25-jähriger Notar<br />

würde den oben genannten Versicherungsschutz<br />

schon für einen monatlichen<br />

Zahlbeitrag ab 38 Euro bekommen.<br />

Die Versicherer sehen darin eine risikogerechte<br />

Prämienkalkulation – Kritiker<br />

nennen es Rosinenpickerei.<br />

Doch inzwischen sehen sogar einige<br />

Führungskräfte der Versicherungsgesellschaften<br />

diese Entwicklung kritisch.<br />

So sagte beispielsweise ein Vorstandsmitglied<br />

einer bekannten Versicherung,<br />

Jürgen Hansemann (vorgestellt als<br />

Vorstand, Nürnberger Versicherung),<br />

bereits 2014 in einem Interview bei<br />

Cash-Online:<br />

„Ich glaube, mit der Entwicklung<br />

bei den Berufsgruppen<br />

sind wir alle unglücklich. Vor<br />

dem Jahr 2000 waren die<br />

Prämien für alle Berufsgruppen<br />

identisch, mal abgesehen<br />

von individuellen Risikozuschlägen.<br />

Berufe mit starken<br />

körperlichen Tätigkeiten<br />

waren dadurch bezahlbar.“<br />

Und so muss es auch wieder werden.<br />

Denn es macht für unsere Gesellschaft<br />

keinen Sinn, wenn sich nur Berufstätige<br />

mit niedrigerem BU-Risiko privat absichern<br />

können – alle anderen aber mit<br />

„Abschreckprämien“ ferngehalten und<br />

im Falle einer Berufsunfähigkeit in die<br />

Abhängigkeit staatlicher Sozialleistungen<br />

gedrängt werden.<br />

Da aber keine Versicherungsgesellschaft<br />

die Fehlentwicklung der vergangenen<br />

Jahre im Alleingang korrigieren kann,<br />

benötigen die BU-Versicherer Hilfe.<br />

Doch der GDV ignoriert das Problem<br />

und veröffentlicht stattdessen praxisferne<br />

Statistiken, nach denen bei Anträgen<br />

auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

eine Annahmequote<br />

von über 94 Prozent suggeriert wird.<br />

Keine Lösung in Sicht!<br />

Weil der Umsatz nun stagniert, beeilen<br />

sich die Versicherer Erwerbsunfähigkeitsversicherungen<br />

und sogenannte<br />

Alternativen mit löchrigem Versicherungsschutz<br />

auf den Markt zu bringen.<br />

Aber was haben Grundfähigkeits-,<br />

Dread-Disease- oder auch Multi-Risk-Versicherungen<br />

eigentlich mit der Arbeitskraftabsicherung<br />

zu tun? Sie erbringen<br />

oder verweigern die Leistung unabhängig<br />

davon, ob der Versicherte noch eine<br />

(Rest-)Arbeitskraft besitzt.<br />

Die Dread-Disease-Versicherung beispielsweise<br />

leistet bekanntlich nur bei<br />

exakt definierten, schweren Erkrankungen.<br />

Doch ein Betroffener kann sich<br />

nicht aussuchen, infolge welcher Krankheit<br />

er berufsunfähig wird. Die Leistung<br />

erfolgt immer als Einmalzahlung. Selbst<br />

wenn der Betroffene durch die „richtige“<br />

Krankheit berufsunfähig wird – welche<br />

utopische Versicherungssumme müsste<br />

beispielsweise ein 30-Jähriger wählen,<br />

um auch im Falle einer dauerhaften<br />

Berufsunfähigkeit ausreichend abgesichert<br />

zu sein?<br />

Diese sogenannten Alternativen sind<br />

preiswerter weil die Wahrscheinlichkeit<br />

von Versicherungsfällen und/oder<br />

die Höhe der Versicherungsleistungen<br />

niedriger ist. Es ist eine Täuschung der<br />

Verbraucher, bei solchen Versicherungsprodukten<br />

von Alternativen zur BU-Versicherung<br />

zu sprechen. Ich fürchte, dass<br />

sich der Ruf der Branche weiter verschlechtert,<br />

wenn die Verbraucher in<br />

einigen Jahren die „falsche“ Erkrankung<br />

erleiden und dann trotz Berufsunfähigkeit<br />

und jahrelanger Beitragszahlung<br />

keine Leistungen erhalten.<br />

Selbst die Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />

in ihrer<br />

jetzigen Form ist nur eine<br />

Notlösung.<br />

Lediglich Erwerbsunfähigkeitsversicherungen<br />

leisten unabhängig davon, durch<br />

welche Krankheit oder Körperverletzung<br />

der Arbeitskraftverlust eingetreten<br />

ist. Aber im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

leistet sie eben nur,<br />

wenn der Versicherte gar keine Berufstätigkeit<br />

mehr regelmäßig und dauerhaft<br />

– bei den meisten Tarifen mindestens 3<br />

Stunden täglich – ausüben kann.<br />

Trotzdem könnte dies eine Alternative<br />

für alle sein, die sich im Falle einer<br />

Berufsunfähigkeit trotz des angeschlagenen<br />

Gesundheitszustands zutrauen, eine<br />

ausübbare Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt<br />

zu finden – auch wenn das Einkommen<br />

dann vermutlich niedriger ausfallen<br />

mag.<br />

Aber damit kommen wir zum nächsten<br />

Problem. Wovon soll ein Betroffener die<br />

Beiträge für die auch nicht ganz preiswerte<br />

Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />

weiterbezahlen, wenn er zunächst „nur“<br />

berufsunfähig wird? Wer sich bei guter<br />

Gesundheit in seinem gelernten Beruf<br />

keine BU-Versicherung leisten konnte,<br />

wird sich mit dem vermutlich niedrigeren<br />

Einkommen aus einem neu gefundenen<br />

Ersatzjob auch die EU-Versicherung<br />

nicht mehr leisten können. Muss in dieser<br />

finanziellen Notsituation der Versicherungsschutz<br />

aber gekündigt werden,<br />

geht der Betroffene logischerweise leer<br />

aus, wenn die oder eine andere Krankheit<br />

ein paar Jahre später doch noch zur<br />

Erwerbsunfähigkeit führt.<br />

Fehlt den<br />

Versicherern der Wille zu<br />

verbraucherfreundlichen<br />

Lösungen?<br />

Natürlich könnte die Versicherungsbranche<br />

hier schnell nachbessern und<br />

EU-Versicherungen grundsätzlich oder<br />

optional mit einer BUZ-Beitragsbefreiung<br />

ausstatten. Bei Lebens- oder Rentenversicherungen<br />

ist das durchaus üblich.<br />

Doch die Versicherer sehen hierzu keinen<br />

Handlungsbedarf. Das wäre aber für<br />

mich nur nachvollziehbar, wenn die Versicherungsbranche<br />

derzeit an einer für<br />

alle Berufsgruppen bezahlbaren Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

arbeiten und<br />

die EU-Versicherung damit bedeutungslos<br />

werden würde!<br />

Gerd Kemnitz<br />

Diplomingenieur und<br />

Versicherungsmakler mit<br />

Spezialisierung auf<br />

BU-Versicherungen<br />

Bei dieser BU-Versicherung sollten dann<br />

aber auch alle Versicherer eine stark vereinfachte<br />

Gesundheitsprüfung für Personen,<br />

die das 19. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet haben, vorsehen. Denn jeder<br />

Jugendliche muss nach Erlangung der<br />

Volljährigkeit innerhalb eines bestimmten<br />

Zeitraumes (z. B. innerhalb von zwölf<br />

Monaten) die Möglichkeit bekommen,<br />

eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit<br />

stark vereinfachter Gesundheitsprüfung<br />

abzuschließen.<br />

Erstens kann er vor Vollendung des 18.<br />

Lebensjahres ohnehin keine Versicherung<br />

ohne Unterstützung der Erziehungsberechtigten<br />

abschließen. Und<br />

zweitens hat ein 18-jähriger auch bei<br />

der durch die Rechtsprechung geforderten<br />

„zumutbaren Anstrengung seines<br />

Gedächtnisses“ kaum eine Chance, die<br />

Gesundheitsfragen mit den üblichen<br />

Fristen vollständig zu beantworten.<br />

Warum sollten vereinfachte Gesundheitsfragen<br />

nur im Rahmen von Sonderaktionen<br />

oder im Rahmen einer betrieblichen<br />

BU-Versicherung möglich sein?<br />

Außerdem wäre dies für jeden Jugendlichen<br />

ein besonderer Anreiz, sich seinen<br />

BU-Schutz so zeitig wie möglich zu<br />

sichern. Und wenn es keine Berufsgruppen<br />

mehr gibt, muss auch keiner abwarten,<br />

bis er eine günstiger eingestufte<br />

Tätigkeit ausübt!<br />

Ein Kommentar von<br />

Gerd Kemnitz<br />

Seite 58 02/<strong>2016</strong> Foto: © Gerd Kemnitz<br />

Seite 59


Sparten<br />

Haftungsrisiko Vereinsvorstand<br />

Warum sich eine D&O-Police<br />

nicht nur für Manager von<br />

Unternehmen lohnt<br />

Deutschland ist ein Land der Vereine. Unzählige Vorstände verwalten deren Finanzen oder organisieren<br />

das nächste Clubfest. Obwohl diese Ämter meist nur ehrenamtlich ausgeübt werden, bergen sie folgenschwere<br />

Risiken für Vereinsvorstände. Um im Schadenfall nicht mit dem eigenen Vermögen haften<br />

zu müssen, empfiehlt sich auch bei der Übernahme einer solchen Entscheidungsverantwortung der<br />

Abschluss einer Directors & Officers Liability, kurz D&O-Versicherung.<br />

cherung abzuschließen. Bei der Veranstaltung<br />

wurde ein Gast schwer verletzt.<br />

Er verklagte den Verein, woraufhin ihm<br />

Schadenersatz und Schmerzensgeld<br />

zugesprochen wurden. Hinzu kamen die<br />

Kosten für den Krankenhausaufenthalt<br />

des Verletzten sowie dessen Krankengeld<br />

und Lohnfortzahlung. Der Tennisclub<br />

nahm den Vorstand für den Gesamtschaden<br />

in Höhe von 65.000 Euro in Regress.<br />

Letztendlich haftete dieser mit seinem<br />

Privatvermögen.<br />

In einem anderen Fall vernachlässigte<br />

der Geschäftsführer eines Skiclubs die<br />

Dokumentationspflichten für seinen<br />

Verein. Als Konsequenz entzog das<br />

Finanzamt dem Verein die Gemeinnützigkeit<br />

und forderte auf Basis einer<br />

Schätzung nachträglich Körperschafts-,<br />

Gewerbe- und Umsatzsteuer. Nachdem<br />

das Vereinsvermögen aufgebraucht war,<br />

haftete der Vorstand mit seinem Privatvermögen<br />

für den Rest der Steuernachforderung.<br />

Gut geschützt im Ehrenamt<br />

Bei beiden Beispielen hätte eine D&O<br />

die Verantwortlichen vor dem finanziellen<br />

Schaden bewahrt. Die Police bietet<br />

Geschäftsführern und Vorständen von<br />

Vereinen umfassenden Schutz bei deren<br />

geschäftlichen Entscheidungen. So hilft<br />

die D&O, unberechtigte Ansprüche aus<br />

Vermögensschäden abzuwehren und<br />

übernimmt im Rahmen dieses passiven<br />

Rechtsschutzes auch Anwalts-, Gutachter-<br />

und Gerichtskosten. Schäden, die<br />

berechtigte Ansprüche nach sich ziehen,<br />

werden von der Versicherung getragen.<br />

Je nach Vereinsgröße und den damit verbundenen<br />

Risiken können die Verantwortlichen<br />

entweder eine separate D&O<br />

zur Absicherung des Vorstands oder eine<br />

auf Vereine zugeschnittene Vermögensschaden-<br />

und Betriebshaftpflicht mit<br />

integrierter D&O abschließen. Zum Beispiel<br />

bietet Hiscox per Antrag für Vereine<br />

mit einer Haushaltssumme von bis<br />

zu 100.000 Euro eine Kombination aus<br />

Haftpflicht und D&O für 350,00 Euro<br />

Netto-Jahresprämie an. Personen- und<br />

Sachschäden sind hierbei mit einer Versicherungssumme<br />

von drei Millionen<br />

Euro und Vermögensschäden bis zu<br />

100.000 Euro versichert.<br />

Bei der Wahl einer passenden D&O-Police<br />

empfiehlt es sich, auf eine klare, transparente<br />

Vertragsgestaltung mit genau<br />

abgegrenzten Ausschlüssen zu achten.<br />

Da Vereinsvorstände häufig wechseln,<br />

kommen Fehler und ihre Konsequenzen<br />

oft erst nach einiger Zeit ans Licht. Mit<br />

der im Idealfall prämienneutralen und<br />

unbegrenzten Nachmeldefrist bietet eine<br />

D&O aber selbst nach Vertragskündigung<br />

noch Versicherungsschutz. Umfassend<br />

abgesichert steht die Freude an<br />

Engagement und Gemeinschaft bei den<br />

Vereinsvorständen ebenso wie bei den<br />

Mitgliedern wieder im Vordergrund.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Mario Hartmann<br />

Während heute die meisten Unternehmen<br />

die Haftungsrisiken ihrer Manager<br />

über eine D&O-Police absichern, gilt<br />

im Bereich der Vereine noch vielfach<br />

die Ansicht, dass sich eine Versicherung<br />

angesichts der kleinen Vereinskasse nicht<br />

lohnt. Doch Fehlentscheidungen können<br />

Vereine und vor allem deren Vorstände<br />

schmerzlich treffen, da sie im Schadenfall<br />

sogar mit dem Privatvermögen haften.<br />

Es reicht bereits eine verpasste Frist oder<br />

Nachlässigkeit bei gesetzlichen Pflichten,<br />

wie Beispiele aus der Praxis verdeutlichen.<br />

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Zahnschutz kann so unkompliziert sein.<br />

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Der Vorstand eines Tennisclubs versäumte<br />

es, für das anstehende Vereinsfest<br />

rechtzeitig die übliche Haftpflichtversi-<br />

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Seite 61


Ein Kodex für die eigene<br />

Überzeugung<br />

Betriebliche Krankenversicherung<br />

gewinnt an Bedeutung<br />

Das Interesse an der betrieblichen Krankenversicherung<br />

(bKV) sowohl von<br />

Arbeitgebern als auch von Vertriebspartnern,<br />

nimmt deutlich zu. Denn<br />

Unternehmen, die innovative personalpolitische<br />

Entlohnungsinstrumente<br />

suchen, kommen an den Megatrends<br />

Gesundheit und Demografie nicht mehr<br />

vorbei. Neben den klassischen Beweggründen<br />

wie Recruiting, Fluktuation,<br />

Mitarbeiterbindung oder Employer<br />

Branding gewinnt die Mitarbeiterleistung<br />

– und damit verbunden die Gesundheit<br />

der Belegschaft – für die Arbeitgeber<br />

zunehmend an Bedeutung.<br />

In vielen Branchen sind zusätzliche<br />

Benefits neben dem Gehalt mittlerweile<br />

„Standard“. Doch die meisten von ihnen<br />

haben keinen messbaren Return on Invest<br />

oder werden von den Arbeitnehmern<br />

nicht als ein echter Mehrwert erlebt.<br />

Die bKV leistet hingegen einen direkten<br />

Beitrag zur Gesundheit oder Gesundheitsvorsorge<br />

jedes Mitarbeiters, egal ob<br />

privat oder gesetzlich versichert. Damit<br />

wird sie von allen Mitarbeitern positiv<br />

wahrgenommen. Eine bKV ist also nicht<br />

nur innovativ, sondern ist sinnvoll und<br />

genießt eine besondere Wertschätzung<br />

– eine klassische Win-win-Situation für<br />

den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.<br />

Professionellen<br />

Service schaffen<br />

Der Schwerpunkt der Arbeit im Bereich<br />

der bKV sollte allerdings primär nicht in<br />

der Vermittlung liegen, sondern darin,<br />

gemeinsam mit Vertriebspartnern und<br />

Firmenkunden den Bedarf zu ermitteln<br />

und Lösungen für ein individuell angepasstes<br />

Gesundheitskonzept zu erarbeiten<br />

und umzusetzen. In der Beratung<br />

kommt es immer auf mehrere Dinge<br />

an, zum Beispiel auf den Zeitpunkt, die<br />

individuelle Situation und Anforderung<br />

des Unternehmens, auf einen flexiblen,<br />

klaren und nachhaltigen Konzeptgeber<br />

und auf die beteiligten Persönlichkeiten<br />

– welche diese Konzepte gezielt und<br />

individuell erarbeiten, beraten und professionell<br />

implementieren.<br />

Robert Gladis<br />

Leiter Kompetenzcenter<br />

betriebliche Krankenversicherung der<br />

HALLESCHE Krankenversicherung a.G<br />

Individuelle Lösungen<br />

für große und kleine<br />

Unternehmen<br />

Dabei gilt es ein Konzept zu entwickeln,<br />

mit dem die Ansprüche von Unternehmen<br />

aller Größen und Branchen erfüllt<br />

werden können. Zu den Kunden gehören<br />

hier ebenso Kleintriebe wie Unternehmen<br />

aus dem Mittelstand bis hin zu<br />

internationalen Konzernen. Es hat sich<br />

gezeigt, dass Unternehmen individuell<br />

betrachtet werden möchten und müssen.<br />

Denn in jedem Unternehmen gibt<br />

es unterschiedliche Anforderungen und<br />

Problemstellungen für eine bKV, die es<br />

zu lösen gilt.<br />

Vorsorge im Fokus<br />

Bei Firmenkunden besonders beliebt sind<br />

die Angebote im präventiven Bereich,<br />

denn davon profitieren alle Mitarbeiter<br />

gleichermaßen. Psychische Erkrankungen<br />

sind die zweithäufigste Ursache<br />

für krankheitsbedingte Ausfälle in den<br />

Unternehmen. Erfahrungsgemäß stoßen<br />

Vorsorge-Schecks zur Erschöpfungs-Prophylaxe<br />

hierbei neben den klassischen<br />

Vorsorge-Leistungen auf großes Interesse.<br />

Aber auch andere Bausteine, wie die<br />

Chefarztbehandlung im Krankenhaus<br />

oder die Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen<br />

und Zahnersatz, werden stark<br />

nachgefragt.<br />

Die bKV ist in der Wahrnehmung der<br />

Mitarbeiter keine „Versicherung“ oder<br />

ein „Zuschuss“, sondern vielmehr der<br />

Ausdruck sozialer Verantwortung und<br />

Verbundenheit des Arbeitgebers. Die<br />

Dankbarkeit von Mitarbeitern zu erleben,<br />

die durch ihre bKV in der Gesundheitsvor-<br />

oder Nachsorge gute und<br />

notwendige Unterstützung erhalten,<br />

gehören für Unternehmen und Versicherer<br />

zu den schönsten Erfahrungen.<br />

Ein Gastbeitrag von<br />

Robert Gladis<br />

Seite 62 02/<strong>2016</strong><br />

Mit dem Kodex „Ehrbarer Versicherungsmakler“<br />

und „Ehrbarer Finanzanlagevermittler“<br />

bekennen sich beide<br />

Vermittlergruppen dazu, im Sinne ihrer<br />

Kunden zu handeln und sich an die im<br />

Kodex formulierten Regeln zu halten.<br />

Mit Hilfe der Registernummer zum<br />

§ 34d bzw. § 34f GewO kann jeder<br />

Kunde online auf <strong>Versicherungsbote</strong>.de<br />

prüfen, ob sich sein Makler zum<br />

Kodex bekennt.<br />

Diese Versicherer akzeptieren den<br />

<strong>Versicherungsbote</strong> Kodex:<br />

ERGO Versicherungsgruppe AG<br />

Stuttgarter Versicherung AG<br />

Wüstenrot & Württembergische AG<br />

Baden-Badener Versicherung AG<br />

Feuersozietät Berlin Brandenburg<br />

Versicherung AG<br />

Alte Leipziger – Hallesche<br />

Konzern<br />

Zurich Versicherung<br />

DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung<br />

AG<br />

Den genauen Wortlaut der<br />

Kodizes kann man unter<br />

http://kodex.vbote.de nach -<br />

lesen und sich online registrieren<br />

oder Sie nutzen<br />

das nachfolgende Bestell -<br />

for mular:<br />

Registrieren und bestellen<br />

Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen und senden an:<br />

<strong>Versicherungsbote</strong> Verlag UG, Reclamstr. 42, 04315 Leipzig,<br />

per E-Mail: info@versicherungsbote.de, via Fax: 0341/39284309<br />

Ich bekenne mich zum<br />

Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler<br />

Registernr. 34d<br />

Senden Sie mir ein gedrucktes Exemplar:<br />

ohne Personalisierung für 18,00 Euro*<br />

personalisiert für 70,00 Euro*<br />

Kodex Ehrbarer Finanzanlagevermittler<br />

Registernr. 34f<br />

Senden Sie mir ein gedrucktes Exemplar:<br />

ohne Personalisierung für 18,00 Euro*<br />

personalisiert für 70,00 Euro*<br />

*Für beide Kodizes zusammen zahlen Sie 24,00 Euro, für die personalisierte Variante 100,00 Euro. Alle Preise in Netto.<br />

Firma:<br />

Name, Vorname:<br />

Straße, Nr.:<br />

PLZ, Ort:<br />

E-Mail-Adresse:<br />

Ort, Datum:<br />

Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.versicherungsbote.de/agb.html<br />

Unterschrift:


Gute Zukunftsaussichten?<br />

„ Ich<br />

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