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bayern Metall 05/2024

Das Magazin des Monats widmet sich auf den ersten Seiten den Bereichen Metallbau und Fassadenbau. Es präsentiert beeindruckende Fassaden, zeitsparende Softwarelösungen und berichtet über den Einsatz nachhaltiger Rohstoffe im Metallbau. Des Weiteren werden Neuigkeiten aus den Fachbereich Hufbeschlag, Metallgestaltung sowie aus unserem aktiven Innungsleben gezeigt.

Das Magazin des Monats widmet sich auf den ersten Seiten den Bereichen Metallbau und Fassadenbau. Es präsentiert beeindruckende Fassaden, zeitsparende Softwarelösungen und berichtet über den Einsatz nachhaltiger Rohstoffe im Metallbau. Des Weiteren werden Neuigkeiten aus den Fachbereich Hufbeschlag, Metallgestaltung sowie aus unserem aktiven Innungsleben gezeigt.

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STEUERN & FINANZEN

Das Schreckgespenst der Unterversicherung

„Papier ist geduldig“ lautet ein altes Sprichwort. Im Fall der gewerblichen

Inhaltsversicherung bedeutet das nicht selten, dass die einmal

festgelegte Versicherungssumme über Jahre hinweg oft unverändert

geblieben ist. Bei einem Schaden stellt sich dann plötzlich die Frage:

Reicht das, was mal vereinbart wurde, heute noch aus? Und wie kann

man verhindern, dass man sich diese Frage stellen muss?

Achtung: Entscheidend sind nicht die

Buchwerte der einzelnen Gegenstände,

sondern z. B. die Hochrechnung

des Anschaffungspreises zum Zeitpunkt

der Anschaffung mit dem Erzeuger-Preisindex

des Statistischen Bundesamtes.

Für den Unternehmer im Handwerk

stellt der Betrieb in seiner Gesamtheit,

neben der eigenen Arbeitskraft und der

seiner Mitarbeiter, das größte Kapital

dar. Ständige Investitionen in zeitgemäße

Technik sichern die Wettbewerbsfähigkeit

des Unternehmens.

Zum Schutz vor Ereignissen wie zum

Beispiel einem Brand, einem Hagel

oder die immer häufiger auftretenden

Elementargefahren, schließen Unternehmer

i. d. R. eine gewerbliche Inhaltsversicherung

ab. Sinnvollerweise

ergänzen sie diese mit einer Absicherung

gegen dadurch entstehende Ertragsausfälle

und zur Deckung der fortlaufenden

Kosten.

Wenn allerdings der vorhandene Wert

der Betriebseinrichtung zum Zeitpunkt

eines Schadens höher ist als die einstmals

abgeschlossene Versicherungssumme,

dann wird der entstandene

Schaden im entsprechenden Verhältnis

gekürzt.

So eine Situation führt zwangsläufig,

neben dem ganzen Ärger, den ein solcher

Schadenfall mit sich bringt, zu einem

erheblichen Frust, vielleicht auch

zu einer existenzbedrohenden Lage.

Damit Ihnen das im Schadenfall erspart

bleibt, klären wir an dieser Stelle über

die wichtigsten Punkte auf: Wie berechnet

sich eigentlich die Versicherungssumme?

Was versteht man unter Versicherungswert?

Kann mit dem Versicherer

ein Unterversicherungsverzicht vereinbart

werden? Worauf im Kleingedruckten

sollte geachtet werden?

Die Versicherungssumme ist im Idealfall

identisch mit dem Versicherungswert

und bezieht sich auf die gesamte

kaufmännische und technische Betriebseinrichtung

zum Neuwert. Dies

unabhängig davon, ob sie vielleicht

einzelne Gegenstände gebraucht gekauft

haben oder beispielsweise günstig,

als Auslaufmodell, mit Rabatt haben

kaufen können. Oder sogar schon

seit Generationen besitzen. Entscheidend

ist also immer der Listenneupreis

zum Zeitpunkt des Schadeneintritts.

Denken Sie an der Stelle auch daran,

gegebenenfalls bestimmte Maschinen

in der Produktion oder der Bearbeitung

evtl. mit einer eigenen Maschinenbruch-

bzw. Maschinenkaskoversicherung

abzusichern, falls nötig.

Ein Blick in das Sachanlagenverzeichnis

ihrer Bilanz ist da hilfreich. Aber

Foto: Comofoto/AdobeStock

Viele Versicherer erstatten im Schadenfall

nur noch den Zeitwert älterer

Gegenstände, wenn zum Zeitpunkt

des Schadens der Wert unter 40 % des

aktuellen Listenneupreises liegt. Fragen

Sie bei Ihrem Versicherer nach und

vereinbaren Sie ggf. die Streichung einer

solchen Klausel.

Die Versicherungssumme in der Betriebsunterbrechungsversicherung

dagegen

ist eine kaufmännische Größe.

Auch hier hilft ein Blick in die aktuelle

Bilanz. Vereinfacht gesagt ermittelt sie

sich nach der Formel „Jahresnettoumsatz

abzüglich Wareneinsatz“.

Zu guter Letzt: Erkundigen Sie sich bei

Ihrem Versicherer, ob er unter bestimmten

Voraussetzungen zur Vereinbarung

eines Unterversicherungsverzichts

bereit ist.

Betrachten Sie den Umgang mit ihren

Betriebsversicherungen wie die jährliche

Vorsorgeuntersuchung beim Arzt.

Dann kann ihnen im Schadenfall nicht

mehr viel passieren und sie sind bald

wieder einsatzfähig.

Autor: Georg

Kuon, gelernter

Versicherungskaufmann

und seit über

30 Jahren in

verschiedenen

Funktionen tätig.

Er ist Inhaber

der Generalagentur Kuon, Winkler

& Collegen des Münchener Verein.

Er unterrichtet außerdem als freier

Dozent an verschiedenen Bildungseinrichtungen

des bayerischen Handwerks

in Kursen zur Vorbereitung auf

die Meisterprüfung.

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