bayern Metall 05/2024
Das Magazin des Monats widmet sich auf den ersten Seiten den Bereichen Metallbau und Fassadenbau. Es präsentiert beeindruckende Fassaden, zeitsparende Softwarelösungen und berichtet über den Einsatz nachhaltiger Rohstoffe im Metallbau. Des Weiteren werden Neuigkeiten aus den Fachbereich Hufbeschlag, Metallgestaltung sowie aus unserem aktiven Innungsleben gezeigt.
Das Magazin des Monats widmet sich auf den ersten Seiten den Bereichen Metallbau und Fassadenbau. Es präsentiert beeindruckende Fassaden, zeitsparende Softwarelösungen und berichtet über den Einsatz nachhaltiger Rohstoffe im Metallbau. Des Weiteren werden Neuigkeiten aus den Fachbereich Hufbeschlag, Metallgestaltung sowie aus unserem aktiven Innungsleben gezeigt.
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STEUERN & FINANZEN
Das Schreckgespenst der Unterversicherung
„Papier ist geduldig“ lautet ein altes Sprichwort. Im Fall der gewerblichen
Inhaltsversicherung bedeutet das nicht selten, dass die einmal
festgelegte Versicherungssumme über Jahre hinweg oft unverändert
geblieben ist. Bei einem Schaden stellt sich dann plötzlich die Frage:
Reicht das, was mal vereinbart wurde, heute noch aus? Und wie kann
man verhindern, dass man sich diese Frage stellen muss?
Achtung: Entscheidend sind nicht die
Buchwerte der einzelnen Gegenstände,
sondern z. B. die Hochrechnung
des Anschaffungspreises zum Zeitpunkt
der Anschaffung mit dem Erzeuger-Preisindex
des Statistischen Bundesamtes.
Für den Unternehmer im Handwerk
stellt der Betrieb in seiner Gesamtheit,
neben der eigenen Arbeitskraft und der
seiner Mitarbeiter, das größte Kapital
dar. Ständige Investitionen in zeitgemäße
Technik sichern die Wettbewerbsfähigkeit
des Unternehmens.
Zum Schutz vor Ereignissen wie zum
Beispiel einem Brand, einem Hagel
oder die immer häufiger auftretenden
Elementargefahren, schließen Unternehmer
i. d. R. eine gewerbliche Inhaltsversicherung
ab. Sinnvollerweise
ergänzen sie diese mit einer Absicherung
gegen dadurch entstehende Ertragsausfälle
und zur Deckung der fortlaufenden
Kosten.
Wenn allerdings der vorhandene Wert
der Betriebseinrichtung zum Zeitpunkt
eines Schadens höher ist als die einstmals
abgeschlossene Versicherungssumme,
dann wird der entstandene
Schaden im entsprechenden Verhältnis
gekürzt.
So eine Situation führt zwangsläufig,
neben dem ganzen Ärger, den ein solcher
Schadenfall mit sich bringt, zu einem
erheblichen Frust, vielleicht auch
zu einer existenzbedrohenden Lage.
Damit Ihnen das im Schadenfall erspart
bleibt, klären wir an dieser Stelle über
die wichtigsten Punkte auf: Wie berechnet
sich eigentlich die Versicherungssumme?
Was versteht man unter Versicherungswert?
Kann mit dem Versicherer
ein Unterversicherungsverzicht vereinbart
werden? Worauf im Kleingedruckten
sollte geachtet werden?
Die Versicherungssumme ist im Idealfall
identisch mit dem Versicherungswert
und bezieht sich auf die gesamte
kaufmännische und technische Betriebseinrichtung
zum Neuwert. Dies
unabhängig davon, ob sie vielleicht
einzelne Gegenstände gebraucht gekauft
haben oder beispielsweise günstig,
als Auslaufmodell, mit Rabatt haben
kaufen können. Oder sogar schon
seit Generationen besitzen. Entscheidend
ist also immer der Listenneupreis
zum Zeitpunkt des Schadeneintritts.
Denken Sie an der Stelle auch daran,
gegebenenfalls bestimmte Maschinen
in der Produktion oder der Bearbeitung
evtl. mit einer eigenen Maschinenbruch-
bzw. Maschinenkaskoversicherung
abzusichern, falls nötig.
Ein Blick in das Sachanlagenverzeichnis
ihrer Bilanz ist da hilfreich. Aber
Foto: Comofoto/AdobeStock
Viele Versicherer erstatten im Schadenfall
nur noch den Zeitwert älterer
Gegenstände, wenn zum Zeitpunkt
des Schadens der Wert unter 40 % des
aktuellen Listenneupreises liegt. Fragen
Sie bei Ihrem Versicherer nach und
vereinbaren Sie ggf. die Streichung einer
solchen Klausel.
Die Versicherungssumme in der Betriebsunterbrechungsversicherung
dagegen
ist eine kaufmännische Größe.
Auch hier hilft ein Blick in die aktuelle
Bilanz. Vereinfacht gesagt ermittelt sie
sich nach der Formel „Jahresnettoumsatz
abzüglich Wareneinsatz“.
Zu guter Letzt: Erkundigen Sie sich bei
Ihrem Versicherer, ob er unter bestimmten
Voraussetzungen zur Vereinbarung
eines Unterversicherungsverzichts
bereit ist.
Betrachten Sie den Umgang mit ihren
Betriebsversicherungen wie die jährliche
Vorsorgeuntersuchung beim Arzt.
Dann kann ihnen im Schadenfall nicht
mehr viel passieren und sie sind bald
wieder einsatzfähig.
Autor: Georg
Kuon, gelernter
Versicherungskaufmann
und seit über
30 Jahren in
verschiedenen
Funktionen tätig.
Er ist Inhaber
der Generalagentur Kuon, Winkler
& Collegen des Münchener Verein.
Er unterrichtet außerdem als freier
Dozent an verschiedenen Bildungseinrichtungen
des bayerischen Handwerks
in Kursen zur Vorbereitung auf
die Meisterprüfung.
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