Versicherungsbote 1-2020
- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen - Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten - Wie man sich gegen das Wetter versichert
- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen
- Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten
- Wie man sich gegen das Wetter versichert
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bundesamt (Destatis) erstellt werden oder wie sie durch<br />
private Rentenversicherer unter<br />
Berufung auf Zahlen der<br />
Deutschen Aktuarvereinigung<br />
(DAV) genutzt werden. Bei Ehepaaren<br />
als Bezieher einer<br />
gemeinsamen Leibrente greift in<br />
der Regel die Lebenserwartung<br />
der Partnerin oder des Partners<br />
mit der höchsten Lebenserwartung<br />
– zum Nachteil des<br />
Paares. Denn grundlegend gilt: Je<br />
kürzer die Lebenserwartung<br />
gemäß Sterbetafel, desto höher<br />
fällt die Leibrente aus.<br />
Die Leibrente als „Wette auf den Tod“<br />
Weil die Leibrente lebenslang garantiert wird, die<br />
Berechnung sich jedoch auf statistische Durchschnittsdaten<br />
bezieht, bezeichnet das Portal biallo.de das<br />
Geschäft auch als „Wette auf den Tod“. Denn wer<br />
besonders lang lebt und demnach besonders lang die<br />
Rente bezieht, der macht ein günstiges Geschäft.<br />
Nachteilig hingegen – nicht nur allgemein mit Blick auf<br />
die Lebensdauer, sondern auch mit Blick auf das<br />
Leibrenten-Geschäft – ist ein früher Tod: Wer zeitig nach<br />
Abschluss des Vertrags stirbt, hat in der Regel<br />
draufgezahlt. Bei Ehepaaren als Leibrenten-Bezieher wird<br />
die Leibrente freilich bis zum Tode der oder des<br />
Letztverstorbenen gewährt. Solche Details aber hängen<br />
stets auch von der Vertragsgestaltung ab und können<br />
demnach variieren.<br />
Auch bieten Anbieter wie die Leibrenten Grundbesitz<br />
AG immerhin einen Mindestschutz für Hinterbliebene<br />
an: Im Falle eines frühen Tods der Leibrentner werden<br />
über einen Zeitraum von fünf Jahren oder auf Wunsch<br />
auch länger monatliche Renten an die Erben oder andere<br />
Begünstigte weitergezahlt. Hingegen kann die Chance<br />
auf Langlebigkeit und damit auf einen langen<br />
Rentenbezug mitunter auch kosten: Manche Anbieter<br />
verlangen eine gesonderte Gebühr zur Absicherung des<br />
Langlebigkeitsrisikos, die zu Lasten der Renten gehen<br />
kann. Zumindest für die Modellrechnung von<br />
Deutschlands größtem Anbieter spielen solche<br />
Zusatzkosten aber keine Rolle. Demnach kann ein<br />
75-jähriger und alleinstehender Mann, der eine<br />
Immobilie mit Verkehrswert 250.000 Euro besitzt, laut<br />
Info-Broschüre eine Rente im Gesamtwert von<br />
84<br />
Wer zeitig nach Abschluss<br />
des Vertrags<br />
stirbt, hat in der Regel<br />
draufgezahlt.<br />
1.900 Euro pro Monat lebenslang erwarten. Jedoch:<br />
Diesen Wert bekommt er nicht<br />
ausgezahlt.<br />
Denn die Sterbetafeln sind auch<br />
ausschlaggebend, um den<br />
Wohnwert zu ermitteln:<br />
Zunächst wird ein monatlicher<br />
„Wohnwert“ bestimmt, dann für<br />
die Zeit der erwarteten<br />
Lebensdauer summiert und zu<br />
Lasten der Leibrentnerinnen und<br />
Leibrentner vom Verkaufswert<br />
der Immobilie abgezogen. Erst<br />
der reduzierte Wert dient dann als Grundlage für die<br />
ausgezahlte Rente. Dem Mann aus der Musterrechnung<br />
werden 800 Euro berechnet, so dass dieses Wohnen<br />
keineswegs wirklich als „mietfrei“ beschrieben werden<br />
kann. Ausgezahlt also bekommt dieser Leibrentner<br />
monatlich 1.900 Euro (Gesamtwert) minus 800 Euro<br />
(Wohnwert) = 1.100 Euro Leibrente auf Lebenszeit für<br />
den Verkauf seiner Immobilie.<br />
Auf diesen Betrag fallen auch Steuern an – müssen die<br />
Leibrentner die erhaltene Leibrente doch mit dem<br />
Ertragsanteil versteuern. Dieser Ertragsanteil hängt<br />
vom Alter des Empfängers ab. Die Prozentsätze sind<br />
festgeschrieben in der maßgebenden Tabelle von<br />
Paragraph 22 Einkommensteuergesetz (EStG) – so<br />
beträgt zum Beispiel der Ertragsanteil für einen<br />
75-Jährigen 11 Prozent.<br />
Immobilienverrentung: Empfehlenswert<br />
bei Restschuld und fehlenden<br />
Instandhaltungsgeldern<br />
Geht es einzig um das lukrative Geschäft, rechnet sich<br />
häufig der direkte Verkauf einer Immobilie oder die<br />
Vermietung einer Immobilie mehr als die Immobilienverrentung<br />
zum Erhalt einer Leibrente. Und doch: Es<br />
gibt Situationen, in denen die Immobilienverrentung<br />
empfehlenswert ist. Das trifft zum Beispiel dann zu,<br />
wenn man in der eigenen Immobilie wohnen möchte,<br />
aber wenig Kapital vorhanden ist. Grundbedingung:<br />
Statt eines Vererbens der Immobilie an die<br />
Nachkommen wird der Verkauf angestrebt.<br />
Und hier kommt eine weitere Möglichkeit hinzu:<br />
Anbieter ermöglichen auch Mischmodelle zwischen<br />
einer Leibrente und einer Einmalzahlung. In solchen