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Versicherungsbote 1-2020

- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen - Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten - Wie man sich gegen das Wetter versichert

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- Wie man sich gegen das Wetter versichert

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▷ Der Anspruch auf eine gesetzliche Rente dergestalt<br />

ist, dass er einen relevanten Zuschuss auch zu den<br />

PKV-Beiträgen sichert und<br />

▷ verschiedene kleinere Einkünfte aus verschiedenen<br />

Einkunftsarten bei freiwillig Versicherten in der<br />

KVdR zu einer hohen Beitragslast führen würden.<br />

Anschaulich wird dies an einem Vergleich der<br />

Modellrechnung für Beiträge bei freiwilliger<br />

Mitgliedschaft in der KVdR mit einem realen Basis-Tarif<br />

der HanseMerkur, den der <strong>Versicherungsbote</strong><br />

exemplarisch zur Veranschaulichung des Problems<br />

hinzuzog. Freilich: Keineswegs wirkt sich die Zeit vor<br />

dem Ruhestand neutral auf die Versichertenprämien in<br />

der privaten Krankenversicherung aus. Denn zum einen<br />

kalkulieren die Versicherer anhand des Anwartschaftsdeckungsverfahren<br />

bereits Rückstellungen für das<br />

Alter in die Prämien ein. Zum anderen wird, seit einer<br />

Gesundheitsreform aus dem Jahr 2000, ein Beitragszuschlag<br />

von zehn Prozent für Mitglieder vom 22. bis zum<br />

60. Lebensjahr auf die Prämien verbindlich durch den<br />

Gesetzgeber vorgeschrieben, der ebenfalls den<br />

Altersrückstellungen dient. Demnach zahlen privat<br />

Versicherte Zeit ihres Lebens einen Mehrbeitrag fürs<br />

Alter, der bei den Ausgaben nicht vernachlässigt werden<br />

darf – bei oft steigenden Prämien im Alter. Freilich:<br />

Gerade weil es so ist, sollte man einen Wechsel von der<br />

PKV in die GKV mit Bedacht prüfen. Und man sollte<br />

aufgrund aufgebauter Altersrückstellungen auch<br />

überlegen, ob man aus den komfortableren, aber oft auch<br />

teureren PKV-Tarifen in einen PKV-Basistarif wechselt.<br />

Denn dieser Basistarif bietet nach § 152 Versicherungsaufsichtsgesetz<br />

(VAG) nur vergleichbare Leistungen wie<br />

die gesetzliche Krankenversicherung.<br />

Auch PKV-Beiträge werden bezuschusst:<br />

Mitunter sind PKV-Tarife günstiger als<br />

GKV-Beiträge<br />

Zur besseren Vergleichbarkeit werden wir im Folgenden<br />

aber mit einem solchen Basistarif rechnen. Wichtig ist<br />

hierbei: Auf Antrag wird auch der KV-Beitrag für privat<br />

Versicherte durch den Rentenversicherungsträger<br />

bezuschusst, sobald Anspruch auf eine gesetzliche Rente<br />

besteht (unter Maßgabe des § 106 SGB VI). Hierbei<br />

müssen mehrere Dinge beachtet werden:<br />

▷<br />

Der Zuschuss zum PKV-Krankenversicherungsbeitrag<br />

orientiert sich – fiktiv und unter<br />

Vernachlässigung des Anwartschaftsdeckungsverfahrens<br />

in der PKV – an den<br />

▷<br />

maßgebenden Beitragssätzen für die gesetzliche<br />

Rentenversicherung und beträgt demnach in <strong>2020</strong><br />

rechnerisch 7,85 Prozent der Rente (allgemeiner<br />

GKV-Beitragssatz plus durchschnittlicher<br />

Zusatzbeitrag hälftig).<br />

Freilich: Da die Berechnung sich auf den Anspruch<br />

aus gesetzlichen Renten bezieht, ist die Höhe dieser<br />

Rentenzahlungen, nicht aber der reale PKV-Beitrag<br />

maßgebend. Bis auf eine Ausnahme: Der reale<br />

PKV-Beitrag kann die Zahlung begrenzen. Denn der<br />

Zuschuss ist beim hälftigen Beitrag gedeckelt.<br />

Ergeben die derzeit 7,85 Prozent auf die gesetzliche<br />

Rente einen höheren Betrag als den halben<br />

Beitragssatz, wird nur der hälftige Beitrag gezahlt.<br />

Im uns vorliegenden Tarif für eine Ruheständlerin<br />

beträgt der KV-Beitrag 376,80 Euro sowie der PV-Beitrag<br />

101,02 Euro. Demnach bezahlt die Ruheständlerin einen<br />

monatlichen Gesamtbeitrag in <strong>2020</strong> in Höhe von<br />

477,82 Euro. Jedoch: Bei 1.500 Euro Einnahmen aus<br />

gesetzlichen Renten bekommt sie einem Betrag von<br />

117,75 Euro (7,85 Prozent von 1.500 Euro) bezuschusst. Sie<br />

zahlt also 376,80 Euro minus 117,75 Euro als KV-Beitrag<br />

und trägt außerdem allein den vollen PV-Beitrag. Unter<br />

diesen Bedingungen aber ist ihr PKV-Beitrag geringer als<br />

der Beitrag aus der Musterrechnung des freiwillig<br />

Versicherten mit gleichen Einnahmen:<br />

Jedoch … PKV-Tarife können auch sehr teuer<br />

sein: Modellrechnung bei Ausreizen des<br />

Höchstbeitrags für PKV-Basistarife und<br />

Zuschuss auf nur 500 Euro gesetzliche Rente<br />

Allerdings entscheidet der Anspruch aus der gesetzlichen<br />

Rente anstatt der reale PKV-Beitrag über den Zuschuss.<br />

Fällt dieser Anspruch aus gesetzlichen Renten – wie bei<br />

vielen Selbständigen mit einem hohen Privatvorsorge-<br />

Portfolio – sehr gering aus, gibt es auch nur wenig zu den<br />

KV-Beiträgen als Zuschuss hinzu. Das wird besonders<br />

dann zum Problem, wenn PKV-Anbieter auch noch den<br />

zulässigen Höchstbeitrag eines PKV-Basistarifs voll<br />

ausreizen.<br />

Denn gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz darf ein<br />

PKV-Anbieter zwar den Höchstbeitrag der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung nicht überschreiten – er orientiert<br />

sich folglich auch an der Beitragsbemessungsgrenze der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Maximalwert von<br />

735,94 Euro KV-Beitrag und 142,97 Euro PV-Beitrag ist<br />

demnach das monatliche Maximum in <strong>2020</strong>, das sowohl<br />

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