Versicherungsbote 1-2020
- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen - Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten - Wie man sich gegen das Wetter versichert
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- Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten
- Wie man sich gegen das Wetter versichert
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▷ Der Anspruch auf eine gesetzliche Rente dergestalt<br />
ist, dass er einen relevanten Zuschuss auch zu den<br />
PKV-Beiträgen sichert und<br />
▷ verschiedene kleinere Einkünfte aus verschiedenen<br />
Einkunftsarten bei freiwillig Versicherten in der<br />
KVdR zu einer hohen Beitragslast führen würden.<br />
Anschaulich wird dies an einem Vergleich der<br />
Modellrechnung für Beiträge bei freiwilliger<br />
Mitgliedschaft in der KVdR mit einem realen Basis-Tarif<br />
der HanseMerkur, den der <strong>Versicherungsbote</strong><br />
exemplarisch zur Veranschaulichung des Problems<br />
hinzuzog. Freilich: Keineswegs wirkt sich die Zeit vor<br />
dem Ruhestand neutral auf die Versichertenprämien in<br />
der privaten Krankenversicherung aus. Denn zum einen<br />
kalkulieren die Versicherer anhand des Anwartschaftsdeckungsverfahren<br />
bereits Rückstellungen für das<br />
Alter in die Prämien ein. Zum anderen wird, seit einer<br />
Gesundheitsreform aus dem Jahr 2000, ein Beitragszuschlag<br />
von zehn Prozent für Mitglieder vom 22. bis zum<br />
60. Lebensjahr auf die Prämien verbindlich durch den<br />
Gesetzgeber vorgeschrieben, der ebenfalls den<br />
Altersrückstellungen dient. Demnach zahlen privat<br />
Versicherte Zeit ihres Lebens einen Mehrbeitrag fürs<br />
Alter, der bei den Ausgaben nicht vernachlässigt werden<br />
darf – bei oft steigenden Prämien im Alter. Freilich:<br />
Gerade weil es so ist, sollte man einen Wechsel von der<br />
PKV in die GKV mit Bedacht prüfen. Und man sollte<br />
aufgrund aufgebauter Altersrückstellungen auch<br />
überlegen, ob man aus den komfortableren, aber oft auch<br />
teureren PKV-Tarifen in einen PKV-Basistarif wechselt.<br />
Denn dieser Basistarif bietet nach § 152 Versicherungsaufsichtsgesetz<br />
(VAG) nur vergleichbare Leistungen wie<br />
die gesetzliche Krankenversicherung.<br />
Auch PKV-Beiträge werden bezuschusst:<br />
Mitunter sind PKV-Tarife günstiger als<br />
GKV-Beiträge<br />
Zur besseren Vergleichbarkeit werden wir im Folgenden<br />
aber mit einem solchen Basistarif rechnen. Wichtig ist<br />
hierbei: Auf Antrag wird auch der KV-Beitrag für privat<br />
Versicherte durch den Rentenversicherungsträger<br />
bezuschusst, sobald Anspruch auf eine gesetzliche Rente<br />
besteht (unter Maßgabe des § 106 SGB VI). Hierbei<br />
müssen mehrere Dinge beachtet werden:<br />
▷<br />
Der Zuschuss zum PKV-Krankenversicherungsbeitrag<br />
orientiert sich – fiktiv und unter<br />
Vernachlässigung des Anwartschaftsdeckungsverfahrens<br />
in der PKV – an den<br />
▷<br />
maßgebenden Beitragssätzen für die gesetzliche<br />
Rentenversicherung und beträgt demnach in <strong>2020</strong><br />
rechnerisch 7,85 Prozent der Rente (allgemeiner<br />
GKV-Beitragssatz plus durchschnittlicher<br />
Zusatzbeitrag hälftig).<br />
Freilich: Da die Berechnung sich auf den Anspruch<br />
aus gesetzlichen Renten bezieht, ist die Höhe dieser<br />
Rentenzahlungen, nicht aber der reale PKV-Beitrag<br />
maßgebend. Bis auf eine Ausnahme: Der reale<br />
PKV-Beitrag kann die Zahlung begrenzen. Denn der<br />
Zuschuss ist beim hälftigen Beitrag gedeckelt.<br />
Ergeben die derzeit 7,85 Prozent auf die gesetzliche<br />
Rente einen höheren Betrag als den halben<br />
Beitragssatz, wird nur der hälftige Beitrag gezahlt.<br />
Im uns vorliegenden Tarif für eine Ruheständlerin<br />
beträgt der KV-Beitrag 376,80 Euro sowie der PV-Beitrag<br />
101,02 Euro. Demnach bezahlt die Ruheständlerin einen<br />
monatlichen Gesamtbeitrag in <strong>2020</strong> in Höhe von<br />
477,82 Euro. Jedoch: Bei 1.500 Euro Einnahmen aus<br />
gesetzlichen Renten bekommt sie einem Betrag von<br />
117,75 Euro (7,85 Prozent von 1.500 Euro) bezuschusst. Sie<br />
zahlt also 376,80 Euro minus 117,75 Euro als KV-Beitrag<br />
und trägt außerdem allein den vollen PV-Beitrag. Unter<br />
diesen Bedingungen aber ist ihr PKV-Beitrag geringer als<br />
der Beitrag aus der Musterrechnung des freiwillig<br />
Versicherten mit gleichen Einnahmen:<br />
Jedoch … PKV-Tarife können auch sehr teuer<br />
sein: Modellrechnung bei Ausreizen des<br />
Höchstbeitrags für PKV-Basistarife und<br />
Zuschuss auf nur 500 Euro gesetzliche Rente<br />
Allerdings entscheidet der Anspruch aus der gesetzlichen<br />
Rente anstatt der reale PKV-Beitrag über den Zuschuss.<br />
Fällt dieser Anspruch aus gesetzlichen Renten – wie bei<br />
vielen Selbständigen mit einem hohen Privatvorsorge-<br />
Portfolio – sehr gering aus, gibt es auch nur wenig zu den<br />
KV-Beiträgen als Zuschuss hinzu. Das wird besonders<br />
dann zum Problem, wenn PKV-Anbieter auch noch den<br />
zulässigen Höchstbeitrag eines PKV-Basistarifs voll<br />
ausreizen.<br />
Denn gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz darf ein<br />
PKV-Anbieter zwar den Höchstbeitrag der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung nicht überschreiten – er orientiert<br />
sich folglich auch an der Beitragsbemessungsgrenze der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Maximalwert von<br />
735,94 Euro KV-Beitrag und 142,97 Euro PV-Beitrag ist<br />
demnach das monatliche Maximum in <strong>2020</strong>, das sowohl<br />
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