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Versicherungsbote 1-2020

- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen - Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten - Wie man sich gegen das Wetter versichert

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- Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten
- Wie man sich gegen das Wetter versichert

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Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgebend für die Versicherungsfreiheit.<br />

In <strong>2020</strong> liegt diese Grenze bei<br />

62.550 Euro brutto jährlich. Erst, wenn diese Grenze<br />

unterschritten ist, tritt die Versicherungspflicht<br />

wieder ein.<br />

Durch reduziertes Einkommen – zum Beispiel durch<br />

Nutzen von Teilzeit oder Brückenteilzeit gemäß § 9a des<br />

sogenannten Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) –<br />

haben Angestellte allerdings tatsächlich Möglichkeiten,<br />

den Weg zurück in die GKV zu planen: ohne Aufgabe<br />

ihres aktuellen Angestelltenverhältnisses. Freilich muss<br />

hierfür ein sinkendes Einkommen und müssen damit in<br />

der Regel auch sinkende Rentenansprüche hingenommen<br />

werden.<br />

3.) Für Selbstständige gilt<br />

zunächst: Der Weg zurück in die<br />

gesetzliche Krankenversicherung<br />

ist der Weg in ein hauptberufliches<br />

Angestelltenverhältnis.<br />

Die selbständige<br />

Tätigkeit darf dann entweder nur<br />

noch als Nebenberuf ausgeübt<br />

oder muss gänzlich aufgegeben<br />

werden. Grundsätzlich gilt aber<br />

auch hierfür: Der Weg ist nur<br />

möglich bei einem Einkommen<br />

unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.<br />

Aus diesem Grund fällt jenen Selbstständigen der<br />

Wechsel leicht, die mit geringeren Einkünften in ein<br />

hauptberufliches Angestelltenverhältnis wechseln<br />

können. Insbesondere Solo-Selbstständige, also<br />

Unternehmer ohne Angestellte, liebäugeln damit – laut<br />

Bundesregierung (Drucksache 18/10762) verfügen fast<br />

30 Prozent aller Solo-Selbstständigen über ein persönliches<br />

Einkommen von weniger als 1.100 Euro. Für solche<br />

Menschen bedeutet ein Wechsel in die GKV oft mehr<br />

Sicherheit gegenüber Unwägbarkeiten des zunehmenden<br />

Alters. Ein anderer Weg wäre die Geschäftsaufgabe, um<br />

sich über den Ehe- oder Lebenspartner<br />

familienversichern zu lassen. Hierfür darf jedoch der in<br />

eine Familienversicherung Eintretende gemäß § 10 SGB<br />

V ein bestimmtes Gesamteinkommen nicht<br />

überschreiten – die Grenze ist sehr niedrig angesetzt und<br />

beträgt 538,33 Euro für <strong>2020</strong>. Auch der Weg in die<br />

Arbeitslosigkeit würde wieder zur Versicherungspflicht<br />

und damit in eine gesetzliche Krankenkasse führen, wäre<br />

aber häufig auch ein schmerzlicher Schritt hinab zu<br />

einem niedrigeren sozialen Status.<br />

74<br />

Mit zunehmendem<br />

Alter drohen in der<br />

privaten Krankenversicherung<br />

steigende Beiträge.<br />

Pflichtversicherung im Erwerbsleben sichert<br />

nicht die Versicherungspflicht in der KVdR<br />

Aber Obacht: Wer in der zweiten Hälfte seines<br />

Erwerbslebens mit einer Rückkehr in die GKV<br />

liebäugelt, sollte zuvor Auswirkungen auf die Beitragslast<br />

im Rentenalter bedenken. Denn so manche scheinbar<br />

günstige Rechnung entpuppte sich im Nachhinein als die<br />

berüchtigte sprichwörtliche Milchmädchenrechnung.<br />

Der Grund: Eine mitunter hohe Beitragslast aufgrund<br />

einer freiwilligen Versicherung in der<br />

Krankenversicherung der Rentner. Was viele nämlich<br />

nicht wissen: Werden sie in der zweiten Hälfte ihres<br />

Erwerbslebens wieder versicherungspflichtig, haben sie<br />

zwar die Pflichtversicherung in<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

wiedererlangt.<br />

Dadurch aber haben sie<br />

keineswegs einen Anspruch auf<br />

die günstige Pflichtversicherung<br />

in der KVdR während ihres<br />

Ruhestands erworben.<br />

Vorauszusetzen ist zunächst für<br />

den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz<br />

im Ruhestand:<br />

Die KVdR darf nicht als eine Art<br />

übergeordnete gesetzliche Krankenkasse missverstanden<br />

werden. KVdR-Mitglieder bleiben, zusätzlich zu ihrem<br />

KVdR-Status, zugleich Mitglieder ihrer gesetzlichen<br />

Krankenkassen. Der Status der Mitgliedschaft<br />

entscheidet aber wesentlich über finanzielle Auswirkungen<br />

des Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes,<br />

und zwar aufgrund unterschiedlicher<br />

Vorgaben zur Beitragsbemessung. Müssen doch auch<br />

Ruheständler Beiträge sowohl für ihren<br />

Krankenversicherungsschutz als auch für die Pflegeversicherung<br />

entrichten.<br />

Modellrechnung für Beiträge bei<br />

Pflichtmitgliedschaft in der KVdR<br />

Die Pflichtversicherung in der KVdR ist zunächst am<br />

günstigsten, da auf viele Einkunftsarten keine oder<br />

verhältnismäßig geringe Krankenkassenbeiträge anfallen:<br />

▷<br />

Bei versicherungspflichtigen Rentnern in der KVdR<br />

wird auf die gesetzliche Rente zunächst der<br />

allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung<br />

in Höhe von derzeit 14,6 Prozent fällig – diesen

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